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Digitale Lithogeochemische Karte von Bayern 1:25.000 (dLGK25)

Die digitale Lithogeochemische Karte von Bayern 1:25 000 (dLGK25) ist eine thematische Karte im Übersichtsmaßstab. Sie ist hinsichtlich der Abgrenzung der Einheiten direkt aus dem aktuellen Stand der digitalen Geologischen Karte von Bayern (dGK25) abgeleitet, entsprechend dem Ansatz einer integrierten Kartierung. Das Kartenbild gibt die zu lithogeochemischen Einheiten (LGE) zusammengefassten geologischen Haupteinheiten wieder, die oberflächennah unterhalb der Bodenzone anstehen (Oberflächenkarte). Eine lithogeochemische Einheit ist aus geologischen Einheiten zusammengesetzt, die innerhalb eines definierten geologischen Zeitraums ähnliche Entstehungsbedingungen hatten und somit eine charakteristische chemische Zusammensetzung erwarten lassen. Insgesamt werden für Bayern 184 LGE unterschieden, in denen jeweils bis zu drei unterschiedliche Lithologien (Festgesteine) bzw. Korngrößenfraktionen (Lockergesteine) unterschieden werden. Der Datensatz enthält jeweils statistische Parameter (50. und 90. Perzentil, äquivalent für Median und Hintergrundwert) der untersuchten Elemente (Haupt-, Neben- und Spurenelemente; gemessen mit Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) bzw. Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS)) in den unterschiedenen LGE. Für eine statistische Auswertung wird eine Probenzahl von größer als 10 vorausgesetzt. Während für die Charakterisierung der Spannweitenverteilung in den geochemischen Einheiten eine räumlich möglichst gleichverteilte hohe Probenanzahl ideal wäre, liegen häufig eher geringe Probenzahlen und/oder räumlich ungleiche Verteilungen der Probenahmestellen vor, die im Falle einer Nachverdichtung zu entsprechenden Korrekturen bei den Spannweiten führen könnten. Die angegebenen Perzentile sind stets als ein Hinweis für die Spannweite der Elementkonzentrationen innerhalb der geochemischen Einheiten zu sehen und geben damit keine Anhaltspunkte für die konkret an einem Standort anzutreffenden Werte. Für die Auswertungen wurden nach Möglichkeit nur repräsentative Gesteinsproben der Einheiten berücksichtigt, so dass lokale Besonderheiten wie z. B. Erzgänge im Regelfall nicht miteingeschlossen sind. Die Genauigkeit der Darstellung ist abhängig von den geologischen Verhältnissen, sie liegt entsprechend dem Bearbeitungsmaßstab bestenfalls bei 25 m und ist daher in der Regel nicht flurstückgenau. Aus der digitalen Lithogeochemischen Karte (dLGK25) können somit keine parzellenscharfen Aussagen oder konkrete Hinweise auf tiefer liegende Gesteine und geochemische Eigenschaften direkt abgeleitet werden. Am konkreten Ort kann das Gestein oder dessen Ausprägung von den zugrunde gelegten Verhältnissen abweichen. Die Fachdaten entsprechen dem aktuellen Stand der Datenlage und des Wissens des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Es kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Informationen gegeben werden.

BfS-11-07-V-RoeVb1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Zulassung BfS 11/07 V RöV Vom 27. Juli 2007 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 der RöV vom 8. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) wird die Bauartzulassung Nr. BW/489/97/Rö - erteilt vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart am 4. Juli 1997, zuletzt geändert mit 5. Nachtrag am 8. Juli 2005 vom Bundesamt für Strahlenschutz, auf Antrag des Zulassungsinhabers vom 12. Februar 2007 verlängert und ist mit Wirkung vom 4. Juli 2007 unter dem Bauartzeichen BfS 11/07 V RöV gültig. Bauartzeichen: BfS 11/07 V RöV Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgenfluoreszenz-Messgerät (Vollschutzgerät gem. § 2 Nr. 25 RöV) Typ/Firmenbezeichnung: Inhaber der Zulassung / Hersteller der Vorrichtung: Zugelassene Verwendung: Fischerscope X-Ray-System XDL… Helmut Fischer GmbH + Co.KG Institut für Elektronik und Messtechnik Industriestraße 21 71069 Sindelfingen Die Bauart der Vorrichtung ist als Vollschutzgerät nach § 8 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 3 RöV für den gewerblichen Einsatz zur energiedispersiven Röntgenfluoreszenzanalyse in der Schichtdicken- messung und Materialanalyse zugelassen. Technische Angaben zur Vorrichtung: max. Betriebswerte: Röhrenspannung Röhrenstrom Röhrenleistung Max. Blendenöffnung: Befristung der Zulassung: 50 kV (Gleichspannung) 0,8 mA 40 W 0,3 mm Durchmesser 4. Juli 2017 Salzgitter, den 27. Juli 2007 57502/2-179 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Motzkus

