Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung sowohl supranationalen als auch deutschen Rechts zu untersuchen, ob und wenn ja, unter welchen Durchführungsmodalitäten ein Monitoring transgener Pflanzen in Deutschland zulässig ist. Die im März dieses Jahres novellierte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, welche bis zum Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht u.a. die Überwachung freigesetzter und in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Neben einer Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit Primärrecht der EG sind die Umsetzungsmaßgaben der Richtlinie zu ermitteln. Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit diese bereits Inhalt des gegenwärtigen deutschen Rechts sind. Soweit die Richtlinie 2001/18/EG dem deutschen Gesetzgeber einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum belässt, ist es erforderlich abzuklären, ob und welchen Schranken der Gesetzgeber bei der einfachgesetzlichen Installierung eines Monitorings unterliegt. Ergänzend sollen besonders im Hinblick auf den Harmonisierungszweck des art. 95 EGV in einem internationalen Rechtsvergleich etwaige Erfordernisse und Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung im deutschen Recht aufgezeigt werden. Die Klärung der in diesem Projekt untersuchten Rechtsfragen ist im Hinblick auf eine Europa- und Verfassungsrecht genügende einfachgesetzliche Installierung eines Monitorings transgener Pflanzen notwendig. Davon wird abhängen, ob eventuelle gentechnische Gefahrenpotenziale künftig angemessen bewältigt werden können.
Das deutsche Gentechnikgesetz regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System (gentechnischen Anlagen), die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Ergänzt wird es durch mehrere Rechtsverordnungen. Auf europäischer Ebene sind als wichtigste Regelungen die sogenannte Systemrichtlinie und die sogenannte Freisetzungsrichtlinie zu nennen.
In der EU unterliegen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) den Zulassungsbestimmungen der Richtlinie 2001/18/EG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Anträge auf Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze erfordern die Beschreibung von Identifizierungs- und Nachweisverfahren. Diese werden von Kontrolllabors der Mitgliedstaaten verwendet, um gentechnisch veränderte Pflanzen nachzuweisen, zu identifizieren und ihr Auftreten in Lebens- und Futtermitteln zu quantifizieren. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2018 (C-528/16) festgestellt, dass mit gerichteter Mutagenese (Genomeditierung) hergestellte Pflanzen unter die Regelungen gemäß Richtlinie 2001/18/EG zur Freisetzung und zum Inverkehrbringen von GVO fallen. Für Kontrolllabors ergeben sich damit spezielle Herausforderungen für Nachweis, Identifizierung und Quantifizierung von genomeditierten Pflanzen.
Die Sozialverträglichkeitsbestimmung im österreichischen Gentechnikgesetz ist dem Wortlaut nach so gut wie nicht umsetzbar. Eine Neuinterpretation zielte daher auf gesellschaftliche Inklusion, öffentliche Debatte und Teilhabe an technologiepolitischen Entscheidungen. Das Volksbegehren von 1996 gegen Freisetzungen, gentechnisch veränderte Lebensmittel und Patente 'auf Leben' konnte somit als Beitrag zur sozialverträglichen Gestaltung gesehen werden. Allerdings wurde durch die Forderungen und die Art der Berichterstattung das aufklärerische Ziel der Bestimmung verletzt. Man endete in der unlösbaren Zwickmühle zwischen EU-Regulierung und den Forderungen der Proponenten. Die Ursache für diese Situation war in den Ereignissen um die ersten Freisetzungsanträge zu suchen. Die Strategie der Behörden hatte sich als unhaltbar erwiesen, der öffentliche Widerstand war größer als erwartet. Eine 'illegale' Freisetzung bewirkte Vertrauensverlust und Mobilisierung, der letztlich das Volksbegehren entsprang. Gleichzeitig agierte Österreich auf EU-Ebene gentechnikkritisch. Das Resultat war ein Verlust des Handlungsspielraums. Sowohl