Die Vielfalt heimischer Wildpflanzen nimmt seit Jahrzehnten ab. Zur Einordnung der Gefährdungssituation einzelner Arten existieren Rote Listen (RL) des Bundes und der Länder. Weiterhin gibt es nationale Verantwortungsarten (VA) der Gefäßpflanzen, für die Deutschland weltweit eine besondere Verantwortung übernommen hat. Erstmalig werden bundesweit im Wildpflanzenschutzprojekt "WIPs-De" seit 2013 Ex-situ-Maßnahmen wie Saatgutsammlungen und Erhaltungskulturen zusammen mit In-situ-Schutzmaßnahmen an Naturstandorten durchgeführt. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, am Beispiel der beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen (NW) und Schleswig-Holstein (SH) die räumlichen Artenschutzpotenziale der hier verorteten VA aufzuzeigen. Auf Basis der vom behördlichen Naturschutz bereitgestellten Ergebnisse floristischer Kartierungen des Zeitraums 1980 - 2020 und der 2018 - 2020 durchgeführten WIPs-Saatgutsammelfahrten wurden für 48 ausgewählte VA Verbreitungsdaten aus 504 Blättern topographischer Karten im Maßstab 1 : 25.000 und 162.447 Fundortmeldungen ausgewertet. Es wurden 34 VA-Hotspots identifiziert, 16 in NW und 18 in SH, die als einzelne Hotspots vorliegen oder insgesamt 7 zusammenhängende VA-Hotspotregionen bilden.
Titelthema der vorliegenden Ausgabe von Natur in NRW ist die floristische Kartierung in Nordrhein-Westfalen, die in diesem Jahr begonnen hat und 2017 enden wird. Letztmals konnte die Flora in NRW flächendeckend in den 1990er Jahren dank der Hilfe von zahlreichen zumeist in den Regionen ehrenamtlich botanisch tätigen Helfern kartiert werden. Neue landesweite Aufnahmen waren dringend erforderlich. Für die jetzt laufende Kartierung gibt es fünf Regionalstellen, an denen die Informationen und Daten zusammengeführt werden. Zu Beginn des Heftes wird mit der vom LANUV erarbeiteten Solarpotenzialstudie NRW, die im Juni vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, die zweite Potenzialstudie zu den Erneuerbaren Energien vorgestellt. Sie zeigt auf, dass NRW ein großes Potenzial für Solarenergie besitzt. Die Ergebnisse werden - wie auch die Ergebnisse der Wind-Potenzialstudie - in das LANUV-Fachinformationssystem Energieatlas NRW eingestellt und so Interessierten zugänglich sein. Über ein positives Beispiel für das Zusammenspiel von Ökonomie und Ökologie berichtet ein weiterer Beitrag des vorliegenden Heftes. Im Rahmen eines Modellprojektes untersuchte die Landschaftsstation Höxter e.V. zusammen mit dem Regionalforstamt Hochstift, wie im Rückgang begriffene lichtliebende Baumarten durch mittelwaldähnliche Waldrandbewirtschaftung gefördert werden können. Insgesamt wurden nicht nur sehr positive Auswirkungen auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna dokumentiert, die mittelwaldähnlich bewirtschafteten strukturreichen Waldmäntel bereichern auch das Landschaftsbild, sorgen an Wegen für Verkehrssicherheit und das geworbene Holz wird einer regionalen Nutzung zugeführt. In den beiden folgenden Beiträgen spielt Deutschlands größter Strom, der Rhein, eine zentrale Rolle. Zum einen wurde im LANUV ein Temperaturmodell entwickelt, das es ermöglicht, Wassertemperaturentwicklungen anhand eines Simulationsmodells im Voraus zu berechnen. Das kann für die zukünftige Planung in NRW, beispielsweise im Zuge von Klimaveränderung oder bei Genehmigungsverfahren, von zentraler Bedeutung sein. Zum anderen macht ein Beitrag auf die Gefahr aufmerksam, die für die Biodiversität im Rheinsystem von mehreren eingewanderten Grundelarten ausgeht. Des Weiteren stellt die Ausgabe von Natur in NRW FischInfo NRW, die neue im LANUV entwickelte Datenbank zu Fischbeständen in NRW, vor. Ein weiterer Beitrag berichtet über Alleenkataster NRW, in dem bislang rund 5.000 Alleen verzeichnet sind. Die Rolle von Alleen als landschaftsprägendem Element ist augenfällig; Alleen können aber auch Lebensräume verbinden und selbst Lebensraum sein. Abschließend wird in diesem Heft über zwei Tagungen berichtet: Zum konstruktiven Miteinander von Wald und Jagd sowie zum Recycling alter Industrieflächen.
