Im Rahmen dieses Projektes soll eine Bestandsaufnahme der Belüftung und Lüftungsmaßnahmen in Gebäuden in Deutschland erstellt werden. Hierbei soll detailliert dargestellt werden, wie groß der Anteil an Gebäuden ist, die bereits mit mechanischer Lüftungstechnik ausgestattet sind, welche Art von Technologie eingesetzt wird und wie die Lüftungskonzepte aussehen. Darüber hinaus sollen die Raumnutzenden mit Hilfe eines Fragebogens befragt werden, ob sie die Lüftungskonzepte umsetzen und ob sich das persönliche Lüftungsverhalten durch die Corona Pandemie verändert hat. Anhand der Erfassungs- und der Befragungsergebnisse sollen Vorschläge erarbeitet werden, die die Akzeptanz von raumlufttechnischen Anlagen sowie die Umsetzung von Lüftungskonzepten verbessern. Hierbei sollen die verschiedenen Ebenen des Gebäudeinhabers/Gebäudebetreiber und Raumnutzender beachtet werden.
Mensch und Mobilitaet ist eine markt-, sozial- und entwicklungspsychologische Laengsschnittstudie, bei der Jugendliche im Altersuebergang von 16 bis 20 Jahren zwischen 1995 und 1999 einmal jaehrlich aus einer psychologischen Perspektive mit einem umfassenden Fragebogen zu saemtlichen mobilitaetsrelevanten Themen (z.B. Verkehrsmittelnutzung, Fahrzeugbesitz, Fahrzeugpraeferenzen, Technikeinstellungen, Umwelteinstellungen) befragt wurden. Die konzeptuelle Anlage von M und M (Laengsschnitt plus zwei Kontrollquerschnitte im ersten und letzten Jahr plus Erwachsenenkontrollstichprobe) ermoeglicht auf der Basis verschiedener Kohortenvergleiche nicht nur eine Identifikation von gesellschaftlichen Trends und entwicklungsspezifischen Veraenderungen (z.B. durch den Fuehrerscheinerwerb im Alter von 18 Jahren), sondern darueber hinaus eine eindeutige Abgrenzung der beiden Effekte. Die Ergebnisse zeigen, dass in vielen Bereichen auch laengerfristig gute Vorhersagen - z.T. mit komplexen Kausalmodellen - moeglich sind. Vorgehensweise: Dieselben Jugendlichen werden im Altersuebergang von 16 bis 20 Jahren (1995 bis 1999) einmal jaehrlich befragt. Zur besseren Einordnung der Ergebnisse wurde parallel zur 2. und 4. Erhebungswelle eine Panelbefragung von Erwachsenen im Altersbereich von 25 bis 40 bzw. 27 bis 42 Jahren durchgefuehrt, sowie jeweils zwei Kontrollquerschnitte im Alter von 18 und 20 Jahren (1. Erhebungszeitpunkt) bzw. 16 und 18 Jahren (5. Erhebungszeitpunkt). Untersuchungsdesign: Trend, Zeitreihe; Panel; Kohortenvergleich.
Teil der Statistik "Erhebung d. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (EVAS-Nr. 32311). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Unfälle in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) oder zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) und bei der innerbetrieblichen Beförderung von wassergefährdenden Stoffen. Zum Umgang zählen auch Übernahme und Ablieferung, Ver- und Auspacken sowie Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Hierzu zählen Transportunfälle und Unfälle mit Betriebsstofftanks. Beförderung wassergefährdender Stoffe bezeichnet den Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte (Zwischenlagerung). Nicht zur Beförderung, sondern zum Umgang zählen die Übernahme und Ablieferung sowie das Ver- und Auspacken und das Be- und Entladen wassergefährdender Stoffe. Als Unfall gilt das Austreten einer im Hinblick auf den Schutz der Gewässer nicht unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe aus Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. während der Beförderung (einschließlich zeitweiliger Aufenthalte). Kein Unfall im Sinne der Erhebung ist die Verunreinigung in Folge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe. Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen (§ 62 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Die Charakterisierung von Stoffen als wassergefährdend und ihre Einstufung entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in Wassergefährdungsklassen regelt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe" (VwVwS) vom 17. Mai 1999 (Bundesanzeiger Nr. 98a vom 29. Mai 1999), die zuletzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe vom 27. Juli 2005 (Bundesanzeiger Nr. 142a vom 30. Juli 2005) geändert worden ist. Zusätzlich gelten alle von den Herstellern selbst als wassergefährdend eingestuften Stoffe sowie vorsorglich alle Stoffe und Zubereitungen, deren Wassergefährdungsklasse bisher nicht sicher bestimmt ist, als wassergefährdend. Wassergefährdende Stoffe und Gemische werden seit August 2017 in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen eingestuft oder gelten als allgemein wassergefährdend. Das Umweltbundesamt stellt im Internet eine Suchfunktion bereit (https://webrigoletto.uba.de/rigoletto/public/welcome.do), mit der die bestehenden Einstufungen wassergefährdender Stoffe, Stoffgruppen und Gemische ermittelt werden können. Lebens- und Futtermittel gelten als nicht wassergefährdend, es sei denn, sie sind ausdrücklich eingestuft. Jauche, Gülle, Silagesickersaft sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe gelten als allgemein wassergefährdend (d. h. die Eigenschaft der Wassergefährdung ist vorhanden), es wird jedoch keine Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse vorgenommen. Ebenfalls zu den allgemein wassergefährdenden Stoffen zählen Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas sowie die bei der Vergärung anfallenden flüssigen und festen Gärreste. Zu den allgemein wassergefährdenden Stoffen zählen auch aufschwimmende flüssige Stoffe, die vom Umweltbundesamt veröffentlicht worden sind (Bekanntmachung der aufschwimmenden flüssigen Stoffe nach Anlage 1 Nummer 3.1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 1. August 2017, veröffentlicht am Donnerstag, 10. August 2017, BAnz AT 10.08.2017 B6), und Gemische, die nur aus derartigen Stoffen bestehen, sowie feste Gemische, sofern sie nicht in der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Liste der nicht wassergefährdenden Stoffe aufgeführt sind. Mit Inkrafttreten der AwSV galten alle Stoffe, Stoffgruppen und Gemische, die am 01. August 2017 bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) eingestuft worden sind, als eingestuft im Sinne von Kapitel 2 der AwSV. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe, die bei den nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anzeigen über die Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen zuständigen Behörden (in der Regel untere Wasserbehörden/Polizeidienststellen) erfragt werden. 