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Pegel an Binnengewässern

Der Datensatz enthält die Messdaten von ca. 400 Pegel-Messstellen, die kontinuierlich den Wasserstand von Oberflächengewässern messen (ohne Elbe). Sie haben eine feine Auflösung (5 Minuten Taktzeit), um den Scheitel einer Flutwelle korrekt zu erfassen Die Datenübermittlung erfolgt bei ca. 100 dieser Messstellen täglich online / per DFÜ, bei den anderen 300 werden die Daten von einem Datensammler aufgezeichnet und regelmäßig abgeholt. In der interaktiven Kartendarstellung werden die Standorte der Messstellen dargestellt. Bei jeder Messstelle sind Verweise zu den jeweiligen Messdaten der Pegelstände hinterlegt. Der Download-Dienst stellt die Standorte der Pegel-Messstellen und die Verweise auf die Messdaten-Dateien in maschinenlesbarer Form bereit.

Peruanischer Kleinbauer klagt gegen RWE wegen Gefahren durch Gletscherschmelze

Erstmals klagt ein von den Risiken des Klimawandels Betroffener gegen ein Unternehmen in Europa: Der Peruaner Saúl Luciano Lliuya reichte am 24. November 2015 mit seinem Rechtsbeistand beim Essener Landgericht Klage gegen den Energiekonzern RWE ein. Saul Luciano fürchtet um seine von einer möglichen Flutwelle bedrohte Heimatstadt Huaraz. Der Essener Konzern, so die Argumentation, sei maßgeblich mitverantwortlich für das Abschmelzen der Andengletscher und die dadurch entstehende Bedrohungslage für sein im Gebirgstal gelegenes Haus. RWE solle sich an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen an dem durch die Gletscherschmelze wachsenden Gebirgssee oberhalb der Stadt beteiligen - und zwar in einer Größenordnung, die dem Anteil des Energiekonzerns an der Verursachung des globalen Klimawandels entspricht. „Wir unterstützen die Forderung von Saúl Luciano Lliuya“, sagt Klaus Milke, Vorsitzender von Germanwatch. „Wenige Tage vor dem Pariser Klimagipfel geht von der Klage gegen RWE ein wichtiges Signal an die Energiebranche und an die Politik aus: Die Emissionen müssen sinken, damit nicht immer mehr Menschen vom Klimawandel bedroht werden. Und die Verursacher von Risiken müssen auch die Kosten für den Schutz der davon betroffenen Menschen übernehmen."

Tsunami Katastrophe in Asien (Weihnachten 2004)

Ein Seebeben der Stärke 9 und die nachfolgende Flutwelle (Tsunami) haben in Süd- und Südostasien verheerende Schäden an Menschenleben (230.000), Existenzgrundlagen und natürlicher Umwelt ausgelöst. Ein Mitgrund für die hohe Zahl der Opfer liegt in der Rodung der natürlichen Mangroven-Schutzwälder und der dichten Besiedlung der Küstenzone infolge des Tourismus. Die World Conservation Union (IUCN, http://www.iucn.org) fordert daher, bei zukünftigen Bebauungsplänen mehr Wert auf ökologische Richtlinien zu setzen.

Gewässertyp des Jahres 2019: Das große Nordseeästuar

Ein extremer Lebensraum in nur mäßigem Zustand Die Flussmündungen von Elbe, Ems und Weser haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund der vielfältigen Nutzungsanforderungen aus Industrie, Schifffahrt, Hafenbetrieb und Hochwasserschutz stark verändert. Dazu haben vor allem Deiche und Sperrwerke zur Landgewinnung sowie zum Schutz vor Sturmfluten beigetragen. Dadurch gibt es weniger Überflutungs- und Sedimentationsflächen. Nähr- und Schadstoffeinträge aus den landwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet von Elbe, Ems und Weser beeinträchtigen die Wasserqualität. Auch die Fischerei und der Tourismus wirken sich auf den Zustand der Mündungen aus. Um auf diese Entwicklungen aufmerksam zu machen, werden die Flussmündungen von Elbe, Ems und Weser zum Gewässertyp des Jahres 2019 ernannt. In der Fachsprache werden die trichterförmigen Flussmündungen auch als Nordseeästuare bezeichnet. Noch zum Ende des 19. Jahrhunderts wiesen die drei Ästuare eine weitgehend natürliche Gestalt auf. Heute wird ihr ökologischer Zustand – insbesondere die Vielfalt von Pflanzen, Tier und Organismen und natürlichen Lebensräumen – als mäßig bis unbefriedigend bewertet. Ästuare entstehen, wenn Gezeitenwellen weit in Flussmündungen vordringen. Das ist in der Nordsee der Fall, da der Tidenhub, also der Unterschied zwischen Hoch- und Niedrigwasser groß ist. Die regelmäßigen Flutwellen und Ebbeströme weiten das Flusstal aus, sodass nach und nach eine trichterförmige Mündung entsteht: diese nennt man Ästuar. In der südlichen deutschen Nordsee sind die Mündungen von Ems, Weser und Elbe Ästuare. Der Tidenhub beträgt dort zwischen zwei und drei Metern. In den Ästuaren mischt sich das Süßwasser der Flüsse mit dem Salzwasser der Nordsee zu Brackwasser. Der große Tidenhub und das Brackwasser bedingen extreme Lebensräume: Einige Tier- und Pflanzenarten sind hoch spezialisiert und leben nur in diesen Gebieten. Unter dem Einfluss von Ebbe, Flut und Brackwasser können sich in flachen Uferbereichen ausgedehnte Salzwiesen und Röhrichte ausbreiten, die regelmäßig oder sporadisch überflutet werden. Sie sind Laichgebiet, Raststätte, Brut- und Lebensraum für viele Arten von Insekten, Amphibien, Fischen und Vögeln. Typische Lebewesen sind der europäische Stint, eine kleine Fischart, die chinesische Wollhandkrabbe oder der Gänsesäger, ein Vogel aus der Familie der Enten. Durch die intensive Nutzung der Nordseeästuare und die hohen Belastungen ist es schwierig, den Zustand dieser seltenen Ökosysteme zu verbessern. Um wieder Flachwassergebiete zu schaffen und den Tidenhub zu verringern, müssten Deiche geöffnet, zurück versetzt sowie Nebenflüsse und Nebenarme wieder an die Hauptströme angeschlossen werden.

Klimawandel in Europa - Neuer Bericht der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht

Am 29. September 2008 hat die Europäische Umweltagentur (EUA) gemeinsam mit dem Vereinigten Forschungszentrum der EU (JRC-IES), Ispra (Italien) und dem Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Rom ihren neuen Bericht „Impacts of Europe’s changing climate – 2008 indicator based assessment“ veröffentlicht. Der Bericht beschreibt anhand von 40 Indikatoren, wie sich erhöhte Risiken für Flutereignisse und Trockenheiten, Verluste der Biodiversität oder Gefahren für den Energiesektor auswirken. Die Darstellung erstreckt sich auf zehn Bereiche wie menschliche Gesundheit, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr oder Ökosysteme. Er basiert auf neuen wissenschaftlichen Publikationen und langjährigen Datenreihen wissenschaftlicher Beobachtungen in verschiedenen europäischen Staaten. Mögliche künftige Klimaänderungen und deren Auswirkungen werden anhand von Computermodellen projiziert.

