Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart AX_Ortslage (52001).„‚Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionalerPrägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehendenFlächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'.“ [OK]Ihre Ausdehnung überdeckt in der Regel Flächenobjekte aus allen anderen Ebenen.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten zu originären Schutz(gebiets)kategorien des Landschaftsprogramms Saarland dar. Es handelt sich sowohl um Planungs- (LSG und WSG) als auch Bestandsdaten (Unzerschnittene Räume).:Es wird eine saarlandweite (außer "Biosphäre Bliesgau") Neukonzeption der Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Im Bereich der „Biosphäre Bliesgau“ soll die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete im Rahmen des ganzheitlichen Entwicklungsauftrages für das Biosphärenreservat erfolgen. Die Schwerpunkte der Neuordnung liegen auf: • den Auen der Fluss- und Bachtäler, insbesondere mit noch funktionsfähigen Retentionsflächen und be-sonderer Bedeutung für Arten- und Biotopschutz sowie Erholung, • den Freiräumen und Grünzügen auf der Siedlungsachse des mittleren Saartals, des Saarlouiser Be-ckens und des Neunkircher Verdichtungsraums, die sich unter hohem Siedlungsdruck befinden und gleichzeitig eine hohe Bedeutung als siedlungsnahe Freiräume besitzen, • den als besonders wertvoll bewerteten Kulturlandschaften des Saarlandes, • zu erhaltenden Offenlandbereichen mit Umnutzungstendenzen sowie Ausbreitung der Freizeitnutzung, • den durch die Expansion von Siedlung, Gewerbe oder Rohstoffwirtschaft gefährdeten Bereichen, in de-nen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bebauung oder Ausbeutung erfolgen sollte, • den Flächen mit hohem Erholungs- und Freizeitdruck bzw. verstärkter Bebauung im Außenbereich (z.B. Niedtal, Täler der Losheimer Schotterflur), • Landschaftsausschnitten mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung (z.B. Saarschleife, Limberg, Litermont, Schaumberg, Weiselberg) sowie • Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung und den Naturhaushalt. Zur Vermeidung von Doppelausweisungen werden innerhalb dieser Räume liegende Naturschutzgebiete nicht in die Landschaftsschutzgebietsneuordnungskulisse aufgenommen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.6.2
Der Wald dient neben seiner Nutz- und Schutzfunktion der Bevölkerung zur Erholung, zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens. Wald mit einer besonderen Inanspruchnahme durch Erholungssuchende wird mit zwei Intensitätsstufen erfasst. Es wird unterschieden zwischen: - der Intensitätsstufe 1 (so intensiv frequentiert, dass das forstliche Management maßgeblich von der Erholungsnutzung bestimmt wird), und - der Intensitätsstufe 2 (im regionalen Vergleich überdurchschnittlich stark besucht). Der Wald dient neben seiner Nutz- und Schutzfunktion der Bevölkerung zur Erholung, zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens. Wald mit einer besonderen Inanspruchnahme durch Erholungssuchende wird mit zwei Intensitätsstufen erfasst. Es wird unterschieden zwischen: - der Intensitätsstufe 1 (so intensiv frequentiert, dass das forstliche Management maßgeblich von der Erholungsnutzung bestimmt wird), und - der Intensitätsstufe 2 (im regionalen Vergleich überdurchschnittlich stark besucht).
Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Östliches Harzvorland östlich der Stadt Eisleben und erfaßt neben dem Süßen See auch die umliegenden Hänge zwischen Volkstedt im Nordwesten sowie Höhnstedt im Südosten. Es reicht bis zur B80 im Süden, einschließlich der Hänge südlich von Aseleben. Das LSG wird von mehreren zwischen 230 und 160 m über NN hohen Höhenzügen und vom Süßen See geprägt. Der See wird am Südrand von Flachhängen begrenzt, während den Nordrand eine 80 bis 90 m hohe Geländestufe bildet. Dieser Abbruch ist eine geologische Störung, die sich über Zerrungsspalten an