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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftlichen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG - 1. Teilplan) der Teilnehmergemeinschaft Dorfchemnitz-Günsdorf

Die Teilnehmergemeinschaft Dorfchemnitz-Günsdorf hat den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG – 1. Teilplan) für das Verfahren der Flurbereinigung Dorfchemnitz-Günsdorf aufgestellt und zur Prüfung eingereicht. Geplant sind der Ausbau eines Weges mit teilweisem Rückbau der alten Trasse sowie vier Pflanzmaßnahmen.

Vereinfachte Flurbereinigung Gevensleben, Landkreis Helmstedt

Das ArL Braunschweig hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Gevensleben, Landkreis Helmstedt, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant: - Wegeausbau vorwiegend auf vorhandener Trasse - Erneuerung von Durchlässen - Rekultivierung von nicht mehr benötigten Wegen und Gräben - Anlage von Gewässerrandstreifen, Hecken- oder Ruderalstreifen und Biotopflächen - Anlage einer Obstwiese, einer Obstbaumreihe und einer Windschutzhecke

Verfahren der Ländlichen Neuordnung - Bund

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Verfahren der Ländlichen Neuordnung

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

10. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG der Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf

Die Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf (Anschrift: Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 45, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz) stellte gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) – FlurbG –, welches zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, die 10. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Kühnhaide-Lenkersdorf auf.

Flurneuordnung LKw A7 FrankenWest - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG)

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Lkw A7 FrankenWest ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.

Flurneuordnung und Dorferneuerung Gebsattel 2 - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG)

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Gebsattel 2 ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.

Maierhöfen II - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG)

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Maierhöfen II ist die Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.

Flurneuordnung Könghausen - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG)

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Könghausen ist eine Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.

2893 Flurbereinigung Mainhardt-Geißelhardt, Änderung WuG Nr.4

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nr.4 umfasst die Aufweitung des geplanten Rundwegs (Waldweg) Nr. 177 und die Modernisierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der L 1050 und dem Ortseingang Dürrnast auf Breite des vorhandenen Straßenkörpers. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht erforderlich ist. Amtlicher und privater Naturschutz haben ihr Einverständnis erklärt, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange haben den Änderungen zugestimmt.

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