1.4 Räumliche Abdeckung Bundesgebiet, Bundesland, Kreis, Flussgebietseinheit. Die Ergebnisse zu den Bundesländern werden von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich seit 1975 durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, geheim zu halten, soweit durch besondere Rechtsvorschriften nichts Anderes bestimmt ist. Eine Ausnahme bilden z.B. Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d.h. aggregierte Daten (Tabellen). Die Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen ist eine Sekundärstatistik, deren Datengrundlage ausschließlich aus Daten besteht, die bei den nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anzeigen über die Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen zuständigen Behörden bereits vorliegen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG geheim gehalten. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Mit den Vertretern der Statistischen Ämter der Länder finden regelmäßige Besprechungen (zweimal jährlich) sowie zusätzlich spezielle Arbeitsgruppensitzungen (ein- bis zweimal jährlich) zur Qualitätssicherung und –verbesserung der Erhebung statt. Zur Qualitätssicherung der Erhebungsunterlagen wird der Fragebogen jährlich standardisiert. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse der Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können als genau angesehen werden. Durch die Fragestellung und den Aufbau der Fragebögen sind geringfügige Fehlerquellen gegeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln (z.B. freigesetzte und wieder gewonnene Menge in Litern). Entgegengewirkt wird hier durch Korrekturen im Rahmen der Sichtkontrolle und maschinellen Plausibilisierung der Daten in den Statistischen Ämtern der Länder. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Ort und Datum des Unfalls, hilfsweise Datum der Feststellung; Art der Anlage, jeweils nach Verwendungszweck und den für die Bewertung des Unfalls vorgegebenen Standortgegebenheiten; Ursache des Unfalls; Art, Menge und maßgebende Wassergefährdungsklasse des ausgetretenen und wiedergewonnenen Stoffes; Unfallfolgen; Maßnahmen der Schadensbeseitigung. 2.) Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe: Ort und Datum des Unfalls, hilfsweise Datum der Feststellung; Art des Beförderungsmittels und der Umschließung; Ursache des Unfalls; Art, Menge und maßgebende Wassergefährdungsklasse des beförderten, ausgetretenen und wiedergewonnenen Stoffes, unterteilt in Ladegut und Betriebsstoff des eingesetzten Fahrzeugs; Unfallfolgen; Maßnahmen der Schadensbeseitigung. 2.1.2 Klassifikationssysteme Wassergefährdungsklassen: Gemäß der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17. Mai 1999 (Bundesanzeiger Nr. 98a vom 29. Mai 1999), die zuletzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe vom 27. Juli 2005 (Bundesanzeiger Nr. 142a vom 30. Juli 2005) geändert worden ist, werden die wassergefährdenden Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen eingestuft (bis Berichtsjahr 2017): WGK 1: schwach wassergefährdend WGK 2: wassergefährdend WGK 3: stark wassergefährdend. Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017, werden die wassergefährdenden Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen eingestuft und zusätzlich in der WGK 2 als "deutlich wassergefährdend" gekennzeichnet (ab Berichtsjahr 2018): WGK 1: schwach wassergefährdend WGK 2: deutlich wassergefährdend WGK 3: stark wassergefährdend oder gelten als allgemein wassergefährdend (d. h. die Eigenschaft der Wassergefährdung ist vorhanden, es wird jedoch keine Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse vorgenommen. Flussgebietseinheiten: In Deutschland wurden - zur Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000) ergeben - insgesamt zehn Flussgebietseinheiten definiert. Gemäß § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) sind folgende Flussgebietseinheiten ausgewiesen: Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Elbe, Eider, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene. Laut Begriffsbestimmung in § 3 Punkt 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) handelt es sich bei der Flussgebietseinheit um ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten Küstengewässern besteht (bei Küstengewässern gilt dies - im Sinne des § 7 Absatz 5 Satz 2 WHG - für die Flächen auf der landwärtigen Seite einer Linie, auf der sich jeder Punkt eine Seemeile seewärts vom nächsten Punkt der Basislinie befindet, von der aus die Breite der Hoheitsgewässer gemessen wird, mindestens bis zur äußeren Grenze der Gewässer, die im Wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst sind). 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Mengen: Die bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen freigesetzten und wiedergewonnenen Mengen werden in Literangaben erfasst und in Kubikmeter (= 1 000 Liter) nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um die jeweilige Menge des wassergefährdenden Stoffes ohne etwaige Beimengungen wie z. B. Löschwasser. Wiedergewonnene Mengen stehen einer anschließenden Nutzung bzw. Verwendung weiterhin zur Verfügung oder werden einer geordneten Entsorgung zugeführt. Unkontrolliert verdunstete bzw. verbrannte Mengen sind hier nicht zu berücksichtigen. Die bei Folgemaßnahmen aufgenommenen/ausgehobenen und abgefahrenen Mengen verunreinigten Materials (einschließlich Bindemittel) werden in Kubikmetern erfasst. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung des Unfallgeschehens beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden sowie die innerbetriebliche Beförderung wassergefährdender Stoffe) sowie bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe (Vorgang der Ortsveränderung einschließlich zeitweiliger Aufenthalte, Zwischenlagerung). Die so gewonnenen Informationen ermöglichen die Weiterentwicklung der gegenwärtig vorhandenen Instrumente und die Vorbereitung zukünftiger Konzepte und Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Umweltproblemen durch Stoffeinträge und daraus resultierende Gefährdungen. Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Umweltbundesamt (UBA), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Weitere Nutzer sind die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Unternehmen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Vorgaben in Verwaltungsvorschriften, z. B. zu Wassergefährdungsklassen, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich hingegen auf nationaler Ebene nur mittels Gesetzesänderungen umsetzen. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Daten werden als Sekundärstatistik dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (in der Regel untere Wasserbehörden/Polizeidienststellen) auf elektronischer Basis an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Alle berichtspflichtigen Behörden leiten ihre Meldungen online an die Statistischen Ämter der Länder. Ansonsten sind elektronische Verfahren nach Absprache der Statistischen Ämter der Länder mit den betroffenen Stellen zu verwenden. Die Erhebungsunterlagen (Grundfragebogen) wurden durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design von Erhebungsunterlagen" standardisiert. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nach Rücklauf der Meldungen werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Grundsätzlich werden fehlende oder unplausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammen. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht notwendig. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasste ein volles Kalenderjahr, saison- oder kalenderbedingte Effekte werden nicht beobachtet. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Sekundärstatistik (Nutzung von Verwaltungsdaten) handelt und die Anzahl der Fälle klein ist, dürfte der Aufwand für die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Es handelt sich um eine Totalerhebung, bei der alle Schadensereignisse bei den Auskunftspflichtigen (in der Regel untere Wasserbehörden/Polizeidienststellen) erfasst werden. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler - Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs- / Auswahlgrundlage: Laut gesetzlicher Definition liegt ein Unfall im Sinne dieser Erhebung vor, wenn eine nicht unerhebliche Menge wassergefährdender Stoffe 1.) aus Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen austritt und somit Unfallfolgen - zumindest in geringem Umfang - sowie anschließende Sofortmaßnahmen verursacht, 2.) während der Beförderung (einschließlich zeitweiliger Aufenthalte) austritt und somit Unfallfolgen - zumindest in geringem Umfang - sowie anschließende Sofortmaßnahmen verursacht; hierzu zählt auch jedes Auslaufen von Betriebsstofftanks (einschl. Hydraulikölen) bei Fahrzeugen aller Art. Einen Problembereich stellt hierbei die Auslegung des Begriffes der nicht unerheblichen Menge (es liegt keine bundeseinheitliche Abschneidegrenze vor) dar. Die Einschätzung einer nicht unerheblichen Menge hängt von der besonderen Situation (z.B. der Wassergefährdungsklasse - WGK -, den Standortgegebenheiten des Unfallortes und der Unfallfolgen) des jeweiligen Unfalls ab. Zur Unterstützung der zuständigen Behörden werden im Rahmen der Erhebung folgende Hinweise gegeben: Insbesondere liegt ein erheblicher Unfall vor, wenn z.B. - mindestens 50 Liter wassergefährdende Stoffe oder allgemein wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden, - eine Warnung bzw. Information an eine Abwasseranlage oder einen Gewässernutzer erforderlich ist, - die Schadenhöhe des Umweltschadens mehr als 1 000 Euro beträgt. Durch die Fragestellung und den Aufbau der Erhebungsunterlagen sind geringfügige Fehlerquellen gegeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln (z.B. freigesetzte und wiedergewonnene Menge in Litern). Entgegengewirkt wird hier durch Korrekturen im Rahmen der Sichtkontrolle und maschinellen Plausibilisierung der Daten in den Statistischen Ämtern der Länder. Weiteren Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit manueller und maschineller Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. - Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder unplausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Bei der Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitpunkt bzw. Berichtszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres) und der Veröffentlichung erster Ergebnisse. 5.2 Pünktlichkeit Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten bzw. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht werden. Die Ergebnisse wurden pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Statistiken der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen werden seit 1975 jährlich durchgeführt. Ab 1996 ist eine direkte Vergleichbarkeit zu früheren Berichtsjahren nicht uneingeschränkt möglich. Die Erhebungsmerkmale und -richtlinien sowie die Aufbereitungsverfahren sind in allen Bundesländern einheitlich. Die Daten sind somit räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Im Jahr 1990 gab es durch die deutsche Vereinigung eine Änderung im Erhebungsgebiet: Für das Berichtsjahr 1991 beteiligten sich erstmals die neuen Bundesländer (mit Ausnahme des Freistaates Sachsen aus landesinternen Gründen) an der Statistik der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen. Ab dem Berichtsjahr 1996 hat sich aufgrund der damaligen Reform des Umweltstatistikgesetzes (UStatG vom 21. September 1994) der Erhebungsumfang erweitert, was bei Zeitvergleichen zu berücksichtigen ist. Bis einschließlich 1995 bezogen sich die Statistiken der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen ausschließlich auf Unfälle bei der Lagerung und beim Transport. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass seit 1998 zusätzlich die Stoffart Jauche, Gülle, Silagesickersaft (JGS) beim Umgang (bis 2010: ausschließlich bei gewerblichen Lageranlagen) sowie bei der Beförderung (bis 2010: ausschließlich bei Straßenfahrzeugen) miterfasst wird. Es handelt sich bei JGS um keinen in eine Wassergefährdungsklasse eingestuften Stoff im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Bei entsprechend großen freigesetzten Mengen oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann er jedoch zu einer Gefahr für Gewässer und Boden werden. Die separate Ausweisung in den Aufbereitungstabellen und Veröffentlichungen erfolgt seit dem Berichtsjahr 2001. Ab dem Berichtsjahr 2006 wurden mit dem novellierten Umweltstatistikgesetz vom 16. August 2005 die bisher in zwei Paragrafen geregelten Erhebungen der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (§§ 12, 14) zu einem Paragrafen (§ 9) zusammengefasst. Mit der Novellierung sind einige Erhebungsinhalte weggefallen (z. B.: Kosten der Gefahrenabwehr und Sanierung; hinsichtlich der Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auch: Jahr der Inbetriebnahme, Gefährdungsstufe der Anlage) bzw. wurden gekürzt (Unfallursache: Verhalten). Neu aufgenommen ab dem Berichtsjahr 2006 wurde bei der Standortgegebenheit bzw. beim betroffenen Gebiet die Schutzgebietskategorie: Überschwemmungsgefährdetes Gebiet sowie bei Unfallfolgen, Verunreinigung, die