den Hängen und auf der Hochfläche durch eine zerschluchtete und dellenartig eingetiefte Oberfläche zeigt. Mehrere durch die Wassererosion nach Starkniederschlägen entstandene Schluchten ziehen sich hangabwärts, zum Beispiel Galgenschlucht, Lindenschlucht und Badendorfer Schlucht. Der See weist zumindest am Süd- und Westufer noch einige zusammenhängende Röhrichtbereiche auf, sonst ragen vielerorts die Boots- und Angelstege in die Wasserfläche. Die Sedimentation der von der „Bösen Sieben“ mitgeführten Sinkstoffe führt im Mündungsbereich zu fortschreitender Verlandung. Am Ostufer ragt auf einer Landzunge die mächtige Burg Seeburg empor. Die Nordhänge sind durch Gärten, Obstanlagen, Rebhänge und Wochenendhäuser stark gegliedert. Nur wenige offene Stellen mit Trockenvegetation oder Trockengebüsch sind vorhanden. Als landschaftliche Besonderheit sind am Südufer bei Aseleben die Salzwiesen zu erwähnen, die durch salzhaltiges Quell- und Drängewasser beeinflußt werden und eine charakteristische Halophytenvegetation aufweist. Die ältesten Zeugnisse der Anwesenheit des Menschen im Gebiet des Süßen und Salzigen Sees fanden sich bei Langenbogen, Wansleben, Amsdorf und Unterrißdorf und gehören der Altsteinzeit an. Die Seen boten die Möglichkeit zum Fischfang und zogen die Wildtiere zur Tränke, wo der Mensch ihnen auflauern konnte. Die vor- und frühgeschichtlichen Siedlungen konzentrierten sich an beiden Enden des Süßen Sees und entlang der Salza und der Bösen Sieben; das heißt bei Seeburg im Osten sowie Lüttchendorf bis Unterrißdorf und Helfta um das westliche Ende; am Salzigen See bei Röblingen und um dessen östliches Ufer bei Wansleben und Langenbogen. Eine weitere Konzentration zeigte sich bei Erdeborn. Nordwestlich von Seeburg sind Siedlungen auch auf den Höhen des Nordufers nachweisbar, während am nördlichen Ufer des Süßen Sees bislang keine Funde erbracht werden konnten. Erst ab der Höhe von Neehausen bis Hedersleben war dann wieder eine dichtere Besiedlung zu konstatieren. Dennoch weist die Hochflächenkante am Nordufer an mehreren Stellen grabenähnliche Einschnitte und wallartige Strukturen auf, die von Befestigungen stammen könnten. Der skizzierte Besiedlungsgang zeichnet sich bereits in der Jungsteinzeit ab, mit Ausnahme von Seeburg, das in der Bronzezeit besiedelt wurde. Ein Steinkreis bei Wormsleben und ein doppelter Palisadenring südwestlich von Dederstedt stellen vorgeschichtliche Kultanlagen in diesem Gebiet dar. Die älteste nachweisbare Bauernkultur am Süßen See ist die der Linienbandkeramik, die Siedlungen bei Lüttchendorf gründete. Die Ackerbauern der Trichterbecher- und der Schnurkeramikkultur errichteten auf dem Dreihügelberg bei Lüttchendorf, auf dem Wachhügel und auf dem Ochsenberg bei Seeburg Grabhügel. Kontinuität von der Bronze- bis in die Eisenzeit war die Regel; lediglich Seeburg verzeichnete wieder einen Rückgang, während vor allem die Gebiete südlich von Hedersleben und um Erdeborn weiterhin stark besiedelt blieben. Im Falle von Erdeborn hing dies sicherlich mit den dort an die Erdoberfläche empordringenden Solequellen zusammen, die an mehreren Stellen zu Salz gesotten wurden und für die Region einen wichtigen Bodenschatz darstellten. Salzhaltige Quellen sind auch für Aseleben bezeugt und wurden dort in der Früheisenzeit ebenfalls für die Salzgewinnung genutzt. Zwischen Erdeborn und Helfta streicht auch das Kupferschieferflöz an der Erdoberfläche aus, mit dessen Abbau seit Beginn der Bronzezeit gerechnet werden kann. Die Gewinnung von und der Handel mit Kupfer und Salz stellten die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren dieser Zeit dar. Von deren Verteilung profitierten lokale Fürsten, die sich in mächtigen Grabhügeln mit kostbaren Beigaben beisetzen ließen, von denen einer nicht weit außerhalb des LSG bei Helmsdorf entdeckt werden konnte. Die römische Kaiserzeit ist derzeit nur durch eine Siedlung bei Lüttchendorf nachgewiesen. Die Zeugnisse