Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK), des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).
Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Sie erfüllen vielzählige zentrale Funktionen für uns Menschen und unsere Umwelt. Sie dienen unter anderem als Lebensraum, Wasser- und Kohlenstoffspeicher, Schadstofffilter und Grundlage für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Ungestörte Böden werden jedoch immer seltener und die Nutzungsansprüche sowie Belastungen durch insbesondere Flächenversiegelung, intensive Landwirtschaft, Abholzung, Schadstoffeinträge und den Klimawandel nehmen zu. Um den Boden als lebenswichtige Ressource zu erhalten und vor schädlichen Einflüssen zu schützen muss damit verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert umgegangen werden. Ein nachhaltiger Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit häufig nicht erfolgt und auch heute sind Böden vielfältigen Ansprüchen ausgesetzt. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen können zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden bzw. ihren Bodenfunktionen gehen, häufig bis zum unwiederbringlichen Verlust. Die Belastungen der Böden Sachsen-Anhalts sind vielfältig und häufig anthropogen verursacht. Sie treten sowohl punktuell als auch in der Fläche auf und sind vor allem durch den historischen Bergbau und (die damit verbundenen) Ballungsgebiete sowie Chemiekomplexe geprägt. Sachsen-Anhalt gehört somit zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen, die nicht ohne Auswirkungen auf die, für den Menschen und den Naturhaushalt, wichtigen Bodenfunktionen bleiben werden. Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Löss-Schwarzerden aus, welche sehr fruchtbare und ertragreiche Böden sind und somit überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Sich ändernde Nutzungsansprüche an die Böden des Landes führten im Zeitraum von 1994 bis 2024 dazu, dass unter anderem der Anteil der Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts kontinuierlich um fast 700 km 2 abgenommen hat. Das entspricht mehr als fünfmal der Fläche der Stadt Halle (135 km 2 ). Um diesen Trend aufzuhalten und trotzdem eine Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, bedarf es eines – auf belastbaren Daten basierenden – Flächenmanagementsystems. Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten (siehe unten, Bodenfunktionsbewertung). Reglungen zum Bodenschutzrecht finden sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland regeln diverse Fachgesetze, wie z. B. das Raum- und Bauplanungsrecht, das Bau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrecht sowie das Naturschutzrecht den Umgang mit Böden. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Weiterführende Informationen zum Bodenschutzrecht sind unter diesem Link zu finden. Angesichts des wachsenden Drucks auf unsere Böden ist der Bodenschutz eine besondere Herausforderung. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes müssen daher konsequent angewendet und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Böden vor schädlichen Veränderungen, wie Schadstoffeinträgen, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind sowie anderen negativen Einflüssen zu schützen. Der Bodenschutz in Sachsen-Anhalt widmet sich dabei insbesondere den folgenden Handlungsfeldern: Als fachliche Grundlage zur Bewertung des Zustandes und Funktionserfüllung des Bodens steht ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) für Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dieses wird zukünftig als gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-ST) der beteiligten Behörden auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen und mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Weitere Informationen. Für einen zielgerichteten Bodenschutz ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen. Zu diesem Zweck werden in Sachsen-Anhalt ein Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben und weitere (langfristige) Untersuchungen, z. B. im Bereich der Flussauen, durchgeführt. Weitere Informationen. Moore sind ganz besondere Böden, die seltene Lebensräume für hochspezialisierte Tiere und Pflanzen bieten und als Kohlenstoffspeicher eine elementare Rolle für den natürlichen Klimaschutz spielen. In Sachsen-Anhalt sind rund 90.000 ha mit Moorböden bedeckt, wovon sich über 95 % in einem gestörten Zustand befinden. Zum Schutz dieser wertvollen Klima-, Natur- und Wasserschützer wurde 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt gegründet, koordiniert durch das Landesamt für Umweltschutz. Weitere Informationen. In Sachsen-Anhalt treten neben punktuellen Bodenbelastungen, z. B. durch stillgelegte Industrieanlagen oder Altablagerungen, auch großräumige Stoffbelastungen in der Fläche auf. Im nachsorgenden Bodenschutz stehen deshalb (im Sinne der Gefahrenabwehr und des Flächenrecyclings) die Erfassung, Bewertung und der Umgang mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dem Bodenfunktionsverlust im Fokus. Weitere Informationen. Im Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz des LAU werden relevante Daten der Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zentral gesammelt und ausgewertet. Dieses System dient als Unterstützung bei der Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben sowie weiterer Aufgaben des Bodenschutzes. Weitere Informationen. Eine Übersicht der zum Download bereitstehenden Veröffentlichungen zum Thema Bodenschutz ist hier zu finden letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Der Bebauungsplan dient der besseren Nutzbarmachung einer innerörtlichen Brachfläche zwischen Sieg und Bahnhofstraße im Zentrum der Stadt Kirchen nördlich des vorhandenen Klinikums.
