An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.
Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes (BEK), des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).
<p> <p>Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar.</p> </p><p>Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ verabschiedet (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie). Der EU‑Rat hat bereits am 29. September 2025 die Richtlinie förmlich angenommen. Die Europäische Bodenrichtlinie stellt den ersten europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden dar.</p><p> <p><strong>Ziele der Richtline </strong></p> <p>Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass alle Böden in der Europäischen Union bis 2050 in einem gesunden Zustand sind und dass der gesunde Zustand von Böden erhalten bleibt. Belastungen und Beeinträchtigungen von Böden sind daher vorzubeugen oder zu mindern. Die Richtlinie führt ein systematisches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Bodengesundheit in allen Europäischen Mitgliedstaaten ein.</p> <p>Gesunde Böden sind in einem guten chemischen, physikalischen und biologischen Zustand. Sie sind lebendige Ökosysteme, die wichtige Dienstleistungen für den Menschen erbringen; sie sind widerstandfähig, fruchtbar, speichern Wasser und organischen Kohlenstoff und sind Lebensraum für über 60% der Organismen auf Erden. Gesunde Böden zu erhalten oder geschädigte Böden wiederherzustellen gewährleistet außerdem unsere Ernährungssicherheit und hilft uns im Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und den Biodiversitätsverlust und.</p> <p><strong>Kernelemente der Richtlinie</strong></p> <p>Die Europäische Bodenrichtlinie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten regelmäßig Kennwerte der Bodengesundheit erheben, unter anderem zum organischen Kohlenstoffgehalt, zum Wasserhaltevermögen, zur Bodenbiodiversität und zu Kontaminationen. Deshalb werden auch Schadstoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> in das Monitoring einbezogen. Die Richtlinie führt ebenfalls Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs auf EU-Ebene ein, insbesondere zur Verminderung der Bodenversiegelung und des Bodenabtrages im Rahmen des Flächenverbrauchs.</p> <p>Der Zustand der Böden wird anhand einer gemeinsamen EU-Methodik bewertet: werden EU-weite, nachhaltige Zielwerte eingehalten, gelten die Böden als gesund. Werden nationale Auslösewerte erreicht, ist der Boden in einem moderaten oder schlechten Zustand. Diese gestufte Bewertung soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Prioritäten zu setzen und schrittweise Maßnahmen für gesündere Böden umzusetzen.</p> <p>Ein zentraler Bereich der Richtlinie ist der Umgang mit potentiell kontaminierten Standorten und mit Altlasten. Die Richtlinie sieht einen risikobasierten und schrittweisen Ansatz vor, der von der Ermittlung über die Untersuchung zur Bewertung führt. Stellen die Mitgliedstaaten fest, dass bestimmte Standorte ein unannehmbares Risko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, ergreifen sie Risikominderungsmaßnahmen.</p> <p>Das systematische Monitoring mit der Bewertung des Bodenzustandes, nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen und der Umgang mit kontaminierten Standorten sind die drei Handlungsstränge der Europäischen Bodenrichtlinie. So soll die Richtlinie helfen, gesunde Böden zu erhalten oder wiederherzustellen und Bodenkontamination auf ein Niveau zu senken, das nicht mehr als schädlich für die menschliche Gesundheit und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> gilt.</p> <p>Das Erreichen dieser Ziele wird auf EU Ebene verfolgt, indem die EU Kommission 7 ½ Jahre nach Inkrafttretens eine Bewertung der Richtlinie durchführt, um die erzielten Fortschritte und die Notwendigkeit von Änderungen in den Anforderungen zu beurteilen.</p> <p><strong>Nächste Schritte</strong></p> <p>Mit der Abstimmung im Europäischen Parlament und der Annahme im EU-Rat ist die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz endgültig angenommen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.</p> <p>Der Rechtsrahmen für Böden in Deutschland wird im Wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gebildet. Deren Kernpunkte sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten. Das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten sind im Deutschen Bundesbodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung klar geregelt und finden sich im Grundsatz in der neuen Richtlinie wieder.