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Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Baumartenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Verteilung der Baumartengruppen im Hauptbestand der Berliner Forsten weist die Kiefer mit 64,5 % und die Eiche mit 13,8 % aus. 10,7 % der Flächen sind mit Birke und 4,1 % mit Buche bestockt. Hainbuche, Ahorn, Ulmen und andere Hartlaubhölzer stellen 3,3 %, Tanne, Douglasie, Lärche und andere sonstige Nadelhölzer 3,5 % der Gesamtfläche. Einen Überblick über die Baumartenverteilung in den Berliner Forsten und die Unterschiede zwischen den einzelnen Forstämtern vermitteln die Abbildung 2 und dazugehörige Tabelle. In den Bestandesschichten Nachwuchs und Unterstand sieht die Baumartenverteilung völlig anders aus. Hier verschieben sich die Flächenanteile weg von Kiefer (nur noch 2,2 %) und Sonstigem Nadelholz (1,5 %) hin zu Hartlaubhölzern (47 %), Eiche (19,8 %), Buche (16,5 %) und Weichlaubhölzern (13 %). Bei den Weichlaubhölzern ist der größte Anteil in der Spätblühenden Traubenkirsche, der Gemeinen Birke und der Eberesche zu finden. Bei den Hartlaubhölzern sind Spitz- und Bergahorn dominierend. Mit insgesamt 16.000 ha Nachwuchs und Unterstand sowie der zum Teil vorhandenen Stufigkeit im Hauptbestand kann mittlerweile auf ca. 50 % der Fläche der Berliner Forsten von zwei- oder mehrschichtigen Beständen gesprochen werden. Altersklassenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Altersklassenverteilung zeigt ein für das Norddeutsche Tiefland charakteristisches Bild. Es gibt einen deutlichen Überhang in der 3. und 4. Altersklasse, der auf die Übernutzungen während und nach dem zweiten Weltkrieg zurückzuführen ist. Bis auf diese beiden Altersklassen ist das Altersklassenverhältnis bei Berliner Forsten recht ausgeglichen. Es ist deutlich zu sehen, dass die Kiefer in allen Altersklassen die dominierende Baumart darstellt. Erfreulicherweise gibt es ebenfalls in fast allen Altersklassen einen Anteil an Eiche. Bezieht man alle Bestandesschichten in die Altersklassenauswertung mit ein, bestätigt sich der Eindruck, der sich auch bei der Baumartenverteilung bereits ergeben hat, dass sich nämlich ein großflächiger Bestockungswandel weg von den Kiefernreinbeständen hin zu Mischbeständen mit einem erheblichen Anteil an Laubholz verschiebt. Hier ist besonders der hohe Anteil an Eiche und Buche hervorzuheben. Weniger erfreulich ist der große Flächenanteil beim Aln (anderes Laubholz mit niedriger Umtriebszeit), da hier ein wesentlicher Teil der Fläche durch die Spätblühende Traubenkirsche eingenommen wird. Baumarten- und Altersklassenverteilung in den einzelnen Forstämtern In den einzelnen Forstämtern ist je nach standörtlichen und historischen Gegebenheiten die Baumartenausstattung unterschiedlich. Forstamt Tegel Auch im Forstamt Tegel ist die Kiefer immer noch die prägende Baumart, wobei das Baumartenverhältnis durch den hohen Kiefernanteil in den Revieren Wansdorf und Stolpe zugunsten der Kiefer verschoben ist. Die Eiche hat mit 21,5 % einen vergleichsweise hohen Anteil, der überwiegend in den innerstädtischen Waldflächen zu finden ist. Die Buche ist für die innerstädtischen Waldflächen z. T. prägend, hat aber in der Gesamtbaumartenverteilung nur einen geringen Anteil. Die Altersklassenverteilung im Forstamt Tegel zeigt ebenfalls einen typischen Ausschlag in der 3. und 4. Altersklasse. Gleichzeitig gibt es aber auch einen erheblichen Anteil älterer Bestände der Eiche. Der Anteil der älteren Buchen ist entgegen dem optischen Eindruck insbesondere auf den innerstädtischen Waldflächen nicht besonders groß. Forstamt Grunewald Im Forstamt Grunewald ist der Anteil der Eiche noch deutlicher ausgeprägt, was in erster Linie auf das Fehlen großer reiner Kiefernreviere zurückzuführen ist. Der Anteil der Buche ist annähernd dem im Forstamt Tegel vergleichbar. Für Berliner Forsten keine untypische Verteilung, auffallend der hohe Anteil der Eiche in der 4. Altersklasse. Die Eichen sind hier überwiegend als Mischbaumarten in Kiefernbeständen beigemischt. Auffallend ist auch der sehr niedrige Flächenanteil der jüngsten Altersklasse am Hauptbestand. Ursache hierfür ist der in den vergangenen Jahrzehnten umgesetzte Verzicht auf flächige Nutzungen. Nachwuchs ist allerdings auf den Flächen des Forstamtes Grunewald ausreichend vorhanden. Forstamt Köpenick Die Waldflächen des Forstamtes Köpenick sind zu 2/3 Kieferflächen, die auf großen Flächen einschichtige Reinbestände sind. Durch Pflegemaßnahmen wird auch in diesen Beständen im nächsten Jahrzehnt ein großflächiger Baumartenwechsel durch Veränderung der Belichtungsverhältnisse eingeleitet. Die Eiche repräsentiert teilweise sehr naturnahe Bestände. Der deutliche Anteil an Weichlaubhölzern (Aln) findet sich in den Erlenbeständen in größeren Feuchtgebieten sowie entlang der zahlreichen Seen und in den überall zu findenden Birkenbeständen. Der Anteil der Buche ist aufgrund der klimatischen und standörtlichen Bedingungen gering. Im Unterschied zu den beiden vorhergehenden Forstämtern zeigt sich in Köpenick eine deutliche Abweichung. Prägnant ist die sehr ausgeglichene Verteilung mit einem hohen Anteil an älteren Beständen. Historisch ist das auf geringere Reparationshiebe nach dem Krieg sowie Zurückhaltung in der Nutzung wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung zurückzuführen. Forstamt Pankow Die Baumartenverteilung im Forstamt Pankow ist ebenfalls stark durch die Kiefer geprägt. Allerdings gibt es standörtlich und klimatisch bedingt einen höheren Anteil im Aln sowie in der Buche. Nördlich der Berliner Stadtgrenze verläuft die Grenze zwischen zwei klimatisch abgegrenzten Zonen, dem trockenen Tieflandsklima südlich der Stadtgrenze und dem mäßig feuchten Tieflandsklima nördlich der Stadtgrenze. Nördlich der Stadtgrenze beginnt damit ein ausgesprochenes Buchengebiet, in dem die Pankower Waldflächen einen erheblichen Anteil einnehmen. Es finden sich hier die größten zusammenhängenden Altbuchenkomplexe bei Berliner Forsten mit einer erheblichen Bedeutung für den Naturschutz sowie günstigen Bedingungen für die gleitende Entwicklung zu strukturreichen und naturnahen Beständen. In der Verteilung des Forstamtes Pankow ist deutlich zu sehen, dass die Baumart Eiche deutlich geringer vertreten ist, ihren Platz nimmt hier die Buche ein. Der hohe Anteil an Aln ist durch die Baumartenzusammensetzung auf den ehemaligen Rieselfeldern geprägt, auf denen die Pappel große Flächen einnimmt. Eine weiter bedeutsame Baumart der Gruppe Aln ist die entlang der zahlreichen Gräben, Bäche, Seen und in Feuchtgebieten vorkommende Erle.