versiegelte/befestigte Fläche (dafür zusammengefasst: Kanalnetz und/oder Kläranlage). Mit der Erhebung 2009 erfolgte erstmalig die regionale Gliederung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen nach Flussgebietseinheiten an Stelle der seit 1996 durchgeführten regionalen Gliederung nach Wassereinzugsgebieten. In Deutschland wurden - zur Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000) ergeben - insgesamt zehn Flussgebietseinheiten definiert: Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Oder, Elbe, Eider, Warnow-Peene und Schlei-Trave. Ab dem Berichtsjahr 2011 ist - mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) – hinsichtlich der Standortgegebenheit bzw. des betroffenen Gebietes die bisherige Schutzgebietskategorie "überschwemmungsgefährdete Gebiete" (§ 31c des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245)) als eigenständige, bundesrechtlich geforderte Gebietskategorie weggefallen. Die als überschwemmungsgefährdete Gebiete ermittelten Bereiche fallen unter den mit dem Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 neu geschaffenen Begriff der Risikogebiete. Risikogebiete werden im § 73 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 definiert: Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko sind Risikogebiete. Hochwasserrisiko ist die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte. Mit der Erhebung 2011 erfolgte eine Konkretisierung der Stoffart JGS (Jauche, Gülle, Silagesickersaft) auf: Jauche, Gülle, Silagesickersaft, Gärsubstrat sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe. Zudem wurden erstmalig die JGS-Unfälle, die sich beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ereignet haben, bei allen Arten der Anlagen nach dem Verwendungszweck erfasst (bisher ausschließlich bei gewerblichen Lageranlagen) und die JGS- Unfälle, die sich bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe ereignet haben, zusätzlich zum Beförderungsmittel Straßenfahrzeug auch bei den Beförderungsmitteln Eisenbahnwagen sowie Binnenschiff. Ab dem Berichtsjahr 2013 wurde bei den getroffenen Sofortmaßnahmen das "Spülen von Kanälen" neu aufgenommen. Mit der Erhebung 2015 erfolgte beim Umgang die Neuaufnahme der Merkmale "Maßgebende Bauart" (Oberirdisch/Unterirdisch) sowie "Prüfpflicht - Wiederkehrend prüfpflichtig (Ja/Nein/Keine Angabe möglich). Ab der Erhebung 2016 wurde beim Umgang - neben dem bereits vorhandenen Verwendungszweck der Anlage - zusätzlich die Art der Anlage erfasst (Heizölverbraucheranlage, Tankstelle, Biogasanlage, JGS-Anlage, sonstige Anlagenart). Außerdem wurde die Stoffart JGS konkretisiert um Gärrest: Jauche, Gülle, Silagesickersaft, Gärsubstrat, Gärrest sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe. Mit der Erhebung 2018 wurde - gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - neben der Einstufung in die drei Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 für die Bereiche Umgang und Beförderung auch die Kategorie "allgemein wassergefährdend" aufgenommen. Ab der Erhebung 2020 wird die Stoffart "aufschwimmender flüssiger Stoff" mit erfasst. Gärsubstrate und Gärreste werden nicht mehr bei der Stoffart JGS aufgeführt; sie werden der Stoffart "Sonstiger Stoff" zugeordnet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Mit dem Gesetz über Umweltstatistiken 1994 wurde die Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 13 UStatG; ab Berichtsjahr 2009 nach dem neuen UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446): § 9 Absatz 4) eingeführt. Diese Statistik sollte Merkmale zur Beschreibung dieser Anlagen liefern, um nicht mehr nur die Unfallzahlen zu betrachten, sondern auch Bezugsgrößen für die qualitative und quantitative Bewertung z.B. des Gefährdungspotenzials liefern zu können. Die Bezugsgröße der Anlagenstatistik war allerdings nicht identisch mit der Grundgesamtheit der Unfallstatistik und konnte daher in der vorliegenden Form nicht für solche Aussagen herangezogen werden. Zudem galten noch 16 verschiedene Anlagenverordnungen der Bundesländer (basierend auf der Muster-Anlagenverordnung der LAWA) und eine allgemeinverbindliche Definition des Begriffs "Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" lag nicht vor. Auch die wiederkehrende Prüfpflicht war von Land zu Land etwas unterschiedlich geregelt. Aus diesen fachlichen Gründen konnte kein aussagekräftiges Bundesergebnis zur Anlagenerhebung erstellt werden; aussagekräftig waren lediglich die Länderergebnisse basierend auf den jeweils landesspezifischen Regelungen. Diese länderspezifischen Regelungen wurden durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), welche im August 2017 in Kraft getreten ist, vereinheitlicht. Die Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde erstmalig für das Berichtsjahr 2018 zentral durch das Statistische Bundesamt durchgeführt (es handelt sich um eine jährliche Erhebung). Sie stellt grundlegende Informationen über das Umweltgefährdungspotenzial von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bereit und liefert Informationen zu den Ergebnissen der Prüfungen dieser Anlagen. Die Erhebung dient dem präventiven Schutz, insbesondere des Grundwassers sowie der Oberflächen- und Küstengewässer, vor wassergefährdenden Stoffeinträgen. Die Ergebnisse dieser Erhebung können zudem als Bezugsgröße für die Bewertung der Ergebnisse der Erhebung der Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genutzt werden. Die Erhebung wird bei den durch die zuständigen Behörden anerkannten Sachverständigenorganisationen, die mit der Prüfung der o. g. Anlagen betraut sind, durchgeführt. Es sind ausschließlich diejenigen prüfpflichtigen Anlagen zu melden, bei denen die Prüfung im Berichtsjahr vollständig durchgeführt und abgeschlossen wurde. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Entfällt. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können als Bezugsgröße für die Bewertung der Ergebnisse der Erhebung der Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen genutzt werden. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Pressemitteilungen zur Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen werden regelmäßig jährlich über die Homepage des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen wurden bis zum Berichtsjahr 2021 in Form der Fachserie 19 Reihe 2.3 veröffentlicht. In Kürze wird es einen Statistischen Bericht mit jährlicher Erscheinungsfolge geben, der auf www.destatis.de bereitgestellt wird. Zudem bietet das Internetangebot des Statistischen Bundesamtes Tabellen und Grafiken mit aktuellen Ergebnissen über die Themenseite "Wasserwirtschaft" an. Weitere Informationen zum Thema "Wassergefährdende Stoffe" sind über die Internetadresse des Umweltbundesamtes (UBA) zu erhalten (www.umweltbundesamt.de). Eigene Veröffentlichungen der Statistischen Ämter der Länder sind gegebenenfalls über die Webseite des jeweiligen Landesamtes zugänglich. Die entsprechenden Internet-Links sind verfügbar unter www.destatis.de. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32311 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Entfällt. Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Entfällt. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Die Veröffentlichungstermine für die Ergebnisse der Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen in Form einer Pressemitteilung werden im Veröffentlichungskalender der Pressestelle veröffentlicht. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2023
