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Klimaanalyse 2022

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Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg

null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Waldfunktionen (Auswahl) Hamburg

Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.

INSPIRE SN Gebiete mit naturbedingten Risiken

Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit Gefährdungen durch naturbedingte Risiken im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Gebiete mit Gefährdungen durch Hochwasser, Hohlraumgebiete, Gebiete mit Subrosionsgefährdung, durch Massenbewegungen verursachte Einzelereignisse sowie seismologische Ereignisse.

GcBÜK400 - Zink im Oberboden

Zink ist ein für Pflanze, Tier und Mensch essentielles Spurenelement, welches jedoch bei extrem hohen Gehalten auf Pflanzen und Mikroorganismen toxisch wirken kann. Die Zn-Konzentration in der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 52 mg/kg, sie kann aber in Abhängigkeit vom Gesteinstyp stark schwanken. Die mittleren Zn-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen liegen zwischen 11 bis 140 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt ca. 79 mg/kg. Sphalerit (Zinkblende) führende polymetallische La-gerstätten können lokal zu zusätzlichen geogenen Zn-Anreicherungen in den Böden führen. Anthropogene Zn-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisen- und Buntmetallurgie bzw. durch die Zn-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Galvanik) und durch Großfeuerungsanlagen. Im Bereich von Ballungsgebieten sind Zn-Anreicherungen relativ häufig zu beobachten. Anthropogene Zn-Einträge sind in der Landwirtschaft durch die Verwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln möglich. Für unbelastete Böden gelten Zn-Gehalte von 10 bis 80 mg/kg als normal. Die regionale Verbreitung der Zn-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Prägung der Substrate bestimmt; niedrige bis mittlere Gehalte sind über den periglaziären Sanden und Lehmen im Norden und den Lössböden in Mittelsachsen (10 bis 50 mg/kg) sowie den Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges/Vogtlandes (50 bis 150 mg/kg) zu erwarten. Innerhalb der Grundgebirgseinheiten treten über den polymetallischen Lagerstätten des Erzgebirges, in Abhängigkeit von der Intensität der Vererzung, deutliche positive Zn-Anomalien auf (Freiberg, Annaberg-Buchholz - Marienberg, Aue - Schwarzenberg). Böden über Substraten mit extrem niedrigen Zn-Gehalten (Granit von Eibenstock, Orthogneise der Erzgebirgs-Zentralzone, Osterzgebirgischer Eruptivkomplex, kretazische Sandsteine) treten als negative Zn-Anomalien im Kartenbild in Erscheinung. Verstärkte Zn-Akkumulationen sind in den Auenböden des Muldensystems festzustellen. Auf Grund der höheren geogenen Grundgehalte im Wassereinzugsgebiet, dem Auftreten Zn-führender polymetallischer Vererzungen und insbesondere der Bergbau- und Hüttentätigkeit im Freiberger Raum, kommt es vor allem in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu hohen Zn-Konzentrationen (Mediangehalte 370 bzw. 240 mg/kg). Für die Wirkungspfade Boden-Mensch sowie Boden-Pflanze wurden keine Prüf- und Maßnahmenwerte für Gesamtgehalte in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgeschrieben, da Zn bei der Gefahrenbeurteilung nur von geringer Bedeutung ist.

Pruefung unerwuenschter Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln (Forstschutzmitteln) auf Raupenfliegen (Tachinidae)

Im Rahmen der Arbeitsgruppe 'Pestizide und Nutzorganismen' wurden in Goettingen Richtlinien zur Pruefung unerwuenschter Nebenwirkungen von Pflanzenbehandlungsmitteln auf Tachinen erarbeitet (Pales pavida MEIG., Drino inconspicua MEIG.). In Zusammenarbeit mit der Abteilung Waldschutz, FVA Baden-Wuerttemberg in Freiburg, wird versucht, die wichtigsten im Walde eingesetzten Pflanzenschutzmittel in ihrer Wirkung auf Drino inconspicua (und Coccygomimus turionellae L. in Freiburg) zu testen. Erste Ergebnisse wurden 1986 publiziert.

Umweltbedingte Leberschaeden

In Zusammenarbeit mit der medizinischen Klinik Freiburg und Tuebingen Sammlung und Identifizierung exogener (Arzneimittel, Reinigungsmittel u.s.w.) Leberschaeden.

Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Ortsdosisleistung (ODL): 79111 Freiburg ST St. Georgen (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Freiburg ST St. Georgen.

Ortsdosisleistung (ODL): 79108 Freiburg i.Br. (Flugplatz) (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Freiburg i.Br. (Flugplatz).

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