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IEA-Klimareport "Neuentwurf der Energie-Klima-Landkarte"

Am 10. Juni 2013 veröffentlichte die Internationale Energieagentur (IEA) den Klimareport "Neuentwurf der Energie-Klima-Landkarte" in London. Der IEA-Klimareport schlägt vier konkrete Maßnahmen vor, die Emissionen bis 2020 um acht Prozent gegenüber dem Erwarteten senken soll. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach Auffassung der IEA ohne volkswirtschaftliche Zusatzkosten sofort umzusetzen, weil sie auf bestehenden, schon eingeführten Technologien basierten und das Wirtschaftswachstum nicht behinderten. Die vier Maßnahmen sind: Einführung von spezifischen Energieeffizienzmaßnahmen (49% der Emissionseinsparungen);Begrenzung des Baus und der Nutzung ineffizienter Kohlekraftwerke (21%); Minimierung der Methan‐ (CH4‐) Emissionen im Upstream‐Bereich der Öl‐ und Gasförderung (18%); Beschleunigung der (teilweisen) Einstellung von Subventionen für die Nutzung fossiler Brennstoffe (12%). Durch gezielte Energieeffizienzmaßnahmen könnten die globalen energiebezogenen Emissionen 2020 um 1,5 Gt gesenkt werden, was in etwa dem heutigen Niveau Russlands entspricht.

Ambitionierte Politik für ein verträgliches Weltklima

UBA-Studie weist Weg für treibhausgasneutrales Deutschland Die Treibhausgasemissionen müssen deutlich und zeitnah sinken. Dies zeigt der aktuelle Bericht des Weltklimarats, der heute veröffentlicht wurde. Dies ist aber nur mit sehr ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen möglich, die rasch greifen. Käme es in den kommenden zehn Jahren dagegen zu keinen deutlichen Minderungsmaßnahmen, ließen sich die negativen Risiken des Klimawandels kaum abwehren. Notwendig ist ein tiefgreifender technologischer, ökonomischer und institutioneller Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Wie dieser erfolgen könnte, zeigt die neue Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ des Umweltbundesamtes. Thomas Holzmann, amtierender Präsident des UBA: „Ein treibhausgasneutrales Deutschland mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von einer Tonne CO2-Äquivalenten im Jahr 2050, also eine Minderung um 95 Prozent gegenüber 1990, ist nach allen was wir derzeit wissen, möglich.“ Wird die vom Menschen hervorgerufene Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt, werden die potenziellen Folgen und Risiken des Klimawandels zwar nicht abzuwenden sein, lassen sich aber einfacher kontrollieren. Bereits eine Anstieg um ein Grad Celsius hat vermutlich kritische Auswirkungen, besonders für die ärmsten Länder der Erde. Je schneller der Ausstoß an Treibhausgasen aber sinkt, desto niedriger sind die gesellschaftlichen Kosten, die durch die möglichen gravierenden Veränderungen des Klimas entstehen können. Dieses ⁠ Szenario ⁠ bestätigt der heute veröffentlichte dritten Teil des fünften Weltklimaberichtes zu Vermeidungsstrategien. Eine umfassende und schnelle Emissionsminderung in allen gesellschaftlich relevanten Wirtschafts- und Lebensbereichen hat das ⁠ UBA ⁠ für den Industriestandort Deutschland ausführlich in seiner Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050“ untersucht. Thomas Holzmann: „Wir wissen, dass weltweit eine Transformationen der Energie- und Produktionssysteme notwendig ist. Mit dieser Studie zeigen wir, dass es prinzipiell technisch machbar ist, auch als Industriestaat wie Deutschland fast treibhausgasneutral zu werden. Wir können im Jahr 2050 mit einer regenerativen Energieversorgung weiter ein leistungsstarker, energieeffizienter Industriesstandort sein.“ Die Energieversorgung – einschließlich Verkehr – ist in Deutschland derzeit für mehr als 80 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. In seinem Szenario für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse. Das UBA empfiehlt stattdessen Biomassen aus Abfall und Reststoffen. Diese stehen nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. „Neben der Integration erneuerbarer Energien und der Förderung von Technikinnovationen, kommt es kurz- und mittelfristig darauf an, mehr Anreize zur Gebäudesanierung zu schaffen und die Emissionszertifikate zu begrenzen“, so Thomas Holzmann. Das UBA legt in seiner Studie Kriterien für eine dauerhaft umweltfreundliche und sozial gerechte Entwicklung der Energieversorgung zu Grunde. Hierdurch werden Konflikte mit anderen gesellschaftlichen Bereichen vermieden, die Umsetzung und der Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen erleichtert. So müssen alle Effekte der Energieversorgung umwelt-, klima- und gesundheitsverträglich sein – Voraussetzungen, die die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid unter der Erde und die Kohle- und Atomenergie nicht erfüllen können. Alle Energiedienstleistungen müssen zudem zu vertretbaren volkswirtschaftlichen Kosten, für jeden bezahlbar und leicht zugänglich zur Verfügung stehen. Dies bedeutet auch, externe Kosten, die bislang die Allgemeinheit trägt, mit in die Berechnung einzubeziehen. Ein prominentes Beispiel sind die Klimawirkungen, die nicht durch die Nutzungskosten der fossilen Rohstoffe abgedeckt sind. Auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen für fossile Energieträger sollte daher in Deutschland und international konsequent angegangen werden. Zu einem umfassenden ⁠ Klimaschutz ⁠ gehört neben der Minderung von Klimagasen auch die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠, um dessen Risiken effektiv zu reduzieren. Darauf wies der Ende März 2014 veröffentlichte zweite Teil des Weltklimaberichtes erneut hin. Das UBA empfiehlt, anspruchsvolle Minderungsziele zu verfolgen und sich gleichzeitig auf die nicht mehr vermeidbaren Klimaänderungen einzustellen. Bund und Länder haben bereits Anpassungsstrategien und Aktionspläne entwickelt und mit der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen begonnen.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