Der Bebauungsplan dient insbesondere der Reaktivierung einer innerörtlichen Brachfläche.
Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen zum nachhaltigen Umbau des Siedlungsbestands, um die Ziele für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz zu erreichen und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Förderfähigkeit von Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Bodenentsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz in allen Programmlinien gestärkt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, diese Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bekannter zu machen und die Anwendung und Umsetzung voranzubringen. Im Fokus stehen dabei die fachliche und konzeptionelle Unterstützung von Kommunen sowie die Bereitstellung praxisrelevanter Informationen. Das Vorhaben soll untersuchen, wie die o. g. Maßnahmen in Gebieten der Städtebauförderung verstärkt integriert werden können und welche Chancen und Hemmnisse hierbei bestehen. Zudem sollen gute Praxisbeispiele analysiert werden, wobei ein Fokus auf multifunktionalen Lösungen liegt. Dabei sollen Synergien für den Umweltschutz durch die Förderung und Nutzung digitaler Instrumente geprüft werden. Ebenso gilt es, die Rahmensetzungen auf Ebene des Bundes und der Länder zu analysieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der Fokus liegt auf der Stärkung ökologischer Belange bei der konkreten Umsetzung auf kommunaler Ebene. Im Ergebnis soll eine Handreichung für Kommunen zeigen, wie in Gebieten der Städtebauförderung Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Entsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Grünversorgung sowie zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz umgesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen auch Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Städtebauförderung und die weitere Stärkung der Umweltbelange auf Bundes- und Landesebene formuliert werden.
Flaechenrecycling ehemals militaerisch genutzter Standorte in Staedten der Bundeslaender Hessen, Niedersachsen, Thueringen, Nordrhein-Westfalen. Probleme von Planung, Organisation, Vermarktung.
Die Konversion der 'verbotenen Stadt Wünsdorf' - ehemaliges sowjetisches Hauptquartier der Westgruppe - ist sowohl unter inhaltlichen Aspekten wie hinsichtlich der Dimension eine Herausforderung ohne Beispiel in der Bundesrepublik. Eine ehemals rein militärisch genutzte Stadt für etwa 35.000 Soldaten soll in eine zivile Regionalstadt für bis zu 15.000 Menschen umgebaut werden. Verantwortliche aus Politik und Verwaltung wie auch die beteiligten Planungsbüros werden hierbei mit komplexen Planungsproblemen wie der Erarbeitung eines tragfähigen Nachnutzungskonzeptes, der Schaffung von verträglichen Arbeitsplätzen, der Bewältigung der Altlastenproblematik, des Brach-flächenrecyclings oder der umweltverträglichen und familiengerechten Verkehrserschließung konfrontiert. Festlegungen, die über die Akzeptanz der künftigen Bewohner oder die ökologisch nachhaltige Entwicklung entscheiden werden. Hinzu kommen gerade in Wünsdorf/Waldstadt so sensible Fragen wie die Wahrung der bedeutenden geschichtlichen Spuren und die Sicherung und Weiterentwicklung des Gebäudebestandes und der äußerst reizvollen Lage in der waldartigen Landschaft.
