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Beratung der Gemeinde Sanem im Rahmen des Sanierungsverfahrens des ehemaligen Hüttenwerks der ARBED

Elektrokohle Lichtenberg

Im Jahr 1901 gründete die Firma Gebrüder Siemens & Co. eine Produktionsstätte, die 1928 als Siemens-Planiawerke AG, ab 1954 als Elektrokohle Lichtenberg in der Herzbergstraße eine breite Palette an Produkten aus Kohle und Graphit herstellte: Kohlestifte, Bogenlampen, Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Formteile aus Kohlenstoff bzw. Naturgraphit (Rohre, Muffen, Platten), Kohlenstoffelektroden zur Erzeugung von Siliziumkarbid, Silit-Produkte (elektrische Widerstände, Heizelemente auf Basis von Siliziumkarbid). Die durch über 100 Jahre Industrieproduktion erzeugten Altlasten im Boden wurden direkt oder in Staubform u.a. durch folgende Anlagen eingetragen: Tanklager (Binde- und Imprägniermittel wie Teere, Peche, Kunstharze), Hydraulikanlagen, Rauchgasentteerungsanlagen (Schornsteine), Pechdunstabsaugungsanlagen, Öl- und Schmierstofflager, Farben- und Säurelager, Galvanik, Generatorgasanlagen usw.. Es wurden flächendeckend erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Boden angetroffen (Maximalwert 5.086 mg/kg). Im Boden der ehemaligen Phenolbecken wurden 7.320 mg/kg Phenole festgestellt. Punktuell sind MKW-, Schwermetall- und Cyanidbelastungen (Bereich der ehemaligen Galvanik) festgestellt worden; sie konzentrieren sich in der ca. 3 m mächtigen Auffüllung. Unter der Auffüllung beginnt eine rund 30 m mächtige Geschiebemergelschicht, die den darunter befindlichen Hauptgrundwasserleiter schützt. Schichtwasserproben aus Bodenbelastungsbereichen ergaben z.T. erhöhte Gehalte an den genannten Schadstoffen. Das bei ca. 18 m unter GOK angetroffene gespannte Grundwasser ist nicht schadstoffbelastet. Die angeordneten Sanierungsmaßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konzentrierten sich auf die Sicherung (Versiegelung) von zwei Teilflächen (A und B), wo die Schadstoffe bereits im anthropogen unbeeinflussten gewachsenen Boden nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich bei Fläche A um den Bereich der ehemaligen Galvanik. Im Boden (bis 4 m Tiefe) wurden sehr hohe Kupfer- (Maximalwert 23.298 mg/kg) und Chromgehalte nachgewiesen. Es wurde großflächig ein Bodenaushub im oberflächennahen Bereich (Hauptbelastungsbereich) vorgenommen und danach die Fläche versiegelt. Nach dem Bodenaushub bzw. der Tiefenenttrümmerung (aufgrund von Betonresten und Fundamenten im Untergrund) wurde die Baugrube mit unbelastetem Recyclingmaterial aufgefüllt. Der Aufbau der Versiegelung erfolgte entsprechend den technischen Anforderungen für einen PKW-Parkplatz mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau. Das Niederschlagswasser wird in seitlichen Regenwasserauffangbecken gesammelt, durch den Eigentümer des Geländes regelmäßig abgepumpt und für Bewässerungszwecke benutzt. Die versiegelte Fläche ist so angelegt, dass das Regenwasser in die Auffangbecken fließt. Inzwischen wurde diese Fläche mit einer Verkaufshalle überbaut. Die Fläche B umfasst den Bereich eines Phenolbeckens, bei dem noch im 4. Bodenmeter 7.320 mg/kg Phenolindex nachgewiesen wurden. Da die Fläche bereits zu 90 % versiegelt war, wurde eine ergänzende Versiegelung angeordnet und durchgeführt. Die Anbindung an die alte Versiegelung ist so erfolgt, dass sämtliches Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation läuft. Die Maßnahmen (Versiegelung, Brunnenbau, Monitoring und Entsorgung hoch belasteter Böden) haben in den Jahren 2000 bis 2003 im Rahmen der Freistellung 415.000 € gekostet. Nach dem Abriss vieler alter Produktionsgebäude wurde das Gelände einem Flächenrecycling (Neubebauung mit Zweckgebäuden für mittelständische Firmen im Bereich Handel und Produktion) zugeführt.