veröffentlicht am 17.04.2025 Einflüsse auf den Bodenwert von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 1Umrechnungskoeffizienten für Ackerland 1.1Vorbemerkung Bei den Kaufpreisen auf dem landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt ist eine breite Streuung zu beobachten. Zum einen sind die verschiedenen subjektiven Interessen der Vertragspartner für das breite Spektrum der Kaufpreise verantwortlich. Andererseits sind objektive grundstücksbezogene Faktoren kaufpreisbestimmend. Obwohl die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bereits zahlreiche Grundstücksmerkmale enthält, besteht weiterer Informationsbedarf. Aus diesem Grund wurde ein detaillierter Fragebogen entwickelt, der seit 2012 zu jedem Vertrag an beide Vertragsparteien verschickt wird. Die Ergebnisse dieser Verkäufer- und Käuferbefragung werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in die Kaufpreissammlung übernommen. Darüber hinaus werden zusätzliche Grundstücksmerkmale, die zugänglichen In- formationsquellen zu entnehmen sind, regelmäßig von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und ausge- wertet. Dazu gehört beispielsweise die Lage in strikten Schutzgebieten, wie Fauna-Flora Habitate (FFH), Europäische Vogelschutzgebiete (SPA), Naturschutzgebiete (NSG) und Biosphärenreservate (BIO), deren räumliche Geltungsbereiche nach dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch Verordnung der zuständigen Naturschutzbehörde bzw. oberen Naturschutzbehörde festgelegt werden. Zusätzlich werden Gebiete mit Nitratbelastung (N-Kulisse) und Phosphat- belastung (P-Kulisse) gemäß Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngeRZusVO) vom 08.01.2021 und mit Inkrafttreten der neuen Gebietsausweisungen ab 30.03.2023 nur noch die N-Kulisse mit dem Kaufpreis registriert. Darüber hinaus werden per Landesverordnung festgesetzte Hochwasserschutzgebiete (HQ100) bei der Erfassung der Erwerbsvorgänge berücksichtigt. Für die angemessene und sachgerechte Untersuchung mittels aktueller Forschungsmethoden, besteht bereits seit meh- reren Jahren eine projektbezogene Zusammenarbeit zwischen dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte und der Fakultät für Agrarwissenschaften der Universität Göttingen, in der das vertiefte Verständnis der Entstehung von Kaufprei- sen landwirtschaftlicher Flächen das prioritäre Ziel ist. Bei dem Forschungsvorhaben der Fakultät werden die praktischen Anforderungen des Gutachterausschusses bei der Beurteilung der aktuellen Marktverhältnisse einbezogen, um die rechtlichen Vorgaben der ImmoWertV bei der Wahrneh- mung seiner Aufgaben zu berücksichtigen. Hiernach ist bei der Ableitung von Boden- und Bodenrichtwerten vorrangig das Vergleichswertverfahren anzuwenden. Insbesondere in Teilmärkten wie dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt, in denen allgemein auf eine ausreichende Anzahl von Kauffällen zurückgegriffen werden kann, liegt der Schwerpunkt der Arbeit des Gutachterausschusses bei der Ermittlung von Boden- und Bodenrichtwerten in der Umrechnung der registrierten Kauf- preise auf ein normiertes Grundstück. Hier hat der Gutachterausschuss mit der Bereitstellung von Umrechnungskoeffi- zienten und Indexreihen dafür zu sorgen, dass die Merkmale der vorliegenden Vergleichspreise und die Merkmale des Bewertungsobjektes oder des Bodenrichtwertgrundstückes weitgehend in Übereinstimmung gebracht werden können. In Anlehnung an die Untersuchungen des Gutachterausschusses, die bisher im landwirtschaftlichen Bodenmarkt durch- geführt worden sind, sind die Kaufpreisdeterminanten Kaufzeitpunkt, Lage, Qualität, Größe und Restpachtdauer unter- sucht worden; und darüber hinaus zusätzliche Einflussmerkmale wie die Lage in Schutzgebieten, Hochwassergebieten, nitrat- und phosphatbelasteten Gebieten und Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergie entsprechend des Landes- entwicklungsplans Sachsen-Anhalt 2010 (im Folgenden „Windvorranggebiete“). Die wissenschaftliche Untersuchung befasst sich ausschließlich mit Ackerflächen. Erstmalig konnte dabei der Einfluss aller Grundstücksmerkmale in einer Regressionsfunktion dargestellt werden. Eine Ausnahme bildet die Restpachtdauer. Zur Ermittlung des Preiseinflusses der Restpachtdauer wurde eine Sonderauswertung vorgenommen. Dies ist insbesondere dem Fakt geschuldet, dass das Merkmal der Restpachtdauer nicht vollständig in der Kaufpreissammlung erfasst werden kann, da dieses Merkmal häufig nicht von den Vertragsparteien mitgeteilt wird. Dies hätte eine Entfernung einer großen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt 1 veröffentlicht am 17.04.2025 Anzahl von Beobachtungen zur Folge gehabt. Infolgedessen wäre insbesondere die Schätzung des Preiseinflusses ande- rer Merkmale mit nur geringer Beobachtungszahl mit hoher Unsicherheit belastet gewesen, insbesondere bezüglich der Merkmale Windvorranggebiet, Nitrat-Kulisse und Phosphat-Kulisse. In der Sonderauswertung wurde daher der Datensatz auf jene Beobachtungen reduziert, welche zum Kaufzeitpunkt verpachtet sind und für welche eine Restpachtdauer vorliegt. Nachfolgend erfolgt eine Modell- und Stichprobenbeschreibung der Uni Göttingen sowie die sich daraus ergebenden Er- gebnisse: Der Grunddatensatz enthält alle Ackerlandtransaktionen in Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 24.08.2022. Berücksichtigt wurden Transaktionen ab einer Größe von 0,25 ha. Des Weiteren wurden Transaktionen mit ungewöhnlichen oder persönlichen Umständen entfernt. Nach einer statistischen Ausreißerbereinigung sowie der Entfer- nung von Transaktionen mit fehlenden Informationen