Großes Ostjapanisches Erdbeben

Das Tōhoku-Erdbeben, das offiziell als das großes ostjapanisches Erdbeben bezeichnet wird, ereignete sich am 11. März 2011 mit einer Stärke von 9,0 Mw vor der Sanriku-Küste der Region Tōhoku. Durch das Beben sowie durch die ausgelöste riesige Flutwelle wurden Unfällen in mehreren Kernkraftwerken Ostjapans verursacht, insbesondere am Standort Fukushima-Daiichi.

Klimawandel in Europa: Die Warnsignale werden immer deutlicher

Neuer Bericht der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht Nehmen Hitzewellen und Unwetter in Europa zu? Wie stark steigt der Meeresspiegel in Europa? Und wie beeinflusst der Klimawandel Menschen, Pflanzen und Tiere? Antworten gibt der Bericht „Impacts of Europe’s changing climate – 2008 indicator based assessment”, den die Europäische Umweltagentur (EEA) gestern in Kopenhagen, Dänemark, vorstellte. So hat sich das Klima in Europa in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert - und die Auswirkungen dieses Wandels zeigen sich immer klarer. Ergebnisse neuester modellgestützter Projektionen lassen in Zukunft eine deutliche Verstärkung der Auswirkungen erwarten. Der Bericht beschreibt anhand von 40 Indikatoren, wie sich erhöhte Risiken für Flutereignisse und Trockenheiten, Verluste der Biodiversität oder Gefahren für den Energiesektor auswirken. Der Bericht erstreckt sich auf zehn Bereiche wie menschliche Gesundheit, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr oder Ökosysteme. „Wir sehen deutliche Warnsignale für alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche” meint der Vizepräsident des Umweltbundesamtes, Dr. Thomas Holzmann, „Auch bei der Bekämpfung des Klimawandels muss Europa zusammenwachsen.” Laut Bericht stieg die Temperatur in Europa seit Beginn der Industrialisierung um 1 Grad Celsius an, also stärker als der globale Durchschnitt von 0,8 Grad Celsius. Die Gletscher der Alpen verloren seit 1850 etwa zwei Drittel ihrer Eismasse. Seit den 1980iger Jahren beschleunigt sich dieser Prozess. Steigende Temperaturen und Hitzewellen führen zu Gesundheitsproblemen; abschmelzende Gletscher können im Alpenraum die Wasserversorgung vor neue Herausforderungen stellen. Die EEA rechnet in den nächsten hundert Jahren mit einem weiteren Anstieg der Temperatur und mit verstärkten Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Eine zunehmende Zahl von Naturkatastrophen – überwiegend verursacht durch Extremwetterereignisse - konfrontiert vor allem die Versicherungswirtschaft mit steigenden Schadenszahlen. Auch der Meeresspiegel an Europas Küsten steigt, das Artenspektrum der Europäischen Meere verändert sich und die ⁠ Vegetationsperiode ⁠ hat sich in weiten Teilen Europas bereits deutlich verlängert. Zwar zeigt der Bericht auch positive Wirkungen des Klimawandels, zum Beispiel bessere Bedingungen für die Landwirtschaft und die Schifffahrt in nördlichen Regionen. Allerdings gibt es keinen Zweifel, dass die negativen Folgen überwiegen. ⁠ UBA ⁠ Vize-Präsident Dr. Thomas Holzmann: „Die tiefgreifenden Auswirkungen der Klimaänderungen in Europa unterstreichen, wie wichtig es ist, die Klimagasemissionen weiter deutlich zu senken. Gleichzeitig müssen wir uns an die nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels anpassen”. Der Bericht basiert auf neuen wissenschaftlichen Publikationen und langjährigen Datenreihen wissenschaftlicher Beobachtungen in verschiedenen europäischen Staaten. Mögliche künftige Klimaänderungen und deren Auswirkungen werden anhand von Computermodellen projiziert. Die Europäische Umweltagentur (EEA) veröffentlicht den Bericht gemeinsam mit dem Vereinigten Forschungszentrum der EU (JRC-IES), Ispra (Italien) und dem Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) in Rom. Das Umweltbundesamt (UBA) und die niederländische Umweltbehörde (PBL) waren – gemeinsam mit weiteren Institutionen – im Rahmen des Europäischen Themenzentrums für Luft und ⁠ Klimawandel ⁠ (ETC/ACC) maßgeblich an der Erstellung beteiligt.

FAQ zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen nach der Überschwemmung