NATURA 2000, Aktualisierung der Waldbiotopkartierung unter Berücksichtigung von Natura2000 mit Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung der Ergebnisse

Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.

Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr

ID: 5369 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr zur „Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld“ mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt die Wiederinbetriebnahme des, Ende 2010 aufgegebenen, Munitionslagers Kriegsfeld auf der Wasenbacher Höhe durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat Team Sofortprogramm (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi TSP) vom 03.02.2026 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi K 6) Moltkering 9, 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für das Gesamtvorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die Leitungsebene des BMVg hat im Januar 2019 -umgesetzt mit dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 15. Januar 2019- die Reaktivierung des Munitionslagers Kriegsfeld ab 2026 entschieden. Das seit Ende 2010 aufgegebene, ehemalige Munitionsdepot auf der Wasenbacher Höhe südlich von Kriegsfeld im Donnersbergkreis soll wieder in Betrieb genommen werden. Ziel der Wiederinbetriebnahme ist die Deckung des Bedarfs der Bundeswehr für die Bevorratung von Munition zur Resilienz des logistischen Systems. Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme ist die Ertüchtigung des nordostwärtigen Teils des ehemaligen Munitionsdepots auf der Wasenbacher Höhe (nördlich der L 404) vorgesehen. Hierfür sollen u.a. der Großteil der noch vorhandenen alten Munitionslagerhäuser saniert sowie Munitionslagerhäuser, Munitionsarbeitshäuser, ein Annahme- und Versandgebäude, ein Verwaltungsbereich und Anlagen zur Absicherung (z.B. Zaunanlagen) neu errichtet werden. Darüber hinaus wird eine Kläranlage im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft und ein LKW-Parkplatz in Höhe der Einfahrt an der L 404 errichtet. In diesem Zusammenhang ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha erforderlich. Die Unterlagen für das o.g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://www.kirchheimbolanden.de/de/vg-kirchheimbo-landen-leben-und-wohnen-buergerinformation.html zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 13.03.2026 über den o.g. Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Standort Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden; E-Mail: Baiudbwkompzbaumgmtwik6@bundeswehr.org . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.02.2026 Art des Zulassungsverfahrens: Verwaltungsentscheidung UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.04.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.02.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 01_Inhaltsverzeichnis UVP.pdf 01_UVP_Bericht_geschwärzt.pdf 03_LBP_Plan4_Externe_Ausgleichsflaechen.pdf 01_LBP_Text_geschwärzt.pdf 02_LBP_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Natura 2000_FFH-VU_geschwärzt.pdf 02_Artenschutz_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Artenschutz_saP_TEXT_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag zur WRRL_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag globales Klima_geschwärzt.pdf 02_Fachbeitrag Schallimmissionen_Bau_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag Schallimmissionen_Betrieb_geschwärzt.pdf 13_Wald_Anl_11_Auflistung Ersatzaufforstungsflächen + Flurstücke Northpoint Pferdsfeld.pdf 01_Wald_BF_Fachbeitrag Waldrecht - WZ_geschwärzt.pdf 02_Wald_Hinweis zu Anlagen.pdf 03_Wald_Anl_1_OFB Stellungnahme 16.01.2026.pdf 04_Wald_Anl_2_MULEWF_Anwendung_§14LWaldG_Nachhaltiges_Landnutzungsmanagement.pdf 05_Wald_Anl_3.1_Erläuterungen z. Planungsablauf u. Alternativenprüf._geschwärzt.pdf 06_Wald_Anl_3.2_Auszug Erdmassenmanagement Stand 01.12.2025_geschärzt.pdf 07_Wald_Anl_4_Auflistung Rodungsflächen + Flurstücke Kriegsfeld Hauptlager.pdf 09_Wald_Anl_8.2_forstrechtliche Rodungsbilanz nach Einzelrodungsflächen.pdf 10_Wald_Anl_9.2_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Kriegsfeld Northpoint.pdf 11_Wald_Anl_9.3_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Pferdsfeld.pdf 12_Wald_Anl_10_Kompensationsdarstellung Waldinnenrand Haselmaus Außenzaun.pdf 20260203_Antrag Verwaltungsentscheidung UVP_KRI.pdf Öffentliche Auslegung Erörterungstermin Ortsübliche Bekanntmachung zur Baumaßnahme „Reaktivierung des ehemaligen Munitionslager Kriegsfeld“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Erörterungstermins Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 UVPG wie folgt durchgeführt wird: Ort: BAIUDBw KompZ BauMgmt Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Raum: C 602 Datum: Mittwoch, den 01.07.2026 Zeit: Beginn: 13:00 Uhr, Ende: offen Zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind neben dem Träger des Vorhabens die Behörden, die Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Für den Zugang zum Dienstgebäude ist eine namentliche Anmeldung sowie die Angabe der vertretenen Institution über die E-Mail-Adresse: Kriegsfeld@bundeswehr.org bis zum 30.06.2026 erforderlich. Weiterhin ist am Tag des Erörterungstermins eine gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Für den Zugang zur Liegenschaft sind am Tag des Erörterungstermins die Hauptzufahrt bzw. das Personentor (im Bereich der Bushaltestelle) zur Nutzung freigegeben. Diese sind über die Straße Moltkering erreichbar. Parkplätze innerhalb der Liegenschaft stehen nicht zur Verfügung. Es sind die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung des Dienstgebäudes zu nutzen. Der Erörterungstermin dient der Erörterung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu der o.g. Baumaßnahme mit der betroffenen Öffentlichkeit.