Die Kulturhauptstadt 2010-Veranstaltung »Still-Leben Ruhrschnellweg« machte es möglich. Am 18. Juli 2010 wurde die A40, Hauptverkehrsader des Ruhrgebietes, für einen Tag gesperrt, um dort ein einmaliges Fest der Alltagskulturen zu feiern, an dem rund drei Millionen Menschen teilnahmen. Für die Biologische Station westliches Ruhrgebiet bot sich damit die einmalige Gelegenheit, mit über 70 ehrenamtlichen Helfern eine systematische floristische Kartierung der A40 vorzunehmen. Denn Botaniker beobachteten bereits seit vielen Jahren das Vorkommen bemerkenswerter Pflanzenarten an Rand- und Mittelstreifen von Autobahnen und großen Straßen; bislang allerdings nur aus dem fahrenden Auto heraus. Die Ergebnisse der Kartierung, bei der 441 Pflanzensippen gefunden wurden - darunter einige Rote Liste-Arten - sind in einem Beitrag der vorliegenden Ausgabe von Natur in NRW nachzulesen. Rote Listen sind das Ergebnis von Langzeitbeobachtungen der Bestandsentwicklung von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten einer Region. Die aktualisierte Gesamtfassung der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen wird im Jahre 2011 vom LANUV herausgegeben. Das Wissen zu den verschiedenen Artengruppen basiert auf den Datenerfassungen vieler ehrenamtlich oder in ihrer Freizeit arbeitender Experten. Erstmals liegt jetzt eine Rote Liste der Stechimmen für NRW vor, die in diesem Heft vorab vorgestellt wird. Fischschutz an Wasserkraftanlagen ist ein immer wieder diskutiertes Thema. Oftmals geraten Fische in Turbinenzuleitungen, aus denen sie nicht wieder entkommen können. Mit Untersuchungen, die in dieser Ausgabe dargestellt werden, soll geprüft werden, ob Sammel und Ableitsysteme entwickelt werden können, die helfen, den Fischschutz in der Turbinenzuleitung verbessern. Ein weiteres Augenmerk richtet Natur in NRW auf den Nationalpark Eifel. Das Raumnutzungsverhalten des Rotwildes in Schluchtwäldern ist dabei ebenso Thema, wie die Entwicklung des Fichtenwaldes in Richtung eines natürlichen Waldökosystems. Vorgestellt werden vegetationskundliche Untersuchungsergebnisse und Methoden. Aufgezeigt wird in diesem Heft auch, wie Eichen Fraßschäden, die bis zum Kahlfraß reichen verkraften. Abgeschlossen wird diese Ausgabe mit drei Beiträgen über zurückliegende wichtige Tagungen wie zur Eingriffsregelung bei Straßenbauvorhaben, zu Chancen und Herausforderungen des Demographischen Wandels im Rahmen der Siedlungsentwicklung sowie der internationalen Umweltbeobachtungskonferenz, die das LANUV dieses Jahr ausrichtete.