Boden Muss ich mit Belastungen des Bodens nach der Hochwasser-Katastrophe rechnen? Die Belastung von Böden als Folge der Hochwasser-Katastrophe kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgt sein: Es ist möglich, dass Bodenmaterial aus bereits vorher belasteten Auenbereichen durch das Flutereignis von den Ursprungsflächen abgetragen und in flussabwärts gelegene Bereiche verlagert wurden. Dies betrifft vor allem Bereiche unterhalb ehemaliger Erzabbaugebiete in der Eifel und im Bergischen Land. Davon können auch großflächige Bereiche betroffen sein. Das Stoffspektrum ist in diesen Fällen in der Regel bekannt (Schwermetalle wie Blei und Cadmium; in Einzelfällen Dioxine/Furane). Mit dem Überflutungswasser herangetragene Schlämme und andere Materialien, die Schadstoffe unterschiedlichster Art beinhalten können, haben sich insbesondere in Mulden und Senken abgelagert und können den Boden belasten. Dies betrifft schwerpunktmäßig Stoffe aus technischen Anwendungen oder Tankanlagen, z.B. Mineralölgemische, die ebenfalls Schwermetalle, aber auch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten können. Sollten vorgelagert größere Industrieanlagen durchströmt worden sein, können auch spezifische Belastungen entstanden sein. Schadstoffe können auch an Sammelstellen für Abfälle, zu entsorgende Autowracks, etc. in Böden eingetragen worden sein. Auch hier können Schwermetalle, MKW und PCB erwartet werden. Wie sollen potenziell belastete Flächen untersucht werden? Um den Aufwand für Bodenuntersuchungen einzugrenzen, kann schrittweise vorgegangen werden. Vor der Entnahme von Proben sollten nach Möglichkeit Belastungsschwerpunkte und das zu erwartende Schadstoffspektrum anhand einfach zu ermittelnder Informationen identifiziert werden: Für die in Betracht kommenden Schadstoffe können oben gegebene Hinweise zur Herkunft der Belastung genutzt werden. Auf kleinräumig begrenzten Flächen können ggf. optisch oder organoleptisch stärker belastete Bereiche abgegrenzt werden. Bodenuntersuchungen sind nur dann sinnvoll durchzuführen, wenn sich auf den Flächen keine Materialien oder Gegenstände befinden, die nach der Beprobung zur weiteren Kontamination führen können. Es ist eine Priorisierung der zu untersuchenden Flächen durch die zuständigen Bodenschutzbehörden erforderlich. Vordringlich zu untersuchen sind Flächen sensibler Nutzung, hier insbesondere Kinderspielflächen. Flächen, die aufgrund ihrer Nutzung einem nicht akuten Untersuchungsbedarf unterliegen, werden in eine geringere Untersuchungspriorität eingestuft. Die Auswahl der zu untersuchenden Flächen liegt bei den zuständigen Behörden vor Ort aufgrund der dort vorliegenden örtlichen Kenntnisse. Schlamm - Wie gehe ich mit Schlammablagerungen um? Sind Bodenuntersuchungen erforderlich? Die Bodenprobenahme sollte nach den Vorgaben des Anhang 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von repräsentativen Mischproben. Die Beprobungstiefen des Bodens sollten sich zunächst auf den obersten Horizont (i.d.R. 10 cm) beschränken, da in der Zeit seit der Überflutung nicht von einer signifikanten Tiefenverlagerung der unten genannten Schadstoffe auszugehen ist. Schwerpunktmäßig sollten auffällige Bereiche, in denen sich beispielsweise größere Schlammmengen oder Ölfilme abgelagert haben, beprobt werden. Wenn nur kleine Bereiche betroffen sind oder angeschwemmtes Material abgegrenzt werden kann, kann ggf. auf eine Untersuchung verzichtet und das Material entsorgt werden. Auch auf größeren Flächen sollten nach Möglichkeit unterschiedlich belastete Bereiche abgegrenzt werden. Dies kann mit Hilfe von Drohnenbefliegungen, Begehungen oder Luftbildauswertungen geschehen. Bei der Beprobung größerer Flächen ist darauf zu achten, dass repräsentative Teilflächen beprobt werden. Die Proben sind mindestens auf Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Schwermetalle zu untersuchen. Liegen Anhaltspunkte für eine spezifische Belastung vor, ist das Parameterspektrum zu erweitern. Die Bewertung erfolgt nach bodenschutzrechtlichen Maßstäben für den Wirkungspfad Boden-Mensch. Da für die Bewertung von Kontaminationen mit MKW der untersuchten Böden unterhalb der Schlammschicht für den hier relevanten Wirkungspfad Boden-Mensch keine bodenschutzrechtlichen Prüfwerte vorliegen, wird empfohlen, hilfsweise und orientierend die in Anlage 1, Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vom 09.07.2021 festgelegten Materialwerte für MKW in Bodenmaterialien (BM 0*) und Baggergut (BG 0*) heranzuziehen, die unter Vorsorgegesichtspunkten abgeleitet wurden. Dabei geht das LANUV davon aus, dass bei Einhaltung dieser Werte ein ausreichend großer Abstand zu Gefahrenschwellen gewährleistet ist. Bei den genannten Werten wird nach Kettenlängen der Kohlenwasserstoffverbindungen differenziert. Während für MKW von C10-C22 ein Materialwert von 300 mg/kg genannt wird, gilt für den Gesamtgehalt von C10-C40 ein Materialwert von 600 mg/kg. Über die gesundheitliche Wirkung hinaus, sollten bei der Bewertung von MKW weitere Aspekte berücksichtigt werden. So ist insbesondere in Gärten und auf Spielflächen aufgrund von Geruchsbelästigungen oder der Verschmutzungsgefahr mit öligen Rückständen unabhängig von möglichen Schadwirkungen die Reinigung oder der Abtrag verunreinigter Materialien zu empfehlen. Bodenuntersuchungen sollten möglichst einheitlich durchgeführt werden. Das Land NRW steht den Behörden vor Ort bei der Konzeption von Bodenuntersuchungen und bei der Bewertung der Ergebnisse fachlich beratend zur Seite. Es besteht für die Kreise und Städte die Möglichkeit, zur Durchführung von Bodenuntersuchungen an den sensibel genutzten Flächen (Kinderspielflächen, Hausgärten) und zu deren Bewertung Fördermittel über die Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinie zu erhalten. Bei kleinräumigen Verunreinigungen können sich Privatpersonen für Bodenuntersuchungen an zertifizierte Untersuchungsinstitute wenden. Schlamm Womit kann der Schlamm belastet sein? Das LANUV hat Stichprobenuntersuchungen von Schlämmen durchgeführt. Es wurden Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Schlämme je nach Herkunft und örtlicher Gegebenheit eine heterogene Belastung mit unterschiedlichen Schadstoffen aufweisen können. In einigen Stichproben wurden erhöhte Gehalte dieser Schadstoffe nachgewiesen. Die bisher ermittelten Schadstoffgehalte liegen jedoch nicht in Größenordnungen, bei denen von einer akuten Gefährdung ausgegangen werden muss. Eine Anreicherung von Schadstoffen aus belasteten abgelagerten Schlämmen in Böden kann nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass weitere Belastungen (z.B. mikrobielle Belastung aufgrund von abgeschwemmten Fäkalien oder spezifische Belastungen aus dem Einzugsgebiet) in den Schlämmen vorhanden sind. Wie gehe ich mit Schlammablagerungen um? Sind Bodenuntersuchungen erforderlich? Von Kinderspielflächen muss der Schlamm entfernt werden. Von anderen sensibel genutzten Bereichen sollte der Schlamm entfernt werden, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich. Da bei belastetem Schlamm nicht auszuschließen ist, dass Belastungen in die Böden gelangt sind, sollten die Böden dieser Flächen nach Maßgabe der zuständigen Bodenschutzbehörden untersucht werden. Die Entscheidung über die zu untersuchenden Flächen treffen die zuständigen Bodenschutzbehörden aufgrund ihrer Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere über die Belastung des Schlamms, die Mächtigkeit der Schlammauflage und ob in der