BfS-11-04-V-RoeV-Erg-7b1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) 7. Ergänzung zur Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen BfS 11/04 V RöV Vom 7. August 2014 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 der Röntgenverordnung (RöV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die zuletzt durch Verordnung vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2000) geändert worden ist, wird die Bauart wie folgt geändert: Bezeichnung der Vorrichtung:Vollschutzgerät (gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typ/Firmenbezeichnung:Röntgenspektrometer „S2 Ranger“ A20-A1, A20-A2, A20-A3, A20-A4 Inhaber der Zulassung/Hersteller der Vorrichtung: Bruker AXS GmbH Östliche Rheinbrückenstraße 49 76187 Karlsruhe Zugelassene Verwendung: Die Vorrichtung ist für den gewerblichen Einsatz als Vollschutzgerät zur Röntgenfluoreszenzanalyse zu- gelassen. Bisherige Befristung der Zulassung: 9. November 2014 Die Zulassung wird wie folgt geändert: Die Befristung der Bauartzulassung ist verlängert bis zum 9. November 2016. Salzgitter, den 7. August 2014 Z 5-57502/2-2011-014-E7 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski

BfS-09-08-V-RoeVb1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Zulassung BfS 09/08 V RöV Vom 22. Juli 2008 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 Nr. 3 der RöV vom 8. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen: Bauartzeichen: BfS 09/08 V RöV Bezeichnung der Vorrichtung: Vollschutzgerät gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typ/FirmenbezeichnungSemyos (Wafer Analyzer)/ PW2900 Inhaber der Zulassung /PANalytical GmbH Nürnberger Straße 113 34123 Kassel PANalytical B.V.,Lelyweg 1, 7600 AA Almelo, Niederlande Hersteller der Vorrichtung: Zugelassene Verwendung:Das Vollschutzgerät ist zur Prüfung der Materialei- genschaften von Halbleiterwafern und anderen fes- ten Proben mit Hilfe der Röntgenfluoreszenz zuge- lassen. Befristung der Zulassung:22. Juli 2018 Technische Angaben zur Vorrichtung: Maximale Betriebswerte: Röhrenspannung: Röhrenstrom Leistung: maximal 50 kV (Gleichspannung) 1 mA 50 W Röntgenröhre: Typ: Anodenmaterial: XTF5011LC/HP Molybdän Salzgitter, den 22. Juli 2008 57502/2-158 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Motzkus

BfS-11-04-V-ROEVb1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 Röntgenverordnung (RöV) Zulassung BfS 11/04 V RöV Vom 9. November 2004 Gemäß den §§ 8 ff. RöV vom 08. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen: Bauartzeichen:BfS 11/04 V RöV Bezeichnung der Vorrichtung: Typ/Firmenbezeichnung:Vollschutzgerät nach Anlage 2 Nr. 3 RöV Röntgenspektrometer „S2 Ranger“ / A20-A1; A20-A2; A20-A3; A20-A4 Röntgenstrahler: Röntgenröhre: Max. Betriebswerte: Inhaber der Zulassung/ Hersteller der Vorrichtung: Typ VF 50 J, Hersteller: Fa. Varian Medical Systems Salt Lake City, UT 84104 USA optional: strahlenschutzbauartgleiche Röntgenstrahler, deren Anodenmaterial eine kleinere Ordnungszahl (Z) als Palladium (Z=46) aufweist 50 kV (Gleichspannung); Röhrenstrom 2 mA, Röhrenleistung 50 W Bruker AXS GmbH Östliche Rheinbrückenstraße 49 76187 Karlsruhe Zugelassene Verwendung:Die Vorrichtung ist für den gewerblichen Einsatz als Vollschutzgerät zur Röntgenfluoreszenzanalyse zugelassen. Der Betrieb der Vorrichtung ist genehmigungsfrei und anzeigepflichtig nach § 4 Abs. 3 Satz 1 RöV. Befristung:Die Zulassung der Bauart ist bis zum 9. November 2014 befristet Salzgitter, den 9. November 2004 57502/2-003 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski

BfS-12-07-V-RoeV-Erg-4c2ae.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) 4. Ergänzung zur Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen BfS 12/07 V RöV Vom 19. Juli 2017 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 RöV in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird die Bauartzulassung wie folgt ergänzt: Bezeichnung der Vorrichtung: Vollschutzgerät (gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typ/Firmenbezeichnung: Fischerscope X-RAY-System XDAL und XDAL-2 Inhaber der Zulassung/Hersteller der Vorrichtung: Helmut Fischer GmbH Institut für Elektronik und Messtechnik Industriestraße 21 71069 Sindelfingen Zugelassene Verwendung: Die Vorrichtung ist für den gewerblichen Einsatz zur energiedispersiven Röntgenfluoreszenzanalyse in der Schichtdickenmessung und Materialanalyse zugelassen. Bisherige Befristung der Zulassung: 5. Oktober 2017 Die Ergänzung des Zulassungsscheins umfasst folgende Punkte: Verlängerung Die Befristung der Bauartzulassung ist verlängert bis zum 5.Oktober 2027. Technische Änderung der Bauart 1. Die Bauart des o.g. Vollschutzgerätes ist auch mit folgenden technischen Ände- rungen zugelassen: • die maximalen Betriebswerte der Röntgenröhre betragen 50 kV und 50 W für den Typ X-Ray XDAL sowie 50 kV und 45 W für den Typ X-Ray XDAL-2 (beide ehemals 40 W), • die passive Sicherheit gegen Manipulationen wurde durch folgende Sicherheits- maßnahmen erhöht: - Einbau eines Schlüsselschalters zur Freigabe der Hochspannung für den Röntgengenerator, - Einbau einer roten LED zur Anzeige der aktiven Röntgenstrahlung, wobei die Erzeugung der Hochspannung bei Ausfall der LED gehemmt wird, und - Sicherung strahlenschutzrelevanter Teile der Typen X-Ray-System XDAL und XDAL-2 mittels Spezialschrauben gemäß festgelegter Prüfvorschrift. Salzgitter, den 19. Juli 2017 Z 5-57502/2-2015-007-E4 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Häusler

BfS-08-08-V-RoeVb1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Zulassung BfS 08/08 V RöV Vom 18. Juni 2008 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 Nr. 3 der RöV vom 8. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen: Bauartzeichen: BfS 08/08 V RöV Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgenfluoreszenzanalysator Vollschutzgerät gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typ/Firmenbezeichnung Inhaber der Zulassung / Hersteller der Vorrichtung: OXEA-Atline 1000 VS, OXEA-Atline 2000 VS, OXEA-Atline 3000 VS Indutech Instruments GmbH Ahornweg 6-8 72226 Simmersfeld Zugelassene Verwendung:Das Vollschutzgerät ist als energiedispersives Rönt- genspektrometer zur Materialanalyse mit Hilfe der Röntgenfluoreszenz (RFA) zugelassen Befristung der Zulassung:18. Juni 2018 Technische Angaben zur Vorrichtung: Maximale Betriebswerte:Röhrenspannung: maximal 40 kV (Gleichspannung) Röhrenstrom: 1,2 mA Leistung: 48 W Röntgenröhren-Typ:Metall-Keramik-Röntgenröhre MCB 65C-0,2 W Anodenmaterial:Wolfram Die Vorrichtung kann mit baugleichen Röhren des Typs MCB 65C-0,2 X betrieben werden, sofern die Ordnungszahl des Anodenmaterials 74 (Wolfram) nicht übersteigt. Salzgitter, den 18. Juni 2008 57502/2-190 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Häusler

BfS-12-07-V-RoeVb1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Zulassung BfS 12/07 V RöV Vom 5. Oktober 2007 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 der RöV vom 8. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) wird die Bauart der folgenden Vorrichtung zugelassen. Bauartzeichen: BfS 12/07 V RöV Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgenfluoreszenz-Messgerät (Vollschutzgerät gem. § 2 Nr. 25 RöV) Typ/Firmenbezeichnung: Inhaber der Zulassung / Hersteller der Vorrichtung: Zugelassene Verwendung: Fischerscope X-Ray-System XDAL… Helmut Fischer GmbH + Co.KG Institut für Elektronik und Messtechnik Industriestraße 21 71069 Sindelfingen Das Vollschutzgerät ist für den gewerblichen Einsatz zur energiedispersiven Röntgenfluoreszenzanalyse in der Schichtdickenmessung und Materialanalyse zugelassen. Technische Angaben zur Vorrichtung: max. Betriebswerte: Röhrenspannung 50 kV (Gleichspannung) Röhrenstrom 0,8 mA Röhrenleistung 40 W Max. Blendenöffnung: 0,6 mm Durchmesser Befristung der Zulassung: 5. Oktober 2017 Salzgitter, den 5. Oktober 2007 57502/2-181 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Motzkus