Mit dem vorliegenden Fachbericht 118 erscheint zum fünften Mal seit 1979 eine Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen. Rote Listen sind grundsätzlich ein guter Indikator für den Zustand der naturraumspezifischen Biodiversität. Farn- und Blütenpflanzen prägen die Lebensräume in unserer Kulturlandschaft und damit das Vorkommen und die Verbreitung unserer Arten ganz entscheidend. Die Basis für die neue Rote Liste bildet eine landesweite floristische Kartierung, an der mehr als 200 ehrenamtliche Botanikerinnen und Botaniker mitgewirkt haben. Ohne diesen Einsatz wäre die Erarbeitung der vorliegenden Roten Liste nicht möglich gewesen. In der Gesamtbilanz hat sich die Gefährdungssituation der höheren Pflanzen in NRW gegenüber der Roten Liste 2010 nicht wesentlich verändert. Es gibt jedoch regionale Unterschiede, insbesondere zwischen Berg- und Tiefland. Die Hauptursachen für die Gefährdung von Vorkommen der Farn- und Blütenpflanzen sind die Flächenversiegelung, der große Nutzungsdruck in Verbindung mit hohen Nährstoffeinträgen und eine nachteilige Veränderung des Landschaftswasserhaushaltes. Die zurückliegenden Trockenjahre (2018-2020) haben sich auf den Gefährdungsstatus der Moor-, Feuchtwiesen- und Feuchtwaldarten bisher kaum sichtbar ausgewirkt. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass infolge des Klimawandels die zukünftige Rote Liste zumindest für diese Arten deutlich schlechter ausfallen könnte. Das Ausbleiben einer höheren Gefährdung ist vor allem einem erfolgreichen Vertragsnaturschutz, zahlreichen Naturschutzprojekten und gezielten Artenschutzmaßnahmen zu verdanken. Dies gilt es fortzuführen. Hinweis: Die Roten Listen der einzelnen Artengruppen werden seit 2021 nach und nach aktualisiert. Die jeweils aktuellste Fassung der Einzellisten finden Sie hier: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote-liste Eine Gesamtfassung aller Roten Liste wird es zukünftig nicht mehr geben. Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen (pdf) Legende zum Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen Legende zum Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen (Excel) Fachbericht 134 | LANUV 2023 Fachbericht 133 | LANUV 2023
Im Rahmen der Pflegekonzeption für das NSG sind Massnahmen für die weitere Behandlung der floristisch reichhaltigen Grünlandflächen festzulegen. Eine pflanzensoziologische und floristische Kartierung dieser Grünlandflächen war notwendig. Auf Basis dieser Ergebnisse wurden Vorschläge für die künftige Pflege und Entwicklung formuliert.
Als Ersatzmaßnahme für die Anlandung der Erdgasleitung „Europipe“ durch die Accumer Ee ist auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.10.1993, ergangen durch das Oberbegamt Clausthal-Zellerfeld, die Renaturierung des Münstersommerpolders bei Dornum vorgesehen. […] Teilbereiche ökologischer Begleituntersuchungen, u. a. Vegetation und Wirbellosenfauna, wurden in Absprache mit der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ als koordinierender Behörde dem NLÖ – Forschungsstelle Küste übertragen. Zur Erfassung des Satus quo vor Beginn der geplanten Renaturierungsmaßnahme wurden vom NLÖ – Forschungsstelle Küste im Jahr 1994 umfangreiche Untersuchungen begonnen, deren Ergebnisse im vorliegenden Bericht dargestellt werden. Die Bestandserhebungen umfassen eine vegetationskundliche und floristische Kartierung sowie die Erfassung des Arteninventars und der Abundanz ökologisch bedeutsamer Wirbellosengruppen (Spinnen, Laufkäfer, Wanzen, Zikaden, Regenwürmer, Kleinoligochaeten, aquatische Fauna). […]
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Die "Datenbank Blütenpflanzen" dient der Erhebung und Zusammenführung von Daten über die Verbreitung und Bestandsentwicklung der Gefäßpflanzen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie basiert auf einer Fundortkartei des botanischen Instituts der Universität Greifswald, die hier seit den 50er Jahren geführt wird. Diese beinhaltet Literaturdaten, die zum Teil bis in das 17. Jh. zurück gehen, sowie im Laufe der letzten Jahrzehnte erhobene Geländedaten. Die "Datenbank Blütenpflanzen" wird mit dem Programm "Florein" (herausgegeben von der Zentralstelle für die floristische Kartierung Deutschlands) erfasst. Die "Datenbank Blütenpflanzen" beinhaltet überwiegend Rasterdaten (ca. 460.000 Datensätze), die während der Kartierung für den "Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Ostdeutschlands" (Hrsg. Benkert, Fukarek, Korsch 1996) auf Messtischblattquadrantenebene (und z.T. tiefer bis zu 1/32 MTB untergliedert) erhoben wurden. Die auf diesem Datenbestand basierenden Raster-Verbreitungskarten können auf den Internetseiten des Botanischen Instituts der Universität Greifswald (http://asbot.botanik.uni-greifswald.de/sammlungen/flor-db, Username: florein, Passwort: karten) betrachtet werden. Die Rasterdatensätze stehen im LINFOS derzeit nicht zur Verfügung. Im Gegensatz dazu wurden die Punktdaten mit Hoch- und Rechtswert punktgenau aufgenommen. Die Punktdatenbank (ca. 33.000 Datensätze) besteht gegenwärtig zu etwa einem Drittel aus Angaben zu ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten (RL-Status 0 und 1), für die eine Übersicht über die ehemaligen und aktuellen Fundorte in Mecklenburg-Vorpommern vorliegt. Zu jeweils einem weiteren Drittel enthält die Datenbank Angaben zu Arten mit RL-Status 2, 3 und 4 und zu ungefährdeten Arten. Einen Überblick über die Arten, die systematisch aufgearbeitet wurden, gibt die Tabelle 1 am Ende dieser Metadatendokumentation. Die Punktdaten der "Datenbank Blütenpflanzen" wurden im LUNG GIS-technisch für die Verwendung im Landschaftsinformationssystem "LINFOS" aufbereitet (Umrechnung der Hoch- und Rechtswerte auf 7 Stellen, Umrechnung der Hoch- und Rechtswerte für den Ostteil des Landes, Hinzufügung von Feldern zur Attributtabelle, z.B. deutscher Artname, Rote-Liste-Status).
