Das 1955 gegründete Unternehmen betreibt für Kunden Produktentwicklungen und realisiert Verpackungslösungen aus Kunststoff. Es werden Flaschen, Verschlüsse, Preforms (Vorformlinge) und Tuben aus verschiedenen Kunststoffen hergestellt. ALPLA gilt im Bereich der Kunststoffverpackung als internationaler Technologieführer. Im Januar 2015 begründete ALPLA zusammen mit neun anderen Vorarlberger Unternehmen das 'Klimaneutralitätsbündnis 2025' mit dem Ziel, ihre gesamten Aktivitäten bis zum Jahr 2025 zu 100 Prozent klimaneutral zu gestalten. Der derzeitige Herstellungsprozess von Kunststofftuben besteht aus mehreren Schritten und basiert auf dem nachträglichen Ausformen bzw. Anbringen der Tubenschulter an den Tubenkörper. Dafür werden hohe Materialstärken und viel Energie benötigt. Die neuartige Extrusionsblasmaschine vereint die Herstellungsschritte Granulateinspeisung, Extrusion, Kalibrierung und Schneiden in einem Prozess. Am Ende dieses Prozesses steht die fertige Tube. Mit dem neuen Verfahren können ca. 35 Prozent Material und 46 Prozent Energie eingespart werden. Außerdem reduzieren sich die Betriebskosten für Hydrauliköl, Kühlwasser und Reinigungsaufwand. Bei einer geplanten Produktionsmenge von 20 Millionen Tuben jährlich können rund 86 Tonnen Kunststoff und 55,4 Megawattstunden Strom eingespart werden, dies entspricht einer CO2-Reduzierung von rund 32,5 Tonnen pro Jahr. Die Innovation des Vorhabens besteht darin, dass im Vergleich zum Stand der Technik die Tuben im neuen Verfahren in einem Prozess produziert werden können. Das macht den Produktionsprozess günstiger und spart gleichzeitig Material und Energie. Die neue Technik kommt erstmalig in Deutschland zum Einsatz. Das Verfahren ist direkt auf andere Tubenhersteller übertragbar.
<p><p>Der Begriff Bedarfsgegenstände umfasst eine weite Spanne von Produkten, mit denen der Verbraucher in Kontakt kommt. Das Lebensmittelrecht schreibt vor, dass Bedarfsgegenstände bei bestimmungsgemäßem und bei vorhersehbarem Gebrauch die Gesundheit nicht schädigen dürfen. Aus Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen keine Stoffe auf Lebensmittel übergehen, die</p><ul><li>die menschliche Gesundheit gefährden</li><li>die Zusammensetzung, den Geruch, den Geschmack oder das Aussehen der Lebensmittel beeinträchtigen.</li></ul><p>Das LUA untersucht amtlich entnommene Proben mit unterschiedlichen Methoden, um festzustellen, ob die Anforderungen an die Bedarfsgegenstände erfüllt sind. Dazu zählen die Prüfungen auf den Übergang von kritischen Stoffen aus Verpackungen auf Lebensmittel, wie z.B. Weichmacher, Bisphenol A aus Flaschenverschlüssen, Acetaldehyd aus PET - Flaschen oder Fabrikationshilfsmittel aus Papier und Kartons (DIPN, 3-MCPD).</p><p>Geschirr aus Keramik oder emailliertem Metall kann in den verwendeten Farben, Glasuren und Emails gesundheitsschädigende Stoffe - insbesondere Blei und Cadmium - enthalten. In der Bedarfsgegenstände-Verordnung ist daher festgelegt, dass Blei und Cadmium auch unter der Einwirkung saurer Lebensmittel (z.B. Fruchtsäfte) nur in sehr geringen, gesundheitlich unbedenklichen Mengen an die Lebensmittel abgegeben werden dürfen.</p><p>Metallische Gegenstände wie Schmuck werden auf eine mögliche Abgabe von Nickel geprüft, das bei sensibilisierten Personen Allergien auslösen kann.</p><p>Bei Spielwaren ist das Augenmerk auf Stoffe gerichtet, die Kinder aufnehmen, wenn sie an dem Gegenstand lutschen oder darauf kauen bzw. bei entsprechend kleinen Abmessungen in den Mund nehmen und eventuell sogar verschlucken. Zu den bedenklichen Stoffen zählen hauptsächlich Phthalate in Spielwaren aus Weich-PVC, die allerdings in Spielwaren für Kinder unter drei Jahren verboten sind. Weiterhin sind bei Spielwaren Prüfungen auf Schwermetall- und Farbstoffabgabe sowie Reste an Lösemitteln angesagt. Luftballons und ebenso Schnuller und Flaschensauger werden regelmäßig auf krebserregende N-Nitrosamine und andere kritische Substanzen geprüft.