Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung sowohl supranationalen als auch deutschen Rechts zu untersuchen, ob und wenn ja, unter welchen Durchführungsmodalitäten ein Monitoring transgener Pflanzen in Deutschland zulässig ist. Die im März dieses Jahres novellierte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, welche bis zum Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht u.a. die Überwachung freigesetzter und in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Neben einer Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit Primärrecht der EG sind die Umsetzungsmaßgaben der Richtlinie zu ermitteln. Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit diese bereits Inhalt des gegenwärtigen deutschen Rechts sind. Soweit die Richtlinie 2001/18/EG dem deutschen Gesetzgeber einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum belässt, ist es erforderlich abzuklären, ob und welchen Schranken der Gesetzgeber bei der einfachgesetzlichen Installierung eines Monitorings unterliegt. Ergänzend sollen besonders im Hinblick auf den Harmonisierungszweck des art. 95 EGV in einem internationalen Rechtsvergleich etwaige Erfordernisse und Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung im deutschen Recht aufgezeigt werden. Die Klärung der in diesem Projekt untersuchten Rechtsfragen ist im Hinblick auf eine Europa- und Verfassungsrecht genügende einfachgesetzliche Installierung eines Monitorings transgener Pflanzen notwendig. Davon wird abhängen, ob eventuelle gentechnische Gefahrenpotenziale künftig angemessen bewältigt werden können.
In der EU unterliegen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) den Zulassungsbestimmungen der Richtlinie 2001/18/EG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Anträge auf Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze erfordern die Beschreibung von Identifizierungs- und Nachweisverfahren. Diese werden von Kontrolllabors der Mitgliedstaaten verwendet, um gentechnisch veränderte Pflanzen nachzuweisen, zu identifizieren und ihr Auftreten in Lebens- und Futtermitteln zu quantifizieren. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2018 (C-528/16) festgestellt, dass mit gerichteter Mutagenese (Genomeditierung) hergestellte Pflanzen unter die Regelungen gemäß Richtlinie 2001/18/EG zur Freisetzung und zum Inverkehrbringen von GVO fallen. Für Kontrolllabors ergeben sich damit spezielle Herausforderungen für Nachweis, Identifizierung und Quantifizierung von genomeditierten Pflanzen.
Untersuchungen aus USA, Japan, Belgien und auch der Schweiz haben gezeigt, dass transgener Raps sich ausbreiten und etablieren konnte, auch ohne dass ein Anbau stattgefunden hat. Anträge auf eine Genehmigung für den Anbau von transgenem Raps befinden sich im Verfahren. Alle bisher genehmigten und beantragten Rapslinien verfügen über eine transgene Toleranz gegen Herbizide, wenige verfügen zusätzlich über die Eigenschaft männlicher Sterilität. Deutschland gehört zu den Hauptanbauländern von Raps. Vorkommen von Ruderalraps sind weit verbreitet und die Ausbildung ausdauernder Populationen wurde vielfach nachgewiesen. Eine Verbreitung transgener Rapspflanzen z.B. entlang von Transportwegen oder in der Nähe von Verarbeitungsanlagen ist daher auch für D wahrscheinlich. Untersuchungen dazu wurden bisher nur vereinzelt, lokal begrenzt und mit uneinheitlicher Methodik durchgeführt. Eine Verbreitung und Etablierung transgenen Rapses birgt das Potential für schädliche Umweltwirkungen wie z.B. die Verstärkung des Unkrautpotenzials von Raps oder die Auskreuzung in wildverwandte Arten und eine damit verbundene Ausbildung invasiver Eigenschaften. Ein fachlich tragfähiges Konzept für ein Monitoring der Umweltwirkungen von transgenem Raps liegt bisher weder für Import und Verarbeitung noch für den Anbau vor. EFSA empfiehlt in seinem Leitfaden zum Monitoring (2011), die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen, im Fall von Import und Verarbeitung die Verhinderung des Gelangens von keimfähigen Rapssamen in die Umwelt, im Rahmen der fallspezifischen Beobachtung zu überprüfen. Ziele des Vorhabens: - Ein praxistaugliches und im Aufwand angemessenes Konzept für das Monitoring der Umweltwirkungen transgenen Rapses bei Import und Verarbeitung unter Berücksichtigung der nationalen Bedingungen zu erarbeiten. - Erhebungen zum Vorkommen von transgenem Ruderalraps in ausgewählten Regionen durchzuführen und den entwickelten methodischen Ansatz zu erproben.
Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, ein Konzept für ein systematisches Monitoring von für den Import zugelassenem GV-Raps in Deutschland zu entwickeln und zu erproben.
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2010 vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten die Freiheit zu gewähren, über die Zulassung, die Einschränkung oder das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen ihres Hoheitsgebiets zu entscheiden. Das verabschiedete Paket umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird; das wissenschaftlich fundierte GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von der Maßnahme jedoch unberührt. Die neue Empfehlung zur Koexistenz räumt mehr Flexibilität ein, damit die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Koexistenzmaßnahmen ihren jeweiligen lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen können. Die vorgeschlagene Verordnung ändert die Richtlinie 2001/18/EG dahingehend, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet künftig einschränken oder untersagen können. Dem Verordnungsentwurf müssen noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen.