!" $ # ( # ! % &' )**+ , ' -. / 0 UVS ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Ergebnisse der floristischen und faunistischen Kartierung und Fotodokumentation für die Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren n ERAM, Fauna, Flora, Fotodokumentation, Heuschrecken, Kartierungen, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Vegetation, Vögel Zusammenfassung E R Mo A rsl ebe Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine selektive pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie sowie in ihrer näheren Umgebung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Erfassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Umgebung der Schachtanlagen kartiert. Die Gewässer Aller und Salzbach wurden an zwölf Untersuchungsstellen hinsichtlich des Makrozoobenthos und der Pflanzengesellschaften untersucht. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung relativ hoch. Im Vordergrund stehen Pflanzenarten der Grünländer und Grasfluren (Glatthafer-Wiesen, Land-Reitgras-Dominanz-Gesellschaft, seltener auch Schafschwingel-Rasen) sowie der Pionier-, Tritt-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Pfeilkressen-Quecken-Rasen, Windhalm-Gesellschaften, Rainfarn- Beifuß-Gesellschaft und Wildmöhren-Bitterkraut-Flur). Im Norden der Schachtanlage Bartensleben wurde eine Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) mit Binnenland-Kurzährenqueller-Flur (Puccinellio distantis-Salicornietum ramosissimae) und Schuppenmieren-Salzschwadenrasen (Puccinellietum distantis) nachgewiesen. Sie gehört als Quellsumpf und auch als Binnenlandsalzstelle zu den nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützten Biotopen Sachsen-Anhalts. An Pflanzenarten der Roten Listen wurden auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3), das Wiesen-Habichtskraut (Hieracium caespitosum, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), die Bruch-Weide (Salix fragilis, ST RL 1), der Steppen-Salbei (Salvia nemorosa, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) und der Salzwiesen-Breit-Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) nachgewiesen. Bemerkenswert sind die Nachweise des Sumpf- Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) und des Strand-Beifuß (Artemisia maritima, ST RL 0), da beide Arten bislang in Sachsen-Anhalt als ausgestorben gelten. Der Sumpf-Salzschwaden wurde jedoch bereits erstmals 2001 an der Salzhalde Beendorf enddeckt. Der vor etwa zehn Jahren nur stellenweise auf der Schachtanlage Bartensleben vorkommende Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) hat sich mittlerweile auf beiden Schachtanlagen nahezu flächendeckend ausgebreitet. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Marie trotz der Kleinflächigkeit der vorhandenen Vegetationsstrukturen relativ hoch. Es dominieren Pionier-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Stellarietea und Artemisietea). An gefährdeten Pflanzenarten wurden auf dem Anlagengelände das Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus, ST RL 3), der Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) und der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) nachgewiesen. Ein nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützter Biotop ist in Form einer sumpfigen Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) am östlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf nördlich der Schachtanlage Marie vorhanden. Hier und an einer kleineren Salzstelle am westlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf wurden an gefährdeten Pflanzenarten die Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata, ST RL 3), der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST Zusammenfassung Seite 2 UVS ERAM RL 3), die nach BArtSchV besonders geschützte Raue Nelke (Dianthus armeria ssp. armeria, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Strand-Wegerich (Plantago maritima ssp. maritima, ST RL 2), der Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), der Schlitzblättrige Stielsame (Scorzonera laciniata, ST RL 3), die Strand-Sode (Suaeda maritima