</p><p>Gefärbte Bekleidung, Bettwäsche etc. dürfen keine verbotenen Farbstoffe enthalten, die möglicherweise krebserzeugende Stoffe freisetzen können (Azofarbstoffe). Auch sollen in körpernah getragenen Kleidungsstücken solche Farbstoffe nicht mehr verwendet werden, die relativ häufig zur Auslösung von Allergien geführt haben (sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe).</p><p>Bekleidungstextilien aus Naturfasern (Baumwolle, Wolle, Seide) und Lederbekleidung (Schuhe, Handschuhe) werden auf Restgehalte an Insektiziden und gesundheitsschädlichen Konservierungsmitteln untersucht. Lederwaren werden routinemäßig auf ihren Chromgehalt (Chrom VI) untersucht.</p><p>Auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht werden außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bedarf und für Lebensmittelbedarfsgegenstände, Imprägniermittel und Mittel zur Geruchsverbesserung in Innenräumen.</p></p><p>Schutz für die Kleinsten</p><p>Spielzeugsicherheit</p><p>Hintergründe</p><p>Anzeigepflicht Lebensmittelbedarfsgegenstände</p>
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Der Tampondruck ist ein in der Industrie weit verbreitetes Standarddruckverfahren zum Beschriften und Dekorieren unterschiedlichster Erzeugnisse, z.B. Zifferblätter von Uhren, Tachometerskalen und Armaturblenden bei Autos, Flaschenverschlüsse, Spielzeug, Einwegspritzen und CDs. Die Farbe ist mit einem durchschnittlichen Lösemittelanteil von 30 Prozent umweltbelastend. Oft wird durch Nachverdünnung vor dem Druck der Lösemittelanteil beim Anwender auf 50-70 Prozent erhöht. Zusätzlich erfordert die Verdunstung im Prozess eine Nachdosierung von Lösungsmitteln. Die Umweltbelastungen folgen aus den Emissionen der organischen Lösungsmittel und werden auf ca. 400 t pro Jahr geschätzt. Versuche zum Ersatz der lösemittelhaltigen Farben, z.B. durch UV-Farben oder wasserbasierte Systeme, sind aufgrund technischer, qualitativer und wirtschaftlicher Gründe fehlgeschlagen, so dass zu ca. 95 Prozent lösemittelhaltige Farbe verarbeitet wird. Experten erwarten auch künftig kaum Änderungen. Der derzeit einzige sinnvolle Ansatz zur Emissionsreduzierung sind deshalb 'geschlossene Druckeinheiten', die bislang nur in eingeschränkten Druckbereichen (Flachdruck bis zu einem max. Rakelkopfdurchmesser von 210 mm bzw. Größenverhältnis Drucktopf zu Klischee max. 1 zu 2,2) funktionsfähig sind. Sie haben sich hier jedoch als Standard durchgesetzt. Umweltprobleme bestehen derzeit vor allem in Druckanwendungen der sehr hohen Stückzahlen (i.d.R. Rotationstampondruck) und der großen, länglichen Klischees. D.h. in den Bereichen mit dem größten Farbverbrauch und somit den größten Emissionen müssen noch offene Systeme verwendet werden. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, für diese Bereiche des Tampondruckes geschlossene Druckeinheiten zu entwickeln. Hierzu werden drei Lösungsansätze verfolgt: 1. Geschlossene Rotationsdruckeinheit für den Massendruck, 2. ovale Drucktöpfe und 3. Querrakeleinrichtungen für große bzw. längliche Klischees. Ziel ist es, hierdurch Lösemittelnachdosierungen um bis zu 90 Prozent zu reduzieren. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Entwicklungsarbeiten im Projekt konzentrierten sich auf folgende Schwerpunkte: Für den Rotationstampondruck sollten geschlossene Rotationsdruckeinheiten entwickelt werden. Für großflächige bzw. längliche Klischees wurden zwei Lösungsansätze untersucht: Geschlossene Querrakeleinrichtungen und geschlossene ovale Töpfe. Im Rotationstampondruck sollte eine patentierte Idee umgesetzt werden, bei der sich Farbwanne und Rakeleinrichtung innerhalb eines Gehäuses befinden und das Gehäuse mit einem Zylindermantelabschnitt der Gravurwalze dichtend abschließt. Hierdurch kann das Lösungsmittel nicht mehr aus der Farbwanne entweichen, so dass Emissionen fast vollständig vermieden werden. ...