die Forderung nach gesellschaftlicher Inklusion als auch praktisch-politische Gesichtspunkte verlangten, den Graben zwischen EU-Recht und Volksbegehren zu überwinden. Die Rechtslage ließ aber Spielräume in lediglich wenigen Bereichen erkennen, die z.T in der Novellierung des Gentechnikgesetzes ausgenutzt wurden, aber am Kern der Forderungen vorbeigingen. Um Vertrauen wiederherzustellen, sollte die Gentechnikkommission neue Aufgaben übernehmen, der administrative Prozess gestrafft und ein Ombudsman als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit installiert werden. Ein wissenschaftliches Institut hätte die so genannte Negativkennzeichnung absichern sollen. Freiwillige Abmachungen zwischen Akteuren mithilfe von Verfahren partizipativer Entscheidungsfindung, wie etwa Konsenskonferenzen, Dialog- und Diskursverfahren und Mediationen wurden die in etlichen Ländern erprobt und hätten auch in Österreich neue Wege weisen können. Im vorliegenden Bericht wurden insbesondere folgende Verfahren analyisiert: Konsenskonferenzen versuchen, Sachverstand, auf den Laien in Form von Experten zurückgreifen können, von Interessen zu trennen. Da sie eher entscheidungsrelevante Fragen behandeln können, ließ der geringe Spielraum sie hier als nicht geeignet erscheinen. Dialogverfahren können Fronten aufbrechen, indem die Beteiligten Vertrauen aufbauen. Die Modalitäten müssen aber bereits verhandelt werden, die Agenda ist flexibel, die Bindung gering. Sie erschienen geeignet, sofern man nicht zuviel erwartet hätte. Diskursverfahren sind vielgestaltig und haben höhere Bindung. Allerdings stehen hier politische und Wertedifferenzen zur Debatte und nicht kognitive. Ein gutachtengestütztes Verfahren schieden also aus. Mediationen unter Vermittlung eines Dritten scheitern am Mangel an einem anerkannt 'Neutralen'.
Ziel dieses Vorhabens ist die Prüfung der Frage, ob bzw. wie das durch die Bundesländer betriebene Programm der Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDFs) in das durch die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG (EC 2001) vorgeschriebene Monitoring-Programm zur Überwachung der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) eingebunden werden kann (MIDDELHOF et al. 2006; ZÜGHART et al. 2011).
Inhalt der Studie war die Prüfung, inwieweit Teile eines GVO-Monitoring im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) übernommen werden können. Im Ergebnis zeigt sich, dass einige Prüfpunkte des GVO-Monitoring durch die ÖFS abgedeckt werden können, weil ein zentrales Schutzziel 'Erhalt der Biodiversität' für ÖFS und GVO-Monitoring gleichermaßen relevant ist. Defizite bestehen z. B. hinsichtlich der Wirkungen von Komplementärherbiziden und der von GVO produzierten Toxine. Die zu erhebenden biotischen Parameter liefern potenziell aussagekräftige Daten für beide Beobachtungssysteme im Sinne eines allgemeinen Biodiversitätsmonitoring.
Es wird untersucht, in welcher Weise Kindern (zwischen 6 und 12 Jahren) im städtischen Raum Möglichkeiten des Naturkontaktes geboten werden. Von April bis Oktober 2003 wurden in den Städten Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Nürtingen Kinder, die in 'Naturerfahrungsräumen' (natürliche, weitgehend ungestaltete Flächen wie Hügel, Bachufer etc.) und auch Kinder, die auf konventionellen Spielplätzen spielten, beobachtet und befragt (standardisierte Interviews). Der Fokus liegt dabei auf dem Spielverhalten der Kinder, bzw. der Frage, welche Unterschiede sich im Spielverhalten auf unterschiedlich ausgestatteten Flächen ausmachen lassen. Daran angeschlossen erfolgte eine postalische Befragung von Eltern von Kindern in der entsprechenden Altersklasse, die einerseits die oben genannten Fragestellungen weiter vertiefte und andererseits zusätzliche Informationen über den außerhäuslichen Aktionsradius der Kinder, ihr Zeitmanagement etc. lieferte. Mit der Untersuchung sollen unter anderem bessere Grundlagen für die Planung von Spielangeboten für Kinder im Freien erarbeitet werden.
