Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.
Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.
Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart Wald (Kennung 43002).
Die Landnutzung beschreibt den Charakter von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und absehbar künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks. Dies umfasst z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freizeitgebiete. Der Datensatz wird aus der Tatsächlichen Nutzung aus ALKIS abgeleitet, z.Z. einmal im Jahr aktualisiert und steht als landesweiter Datensatz bereit.
Core 3 liefert Umweltdaten über alle EPs. Es unterhält das Netzwerk von Klima- und Umweltstationen, deckt die Fernerkundung zur Erfassung von Plot- und Exploratorien-weiten Daten ab (von UAVs, Flugzeugen, Satelliten) und prozessiert die Daten bis zu Level 3 Information. Core 3 stellt spezifisch abgeleitete, räumlich explizite Daten zur Verfügung und unterstützt damit die Forschung zu Biodiversität und Ökosystemfunktionen und -dienstleistungen. Core 3 wird seine Dienstleistungen im Zusammenhang mit (i) der Wartung der 300 Klimastationen, (ii) der Bereitstellung von Fernerkundungsdaten (UAV, Luft, Satellit) und (iii) der Vor- und Nachprozessierung dieser Daten fortsetzen. Zudem erzeugt Core 3 (iv) räumlich explizite, Fernerkundungs-basierte Datensätze zur Landnutzung. Weiterhin (v) wird das Stationsnetz auf die neuen Waldplots erweitert und ergänzt durch die Aufnahme akustischer und fotografischer Daten. Dies erfordert die Erstellung (vi) einer neue Datenbank, für die Core 3 das Fachwissen der botanischen und zoologischen Projekten nutzt. (vii) Die vernetzten Sensoren und Fernerkundungsdaten dienen der Modellierung der abiotischen Plotheterogenität auf den Waldparzellen unter dem Kronendach und der Sukzessionsprozesse in den neuen Waldexperimenten. Core 3 wird (viii) Koordination und individuelle Beratung zu Umwelt- und Fernerkundungsdaten fortsetzen. Core 3 ist stark serviceorientiert und bietet eine grundlegende Infrastruktur für die Exploratorien. Ein hohes Maß an integrativer technischer und wissenschaftlicher Expertise ist erforderlich, um diese umfassenden Umwelt- und Fernerkundungsdaten für die Core und Contributing Projekte bereitzustellen.
Im Projekt soll der Einfluß oxydativer Exoenzyme von Pilzen und Mykorrhizen auf den Auf- und Abbau der organischen Bodensubstanz charakterisiert werden. Über die gesamte Dauer des SPP sind zwei Arbeitsetappen geplant. Zuerst werden Primer zum molekularbiologischen Nachweis von Boden- und Mykorrhizapilzen mit Laccase-Genen und zur Analyse der Expression dieser Gene in Böden entwickelt. Um die bodenökologische Aussagekraft der Methode zu gewährleisten, werden Protokolle zur Extraktion von DNA und mRNA aus Böden mit Proben von den SPP-Standorten optimiert und geeicht. In einem zweiten Arbeitsschritt werden die Methoden an den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Böden der SPP-Standorte eingesetzt. Die Ergebnisse von Untersuchungen der Struktur und Funktionen der Pilzpopulationen werden im Zusammenhang mit Analysen anderer SPP-Teilnehmer interpretiert. Dabei sollen insbesondere Daten über Gehalt und Kreislauf der festen und gelösten organischen Bodensubstanz, über Fraktionierung natürlicher Isotope in den Phasen des Kreislaufs sowie über Aufbau- und Abbauvorgänge durch nicht pilzliche Bodenmikroorganismen und durch Bodentiere berücksichtigt werden. Die Beteiligung an Experimenten zum Abbau radioaktiv markierter Streu ist ebenfalls vorgesehen.