Ressortforschungsplan 2024, Unterstützung von Flächenrecycling, Ressourcenschutz, Klimaschutz und -anpassung bei der nachhaltigen Transformation urbaner Räume im Rahmen der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen zum nachhaltigen Umbau des Siedlungsbestands, um die Ziele für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz zu erreichen und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Förderfähigkeit von Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Bodenentsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz in allen Programmlinien gestärkt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, diese Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bekannter zu machen und die Anwendung und Umsetzung voranzubringen. Im Fokus stehen dabei die fachliche und konzeptionelle Unterstützung von Kommunen sowie die Bereitstellung praxisrelevanter Informationen. Das Vorhaben soll untersuchen, wie die o. g. Maßnahmen in Gebieten der Städtebauförderung verstärkt integriert werden können und welche Chancen und Hemmnisse hierbei bestehen. Zudem sollen gute Praxisbeispiele analysiert werden, wobei ein Fokus auf multifunktionalen Lösungen liegt. Dabei sollen Synergien für den Umweltschutz durch die Förderung und Nutzung digitaler Instrumente geprüft werden. Ebenso gilt es, die Rahmensetzungen auf Ebene des Bundes und der Länder zu analysieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der Fokus liegt auf der Stärkung ökologischer Belange bei der konkreten Umsetzung auf kommunaler Ebene. Im Ergebnis soll eine Handreichung für Kommunen zeigen, wie in Gebieten der Städtebauförderung Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Entsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Grünversorgung sowie zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz umgesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen auch Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Städtebauförderung und die weitere Stärkung der Umweltbelange auf Bundes- und Landesebene formuliert werden.

Konversion: Segen oder Fluch? - Stadtentwicklung durch Stadtumbau auf Konversionsstandorten

Flaechenrecycling ehemals militaerisch genutzter Standorte in Staedten der Bundeslaender Hessen, Niedersachsen, Thueringen, Nordrhein-Westfalen. Probleme von Planung, Organisation, Vermarktung.

Konversion Wünsdorf

Die Konversion der 'verbotenen Stadt Wünsdorf' - ehemaliges sowjetisches Hauptquartier der Westgruppe - ist sowohl unter inhaltlichen Aspekten wie hinsichtlich der Dimension eine Herausforderung ohne Beispiel in der Bundesrepublik. Eine ehemals rein militärisch genutzte Stadt für etwa 35.000 Soldaten soll in eine zivile Regionalstadt für bis zu 15.000 Menschen umgebaut werden. Verantwortliche aus Politik und Verwaltung wie auch die beteiligten Planungsbüros werden hierbei mit komplexen Planungsproblemen wie der Erarbeitung eines tragfähigen Nachnutzungskonzeptes, der Schaffung von verträglichen Arbeitsplätzen, der Bewältigung der Altlastenproblematik, des Brach-flächenrecyclings oder der umweltverträglichen und familiengerechten Verkehrserschließung konfrontiert. Festlegungen, die über die Akzeptanz der künftigen Bewohner oder die ökologisch nachhaltige Entwicklung entscheiden werden. Hinzu kommen gerade in Wünsdorf/Waldstadt so sensible Fragen wie die Wahrung der bedeutenden geschichtlichen Spuren und die Sicherung und Weiterentwicklung des Gebäudebestandes und der äußerst reizvollen Lage in der waldartigen Landschaft.