Minderung des Klimawandels – Was notwendig und möglich ist

Minderung des Klimawandels – Was notwendig und möglich ist Mit dem 3.Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts wurden die Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgas-Emissionen und des Spektrums an Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren bewertet. Ohne eine rasche politische Umsetzung ist das globale Temperaturziel von 1,5°C bis 2100 nicht mehr erreichbar. Ambitionierter Klimaschutz ist zudem die Voraussetzung für gelingende Klimaanpassung. Anfang April wurde der dritte Teil des 6. Sachstandsberichts (AR 6) des Weltklimarats der Vereinten Nationen, „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (⁠ IPCC ⁠), veröffentlicht. Etwa 18.000 wissenschaftliche Studien wurden ausgewertet, um den AR 5 aus den Jahren 2013/14 zu aktualisieren. Eine zentrale Erkenntnis des IPCC-Berichts ist, dass derzeit noch die Möglichkeit besteht, die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen. Das CO 2 -Budget, das uns dafür noch verbleibt, ist aber angesichts der aktuellen, internationalen Klimapolitik kaum noch einzuhalten. Ein wichtiger Hebel für den ⁠ Klimaschutz ⁠ ist nachhaltige Entwicklung: Die reichsten 10% der Privataushalte verursachen bis zu 45% der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen weltweit. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Minderungsansätze auf der Nachfrageseite, Naturschutz und nachhaltige Systemtransformationen immense Emissionsminderungen ermöglichen. Wir müssen entscheiden, ob wir auf unsichere zukünftige Technologien vertrauen oder mit den verfügbaren Mitteln einen ambitionierten und nachhaltigen Klimaschutz umsetzen. Zentrale Botschaft des IPCC Berichtes Die wohl wichtigste Botschaft des ⁠ IPCC ⁠ Berichtes ist, dass es technisch und ökonomisch nach wie vor möglich ist, die globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen (siehe Abb. 1). Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende ⁠ Treibhausgas ⁠ (THG)-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig– d.h. in Energiesystemen, in Städten, in Land- und Forstwirtschaft, in der ⁠ Landnutzung ⁠, bei Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie –. Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Sofortige und mit dem Pariser Abkommen kompatible Klimaschutzmaßnahmen würden auch das globale BIP-Wachstum nur geringfügig verringern. Dabei sind die so potentiell vermiedenen Schäden durch den ⁠ Klimawandel ⁠ noch gar nicht berücksichtigt, genauso wenig, wie die vermiedenen Anpassungskosten. Damit bietet der dritte Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) eine international abgestimmte und objektive Grundlage für wissenschaftsbasierte politische Entscheidungen im ⁠ Klimaschutz ⁠. Der Bericht analysiert die verschiedenen Optionen auch im Kontext der nachhaltigen Entwicklung. Globale THG-Emissionen modellierter Pfade und prognostizierte Emissionsergebnisse aus kurzfristigen politischen Bewertungen für 2030. Übersetzt und verändert nach IPCC, 2022: Summary for Policymakers, Figure SPM.4. In: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Die aktuellen Nationalen Minderungspläne (NDCs) führen zu einer globalen Erwärmung von 2,8°C (2,1°C-3,4°C) bis 2100. Der Bericht zeigt eine Umsetzungslücke, eine Emissions- (bzw. Ambitions-)Lücke und indirekt damit auch eine Glaubwürdigkeitslücke. Um unter einer Erderwärmung von 1,5°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 43% gemindert werden. Um unter einer Erderwärmung von 2°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt ebenfalls vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 27% gemindert werden. Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren übertreffen die wachsenden Klimaschutzmaßnahmen. Die Wahrscheinlichkeit in den Szenarien-Ensembles, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im ⁠ IPCC ⁠ 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO 2 -Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO 2 ), um die globale Erwärmung mit einer 50%-igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende CO 2 -Budget beträgt ca. 510 Gt CO 2 890 Gt CO 2 bei 1,5°C- bzw. 2°C-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die bestehenden und derzeit geplanten Infrastrukturen für fossile Energie bereits das globale CO 2 -Budget für 1,5°C. Mit den bei der ⁠ UNFCCC ⁠ bis 11.10.2021 eingereichten NDCs für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C-3,4°C bis 2100 erwartet. Das bedeutet, je geringer die Reduktion von THG-Emissionen ausfällt, desto stärker werden die Klimarisiken für Menschen und Ökosysteme. Damit die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ gelingen kann, ist ein möglichst ambitionierter ⁠ Klimaschutz ⁠ notwendig. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen den Privathaushalten wider. Die 10% reichsten Privathaushalte weltweit, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34-45% zu den globalen THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO 2 -Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken sowie bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null CO 2 bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO 2 -Emissionen im gleichen Zeitraum über CO 2 -Entnahmemaßnahmen wieder aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ entfernt werden). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor – u.a. durch kompaktere Bebauung – sowie die Schaffung von CO 2 -Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor. Klimaschutz geht idealerweise Hand in Hand mit der Anpassung an den Klimawandel: Ausweitung von Grün- und Wasserflächen in Großstädten beispielsweise steigert zusätzlich die Lebensqualität, indem der Wärmeinseleffekt in Städten reduziert wird; ein nachhaltiger Waldumbau kann Schäden durch Extremereignisse wie Stürme oder Hitzeperioden verringern. Lösungsansätze auf der Nachfrageseite, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung des grundlegenden Wohlergehens für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In fast allen 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO 2 aus der Atmosphäre ( Carbon Dioxide Removal , CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, ⁠ CCS ⁠) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die Höhe negativer Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen – variiert in den Modellrechnungen jedoch stark. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den Klimaschutz sind erhebliche Investitionen notwendig. Für 2°C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen, ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit Verlustrisiken ( stranded assets ) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale BIP-Wachstum nur sehr wenig (im Jahre 2050 wäre das globale BIP um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%), wobei hier vermiedene Klimawandel-Schäden und vermiedene Anpassungsmaßnahmen sowie Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt sind. Potentieller Beitrag zur Nettoemissionsminderung im Jahr 2030 beispielhaft für verschiedene Bereiche des Energiesektors (sichtbar anhand der Balkenlänge, angegeben in Gigatonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) sowie bilanzierte Kosten einzelner Optionen (sichtbar anhand der rötlichen Farbabstufung, angegeben in US-Dollar je Tonne CO2-Äquivalent). Der lange Weg von der Erstellung bis zur Verabschiedung des IPCC-Berichts Über drei Jahre hatte ein Kernteam von 278 Autor*innen aus 65 Ländern mehr als 18.000 wissenschaftliche Studien ausgewertet und daraufhin den Bericht erstellt. Dieser wurde im Rahmen von drei Begutachtungsrunden durch Expert*innen und Regierungen evaluiert. Zur Verabschiedung des Gesamtberichts diskutierten Delegationen der 195 ⁠ IPCC ⁠-Mitgliedsstaaten Satz für Satz die ca. 60-seitige Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger*innen ( Summary for Policymakers, SPM) mit anwesenden Autor*innen. Das Plenum verabschiedete nach 2-wöchigen Beratungen am 04.04.2022 die SPM und damit auch den 3675 Seiten starken Gesamtbericht. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Berichtes um drei Tage, da wenige Delegationen mit zahlreichen und sich teilweise wiederholenden Interventionen sehr viel Redezeit beanspruchten. Dadurch ergab sich vor allem für sehr kleine (teils 1-köpfige) Delegationen aufgrund durchgängiger Sitzungen am Ende ein deutlicher Nachteil innerhalb der Verhandlungen gegenüber personenstarken Delegationen. Fazit zu Teil III des 6. IPCC-Berichts Wegen der formellen Zustimmung aller ⁠ IPCC ⁠-Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Einige Klimaschutzszenarien verlassen sich auf eine bisher äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von ⁠ CCS ⁠ und CDR. Damit erhöhen sie bereits heute die Gefahr, dass umfassende THG-Minderungen mit heute verfügbaren Minderungsoptionen zugunsten unsicherer zukünftiger Technologien abgeschwächt werden (sogenannte ⁠ Mitigation ⁠ Deterrence). Für eine nachhaltige Entwicklung ist nun jedoch ein beschleunigter und sozial wie global gerechter ⁠ Klimaschutz ⁠ entscheidend. Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO 2 -Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Kapazitätsaufbau sowie klimafreundliche Lebensstile bieten hingegen eine Grundlage, um System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung zu verbessern. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung können damit ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die wichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft, sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz von Ökosystemen (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). Neu im Bericht ist unter anderem der Fokus auf energie- und emissionssparendes Verhalten in Unternehmen und im Alltag. Dabei wird betont, dass Klimaschutz keine Bürde sein muss, sondern auch zu mehr Lebensqualität führen kann. Zudem verdeutlicht der Bericht den Zusammenhang zwischen Klimaschutz, nachhaltiger Entwicklung und der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠. Autor*innen: Mathias Ulrich, Larissa Kleiner, Tobias Herzfeld, Jens Tambke, Achim Daschkeit, Frederik Pischke

Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele

Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den ⁠ Klimaschutz ⁠ wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das ⁠ UBA ⁠ am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, ⁠ Klimawandel ⁠ und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der ⁠ UN ⁠-Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert?

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert? Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠ UN ⁠), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem ⁠ Klimaschutz ⁠ nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer ⁠ Klimawirkung ⁠ von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. ⁠ UBA ⁠ an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.

IPCC-Bericht: Sofortige globale Trendwende nötig

IPCC-Bericht: Sofortige globale Trendwende nötig Der Sechste Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC liegt nun vollständig vor. Demnach ist es nach wie vor möglich, die globale Erwärmung auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig. Bei Beibehaltung der aktuellen Politik und der aktuellen Maßnahmen weltweit steigen die Treibhausgasemissionen demnach auch in Zukunft weiter an (siehe Abbildung 1 am Ende des Texts). Allerdings zeigt der Bericht auch, dass es technologisch und ökonomisch nach wie vor möglich wäre, die langfristige globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens von 2019 auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig (d.h. in Energiesystemen, Städten, Land- und Forstwirtschaft, ⁠ Landnutzung ⁠, Gebäuden, Verkehr und Industrie). Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abbildung 2 am Textende). Einige Klimaschutzszenarien des 6. ⁠ IPCC ⁠ Sachstandberichtes verlassen sich auf eine äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von Geoengineering-Technologien wie ⁠ CCS ⁠ (Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Speicherung von CO₂) und CDR (Carbon Dioxide Removal, dauerhaftes Entfernen von CO₂ aus der ⁠ Atmosphäre ⁠). Dies ist aus Sicht des Umweltbundesamts äußerst riskant, denn so erhöht sich bereits heute die Gefahr, dass umfassende Treibhausgas-Minderungen mit verfügbaren Minderungsoptionen im Vertrauen auf unsichere zukünftige Technologien unterlassen werden (sogenannte ⁠ Mitigation ⁠ Deterrence). Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO₂-Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Aufbau von Know-How sowie klimafreundliche Lebensstile bieten Möglichkeiten, um die notwendigen System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und globaler Gerechtigkeit zu gestalten. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung könnten ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die allerwichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz der Ökosysteme (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). ⁠ WMO ⁠-Klimabericht vom 9. Mai 2022 Das neueste ⁠ Klima ⁠-Update der ⁠ UN ⁠-Weltwetterorganisation (WMO) zeigt, dass die globale Jahresdurchschnittstemperatur mit 50%iger Wahrscheinlichkeit bereits in den nächsten fünf Jahren die Marke von 1,5 °C mindestens einmal überschreiten wird. Daraus folgt zwar nicht, dass die 1,5 °C-Grenze ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich überschritten wird, in den Folgejahren kann der Durchschnittswert auch wieder niedriger ausfallen. Allerdings geht der Bericht davon aus, dass Überschreitungen der 1,5 °C-Marke mit der Zeit immer wahrscheinlicher werden und die globalen Temperaturen weiter ansteigen. Das jährliche Update der Weltwetterorganisation WMO nutzt das Fachwissen international anerkannter Klimawissenschaftler und die besten Vorhersagesysteme führender Klimazentren auf der ganzen Welt. Mehr Informationen (englisch): https://public.wmo.int/en/media/press-release/wmo-update-5050-chance-of-global-temperature-temporarily-reaching-15%C2%B0c-threshold Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr zwar langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren führen weiterhin zu mehr Emissionen, trotz zunehmender Klimaschutzmaßnahmen. Das Risiko, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO₂-Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel (also 80%) des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO₂), um die globale Erwärmung mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende globale CO₂-Budget beträgt ca. 510 Gt CO₂ für 1,5°-Pfade bzw. 890 Gt CO₂ für 2°-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die Emissionen aus der bestehenden und derzeit geplanten Infrastruktur für fossile Energien bereits das globale CO₂-Budget für 1,5°C. Mit den bei der UN-Klimarahmenkonvention (⁠ UNFCCC ⁠) bis 11.10.2021 eingereichten nationalen Minderungsplänen (NDCs) für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C bis 3,4°C bis 2100 erwartet. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen Privathaushalten wider. Die 10 % reichsten Privathaushalte, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34% bis 45% zu den THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO₂-Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken und bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null ⁠ CO2 ⁠ bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO₂-Emissionen im gleichen Zeitraum durch technologische, biologische und/oder geochemische Reduktionsmaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden müssen und somit die CO₂-Bilanz der Menschheit netto, d.h. nach den Abzügen durch natürliche und künstliche Senken, Null beträgt). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems hin zu einem Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor, u.a. durch kompaktere Bebauung, und Schaffung von CO₂-Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor (insbesondere durch Verminderung des Fleischkonsums). Nachfrageseitige Lösungsansätze, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung der Lebensqualität für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In den meisten 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Aufgrund der Hauptsätze der Thermodynamik sind die energetischen Kosten auch praktisch nicht reduzierbar. Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die modellierte Höhe von negativen Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen - variiert stark in den Modellen. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den ⁠ Klimaschutz ⁠ sind erhebliche Investitionen notwendig: Für 2 °C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit großen Verlustrisiken (stranded assets) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale Wirtschaftswachstum nur sehr geringfügig: Im Jahre 2050 wäre das globale Bruttosozialprodukt um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%. Anders formuliert: Die reale Weltwirtschaft im Jahre 2050 wäre etwa so groß wie die theoretische im Jahr 2049 in einer hypothetischen Welt ohne ⁠ Klimawandel ⁠. Bei diesen Berechnungen sind die vermiedenen Kosten und Verluste ausvermiedenen Klimawandel-Schäden und vermiedenen Anpassungsmaßnahmen sowie der Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt. Der dritte und letzte Teil des Sechsten Sachstandsberichtes des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC ) mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) wurde im April 2022 veröffentlicht. Damit liegt nun eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgasemissionen und des Spektrums an verfügbaren Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren vor. Wegen der formellen Zustimmung aller IPCC-Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Der Bericht zum Nachlesen (englisch): https://www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-group-3/ .