in den Hauptvariablen wurden für die Analyse 8.640 Transaktionen berücksichtigt. Davon entfallen 1.409 und 667 Transaktionen auf die Jahre 2021 beziehungsweise 2022. Der Untersuchung liegen Kauffälle mit folgenden Merkmalen zugrunde: MittelwertMedianStdAbwMinimumMaximum Preis (€/m²)1.971.900.890.406,00 Losgröße (ha)3.881.599.440.25416.04 Bonität (AZ)64.066.022.811.0104 Pachtstatus (ja/nein)0.9010.301 Windvorrang (ja/nein)0.0100.0901 Schutzgebiete0.0700.2501 HQ1000.0300.1801 Nitratkulisse (ja/nein)0.0100.1101 P-Kulisse (ja/nein)0.0100.1201 Im Durchschnitt wurden die Lose im Beobachtungszeitraum zu 1,97 €/m² gehandelt, wobei die durchschnittlichen Trans- aktionspreise von 1,83 €/m² im Jahr 2017 auf 2,11 €/m² im Jahr 2021 anstiegen. Im Durchschnitt waren die gehandelten Lose 3,88 ha groß mit einer durchschnittlichen Bonität von 64. Von den 8.640 Transaktionen waren 7.779 Transaktionen (90%) zum Zeitpunkt des Verkaufs verpachtet und 77 Transaktionen (<1%) lagen in Windvorranggebieten. 602 Transak- tionen (ca. 7%) liegen in mindestens einem Schutzgebiet, wobei Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete SPA, Fauna- Flora-Habitate und Biosphärenreservate berücksichtigt wurden. 283 Transaktionen (3,2%) lagen in einem als HQ100 klas- sifizierten Gebiet; für 49 dieser Transaktionen lag zudem ein Schutzgebiet (NSG, SPA, FFH, BIO) vor. Im Datensatz wur- den zudem für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 115 Transaktionen in Nitratkulissen und 122 Transaktionen in Phos- phatkulissen beobachtet (ca. 6% der jährlichen Transaktionen). Auf Basis der Daten wurde der Einfluss der Loseigenschaften auf den Preis mittels einer hedonischen Regression unter- sucht. Dafür wurde auf ein logarithmisches Modell zurückgegriffen, wobei der logarithmierte Preis je m² als abhängige Variable verwendet wurde. Losgröße und Ackerzahl wurden separat als Wurzelfunktionen sowie als Interaktion der linea- ren Terme berücksichtigt. Die verbleibenden Faktoren wurden als binäre Dummyvariablen modelliert, sodass die jeweiligen ermittelten Koeffizienten als prozentualer Preiseinfluss interpretiert werden können. Als zusätzliche Kontrollvariable wurde für die Zeit-Komponente ein kubischer Quartalstrend modelliert (𝛽𝑡1 𝑡 + 𝛽𝑡2 𝑡 2 + 𝛽𝑡3 𝑡 3 ), wobei die Trendvariable t die Werte t=1,2,3,… für Transaktionen in Q1 2017, Q2 2017, Q3 2017 usw. annimmt. Zusätzlich wurde eine Dummyvariable für alle Transaktionen im dritten Quartal eingeführt. Diese Modellierung der Zeitkomponente ermöglicht sowohl die Erfas- sung eines dynamischen, aber variablen Preisanstiegs über den Beobachtungszeitraum als auch die über diesen Trend hinausgehenden empirisch beobachteten Preisaufschläge im dritten Quartal. Zur Erfassung der räumlichen Heterogenität wurden insgesamt 87 Dummyvariablen für jede einzelne Bodenrichtwertzone im Modell berücksichtigt. Dabei wurde auf Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt 2 veröffentlicht am 17.04.2025 den Zonenzuschnitt 2020 zurückgegriffen und ältere Beobachtungen wurden entsprechend ihrer Lage in diesem Zuschnitt erfasst. Der ermittelte Zusammenhang ist durch folgende Funktion gegeben: log (𝑃 𝑖𝑛 € ) = 𝛼 + 𝛽1 √𝐿𝑜𝑠𝑔𝑟öß𝑒 + 𝛽2 √𝐴𝑐𝑘𝑒𝑟𝑧𝑎ℎ𝑙 + 𝛽3 (𝐿𝑜𝑠𝑔𝑟öß𝑒 ∗ 𝐴𝑐𝑘𝑒𝑟𝑧𝑎ℎ𝑙 ) + 𝛽4 𝐿𝑜𝑠𝑠𝑒𝑙𝑏𝑠𝑡𝑠𝑡ä𝑛𝑑𝑖𝑔𝑘𝑒𝑖𝑡 𝑚2 + 𝛽5 𝑃𝑎𝑐ℎ𝑡𝑠𝑡𝑎𝑡𝑢𝑠 + 𝛽6 𝑆𝑡𝑟𝑖𝑘𝑡𝑒𝑠_𝑆𝑐ℎ𝑢𝑡𝑧𝑔𝑒𝑏𝑖𝑒𝑡 + 𝛽7 𝐻𝑄100 + 𝛽8 𝑛𝐾𝑢𝑙𝑖𝑠𝑠𝑒 + 𝛽9 𝑝𝐾𝑢𝑙𝑖𝑠𝑠𝑒 + 𝛽10 𝑊𝑖𝑛𝑑𝑣𝑜𝑟𝑟𝑎𝑛𝑔𝑔𝑒𝑏𝑖𝑒𝑡 + 𝛽11 𝑄3𝐷𝑢𝑚𝑚𝑦 + 𝛽12 𝑡𝑟𝑒𝑛𝑑 + 𝛽13 (𝑡𝑟𝑒𝑛𝑑2 ) + 𝛽14 (𝑡𝑟𝑒𝑛𝑑3 ) 87 + ∑ 𝐵𝑅𝑊𝑍𝑜𝑛𝑒𝑘 𝑘=1 Der mittels Regressionsfunktion abgeleitete Zusammenhang liefert insgesamt einen hohen Erklärungsgehalt mit einem Bestimmtheitsmaß R²=0,70. Die ermittelten signifikanten Einflussgrößen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Signifikante EinflussgrößenKoeffizient 95%-Konfidenzintervall Konstante-0.851***(-0.982,-0.719) Wurzel Losgröße0.105***(0.096,0.113) Wurzel Bodenpunkte0.121***(0.113,0.130) Losgröße × Bodenpunkte-0.0001***(-0.0001,-0.00004) Los ist verpachtet-0.067***(-0.088,-0.046) HQ100-0.054***(-0.087,-0.022) Schutzgebiete-0.044***(-0.069,-0.018) N-Kulisse-0.051**(-0.097,-0.005) Signifikanzniveaus: *p<0,1; **p<0,05; ***p<0,01 Bezüglich der neu berücksichtigten Variablen weisen die Ergebnisse folgende gerundete und statistisch signifikante Ab- schläge auf: 4% für strikte Schutzgebiete (NSG, SPA, FFH, BIO), 5% für Flächen in Nitrat-Kulissen und 5% als HQ100- klassifizierte Flächen. Der ermittelte Preistrend ist S-förmig mit einer Abflachung der Preisdynamik in den Jahren 2019 und 2020, welche in den letzten zwei Jahren des Beobachtungszeitraums jedoch wieder an Fahrt aufnahm. Die ermittelten Koeffizienten für die Bodenrichtwertzonen weisen eine deutliche Varianz auf und deuten auf eine substanzielle räumliche Heterogenität hin. Durch die hohe Granularität der Bodenrichtwertzonen als Kontrollvariablen ist es dabei denkbar, dass es zu einer Unter- schätzung der Preiseinflüsse der Variablen mit regional/lokal konzentrierten Ausprägungen kommt. Auf Basis des mittels Regressionsfunktion abgeleiteten Zusammenhangs wurden Umrechnungskoeffizienten für die Los- größe und die Ackerzahl ermittelt. Dafür wurden mittels der vorstehenden Regressionsfunktion Preisprognosen für Lose mit Variation in nur einem dieser Merkmale bei anderweitig identischen Eigenschaften ermittelt. Binär kodierte Eigenschaf- ten wurden entsprechend der höchsten relativen Häufigkeit gesetzt, d.h., der Pachtstatus wurde als ja angegeben, da mehr als die Hälfte der Lose im Datensatz verpachtet sind. Gleiches gilt für die Losselbstständigkeit. Schutzgebiete, HQ100 und Nitrat-Kulisse wurden auf nein gesetzt. Die Umrechnungskoeffizienten für die Losgröße wurden für Lose bis 50 ha mit der Ackerzahl 60 ermittelt, da das statisti- sche Modell für größere Lose eine steigende Unsicherheit in der Prognosequalität aufweist. Analog wurden die Umrech- nungskoeffizienten für die Ackerzahl ermittelt, wobei das Los auf 5 ha normiert wurde. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt 3
Mit diesem Portal: „Wegweiser Überflutungsvorsorge“ erhalten Sie Hinweise darüber, ob Ihr Grundstück von Überflutungen betroffen sein könnte und welche Maßnahmen Sie ergreifen können. Für Ihren persönlichen Wegweiser beantworten Sie bitte die vier Fragen des hinterlegten Fragebogens. Ihre Antworten werden anschließend automatisch ausgewertet und Sie erhalten umgehend auf Ihr Grundstück zugeschnittene Informationen und Empfehlungen zum Thema der Überflutungsvorsorge. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten. Schützen Sie sich frühzeitig – nutzen Sie den Wegweiser Überflutungsvorsorge!
