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Supranationale und deutsche Rechtsfragen des Monitorings transgener Pflanzen zur Erforschung hypothetischer Risiken

Das Projekt "Supranationale und deutsche Rechtsfragen des Monitorings transgener Pflanzen zur Erforschung hypothetischer Risiken" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Lüneburg, Fachbereich II Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Institut für Rechtswissenschaften.Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung sowohl supranationalen als auch deutschen Rechts zu untersuchen, ob und wenn ja, unter welchen Durchführungsmodalitäten ein Monitoring transgener Pflanzen in Deutschland zulässig ist. Die im März dieses Jahres novellierte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, welche bis zum Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht u.a. die Überwachung freigesetzter und in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Neben einer Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit Primärrecht der EG sind die Umsetzungsmaßgaben der Richtlinie zu ermitteln. Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit diese bereits Inhalt des gegenwärtigen deutschen Rechts sind. Soweit die Richtlinie 2001/18/EG dem deutschen Gesetzgeber einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum belässt, ist es erforderlich abzuklären, ob und welchen Schranken der Gesetzgeber bei der einfachgesetzlichen Installierung eines Monitorings unterliegt. Ergänzend sollen besonders im Hinblick auf den Harmonisierungszweck des art. 95 EGV in einem internationalen Rechtsvergleich etwaige Erfordernisse und Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung im deutschen Recht aufgezeigt werden. Die Klärung der in diesem Projekt untersuchten Rechtsfragen ist im Hinblick auf eine Europa- und Verfassungsrecht genügende einfachgesetzliche Installierung eines Monitorings transgener Pflanzen notwendig. Davon wird abhängen, ob eventuelle gentechnische Gefahrenpotenziale künftig angemessen bewältigt werden können.

BfN Schriften 622 - Analyse von Nachweismethoden für genomeditierte und klassische GV-Pflanzen

In der EU unterliegen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) den Zulassungsbestimmungen der Richtlinie 2001/18/EG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Anträge auf Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze erfordern die Beschreibung von Identifizierungs- und Nachweisverfahren. Diese werden von Kontrolllabors der Mitgliedstaaten verwendet, um gentechnisch veränderte Pflanzen nachzuweisen, zu identifizieren und ihr Auftreten in Lebens- und Futtermitteln zu quantifizieren. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2018 (C-528/16) festgestellt, dass mit gerichteter Mutagenese (Genomeditierung) hergestellte Pflanzen unter die Regelungen gemäß Richtlinie 2001/18/EG zur Freisetzung und zum Inverkehrbringen von GVO fallen. Für Kontrolllabors ergeben sich damit spezielle Herausforderungen für Nachweis, Identifizierung und Quantifizierung von genomeditierten Pflanzen.

BfN Schriften 369 - Nutzungsmöglichkeiten der Boden-Dauerbeobachtung der Länder für das Monitoring der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen

Ziel dieses Vorhabens ist die Prüfung der Frage, ob bzw. wie das durch die Bundesländer betriebene Programm der Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDFs) in das durch die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG (EC 2001) vorgeschriebene Monitoring-Programm zur Überwachung der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) eingebunden werden kann (MIDDELHOF et al. 2006; ZÜGHART et al. 2011).

Monitoring der Umweltauswirkungen transgener Kulturpflanzen in Bremen und im Bremer Umland: Erfassung der Ausbreitungs- und Auskreuzungsdynamik von Raps (Brassica napus L.)