Regionale Entwicklung im Globalen Wandel: Entwicklungsstrategien zur Vermeidung von Grenzüberschreitungen systemischer Kippunkte in Amazonien, Teilprojekt 6: Szenarien und Wissensverbreitung

Nordrhein-Westfalen wappnet sich mit neuer Anpassungsstrategie gegen Folgen des Klimawandels

Um das Land zukunftssicher für die Folgen der Klimakrise aufzustellen, hat die Landesregierung eine umfassende Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Sie erfüllt die Vorgaben des Bundesgesetzes zur Klimaanpassung und des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und unterstützt Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger dabei, sich vor den Folgen des Klimawandels zu wappnen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. „Die Klimakrise ist auch bei uns längst angekommen und hat schon jetzt gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Wir brauchen einen ambitionierten Klimaschutz und eine ambitionierte Vorsorgepolitik, um uns gegen die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen zu wappnen. Diese setzen wir mit der neuen Klimaanpassungsstrategie für Nordrhein-Westfalen um“, erklärte der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Oliver Krischer. Die Klimaanpassungsstrategie zielt darauf ab, auf die zunehmenden klimatischen Herausforderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu reagieren. Sie beinhaltet 110konkrete Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und der Infrastruktur sowie zur Erhöhung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger, die bis 2029 umgesetzt werden sollen. Von der Wasserwirtschaft über die Landwirtschaft und den Katastrophenschutz bis hin zur städtischen Entwicklung berücksichtigt die Strategie in 16 Handlungsfeldern die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen. In Form eines konkreten Maßnahmenkatalogs aus den verschiedensten Zuständigkeiten der Ministerien gibt die Landesregierung Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels. „Die Klimakrise ist eine der größten ökologischen und ökonomischen Herausforderungen unserer Zeit. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, die vereinbarten Anpassungsmaßnahmen in die Tat umzusetzen“, so Minister Krischer. Beispielsweise stellt die Landesregierung eine Vielzahl an Aktivitäten zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser bereit. Dabei sind große Maßnahmenbündel wie die Umsetzung des 10-Punkte-Arbeitsplans „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ oder der Ausbau des Risikomanagements für urbane Sturzfluten genauso enthalten wie weitere Maßnahmen zur Entwässerung von Straßen und Quartieren. Mit Blick auf die extrem heißen Sommer der letzten Jahre ist das Thema Hitzeschutz ebenfalls stark vertreten. Dabei sind Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung ebenso wichtig wie die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Krankenhäusern. Doch auch Maßnahmen zur Begrünung von Städten, die Förderung einer klimaangepassten Landwirtschaft, zusätzliche Mittel für das Flächenrecycling, die Entwicklung klimaanpassungsfähiger Mischwälder und Wiederbewaldung von Schadflächen, den Erhalt und die Vermehrung von Waldflächen sowie die Wiederherstellung von historischen und potenziellen Moorflächen im Dialog mit den Stakeholdern sollen durch die Strategie vorangebracht werden. Zudem soll die Finanzierung öffentlicher Trinkwasserbrunnen verbessert werden. Auch konkrete Anpassungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen sind vorgesehen, etwa der Schutz der Verkehrsinfrastruktur vor Hochwasser und Schwemmmaterial sowie durch den Einsatz aufgehellter Straßendeckenschichten aus Asphalt. Im Bereich Wohnungsbau ist die Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung im geförderten Wohnungsneubau vorgesehen. Um die Bevölkerung sowohl über die Folgen des Klimawandels als auch über Anpassungsmöglichkeiten aufzuklären, hält die Klimaanpassungsstrategie eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich Information und Bildung vor: Die Erweiterung des Klimaatlas Nordrhein-Westfalen des LANUV soll als zentrale Datenplattform um einen Wasserhaushalts- und Dürremonitor erweitert werden und zudem Informationen über versiegelte Flächen und Brachflächen in NRW bereitstellen. Die Verbraucherzentrale bietet mit Unterstützung des Landes eine persönliche Orientierungsberatung für Bürgerinnen und Bürger an. Die Entwicklung von spezifischen Bildungsmodulen für Kitas und Schulen ist ebenfalls geplant. Mit der Verstetigung der „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen“ beim LANUV, die bei Datenbelangen, Förderfragen oder auch Vernetzungswünschen unterstützt, wird Kommunen seitens des Landes eine kompetente Begleitung auf ihrem Weg zu mehr Klimaresilienz angeboten. Auch der Katastrophenschutz soll sowohl in seiner Bedarfsplanung als auch in Form von konkreten Übungen stärker auf Extremwetter eingestellt werden. Dabei sollen grenzüberschreitende Netzwerke mit Nachbarstaaten ausgebaut werden. Extremwetter