Selbst erzeugter Kompost im eigenen Garten ist das „Gold der Gärtnerinnen und Gärtner“. Das ist richtig, solange durch sachgemäße Erzeugung und Verwendung der Eigenkomposte der Gartenboden nicht überdüngt wird und der Nährstoffhaushalt der Beete und Rasenflächen nicht aus der Balance gerät. Letzteres ist leider oft der Fall. Ob dies auch in Berlin zutrifft, zeigen die Ergebnisse eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Forschungsprojektes. Im Sommer 2021 bot die Berliner Senatsumweltverwaltung an, bei zwei Recyclinghöfen der BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe Gartenbodenproben zur kostenlosen Nährstoffanalyse abzugeben. Dem folgten rund 340 Berliner Hausgärtnerinnen und Hausgärtner und gaben über 600 Bodenproben ab, überwiegend aus Nutz- und Zierbeeten sowie Rasenflächen; dazu einen ausgefüllten Fragebogen zu Gartengröße, Flächenaufteilung, Art der Kompostverwendung, Einsatz von Düngemitteln und der Angabe, ob eine Biotonne genutzt wird. Die Bodenproben wurden im Labor auf die Nährstoffe Phosphat, Kalium und Magnesium analysiert. Die gemessenen Werte der Bodennährstoffe werden in „Gehaltklassen“ unterteilt („sehr niedrig“ bis „überhöht“). 90% der Beete weisen höhere Phosphatgehalte auf als benötigt, fast 60 % sind hoch überdüngt. Etwas abgeschwächt findet sich diese hohe Überversorgung auch beim Magnesium und Kalium wieder. Am höchsten mit Phosphat überdüngt zeigten sich die Gemüsebeete, mit 75 % in den Gehaltklassen „sehr hoch“ und „überhöht“. Beim Rasen liegt der Anteil der Überdüngung bei allen Nährstoffen deutlich niedriger. Die Angaben der Gärtnerinnen und Gärtner offenbarten, welchen Anteil Beete und Rasen an der Gesamtfläche des Gartens haben, und welche Anteile des selbst erzeugten Kompostes auf diesen Flächen ausgebracht werden. Die folgenden Abbildungen zeigen den deutlichen Unterschied zwischen diesen Anteilen: Der nährstoffreiche Kompost aus den Grünabfällen des gesamten Gartens wird zu fast 80 % auf die Beete verbracht, die aber nur knapp 40 % der Gesamtfläche bilden. Der Rasenschnitt liefert nach Flächenanteil fast die Hälfte der nährstoffhaltigen Kompost-Rohmasse, aber nur 7 % des Kompostes werden auf den Rasen zurückgeführt. Diese stark einseitige Kompostverwendung auf den Beeten erklärt, dass dort eine Überdüngung entsteht. Der Rasen würde ohne Kompostrückführung längst „verhungert“ sein – um das zu verhindern, wird er i.d.R. mit anderen (Mineral)Düngern versorgt, und diese Nährstoffe gelangen mit dem Rasenschnitt nach dessen Kompostierung letztlich auf die Beete. Durch die häufig mitkompostierten Küchenabfälle wird dort die Überdüngung noch verstärkt. Die Beteiligten gaben im Fragebogen Auskunft darüber, wie viel Liter an Kompost sie pro Jahr auf die Fläche ausbringen, aus der sie die Bodenprobe gezogen haben. Danach konnte den Nährstoff-Gehaltklassen eine jährlich ausgebrachte Kompostmenge (Median-Werte) zugeordnet werden. Eindeutig ist zu erkennen, dass die Überdüngung mit der ausgebrachten Kompostmenge steigt. Nach einschlägiger Expertenauffassung dürfen für eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung maximal 3 Liter Kompost pro Quadratmeter und Jahr ausgebracht werden; auch das gilt nur, wenn es sich um stark zehrendes Gemüse handelt und sich der Boden in der Gehaltklasse „Normalversorgung“ (optimal) befindet. Für Zierbeete und Rasen gelten maximal 2 l/m², a. Liegt der Boden in Gehaltklasse „hochversorgt“, sind diese Werte zu halbieren, ab Klasse „sehr hoch versorgt“ – bei den Beeten im Phosphatgehalt rd. 60 %! – ist kein Kompost mehr auszubringen. Rund die Hälfte der Befragten gab an, außer Kompost noch weitere Düngestoffe einzusetzen, im wesentlichen Mist, Hornspäne und Mineraldünger. Nur beim Mineraldünger gab es jedoch genügend auswertbare Angaben zur jährlich ausgebrachten Menge. Diese Mengenwerte konnten nun ebenfalls zugeordnet werden – es zeigte sich praktisch kein Einfluss der Mineraldüngergabe auf die Gehaltklassen. Es lässt sich zunächst zusammenfassen: Die Überdüngung speziell der Beete entsteht durch zu hohe Kompostgaben, An Küchen- und Gartenabfällen wird insgesamt zu viel selbst kompostiert – die für die Kompostverwendung bevorzugten Beete sind zu klein, um diese Kompostmengen aufzunehmen. Eine Bilanzrechnung für die gartenreichen Außenbezirke Berlins ergab: Die Biotonne erfasst pro Grundstück und Jahr rd. 450 kg an Küchen- und Gartenabfällen, mit etwa 2,5 kg darin enthaltenen, landwirtschaftlich nutzbaren Haupt-Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium). Der Vergleich der Bodenanalysen mit und ohne Biotonne zeigte: Über eine längere Nutzungsdauer der Biotonne werden speziell die hohen Phosphat-Überdüngungen in den Beeten abgebaut: Die von den Pflanzen dem Boden entzogenen Nährstoffe kehren bei der Biotonnen-Nutzung nicht mehr in den garteneigenen Kreislauf zurück, die vorher überhöhten Bodenwerte sinken allmählich ab. Zudem wird aus den in der Biotonne erfassten Küchen- und Gartenabfällen über die Vergärung Biogas gewonnen; neben der sinnvollen Verwertung der Nährstoffe wird ein regenerativer Energieträger gewonnen und damit ein Beitrag zur Klimaentlastung geleistet. Eine vollständige Nutzung der Biotonne auf allen Grundstücken der Außenbezirke Berlins erscheint danach sinnvoll und geboten. Erfolgt dies bei dem verbliebenen Drittel der Grundstücke, die derzeit noch nicht über eine Biotonne verfügen, würden über die zusätzlich erfassbaren Bioabfallmengen von rd. 21.000 Tonnen pro Jahr an ökologischen Werten erschlossen: Insgesamt rd. 180 Tonnen der Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium gelangen zum sinnvollen Einsatz in der Landwirtschaft. Die rd. Tonnen an umgelenktem Phosphat würden z.B. ausreichen, um pro Jahr über 20.000 Tonnen Kartoffeln zu produzieren. Über die Vergärung wird die in der organischen Masse gebundene (Sonnen)Energie in Biogas umgewandelt. Dessen Nutzung kann eine Klimaentlastung von rd. 3.300 Tonnen CO 2 -Äquivalent pro Jahr erzielen. Nein. Ob die Biotonne genutzt wird oder nicht: Die untersuchten Böden zeigten keinen Unterschied in der zu 80 % guten Humusversorgung der Böden. Bei den meisten Nährstoffen, speziell beim Phosphat, besteht ein – bei Fortsetzung der bestehenden Kompost-Praxis weiter steigender – Überschuss, der über die Nutzung der Biotonne in Richtung „Normalversorgung“ abgebaut wird. Selten auftretende Mängel an Stickstoff oder Kalium können durch entsprechende Einzeldünger (z.B. Hornspäne für Stickstoff) ausgeglichen werden. Wichtig zudem: 75 % der Beteiligten mit Biotonne gaben an, die eigene Kompostierung trotzdem fortzusetzen, und das ist mit reduzierten Mengen auch gut so. Die Bilanzrechnung ergab, dass im Mittel die Nutzerinnen und Nutzer der Biotonne noch immer einige Hundert kg pro Jahr selbst kompostieren. Auch diese Menge sollte angesichts der auch dort häufig angetroffenen Überdüngungen noch gesenkt werden. Soweit auf gleichmäßige und bedarfsgerechte Kompostverteilung geachtet wird, ist die in deutlich gemindertem Umfang fortgesetzte Eigenkompostierung für die Versorgung der Gartenböden weiter sinnvoll und damit eine gute „Partnerin“ der Biotonne. Die folgenden Infoblätter geben Ihnen ausführliche Hintergrundinformationen zu den Themen:
Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.
