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Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt – Empfehlungen für die Praxis

Gesundheitliche Belange werden in umweltrelevanten Planungsprozessen, wie der Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung, aber auch in der Stadt(entwicklungs)planung nicht ausreichend berücksichtigt. Dies liegt unter anderem an der mangelnden Kooperation der Planenden mit Akteuren aus dem Gesundheitssektor. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Institut für Urbanistik und mehreren Unterauftragnehmer erstellte Fachbroschüre „Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ gibt Empfehlungen für die kommunale Praxis, wie gesundheitliche Belange in den Städten stark gemacht werden können. Sie zeigt auf, an welchen Stellen gesundheitliche Belange in die Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie die Stadt(entwicklungs)planung einfließen und wie die jeweiligen zuständigen Fachämter und Gesundheitsämter besser zusammenwirken können. Veröffentlicht in Broschüren.

Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange – modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung

In der kommunalen Praxis werden gesundheitliche Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem wird die unterschiedliche ⁠ Vulnerabilität ⁠ von Bevölkerungsgruppen gegenüber Umwelteinflüssen bisher in diesen Planungsverfahren kaum beachtet. Vor diesem Hintergrund wurden das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und mehrere Unterauftragnehmer vom ⁠ UBA ⁠ mit der Durchführung des Forschungsprojekts „Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange“ beauftragt. Am Beispiel der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung sowie der Stadtplanung untersuchte das Projekt, wie die aktive Mitwirkung der Gesundheitsämter bei umweltbezogenen Planungen auf kommunaler Ebene verbessert und integrierte Planungsprozesse gefördert werden können. Die Broschüre "Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ fasst die Ergebnisse des Vorhabens zusammen und gibt Empfehlungen für die kommunale Praxis. Sie richtet sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere ⁠ Stakeholder ⁠. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2023.

Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange – modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung

In städtischen Gebieten konzentrieren sich gesundheitsrelevante Umweltbelastungen oftmals in sozial benachteiligten Quartieren. Diese Gebiete sind u. a. durch Lärm, Luftschadstoffe und soziale Problemlagen mehrfach belastet. In der kommunalen Praxis werden gesundheitliche Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen nicht ausreichend berücksichtigt. Ziel des Forschungsvorhabens die Stärkung gesundheitlicher Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen auf kommunaler Ebene. Dieser Zwischenbericht untersucht im Rahmen einer Dokumentenrecherche die Instrumente Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie integrierte Stadtentwicklungsplanung. Die Auswertung der Dokumente umfasste die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele der Instrumente, ihr Potenzial zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen sowie thematische Integrationspotenziale zwischen den Planungen. Außerdem wurden kommunale Planungsprozesse und bestehende Kooperationsformen zwischen planenden Verwaltungen analysiert. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2021.

Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt - Empfehlungen für die Praxis

Gesundheitliche Belange werden in umweltrelevanten Planungsprozessen, wie der Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung, aber auch in der Stadt(entwicklungs)planung nicht ausreichend berücksichtigt. Dies liegt unter anderem an der mangelnden Kooperation der Planenden mit Akteuren aus dem Gesundheitssektor. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Institut für Urbanistik und mehreren Unterauftragnehmer erstellte Fachbroschüre "Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt" gibt Empfehlungen für die kommunale Praxis, wie gesundheitliche Belange in den Städten stark gemacht werden können. Sie zeigt auf, an welchen Stellen gesundheitliche Belange in die Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie die Stadt(entwicklungs)planung einfließen und wie die jeweiligen zuständigen Fachämter und Gesundheitsämter besser zusammenwirken können. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Qualitative Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b BauGB

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt wurde zum 04.05.2017 der § 13b neu in das Baugesetzbuch eingeführt. Die Einführung des § 13b BauGB hatte zum Ziel, der starken Dynamik im Wohnungsmarkt vor allem in den wachsenden Groß- und Universitätsstädten entgegenzuwirken. In diesem Bericht wird anhand einer qualitativen Stichprobenunteruntersuchung (Stand: Juni 2019) von 250 Planungsfällen aus 242 Gemeinden und einer darauf aufbauenden anonymen Online-Befragung dieser anwendenden Gemeinden untersucht, wie die Gemeinden die Vereinfachungen nutzen und welche Planungsergebnisse erreicht werden. Tatsächlich werden Verfahren auf Basis von § 13b BauGB vor allem von kleineren, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt, die Bauvorhaben in kleinem Maßstab verfolgen. Die Planungen begründen überwiegend kleine Bauvorhaben mit meist geringer Dichte und verstärken so die Neuinanspruchnahme von siedlungsnahen Freiflächen in besonderem Maße. Das Verfahren nach § 13b BauGB wird vor allem von kleinen Gemeindeverwaltungen mit begrenzten Personalkapazitäten genutzt und als Vereinfachung der verfahrensmäßigen und materiellen Anforderungen gesehen. Die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden jedoch nicht erreicht. Überdies sind die Verfahren mit teilweise umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden, u. a. durch die Inanspruchnahme strukturreicher und ökologisch hochwertiger Ortsrandstrukturen. In den Verfahren werden wesentliche Elemente zur Sicherung der materiellen und prozessualen Qualität der Bebauungsplanung mit dem Verzicht auf Umweltprüfung und Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt. Sofern Untersuchungen zur Ermittlung von Abwägungsmaterial durchgeführt werden, basiert dies einerseits auf fachrechtlichen Vorgaben oder dient der nachbarschützenden Konfliktvermeidung. Die Autoren der Studie empfehlen, von einer Verlängerung und Verstetigung des § 13b BauGB dringend abzusehen. Quelle: Forschungsbericht

Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange - modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung

Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung und der integrierten Stadtteilentwicklungsplanung auf kommunaler Ebene stand im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse wurde der aktuelle Wissensstand hierzu aufbereitet und systematisiert. Schwerpunkte dabei waren rechtliche Rahmenbedingungen und Ziele der Instrumente, ihr Potenzial zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen, die Integrationspotenziale zwischen den Planungen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem wurden die Verfahrensabläufe in den kommunalen Planungsprozessen und bestehende Kooperationsformen zwischen planenden Verwaltungen analysiert. Der Rolle der Gesundheitsbehörden wurde mit der Auswertung von Stellungnahmen von Gesundheitsämtern nachgegangen, die diese im Rahmen der Aufstellung von Lärmaktionsplänen erarbeitet haben. Die Recherche- und Analyseergebnisse wurden synthetisiert. Es wurden die Potenziale und Hemmnisse der Instrumente in Bezug auf Themenintegration und eine kooperative Planung dargestellt. Diese münden in Folgerungen für die nachfolgenden Arbeitsschritte im Projekt sowie zu weiterführendem Untersuchungsbedarf. Quelle: Forschungsbericht

Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange - modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung

Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung, der Bauleitplanung und der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene standen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse, in telefonischen Interviews, in kommunalen Fallstudien und in einem Fokusgruppen-Prozess wurden der Status quo der Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in der Planung analysiert und Handlungsoptionen für deren stärkere Verankerung in den betreffenden Planungen bzw. Planungsprozessen herausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Rolle der Gesundheitsämter. Die Untersuchungsergebnisse mündeten einerseits in planungsbezogene Darstellungen zu den gesundheitsbezogenen Potenzialen der einzelnen Planungsinstrumente und der aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter. Andererseits wurden sechs übergreifende Handlungsempfehlungen für die wirksame Implementierung gesundheitlicher Belange in den Planungen in den Kommunen abgeleitet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in einer praxistauglichen Veröffentlichung zusammengefasst, die sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere Stake-holder richtet. Quelle: Forschungsbericht

Noch wärmer, noch trockener?

Die positiven bioklimatischen Wirkungen städtischer Grün- und Freiräume, verbunden mit ihren gesundheitlichen Wohlfahrtswirkungen, bilden wichtige Ansatzpunkte für die Anpassung von Städten an die Herausforderungen des Klimawandels und für die Erhaltung städtischer Umwelt- und Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund förderte das Bundesamt für Naturschutz ein F+E-Vorhaben, in dessen Mittelpunkt folgende Fragen standen: (1) Welchen Beitrag leisten städtische Grün- und Freiräume zur Anpassung von Städten an die Folgen des Klimawandels? (2) Wie kann die Umsetzung naturschutzfachlicher und freiraumplanerischer Zielstellungen in der Stadtentwicklung im Hinblick auf den Klimawandel verbessert werden? Ausgehend von Stadtbiotoptypen wurden für den städtischen Raum 57 Stadtvegetationsstrukturtypen identifiziert und hinsichtlich ihrer Vegetationsparameter beschrieben. Auf dieser Datengrundlage wurden auf teil- und gesamtstädtischer Ebene mit den Programmen ENVI-Met und HIRVAC-2D Modellierungen zu klimatischen Wirkungen durchgeführt. Die daraus abgeleiteten flächenbezogenen Aussagen zu klimatischen Ausgleichsfunktionen von unterschiedlichen städtischen Vegetationsstrukturen sind in Steckbriefe für einzelne Stadtvegetationsstrukturtypen eingeflossen. Diese enthalten weiterhin eine Darstellung der spezifischen Vegetationsstrukturen und Aussagen zu ihren Biodiversitätspotenzialen. Aufbauend auf vorliegenden Kenntnissen zu Funktionen und Wohlfahrtswirkungen von Stadtgrün und auf den im Projekt durchgeführten Modellierungen wurden Planungsempfehlungen zur Ausgestaltung von urbanen Freiräumen und Freiraumsystemen abgeleitet. Die Auswertung politischer und gesetzlicher Ziele zeigten Synergien und Zielkonflikte für die städtische Freiraumplanung auf. Basierend auf der Analyse der Potenziale und Defizite der Instrumente des Naturschutzes und der Raumordnung für die Umsetzung freiraumplanerischer Anpassungsmaßnahmen wurden Empfehlungen für die Anwendung des planerischen Instrumentariums formuliert.