der Völkerwanderungszeit sind fast immer Gräberfelder, die im Umfeld der noch heute bestehenden Ortschaften zu finden sind, so daß darauf geschlossen werden darf, daß seit der Zeit des Thüringer Reiches das Siedlungsbild bereits weitgehend festgelegt war. Im Mittelalter wurden bisweilen Siedlungsstellen, die in der Bronze- oder Eisenzeit bewohnt waren, aufgesucht, doch bereits am Ende des Mittelalters wieder aufgegeben. Dieses Schicksal traf auch Neugründungen am Nordufer des Süßen Sees wie die Wüstungen Badendorf und Cleußnitz. Die bedeutendste Befestigung des Frühmittelalters bildet die Seeburg, seinerzeit Hohseoburg genannt. Sie war Sitz des sächsischen Fürsten Theoderich und wurde von Karl dem Großen 743 eingenommen. Sie war Hauptburg des gleichnamigen Gaus. Die Mansfelder Grafen erwarben 1287 diese Burg, die sie anschließend zum Wohnschloß umbauen ließen. Das Gebiet wurde schon frühzeitig intensiv ackerwirtschaftlich genutzt. Die auf den trockenen Hängen früher verbreitete Schafhutung ist kaum noch zu finden. Dagegen wird die klimatische Gunst für den Obst- und Weinbau auch heute noch genutzt, wenn auch im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren stark reduziert. Die Rebhänge um Höhnstedt-Seeburg-Rollsdorf werden oft als das nördlichste Weinanbaugebiet Europas bezeichnet, jedoch schmücken sich noch weitere Weinanbaugebiete mit diesem Attribut, zum Beispiel das an der Schwarzen Elster bei Jessen. In den 1970er und 1980er Jahren wurde der Obstbau, besonders der Apfel-, Sauer- und Süßkirsch- sowie Aprikosenanbau, großflächig und intensiv betrieben. Ein Teil der hier reichlich verabreichten Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel verdriftete sowohl oberflächig als auch über den Eintrag ins Grundwasser verstärkt in den Süßen See. Der Süße See wird seit langer Zeit und auch heute noch fischereiwirtschaftlich genutzt. Stets ist in der Fischerei am Kernersee Frischfisch erhältlich. Schließlich kam, bedingt durch die reizvolle Lage und die Nähe zur Großstadt Halle, noch die Erholungsnutzung hinzu. Am Nordufer wurden ein Badestrand, eine Wochenendsiedlung, ein Campingplatz, eine Schiffsgaststätte sowie ein Segelboothafen errichtet, so daß an den Wochenenden und in den Ferienzeiten eine Vielzahl von Erholungsuchenden das Gebiet bevölkert. Den nicht sichtbaren Teil des geologischen Profils bilden die subsalinaren Gesteine bis zum Basalanhydrit des Zechsteins, die im Erdmittelalter an Störungen zu Schollen zerbrachen. Der Bergbau auf Kupferschiefer hat außerhalb des LSG die Lagerungsverhältnisse verdeutlicht. Das darüber folgende Salinarstockwerk wird vor allem vom Staßfurt-Steinsalz gebildet, das vom Zentrum der Schwittersdorfer (Mansfelder) Mulde zum Ausstrichbereich am Hornburger Sattel driftete und sich dabei im Bereich der Seen zu großen Mächtigkeiten aufstaute. Bei der Auslaugung des Salzes entstanden die Hohlformen der Seen. Der östliche Teil des LSG liegt südöstlich der Hornburger Tiefenstörung, wo sich das Salz aus der Querfurter Mulde und der Bennstedt-Nietlebener (Passendorfer) Mulde vor dem von Nordwest nach Südost gerichteten Teutschenthaler Sattel anstaute und bei Wansleben 1000 m Mächtigkeit erreicht. Vor allem das Kalisalz war mehrfach Anlaß für Bergbauversuche, zum Beispiel bei Unterrißdorf und am Ostufer des ehemaligen Salzigen Sees. Die ältesten sichtbaren Gesteine gehören zum Unteren Buntsandstein, der vom Wachhügel bis zur Teufelsspitze den Süßen vom Salzigen See trennt und die Steilhänge am Nordufer des Süßen Sees aufbaut. Der basale Teil wird als Calvörde-Folge bezeichnet und enthält neben rotbraunen bröcklichen Schiefertonen auch dünne Kalksteinbänke. Der höhere Teil, die Bernburg-Folge, beginnt mit der Hauptrogensteinbank, die durch erbsengroße Kalkkugeln mit radialstrahligen und konzentrischen Strukturen gekennzeichnet ist. Darüber folgen im Zentimeterbereich wechselnde bunte Schluffsteine mit hellgrauen Feinsandsteinlinsen, in