Flugrouten können für die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner erhebliche Lärmauswirkungen haben. Es ist deshalb wichtig, eine lärmwirkungsgerechte Beurteilung der Flugrouten vorzunehmen. Hierfür wurde in einem Forschungsvorhaben ein Bewertungsverfahren entwickelt, das dem aktuellen Erkenntnisstand der Lärmwirkungsforschung entspricht. Das Verfahren verwendet Prüfwerte für den Tag und die Nacht. Zusätzlich wird als Kenngröße die sogenannte „Population-Attributable-Fraction“ der Weltgesundheitsorganisation benutzt, um mögliche Erhöhungen des Erkrankungsrisikos zu berücksichtigen. Nähere Einzelheiten können dem Abschlussbericht des Forschungsvorhabens entnommen werden.
Das Projekt "Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Lärmkontor GmbH.In diesem Vorhaben sollen die Festlegung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten untersucht und fundierte Vorschläge für eine unter Lärmwirkungsaspekten optimierte Routenfestlegung unterbreitet werden. Dabei sollen sowohl unterschiedliche Zeiträume (Tag, Nacht, Tagesrandzeiten) als auch verschiedene Belastungssituationen betrachtet werden. So ist im Rahmen der Studie zwischen bestehenden Bestandssituationen und der Neubelastung eines Gebiets durch eine Flugroutenänderung zu unterscheiden. Weiterhin ist die Frage der Bündelung oder Streuungen von Flugrouten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Flughafenanwohner zu analysieren. Darüber hinaus sind die verschiedenen anderen Maßnahmen und Instrumente zur Minderung des Fluglärms zu bewerten, die eine lärmbezogene Optimierung der Flugroutenführung ergänzen können (z. B. Anwendung lärmmindernder Ab- und Anflugverfahren, Nachtflugbeschränkungen). Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen sind konkrete, praxisgerechte Vorschläge für eine wirkungerechte Festlegung von Flugrouten zu entwickeln. Dabei ist die gesamte Spannbreite der Flugroutenfestlegungen von einfachen Änderungen einer einzelnen Routenführung bis hin zu komplexen Flugroutensystemen zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Vorschläge ist an Beispielen aus der Praxis zu demonstrieren.
Das Projekt "Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei Festlegung von Flugrouten" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Flugstrecken und Flugverfahren -also Lage und Höhenverlauf von An- und Abflügen sowie Platzrunden - in der Umgebung von Flugplätzen haben einen großen Einfluss auf die Fluglärmbelastung der Anwohner.Der gegenwärtige Prozess der Flugroutenfestlegung wird von verschiedenen Akteuren - zum einen der Umweltseite, aber auch der Verkehrsseite -als optimierungsfähig eingeschätzt. Thematisiert werden in diesem Zusammenhang u.a. folgende Aspekte: -Öffentlichkeit/Transparenz bei der Gestaltung von Flugrouten, -rechtliche und prozedurale Trennung in der Planfeststellung, -Funktion der Fluglärmkommissionen u.v.m. Diese und weitere Aspekte können für den Schutz der Bevölkerung im Verfahren der Festlegung von Flugrouten von erheblicher Bedeutung sein und berühren dadurch direkt oder indirekt die Funktion des UBA als Benehmensbehörde. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen die genannten aber auch weitere relevante Aspekte unter Lärmminderungsaspekten erörtert und gegebenenfalls Empfehlungen erarbeitet werden, wie der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm z.B. prozedural gestärkt werden kann und ausgeführt werden, inwiefern das UBA in seiner Funktion davon berührt ist.Demzufolge sollen folgende Ziele mit diesem Gutachten erreicht werden:-Analyse der Schwachstellen im gegenwärtigen Flugroutenfestlegungsverfahren-Erarbeitung von Vorschlägen, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung optimiert werden kann-Erarbeitung von Vorschlägen, wie eine rechtliche Implementierung stattfinden kann.
– für weniger Lärm und mehr Bürgerbeteiligung – Flugrouten könnten transparenter, mit mehr Bürgerbeteiligung und mit dem Ziel der Lärmminderung festgelegt werden. Wie sich das konkret umsetzen ließe, erläutert ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes. Die An- und Abflugstrecken von Flugzeugen werden heute vor allem nach Aspekten der Luftsicherheit und bezogen auf die Kapazitäten von Flughäfen entschieden. Die Folgen für Mensch und Umwelt spielen bei der Festlegung der An- und Abflugverfahren nur eine untergeordnete Rolle. Dass der Fluglärm bei An- und Abflügen minimiert wird, ist zum Beispiel bisher kein gesetzliches Ziel. Genau das führt zu vielen Auseinandersetzungen mit Anwohnern im Umkreis von Flughäfen.
Das Projekt "Emissionsberechnung auf der Basis des Airbus A310-300" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Fachbereich 10 Verkehrswesen und Angewandte Mechanik, Institut für Luft- und Raumfahrt.Voraussetzung fuer die Optimierung von Verkehrsflugzeugen sowie der Flugrouten im Hinblick auf Schadstoffauswirkungsreduktion ist die Kenntnis der emittierten Schadstoffe in Abhaengigkeit des Flugzustandes unabdingbar. Zur Berechnung der Emissionen muss das bereits im CAPDA-System integrierte Triebwerksmodul erweitert werden, um spezifische Triebwerksdaten in Abhaengigkeit von Flughoehe und Drosselgrad zu extrapolieren. Aufbauend auf diesen Triebwerksdaten, sollen die fuer Meereshoehe vorliegenden Emissionsindizes auf die jeweilige Flughoehe und den zugehoerigen Flugzustand extrapoliert wer den. Fuer die im vergangenen Forschungszeitraum fuer niedrigere Flughoehen optimierten Flugzeuge soll dann mit dem erstellten Emissionsmodul die Schadstoffe berechnet werden.