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Thüringer Flächenreferenzsystem Feldblock

Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz INSPIRE SL Existierende Bodennutzung ALKIS

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt Gebieten anhand ihrer derzeitigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete). - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Zentral-Projekt 3 - Exploratorien zur funktionellen Biodiversitätsforschung: Instrumentierung und Fernerkundung (Waldstruktur)

Core 3 liefert Umweltdaten über alle EPs. Es unterhält das Netzwerk von Klima- und Umweltstationen, deckt die Fernerkundung zur Erfassung von Plot- und Exploratorien-weiten Daten ab (von UAVs, Flugzeugen, Satelliten) und prozessiert die Daten bis zu Level 3 Information. Core 3 stellt spezifisch abgeleitete, räumlich explizite Daten zur Verfügung und unterstützt damit die Forschung zu Biodiversität und Ökosystemfunktionen und -dienstleistungen. Core 3 wird seine Dienstleistungen im Zusammenhang mit (i) der Wartung der 300 Klimastationen, (ii) der Bereitstellung von Fernerkundungsdaten (UAV, Luft, Satellit) und (iii) der Vor- und Nachprozessierung dieser Daten fortsetzen. Zudem erzeugt Core 3 (iv) räumlich explizite, Fernerkundungs-basierte Datensätze zur Landnutzung. Weiterhin (v) wird das Stationsnetz auf die neuen Waldplots erweitert und ergänzt durch die Aufnahme akustischer und fotografischer Daten. Dies erfordert die Erstellung (vi) einer neue Datenbank, für die Core 3 das Fachwissen der botanischen und zoologischen Projekten nutzt. (vii) Die vernetzten Sensoren und Fernerkundungsdaten dienen der Modellierung der abiotischen Plotheterogenität auf den Waldparzellen unter dem Kronendach und der Sukzessionsprozesse in den neuen Waldexperimenten. Core 3 wird (viii) Koordination und individuelle Beratung zu Umwelt- und Fernerkundungsdaten fortsetzen. Core 3 ist stark serviceorientiert und bietet eine grundlegende Infrastruktur für die Exploratorien. Ein hohes Maß an integrativer technischer und wissenschaftlicher Expertise ist erforderlich, um diese umfassenden Umwelt- und Fernerkundungsdaten für die Core und Contributing Projekte bereitzustellen.

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruches Waibertal Ost und zur Änderung der Rekultivierung, Gemarkung Großkuchen, Fa. Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG

Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Dauerhafte Gewässerrandstreifen