die Dolomitbänke eingeschaltet sind. Der Hang ist durch zum Teil offene Zerrspalten gekennzeichnet, an denen die Buntsandsteinschollen zu den Seen hin absinken, die Bezeichnung „Rißdorf“ deutet darauf hin. An der Hangoberkante schließt sich der wenig aufgeschlossene Mittlere Buntsandstein mit seinen hellen Grobsandsteinen an. Während einer längeren Schichtlücke entstanden weitgehend die heutigen Lagerungsverhältnisse. Die Gesteine des Buntsandsteins wurden gebleicht, das gelöste Eisen konzentrierte sich beispielsweise an der Himmelhöhe in den Karbonatbänken des Buntsandsteins, die freigewordene Kieselsäure verkittete die Sande des Tertiärs lagenweise zu Knollenstein, der an der Hangoberkante in mehreren Brüchen gewonnen wurde. Die mächtigen Tertiär- und Quartärablagerungen erhielten sich im Salzabwanderungsgebiet südlich des Salzigen Sees außerhalb des LSG. Innerhalb des LSG liegen zwischen und über den Tertiärquarziten nur geringmächtige Glimmersande, vermutlich des Oligozäns. Das Quartär wird vertreten durch zahlreiche isolierte Vorkommen verschiedener Bildungen wie Schmelzwassersande, Geschiebemergel oder Fließerden. Während der letzten Vereisung wurde der Löß angeweht, der vor allem die Hochflächen bedeckt. Der Seeboden wird von nacheiszeitlichen Kalkmudden gebildet. Das LSG liegt bodenkundlich gesehen im Mansfelder Seengebiet an der Grenze zur nördlich anschließenden Pollebener Lößhochfläche. Im Gebiet kommen von Norden nach Süden folgende Bodenformen vor: Tschernosen aus Löß auf der Hochfläche nördlich des Süßen Sees, Pararendzinen und Rendzinen aus unterschiedlichen Substraten am Nord- und Südabhang zum Süßen See, Anmoorgley und Kalkanmoorgley aus Lehm am Südufer des Süßen Sees, Gley-Tschernosem aus Löß und Sandlöß in den Bachtälern und auf dem Boden des ehemaligen Salzigen Sees Pararendzinen bis Rigosole aus Wiesenkalk (relativer Seeboden), in Mulden vergleyt im Wechsel mit Anmoorgley und Humusgley. Die sehr unterschiedlichen Bodenformen erklären sich aus den unterschiedlichen morphologischen Verhältnissen, die von der Hochfläche über Hänge, Schluchten und Bachtälchen zum Seeufer und schließlich bis zum Seeboden des ehemaligen Salzigen Sees reichen. Hydrologisch geprägt wird das LSG von den sogenannten ”Mansfelder Seen”, insbesondere vom 5,2 km langen und maximal 800 m breiten Süßen See mit 238 ha Wasserfläche, der die einzige größere natürliche Wasserfläche in der Vorharzlandschaft darstellt. Mit einer durchschnittlichen Tiefe von 4,8 m (maximal 7 m) führt er zirka 11-12 Millionen m3 Wasser. Der Süße See ist ein polytrophes Gewässer, dessen hohe Trophiestufe durch den Nährstoffeintrag aus dem Umfeld und die Einleitung von Abläufen kommunaler Kläranlagen bedingt ist. Am westlichen Ende fließt dem Süßen See das kleine, stark belastete Fließgewässer Böse Sieben zu, ein von sieben aus dem östlichen Harzvorland kommenden Quellbächen, dem Vietzbach, Dippelsbach, Kliebigsbach, Goldgrund, Pfaffengrund, Saugrund und dem Wilden Graben, gespeister Bach. Obwohl die Gehalte an Stickstoff (NO2, NO3, NH4) und an Phosphor (o-PO4, g-PO4) rückgängig sind, wird eine durchgreifende Verbesserung der Wassergüte erst langfristig erwartet. Seit 1993 ist eine Flußwasseraufbereitungsanlage am Einlauf der Bösen Sieben in Betrieb, die aus dem belasteten Zulauf Orthophosphat ausfällt. Der durch einen Höhenzug vom Süßen See getrennte Salzige See in den Jahren von 1892 bis 1894 in unterirdische Hohlräume abgeflossen und wurde durch bergbaulich bedingte Wasserhaltungen mit Ausnahme kleinerer Wasserflächen bis heute trockengehalten. Nach Einstellung des Bergbaus in der Mansfelder Mulde und nach der natürlichen Flutung in den Jahren 1970-1981 wurde die Abpumpmenge zur Trockenhaltung des Seebereiches deutlich größer. Seit 1996 laufen im Rahmen des Projektes ”Wiederentstehung Salziger See” umfangreiche Voruntersuchungen zur Aufklärung möglicher Konfliktpotentiale wie zum Beispiel Wassergüte, Abwasserentsorgung