<p>Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele</p><p>Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich.</p><p>Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den<a href="https://unfccc.int/cop29/auvs">Abschlussdokumenten</a>enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden.</p><p>Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten.</p><p>Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung</p><p>Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel (<a href="https://unfccc.int/NCQG">New Collective Quantified Goal, NCQG</a>): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut<a href="https://unfccc.int/documents/641151">Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen</a>weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann.</p><p>Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden.</p><p>Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert.</p><p>Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel</p><p>Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO2-Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden.</p><p>Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen.</p><p>Mit den<a href="https://unfccc.int/cop29/auvs">in Baku beschlossenen Leitlinien</a>müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> am Verhandlungstisch</p><p>Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/zukunft-der-klimapolitik/ausgestaltung-nationaler-klimaschutzbeitraege-ndc">sogenannte NDC</a>), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen,<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/zukunft-der-klimapolitik/ambitionierte-treibhausgasminderung-in-der">Landwirtschaft</a>, die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/begleitung-der-ersten-globalen-bestandsaufnahme">Global Stocktake</a>, 7.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimawandel/weltklimarat-ipcc">IPCC</a>-Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und Klimaschutz (der sog.<a href="https://oceanconservancy.org/news/friends-of-ocean-and-climate-cop29/">„Ocean-Climate Nexus“</a>).</p><p>Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein</p><p>In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt:</p><p>Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate.</p><p>Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an.</p><p>In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren.</p><p>Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten.</p><p>Internationaler Klimaschutz ohne die USA?</p><p>Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>-Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen.</p><p>Auf dem Weg zur COP30</p><p>Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/naturbasierte-loesungen-fuer-den-klima">Rolle der Natur beim Klimaschutz</a>gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.</p>
Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Einen allgemeinen Überblick zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Handbuch „Finanzierungsmodelle der sozialverträglichen Wärmewende“. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm
<p>Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert?</p><p>Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen.</p><p>Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das<em>New Collective Quantified Goal</em>(NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt.</p><p>Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung</p><p>Des Weiteren sind Fragen zum<strong>Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame)</strong>und<strong>Review-Zeitpunkten des NCQG</strong>umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen.</p><p>Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig</p><p>Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawirkung#alphabar">Klimawirkung</a> von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms (<a href="https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2024">UNEP EGR 2024</a>). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert.</p><p>Die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris/begleitung-der-ersten-globalen-bestandsaufnahme?sprungmarke=ergebnisse">COP28</a>setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen.</p><p>Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein</p><p>Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/zukunft-der-klimapolitik/ausgestaltung-nationaler-klimaschutzbeitraege-ndc">Nationally Determined Contributions, NDCs</a>) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden.</p><p>Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr.</p><p>Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> an COP-Verhandlungen beteiligt</p><p>Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.</p>
<p>Umweltinnovationen stärker fördern</p><p>Innovative umweltfreundliche Produkte, Produktionsprozesse und Dienstleistungen sollten in Deutschland stärker gefördert werden. Der Staat investiert zwar viel Geld in Forschung und Entwicklung, tut aber zu wenig, um die Verbreitung der Umweltinnovationen im Markt systematisch zu fördern. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie im Auftrag des UBA.</p><p>Dieser Befund ist besorgniserregend, denn Umweltinnovationen spielen eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft langfristig.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> empfiehlt, integrierte<strong>Förderkonzepte</strong>zu entwickeln, die an allen wichtigen Stellschrauben bei der Förderung von Umweltinnovationen ansetzen. Nur Forschung und Entwicklung zu fördern, ist zu kurz gesprungen – es müssen auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Innovationen im Markt durchsetzen. Daran hapert es in Deutschland.