</p> <p>Neue Schwerpunkte sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. Arbeitsgruppen mit den Mitgliedstaaten und der EU Kommission arbeiten daran, eine EU-weit vergleichbare Datengrundlage und Vorgehensweise in der Bewertung des Bodenzustandes zu schaffen. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Aktion Fläche ist die internetbasierte Informations- und Kommunikationsplattform des Bundes. Sie wurde im Rahmen diverser Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes konzeptionell entwickelt und erprobt. Aktion Fläche ist unter der URL www.aktion-fläche.de seit 2016 online und wird vom Deutschen Institut für Urbanistik Difu redaktionell und als Webmaster im Rahmen des F+E Vorhabens 'Bund Länder Dialog Fläche' noch bis Ende Mai 2024 betreut. Die Plattform leistet insgesamt wichtige Unterstützung bei der Wissensvermittlung und dem wechselseitigen Erfahrungsaustausch beteiligter Akteure (insbesondere Bund, Länder und Kommunen). Entsprechend sieht das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zum einen vor, www.aktion-fläche.de zu verstetigen (ANK Maßnahme 7.7) und zum anderen, die Plattform auch für ausgewählte Themen des Bodenschutzes zu nutzen, wie beispielsweise in der ANK Maßnahme 6.6 zur Bündelung und Vernetzung praxisorientierter Beispiele der Bodenentsiegelung. Im Rahmen des Vorhabens soll Aktion Fläche modernisiert, an den derzeitigen Standard im Webseitendesign angepasst sowie inhaltlich und softwareseitig (CMS) zukunftsfest femacht werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich das Portal Aktion Fläche dauerhaft als modernes Informations- und Kommunikationsportal des Bundes rund um das Thema Fläche etabliert und im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Bundesregierung zu gegebener Zeit in das Informationsangebot des Bundes übernommen werden kann.
Die Bundesregierung macht seit vielen Jahren Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik und möchte im Bereich des nachhaltigen Bauens eine Vorbildrolle einnehmen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das BNB weiterentwickelt werden kann, um die von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzziele stärker zu adressieren. In diesem Forschungsvorhaben sollen neue Aspekte und Schwerpunkte im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung im Bauwesen identifiziert, bewertet und hinsichtlich der Berücksichtigung in der Bewertungssystematik des BNB betrachtet werden. Ausgangslage: Maßnahmen des Klimaschutzes im Bauwesen orientieren in der Regel auf die Emissionsreduzierung klimaschädlicher Gase, die zum einen durch die Herstellung von Bauprodukten und zum anderen durch die Energieerzeugung für die Konditionierung der Gebäude entstehen. Diese Emissionen werden im BNB mit Hilfe einer Ökobilanz ermittelt und durch Flächenbezug vergleichbar gemacht und bewertet. Damit werden optimierende Maßnahmen durch die Wahl der Bauweise, der Bauprodukte, des Energieeffizienz- und Komfortniveaus in der Bewertung berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es ungenutzte Potenziale wie z. B. die Reduzierung des absoluten Flächenverbrauchs und des Kühlbedarfs durch Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Einbeziehung der technischen Ausstattung des Nutzers und der Nutzung von Ökostrom in eine Gesamtbetrachtung. Neben der Erweiterung des Betrachtungshorizonts soll auch die Effektivität von Planungsentscheidungen für einen erhöhten Klimaschutz verbessert werden. Dazu bedarf es mehr Transparenz bei der Darstellung der Wirkungszusammenhänge und der Auswirkungen von Bauherren-Entscheidungen vor allem in frühen Planungsphasen. Ziel: Die BNB-Anforderungen zur Erreichung eines höheren Klimaschutz-Standards sollen wirkungsbezogen geschärft und erweitert werden. Zusätzlich zur Ökobilanzierung des Gebäudes sollen Anforderungen zu den Themen 'Suffizienz', 'Ressourcenschonung', 'Recycling', 'Innovationen' und weiteren Aspekten ergänzt werden. Die Auswirkungen von Planungslösungen auf den Klimaschutz sollen transparenter gemacht werden. Die Bauherren und Planer müssen die Klimaauswirkungen ihrer Vorschläge und Entscheidungen erkennen und steuern können.