ssp. maritima, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Salzwiesen-Breit- Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) und wie bereits erwähnt der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) gefunden. E R Mo A rsl ebe n Am Salzbach und am Salzwassergraben kommen nur an einigen Stellen salztolerante Pflanzenarten vor. Dazu gehören der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3) und der Gift- Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus). Innerhalb der Einfriedung der Schachtanlage Bartensleben kommen die Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) und die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3) hinzu. Im Verlauf des Salzbaches sind stellenweise fragmentarisch Teich-Röhrichte (Phragmition) ausgebildet. Die Böschungen sind vorwiegend gehölzfrei und steil. Dort dominieren Grünlandarten der Glatthafer-Wiesen neben Vertretern der Ruderal-, Pionier- und Ackerwildkrautfluren. Als besonders geschützter Biotop (§ 37 NatSchG LSA) ist der teilweise naturnahe Quellbereich des Salzbaches im Nordwesten der Schachtanlage Bartensleben zu berücksichtigen. Am nördlichen Rand des dortigen Gehölzes befindet sich ein Waldquellbereich, der durch das Vorkommen der Winkel-Segge (Carex remota), der Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) und des Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) gekennzeichnet ist. Zusammen bilden sie die Winkel-Seggen-Quellflurgesellschaft (Caricietum remotae). Das den Bereich umgebende Gehölz wurde im Sommer 2007 entfernt. Dabei wurde die Krautvegetation stellenweise stark beeinträchtigt. Die Aller zeichnet sich über weite Strecken durch einen ein- bis beidseitigen naturnahen Gehölzsaum aus Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) aus. Die Böschungen und das Gewässerbett werden jedoch durch die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen stark beeinflusst. So dominieren im meist steilen Böschungsbereich Stickstoff- Krautfluren. Sie gehen am Böschungsfuß in Gesellschaften der Bach- und Teichröhrichte (Glycerio- Sparganion und Phragmition) über. Über dem überwiegend sandig-schlammigen Gewässergrund treiben Polster des Wassersterns (Callitriche spec.), des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) und des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum). In allen neun kartierten Gewässerstrecken traten im Sommer 2007 fädige Grünalgen auf, die teilweise mehr als ein Viertel des Gewässerbettes bedeckten und eine hohe Nährstoffkonzentration im Wasserkörper dokumentieren. Auf der Schachtanlage Bartensleben ist mit insgesamt 33 Brutvogelarten eine mäßig hohe avifaunistische Vielfalt festzustellen. Darunter ist der Feldsperling (Passer montanus) in Sachsen- Anhalt gefährdet. Außerdem wurden mehrere Arten der deutschen und sachsen-anhaltinischen Vorwarnlisten nachgewiesen. So nutzt eine Mauersegler-Kolonie (Apus apus) das Verwaltungs- gebäude als Brutplatz. Hinzu treten 14 Vogelarten als regelmäßige Nahrungsgäste. Die avifaunistische Lebensraumbedeutung des Geländes ist dennoch überwiegend nur gering bis mittel. Der nördliche Böschungsbereich wird in seiner Funktion als Bruthabitat von Gebüschbrütern und als Nahrungshabitat für Rastvögel hoch eingestuft. Auf der Schachtanlage Marie brüten nur fünf Vogelarten. Hier wurde mit der Rauchschwalbe (Hirundo rustica) ebenfalls eine in Sachsen-Anhalt gefährdete Art vorgefunden. Durch das Vorkommen dieser und weiterer in bzw. an Gebäude brütenden Arten haben die Gebäude teilweise eine hohe avifaunistische Lebensraumbedeutung, während das übrige Gelände insgesamt eine geringe Bedeutung besitzt. Die weitere Umgebung der Schachtanlagen Bartensleben und Marie zeichnet sich durch eine artenreiche Avifauna aus. Von den insgesamt 59 im Jahr 2007 nachgewiesenen Vogelarten sind vier Arten in Sachsen-Anhalt gefährdet (Rotmilan, Feldsperling, Rebhuhn, Braunkehlchen), ein Art stark gefährdet (Kiebitz). Von den erfassten Arten sind auch deutschlandweit zwei Arten gefährdet (Feldlerche, Braunkehlchen) bzw. zwei Arten stark gefährdet (Rebhuhn, Kiebitz). Zudem wurden viele Zusammenfassung Seite 3