*Hinweiskulisse dauerhafter Gewässerrandstreifen* Im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz wurde vereinbart, dass bis Mitte 2017 die Hälfte der Vorranggewässer und -Seen mit dauerhaften Gewässerrandstreifen (Mindestbreite 10 Meter) zu versehen sind. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde der Bestand an dauerhaften Gewässerrandstreifen auf Basis folgender Datengrundlagen erfasst: Seekartierung, Flächen der Stiftung Naturschutz, Flächen der Schrobachstiftung, Ökokontoflächen (Flächen im Besitz der Kommunen aus Ausgleichs- und Ersatzgeldern), Kompensationsflächen der Kreise und kreisfreien Städte, kommunale Flächen, DMV Flächensicherung, Wald und Forstflächen aus den Datensätzen des LVermGeo (ALK und DLM), Biotope aus Seekartierung 2014 Diese Analyse wurde in 2021 auf das Gewässernetz 1. und 2. Ordnung inklusive Seeufer ausgeweitet. Hiernach wurde ein Bestand dauerhafter Gewässerrandstreifen an allen offenen Fließgewässern (Verbandsgewässer) und an Seeufern (> 1 ha) in der Größenordnung von 67 % an Seeufer und 24 % an den Ufern der offenen Verbandsgewässer (Fließgewässer) ermittelt. Es wurden außerdem Liniendatensätze für an die Gewässer grenzende landwirtschaftliche Nutzung differenziert nach Grünland, Acker und Dauerkulturen erstellt. Diese landwirtschaftlich geprägten Bereiche stellen mögliche Kandidaten für eine Umwandlung in Flächen dar, die die Funktion dauerhafter Gewässerrandstreifen erfüllen. Für diese landwirtschaftlichen Flächen werden die Anteile in den Gemeindeflächen in folgenden Polygon-Layern dargestellt: Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft (Zusammenfassung der vorgenannten Nutzungen). Aus der Parallelerstreckung der vorgenannten Flächen entlang der Gewässerufer wurden Liniendatensätze entlang der DAV-Gewässer 1. und 2. Ordnung berechnet. *Visualisierung der Gewässernetzdichte* Die Agrarförderperiode knüpft zwei Anforderungen an die Breite von Pufferstreifen an Gewässern: - Breite des Pufferstreifen drei Meter: alle Gewässer außerhalb der gewässerreichen Gemeinden und berichtspflichtige Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden - Breite des Pufferstreifen ein Meter: alle Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden mit Ausnahme der berichtspflichtigen Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden Als Hinweiskulisse zu Gewässerreichen Gemeinden wird die Gewässernetzdichte in m / ha für Gemeindeflächen in den Layern „Gewässernetzdichte 5er Schritte“ und „Gewässernetzdichte 10er Schritte“ dargestellt. Zusätzlich wird die Gewässernetzdichte über die Strahlerordnung berechnet und im DANord dargestellt, die Strahlerordnung ist für die Morphologie eines Fließgewässerraums entworfen und Grundlage wichtiger hydrographischer Indikatoren seines Aufbaues, wie Verzweigungsverhältnis, Flussdichte und Flusshäufigkeit. Beide Darstellungen ergänzen sich. Layer: Dauerhafte Gewässerrandstreifen linkes Ufer, Dauerhafte Gewässerrandstreifen rechtes Ufer und Seen, Landwirtschaftliche Nutzung linkes Ufer, Landwirtschaftliche Nutzung rechtes Ufer und Seen, Suchraum, Dauerhaft extensiv bewirtschaftete Flächen, Kompensationsflächen der Kreise/ kreisfreien Städte, Kommunale Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, Biotope aus Seekartierung, Landschaftselemente, Waldflächen der Landesforsten, Waldflächen digitales Landschaftsmodell, Waldflächen amtliches Liegenschaftskataster, Landwirtschaftsflächen RFK, Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen, Gemeindestatistiken, Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft, Gewässernetzdichte 5er Schritte, Gewässsernetzdichte 10er Schritte.

Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Nach einem starken Anstieg zwischen 2000 und 2003 stagnierte der Anteil nach PEFC zertifizierter Flächen bis 2019. Im Jahr 2024 lag der Anteil 10 Prozentpunkte über dem Wert von 2019.</li><li>Der Anteil nach FSC zertifizierter Flächen entwickelt sich seit 2000 insgesamt sehr positiv, mit einem Einbruch in 2024.</li><li>2024 wurden 79,3 % der Waldfläche nach PEFC aber nur 10,9 % nach FSC bewirtschaftet.</li><li>Die Bundesregierung wollte die nach hochwertigen ökologischen Standards zertifizierte Waldfläche in Deutschland auf 80 % im Jahr 2010 ausweiten. Das Ziel für 2010 wurde jedoch verfehlt.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung der Wälder mit zertifizierten Waldflächen ist wichtig für den Umweltschutz. Ungefähr ein Drittel der Fläche Deutschlands ist von Wald bedeckt. Der größte Teil dieser Wälder wird forstwirtschaftlich genutzt. In der Vergangenheit stand bei der Bewirtschaftung überwiegend ein hoher Holzertrag im Vordergrund. Das Ergebnis: Es wurden vor allem Monokulturen mit schnellwachsenden Arten gepflanzt, die anfällig für Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall sind. Der Boden wird durch Monokulturen und den Einsatz von Maschinen beeinträchtigt. Die Artenvielfalt der Wälder ist insgesamt geringer als in naturnahen Forsten.</p><p>Die bedeutendsten Standards für nachhaltige Forstwirtschaft, nach denen sich Forstbetriebe zertifizieren lassen können, sind <a href="http://www.pefc.de/">PEFC</a> (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und <a href="http://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council). Die Betriebe müssen ökologische, ökonomische und soziale Kriterien erfüllen, die teilweise über den gesetzlichen Anforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze liegen. FSC steht dabei für strengere Vorgaben als PEFC.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die Entwicklung der PEFC-Waldflächen stagnierte in den letzten Jahren auf hohem Niveau: Der Wert lag zwischen 2006 und 2019 bei etwas unter 70 %, stieg 2020 deutlich an und erreichte 2024 rund 79,3%. Der deutliche Anstieg kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie des Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung an eine Zertifizierung zurückgeführt werden. Der Anteil der FSC-zertifizierten Flächen hat sich in den letzten Jahren auf niedrigerem Niveau sehr positiv entwickelt. Der Grund: In den letzten Jahren haben Landesforstbetriebe umfangreiche Flächen zertifizieren lassen, zuletzt vor allem in Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. Im Jahr 2024 ist jedoch ein deutlicher Rückgang um knapp 4 Prozentpunkte zu verzeichnen. Dies ist im Wesentlichen auf die Entscheidung der hessischen Landesregierung zum Ausstieg aus der FSC-Zertifizierung des Staatswaldes (über 340.000 Hektar) zurückzuführen.</p><p>Die Bundesregierung setzte sich 2007 in der <a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/nationale_strategie_biologische_vielfalt_2015_bf.pdf">Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt</a> das Ziel, den Anteil der nach „hochwertigen ökologischen Standards“ zertifizierten Flächen bis 2010 auf 80 % zu erhöhen. Dabei werden insbesondere die Standards PEFC und FSC berücksichtigt. Das Ziel scheint spätestens seit dem deutlichen Anstieg der PEFC zertifizierten Fläche auf über 70 % in 2020 erreicht. Jedoch kann der genau Wert derzeit nicht exakt bestimmt werden: Ein Teil der Waldflächen, insbesondere der Landesforste, ist nach beiden Systemen zertifiziert. Klar ist jedoch: Die Politik sollte eine nachhaltige Forstwirtschaft weiterhin fördern, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass das Ziel jetzt erreicht wurde.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>PEFC und FSC ermitteln den Umfang der zertifizierten Flächen im Zuge der Zertifizierungen der Forstunternehmen und veröffentlichen diese. Als Vergleichsgröße wird die Holzbodenfläche herangezogen, also die dauerhaft zur Holzerzeugung bestimmte Fläche. Diese Fläche wurde im Rahmen der zweiten, dritten und vierten <a href="http://www.bundeswaldinventur.de/">Bundeswaldinventur</a> (BWI) bestimmt. Um Sprünge beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠-Wert zu vermeiden, wurde zwischen den Werten der drei BWIen linear interpoliert. Allgemeine methodische Hinweise zur BWI finden sich beim Indikator <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-mischwaelder">„Mischwälder“</a>.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">"Nachhaltige Waldwirtschaft"</a>.</strong></p>

Weitere Vegetation gemäß Basis-DLM auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz

Alle Vegetationsflächen auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) gemäß Basis-DLM (ATKIS), für die dem NLWKN entweder:a) keine,b) keine abschließend verifizierten, standardisierten oderc) keine Biotopkartierungen mit Veröffentlichungsrechten vorliegen.Enthalten sind sowohl anthropogen geprägte Bewirtschaftungen wie Landwirtschaft und Wald, Unland/vegetationslose Flächen, sowie mäßig bis minder beeinträchtigte organische Böden, die gemäß Basis-DLM (ATKIS) noch der Kategorie "Moor" zugewiesen werden.

Wald in Hamburg

Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.

Bodenrichtwerte

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

INSPIRE TH Existierende Bodennutzung ALKIS

Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.

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