Ein notwendiger Schritt zum Flächensparen ist die Erfassung von Potenzialen für die Innenentwicklung (IEP). Gleichwohl mangelt es an geeigneten, flächendeckenden Daten. Im Rahmen einer Studie soll geprüft werden, ob Angaben zur Darstellung der IEP in das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) aufgenommen werden können bzw. welche Informationen dafür geeignet sind und mit welchem Aufwand deren Integration in ALKIS® verbunden wäre. In Deutschland stehen derzeit über 120.000 ha Fläche im Innenbereich in Form von baulichen Brachflächen und Baulücken zur Verfügung. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Rahmen des Projekts 'Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme - Innenentwicklungspotenziale'. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und für die Erreichung der Flächensparziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung muss es gelingen, diese IEP stärker als bisher zu nutzen und damit den Freiraum zu schonen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erhebung und regelmäßige Aktualisierung von Informationen zu Flächen im Innenbereich (insbesondere Lage und Größe), die sich für eine bauliche Nutzung eignen. Diesbezüglich bietet das im Aufbau befindliche Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) Chancen für die Erfassung von Informationen zu Brachflächen und zur Ableitung von IEP-Flächenbilanzen. Da die anwendungsneutralen Geobasisdaten von ALKIS® in Deutschland weitgehend einheitlich geführt und gesetzlich verpflichtend auch laufend aktualisiert werden, bietet ALKIS® die Grundvoraussetzung für das angestrebte Monitoring von IEP-Flächen. Derzeit werden einzelne Aspekte des ALKIS®-Datenmodells und die Inhalte des Grunddatenbestands im Zuge der Harmonisierung mit dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®), das deutschlandweit Geobasisdaten in den topographischen Maßstabsbereichen bereitstellt, überarbeitet. In diesem Kontext bietet es sich an, in engster Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) zu prüfen, ob Angaben zur Ableitung von IEP-Flächen in den ALKIS®-Grunddatenbestand aufgenommen werden können und welche Angaben bzw. Informationen dafür geeignet sind bzw. mit wie viel Aufwand dies verbunden wäre. Ziel: Ziel des Projekts ist es zu prüfen, ob Angaben zur Darstellung der IEP in den Geobasis-Datenbestand aufgenommen werden können und welche Attribute bzw. Informationen geeignet wären für eine flächendeckende, periodisch wiederkehrende, räumlich hoch aufgelöste Darstellung in homogener Qualität. Die Arbeiten beinhalteten die intensive Abstimmung mit den einschlägigen Gremien, insbesondere der AdV, die für die Definition von ALKIS® verantwortlich ist. Die Erfassung von Brachflächen stellt eine Herausforderung dar. Sie ist aufwendig, denn Brachflächen sind in ihrer Entwicklung höchst dynamisch und häufig werden Zusatzinformationen benötigt. (Text gekürzt)
Abgeordnetenhaus von Berlin (Hrsg.) 1999: Zukunftsfähiges Berlin, Bericht der Enquetekommission “Zukunftsfähiges Berlin”, 13. Wahlperiode, Berlin. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) 2012: Bevölkerungsbestand. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/ (Zugriff am: 22.11.2021) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) 2020a: Statistische Jahrbücher 1999 – 2020. Berlin. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) 2020b: Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung – Metadaten. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/Metadaten/MD_33111_2020.pdf (Zugriff am: 22.11.2021) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) 2021: Indikatorenbericht 2021. Nachhaltige Entwicklung in Berlin, Potsdam 2021. Internet: download.statistik-berlin-brandenburg.de/feb8ab55a5e5f6f1/a389e1161ead/AfS_Nachhaltigkeitsbericht_2021_BE.pdf (Zugriff am: 22.11.2021) Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumordnung (Hrsg.) 2021: Raumordnungsbericht 2021, Bonn. 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SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985c: Umweltatlas Berlin, Bd. 2, Karte 06.03 Freiflächenentwicklung seit 1950, 1 : 50.000, Berlin. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2011a: Geologische Karte 1874 – 1937, 1 : 25.000, 1937, Berlin. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2018: Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, 1 : 5.000, Berlin. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Luftbilder und Orthophotos verschiedener Jahrgänge 1928 – 2020. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp (Zugriff am 22.01.2022) Ullstein Verlag (Hrsg.) 1970: Stadt-Atlas, Berlin in der Tasche, 1 : 25.000, Berlin. VEB Tourist Verlag (Hrsg.) 1980: Buchplan Berlin Hauptstadt der DDR, 1 : 25.000, Berlin. Verlag des Druckhauses Tempelhof (Hrsg.) um 1950: Stadt-Atlas, Berlin in der Tasche, 1 : 20.000 – 25.000, Berlin.