Umweltinnovationen stärker fördern

Umweltinnovationen stärker fördern Innovative umweltfreundliche Produkte, Produktionsprozesse und Dienstleistungen sollten in Deutschland stärker gefördert werden. Der Staat investiert zwar viel Geld in Forschung und Entwicklung, tut aber zu wenig, um die Verbreitung der Umweltinnovationen im Markt systematisch zu fördern. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie im Auftrag des UBA. Dieser Befund ist besorgniserregend, denn Umweltinnovationen spielen eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft langfristig. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt, integrierte Förderkonzepte zu entwickeln, die an allen wichtigen Stellschrauben bei der Förderung von Umweltinnovationen ansetzen. Nur Forschung und Entwicklung zu fördern, ist zu kurz gesprungen – es müssen auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Innovationen im Markt durchsetzen. Daran hapert es in Deutschland. Handlungsbedarf besteht zum Beispiel beim Abbau umweltschädlicher Subventionen : So reduzieren Subventionen für fossile Energieträger etwa den Anreiz, Energieeffizienztechnologien zu entwickeln und zu nutzen, sei es in der Industrie, bei der Wärmedämmung von Gebäuden oder bei Elektrogeräten im Haushaltsbereich. Nachholbedarf gibt es in Deutschland auch dabei, dass Umweltschadenskosten sich häufig nicht in den Preisen der Produkte widerspiegeln, sondern auf die Gesellschaft abgewälzt werden – etwa beim Kohlestrom. Dies verzerrt den Wettbewerb systematisch zu Lasten umweltfreundlicher Produkte und Produktionsprozesse. Umweltsteuern oder -abgaben können helfen, damit sich Umweltinnovationen am Markt stärker durchsetzen. So gelang es beispielsweise in Norwegen – unter anderem durch ein Paket von steuerlichen Maßnahmen, das fossil betriebene Pkw finanziell unattraktiver im Vergleich zu Elektrofahrzeugen macht – bei den Neufahrzeugen den Anteil an Elektrofahrzeugen erheblich zu steigern: Im März 2019 waren beispielsweise fast 60 Prozent aller verkauften Pkw Elektrofahrzeuge . Wichtige Stellschrauben sind außerdem eine grüne öffentliche Beschaffung und die Förderung grüner Unternehmensgründungen , etwa durch die Einrichtung eines High Sustainability Gründerfonds. Die Analyse der deutschen Umweltinnovationspolitik zeigt jedoch auch beträchtliche Erfolge: Im Zuge der Energiewende ist es gelungen, die technischen Innovationen im Energiebereich deutlich zu forcieren. So sind die energiebezogenen Umweltinnovationspatente in den letzten 20 Jahren mehr als doppelt so stark angestiegen wie die Patente aller übrigen Umweltschutztechnologien, etwa für die Luftreinhaltung, den Lärmschutz oder den Gewässerschutz. Die deutsche Umweltinnovationspolitik ist außerdem bei Akteuren in Wirtschaft, Forschung und Politik gut verankert. Das wirkt sich positiv auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft aus. Mit einem Welthandelsanteil von 14 Prozent hat Deutschland eine hervorragende Position auf den Weltmärkten für Umweltschutzgüter und -technologien. Anlass zur Selbstzufriedenheit besteht nicht, denn der Wettbewerb auf den Weltmärkten wird härter. Länder wie China oder Südkorea haben die ökonomischen Chancen des Umweltschutzes längst erkannt und versuchen, durch eine strategische Industriepolitik die Führungsposition auf wichtigen grünen Zukunftsmärkten zu erobern, zum Beispiel bei den erneuerbaren Energien oder der Elektromobilität. Deutschland verliert dagegen in zahlreichen Bereichen Marktanteile und läuft zum Teil sogar Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Besonders stark wächst die Nachfrage nach Umweltschutzgütern und -technologien in Entwicklungs- und Schwellenländern. Der Staat sollte deshalb die Unternehmen stärker unterstützen, technische Lösungen an die Bedingungen in diesen Ländern anzupassen und integrierte Lösungen aus einer Hand anzubieten.

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm

Vorbereitung eines Grossversuchs zum Nachweis der sinnvollen Nutzung von C4-Pflanzen als Brennstoff im vorh. Heizwerk Friedland

Das Projekt "Vorbereitung eines Grossversuchs zum Nachweis der sinnvollen Nutzung von C4-Pflanzen als Brennstoff im vorh. Heizwerk Friedland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Activ-Consult GmbH durchgeführt. Die Verwendung von Biomasse - speziell von C4-Pflanzen - zur Energiebereitstellung kann durch die teilweise Substituierung fossiler Brennstoffe einen positiven Beitrag zur Loesung folgender Problemkreise leisten: - Bereitstellung eines alternativen Rohstoffes fuer die Waermeerzeugung und dadurch Verminderung der Verwendung fossiler Brennstoffe - umweltfreundlichere Waermeerzeugung - neue Impulse fuer die Landwirtschaft und Reduzierung der Subventionen - vermindern der Abhaengigkeit von auslaendischen Rohstofflieferanten. Vor dem Start des Grossversuches soll die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens von einem interdisziplinaeren Arbeitsteam mit diesem Projekt allgemein gueltig berechnet werden.

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