Umgebung Quellen für eine Kontamination oder organoleptische Auffälligkeiten vorliegen. Das Untersuchungsspektrum umfasst MKW, PCB, PAK und Schwermetalle. Bei Hinweisen auf spezifische Belastungen ist der Parameterumfang entsprechend zu erweitern. Für Schlämme liegen keine bodenschutzrechtlichen Bewertungsmaßstäbe vor, da es sich um keine Böden handelt. Für eine erste Einschätzung des Schlamms hinsichtlich der Möglichkeit einer Gefahr werden hilfsweise v.a. die Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch herangezogen. Da für die Bewertung von Kontaminationen mit MKW für den hier relevanten Wirkungspfad Boden-Mensch keine bodenschutzrechtlichen Prüfwerte vorliegen, wird empfohlen, hilfsweise und orientierend die in Anlage 1, Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vom 09.07.2021 festgelegten Materialwerte für MKW in Bodenmaterialien (BM 0*) und Baggergut (BG 0*) heranzuziehen, die unter Vorsorgegesichtspunkten abgeleitet wurden. Dabei geht das LANUV davon aus, dass bei Einhaltung dieser Werte ein ausreichend großer Abstand zu Gefahrenschwellen gewährleistet ist. Bei den genannten Werten wird nach Kettenlängen der Kohlenwasserstoffverbindungen differenziert. Während für MKW von C10-C22 ein Materialwert von 300 mg/kg genannt wird, gilt für den Gesamtgehalt von C10-C40 ein Materialwert von 600 mg/kg. Boden - Wie sollen potentiell belastete Flächen untersucht werden? Es besteht für die Kreise und Städte die Möglichkeit, zur Durchführung von Bodenuntersuchungen an den sensibel genutzten Flächen (Kinderspielflächen, Hausgärten) und zu deren Bewertung Fördermittel über die Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinie zu erhalten. Von nicht sensibel genutzten Flächen, z. B. Industrie- und Gewerbeflächen, Park- und Freizeitanlagen und gegebenenfalls weitere Flächen , die mit Schlamm beaufschlagt sind, sollte der Schlamm nach Möglichkeit entfernt werden. Die Entscheidung über eine Entfernung des Schlamms dieser Flächen und über die Durchführung von Bodenuntersuchungen wird durch die zuständigen Behörden vor Ort aufgrund der dort vorliegenden örtlichen Kenntnisse getroffen. In die Entscheidung fließen insbesondere die Flächengröße und das Schlammvolumen ein. Sachstand Februar 2022: Über die Durchführung von Bodenuntersuchungen wurde vor Ort aufgrund von Anhaltspunkten (Öl, Schlamm) entschieden. Die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen belegen, dass eine großflächigeBodenbelastung der vom Hochwasser betroffenen Gebiete nicht vorliegt. Somit entfällt das Erfordernis von großflächigen kombinierten Boden- und Aufwuchsuntersuchungen. Die Ergebnisse der Untersuchungen punktueller Bereiche aufgrund von Anhaltspunkten zeigen vereinzelt Auffälligkeiten in unterschiedlicher Größenordnung mit Mineralölkohlenwasserstoffen und einzelnen Schwermetallen im Boden. Bei Bedarf wurden durch die Unteren Bodenschutzbehörden Sanierungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Zu landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere Aufwuchs: Grünland - Was soll ich mit dem abzufahrenden Aufwuchs machen? Wie gehe ich mit Obst und Gemüse um, wenn es Kontakt zu Schlamm hatte? Private Gärten - Welche Auswirkungen hat das Hochwasser auf die Nutzung meines Gartens? Futtermittel und Lebensmittel Was sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Bewertung meiner angebauten Kulturen? Der Landwirt als Nutzer der überfluteten Flächen hat die Verantwortung für die Folgenabschätzung des Hochwassers und für die Sicherheit seiner Futter- und Lebensmittel (VO (EG) Nr. 178/2002). Im Geltungsbereich Futtermittel regelt Näheres § 8 Futtermittelverordnung i.v.m den in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgesetzten Höchstgehalten für bestimmte unerwünschte Stoffe (z.B. Schwermetalle) in Futtermitteln. Demnach dürfen diese nicht in den Verkehr gebracht bzw. verfüttert werden, wenn sie die in der Richtlinie festgelegten Höchstgehalte überschreiten. Im Geltungsbereich Lebensmittel regelt Näheres die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 mit Höchstgehalten für bestimmte Kontaminanten (z.B. Schwermetalle) in Lebensmitteln, wonach diese nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die in der Verordnung festgelegten Höchstgehalte überschreiten. Was muss ich bei meinem Bio-Betrieb beachten? Bei Kontaminationen, die durch Überschwemmung verursacht wurden, wird kein unerlaubtes Einsetzen und keine mangelhafte Sorgfalt des bzw. der Verantwortlichen unterstellt. Der Bio-Status der zertifizierten Flächen, Tiere und Erzeugnisse bleibt daher erhalten, solange die Bio-Erzeugnisse nach Lebens- und Futtermittelrecht verkehrsfähig sind. Wenn Flächen, Kulturen und Tiere derart kontaminiert wurden, dass von ihren Erzeugnissen eine Gefährdung ausgeht, gelten hierfür die Verkehrsbeschränkungen nach Lebens- und Futtermittelrecht. Sobald von diesen Flächen, Kulturen und Tieren keine Gefährdung mehr ausgeht, gilt der Bio-Status gemäß der bisherigen Zertifizierung. Die Einhaltung einer bestimmten Umstellungszeit ist daher nicht erforderlich. Was sollte ich beachten, wenn meine Flächen überschwemmt wurden? Zunächst sollte eine sensorische Bewertung der betroffenen Flächen vorgenommen werden. Die wichtigsten Parameter sind hierbei: Verschmutzungen (ölige Filme auf dem Futter, sandige und erdige Rückstände) Farb- und Geruchsänderungen (faulig, schimmelig, phenolartig, fäkalienartig) Untypisches Gefüge (schmierig, sandig) Fremdkörper Bestehen bereits nach einer sensorischen Prüfung Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Lebens-oder Futtermittel, so wird von einer Nutzung aufgrund der möglichen Kontamination mit anorganischen und organischen Schadstoffen abgeraten. Wird eine Nutzung als Lebens- oder Futtermittel in Betracht gezogen, sollte zudem der mikrobielle Status (Pilze, Hefen) der Ernteprodukte berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall ist die analytische Prüfung der Unbedenklichkeit erforderlich. Auf welche Parameter sollte ich meine Produkte untersuchen lassen? Eine Untersuchung ist im Rahmen der Eigenverantwortung des jeweiligen Futtermittel- bzw. Lebensmittelunternehmers möglich. Dabei sind folgende Parameter von Interesse: Schwermetalle (z.B. Arsen, Blei, Cadmium) Dioxine, PCB mikrobiologische Beschaffenheit (z.B. E. coli, Salmonellen) Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH) bei begründetem Verdacht Darüber hinaus erfolgen parallel anlassbezogene Probenahmen und Untersuchungen durch die zuständigen Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Grünland Kann ich Grünlandflächen für die Futtermittelgewinnung weiterhin nutzen? Überschwemmte Grünlandflächen sind von grobem Fremdmaterial zu befreien. Wenn immer möglich, sollte der Aufwuchs gemulcht bzw. eingearbeitet werden. Höherer Aufwuchs sollte grundsätzlich abgefahren werden. Bei Bereichen, die augenscheinlich erkennbar stark belastet sind (z. B. deutlich verölte Bereiche) bzw. bei denen eine erhebliche Belastung dringend zu vermuten ist (z. B. unterhalb durchströmter großer Industrieanlagen), ist der Aufwuchs zu entfernen und zu entsorgen. Der neue Aufwuchs kann wieder zur Futtermittelgewinnung genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass möglichst keine Anteile von Erde in das Futter geraten. Hier ist ein entsprechendes Weide- und Erntemanagement zu berücksichtigen (höhere Schnitthöhe, Ernte- Bergetechnik möglichst ohne Aufwirbeln des Bodens). Weitere Informationen sind im Merkblatt „Handlungsempfehlungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei schädlichen stofflichen Bodenveränderungen in der Landwirtschaft“ zu finden. Was soll ich mit dem abzufahrenden Aufwuchs machen? Für die Verwertung bzw. Entsorgung gelten folgende Optionen in der angegebenen Reihenfolge: Aufwuchs, der nicht auf der jeweiligen Grünlandfläche verbleibt, sollte, möglichst auf betriebseigenen Flächen eingearbeitet werden, sofern er nicht erkennbar stark belastet ist und auch aus anderen Gründen keine erhebliche Belastung zu vermuten ist. Weitere Verwertungsmöglichkeiten bestehen im Einzelfall über NawaRo Biogasanlagen. Eine Vergärung des Ernteaufwuchses in einer NawaRo Anlage ist grundsätzlich möglich. Wegen hoher mineralischer Anteile und möglicher Schadstoffbelastung kann ein Einbringen jedoch problematisch sein. Es darf nicht zu einer Vermischung von kontaminiertem und nicht kontaminiertem Material kommen. Die Schadstoffgrenzwerte der Düngemittelverordnung sind dabei zu beachten. Letzte Option ist die Entsorgung als „Restmüll“ über eine Abfallverbrennungsanlage, die jedoch bereits jetzt an der Kapazitätsgrenze arbeiten. Tierhaltung auf Grünlandfläschen Was ist vor einem Austrieb der Tiere auf Grünlandflächen zu beachten? Jede Grünlandfläche muss vor der Nutzung durch Tiere analog zu der Frage „Kann ich Grünlandflächen für die Futtermittelgewinnung weiterhin nutzen?“ behandelt werden. Eine bodennahe Beweidung sollte vermieden werden, um die Aufnahme von Sediment zu verhindern. Hühner sollten aufgrund ihres Futteraufnahmeverhaltens, insbesondere bei der Nutzung von mobilen Hühnerställen, bis auf weiteres nicht auf überschwemmten Grünlandflächen gehalten werden. Für eine Nutzung sollte hinreichend sichergestellt werden, dass keine Kontamination vorliegt. Anbau von Futtermitteln Kann ich die Aufwüchse meiner Ackerflächen nach einer Überflutung noch als Futtermittel nutzen? In vielen Fällen wird eine Ernte überfluteter Flächen nicht mehr sinnvoll möglich sein. Falls im Einzelfall eine Ernte und Vermarktung noch in Betracht gezogen werden kann, ist auf jeden Fall das Futtermittel erzeugende Unternehmen für die Futtermittelsicherheit verantwortlich. Kann ich mein Getreide nach einer Überschwemmung noch ernten und als Futtermittel nutzen? In vielen Fällen wird eine Ernte überfluteter Flächen nicht mehr sinnvoll möglich sein. Die Beurteilung der konkreten Situation hängt von der Getreideart, der Höhe, der Schmutzbelastung und der Strömung des Hochwassers ab. Generell wird von der Nutzung von erntereifem Getreide abgeraten, da im Endprodukt mit Verunreinigung, Auswuchs und Verpilzung zu rechnen ist. Bei Flächen, auf denen die Ähre keinen Kontakt mit verunreinigtem Wasser hatte, ist eine Ernte denkbar. Bei der Ernte ist auf einen Hochschnitt zu achten, so dass das sedimentbehaftete Stroh nicht in die Erntemaschine gelangt. Geerntetes Getreide aus Überschwemmungsgebieten, sollte von Erntegut von nicht betroffenen Flächen getrennt gelagert werden.Vor dem Verkauf wird empfohlen eine Analyse durchzuführen. In jedem Fall ist eine intensive Reinigung und zuverlässige Konservierung dringend zu empfehlen. Erntereste sind auf den Anbauflächen einzuarbeiten. Von einer Strohnutzung als Futtermittel oder Einstreu ist abzuraten. Kann ich meinen Silomais nach einer Überschwemmung noch ernten und als Futtermittel nutzen? Anhaftende Verschmutzungen bei Silomais, der nicht durch das Hochwasser ins Lager gegangen ist, sind gegebenenfalls durch zu erwartende Niederschläge bis zur Ernte weitestgehend abgewaschen. Der Mais kann normal genutzt werden. Sollten bei der Ernte noch Verschmutzungen anhaften, muss sichergestellt werden (z.B. durch einen Hochschnitt bei der Ernte), dass eine Einlagerung von verschmutztem Mais vermieden wird. Wie verfahre ich mit Aufwüchsen meiner Ackerflächen, die aufgrund der Überschwemmung nicht mehr als In den Fällen von verschmutzten und unbrauchbaren Futterpflanzen ist ein Häckseln oder Mulchen und die anschließende Einarbeitung auf der Ackerfläche eine Möglichkeit. Die Hinweise zur Futtermittelgewinnung auf Grünlandflächen sind zu beachten. Anbau von Lebensmitteln Kann ich Lebensmittel von meinen überschwemmten Flächen in Verkehr bringen? In vielen Fällen wird eine Ernte überfluteter Flächen nicht mehr sinnvoll möglich sein. Falls eine Ernte und anschließende Vermarktung in Betracht gezogen werden kann, ist auf jeden Fall das Lebensmittel erzeugende Unternehmen für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich. Ggf. wird zur eigenen Absicherung und zur Gewährleistung der Produktsicherheit eine entsprechende Laboranalyse einer repräsentativen Probe empfohlen (mögliche Parameter: siehe Frage „Parameter“). In Zweifelsfällen kann in die Beurteilung die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde eingebunden werden. Kartoffeln: Kartoffeln werden in der nächsten Zeit kaum zu ernten sein. Falls im Einzelfall eine Ernte möglich ist, ist von einer geringen Lagerstabilität auszugehen. Obst- und Gemüsekulturen: Vollständig überflutete Ware wird nicht vermarktungsfähig sein. Hier gilt es eine einzelfallbezogene Entscheidung ggf. in Zusammenarbeit mit der LWK herbeizuführen. Zuckerrüben: Einer Nutzung von erst in einigen Wochen erntefähigen Zuckerüben steht nichts entgegen, wenn eine direkte Verschmutzung des Ernteprodukts auszuschließen ist. Getreide: Generell wird von der Nutzung von erntereifem Getreide abgeraten, da im Endprodukt mit Verschmutzung, Auswuchs und Verpilzung zu rechnen ist. Bei Flächen, auf denen die Ähre keinen Kontakt mit schlammigem Wasser hatte, ist eine Ernte denkbar. Bei der Ernte ist auf einen Hochschnitt zu achten, so dass das sedimentbehaftete Stroh nicht in die Erntemaschine gelangt. Getreide aus Überschwemmungsgebieten, das geerntet wird, sollte von Erntegut von nicht betroffenen Flächen getrennt gelagert werden. Ölsaaten/Hülsenfrüchte: Für Ölsaaten und Hülsenfrüchte gilt analoges Vorgehen wie bei „Getreide“ beschrieben. Futtermittelvorräte Können Futtervorräte nach einer Überflutung noch verwendet werden? Gelagerte Futtermittel, die mit Schmutzwasser in Kontakt gekommen sind, sind für Futterzwecke grundsätzlich unbrauchbar. Getreide-, Stroh- und Heuvorräte wirken hygroskopisch und neigen wegen der aufgenommenen Feuchte zur Schimmelbildung und zur Selbsterwärmung. Der Einsatz einer Temperaturmesssonde ist dringend anzuraten. Feucht gewordenes Material ist nicht mehr als Futtermittel oder Einstreu zu verwenden. Tränkwasser Welches Tränkwasser kann für die Versorgung von Tieren genutzt werden? Die Versorgung und die Qualität des Tränkwassers sind unbedingt zu überprüfen. Eine Nutzung von Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse, Seen, etc.) ist aufgrund des aktuellen Kontaminationsrisikos nicht sinnvoll. Ggf. sollte Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde gehalten werden. Das Wasser von hofeigenen Brunnen sollte ggf. analysiert werden ( Hygienische Qualität von Tränkwasser ) Private Gärten Welche Auswirkungen hat das Hochwasser auf die Nutzung meines Gartens? Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Gemüse und Obst aus einem überfluteten Privat-Garten vorsorglich zu verzichten, da über die möglichen Schadstoffeinträge durch Abwasser und Schlamm oder andere Beimengungen keinerlei Informationen vorliegen. Die Entsorgung von überflutetem Gemüse und Obst sollte aufgrund der unbekannten Schadstoffgehalte über den Restmüll erfolgen. Zu den möglichen Auswirkungen auf den Gartenboden siehe Abschnitt Boden.