</p><p>Handlungsbedarf besteht zum Beispiel beim Abbau<strong>umweltschädlicher Subventionen</strong>: So reduzieren Subventionen für fossile Energieträger etwa den Anreiz, Energieeffizienztechnologien zu entwickeln und zu nutzen, sei es in der Industrie, bei der Wärmedämmung von Gebäuden oder bei Elektrogeräten im Haushaltsbereich.</p><p>Nachholbedarf gibt es in Deutschland auch dabei, dass<strong>Umweltschadenskosten</strong>sich häufig nicht in den Preisen der Produkte widerspiegeln, sondern auf die Gesellschaft abgewälzt werden – etwa beim Kohlestrom. Dies verzerrt den Wettbewerb systematisch zu Lasten umweltfreundlicher Produkte und Produktionsprozesse. Umweltsteuern oder -abgaben können helfen, damit sich Umweltinnovationen am Markt stärker durchsetzen. So gelang es beispielsweise in Norwegen – unter anderem durch ein Paket von steuerlichen Maßnahmen, das fossil betriebene Pkw finanziell unattraktiver im Vergleich zu Elektrofahrzeugen macht – bei den Neufahrzeugen den Anteil an Elektrofahrzeugen erheblich zu steigern: Im März 2019 waren beispielsweise<a href="https://bellona.org/news/transport/2019-04-as-of-last-month-nearly-60-percent-of-new-cars-sold-in-norway-are-electric">fast 60 Prozent aller verkauften Pkw Elektrofahrzeuge</a>.</p><p>Wichtige Stellschrauben sind außerdem eine<strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung">grüne öffentliche Beschaffung</a></strong>und die<strong>Förderung grüner Unternehmensgründungen</strong>, etwa durch die Einrichtung eines High Sustainability Gründerfonds.</p><p>Die Analyse der deutschen Umweltinnovationspolitik zeigt jedoch auch beträchtliche Erfolge: Im Zuge der Energiewende ist es gelungen, die<strong>technischen Innovationen im Energiebereich</strong>deutlich zu forcieren. So sind die energiebezogenen Umweltinnovationspatente in den letzten 20 Jahren mehr als doppelt so stark angestiegen wie die Patente aller übrigen Umweltschutztechnologien, etwa für die Luftreinhaltung, den Lärmschutz oder den Gewässerschutz.</p><p>Die deutsche Umweltinnovationspolitik ist außerdem bei Akteuren in Wirtschaft, Forschung und Politik gut verankert. Das wirkt sich positiv auf die<strong>internationale Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft</strong>aus. Mit einem Welthandelsanteil von 14 Prozent hat Deutschland eine hervorragende Position auf den Weltmärkten für Umweltschutzgüter und -technologien.</p><p>Anlass zur Selbstzufriedenheit besteht nicht, denn der Wettbewerb auf den Weltmärkten wird härter. Länder wie China oder Südkorea haben die ökonomischen Chancen des Umweltschutzes längst erkannt und versuchen, durch eine strategische Industriepolitik die Führungsposition auf wichtigen grünen Zukunftsmärkten zu erobern, zum Beispiel bei den erneuerbaren Energien oder der Elektromobilität.</p><p>Deutschland verliert dagegen in zahlreichen Bereichen Marktanteile und läuft zum Teil sogar Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Besonders stark wächst die Nachfrage nach Umweltschutzgütern und -technologien in Entwicklungs- und Schwellenländern. Der Staat sollte deshalb die Unternehmen stärker unterstützen, technische Lösungen an die Bedingungen in diesen Ländern anzupassen und integrierte Lösungen aus einer Hand anzubieten.</p>
Am 10. Juni 2013 veröffentlichte die Internationale Energieagentur (IEA) den Klimareport "Neuentwurf der Energie-Klima-Landkarte" in London. Der IEA-Klimareport schlägt vier konkrete Maßnahmen vor, die Emissionen bis 2020 um acht Prozent gegenüber dem Erwarteten senken soll. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach Auffassung der IEA ohne volkswirtschaftliche Zusatzkosten sofort umzusetzen, weil sie auf bestehenden, schon eingeführten Technologien basierten und das Wirtschaftswachstum nicht behinderten. Die vier Maßnahmen sind: Einführung von spezifischen Energieeffizienzmaßnahmen (49% der Emissionseinsparungen);Begrenzung des Baus und der Nutzung ineffizienter Kohlekraftwerke (21%); Minimierung der Methan‐ (CH4‐) Emissionen im Upstream‐Bereich der Öl‐ und Gasförderung (18%); Beschleunigung der (teilweisen) Einstellung von Subventionen für die Nutzung fossiler Brennstoffe (12%). Durch gezielte Energieeffizienzmaßnahmen könnten die globalen energiebezogenen Emissionen 2020 um 1,5 Gt gesenkt werden, was in etwa dem heutigen Niveau Russlands entspricht.
UBA-Studie weist Weg für treibhausgasneutrales Deutschland Die Treibhausgasemissionen müssen deutlich und zeitnah sinken. Dies zeigt der aktuelle Bericht des Weltklimarats, der heute veröffentlicht wurde. Dies ist aber nur mit sehr ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen möglich, die rasch greifen. Käme es in den kommenden zehn Jahren dagegen zu keinen deutlichen Minderungsmaßnahmen, ließen sich die negativen Risiken des Klimawandels kaum abwehren. Notwendig ist ein tiefgreifender technologischer, ökonomischer und institutioneller Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Wie dieser erfolgen könnte, zeigt die neue Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ des Umweltbundesamtes. Thomas Holzmann, amtierender Präsident des UBA: „Ein treibhausgasneutrales Deutschland mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von einer Tonne CO2-Äquivalenten im Jahr 2050, also eine Minderung um 95 Prozent gegenüber 1990, ist nach allen was wir derzeit wissen, möglich.