werden häufiger auftreten Welche weitreichenden Folgen die globale Klimaerwärmung für Nordrhein-Westfalen haben wird, zeigt eine aktuelle Publikation des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Der Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt die mögliche zukünftige Entwicklung von Klimaparametern in Bezug auf Lufttemperatur, hitzebedingte Kenntage, Niederschläge und Starkregen. „Wir beobachten und erleben immer mehr Wetterextreme, die eine Folge des Klimawandels sind. Dazu gehören zum Beispiel mehr Starkregenereignisse auf der einen und Hitze- oder Dürreperioden auf der anderen Seite. Wenn keine weiteren Anstrengungen unternommen werden, erwarten wir nach jetzigem Stand einen Anstieg auf etwa 3 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts gegenüber vorindustrieller Zeit“, erläuterte LANUV-Präsidentin Elke Reichert. Bereits heute lassen sich klimatische Veränderungen beobachten. Der Vergleich von Mittelwerten der aktuellen Klimanormalperiode (KNP) 1991-2020 mit früheren KNP zeigt das deutlich. Seit der ersten Periode 1881-1910 ist die mittlere Jahreslufttemperatur um durchschnittlich 1,6 Grad Celsius gestiegen. Die heißen Tage haben sich seit 1891-1920 bis zur KNP 1991-2020 auf acht Tage verdoppelt. Die Zahl von Frost- und Eistagen hingegen hat sich verringert: auf zwölf und fünf Tage. Am Kahlen Asten sind die Schneetage seit 1955-1984 sogar um 25 Tage gesunken. Neben den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die heißen und trockenen Sommer, die Starkregenereignisse sowie die gemessenen Hitzerekorde seit 2014 den Klimawandel stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht. Bereits heute sind in den dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens 6,9 Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in Zukunft (2050) dürften es laut den Prognosen des LANUV bis zu elf Millionen Menschen werden. 2023 war außerdem das nasseste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Nordrhein-Westfalen. „Die Klimakrise wird immer mehr zur Belastung für unsere Umwelt, für die Gesundheit unserer Mitmenschen, für die Infrastruktur und die Lebensmittelproduktion. Ihre Auswirkungen haben wir alle in den vergangenen Jahren im Alltag deutlich gespürt – mit unterschiedlichen Extremen. Von 2018 bis 2020 und 2022 erlebte Nordrhein-Westfalen vier Dürresommer mit Ernteausfällen, dramatischen Waldschäden und historischen Tiefständen der Gewässer, 2021 ein katastrophales Hochwasser. Wir müssen uns darauf einstellen, dass das Extreme das neue Normal wird“, sagte Minister Krischer. Auswirkungen des Klimawandels regional unterschiedlich Dabei sind die Auswirkungen in den verschiedenen Regionen des Landes durchaus unterschiedlich. Für die am dichtesten besiedelten Bereiche NRWs entlang von Rhein und Ruhr, die bereits heute zu den wärmsten Regionen Deutschlands zählen, wird sowohl der Anstieg der Durchschnittstemperaturen als auch der heißen Tage und Tropennächte eine besondere Relevanz haben. Für die Mittelgebirgsregionen spielt das Auftreten von Starkregenereignissen eine wesentliche Rolle. Hier wird die Gefahr von Sturzfluten sowie Bodenerosionen bis hin zu abrutschenden Hängen steigen. Dagegen besteht bei längeren Trockenperioden vor allem im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe die Gefahr, dass es durch Nutzungskonkurrenzen Einschränkungen bei der Wasserversorgung geben könnte, wie die jüngere Vergangenheit bereits gezeigt hat. Klimaanpassung als langfristiger Prozess Nicht zuletzt aufgrund der guten Datenlage des LANUV ist sich die Landesregierung der kritischen Lage bewusst und ist bereit für ein zielgerichtetes Handeln auf allen Ebenen. Dabei versteht die Landesregierung die Klimaanpassung nicht nur als ad hoc Reaktion auf Extremwetterereignisse. Vielmehr ist die Landesstrategie als langfristige Aufgabe und langfristiger Prozess angelegt, der für die Zukunft vorsorgen soll. Sie soll im Zusammenspiel mit Akteuren in ganz NRW, von der Kommune über die Unternehmen bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern gestaltet werden. Sie macht Angebote zur Information, Beratung, Förderung und Vernetzung für unterschiedliche Zielgruppen in allen relevanten Handlungsfeldern. Die Strategie wurde von allen zwölf Landesministerien gemeinsam erarbeitet, um den komplexen, sektorenübergreifenden Herausforderungen und ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge gerecht zu werden. Damit wird von allen Landesministerien weiterhin die Verantwortung für die Klimaanpassung übernommen, die konstruktive Zusammenarbeit fortgesetzt, um Synergien zwischen verschiedenen Handlungsfeldern zu maximieren und mögliche Zielkonflikte zu mindern. In einem Beteiligungsprozess wurden der Beirat Klimaanpassung und junge Erwachsene in die Entwicklung der Ziele und Maßnahmen eingebunden. Bis 2029 wird die Strategie für die Landesregierung handlungsleitend sein. Ihre Umsetzung wird laufend überprüft, bevor sie in einem nächsten Strategiezyklus aktualisiert wird. zurück

Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung - „Alter Wallkanal"

Der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Werksstraße 15, 45527 Hattingen, beabsichtigt als Maßnahmenträger die Sanierung einer LCKW-Be-lastung des Bodens und des Grundwassers ausgehend vom Betriebsgrundstück einer ehemaligen chemischen Reinigung (Neue Torstraße 37) über den nördlich verlaufen-den Abwasserkanal „Alter Wallkanal“ in der Stadt Lemgo (Sanierungsabschnitt 2 - Sanierungszonen II und III).

Willingmann weiht naturnahen Lauf der Selke zwischen Hoym und Gatersleben ein

Im neuen Bett zurück zur Natur: Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Chef des landeseigenen Talsperrenbetriebs (TSB), Mario Hohmann, haben heute den neu geschaffenen Lauf der Selke im Salzlandkreis offiziell eingeweiht. Nach achtmonatiger Bauzeit schlängelt sich der Fluss ab sofort im neuen Bett zwischen Hoym und Gatersleben durch die Landschaft. Die Revitalisierung der Selke ist Teil der Ausgleichsmaßnahmen für das geplante Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des Harzgeröder Ortsteils Straßberg (Landkreis Harz). Rund vier Millionen Euro wurden investiert; 60 Prozent kamen vom Bund, 40 Prozent vom Land Sachsen-Anhalt. Willingmann betonte: „Sachsen-Anhalt investiert auch weiterhin stark in den Hochwasserschutz; davon profitieren die Menschen in den Regionen. Zugleich müssen wir dafür sorgen, dass die Natur bei diesen wichtigen Projekten nicht das Nachsehen hat. Das Rückhaltebecken bei Straßberg ist ein Meilenstein für den Hochwasserschutz an der Selke. Um die dabei nötigen Umwelteingriffe zu kompensieren, sind insgesamt 52 Maßnahmen geplant. Die Revitalisierung der Selke bei Gatersleben ist hiervon die größte und vielfältigste.“ TSB-Geschäftsführer Hohmann ergänzte: „Mit der Renaturierung des Flussabschnitts der Selke setzen wir ein Projekt um, das nicht nur ein bauliches, sondern vor allem ein ökologisches und gesellschaftliches Zeichen setzt. In Zeiten von Starkregen- und Hochwasserereignissen ist es essentiell, sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu entwickeln und umzusetzen.“ Der seit Februar 2025 neu gebaute Lauf der Selke misst rund 1,5 Kilometer und damit etwa 400 Meter mehr als der alte. Durch die entstandenen Flussschlingen und die Ausformung der Gewässersohle mittels Sandbänken und Vertiefungen wurden der Fluss und seine Aue in diesem Bereich ökologisch aufgewertet. Gefährdete Fischarten wie Groppe oder Bachneunauge, die vom wichtigen Hochwasserschutzprojekt bei Straßberg besonders betroffen sind, finden hier neue Lebensräume. Der künstlich angelegte Flusslauf kann sich in einem vorgegebenen Korridor naturnah entwickeln. Technische Maßnahmen sorgen dafür, dass die Selke nicht auf angrenzende Ackerflächen fließt. Letzte Pflanzarbeiten, u.a. für einen Auenwald aus Erlen und Eschen, erfolgen im Frühjahr 2026. Das geplante Rückhaltebecken bei Straßberg ist Teil der Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Es wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt umgesetzt und soll künftig dazu beitragen, schwere Überschwemmungen im Flussgebiet der Selke wie etwa beim Harzhochwasser 1994 zu verhindern. Das ökologisch durchgängige Becken soll 270 Meter lang und rund 20 Meter hoch werden. Das Vorhaben ist ein Ergebnis des 2017 vom Umweltministerium ins Leben gerufenen „Selke-Dialogs“, in dessen Rahmen gemeinsam mit unterschiedlichen Interessengruppen Lösungen für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in der Region entwickelt wurden. Auch bei Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Eingriffe in die Umwelt nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht ökologisch ausgeglichen werden. Einige dieser Maßnahmen können direkt am Standort des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens bei Straßberg umgesetzt werden, andere – wie auch die Revitalisierung der Selek bei Gatersleben – erfolgen auf externen Flächen, da bestimmte Voraussetzungen dafür im direkten Umfeld nicht vorliegen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Altlastensymposien