Das Projekt "Monitoring der Umweltauswirkungen transgener Kulturpflanzen in Bremen und im Bremer Umland: Erfassung der Ausbreitungs- und Auskreuzungsdynamik von Raps (Brassica napus L.)" wird/wurde gefördert durch: Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und nachhaltige Technologie (UFT), Allgemeine und theoretische Ökologie.In der Bundesrepublik Deutschland und anderen europaeischen Laendern steht der grossflaechige Anbau gentechnisch veraenderter Pflanzen (GVP) in den naechsten Jahren bevor. Mit dem allgemeinen Einsatz von GVP in der Landwirtschaft ist dann auch mit einer Massenfreisetzung von Transgenen in die Umwelt zu rechnen, deren komplexe Wirkungen auf das Artenspektrum, die Populationsdynamik, die Vegetationsoekologie etc. nicht kalkulierbar sind. Fuer das Inverkehrbringen transgener Kulturpflanzen ist deshalb seitens der EU ein Nachzulassungsmonitoring in allen Mitgliedstaaten verpflichtend vorgesehen. Unter den gentechnisch veraenderten Pflanzen spielen fuer Bremen und das Bremer Umland Raps und Mais eine besondere Rolle. Am Beispiel von Raps soll im Rahmen des Projektes ein Instrumentarium entwickelt und erprobt werden, mit dessen Hilfe Ausbreitungs- und Auskreuzungsdynamiken der Kulturpflanze und ihrer Fremdgene erfasst und oekologische Folgewirkungen abgeschaetzt werden koennen. Voraussetzung dafuer ist eine umfassende Dokumentation des Status Quo sowie die Definition geeigneter Beobachtungsparameter und Indikatoren, um zukuenftige Entwicklungen abschaetzen und festgestellte Veraenderungen bewerten zu koennen. Das Forschungsvorhaben beinhaltet grundlegende floristische und vegetationskundliche Datenerhebungen in Bremen und im Bremer Umland, Auswertung der Kartierungen, die Auswahl geeigneter Untersuchungsflaechen, Probennahmen, die Auswertung der erhobenen Daten, die Anlage einer Probenbank bis hin zum Vergleich und Austausch mit Befunden aus Projekten anderer Regionen. Es steht im Kontext mit anderen Drittmittelprojekten zum Thema 'Gentechnikspezifisches Monitoring' (BMU/UBA, BMBF) und unterstuetzt den Aufbau eines interdisziplinaeren wissenschaftlichen Schwerpunktes am UFT.

BfN Schriften 188 - Untersuchungen zur Verbreitung und Anreicherung von Transgensequenzen in der Umwelt über Auskreuzung und Bodeneintrag am Beispiel von HR-Raps

Die im Februar 2001 verabschiedete und seit Oktober 2002 in Kraft getretene Novellierung der europäischen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG regelt in den Ländern der EU die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Umwelt im Rahmen des versuchsweisen und des kommerziellen Anbaus. Aufgrund der Novellierung besteht die Notwendigkeit für die Entwicklung eines Überwachungsplanes, anhand dessen schädliche Auswirkungen oder unerwartete Effekte gentechnisch veränderter Organismen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt nach Inverkehrbringung ermittelt werden sollen.