Siedlungsnahe Flächen für Erholung, Natursport und Naturerlebnis

Natur in der Stadt steigert die Lebensqualität, sorgt für ein gesünderes Arbeits- und Wohnumfeld und gewährleistet ausreichend Erholung für Alle. Gerade für den wenig mobilen Teil der Bevölkerung, wie Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, ist es wichtig, ausreichend attraktive Natur und Erholungsflächen in direkter Erreichbarkeit vor der eigenen Haustür zu haben. Doch nicht nur als Erholungsfläche sind die innerstädtischen Grünflächen für die Menschen von hohem Wert - sie leisten darüber hinaus einen entscheidenden Beitrag als Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, zur Verbesserung des Mikroklimas und des unmittelbaren Wohnumfeldes in Städten. Naturschutz darf also nicht an der Stadtgrenze enden. Die Ergebnisse des o.g. FuE-Vorhabens sind im vorliegenden Band dokumentiert und werden durch einen praxisorientierten Leitfaden zum Bewegungsraummanagement ergänzt. Auf der Basis einer bundesweiten Befragung bei Städten und Gemeinden und der Auswertung bereits umgesetzter Beispiele wurde ein Bewegungsraummanagement (BEMA) entwickelt. Mit Hilfe dieses BEMA werden die Kommunen dabei unterstützt, ihre vorhandenen Kommunikations- und Organisationsstrukturen optimal für die Planung von zukunftsfähigen siedlungsnahen Freiflächen für Erholung und Naturschutz einzusetzen.