In der Bundesrepublik Deutschland und anderen europaeischen Laendern steht der grossflaechige Anbau gentechnisch veraenderter Pflanzen (GVP) in den naechsten Jahren bevor. Mit dem allgemeinen Einsatz von GVP in der Landwirtschaft ist dann auch mit einer Massenfreisetzung von Transgenen in die Umwelt zu rechnen, deren komplexe Wirkungen auf das Artenspektrum, die Populationsdynamik, die Vegetationsoekologie etc. nicht kalkulierbar sind. Fuer das Inverkehrbringen transgener Kulturpflanzen ist deshalb seitens der EU ein Nachzulassungsmonitoring in allen Mitgliedstaaten verpflichtend vorgesehen. Unter den gentechnisch veraenderten Pflanzen spielen fuer Bremen und das Bremer Umland Raps und Mais eine besondere Rolle. Am Beispiel von Raps soll im Rahmen des Projektes ein Instrumentarium entwickelt und erprobt werden, mit dessen Hilfe Ausbreitungs- und Auskreuzungsdynamiken der Kulturpflanze und ihrer Fremdgene erfasst und oekologische Folgewirkungen abgeschaetzt werden koennen. Voraussetzung dafuer ist eine umfassende Dokumentation des Status Quo sowie die Definition geeigneter Beobachtungsparameter und Indikatoren, um zukuenftige Entwicklungen abschaetzen und festgestellte Veraenderungen bewerten zu koennen. Das Forschungsvorhaben beinhaltet grundlegende floristische und vegetationskundliche Datenerhebungen in Bremen und im Bremer Umland, Auswertung der Kartierungen, die Auswahl geeigneter Untersuchungsflaechen, Probennahmen, die Auswertung der erhobenen Daten, die Anlage einer Probenbank bis hin zum Vergleich und Austausch mit Befunden aus Projekten anderer Regionen. Es steht im Kontext mit anderen Drittmittelprojekten zum Thema 'Gentechnikspezifisches Monitoring' (BMU/UBA, BMBF) und unterstuetzt den Aufbau eines interdisziplinaeren wissenschaftlichen Schwerpunktes am UFT.
In die neue Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG ist die Verpflichtung aufgenommen worden, mit der Genehmigung zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) einen Überwachungsplan zum Schutz der Umwelt vorzulegen. Weiterhin haben die Regierungsfraktionen in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass der Anbau von GVP in einem Langzeitmonitoring wissenschaftlich begleitet werden müsse. Unter Federführung des UBA ist die Bund/Länder-AG Monitoring mit der Entwicklung eines anwendungsreifen Konzepts beauftragt worden. Zur Umsetzung dieser Aufgabe sind zahlreiche Aktivitäten entfaltet worden (Eckpunkte-Papier der B/L-AG, Forschungsschwerpunkt im UFOPLAN, Expertengespräche, Anhörungen etc.) deren Ergebnisse im Laufe des Jahres 2002 vorliegen werden. Mit einem zweitägigen Workshop soll eine Zwischenbilanz der Konzeptentwicklungsphase gezogen werden und ein (möglicherweise vorläufiger) Konzeptentwurf für ein Langzeitmonitoring von GVP öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Es ist beabsichtigt, dass ein breiter Teilnehmerkreis aus Forschung, Behörden, Industrie und NGOs an dem Workshop teilnimmt. Die Präsentation der Modellprojekte zum Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen soll als Auftrag vergeben werden.
In die neue Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG ist die Verpflichtung aufgenommen worden, mit der Genehmigung zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) einen Überwachungsplan zum Schutz der Umwelt vorzulegen. Weiterhin haben die Regierungsfraktionen in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass der Anbau von GVP in einem Langzeitmonitoring wissenschaftlich begleitet werden müsse. Unter Federführung von UBA ist die Bund/Länder-AG Monitoring mit der Entwicklung eines anwendungsreifen Konzepts beauftragt worden. Zur Umsetzung dieser Aufgabe sind zahlreiche Aktivitäten entfaltet worden (Eckpunktepapier der B/L-AG, Forschungsschwerpunkt im UFOPLAN, Expertengespräche, Anhörungen etc.) deren Ergebnisse im Laufe des Jahres 2002 vorliegen werden. In einem eintägigen Symposium soll eine Zwischenbilanz der Konzeptentwicklungsphase gezogen werden und ein (möglicherweise vorläufiger) Konzeptentwurf für ein Langzeitmonitoring von GVP öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Eine Diskussion und Bewertung des Instruments Langzeitmonitoring soll die Veranstaltung abschließen. Wegen der hohen politischen Bedeutung des Themas ist eine hochkarätige Besetzung der Vortragenden vorgesehen. Es ist beabsichtigt, dass ein breiter Teilnehmerkreis aus Forschung, Behörden, Industrie und NGOs an dem Symposium teilnimmt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 32 |
| Land | 3 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 22 |
| Text | 12 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 23 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 37 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 19 |
| Webseite | 15 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 26 |
| Lebewesen und Lebensräume | 37 |
| Luft | 23 |
| Mensch und Umwelt | 37 |
| Wasser | 24 |
| Weitere | 37 |