und Altlasten. Das Wasser beider Seen ist salzhaltig, die Namen weisen lediglich auf zeitweise spürbar unterschiedliche Konzentrationen hin. Heute soll jedoch die Salzkonzentration des Süßen Sees über der des ehemaligen Salzigen Sees liegen. Die im östlichen Teil des LSG liegenden Gewässer Kernersee und Bindersee sind Restseen des Salzigen Sees, davon ist der Bindersee mit maximal 11 m Wassertiefe der tiefste der Mansfelder Seen. Auch das Wasser dieser Seen ist stark belastet und eutroph. Am östlichen Rand des LSG fließt die Salza der Saale zu. Sie wird aus dem Mittelgraben über ein Pumpwerk vom Wasser der Weida und anderen Zuflüssen aus dem Gebiet des Salzigen Sees gespeist. Weitere Tälchen haben sich nach Starkniederschlägen tief in die Hänge eingegraben, sind jedoch nicht ständig wasserführend. Am Südufer des Süßen Sees sind mehrere Salzquellen bemerkenswert. Durch die unmittelbare Windschattenwirkung des Harzes wird das Gebiet klimatisch begünstigt und ist mit 428 mm Jahresniederschlag das niederschlagsärmste Gebiet Deutschlands. Die Niederschläge fallen oft als Starkregen und führen zu einem starken oberflächigen Wasserabfluß mit großer Sinkstoffzuführung in den Süßen See. Mit einer Jahresmitteltemperatur von 8,6°C ist das Gebiet thermisch begünstigt, bedingt auch durch die temperaturausgleichende Wirkung der großen Wasserflächen. Da auch im Frühjahr selten Spätfröste auftreten, ist das Gebiet für den Obst- und Weinbau gut geeignet. Großflächig würde das Gebiet vom Traubeneichen-Hainbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation eingenommen, der jedoch nicht mehr vorhanden ist. Derzeit bilden Wasservegetation, Salzvegetation, Röhrichte, Riede sowie Grasfluren und Erlen-Bruchwald entsprechend der Standortverhältnisse ein Mosaik verschiedener natürlicher Vegetationstypen. Waldvegetation ist gegenwärtig im Gebiet des LSG nur in dem als NSG gesicherten „Hasenwinkel“ bei Unterrißdorf mit Trauben-Eiche, Feld- und Spitz-Ahorn sowie Winter-Linde vorhanden. Am Nordhang befinden sich aufgelassene Weingärten. Hier wachsen solche Pflanzen wie Blauer Ackergauchheil, Gelber Günsel und Roter Hornmohn. Ansonsten dominiert halbtrockenrasenartige Vegetation, von der die wertvollsten Stellen mit dem Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten wie beispielsweise Pfriemengras, Walliser Schwingel und andere, als kleine NSG gesichert sind. Weit verbreitet ist auch der Wiesen-Salbei. Im Gebiet sind eine Häufung von wärmeliebenden, subkontinental bis kontinental verbreiteten Arten der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie eine bemerkenswerte Häufung submediterran verbreiteter Arten der Felsheide zu verzeichnen. Trockengebüsche aus Weiß- und Schlehdorn sowie Hunds-Rose und Schwarzem Holunder besiedeln die trockenen und warmen Hanglagen. Eine ausgeprägte Wasservegetation findet sich als Schwimmblattvegetation nur kleinflächig in flacheren Bereichen der Buchten des Süßen Sees wie zum Beispiel der Seeburger Bucht oder der Aselebener Bucht. Röhricht aus Schilfrohr ist am Süßen See überwiegend nur schmal und lückig vorhanden, lediglich im Westteil des Süßen Sees, in der Bucht nördlich der Burg, dem sogenannten „Gehege“, und westlich und östlich des Ortes Aseleben am Südufer sind größere Röhrichtzonen vorhanden. Der Bindersee als Restgewässer des ehemaligen Salzigen Sees weist einen abschnittsweise dichten Röhrichtgürtel auf, während der durch Intensivfischzucht stark beeinträchtigte Kernersee röhrichtfrei ist. Sehr großflächige und reichstrukturierte Röhrichte haben sich auf vernäßten Flächen am Grunde des ehemaligen Salzigen Sees herausgebildet. Eine Unterwasservegetation fehlt fast völlig. Von besonderer Bedeutung ist die Flora der Salzstellen. Diese auf erhöhten Salzgehalt des Standortes angewiesenen Arten finden neben den Salzwiesen bei Aseleben, einem durch Pflegemahd erhaltenen Salzwiesenbereich, an vielen weiteren Stellen am Süßen und ehemaligen