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Baumartenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Verteilung der Baumartengruppen im Hauptbestand der Berliner Forsten weist die Kiefer mit 65 % und die Eiche mit 13 % aus. 11 % der Flächen sind mit Birke und 4 % mit Buche bestockt. Hainbuche, Ahorn, Ulmen und andere Hartlaubhölzer stellen 3 %, Tanne, Douglasie, Lärche und andere sonstige Nadelhölzer 4 % der Gesamtfläche. Einen Überblick über die Baumartenverteilung in den Berliner Forsten und die Unterschiede zwischen den einzelnen Forstämtern vermitteln die Abbildung 2 und dazugehörige Tabelle. In den Bestandesschichten Nachwuchs und Unterstand sieht die Baumartenverteilung völlig anders aus. Hier verschieben sich die Flächenanteile weg von Kiefer (nur noch 3 %) und Sonstigem Nadelholz (2 %) hin zu Hartlaubhölzern (14 %), Eiche und Buche (je 21 %) und Weichlaubhölzern (39 %). Bei den Weichlaubhölzern ist der größte Anteil in der Spätblühenden Traubenkirsche, der Gemeinen Birke und der Eberesche zu finden. Bei den Hartlaubhölzern sind Spitz- und Bergahorn dominierend. Mit insgesamt 10.500 ha Nachwuchs und Unterstand sowie der zum Teil vorhandenen Stufigkeit im Hauptbestand kann mittlerweile auf ca. 50 % der Fläche der Berliner Forsten von zwei- oder mehrschichtigen Beständen gesprochen werden. Altersklassenverteilung Gesamtfläche Berliner Forsten Die Altersklassenverteilung zeigt ein für das Norddeutsche Tiefland charakteristisches Bild. Es gibt einen deutlichen Überhang in der 3. und 4. Altersklasse, der auf die Übernutzungen während und nach dem zweiten Weltkrieg zurückzuführen ist. Bis auf diese beiden Altersklassen ist das Altersklassenverhältnis bei Berliner Forsten recht ausgeglichen. Es ist deutlich zu sehen, dass die Kiefer in allen Altersklassen die dominierende Baumart darstellt. Erfreulicherweise gibt es ebenfalls in fast allen Altersklassen einen Anteil an Eiche. Bezieht man alle Bestandesschichten in die Altersklassenauswertung mit ein, bestätigt sich der Eindruck, der sich auch bei der Baumartenverteilung bereits ergeben hat, dass sich nämlich ein großflächiger Bestockungswandel weg von den Kiefernreinbeständen hin zu Mischbeständen mit einem erheblichen Anteil an Laubholz verschiebt. Hier ist besonders der hohe Anteil an Eiche und Buche hervorzuheben. Weniger erfreulich ist der große Flächenanteil beim Aln (anderes Laubholz mit niedriger Umtriebszeit), da hier ein wesentlicher Teil der Fläche durch die Spätblühende Traubenkirsche eingenommen wird. Baumarten- und Altersklassenverteilung in den einzelnen Forstämtern In den einzelnen Forstämtern ist je nach standörtlichen und historischen Gegebenheiten die Baumartenausstattung unterschiedlich. Forstamt Tegel Auch im Forstamt Tegel ist die Kiefer immer noch die prägende Baumart, wobei das Baumartenverhältnis durch den hohen Kiefernanteil in den Revieren Wansdorf und Stolpe zugunsten der Kiefer verschoben ist. Die Eiche hat mit 21 % einen vergleichsweise hohen Anteil, der überwiegend in den innerstädtischen Waldflächen zu finden ist. Die Buche ist für die innerstädtischen Waldflächen z. T. prägend, hat aber in der Gesamtbaumartenverteilung nur einen geringen Anteil. Die Altersklassenverteilung im Forstamt Tegel zeigt ebenfalls einen typischen Ausschlag in der 3. und 4. Altersklasse. Gleichzeitig gibt es aber auch einen erheblichen Anteil älterer Bestände in der Eiche. Der Anteil der älteren Buchen ist entgegen dem optischen Eindruck insbesondere auf den innerstädtischen Waldflächen nicht besonders groß. Forstamt Grunewald Im Forstamt Grunewald ist der Anteil der Eiche noch deutlicher ausgeprägt, was in erster Linie auf das Fehlen großer reiner Kiefernreviere zurückzuführen ist. Der Anteil der Buche ist annähernd dem im Forstamt Tegel vergleichbar. Für Berliner Forsten keine untypische Verteilung, auffallend der hohe Anteil der Eiche in der 4. Altersklasse. Die Eichen sind hier überwiegend als Mischbaumarten in Kiefernbeständen beigemischt. Auffallend ist auch der sehr niedrige Flächenanteil der jüngsten Altersklasse am Hauptbestand. Ursache hierfür ist der in den vergangenen Jahrzehnten umgesetzte Verzicht auf flächige Nutzungen. Nachwuchs ist allerdings auf den Flächen des Forstamtes Grunewald ausreichend vorhanden. Forstamt Köpenick Die Waldflächen des Forstamtes Köpenick sind zu 2/3 Kieferflächen, die auf großen Flächen einschichtige Reinbestände sind. Durch Pflegemaßnahmen wird auch in diesen Beständen im nächsten Jahrzehnt ein großflächiger Baumartenwechsel durch Veränderung der Belichtungsverhältnisse eingeleitet. Die Eiche repräsentiert teilweise sehr naturnahe Bestände. Der deutliche Anteil an Weichlaubhölzern (Aln) findet sich in den Erlenbeständen in größeren Feuchtgebieten sowie entlang der zahlreichen Seen und in den überall zu findenden Birkenbeständen. Der Anteil der Buche ist aufgrund der klimatischen und standörtlichen Bedingungen gering. Im Unterschied zu den beiden vorhergehenden Forstämtern zeigt sich in Köpenick eine deutliche Abweichung. Prägnant ist die sehr ausgeglichene Verteilung mit einem hohen Anteil an älteren Beständen. Historisch ist das auf geringere Reparationshiebe nach dem Krieg sowie Zurückhaltung in der Nutzung wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung zurückzuführen. Forstamt Pankow Die Baumartenverteilung im Forstamt Pankow ist ebenfalls stark durch die Kiefer geprägt. Allerdings gibt es standörtlich und klimatisch bedingt einen höheren Anteil im Aln sowie in der Buche. Nördlich der Berliner Stadtgrenze verläuft die Grenze zwischen zwei klimatisch abgegrenzten Zonen, dem trockenen Tieflandsklima südlich der Stadtgrenze und dem mäßig feuchten Tieflandsklima nördlich der Stadtgrenze. Nördlich der Stadtgrenze beginnt damit ein ausgesprochenes Buchengebiet, in dem die Pankower Waldflächen einen erheblichen Anteil einnehmen. Es finden sich hier die größten zusammenhängenden Altbuchenkomplexe bei Berliner Forsten mit einer erheblichen Bedeutung für den Naturschutz sowie günstigen Bedingungen für die gleitende Entwicklung zu strukturreichen und naturnahen Beständen. In der Verteilung des Forstamtes Pankow ist deutlich zu sehen, dass die Baumart Eiche deutlich geringer vertreten ist, ihren Platz nimmt hier die Buche ein. Der hohe Anteil an Aln ist durch die Baumartenzusammensetzung auf den ehemaligen Rieselfeldern geprägt, auf denen die Pappel große Flächen einnimmt. Eine weiter bedeutsame Baumart der Gruppe Aln ist die entlang der zahlreichen Gräben, Bäche, Seen und in Feuchtgebieten vorkommende Erle.

Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung zur Änderung der dänischen Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 Kilotonnen zu Forschungszwecken beziehungsweise zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren

Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erpro-bung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk. Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das federführende Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN), das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an Dr. Karsten Bugiel (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de, Referat Forstrecht, Jagdrecht, Recht der Umweltprüfung, Klimaschutzrecht).

Berufsziel Försterin / Förster

Die Vorstellung vom Förster oder von der Försterin, der/die allein mit dem Dackel durch die dichten Wälder streift und nach dem Rechten schaut, prägt immer noch die Vorstellungen vieler Menschen. Doch inzwischen hat sich der Arbeitsalltag gewandelt. Heute verbringen viele Forstangestellte einen beträchtlichen Anteil ihrer Arbeitszeit vor dem PC. Daneben werden Waldbesitzer zu unterschiedlichen forstlichen Themen beraten, Durchforstungen oder Pflanzungen geplant und fachlich begleitet oder umweltbildende und waldpädagogische Veranstaltungen durchgeführt. Häufig agieren Forstangestellte als Dienstleister für Kommunal- oder Privatwälder und sind für den Holzverkauf zuständig. Im Zuge des Bolognaprozesses wurden inzwischen im Bereich der forstlichen Hochschulausbildung aus Diplomstudiengängen der Bachelor of Science (i.d.R. sechs Semester) und der Master of Science (i.d.R. weitere vier Semester). Zudem wurden Studieninhalte reformiert und integrierte Studiengänge mit zunehmender Internationalisierung geschaffen. Wer sich heute für ein Studium im Bereich der Forstwirtschaft entscheidet, wird sich zukünftig unter anderem mit folgenden Studieninhalten beschäftigen: Waldbau und Forsteinrichtung Naturschutz Forstliche Betriebswirtschaftslehre Waldschutz Forstpolitik Waldökologie Wildtierbewirtschaftung und Jagd Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit Forstnutzung und Holzmarkt Forstliche Arbeitslehre Forstrecht Bodenkunde Waldwachstumskunde Forstliche Fakultäten an den Universitäten sowie Hochschulen und Fachhochschulen: TU Dresden, Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften, Fachrichtung Forstwissenschaften Albert-Ludwig-Universität Freiburg, Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften Georg-August-Universität Göttingen, Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie TU München, Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich Wald und Umwelt Fachhochschule Erfurt, Fachrichtung Forstwirtschaft Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Fakultät Ressourcenmanagement in Göttingen Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Fakultät Wald- und Forstwirtschaft Während des Studiums werden studienbegleitende Praxisphasen verlangt, die Studentinnen und Studenten unter anderem in einem forstlichen Betrieb oder in einer Forstverwaltung absolvieren können. Auch die Berliner Forsten bieten interessierten Studierenden forstlicher Fachrichtungen die Möglichkeit, über ein Praktikum Erfahrungen zu sammeln. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Stefan Voigt E-Mail: stefan.voigt@forsten.berlin.de

Rodungsgenehmigungen für Hambacher und Dannenröder Forst

Vorab per Frag den Staat: Anfrage nach dem UIG. Bitte senden Sie mir folgendes sowohl - bevorzugt digital - als auch in Papierform zu: 1. Die Rechtsgrundlage nach der die Strabag SE sog. iIllegal den Dannröder Forst rodet. 2. Den Revierleitplan, welcher die RWE AG authorisiert vor dem Jahr 2023 Waldflächen, die erst nach 2026 in Anspruch genommen werden sollen, durch Rodung vernichtet. 3. Die Seitennummer sowie das Dokument, auf dem sich die rechtliche Grundlage befindet, auf welche sich berufend die RWE AG derzeit – Stand 09.11.2020 – operiert und Bäume fällt. 4. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Dannröder Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist. 5. Mindestens ein Gutachten, das begründet, dass der Hambacher Forst kein FFH-Gebiet nach geltendem EU Recht ist. Hinweise: I. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der sich durch das Operieren der RWE ergebenden Konsequenzen drohe ich Ihnen bereits jetzt eine Untätigkeitsklage an. II. Fordere ich sie auf sich ggfs. per Amtshilfe die Unterlagen aus NRW zu beschaffen. III. Weise ich sie freundlich auf §99 VwGO hin. IV. Fordere ich sie auf den Streitwert auf maximal 500€ festzulegen.