Blog - Tagebuch

Tagebuch Birresborn Fischbach Blog 28. Februar 2024 07.10.2024: In den letzten Tagen wurden an der Pegelstation fehlerhafte Messwerte registriert, die einen konstanten Pegelstand von etwa 251 cm anzeigen, obwohl das Bachbett im Bereich der Messstelle weitgehend trocken liegt. Vermutlich wird die korrekte Rückkehr des Ultraschallsignals zum Sensor durch die freiliegenden Steine im Flussbett beeinträchtigt. Eine abschließende Lösung für dieses Problem wurde bisher noch nicht gefunden. 15.09.2024: Nach dem Starkregen und der Flutwelle wurde das Bachbett ausgebaggert. Der Grund ist dadurch gesunken und die Messstelle musste nachjustiert werden. 23.11.2023: Installation mit tagkräftiger Unterstützung der Gemeindearbeiter Bild: VG Gerolstein Ausgabe 48/2023 Tagebuch Jünkerath Obere Kyll Blog 27. Februar 2024 27.07.2024: Restart 9:40 Uhr 25.08.2024: Die Störungsursache ist eingegrenzt. Es hat wohl ein Update beim Dienstleister TTN gegeben bei dem Daten verloren gegangen sind und wir keinen Zugang zu einer Anwendung (Pegel Jünkerath) bekommen. Wir suchen nach einer Lösung über die Software. 15.08.2024: Störung nach Stromausfall 26.02.2024: Restart 21.02.2024: Störung nach Stromausfall bei Bauarbeiten 27.10.2023: Restart 19.09.2023: Revision der Hardware mit Einbau eines  neuem Sensors,  Verbesserung der Messtiefe auf jetzt  0,5 m bis 10 m 03.05.2022: Installation des ersten Pegel mit Unterstützung der Fachhochschule Trier (Umwelt-Campus-Birkenfeld) Foto: © Jonathan Ziegler / DRK e.V Tagebuch Pelm Berlinger Bach Blog 14. Juli 2022 16.04.2024: Bei unserem Dienstleister gab es ein Problem mit der Darstellung eines Channel Stats "Pegelstand mit Grenzwerten (experimentelle Anzeige)". Mit der Hilfe von KI haben wir jetzt ein eigenes Channel Stats entwickelt und auf allen Seiten eingestellt. Auf der Seite des Berlinger Bach gibt es noch einen zweiten Test mit dem Channel Stats "Pegelstand (aktuell)", hier wird zusätzlich die Tendenz der letzten zwei Stunden im Text abgebildet. Bild: pixabay.com 14.07.2022: Inbetriebnahme mit den Schüler:innen der BBS Gerolstein Foto: © DRK KV-Dau Tagebuch Mürlenbach Braunebach Blog 28. Februar 2024 08.03.2024: Restart an einem neuen Aufstellungsort 06.03.2024: Ausfall wegen Wartung 05.03.2024: Der Pegel ist im Notbetrieb, d.h. die Aktualisierung findet alle 70 Minuten statt. Ursache ist der niedrige Ladestand der Batterie, verursacht durch zu wenig Sonnenstunden oder Krichstrom durch die Feutigkeit. 08.12.2023: Restart 27.11.2023: Sicherheitsabschaltung, weil die Steuerung den Pegel wegen zu hoher Luftfeuchte im Gerät abgeschaltet hat. 02.08.2023: Installation Tagebuch Kerpen Rudersbach Blog 27. Februar 2024 04.04.2023: Inbetriebnahme Foto: © M.Wientgen / DRK KV-Dau