Bundesratsinitiative zur Grünen Gentechnik/Staatssekretär Aeikens: "Brauchen klare Vorschriften statt Blockaden"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 095/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 095/03 Magdeburg, den 6. Mai 2003 Bundesratsinitiative zur Grünen Gentechnik/Staatssekretär Aeikens: "Brauchen klare Vorschriften statt Blockaden" Sachsen-Anhalt kann wegen gesetzgeberischer Blockaden seine Potenziale in der Grünen Gentechnik nicht nutzen. Die Landesregierung hat daher in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, zu dieser Thematik eine Bundesratsinitiative zu starten. Ziel ist der Abbau bestehender Hemmnisse beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Sachsen-Anhalt fordert, dass bereits bestehende EU-Rechtsvorschriften vom Bund unverzüglich in nationales Recht umgesetzt und angewendet werden, um die Voraussetzungen für eine Trendwende beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland zu schaffen. Darüber hinaus sollen durch die EU Vorschläge über Schwellenwerte, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit schnellstmöglich verabschiedet werden. Umweltstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens: "Mit diesen Regelungen können auch die Verbraucherrechte umfassend gesichert werden." Ziel der Bundesratsinitiative ist, dass Deutschland in dem Bereich der Grünen Gentechnik den Anschluss an die weltweite Entwicklung wieder findet und auch Sachsen-Anhalt von den wirtschaftlichen Chancen profitiert. Aeikens: "Wir haben beste Ressourcen in Landwirtschaft und Züchtungsforschung. Damit wir etwas daraus machen können, brauchen wir klare Vorschriften für einen verantwortungsvollen Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und keine Blockaden." Auch Züchter und Forscher könnten ohne verlässliche rechtliche Grundlagen nicht arbeiten. Pflanzenzucht und Kulturpflanzenforschung und damit auch die Grüne Gentechnik sind wichtige Potenziale des Biotechnologiestandortes Sachsen-Anhalts. Mit der gestarteten Biotechnologie-Offensive will das Land die Entwicklung der Biotechnologie in Sachsen- Anhalt forcieren. Die weltweite Anbaufläche für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) stieg im Jahre 2002 auf etwa 58 Mio. Hektar an. Die Europäische Union blieb von dieser Entwicklung unberührt. Lediglich in Spanien wurden etwa 25.000 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. In Deutschland sind bislang lediglich 16,5 Tonnen transgener Mais für den kommerziellen Anbau im Jahre 2003 freigegeben worden, was etwa einer bundesweiten Anbaufläche von 800 Hektar entspricht. Auch in Sachsen-Anhalt ist eine deutliche Abnahme der Freisetzungsversuche zu verzeichnen. Waren es im Jahr 2000 noch 17 Freisetzungen an zwölf Standorten so sind für das Jahr 2003 lediglich neun Freisetzungsversuche angekündigt. Die Bundesanstalt für Züchtungsforschung will in Sachsen-Anhalt gentechnisch veränderte Kartoffeln und äpfel freisetzen. Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Gatersleben plant drei Versuche mit Kartoffeln und die Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg, wird Pappeln freisetzen. Weiterhin plant die Firma Monsanto die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais. Ursache für die Stagnation des GVP-Anbaus in der EU und in Deutschland ist ein seit 1998 bestehendes De-facto-Moratorium für alle Neuzulassungen von gentechnisch veränderten Organismen. Seitdem sind nicht nur die Anmeldungen für den GVP-Anbau, sondern auch die Feldversuche für die Forschung drastisch zurückgegangen. Zwischenzeitlich wurde jedoch die sogenannte Freisetzungsrichtlinie novelliert und Vorschriften für die absichtliche Freisetzung weiter verbessert sowie eine solide Basis für ein transparentes und verantwortungsbewusstes Bewertungs- und Anbaumanagement geschaffen. Außerdem hat man im Europäischen Rat eine politische Einigung zu weiteren Rahmenbedingungen wie Schwellenwerten, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit erreicht. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Entwicklung eines Konzepts für die Umweltbeobachtung nach Richtlinie 2001/18/EG von transgenem Raps und die Erhebung von Basisdaten