Gemeinsam Arten schützen mit dem Landesprogramm 'Aktion Grün

Aktualisierte Neuauflage [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN GEMEINSAM ARTEN SCHÜTZEN Mit dem Landesprogramm „Aktion Grün“ IMPRESSUMINHALTHerausgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-PfalzVORWORT Umweltministerin Ulrike Höfken4 EINLEITUNG „Aktion Grün“ – schützt unsere Arten6 Redaktion: Torsten Kram, Franziska Richter, Franz Froeßl Satz und Layout: HDW Neue Kommunikation GmbH, Saarbrücken / Mainz www.aktion-gruen.de Stand: März 2020 Druck: Druckhaus Franz Seibert GmbH & Co. KG Sitz Osthofen Bildnachweis: Titelseite: S.H.exclusiv – stock.adobe.com; S. 5: MUEEF; S. 7: Tom Bayer/Fotolia (oben), Horst Jegen (unten links), MUEEF (unten rechts); S. 8: Nationalpark Hunsrück-Hochwald/Konrad Funk; S. 9: Pixabay; S. 10: Dr. Ulrich Hampl; S. 13: sborisov/Fotolia; S. 14: iStock.com/emer1940; S. 17: Dr. Christoph Otten; S. 19: Ralf Lorig; S. 20: Dieter Goebel-Berggold (links oben), Klaus Wendling (rechts oben), Heinz Strunk (rechts Mitte), Klaus Wendling (links unten), Julius Kramer (rechts unten); S. 23: Moritz Schmitt/Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz; S. 24: Kosolovskyy/ Fotolia; S. 25: Eva-Maria Finsterbusch; S. 27: Bettina Alwins (links), Josef Groß (rechts); S. 28: Fancy/Veer/Corbis (Plainpicture); S. 29: Alexandra Fruth; S. 31: Pixabay; S. 33: Peter Breuer; S. 35: Edith Cleres-Thein; S. 36: Landesforsten Rheinland-Pfalz – Hansen/Lamour; S. 38: DLR Eifel (oben), KÖL (unten); S. 40: MUEEF; S. 41: termis1983 – stock.adobe.com; S. 42: Rainer Michalski (links), Eckhard Vogel (rechts); S. 43: MUEEF; S. 45: Heinz Strunk (links), Landesforsten Rheinland-Pfalz – Hansen/Lamour (2. von links), Heinz Strunk (2. von rechts), Heinz Stetzuhn (rechts) PROJEKTE DER „AKTION GRÜN“ 1. Natur erleben 8 2. Natur verstehen 10 3. „Aktion Grün“ schmeckt 12 4. Artenreiches Grünland 14 5. Rheinland-Pfalz blüht 16 6. Natur verbinden 18 7. Artenreich, vielfältig und bunt 20 8. Moorschutz 22 9. Ehrenamt – natürlich gemeinsam 24 AKTION BLAU PLUS Mehr Raum für Bäche und Flüsse 26 MITMACHEN: GEMEINSAM ARTEN SCHÜTZEN Was können Sie persönlich tun? Was können Kommunen tun? Was können Schulen und Kitas tun? Was kann die Landwirtschaft tun?30 32 34 36 AKTION GRÜN VOR ORT UND AKTIV Mitmachen, einpflanzen, blühen lassen Schützen, schmecken, essen Wein, Weizen, Wildbienen „Aktion Grün“-Kommunen 40 41 42 43 BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE FÜR RHEINLAND-PFALZ Klare Ziele für den Erhalt der Artenvielfalt 44 SERVICE Weitere Informationen 46 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehen- den Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 2 3 VORWORT Werden Sie Teil unserer „Aktion Grün“ Auf vielfältige Art und Weise bringen wir mit der „Aktion Grün“ Brachflächen in Städten zum Blühen, schaffen neue Stätten der Umweltbildung an Schulen und Kitas und kooperieren mit Landwirtinnen und Landwirten, um Raum für bedrohte Arten zu schaffen. Wenn auch Sie etwas zum Erhalt der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz bei- tragen möchten, egal ob als Privatperson, Verein oder Schulklasse, können Sie Teil der „Aktion Grün“ werden. Wir leisten damit außerdem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine Zukunftsaufgabe, die mir persönlich sehr am Herzen liegt. „Wir möchten die Aktion Grün in alle Regionen von Rheinland-Pfalz tragen: Denn überall gilt es, Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu erhalten.“ 4 Das Land Rheinland-Pfalz stellt für vier Jahre insgesamt neun Millionen Euro für die „Aktion Grün“ zur Verfügung. Damit fördern wir vielfältige Maßnahmen, Projekte und Aktionen im ganzen Land. Diese Mittel ergänzen die „regulären“ Landesmittel, die innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen, im Wald und im Gewässerschutz in Projekte des Naturschutzes fließen. So bunt und abwechslungsreich unsere Tier- und Pflanzenwelt hier in Rheinland-Pfalz ist, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten unseres Aktionsprogramms für mehr Artenvielfalt. Ganz besonders aber möchte ich betonen: Es reicht nicht, wenn der Naturschutz alleine agiert: Alle gesellschaftlichen Gruppen, von der Landwirtschaft über den Naturschutz bis hin zur Politik, zu den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern, müssen hier Hand in Hand zusammenarbeiten, um den Schutz und die nachhaltige Erhaltung unserer Arten zu sichern. Denn der Trend ist alarmierend! Allein