Ziel des Projektes ist es, die in der deutschen Agrarlandschaft an Ackerflächen angrenzenden Habitate zu erfassen und die darin lebenden Artengemeinschaften zu charakterisieren. Die zu erwartende Artenzusammensetzung von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen lässt sich in Abhängigkeit von Lage, Managementsystem und Anbaukultur eingrenzen. Schwieriger ist dahingehend eine Aussage darüber zu treffen, welche Arten und Lebensräume zusätzlich, durch ihre Lage in räumlicher Nähe zum Anbaugebiet, durch den Anbau von GVO beeinflusst werden könnten. Bei einem Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) in der EU muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Anbau des GVO auf der ganzen für die entsprechende Kultur nutzbaren Agrarfläche möglich ist. Daher ist die Erfassung von Art und Struktur der in Deutschland an Agrarflächen angrenzenden Lebensräume eine gute Annäherung für eine Aussage zu den durch den GVO-Anbau potenziell betroffenen Lebensräumen und deren Arten. Zusätzlich ist aus naturschutzfachlicher Sicht das Vorkommen von seltenen, gefährdeten und geschützten Arten sowie geschützten Lebensraumtypen (LRT) in der Umgebung von Ackerflächen von besonderer Bedeutung.
Ziel dieses Vorhabens ist die Überprüfung der Einbindung eines bestehenden Umwelt-Überwachungsprogramms, konkret das durch die Bundesländer betriebene Programm der Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDFs), in das durch die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG vorgeschriebene Monitoring-Programm zur Überwachung der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen. Erste Erfahrungen mit einem durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und einem Antragsteller (Monsanto) gemeinsam erstellten Monitoringplan zur Erfassung der Auswirkungen des Anbaus des insektenresistenten Mais MON810 zeigten, dass die Einbindung bestehender Beobachtungsnetze und hier speziell der BDFs in das GVO-Monitorings noch einer Eignungsprüfung unterzogen werden muss. Bei der Umsetzung dieser Ziele sind die von den Antragstellern in einem gegenwärtig laufenden UBA-Vorhaben zur Erfassung der bisher auf den BDFs erhobenen Daten zur Bodenbiodiversität sehr hilfreich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden fünf Arbeitspakete durchgeführt. AP 1: Erarbeitung von fachlichen Anforderungen an ein aussagefähiges und wissenschaftlich fundiertes Monitoring der Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf den Lebensraum Boden. AP 2: Fachliche Bewertung der Möglichkeiten und Grenzen der Nutzen der Boden-Dauerbeobachtung der Länder für das GVO-Monitoring. AP 3: Entwicklung konkreter Erweiterungs- oder Anpassungsmöglichkeiten der Boden-Dauerbeobachtung der Länder und/oder ergänzender Monitoringmodule für das GVO-Monitoring. AP 4: Prüfung der Datenverfügbarkeit sowie von Möglichkeiten der Datenauswertung für das GVO-Monitoring. Entwicklung eines Modells für den Datenfluss und die Datenhaltung. AP 5: Organisation und Öffentlichkeitsarbeit. Die Durchführung und Ergebnisse des Vorhabens werden sowohl im Rahmen einer 'Projektbegleitenden Arbeitsgruppe' als auch eines Fachgesprächs am Ende des Vorhabens VertreterInnen von Verwaltung, Anwendern und Wissenschaft vorgestellt werden.
Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG sieht ein Monitoring der Wirkungen von GVO auf die Umwelt nach Marktzulassung verbindlich vor. Verantwortlich dafür ist der Genehmigungsinhaber. Für den Bereich der allgemeinen Beobachtung wird empfohlen, sofern fachlich sinnvoll, vorhandene Messnetze und Beobachtungsprogramme zu nutzen. In dem für Deutschland gültigen Plan für MON810 wurde dies zum ersten Mal umgesetzt. Allerdings ist im Vorfeld nicht im Detail geprüft worden, ob sich die vorhandenen Beobachtungsprogramme bzw. die erhobenen Daten für die Fragestellungen des GVO-Monitoring eignen. Das bundesweite Vogelmonitoring ist ein Programm, das im deutschen Monitoringplan von MON810 genannt wird. In diesem Forschungsvorhaben soll das bundesweite Vogelmonitoring vertieft auf seine Nutzungsmöglichkeiten für das GVO-Monitoring geprüft werden. Es sollen Auswertungsmöglichkeiten konkretisiert sowie ggf. Grenzen der Nutzbarkeit aufgezeigt werden. Darüber hinaus sollen Vorschläge für Anpassungen bzw. Erweiterungen der Erhebungen erarbeitet werden. Die Erweiterungsmodule sollen hinsichtlich der Methoden und des Designs umsetzungsreif ausgearbeitet sowie, z.B. im Rahmen von Fachgesprächen, abgestimmt werden. Auch sollen Möglichkeiten der Datenhaltung und -weiterleitung sowie Methoden der Auswertung dargestellt werden. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens fließen unmittelbar in die Vollzugsarbeit, insbesondere in die Bewertung der mit den Anträgen eingereichten Monitoringpläne ein. Die geplante Einbindung des bundesweiten Vogelmonitorings in das GVO-Monitoring kann konkretisiert und fachlich sinnvoll umgesetzt werden. Relevante Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen publiziert werden.
Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, ein Konzept für ein systematisches Monitoring von für den Import zugelassenem GV-Raps in Deutschland zu... mehr lesen
Ziel dieses Vorhabens ist die Prüfung der Frage, ob bzw. wie das durch die Bundesländer betriebene Programm der Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDFs) in das durch die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG (EC 2001) vorgeschriebene Monitoring-Programm zur Überwachung der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) eingebunden werden kann (MIDDELHOF et al. 2006; ZÜGHART et al. 2011).
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