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REFOPLAN 2026 - Ressortforschungsplan 2026, Überprüfung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Evaluierung Fluglärmschutzgesetz

Im Rahmen der Evaluierungspflicht des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) im Jahre 2027 soll dieses Vorhaben die Fluglärmschutzregelungen und die bisherige Vollzugspraxis näher untersuchen, um Verbesserungspotentiale zu ermitteln und Handlungsempfehlungen für eine mögliche Novellierung zu erarbeiten. Dies beinhaltet unter anderem eine Akteursbefragung bezüglich einer ggf. notwendigen Änderung des FluglärmG. In diesem Projekt soll untersucht werden, ob eine Berechnung der Betroffenenzahlen in den jeweiligen Lärmschutzbereichen sachgerecht angepasst werden muss. Darüber hinaus sollen diesbezüglich Verbesserungsempfehlungen erarbeitet sowie die sachgerechte Ausgestaltung der Siedlungssteuerung im Umfeld der Flugplätze weiterentwickelt werden. Ergänzend zu diesen Vorschlägen soll eine bundesweite und flughafenscharfe Kostenschätzung durchgeführt werden. Neben dem FluLärmG sollen dabei auch andere planungsrechtliche Instrumente und weitere betroffene rechtliche Regelungen betrachtet werden.

Bewertung und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der „Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm- Außenwohnbereichsentschädigungs- Verordnung – 3. FlugLSV)“

Die Analyse des Vollzugs der 3. FlugLSV ergänzt die bisherigen Untersuchungen im Rahmen der Berichterstattung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gem. § 2 Abs. 3 FluLärmG. Im Zuge der Vorbereitung der ersten Berichterstattung für das Jahr 2017 musste auf eine vertiefte Analyse der 3. FlugLSV verzichtet werden, weil deren Vollzug noch nicht weit vorangeschritten war; dies wird mit diesem Bericht behandelt. Veröffentlicht in Texte | 153/2025.

Bewertung und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der „Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm- Außenwohnbereichsentschädigungs- Verordnung – 3. FlugLSV)“

Die Analyse des Vollzugs der 3. FlugLSV ergänzt die bisherigen Untersuchungen im Rahmen der Berichterstattung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag gem. § 2 Abs. 3 FluLärmG. Im Zuge der Vorbereitung der ersten Berichterstattung für das Jahr 2017 musste auf eine vertiefte Analyse der 3. FlugLSV verzichtet werden, weil deren Vollzug noch nicht weit vorangeschritten war; dies wird mit diesem Bericht behandelt.

Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Das Lärmschutzrecht im Flugverkehr wird den wachsenden Lärmproblemen nicht mehr gerecht. Deshalb gilt es, die konzeptionellen Schwächen des geltenden Lärmschutzrechts zu analysieren, zu optimieren und weiter zu entwickeln. Hierfür ist eine Betrachtung aller (aktiven und passiven) Fluglärmschutzregelungen erforderlich, inklusive der Querbeziehungen zwischen FluglärmG, LuftVG und BImSchG. In diesem Gutachten ist auch unter Berücksichtigung neuer Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung und aktueller Studien zu prüfen, welche Lärmindizes und welche konkreten Grenzwerte als Auslösewert für welche Rechtsfolgen/Maßnahmen anzuraten sind.

Gutachten zur Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung

Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens.

Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen.

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 legt die Bundesregierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vor. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte des Lärmschutzbereiches unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, über diesen gesetzlichen Auftrag hinauszugehen und eine umfassende Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorzunehmen. Zur Vorbereitung dieser Aufgabe hat das Umweltbundesamt diesen ausführlichen Bericht verfasst. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm

Im Jahre 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) novelliert. Nach 10 Jahren soll nun die Bundesregierung einen Bericht zur Evaluierung dieses Gesetzes vorlegen. Dieses Gutachten diente der Vorbereitung dieses Berichts sowie des diesbezüglichen Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes. Hierfür wurden insbesondere der Sachstand des Gesetzesvollzuges sowie Erfahrungen, Einschätzungen und Veränderungsvorschläge der relevanten Akteure zum FluLärmG ermittelt. Zudem wurden neue Erkenntnisse zur Lärmminderung an der Quelle in der Luftfahrt und in der Lärmwirkungsforschung analysiert, um insbesondere die Schallpegelwerte zu bewerten, ab denen Maßnahmen nach dem FluLärmG greifen. Veröffentlicht in Texte | 35/2018.

Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung

Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG), das in seiner bis dahin geltenden Fassung aus dem Jahr 1971 stammte, in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen des Lärmschutzes angepasst. Um eine Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen, wurde in § 2 Abs. 3 FluLärmG die Pflicht zur Evaluation festgelegt. Demzufolge erstattet die Bundesregierung spätestens im Jahre 2017 (und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren) dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in § 2 Abs. 2 FluLärmG genannten Schallpegel-Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Im Zuge der Berichterstattung durch die Bundesregierung soll ebenfalls die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) einer Bewertung unterzogen werden. Diese Verordnung ist Gegenstand des vorliegenden Gutachtens.

Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 legt die Bundesregierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vor. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte des Lärmschutzbereiches unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, über diesen gesetzlichen Auftrag hinauszugehen und eine umfassende Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorzunehmen. Zur Vorbereitung dieser Aufgabe hat das Umweltbundesamt diesen ausführlichen Bericht verfasst. Veröffentlicht in Texte | 56/2017.

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