die Hälfte der Brutvogelarten im Land und zwei Drittel der Schmetterlinge sind gefährdet. Mit der „Aktion Grün“ wollen wir nicht nur die Weichen stellen, sondern das Ruder he- rumreißen: Wir möchten sie in alle Regionen von Rheinland-Pfalz tragen. Wir möchten Lust machen auf Blühflächen mit heimischen Arten in Städten und Gemeinden. Wir möchten seltenen Arten eine Zukunft geben. Und wir möchten, dass die „Aktion Grün“ hilft, das Artensterben zu stoppen. Ulrike Höfken Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Wir zeichnen Kommunen aus, die sich engagieren und arbeiten eng mit Menschen im Ehrenamt zusammen, die ihre Region kennen und schützen wollen. Sie sehen: Mit dem Aktionsprogramm beschreiten wir konsequent den Weg für den Erhalt unserer Artenvielfalt. Damit schützen wir unsere eigene Lebensgrundlage. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken! 5 EINLEITUNG „Aktion Grün“ – schützt unsere Arten Artenvielfalt ist bunt: ob blühende Wiesen, summende Bienen, krabbelnde Käfer oder schillernde Schmetterlinge. Artenvielfalt ist aber noch viel mehr: Sie ist die Voraus- setzung dafür, dass unsere Ökosysteme funktionieren. 80 Prozent unserer Kultur- pflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen – sie garantieren dadurch unsere Lebensgrundlage. Doch die Situation für Insekten und Bestäuber ist ernst: 60 Prozent aller Wild-Bienenarten und 65 Prozent der Schmetterlinge sind gefährdet – auch der Zitronenfalter und das Tagpfauenauge werden immer seltener. Neun Millionen Euro für mehr Artenvielfalt 6 Die „Aktion Grün“ ist unsere Antwort auf das Artensterben. Sie ist Aktionsprogramm und Aktionsbündnis zugleich. Gemeinsam mit Partnern aus Naturschutz und Land- wirtschaft, Gesellschaft und Kommunen wollen wir unsere Naturräume, wie Wie- sen, Wälder und Gewässer, schützen und so das Aussterben von Tier- und Pflanzen- arten aufhalten. Wir setzen uns ein für mehr Ökolandbau, Erneuerbare Energien, Gewässerschutz und gute Ernährung, aber auch für nachhaltige Waldbewirtschaftung und den Klimaschutz. Insgesamt fördert das rheinland-pfälzi- sche Umweltministerium eine Vielzahl an Projekten, die dem Natur- und Artenschutz dienen: vom Moorschutz über Arten- schutzkonzepte, Biotopvernetzung und Grünlandschutz bis zum Erhalt von alten Kulturpflanzen sowie der Umsetzung von Umweltbildungsmaßnahmen. Auch der Öko-Aktionsplan zur Stärkung des Ökologischen Landbaus ist eng mit der „Aktion Grün“ verknüpft, ebenso die „Aktion Grün schmeckt“ mit ihrem Schwerpunkt auf nachhaltiger Ernährung und dem Erhalt alter Sorten und Rassen. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere vielen Projekte und Maßnahmen der „Aktion Grün“ vor. Die Grundlage aller Aktivitäten bildet die Biodiversitätsstrategie des Landes: Darin hat sich Rheinland-Pfalz bereits 2015 klare Ziele gesetzt und Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt formuliert. Mehr dazu lesen Sie auf den Seiten 44 und 45. www.aktion-gruen.de 7 PROJEKTE DER „AKTION GRÜN“ PROJEKTE DER „AKTION GRÜN“ Natur erleben Auf der Suche nach Ruhe, aber auch auf der Suche nach Abenteuern zieht es die Menschen in die Natur. Dabei gilt es jedoch, sensible Lebensräume im Wald zu respektieren. Ein Ziel der „Aktion Grün“ ist es deshalb, Naturschutz und Naturerlebnis in Einklang zu bringen. Die Möglichkeiten, Natur in Rheinland-Pfalz zu erleben, sind vielfältig: Unser Land ist reich an Wäldern, Wiesen und Weiden, Flüssen, Auen und Seen, Gebirgen, Felsen und Tälern. Jede dieser einzigartigen Land- schaften bietet eigene vielfältige Möglich- keiten, ob beim Wandern oder Radfahren, beim Klettern oder Paddeln. Naturschutz und Naturerlebnis verbinden: beim Wandern, Paddeln, Klettern oder Radfahren. Unsere Naturparks, das Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen oder der National- park Hunsrück-Hochwald sind hier besonders wichtige Partner mit vielen attraktiven Angeboten. Wir verbinden die Einrichtung von Erlebnis- pfaden mit Besucherlenkung zum Schutz ökologisch sensibler Bereiche und fördern die Vernetzung von Naturerlebnis mit Regio- nalität und historischem Erbe. Ein Beispiel ist das Projekt „Wooge und Triftbäche im Pfälzerwald“. Um das Naturerlebnis für jede und jeden zu ermöglichen, gibt es im Nationalpark Rangertouren für Rollstuhl- fahrer und in Gebärdensprache ausgebildete Tourenbegleiter. Getreu unserem Grundsatz: Wir erleben Natur gemeinsam! Mehr Informationen: www.nationalpark-hunsrueck-hochwald.de www.pfaelzerwald.de 8 9