Der neue Platz der Luftbrücke – Vielfältig, lebenswert und nachhaltig

Der Platz der Luftbrücke ist Verkehrsknotenpunkt und geschichtsträchtiger Ort zugleich. Er soll zu einem urbanen Raum mit Vorbildfunktion für klimaangepassten Städtebau entwickelt werden. Damit ist er eines der ersten größeren Referenzprojekte der Charta für das Berliner Stadtgrün. Die Bauherrenfunktion und das Gesamtprojektmanagement übernimmt die Grün Berlin Stiftung für das Land Berlin. Städtebauliches Ziel ist es, aus dem heterogenen Gebiet einen zusammenhängenden Stadtraum mit abwechslungsreichen öffentlichen Plätzen und Grünflächen zu machen und hierbei gleichzeitig innovative Verfahren des Regenwassermanagements und zur Optimierung des Mikroklimas umzusetzen. Breitere Gehwege und Plätze für den Aufenthalt sollen die Lebensqualität der Anwohnenden nachhaltig erhöhen, an der Manfred-von-Richthofen-Straße sind beidseitige Radwege geplant. Das Vorhaben wurde am 9. Dezember 2020 bei einer Auftaktveranstaltung zur Umgestaltung des Platzes der Luftbrücke der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Bezirksstadträtin Christiane Heiß, Tempelhof-Schöneberg und Christoph Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Grün Berlin Stiftung, erläuterten das Gesamtvorhaben im Zusammenhang mit Quartiersentwicklung, Stadt- und Freiraumplanung und der Anpassung an den Klimawandel. Das Hamburger Büro Bruun & Möllers, Gewinner des landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs 2018, erläuterte den Siegerentwurf mit seinen Teilräumen und die Ideen für den Quartiersplatz Kaiserkorso Ecke Manfred-von-Richthofen-Straße. In drei Beteiligungswerkstätten brachten Bürger*innen ihre Ideen und Anregungen zum Quartiersplatz ein. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Wir gestalten den Platz der Luftbrücke neu: Aus einem unwirtlichen Ort wollen wir einen urbanen, begrünten Raum machen, an dem sich Menschen gerne aufhalten und der zum Treffpunkt für die Nachbarschaft werden kann. Mit dem neuen Platz der Luftbrücke wollen wir auch zeigen, wie wir den Stadtraum der Zukunft an die Herausforderungen des Klimawandels anpassen, durch Flächen, auf denen Regenwasser versickert und für Abkühlung sorgt. Bei der Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke setzen wir beispielhaft um, dass Grünflächen ein integraler Bestandteil der zukünftigen Stadtentwicklung sind.“ Christiane Heiß, Bezirksstadträtin Tempelhof-Schöneberg : „Mit dem Wettbewerbsergebnis liegen Entwürfe vor, die eine nachhaltige Transformation zu einem attraktiven, urbanen Quartier in Tempelhof-Schöneberg aufzeigen. Übergreifende Ziele sind die gestalterische und ökologische Aufwertung des öffentlichen Raumes, mehr Verkehrssicherheit und die Einbindung des künftigen Kunst-, Kultur- und Kreativstandorts Flughafen Tempelhof. Für das Quartier Platz der Luftbrücke und seine Anwohner*innen ist dies ein Meilensteinprojekt – es bringt für Jung und Alt einen Raum für Begegnung und Erholung, stärkt den Geschäftsstandort und vor allem hilft es, das Stadtklima für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Anwohnenden zu verbessern.” Christoph Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Grün Berlin Stiftung : „Die Grün Berlin Stiftung zeichnet für die Gesamtprojektsteuerung und die Bauherrenfunktion verantwortlich. Wir werden die Öffentlichkeit kontinuierlich und mit speziell zugeschnittenen Formaten informieren und beteiligen. Den Auftakt bildet die freiraumplanerische Gestaltung des Quartiersplatzes.“ Die Ergebnisse der Veranstaltung werden auf der Projektwebsite der Grün Berlin GmbH zur Verfügung gestellt. Dort sind auch umfangreiche Informationen über das Projekt erhältlich (Flyer, Ausstellung, Presseinformationen). Bis zum 18.12.2020 besteht ferner die Möglichkeit, das Projekt auf mein.Berlin.de zu kommentieren: https://mein.berlin.de/projekte/platz-der-luftbruecke/ . Die Open-Air-Ausstellung am Kaiserkorso Ecke Manfred-von-Richthofen-Straße läuft ebenfalls noch bis zum 18.12.2020. Der Platz der Luftbrücke besitzt aufgrund seiner einzigartigen Geschichte und Lage im Stadtgebiet eine herausragende Bedeutung für Berlin. Kennzeichnend sind die monumentalen Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof, die großen Verkehrsachsen, das zentrale Luftbrückendenkmal und die Wohngebiete zwischen Duden- und Manfred-von-Richthofen-Straße mit der angrenzenden Gartenstadt Neu-Tempelhof. Für die Identität des urbanen Quartiers stellt der Flughafen Tempelhof das prägende raumbildende Gebäude dar. Wichtig ist deshalb die Integration des Flughafens durch klare Sichtbeziehungen und die Schaffung eines hochwertigen Entrées, das vom U-Bahnhof über das Gartendenkmal mit dem Luftbrückendenkmal erlebt werden kann. Im Bereich des Gartendenkmals soll die historische Dimension herausgearbeitet und zeitgemäß dargestellt werden Das Projektgebiet umfasst ca. fünf Hektar und befindet sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, mit Ausnahme eines sehr kleinen Teilstücks an der Dudenstraße Ecke Mehringdamm, das zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört. In den Wohngebieten leben über 20.000 Menschen, zudem sind hier mehrere Behörden ansässig. Gegenwärtig wirkt der Platz der Luftbrücke sehr heterogen und zusammenhanglos. Die großen Verkehrsachsen trennen die einzelnen Räume voneinander und verhindern die Ausbildung eines ganzheitlich wirksamen urbanen Raumes. Im Ideen- und Realisierungswettbewerb 2018 wurden deshalb städtebauliche, freiraumplanerische und infrastrukturelle Lösungen sowie Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel gefordert. Zusätzlich sollte das Spannungsfeld der Ansprüche von Tourist*innen, Beschäftigten der Verwaltungen und Dienstleistungseinrichtungen oder Besucher*innen von Konzerten und Events im Flughafen Tempelhof mit den Ansprüchen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden in den Quartieren ausbalanciert werden. Schon während des Wettbewerbsverfahrens fanden zwei öffentliche Veranstaltungen statt. Die Anregungen flossen in die Wettbewerbsentwürfe ein und werden auch in der weiteren Planung berücksichtigt. Das Büro Bruun & Möllers ging als Sieger aus dem Wettbewerbsverfahren hervor. Der Entwurf lieferte überzeugende programmatische und räumliche Lösungen für die Teilbereiche und übergeordnete Themen wie das Regenwassermanagement und den Verkehr. Durch den ganzheitlichen Ansatz steht der Entwurf auch modellhaft für die innovative und nachhaltige Entwicklung von Frei- und Verkehrsräumen in der Hauptstadt. Für die Umsetzung stehen 10,35 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

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