!" $ # ( # ! % &' )**+ , ' -. / 0 UVS ERAM Herbstreit Landschaftsarchitekten, Hildesheim/Bochum: Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Ergebnisse der floristischen und faunistischen Kartierung und Fotodokumentation für die Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren n ERAM, Fauna, Flora, Fotodokumentation, Heuschrecken, Kartierungen, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Vegetation, Vögel Zusammenfassung E R Mo A rsl ebe Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine selektive pflanzensoziologische Kartierung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie sowie in ihrer näheren Umgebung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte auf den Anlagengeländen die Erfassung von Heuschreckenarten und der Avifauna. Letztere Tierartengruppe wurde auch in der Umgebung der Schachtanlagen kartiert. Die Gewässer Aller und Salzbach wurden an zwölf Untersuchungsstellen hinsichtlich des Makrozoobenthos und der Pflanzengesellschaften untersucht. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung relativ hoch. Im Vordergrund stehen Pflanzenarten der Grünländer und Grasfluren (Glatthafer-Wiesen, Land-Reitgras-Dominanz-Gesellschaft, seltener auch Schafschwingel-Rasen) sowie der Pionier-, Tritt-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Pfeilkressen-Quecken-Rasen, Windhalm-Gesellschaften, Rainfarn- Beifuß-Gesellschaft und Wildmöhren-Bitterkraut-Flur). Im Norden der Schachtanlage Bartensleben wurde eine Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) mit Binnenland-Kurzährenqueller-Flur (Puccinellio distantis-Salicornietum ramosissimae) und Schuppenmieren-Salzschwadenrasen (Puccinellietum distantis) nachgewiesen. Sie gehört als Quellsumpf und auch als Binnenlandsalzstelle zu den nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützten Biotopen Sachsen-Anhalts. An Pflanzenarten der Roten Listen wurden auf der Schachtanlage Bartensleben und ihrer näheren Umgebung der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3), das Wiesen-Habichtskraut (Hieracium caespitosum, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), die Bruch-Weide (Salix fragilis, ST RL 1), der Steppen-Salbei (Salvia nemorosa, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) und der Salzwiesen-Breit-Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) nachgewiesen. Bemerkenswert sind die Nachweise des Sumpf- Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) und des Strand-Beifuß (Artemisia maritima, ST RL 0), da beide Arten bislang in Sachsen-Anhalt als ausgestorben gelten. Der Sumpf-Salzschwaden wurde jedoch bereits erstmals 2001 an der Salzhalde Beendorf enddeckt. Der vor etwa zehn Jahren nur stellenweise auf der Schachtanlage Bartensleben vorkommende Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) hat sich mittlerweile auf beiden Schachtanlagen nahezu flächendeckend ausgebreitet. Die floristische Artenvielfalt ist auf der Schachtanlage Marie trotz der Kleinflächigkeit der vorhandenen Vegetationsstrukturen relativ hoch. Es dominieren Pionier-, Ackerwildkraut- und Ruderalfluren (Stellarietea und Artemisietea). An gefährdeten Pflanzenarten wurden auf dem Anlagengelände das Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus, ST RL 3), der Salz-Hornklee (Lotus tenuis, D RL 3) und der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) nachgewiesen. Ein nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützter Biotop ist in Form einer sumpfigen Binnenlandsalzstelle (FFH-Lebensraumtyp 1340) am östlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf nördlich der Schachtanlage Marie vorhanden. Hier und an einer kleineren Salzstelle am westlichen Böschungsfuß der Salzhalde Beendorf wurden an gefährdeten Pflanzenarten die Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata, ST RL 3), der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST Zusammenfassung Seite 2 UVS ERAM RL 3), die nach BArtSchV besonders geschützte Raue Nelke (Dianthus armeria ssp. armeria, ST RL 3), die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3), der Strand-Wegerich (Plantago maritima ssp. maritima, ST RL 2), der Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachya, ST RL 3), der Schlitzblättrige Stielsame (Scorzonera laciniata, ST RL 3), die