“ Wird die vom Menschen hervorgerufene Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt, werden die potenziellen Folgen und Risiken des Klimawandels zwar nicht abzuwenden sein, lassen sich aber einfacher kontrollieren. Bereits eine Anstieg um ein Grad Celsius hat vermutlich kritische Auswirkungen, besonders für die ärmsten Länder der Erde. Je schneller der Ausstoß an Treibhausgasen aber sinkt, desto niedriger sind die gesellschaftlichen Kosten, die durch die möglichen gravierenden Veränderungen des Klimas entstehen können. Dieses Szenario bestätigt der heute veröffentlichte dritten Teil des fünften Weltklimaberichtes zu Vermeidungsstrategien. Eine umfassende und schnelle Emissionsminderung in allen gesellschaftlich relevanten Wirtschafts- und Lebensbereichen hat das UBA für den Industriestandort Deutschland ausführlich in seiner Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ untersucht. Thomas Holzmann: „Wir wissen, dass weltweit eine Transformationen der Energie- und Produktionssysteme notwendig ist. Mit dieser Studie zeigen wir, dass es prinzipiell technisch machbar ist, auch als Industriestaat wie Deutschland fast treibhausgasneutral zu werden. Wir können im Jahr 2050 mit einer regenerativen Energieversorgung weiter ein leistungsstarker, energieeffizienter Industriesstandort sein.“ Die Energieversorgung – einschließlich Verkehr – ist in Deutschland derzeit für mehr als 80 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. In seinem Szenario für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse. Das UBA empfiehlt stattdessen Biomassen aus Abfall und Reststoffen. Diese stehen nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. „Neben der Integration erneuerbarer Energien und der Förderung von Technikinnovationen, kommt es kurz- und mittelfristig darauf an, mehr Anreize zur Gebäudesanierung zu schaffen und die Emissionszertifikate zu begrenzen“, so Thomas Holzmann. Das UBA legt in seiner Studie Kriterien für eine dauerhaft umweltfreundliche und sozial gerechte Entwicklung der Energieversorgung zu Grunde. Hierdurch werden Konflikte mit anderen gesellschaftlichen Bereichen vermieden, die Umsetzung und der Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen erleichtert. So müssen alle Effekte der Energieversorgung umwelt-, klima- und gesundheitsverträglich sein – Voraussetzungen, die die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid unter der Erde und die Kohle- und Atomenergie nicht erfüllen können. Alle Energiedienstleistungen müssen zudem zu vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten, für jeden bezahlbar und leicht zugänglich zur Verfügung stehen. Dies bedeutet auch, externe Kosten, die bislang die Allgemeinheit trägt, mit in die Berechnung einzubeziehen. Ein prominentes Beispiel sind die Klimawirkungen, die nicht durch die Nutzungskosten der fossilen Rohstoffe abgedeckt sind. Auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen für fossile Energieträger sollte daher in Deutschland und international konsequent angegangen werden. Zu einem umfassenden Klimaschutz gehört neben der Minderung von Klimagasen auch die Anpassung an den Klimawandel , um dessen Risiken effektiv zu reduzieren. Darauf wies der Ende März 2014 veröffentlichte zweite Teil des Weltklimaberichtes erneut hin. Das UBA empfiehlt, anspruchsvolle Minderungsziele zu verfolgen und sich gleichzeitig auf die nicht mehr vermeidbaren Klimaänderungen einzustellen. Bund und Länder haben bereits Anpassungsstrategien und Aktionspläne entwickelt und mit der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen begonnen.
Investitionen für Wachstum und Entwicklung müssen in Zukunft möglichst grün und nachhaltig sein, um einen noch stärkeren Temperaturanstieg zu vermeiden und die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden in den nächsten Jahren vor allem enorme Investitionen in grüne Infrastruktur in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern benötigt. Allerdings werden die Staatshaushalte - und somit auch die offiziellen Entwicklungshilfegelder und andere offizielle Finanzmittel (ODA und OOF) - diese Summen nicht aufbringen können. Private und institutionelle Investoren (wie Pensionskassen, Versicherungen und Staatsfonds) hätten das nötige Kapital um eine grüne Transformation zu finanzieren, da sie mehrere Trillionen US-Dollar verwalten und im Gegensatz zu Geschäftsbanken durchaus an langfristigen Investitionen interessiert sind. Nur leider ist das Engagement dieser Investoren für nachhaltige Investitionen insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern verschwindend gering. Die Gründe dafür sind einfach nachzuvollziehen: Aufgrund der noch immer hohen Subventionen für fossile Brennstoffe gelten grüne Investitionen als unnötig und unrentabel. Hinzu kommt, dass diese Investorengruppen die Investitionsrisiken von nachhaltigen Kapitalanlagen als zu hoch empfinden. Eine mögliche Lösung für dieses Dilemma besteht darin, Fehlanreize zu mildern und positive Anreize durch den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel zu geben, z.B. durch Strukturierte Fonds oder Garantien. Öffentliche Geber und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen können so private und institutionelle Investoren motivieren, in grüne Kapitalanlagen zu investieren. Nur leider ist das konkrete Wissen über Möglichkeiten privates und/oder institutionelles Kapital für nachhaltige Investitionen zu mobilisieren bisher recht begrenzt. Dieses Forschungsprojekt untersucht deshalb verschiedene Möglichkeiten die Hemmnisse für die Finanzierung von inklusivem grünem Wachstum zu überwinden. Ein Schwerpunkt der Forschung liegt dabei auf der Begleitung der G20 Dialogue Platform for Inclusive Green Investments durch Hintergrundanalysen zu der Fragestellung, was Regierungen tun können, um effektiv die Mobilisierung von Kapital für grüne Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen.
Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des UBA zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum Klimaschutz . Dazu zählen beispielsweise die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010
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