Salzigen See Lebensräume. Besonders erwähnenswert sind zum Beispiel die Liegewiese an der Badestelle bei Seeburg und die heute vernäßten Flächen am Boden des ehemaligen Salzigen Sees. Aufgrund der reichen Biotopausstattung und den klimatischen Besonderheiten ist die Tierwelt der Mansfelder Seen außergewöhnlich artenreich. In den Röhrichten des Süßen und des ehemaligen Salzigen Sees brüten Große Rohrdommel, Zwergdommel, Rohrweihe, Blaukehlchen Rohrschwirl, Haubentaucher und etliche Entenarten. In Abbruchkanten am Kernersee brüten Uferschwalben. Graureiher, Kormorane, Lach- und Silbermöwen sind als Nahrungsgäste zu beobachten. Große Bedeutung haben die Seen für den Rastaufenthalt durchziehender Wasservögel, insbesondere vieler Entenarten. Den Süßen See nutzen jährlich tausende Gänse verschiedener Arten als Rastplatz. Greifvögel wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, brüten vereinzelt auf den wenigen Bäumen des Gebietes. Die Felder werden von der Feldlerche bewohnt, die ruderalen oder nitrophilen Randstreifen von Sumpfrohrsänger, Schafstelze und Braunkehlchen. Auf den Trockenhängen siedeln Goldammer, Neuntöter, Garten- und Dorngrasmücke und vereinzelt Sperbergrasmücke, Wendehals und Steinschmätzer. Auf den trockenen Hängen leben Wildkaninchen und Rotfuchs, auch Fledermausarten nutzen das Gebiet als Jagdrevier. Der Biber ist von der Saale über die Salza bis in den Süßen See vorgedrungen und versucht sich am Westende des Süßen Sees zu etablieren. Erdkröte, Gras- und Teichfrosch sind regelmäßig vorkommende Lurcharten des Gebietes. An kleinen, flachen Wasserstellen auf den Ackerflächen sind die trillernden Rufe der Wechselkröte zu hören. An den trockenen Hängen kommt die Zauneidechse vor. Die Fischfauna des Süßen Sees wird stark von der Wassergüte beeinflußt, so daß weitestgehend nur ubiquitäre und unempfindliche Arten vorkommen. Als häufigste Arten wurden Blei, Aal, Plötze, Zander, Flußbarsch, Silberkarpfen, Güster und Rotfeder nachgewiesen. Bemerkenswert ist das Vorkommen des gefährdeten Kaulbarschs. Von fischereilicher Bedeutung ist jedoch vor allem der Karpfen, dessen Bestand durch Besatz gehalten wird. Von der Wirbellosenfauna fallen die zahlreichen Schnecken, insbesondere auch Weinbergschnecken, im LSG auf, die besonders an regnerischen Tagen überall zu finden sind. Überregional bedeutend ist das Gebiet der Mansfelder Seen auch für die Insektenfauna. Die Trocken- und Halbtrockenrasen, die trocken-warmen Brachen, aber vor allem auch die Röhrichte und Salzhabitate sind der Lebensraum für sehr artenreiche Insektengemeinschaften. Darunter finden sich beispielsweise mehrere deutschlandweit vom Aussterben bedrohte Käferarten. Aber auch weitere Insektengruppen wie zum Beispiel Wildbienen, Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge sowie Spinnen sind artenreich vertreten. (1) Auch im vergleichsweise stark zersiedelten Höhnstedter Teil des LSG sind einige Bereiche aus floristischer und faunistischer Sicht sehr wertvoll. Dabei sind die südexponierten Buntsandsteinhänge des Mühlbachtals von besonderer Bedeutung, an denen große Bestände von Astloser Graslilie, Walliser Schwingel, Steppen-Sesel, Edel-Gamander und anderen xerothermen Arten anzutreffen sind. Der an die neue Kläranlage angrenzende Steppenhang am Nordufer des Kernersees weist auf sandiger Unterlage einen artenreichen Pfriemengras-Halbtrockenrasen mit zahlreichen wertgebenden Arten auf, so Gemeines Bartgras, Stumpfspelzige Quecke, Steppen-Wolfsmilch und Zottige Fahnenwicke. Auf den lückigen und halboffenen Böschungen finden sich auch einige wärmeliebende und seltene Kulturrelikte wie Färber-Waid und Österreichischer Lein. Das FND „Senkungsspaltensystem bei Rollsdorf“, nördlich des Straßenabzweigs von der alten B 80 nach Wansleben, stellt einen Sonderstandort dar, auf dem sich eine Reihe seltener Elemente der Trocken- und Halbtrockenrasen etabliert haben, z. B. Ausdauernder Windsbock und