Das Projekt "Entwicklung eines Konzepts für die Umweltbeobachtung nach Richtlinie 2001/18/EG von transgenem Raps und die Erhebung von Basisdaten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Fachgebiet Pflanzenökologie und Ökotoxikologie (320b).Untersuchungen aus USA, Japan, Belgien und auch der Schweiz haben gezeigt, dass transgener Raps sich ausbreiten und etablieren konnte, auch ohne dass ein Anbau stattgefunden hat. Anträge auf eine Genehmigung für den Anbau von transgenem Raps befinden sich im Verfahren. Alle bisher genehmigten und beantragten Rapslinien verfügen über eine transgene Toleranz gegen Herbizide, wenige verfügen zusätzlich über die Eigenschaft männlicher Sterilität. Deutschland gehört zu den Hauptanbauländern von Raps. Vorkommen von Ruderalraps sind weit verbreitet und die Ausbildung ausdauernder Populationen wurde vielfach nachgewiesen. Eine Verbreitung transgener Rapspflanzen z.B. entlang von Transportwegen oder in der Nähe von Verarbeitungsanlagen ist daher auch für D wahrscheinlich. Untersuchungen dazu wurden bisher nur vereinzelt, lokal begrenzt und mit uneinheitlicher Methodik durchgeführt. Eine Verbreitung und Etablierung transgenen Rapses birgt das Potential für schädliche Umweltwirkungen wie z.B. die Verstärkung des Unkrautpotenzials von Raps oder die Auskreuzung in wildverwandte Arten und eine damit verbundene Ausbildung invasiver Eigenschaften. Ein fachlich tragfähiges Konzept für ein Monitoring der Umweltwirkungen von transgenem Raps liegt bisher weder für Import und Verarbeitung noch für den Anbau vor. EFSA empfiehlt in seinem Leitfaden zum Monitoring (2011), die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen, im Fall von Import und Verarbeitung die Verhinderung des Gelangens von keimfähigen Rapssamen in die Umwelt, im Rahmen der fallspezifischen Beobachtung zu überprüfen. Ziele des Vorhabens: - Ein praxistaugliches und im Aufwand angemessenes Konzept für das Monitoring der Umweltwirkungen transgenen Rapses bei Import und Verarbeitung unter Berücksichtigung der nationalen Bedingungen zu erarbeiten. - Erhebungen zum Vorkommen von transgenem Ruderalraps in ausgewählten Regionen durchzuführen und den entwickelten methodischen Ansatz zu erproben.

BfN Schriften 430 - Entwicklung und Erprobung eines Konzepts für ein Monitoring von für den Import zugelassenem transgenem Raps nach Richtlinie 2001/18/EG

Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, ein Konzept für ein systematisches Monitoring von für den Import zugelassenem GV-Raps in Deutschland zu entwickeln und zu erproben.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Mitgliedstaaten sollen alleinzuständig über den Anbau in ihrem Hoheitsgebiet entscheiden können

Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2010 vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten die Freiheit zu gewähren, über die Zulassung, die Einschränkung oder das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen ihres Hoheitsgebiets zu entscheiden. Das verabschiedete Paket umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird; das wissenschaftlich fundierte GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von der Maßnahme jedoch unberührt. Die neue Empfehlung zur Koexistenz räumt mehr Flexibilität ein, damit die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Koexistenzmaßnahmen ihren jeweiligen lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen können. Die vorgeschlagene Verordnung ändert die Richtlinie 2001/18/EG dahingehend, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet künftig einschränken oder untersagen können. Dem Verordnungsentwurf müssen noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen.

Analyse der an Ackerflächen angrenzenden Habitate für die Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP)

Das Projekt "Analyse der an Ackerflächen angrenzenden Habitate für die Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie.Ziel des Projektes ist es, die in der deutschen Agrarlandschaft an Ackerflächen angrenzenden Habitate zu erfassen und die darin lebenden Artengemeinschaften zu charakterisieren. Die zu erwartende Artenzusammensetzung von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen lässt sich in Abhängigkeit von Lage, Managementsystem und Anbaukultur eingrenzen. Schwieriger ist dahingehend eine Aussage darüber zu treffen, welche Arten und Lebensräume zusätzlich, durch ihre Lage in räumlicher Nähe zum Anbaugebiet, durch den Anbau von GVO beeinflusst werden könnten. Bei einem Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) in der EU muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Anbau des GVO auf der ganzen für die entsprechende Kultur nutzbaren Agrarfläche möglich ist. Daher ist die Erfassung von Art und Struktur der in Deutschland an Agrarflächen angrenzenden Lebensräume eine gute Annäherung für eine Aussage zu den durch den GVO-Anbau potenziell betroffenen Lebensräumen und deren Arten. Zusätzlich ist aus naturschutzfachlicher Sicht das Vorkommen von seltenen, gefährdeten und geschützten Arten sowie geschützten Lebensraumtypen (LRT) in der Umgebung von Ackerflächen von besonderer Bedeutung.

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