Strand-Sode (Suaeda maritima ssp. maritima, ST RL 3), der Strand-Dreizack (Triglochin maritimum, ST RL 3), der Salzwiesen-Breit- Wegerich (Plantago major ssp. winteri, D RL 2) und wie bereits erwähnt der Sumpf-Salzschwaden (Puccinellia limosa, ST RL 0) gefunden. E R Mo A rsl ebe n Am Salzbach und am Salzwassergraben kommen nur an einigen Stellen salztolerante Pflanzenarten vor. Dazu gehören der Dickblättrige Gänsefuß (Chenopodium botryodes, ST RL 3) und der Gift- Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus). Innerhalb der Einfriedung der Schachtanlage Bartensleben kommen die Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) und die Salz-Binse (Juncus gerardii, ST RL 3) hinzu. Im Verlauf des Salzbaches sind stellenweise fragmentarisch Teich-Röhrichte (Phragmition) ausgebildet. Die Böschungen sind vorwiegend gehölzfrei und steil. Dort dominieren Grünlandarten der Glatthafer-Wiesen neben Vertretern der Ruderal-, Pionier- und Ackerwildkrautfluren. Als besonders geschützter Biotop (§ 37 NatSchG LSA) ist der teilweise naturnahe Quellbereich des Salzbaches im Nordwesten der Schachtanlage Bartensleben zu berücksichtigen. Am nördlichen Rand des dortigen Gehölzes befindet sich ein Waldquellbereich, der durch das Vorkommen der Winkel-Segge (Carex remota), der Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) und des Berg-Ehrenpreis (Veronica montana, ST RL 3) gekennzeichnet ist. Zusammen bilden sie die Winkel-Seggen-Quellflurgesellschaft (Caricietum remotae). Das den Bereich umgebende Gehölz wurde im Sommer 2007 entfernt. Dabei wurde die Krautvegetation stellenweise stark beeinträchtigt. Die Aller zeichnet sich über weite Strecken durch einen ein- bis beidseitigen naturnahen Gehölzsaum aus Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) aus. Die Böschungen und das Gewässerbett werden jedoch durch die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen stark beeinflusst. So dominieren im meist steilen Böschungsbereich Stickstoff- Krautfluren. Sie gehen am Böschungsfuß in Gesellschaften der Bach- und Teichröhrichte (Glycerio- Sparganion und Phragmition) über. Über dem überwiegend sandig-schlammigen Gewässergrund treiben Polster des Wassersterns (Callitriche spec.), des Kamm-Laichkrauts (Potamogeton pectinatus) und des Einfachen Igelkolbens (Sparganium emersum). In allen neun kartierten Gewässerstrecken traten im Sommer 2007 fädige Grünalgen auf, die teilweise mehr als ein Viertel des Gewässerbettes bedeckten und eine hohe Nährstoffkonzentration im Wasserkörper dokumentieren. Auf der Schachtanlage Bartensleben ist mit insgesamt 33 Brutvogelarten eine mäßig hohe avifaunistische Vielfalt festzustellen. Darunter ist der Feldsperling (Passer montanus) in Sachsen- Anhalt gefährdet. Außerdem wurden mehrere Arten der deutschen und sachsen-anhaltinischen Vorwarnlisten nachgewiesen. So nutzt eine Mauersegler-Kolonie (Apus apus) das Verwaltungs- gebäude als Brutplatz. Hinzu treten 14 Vogelarten als regelmäßige Nahrungsgäste. Die avifaunistische Lebensraumbedeutung des Geländes ist dennoch überwiegend nur gering bis mittel. Der nördliche Böschungsbereich wird in seiner Funktion als Bruthabitat von Gebüschbrütern und als Nahrungshabitat für Rastvögel hoch eingestuft. Auf der Schachtanlage Marie brüten nur fünf Vogelarten. Hier wurde mit der Rauchschwalbe (Hirundo rustica) ebenfalls eine in Sachsen-Anhalt gefährdete Art vorgefunden. Durch das Vorkommen dieser und weiterer in bzw. an Gebäude brütenden Arten haben die Gebäude teilweise eine hohe avifaunistische Lebensraumbedeutung, während das übrige Gelände insgesamt eine geringe Bedeutung besitzt. Die weitere Umgebung der Schachtanlagen Bartensleben und Marie zeichnet sich durch eine artenreiche Avifauna aus. Von den insgesamt 59 im Jahr 2007 nachgewiesenen Vogelarten sind vier Arten in Sachsen-Anhalt gefährdet (Rotmilan, Feldsperling, Rebhuhn, Braunkehlchen), ein Art stark gefährdet (Kiebitz). Von den erfassten Arten sind auch deutschlandweit zwei Arten gefährdet (Feldlerche, Braunkehlchen) bzw. zwei Arten stark gefährdet (Rebhuhn, Kiebitz). Zudem wurden viele Zusammenfassung Seite 3
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