Entwicklung eines nachhaltigen Nutzungskonzeptes - im Sinne des Begriffs 'sustainable use', Wiederherstellung und Bewahrung naturnaher Waldbestaende und ihrer Oekosysteme, Verbesserung der Lebensbedingungen in der Region durch Schaffung nachhaltiger Existenzgrundlagen fuer die oertliche Bevoelkerung. Zur Erreichung der gesteckten Oberziele sieht das Projekt der Fachhochschule Rottenburg in der ersten Phase folgende Massnahmen vor: Inventur des aktuellen Zustandes der Wald- und Freiflaechen durch: Luftbildbefliegung und -kartierung des Gebietes, zweite terrestrische Inventurstufe (Stichproben): Boden- bzw. Standortskartierung, Anlage von Versuchs- und Kontrollflaechen zur Ermittlung der Standortseignung, der Wuchsdynamik, der Verjuengungsdynamik und der natuerlichen Sukzession, geeigneter Pflanzverfahren, Mitwirkung an der Nutzungsplanung fuer das gesamte Projektgebiet.
Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die BENS Biogas GmbH & Co.KG, Appenfelden 76, 91483 Oberscheinfeld, beantragt gem. § 4 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines Speicherkraftwerks mit BHKW-Gebäuden (2 Satelliten-BHKW mit je 3.608 kWFWL), Reingasspeichers (ca. 16.640 m³ Gasspeichervolumen), Wärmepufferspeichers (ca. 3000 m³ Fassungsvolumen), einer Mikrogasleitung, Trafostation und eines Löschwasserteichs auf dem Grundstück, Fl.Nr. 322, Gemarkung Appenfelden. Die BENS GmbH betreibt bereits eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage. Um sich an die neuen Gegebenheiten des Marktes anzupassen wird zur Versorgung einer benachbarten Gärtnerei und anderen Nahwärmeabnehmern eine Wärmezentrale entstehen. Die Betriebseinheit der Blockheizkraftwerke übertrifft eine Feuerungswärmeleistung von 1 MW, weshalb das zu errichtende BHKW nach Nr. 1.2.2.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV eigenständig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig – im vereinfachten Verfahren – ist. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben i. S. von § 2 Abs. 4 Nr. 1 a) UVPG, für das gem. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2, Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 S. 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung in 2 Stufen als überschlägige Prüfung durchzuführen, wobei die Stufe 2 mit Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen nur dann durchzuführen ist, wenn die Stufe 1 mit der Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien zu dem Ergebnis kommt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Der Anlagenstandort liegt westlich von Appenfelden und ist insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Flächen umgeben. Das nächstgelegene bedeutende Oberflächengewässer ist der südlich gelegene Appenbach. Zudem liegt der Standort im Landschaftsschutzgebiet „Naturparkt Steigerwald“ (vgl. Nr. 2.3.4 Anlage 3 UVPG. Nordwestlich, sowie südöstlich der Anlage befinden sich jeweils Biotope (vgl. Nr. 2.3.7 Anlage 3 UVPG). Gemäß fachlicher Einschätzung (insb. naturschutzfachlich) sind für die Schutzgüter im Sinne von § 2 Abs. 1 UVPG keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorhaben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 596 |
Kommune | 4 |
Land | 261 |
Wirtschaft | 2 |
Wissenschaft | 5 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Daten und Messstellen | 251 |
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 216 |
Gesetzestext | 1 |
Taxon | 1 |
Text | 79 |
Umweltprüfung | 40 |
unbekannt | 156 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 384 |
offen | 257 |
unbekannt | 104 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 733 |
Englisch | 294 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 4 |
Bild | 5 |
Datei | 349 |
Dokument | 173 |
Keine | 212 |
Unbekannt | 6 |
Webdienst | 7 |
Webseite | 386 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 518 |
Lebewesen und Lebensräume | 745 |
Luft | 487 |
Mensch und Umwelt | 745 |
Wasser | 421 |
Weitere | 728 |