Altlastensymposium Berlin 2023 – 28./29. September 2023 Altlastensymposium Berlin 2018 – 28./29. Juni 2018 Altlastensymposium Berlin 2013 – 29./30 August 2013 anlässlich 30 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Berlin steht vor großen Herausforderungen. Das betrifft den Umbau der städtischen Infrastruktur, der Mobilität und der Umwelt unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Auch ist die langfristige Sicherung der Berliner Trinkwasserversorgung über die städtischen Grund- und Oberflächenwasservorräte von elementarer perspektivischer Bedeutung. Besonders der Boden, der in der urbanen Landschaft oft nur als Fläche und Baugrund genutzt und wahrgenommen wird, bedarf dabei eines besonderen Schutzes. Boden ist eine begrenzte Ressource und er ist das Ergebnis eines über Jahrhunderte dauernden Entstehungsprozesses. Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des ökologischen Großprojektes „Industriegebiet Spree Berlin“ sowie aufgrund des dringenden Bedarfs der gemeinsamen Behandlung fachlicher zukunftsorientierter Themen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit der Bundesgesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), ein zweitägiges Fachsymposium am 28. und 29. September 2023 in Berlin veranstaltet. Themen des Fachdialogs Vorsorgender Bodenschutz Berliner Böden kühlen die Stadt und speichern Kohlenstoff Entsiegelung als Beitrag zum Klimaschutz Nachsorgender Bodenschutz 30 Jahre Altlastenbearbeitung im Ökologischen Großprojekt Berlin Neue Schadstoffe: PFAS in Boden und Grundwasser Die neue Landesbodenschutzkonzeption Berlin Bodenschutz in der Praxis Vollzugshilfen der neuen Bundesbodenschutzverordnung Klimaanpassungsmaßnahmen im urbanen Raum – Innovative Projekte im vor- und nachsorgenden Bodenschutz Ausgewählte Fachvorträge können Interessentinnen und Interessenten als pdf-Version zur Verfügung gestellt werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Herrn Sameisky sven.sameisky@senmvku.berlin.de in Verbindung. anlässlich 25 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Vergleichende Betrachtungen zu Altlastensanierungen im urbanen Raum / Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 25 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Altlastenaufgabe. Nach über zweieinhalb Jahrzehnten der intensiven Bearbeitung und dem erfolgreichen Abschluss von Maßnahmen zur Boden- und Grundwassersanierung ist diese Aufgabe bis auf zwei langwierige Schadensfälle und die Sicherung von vier Transferpfaden zu den beiden Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal weitgehend abgeschlossen. Hierbei stellten sich den Projektverantwortlichen noch einmal besondere Herausforderungen bei der Frage, wie man mit bisher nicht abschließend sanierbaren Grundwasserschäden auf Dauer umgeht. Nicht zuletzt diente dieses Symposium der seit 1997 tätigen Projektgruppe Berlin als Forum, rückblickend Erfolge darzustellen, aber auch im Nachhinein erkannte Defizite kritisch zu benennen. Die vorangegangenen Symposien hatten sich hauptsächlich mit den organisatorisch-strukturellen Bedingungen, Einzelprojekten des ÖGP Berlin, methodischen Schlussfolgerungen und der Nutzung von Erkenntnissen aus langlaufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben befasst. Hier knüpft nun das Symposium zum 25. Jubiläum an, indem Erreichtes in Vorträgen sichtbar gemacht und auf die Wechselbeziehungen von Boden- bzw. Grundwassersanierungen einerseits sowie städtebaulichen Interessen und den Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums andererseits hingewiesen wurde. Mit den Vorträgen des