Mit Hilfe von Flächenmonitoring lassen sich Trends der Siedlungsentwicklung beobachten. Flächenmonitoring wird zudem verwendet, um zu überprüfen, inwieweit das Ziel, die tägliche Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar bis zum Jahr 2020 zu reduzieren, erreicht wird. Da die Erhebungsgrundlagen immer wieder umgestellt werden, kommt es zu Ungenauigkeiten. In dieser Studie werden nun grundlegende Statistiken und Erhebungsprozesse untersucht. Zielsetzung: Im Rahmen der Studie zum Monitoring der Flächeninanspruchnahme sollen die aufgetretenen Abweichungen und Artefakte sowie ihre Quellen ermittelt und Vorschläge zur Optimierung des Monitorings erarbeitet werden. Ziel ist die Sicherstellung einer belastbaren, bundesweit einheitlichen Datenbasis für die Beobachtung der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf Grundlage der Flächenerhebung. Zudem werden alternative Datenquellen analysiert, die das bisherige Monitoring-Modell ergänzen könnten, um verbesserte Resultate und zusätzliche Informationen zur Flächeninanspruchnahme zu erzielen. In einer Studie, die durch 2 Fachwerkstätten ergänzt wird, sollen die Datengrundlagen für die Flächenerhebung (ALB, ALKIS) sowie weitere Datensätze, insbesondere das ATKIS® bzw. das darauf basierende DLM-DE untersucht werden, um die jeweiligen Stärken und Schwächen aufzuzeigen, Fehlerquellen zu identifizieren, Größenordnungen von Abweichungen einzuschätzen und Verbesserungsvorschläge sowie ggf. Alternativen für die Sicherstellung eines bundesweiten, tragfähigen Monitorings zu erarbeiten. Weiterhin sollen Vorschläge zur Erweiterung des Monitorings um geeignete bundesweite Indikatoren zur Beschreibung qualitativer Aspekte der Flächeninanspruchnahme entwickelt werden. Dabei stehen Vorschläge für ein realisierbares Konzept möglichst weniger Indikatoren im Fokus. Die jeweiligen, bei den Analysen erkennbaren Potenziale der geprüften Datensätze zur Qualifizierung des Flächenmonitorings sollen dokumentiert sowie entsprechende Indikatoren abgeleitet und abgestimmt werden. Zu den Forschungsarbeiten gehören die Initiierung und Moderation des Abstimmungsprozesses zwischen den für das Monitoring zuständigen Gremien, Behörden und Experten sowie die Kommunikation der ausgearbeiteten Vorschläge.
Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Entsiegelungsmaßnahmen stehen als Klimaanpassungsmaßnahmen verstärkt im Fokus der Aufmerksamkeit der Fachleute und der Öffentlichkeit. Aus Sicht des Bodenschutzes erfüllen Entsiegelungsmaßnahmen allerdings ihre Aufgabe zur Klimaanpassung erst dann nachhaltig, wenn nach dem Rückbau der Versiegelung standorttypische Bodenmaterialien eingebaut und natürliche Bodenfunktionen fachgerecht wiederhergestellt werden. Auf dieser Grundlage werden klimawirksame Flächen mit naturnahen Böden bereitgestellt, die sich für eine klimaangepasste Biotopentwicklung eignen und einen wertvollen Beitrag und einen nachhaltigen Nutzen für den Naturhaushalt und das Mikroklima in der Stadt im Sinne der Klimaanpassung leisten. Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Arbeitshilfen für Entsiegelungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen einer durchwurzelbaren Bodenschicht Entsiegelungsmaßnahmen sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Eine Kostenschätzung kann helfen, die Planung der Entsiegelung zu konkretisieren. Für die Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht und der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Nutzungsfunktion nach einer Entsiegelung werden Arbeitsmaterialien für die Praxis bereitgestellt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 253 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 16 |
| Land | 50 |
| Weitere | 31 |
| Wissenschaft | 65 |
| Zivilgesellschaft | 27 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 183 |
| Taxon | 1 |
| Text | 94 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 36 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 130 |
| Offen | 196 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 325 |
| Englisch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 10 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 58 |
| Keine | 150 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 145 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 328 |
| Lebewesen und Lebensräume | 289 |
| Luft | 146 |
| Mensch und Umwelt | 328 |
| Wasser | 127 |
| Weitere | 328 |