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich z.B. aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben. Allerdings zeigt eine diesbezügliche Bestandsaufnahme in Sachsen-Anhalt, dass neben räumlich begrenzten Kontaminationen flächenhafte Schadstoffbelastungen auf einige wenige industrielle Ballungsgebiete, wie z. B. das Mansfelder Land, den Raum Bitterfeld/Wolfen oder die Flächen der ehemaligen Kupferhütte Ilsenburg beschränkt sind. Demgegenüber wird der Boden auch in Sachsen-Anhalt durch die Inanspruchnahme für Siedlung, Erholung und Infrastruktur beeinträchtigt. Von 1993 bis 2010 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt um 60.700 Hektar zu, was einer durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme von 9,2 Hektar pro Tag entspricht. Obwohl sich dieser Trend in den letzten Jahren in unserem Bundesland erheblich verlangsamt hat und für 2009 bis 2011 sogar zum Stillstand gekommen ist, müssen wir insbesondere durch wirkungsvolles Flächenrecycling weiterem Flächenverbrauch entgegensteuern. Besonders wertvolle und ertragreiche Böden sind hinsichtlich ihrer bisherigen Nutzung zu erhalten. Stärker als durch Schadstoffeinträge sind die natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung von Bodenflächen bei baulichen Maßnahmen beeinträchtigt. Die versiegelte Fläche ist der Flächenbereich, welcher am stärksten anthropogen überformt ist und bereits irreversible Schäden an den Bodenfunktionen aufweist. Seit 2007 wird der Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche auch statistisch erfasst und beträgt für Sachsen-Anhalt derzeit rund 40 %. An der Erarbeitung der für die unterschiedlichsten Planungs- und Zulassungsverfahren benötigten Informationsgrundlagen zum Boden sind die oberen Fachbehörden des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, aber auch die Umweltbehörden der mittleren und unteren Instanzen beteiligt. Unter den Informationsgrundlagen des Landes sind besonders das Bodenbeobachtungssystem, die bodenkundlich-geologische Kartierung der Landesfläche, die Aufbereitung der Daten der Bodenschätzung, die Entwicklung der Methode zur Bewertung der Bodenfunktionen und die weitgehend abgeschlossene Erfassung altlastverdächtiger Flächen zu nennen. In Sachsen-Anhalt sind die Bodenregionen repräsentativ mit Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) belegt. Das Netz der BDF, dessen Einrichtung 2004 abgeschlossen wurde, umfasst 69 Flächen. In Verbindung mit Referenzstandorten aus anderen Überwachungsprogrammen (darunter landwirtschaftliche Dauertestflächen und Standorte forstlicher Beobachtungen) spiegeln die BDF das Spektrum der Böden des Landes, ihre Nutzung, Vorbelastung und langfristigen Veränderungen anschaulich wider. Ausgewählte BDF des Landes dienen darüber hinaus für Auswertungen und Berichtspflichten des Bundes. Besondere Erwähnung verdienen die Bodenschätzungsdaten, die inzwischen den Status von Basisinformationen zum Bodenschutz erhalten haben. Diese Daten werden nach einheitlichen Vorschriften erhoben, beschreiben den landwirtschaftlich genutzten Boden in extrem kleinräumiger Weise und sind wegen ihrer Funktion als Besteuerungsgrundlage rechtsverbindlich. Sie wurden deshalb in die digital geführten Bodeninformationssysteme übernommen. Das entsprechende Projekt "Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung" wurde in Sachsen-Anhalt von März 1997 bis Dezember 2003 gemeinsam von der Umweltverwaltung, der Finanzverwaltung, der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie dem Geologischen Dienst betrieben und erfolgreich abgeschlossen.