Rede von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer auf der Feierstunde zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember 2005 im Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 582/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 582/05 Magdeburg, den 5. Dezember 2005 Rede von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer auf der Feierstunde zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember 2005 im Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg Es gilt das gesprochene Wort! Herr Landtagspräsident, liebe Ehrenamtliche, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren In einer modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft sind wir alle in vielfacher Weise aufeinander angewiesen. Ein Staat sei wie ein aus Steinen gebautes Gewölbe, so beschrieb es schon der römische Philosoph und Schriftsteller Seneca. Jeder Stein ist notwendig, um alle anderen zu halten und wird selbst von allen anderen gehalten. Das gilt für unsere Zeit und unsere Lebensverhältnisse noch mehr. Dabei ist es überhaupt nicht möglich, alle Notwendigkeiten zur Regelung des zwischenmenschlichen Zusammenlebens durch den Staat und seine Gesetze zu steuern und durch eine über Steuern finanzierte Verwaltung organisieren zu wollen. Ein solcher Staat würde zwangsläufig zu einer perfekten Diktatur mutieren müssen und würde früher oder später wie eine große Kaserne empfunden werden. Es hat solche Staaten schon gegeben und einige gibt es wohl noch. Ein freiheitlich orientierter Staat muss seinen Bürgern den Freiraum gewähren, soviel als möglich selbst zu regeln. Dazu bedarf es des Engagements vieler; insbesondere dabei des ehrenamtlichen Engagements. Weil das weltweit so ist und überall gilt, haben die Vereinten Nationen den 5. Dezember zum Tag des Ehrenamtes ausgerufen. An diesem Tag sollen weltweit ehrenamtliche Tätigkeiten öffentlich gewürdigt werden. Das alles gilt auch für und bei uns. Erfreulich ist, dass der Anteil der ehrenamtlich Tätigen an der Gesamtbevölkerung bei uns im letzten Jahr auf 30% gestiegen ist. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als fünf Jahre zuvor. Gestiegen ist auch der Anteil derjenigen, die noch nicht ehrenamtlich aktiv sind, dazu aber grundsätzlich bereit wären. 1999 waren dies 24%, jetzt sind es immerhin 33%. Hier ist also ein Potenzial vorhanden, dass wir erschließen sollten. Im bundesweiten Vergleich liegen wir nämlich beim ehrenamtlichen Engagement noch immer unter dem deutschen Durchschnitt. Das gilt auch für die anderen neuen Bundesländer. Die genannten Zahlen stammen aus dem Freiwilligensurvey 2004. Die Landeszentrale für politische Bildung wird die Daten für das Land im Rahmen einer Fachtagung im Januar detailliert vorstellen. Sie sind, das gebe ich gerne zu, teilweise auch überraschend. So sind die Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Gebieten und in den kleineren Städten stärker ehrenamtlich engagiert als die Bevölkerung in den großen Städten. Berufstätige sowie Schüler und Studenten tragen den Hautpanteil der ehrenamtlichen Arbeit in Sachsen-Anhalt während Rentner und Arbeitslose unter den Ehrenamtlichen noch immer unterrepräsentiert sind. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es deutliche Unterschiede in der ehrenamtlichen Tätigkeit. Während sich 37% der Männer ehrenamtlich engagieren, sind nur 23% der sachsen-anhaltischen Frauen in einem Ehrenamt aktiv. Und schließlich: Etwas mehr als die Hälfte der ehrenamtlich Engagierten gibt an, nicht auf Unterstützung des Arbeitgebers rechnen zu können. Vom Staat und der Öffentlichkeit wünschen sich die Ehrenamtlichen vor allem bessere Informationen über Möglichkeiten des freiwilligen Engagements und mehr Anerkennung durch Berichte in den Medien, aber auch durch Ehrungen. Dass in diesem Jahr vor allem die unter 30jährigen zum Tag des Ehrenamtes in den Landtag eingeladen wurden, hat einen bestimmten Grund. Wir wollten darauf aufmerksam machen, dass auch viele jüngere Sachsen-Anhalter sich schon ehrenamtlich engagieren und wichtige Aufgaben für die Gemeinschaft wahrnehmen. 37% aus der Gruppe der Schüler, Studenten und Auszubildenden sind ehrenamtlich tätig. Das verdient Anerkennung. Unsere Gesellschaft braucht viele Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Im Landessportbund sind bei uns zur Zeit über 60.000 Ehrenamtliche tätig. Ein großer Teil davon als Übungsleiter. Ohne deren ehrenamtliche Tätigkeit wäre der Sport für viele unbezahlbar. Gerade Kinder und Jugendliche profitieren hier vom Ehrenamt. In den über 1.700 freiwilligen Feuerwehren im Land sind gut 39.000 Feuerwehrleute aktiv. Auch sie sind ehrenamtlich tätig. Ihr Einsatz nützt allen, denn jeder möchte, dass er im Falle eines Brandes mit schneller Hilfe rechnen kann. Ganz gewiss auch manch Unternehmer, der sich etwas schwer damit tut, seine Angestellten für Brandschutzschulungen oder Einsätze freizustellen. In kleinen Orten wäre eine Berufsfeuerwehr unbezahlbar, sowohl für den Staat wie für die Bürgerinnen und Bürger. Wenn sich jedoch genügend Einwohner zusammenfinden, die gemeinsam den Brandschutz für ihren Heimatort organisieren, ist mit geringen Mitteln ein maximaler Effekt möglich. Gleiches gilt für die 266 Gemeindebibliotheken im Land. Bibliotheken sind immer kostenintensiv. Das gilt umso mehr, je kleiner ein Ort und je geringer die Zahl der Nutzer ist. In vielen Orten können Bibliotheken daher nur bestehen, weil die Bibliothekare ehrenamtlich arbeiten. Sie alle, die Sie heute in den Landtag eingeladen wurden, haben irgendwann einmal den Schritt getan, sich für andere, für die Gemeinschaft zu engagieren. Dies heißt immer auch sich überwinden, Freizeit zu opfern und Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen. Für das, was man anderen gibt, kann man als Ehrenamtlicher keine adäquate finanzielle Erstattung erwarten. Doch das ist schließlich der Sinn, das Besondere an ehrenamtlicher Tätigkeit. Deshalb gilt Ihnen und dem, was Sie tun, meine Hochachtung. Ehrenamtlich tätig sein ist so auch eine Lebenseinstellung. Wir können staatlicherseits noch so stark die Werbetrommel für das Ehrenamt rühren, wir können Netzwerke schaffen bis hinunter zur Ebene der Kommunen, denjenigen, der nur seinen persönlichen Vorteil sieht, werden wir nie erreichen. Ehrenamtliches Engagement hängt daher nicht in erster Linie von Strukturen ab, die geschaffen oder ausgebaut werden müssen. Damit produzieren wir unter Umständen nur neue Bürokratie. Wir brauchen nicht hauptamtliche Ehrenamtliche, sondern eine stärkere Bereitschaft zum Ehrenamt an sich. Das Ehrenamt zu fördern, heißt also vor allem eine positive Einstellung zum Ehrenamt und zum uneigennützigen Tätigwerden fördern. Hier sind alle gefordert, die Schule, das Elternhaus, die Kirchen, Vereine und Verbände und natürlich auch Arbeitgeber und öffentliche Hand. Wenn das Bewusstsein für den Wert des Ehrenamtes wächst, wächst auch die Bereitschaft, ein solches Amt zu übernehmen. Kurz: ehrenamtliches Engagement lässt sich nicht verordnen, sondern muss sich entwickeln. In Sachsen-Anhalt haben wir in den letzten Jahren versucht, die Rahmenbedingungen dafür möglichst optimal zu gestalten: · Mit einem Erlass des Finanzministeriums vom Mai diesen Jahres wurden Erleichterungen bei der Gewährung von Zuwendungen geschaffen. · Schülerinnen und Schüler