Symposiums und dem Rahmenprogramm wurde den über 330 teilnehmenden Fachkolleginnen und -kollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele zu diskutieren. Die Beiträge befassten sich insbesondere mit den spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Das Symposium bot auch Gelegenheit, sich mit den heute veränderten Rahmenbedingungen für die Altlastensanierung zu befassen. Dabei standen insbesondere der Naturschutz und Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes, sowie neu zu bewertende Schadstoffe, wie z. B. die PFC, im Mittelpunkt des Interesses. Wie bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungen gehörte es auch diesmal zur guten Tradition, neben den Berliner Altlastenfällen Projekte aus anderen Bundesländern, diesmal aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, vorzustellen und deren Erfahrungen zu teilen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de anlässlich 20 Jahre “Ökologisches Großprojekt Berlin” Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 20 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin ÖGP in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Aufgabe, die sich in den kommenden Jahren auf wenige verbliebene, aber komplizierte Schadensfälle konzentrieren wird. Nachdem zu den beiden Symposien anlässlich des 10- und 15-jährigen Jubiläums die organisatorisch-strukturellen Bedingungen und mehrere Einzelprojekte des ÖGP Berlin vorgestellt und diskutiert wurden, legte diese Veranstaltung ihren Schwerpunkt auf methodische Schlussfolgerungen und die Nutzung von Erkenntnissen aus lang laufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben und künftige Bearbeitungsstrategien. Diese haben heute zunehmend die städtebaulichen Interessen und Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums zu berücksichtigen. Altlastenstandorte erfordern eine intensive und zumeist langfristig angelegte Bearbeitung. Diese unbestrittene Tatsache bestätigt sich auch für die Altlastenprojekte, welche dem Verwaltungsabkommen im Land Berlin unterfallen. Nach nunmehr zwei Jahrzehnten währender Befassung mit diesen Grundstücken erweist sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn sogar dieser Zeitraum für einige komplexe Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser als nicht ausreichend.Die Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, bildet die Besonderheit des ÖGP Berlin. Nach einem 15-jährigen Bearbeitungszeitraum stehen derzeit die effiziente Sanierung und Sicherung einzelner hochkomplexer Schadensfälle und die Abwägung der verhältnismäßigen Mittel bei der laufenden Grundwassersanierung und -sicherung der kontaminierten Anstrombereiche zu den beiden Wasserwerken im Mittelpunkt. Mit den Vorträgen des Symposiums wurde den Fachkollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele nach zwei Jahrzehnten Altlastenbearbeitung kritisch zu diskutieren. Eine zentrale Rolle nahmen diesmal in den Beiträgen die spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen ein, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Hierbei waren auch überregionale Lösungsansätze und Erfahrungen von Interesse, so dass auch Erkenntnisse der Altlastenbearbeitung aus urbanen Räumen im Bundesland Brandenburg sowie der Schweiz und Brasilien in das Symposium miteinbezogen wurden. Abgerundet wurde das Symposium mit Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie den rechtlichen Aspekten der Wiedernutzbarmachung von altlastenbehafteten Brachflächen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de

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