BfS-11-07-V-RoeV-Erg-4b1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) 4. Ergänzung zur Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen BfS 11/07 V RöV Vom 13. Juli 2017 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 RöV in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird die Bauart der folgen- den Vorrichtung wie folgt ergänzt: Bezeichnung der Vorrichtung: Vollschutzgerät (gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typen/Firmenbezeichnungen: Fischerscope X-Ray-System XDL … mit den Gerätevarianten XDL, XDL-2, XDLM, XDLM-2 Inhaber der Zulassung/Hersteller der Vorrichtungen: Helmut Fischer GmbH Institut für Elektronik und Messtechnik Industriestraße 21 71069 Sindelfingen Zugelassene Verwendung: Die Vorrichtungen sind für den gewerblichen Einsatz zur energiedispersiven Röntgenfluoreszenzanalyse in der Schichtdickenmessung und Materialanalyse zugelassen. Bisherige Befristung der Zulassung: 4. Juli 2017 Die Ergänzung der Bauartzulassung umfasst folgende Punkte: 1. Verlängerung Die Befristung der Bauartzulassung ist mit Wirkung vom 04.Juli 2017 verlängert bis zum 04. Juli 2027. 2. Technische Änderung der Bauart Die Bauart des o.g. Vollschutzgerätes ist auch mit folgenden technischen Änderun- gen zugelassen: Die maximalen Betriebswerte der Röntgenröhre betragen 50 kV Röhren- spannung und 50 W Röhrenleistung (ehemals 40 W). Die passive Sicherheit gegen Manipulationen wurde durch die folgenden Si- cherheitsmaßnahmen erhöht: - Einbau eines Schlüsselschalters zur Freigabe der Hochspannung für den Röntgengenerator - Einbau einer roten LED zur Anzeige der aktiven Röntgenstrahlung, wobei - die Erzeugung der Hochspannung beim Ausfall der LED gehemmt wird Sicherung strahlenschutzrelevanter Teile der Typen Fischerscope X-RAY XDLM und XDLM-2 mittels Spezialschrauben gemäß festgelegter Prüfvor- schrift. Salzgitter, den 13. Juli 2017 Z 5-57502/2-2015-006-E4 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski

BfS-06-09-V-RoeV-Erg-1b1dd.pdf

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 der Röntgenverordnung (RöV) Bauartzulassung mit dem Bauartzeichen BfS 06/09 V RöV Vom 21. Dezember 2017 Gemäß den §§ 8 bis 12 und der Anlage 2 RöV in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird die Bauartzulassung wie folgt ergänzt: Bezeichnung der Vorrichtung:Vollschutzgerät (gemäß § 2 Nr. 25 RöV) Typ/Firmenbezeichnung:D2 PHASER A26-X1-A... Inhaber der Zulassung / Hersteller der Vorrichtung: Bruker AXS GmbH Östliche Rheinbrückenstraße 49 76187 Karlsruhe Zugelassene Verwendung:Die Vorrichtung ist zur Ermittlung von Parametern und charakteristischen Eigenschaften fester und flüssiger Proben sowie zur Materialanalyse mittels Röntgendif- fraktometrie und Röntgenfluoreszenz zugelassen. Befristung der Zulassung:11. September 2019 Die Ergänzung der Zulassung umfasst folgende Punkte: 1. 2. Umfirmierung des Röhrenherstellers aus Rudolstadt zur Siemens Healthcare GmbH Röntgenstraße 2 07407 Rudolstadt Die Bauart des Vollschutzgerätes ist auch mit folgender technischer Änderung zugelassen: Das Hochspannungskabel für den Röntgenstrahler in der Vorrichtung A26-X1- A… kann wahlweise auch mit dem Röhrenstecker des Herstellers Claymont, Nummer C79298A3230C14, ausgestattet werden, der mit zusätzlichen strahlenschutzrelevanten Messingteilen zur Abschirmung versehen ist. Salzgitter, den 21. Dezember 2016 Z 5-57502/2-2016-005-E1 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski

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