Schulgarten? Aber sicher!

Empfehlungen für Schulträger, Schulleitungen, Planer und Schulgarten-Aktive [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Schulgarten? Aber sicher! Empfehlungen für Schulträger, Schulleitungen, Planer und Schulgarten-Aktive Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunalund Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) www.mueef.rlp.de Twitter: http://twitter.com/Umwelt.RLP Facebook: http://Facebook.com/UmweltRLP in Zusammenarbeit mit: Unfallkasse Rheinland-Pfalz Redaktion: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz und Dr. Birgitta Goldschmidt Layout: Tatjana Schollmayer (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz) Druck: odd GmbH & Co. KG Prin + Medien, Bad Kreuznach Fotos: Dr. Birgitta Goldschmidt, Tatjana Schollmayer (S. 17 und 21) © MUEEF 2019, Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers natureOffice.com | DE-218-290965 Inhalt Einleitung 6 Allgemeine Hinweise Leben lernen im Schulgarten Sicherheit im Schulgarten Grundsätzliches zu Recht und Haftung Der Schulgarten als schulischer Lernort Abgrenzung von Spielflächen7 8 9 11 12 Sicherheit und Hygiene im Schulgarten Bauen im Eigenbau – Beispiele Bauen mit gebrauchten Materialien („Upcycling“) Regenwasser-Sammelanlagen Giftige Pflanzen im Schulgarten Dornige Pflanzen im Schulgarten Stechende und saugende Insekten im Schulgarten Bienen im Schulgarten Hygiene im Schulgarten Verarbeitung von Produkten aus dem Schulgarten Feuer im Schulgarten Arbeiten mit Geräten Regeln und Aufsicht Regeln für den Schulgarten13 16 16 17 18 19 20 22 23 24 25 26 28 Hinweise für aKTEURE Hinweise für Schulträger Hinweise für Schulleitungen Hinweise für Gartenplaner29 30 32 Anhang 1: Geräte für den Schulgarten Anhang 2: Adressen, Vorschriften, Verweise, Links 33 34 3 Vorwort Liebe Schulgarten-Akteure, seit einigen Jahren wird der Schulgarten als vielfältiger und moderner Lernort wiederentdeckt. Die globale Umweltkrise und die Suche nach Lösungen für nachhaltige Lebensstile und Wirtschaftsfor- men lassen diese „Live-Labore“ in Zukunft immer bedeutsamer werden. Dort wird Natur hautnah er- lebbar, Nachhaltigkeit konkret geübt und die naturwissenschaftliche (MINT) Bildung unterstützt. Ein naturnahes Schulgelände und der Schulgarten sollten selbstverständlicher Teil einer Schule und ihrer Bildungsarbeit werden. Dafür müssen alle betroffenen Akteure ihren Beitrag leisten: Dazu gehören ne- ben einer angemessenen finanziellen und personellen Ausstattung die Entwicklung von Unterrichts- konzepten sowie Lehreraus- und -weiterbildung. Ebenso ist die Beratung und Qualifizierung der Schul- träger, Landschaftsarchitekten und des gärtnerischen Pflegepersonals von großer Bedeutung. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten unterstützt die Schulgarten-Be- wegung in Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren mit einem Förderprogramm für den Neubau von Schulgärten, mit fachlicher Unterstützung und Fortbildung sowie der Koordination regionaler Schulgarten-Netzwerke. In zahlreichen Gesprächen mit aktiven Schulgärtnerinnen und Schulgärtnern tauchen immer wieder Fragen auf – zum Gärtnern, zu pädagogisch-didaktischen Problemen oder zur finanziellen und per- sonellen Unterstützung. Und immer wieder gibt es Unklarheit bezüglich verschiedener Fragen der Si- cherheit, Hygiene und Haftung. Letzteres haben wir zum Anlass genommen, in Kooperation mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie Experten aus dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Landesuntersuchungsamt diese Broschüre zu entwickeln. Hier werden viele dieser Fragen beantwortet. Ziel der Broschüre ist es, allen, die sich für den Schulgarten einsetzen, den Rücken zu stärken. Denn wer mit Kindern gärtnert, wer ihnen die Gelegenheit gibt, Natur achtsam zu erleben und verantwortungsvoll zu gestalten, leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft! Ulrike