Seit den 80-er Jahren wird verstärkt auf RC-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte für den Straßenbau zurückgegriffen. Aus diesem Grund sind in den ZTV E-StB, den TL Min-StB sowie in verschiedenen Merkblättern diese Materialien berücksichtigt worden. Es fehlen aber konkret definierte Prüfverfahren sowie Erfahrungswerte, die die Eignung dieser Materialien für die jeweiligen Erdbauwerke festlegen. Die große Vielfalt dieser Materialien soll nun anhand einer Umfrage bei Landesstraßenverwaltungen und Tiefbauämtern (kleiner 100 000 Einwohner, Bezirk Nord) auf ihre Anwendung bzw. Anwendbarkeit bei den verschiedenen Erdbauwerken untersucht werden. Daneben werden auch die Anforderungen, die an diese Materialien gestellt wurden, erfasst. Dazu zählen u.a. Art und Umfang der Eignungsprüfungen, Art der Prüfverfahren bei der Qualitätssicherung in-situ. Nach der Auswertung der Umfragebögen soll es möglich sein, Erfahrungswerte mit dem Einsatz von RC-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten bezüglich der jeweiligen Bauwerkstypen abrufen zu können. Diese Erfahrungen sollen zusammen mit detaillierteren Untersuchungen ausgewählter Bauprojekte die Grundlage für die Bearbeitung der Regelwerke und Merkblätter bilden.
Im Juli und August 2013 kletterte die Temperatur in Karlsruhe an vielen Tagen über 30°C und an einigen Tagen auch über 35°C. Dazu befragte das Süddeutsche Klimabüro mit einem online-Fragebogen Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes, wie sie mit Hitze und Hitzebelastung umgehen. Ziel: Die Ergebnisse der im Rahmen des Helmholtz-Verbunds regionale Klimaänderungen REKLIM durchgeführten Umfrage sollen helfen dazu beizutragen, Hitzebelastung im alltäglichen Leben besser zu verstehen und damit Maßnahmen zur Minderung von Hitzebelastung zu entwickeln. Geeignete Maßnahmen zum Umgang mit Hitze entwickeln bzw. vornehmen.
Ziel: In Brandsimulationsanlagen (BSA) können Feuerwehrleute den Innenangriff unter realistischen, kontrollierten Bedingungen üben. Ziel der Studie war die Messung der Beanspruchung von Berufsfeuerwehrleuten in Ausbildung während eines simulierten Innenangriffs. Methodik: 51 Männer und 1 Frau im Alter von 19 bis 32 Jahren (24 +- 3 Jahre, MW+-SA) in fortgeschrittener Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr hatten alle die Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 ohne ärztliche Bedenken durchlaufen. Ablauf: Alle Probanden wurden unmittelbar vor und nach ihrem Übungseinsatz in der BSA untersucht. Die Übungszeit betrug: 29+-5, 21-42 min (MW+-SD, Min-Max). Exposition: Die BSA besteht in einer großen, unbrennbaren Wohnung, in denen Personen (Puppe, 80kg) gerettet und Feuer gelöscht werden müssen. Die Belastung setzt sich zusammen aus schwerer körperlicher Arbeit durch Löschen und Retten, das Tragen der Schutzausrüstung (15-20kg), thermischer Belastung durch Hitzeschutzkleidung mit behinderter Schweißverdunstung und Hitze in den brennenden Räumen sowie emotionaler Belastung durch Gefahr und Zeitdruck. Messungen: Vor und nach der Übung wurde Blut abgenommen und das Gewicht in Unterwäsche, die Körperkerntemperatur auf dem Trommelfell, die Reaktion von Puls und Blutdruck auf Lagewechsel ('Schellong'-Test) und das Befinden (per Fragebogen) bestimmt. Vor, während und nach dem Einsatz wurde kontinuierlich die Herzfrequenz registriert. Von 31 Teilnehmern waren zusätzlich aktuelle Daten der W170 vorhanden, bei 51 die Pulsmesswerte während einer zeitnahen anderen Übung auf der Atemschutzstrecke (ohne Hitze). Ergebnisse: Die Körperkern-Temperatur stieg während der Übung in der BSA signifikant um 0,7+- 0,6, 0,8 - 1,9 Grad Celcius (MW+-SA, Min-Max) an und erreichte nach dem Einsatz 37,8+-0,5, 35,8-38,9 Grad Celcius. Bei 7 Personen betrug der Anstieg 1,4 Grad Celsius oder mehr. Das Gewicht nahm während der Übung signifikant ab: - 0,6+-0,2, - 1,2 bis - 0,2 kg. Die maximale bei der Übung erreichte Herzfrequenz betrug 17+-24, 109-220 S/min. 7 Probanden erreichten Herzfrequenzen größer als vorausgesagt (220 - Lebensalter), die Differenz 'erreicht zu vorausgesagt' betrug in diesen Fällen +6+-10, 1-28 S/min. W170 und Herzfrequenzanstieg während des Einsatzes korrelierten negativ r gleich - 0,3684 (p gleich 0,054). Bei der Routine-Übung auf der Atemschutzstrecke betrug die maximale HF dagegen nur 155+-13, 125-182 S/min. Bereits bei einer realitätsnahen Übung sind junge, trainierte Feuerwehrleute kardiozirkulatorisch bis in Extrembereiche beansprucht, bei weitem höher als bei den jährlichen Atemschutzübungen. Konsequenzen könnte intensivierte arbeitsmedizinische Vorsorge, insbesondere Älterer, intensiviertes Training und verbesserter Atemschutz sein.
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