Im neuen Bett zurück zur Natur: Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Chef des landeseigenen Talsperrenbetriebs (TSB), Mario Hohmann, haben heute den neu geschaffenen Lauf der Selke im Salzlandkreis offiziell eingeweiht. Nach achtmonatiger Bauzeit schlängelt sich der Fluss ab sofort im neuen Bett zwischen Hoym und Gatersleben durch die Landschaft. Die Revitalisierung der Selke ist Teil der Ausgleichsmaßnahmen für das geplante Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des Harzgeröder Ortsteils Straßberg (Landkreis Harz). Rund vier Millionen Euro wurden investiert; 60 Prozent kamen vom Bund, 40 Prozent vom Land Sachsen-Anhalt. Willingmann betonte: „Sachsen-Anhalt investiert auch weiterhin stark in den Hochwasserschutz; davon profitieren die Menschen in den Regionen. Zugleich müssen wir dafür sorgen, dass die Natur bei diesen wichtigen Projekten nicht das Nachsehen hat. Das Rückhaltebecken bei Straßberg ist ein Meilenstein für den Hochwasserschutz an der Selke. Um die dabei nötigen Umwelteingriffe zu kompensieren, sind insgesamt 52 Maßnahmen geplant. Die Revitalisierung der Selke bei Gatersleben ist hiervon die größte und vielfältigste.“ TSB-Geschäftsführer Hohmann ergänzte: „Mit der Renaturierung des Flussabschnitts der Selke setzen wir ein Projekt um, das nicht nur ein bauliches, sondern vor allem ein ökologisches und gesellschaftliches Zeichen setzt. In Zeiten von Starkregen- und Hochwasserereignissen ist es essentiell, sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu entwickeln und umzusetzen.“ Der seit Februar 2025 neu gebaute Lauf der Selke misst rund 1,5 Kilometer und damit etwa 400 Meter mehr als der alte. Durch die entstandenen Flussschlingen und die Ausformung der Gewässersohle mittels Sandbänken und Vertiefungen wurden der Fluss und seine Aue in diesem Bereich ökologisch aufgewertet. Gefährdete Fischarten wie Groppe oder Bachneunauge, die vom wichtigen Hochwasserschutzprojekt bei Straßberg besonders betroffen sind, finden hier neue Lebensräume. Der künstlich angelegte Flusslauf kann sich in einem vorgegebenen Korridor naturnah entwickeln. Technische Maßnahmen sorgen dafür, dass die Selke nicht auf angrenzende Ackerflächen fließt. Letzte Pflanzarbeiten, u.a. für einen Auenwald aus Erlen und Eschen, erfolgen im Frühjahr 2026. Das geplante Rückhaltebecken bei Straßberg ist Teil der Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Es wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt umgesetzt und soll künftig dazu beitragen, schwere Überschwemmungen im Flussgebiet der Selke wie etwa beim Harzhochwasser 1994 zu verhindern. Das ökologisch durchgängige Becken soll 270 Meter lang und rund 20 Meter hoch werden. Das Vorhaben ist ein Ergebnis des 2017 vom Umweltministerium ins Leben gerufenen „Selke-Dialogs“, in dessen Rahmen gemeinsam mit unterschiedlichen Interessengruppen Lösungen für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in der Region entwickelt wurden. Auch bei Hochwasserschutzmaßnahmen müssen Eingriffe in die Umwelt nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht ökologisch ausgeglichen werden. Einige dieser Maßnahmen können direkt am Standort des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens bei Straßberg umgesetzt werden, andere – wie auch die Revitalisierung der Selek bei Gatersleben – erfolgen auf externen Flächen, da bestimmte Voraussetzungen dafür im direkten Umfeld nicht vorliegen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
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| Bund | 179 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 5 |
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| Zivilgesellschaft | 13 |
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| Boden | 243 |
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