Höfken Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz 4 Schulgarten? Aber sicher! Den Schulgarten mit allen Sinnen genießen Ein Schulgarten ermöglicht wie kaum ein anderer „Schulraum“ ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen – frei nach dem Motto: Raus aus dem Klassenzimmer, weg vom statischen Sitzen auf Stühlen, bewegt hinein in den grünen Lernort. Hier können Schülerinnen und Schüler gemeinsam die Natur erleben, erforschen und mitgestalten und so ganz nebenbei auch ihr soziales Miteinander stärken. Für manche von ihnen könnte dies eine ganz neue Erfahrung sein. Denn während die digitalen Medien immer mehr Raum im Alltag einnehmen, droht vielen Kindern und Jugendlichen der Bezug zur Natur verloren zu gehen. Auch deshalb liegt uns das Thema Schulgarten ganz besonders am Herzen. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung sind wir natürlich bestrebt, dass all das, was im Schulgarten geschieht, möglichst sicher und gesund vonstattengeht. Im Garten haben die Schülerin- nen und Schüler die Möglichkeit, ganz praktisch zu Werke zu gehen – und das kann auch Risiken ber- gen. Doch werden bei der Planung und Nutzung des Schulgartens einige Dinge beachtet und mit den Kindern und Jugendlichen der sichere Umgang mit den Gartengeräten eingeübt, kann die Verletzungs- gefahr minimiert werden. Immer wieder erhalten wir bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Fragen zum Thema Schulgarten und Versicherungsschutz. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen auch dazu wichtige Informationen aus ers- ter Hand. Gleichzeitig möchten wir die Lehrkräfte und alle weiteren Akteure im Schulgarten in ihrem Unterfangen unterstützen und ermutigen, einen Schulgarten anzulegen und vielfältig zu nutzen. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz wünscht allen Beteiligten, dass ihr lehrreiches und genussvolles Erle- ben im Schulgarten auf fruchtbaren Boden fällt und bald Früchte tragen wird. Herzlichst Ihr Manfred Breitbach Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz 5

Rechtlicher und politischer Rahmen einer zukunftsorientierten nachhaltigen Forstwirtschaft in Bayern (G26)

1. Die Arbeiten richten sich darauf, für Bayern die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Forstwirtschaft vertieft zu untersuchen. Daraus sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, wie Waldbesitzer aller Waldbesitzarten mit diesen Regelungen umgehen und auf künftige Entwicklungen reagieren können, um ihre Interessen bezüglich nachhaltiger Waldbewirtschaftung effizient in den umweltpolitischen Diskurs einzubringen. Dabei soll untersucht werden: - wie das geltende Umweltrecht die Waldbewirtschaftung beeinflusst und wie die bestehenden Regelungen von den Behörden umgesetzt werden. Die Untersuchung zeigt, dass das geltende Umwelt- und Planungsrecht die Belange der der Forstwirtschaft in zahlreichen Bereichen berührt. Die Untersuchungen zum Gesetzesvollzug haben dabei deutlich gemacht, dass vor allem naturschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung Natura 2000-Gebietsschutzes konfliktträchtig und regelungsbedürftig sind. Die forst- und umweltpolitischen Prozesse auf internationaler, nationaler und bayerischer Ebene entfalten im Grundsatz eine große Breitenwirkung, da sie die umfassende Beteiligung aller staatlichen und zivilen Interessengruppen ermöglichen. Eine wesentliche Anstoßfunktion für die Gesetzgebung kommt ihnen dagegen bislang noch nicht oder allenfalls punktuell, etwa mit Blick auf den Prozess des Nationalen Waldprogramms Deutschland und der geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes, zu. Im Wesentlichen werden bereits etablierte rechtliche Instrumente wie z.B. auf europäischer Ebene die Naturschutzrichtlinien zum Aufbau des ökologischen Netzwerks Natura 2000 auch als maßgebliche Umsetzungs- und Steuerungsinstrumente der umweltpolitischen Aktivitäten betrachtet.

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