können sich seit dem letzten Schuljahr ihre freiwillig geleistete Tätigkeit auf einem Formblatt bescheinigen lassen, dass dann dem Zeugnis beigefügt wird. Ich halte dies für eine sehr gute Idee, weil so über die Schulnoten hinaus, Leistungen honoriert werden, die für diese Gesellschaft einen nicht unerheblichen Wert besitzen. · Innerhalb der Standortkampagne "Sachsen-Anhalt. Wir stehen früher auf" wurden im Rahmen des Frühaufsteher-Wettbewerbes auch Menschen gesucht, die sich ehrenamtlich engagieren und Vorbild für andere sind. Der Preis ging an eine junge Hallenserin, die sich ehrenamtlich für Jugendliche in Halle engagiert. Ihr Bild wird neue Plakate im Rahmen der Frühaufsteher-Kampagne zieren und sie wird damit auch zu einer Botschafterin für das Ehrenamt. · Erwähnen will ich auch die Ehrennadel des Ministerpräsidenten, die seit dem Jahr 2000 an Bürgerinnen und Bürger verliehen wird, die sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit besonders hervorgetan haben. Hinzu kommt das Brandschutzehrenzeichen, dass seit dem Juli auch für besondere Leistungen im Katastrophenschutz verliehen wird. Ab dem nächsten Jahr werden wir die Verleihung von Auszeichnungen für besondere Verdienste in ehrenamtlicher Tätigkeit neu ordnen. Danken möchte ich aber auch den Medien. In unserem medialen Zeitalter besitzen sie besondere Fähigkeiten, Menschen zu mobilisieren und für wichtige Themen zu sensibilisieren. Daher freue ich mich, dass auch die Medien in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren immer dabei waren, wenn es darum ging, ehrenamtliches Engagement zu fördern und ins rechte Licht zu rücken. Ich erinnere nur an Spendenaktionen zum Elbehochwasser 2002 oder während der verheerenden Flutwelle im Indischen Ozean Ende letzten Jahres. Darüber hinaus haben die Medien aber immer auch unabhängig von konkreten Ereignissen das ehrenamtliche Engagement im Land Sachsen-Anhalt unterstützt. Ich denke dabei z. B. an den 2001 von der Mitteldeutschen Zeitung gegründeten Unterstützungsverein "Wir helfen". Über ihn werden soziale Kinder- und Jugendprojekte in Sachsen-Anhalt gefördert. Oder aber die Volksstimme. Seit mehreren Jahren gibt es hier das Projekt "Volksstimme-Leser helfen". Für gemeinnützige Zwecke kommen Jahr für Jahr ca. 60.000 ¿ zusammen. In diesem Jahr steht die Aktion unter dem Motto "Kindern eine Chance". Der MDR berichtet regelmäßig über ehrenamtlich Tätige. Ich denke z. B. an die "Fitmacher"-Reihe in "Sachsen-Anhalt-heute". Hier geht es um Sportvereine. Die Kür des besten Vereins wird morgen erfolgen. Auch MDR1 Radio Sachsen-Anhalt informiert in seiner Serie "Ein toller Typ ¿ mein Nachbar" über ehrenamtliche Hilfe in der Nachbarschaft. All dies zeigt, dass auch die Medien sich ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl in unserem Land bewusst sind. Der MDR unterstützt in den drei Bundesländern künftig die Tafel-Bewegung. Auftakt in Sachsen-Anhalt dazu ist der 16. Dezember. Ein weiterer Aspekt scheint mir zunehmend wichtiger zu werden. Wir alle fragen uns immer wieder nach dem Sinn des eigenen Lebens. Während vieler früherer Generationen wurde diese Frage von den Kirchen beantwortet. Immer mehr Menschen in unserer Zeit werden von diesen Antworten nicht mehr erreicht. Immer mehr Menschen fragen danach, welchen Sinn sie ihrem Leben selbst geben können. Das Zusammenleben der Generationen in einer Familie kann eine solche Antwort sein. Auch ideologisch fundierte Staaten haben den Anspruch, sinnstiftend für den Einzelnen sein zu wollen. Sie alle begründen das mit angeblichen historischen Gesetzmäßigkeiten, zu deren Durchsetzung der Einzelne sich engagieren und damit seinem Leben Sinn geben soll. Fast immer wird eine höhere Gerechtigkeit behauptet, der man sein Leben widmen solle. Früher war es eine angebliche "völkische Gerechtigkeit", die nach einem straff organisierten Staat verlangte, um ein Zusammenleben nach eigenen Ordnungsvorstellungen durchzusetzen. Dann war es eine größere soziale Gerechtigkeit, der man im historischen Klassenkampf sein Leben widmen solle, um ein Höchstmaß an Umverteilung zu organisieren. Manchmal war es auch beides. Immer hat das zu einem Leben in Unfreiheit geführt. Gerade vor Jugendlichen ist es hier wichtig auf solche Zusammenhänge hinzuweisen, weil unter ihnen einige unterwegs sind, die für diese alten falschen Antworten werben. Sie würden doch nur wieder in jenes Unglück führen, dass wir in unserer Geschichte schon hinter uns haben. Wer - wie viele Jugendliche ¿ unterwegs ist auf der Suche nach dem eigenen Lebenssinn und wer von den angebotenen traditionellen Antworten nicht überzeugt ist, der muss seinem eigenen Leben aktiv einen eigenen Sinn geben. Das kann man immer nur durch Leistung und in einem Engagement für andere finden. Das kann in beruflicher Tätigkeit sein, in der man sich in besonderer Weise einbringt, oder ¿ und das ist häufiger und für viele erfüllender ¿ in einer außerberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit. Deshalb werden wir in den nächsten Jahren gemeinsam in Sachsen-Anhalt ein Klima gestalten, in dem sich die ehrenamtliche Tätigkeit weiter gut entwickeln kann. Die Landesregierung wird auch künftig ihren Beitrag dazu leisten. Indem wir dafür sorgen, dass Ehrenamtliche weiterhin mit Aufwandsentschädigungen und Lohnausfallerstattungen rechnen können, indem wir Projekte fördern und natürlich immer auch schauen, wo können Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden, um ehrenamtliches Engagement zu erleichtern. In Sachsen-Anhalt findet derzeit ein sehr viel höherer Prozentsatz aus Eigeninitiative zum Ehrenamt als im Bundesdurchschnitt. Es ist erfreulich, dass sich viele Sachsen-Anhalter von allein für das Ehrenamt entscheiden. Im Bundesdurchschnitt sind fast 60% derjenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, dafür geworben worden. Das zeigt, wie wichtig es ist, auf Menschen zuzugehen und sie aufzufordern mitzumachen. Diese Ansprache erfolgt am effektivsten durch die Vereine und Verbände, die Freiwillige Feuerwehr oder den Sportverein oder die Selbsthilfegruppe und ihre Mitglieder. Nur so bekommt das Ehrenamt ein Gesicht, bekommen die Menschen ein Bild von den Aufgaben und dem Nutzen ihrer Tätigkeit. Wenn wir so für das Ehrenamt werben, sollte es uns gelingen, noch mehr Menschen dafür zu begeistern. (Anrede!) Ich möchte allen, die als Ehrenamtliche aus den verschiedensten Teilen Sachsen-Anhalts hierher gekommen sind noch einmal herzlich für ihr Engagement und ihre wichtige Arbeit für einen guten Zweck danken. Die Einladung hierher in den Landtag soll ihnen zeigen, dass der Landtag und die Landesregierung den Wert ihrer Arbeit erkennen und zu schätzen wissen. Sie sind dabei stellvertretend für die vielen Tausend Sachsen-Anhalter hier, die oft seit Jahren ehrenamtlich arbeiten. Ohne sie wäre das gesellschaftliche Leben in unserem Land ärmer. Ohne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit wären Tausende unter uns persönlich ärmer und wir alle als Gesellschaft. Ein solches Engagement macht Tausende unter uns und unsere Gesellschaft reicher. Deshalb wünsche ich Ihnen, den Tausenden ehrenamtlich Tätigen im Land und uns allen lebenssinnstiftende Freude und Erfolg für unsere Gesellschaft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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