Sandveilchen. Die kleinflächigen Weinbergsbrachen beherbergen schützenswerte Kulturpflanzenrelikte und Ackerwildkräuter wie Osterluzei, Schmalblättrigen Hohlzahn, Argentinischen Nachtschatten und Acker-Klettenkerbel. Nur für den im Saalkreis liegenden Teil des LSG sind aktuell 25 Heuschrecken-Artennachgewiesen. Alt-Nachweise der Rotflügligen Ödlandschrecke aus dem Rösatal konnten nicht bestätigt werden und gehen höchstwahrscheinlich auf Fehlbestimmungen zurück. Erwartungsgemäß sind die meisten gefährdeten Arten auf den Trocken- und Halbtrockenrasen und in den wärmegetönten Ruderalfluren anzutreffen, wie z. B. die Blauflüglige Ödlandschrecke, der Rotleibige und der Feldgrashüpfer sowie die Ameisengrille. Unter den hygrophilen Arten sind mit der Kurzflügligen Schwertschrecke und der Großen Goldschrecke vor allem Vertreter der feuchten Sauergras- und Hochstaudenfluren zu finden. Wichtigstes Entwicklungsziel für dieses LSG ist zweifelsohne die weitere Verbesserung der Wasserqualität der Seen, an die durch die vielfältige Nutzung wie Baden, Surfen, Segeln und Fischerei, hohe Anforderungen zu stellen sind. Trotz des Baus der Abwasserbehandlungsanlage in Rollsdorf und der Flußwasseraufbereitungsanlage Wormsleben fließt in den Süßen See immer noch nährstoffreiches und organisch belastetes kommunales Abwasser aus dem Raum Eisleben-Helbra. Der Anschlußgrad der Bevölkerung und des Gewerbes an sowie die Wirkungsgrade der bestehenden Kläranlagen werden weiter erhöht. Die gleiche Zielstellung verfolgt die Forderung nach verantwortungsbewußtem Umgang mit Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln auf den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, um die durch die Hanglagen verstärkte Nährstoffdrift in die Seen zu minimieren. Die vorhandenen Offenflächen, besonders die der nährstoffarmen, trockenen Hänge, sind offen zu halten, und der zu verzeichnenden Verbuschung ist Einhalt zu gebieten. Entbuschungen und Schafhutung sind zu fördern. Die Verbauung der Hänge und Uferpartien mit Wochenendhäusern sowie die Zerschneidung des Schilfgürtels ist einzustellen. Die historische Nutzung durch Obst- und Weinanbau wäre zur Erhaltung des Charakters der Landschaft zu fördern. Durch die Schaffung verbesserter Voraussetzungen wie Anlage markierter Wanderwege, Parkplätze und Toiletten kann eine Steuerung des Erholungswesens erfolgen. Fußwanderungen Die reizvolle Landschaft um den Süßen See lädt zu ausgedehnten Wanderungen ein. So kann von Seeburg aus, nach einer Besichtigung der Burganlage, eine Wanderung am Nordufer entlang führen. Nach Süden reicht der Blick über die ausgedehnte Wasserfläche des Süßen Sees, während nach Norden unmittelbar der Höhenzug ansteigt. Dieser wird in Abständen von eindrucksvollen Schluchten wie der Galgenschlucht und Lindenschlucht geteilt. Ausdauernde Wanderer können den See umrunden, finden aber am Südufer, infolge der Verbauung, kaum Zugang zum unmittelbaren Seeufer. Auch die anderen beiden Seen, der Bindersee und der Kernersee, lassen sich umwandern. Von Rollsdorf aus führt ein Weg am westlichen Ufer des Bindersees entlang, von dem man Ausblicke über die Röhrichtzonen zum See hat. Vorbei an einem 1961 durch einen Erdfall entstandenen Kleingewässer sowie über den Verbindungsgraben, der das Wasser vom Süßen See herbeiführt, geht es südwärts bis zu den Hängen der Teufelsspitze. Wer den Hang dieser Erhebung emporsteigt, hat einen herrlichen Blick über den Binder- und den Kernersee sowie in Richtung Südosten zur Teutschenthaler Abraumpyramide. Der Weg kann am Südufer des Kernersees fortgesetzt werden, vorbei an der Fischerei und der wasserwirtschaftlichen Außenstelle des Staatlichen Amtes für Umweltschutz Halle. Auch hier können ausdauernde Wanderer die Umrundung vollenden und entlang des Nordufers auf der einen und der Trockenhänge auf der anderen Seite bis zur Badeanstalt in Rollsdorf am Bindersee laufen. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr wertvolle Geotope. Besonders sehenswert sind die großen Erdfälle. Dazu gehörden zum Beispiel der Erdfall an der alten B80 bei Rollsdorf am Nordwestufer des Bindersees und der Erdfall Teufelsspitze südlich von Rollsdorf am Südrand des Kernersees. Die Erosion hat die Gesteinsabfolgen des Unteres Buntsandsteins (Trias) in mächtigen Schluchten am Nordufer des Süßen Sees zutage treten lassen. Die Lindenschlucht sowie die Badendorfer Schlucht westlich der Himmelhöhe bei Wormsleben gehören dazu. Die geologische Vergangenheit der Mansfelder Seen Einen kleinen Einblick in die geologische Vergangenheit des Gebietes erhält man am besten bei einem Gang auf der Straße von Aseleben nach Röblingen a.S., die direkt auf dem Grund des Salzigen Sees verläuft und zeitweilig auch vom wieder ansteigenden Wasser überflutet war. Dieser Weg führt zunächst über den Höhenzug mit dem Wachhügel, um sich dann abwärts zu neigen. Nach dem Erreichen der tiefsten Stelle, der wassergefüllten Teufe, führt der nun wieder ansteigende Weg auf die südlich anstehende Hochfläche bei Röblingen. Somit wird die Senkung nachvollzogen, die durch die Auslaugung der Zechsteinsalze verursacht wurde. Die auf der Zechsteinformation lagernde Buntsandsteinschicht wurde vielfach verbogen oder gekippt und stürzte in die darunter befindlichen ausgewaschenen Hohlräume. Dort, wo diese Schichten an der Höhenstufe am nördlichen Seeufer zutage treten, kann der aufmerksame Betrachter derartige Störungslinien erkennen. Auch die trichterförmigen Löcher im Grund des Salzigen Sees sowie weitere Vertiefungen am Ufer, die sich im Laufe der Zeit wieder verfüllten, sind als solche Einstürze zu deuten. Derartige Einstürze sind auch die Ursache des gravierenden Ereignisses, das folgendermaßen beschrieben wird: ”Jahrzehnte hindurch, ja vielleicht Jahrhunderte hindurch haben die Mansfelder Seen in völliger Ruhe und Ungestörtheit bestanden. Da begann auf einmal zu Anfang dieses Jahres (1892) der Spiegel des Salzigen Sees sich zu senken, erst langsam und nur wenig, dann vom Mai an in rascherem Tempo und um einen gewaltigen Betrag.” Es sank der Wasserspiegel täglich um 1-2 cm, teilweise sogar um 3 cm, was einem Wasserverlust von 250 000 m3 pro Tag entsprach. Im November des gleichen Jahres war der Wasserspiegel bereits um 2 m gesunken. Durchgeführte Strömungsmessungen am Grunde des mit 42 m tiefsten Seebereiches, der Teufe, ergaben, daß der See durch zahlreiche kleinste Kanälchen abgeflossen ist und nicht durch einen einzigen großen Strudel. Durch das Verschließen dieser Kanälchen durch tonhaltige Sedimente kam die Absenkung zeitweise zum Stillstand, setzte sich später aber wieder fort, gefördert durch das Abpumpen des Schachtwassers in den umliegenden Bergbauschächten. So zeigte sich der Salzige See lange Zeit als leeres Seebecken. Erst in jüngster Zeit beginnt der Wasserspiegel wieder zu steigen, wird jeodch durch das Pumpwerk Wansleben in einer Zwangshöhe von < 78 m über NN gehalten. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, -aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder, -wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Gezielte Lenkungsmaßnahmen ermöglichen einerseits die Erholungsnutzung aber auch den Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten unterliegt der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta. Im Landkreis Vechta gibt es insgesamt zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete.
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden. Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Im Landschaftsprogramm Saarland wird das Erfordernis zur naturnahen Entwicklung von Kiesweihergebieten in den Auen von Mosel, Saar und Prims dargestellt. Auf Grund der hohen ökologischen Bedeutung und des Entwicklungspotenzials dieser Bereiche sollen die Kiesweiher aus naturschutzfachlicher Sicht aufgewertet werden. Dies soll eine Freizeitnutzung jedoch nicht grundsätzlich ausschließen. Gleichzeitig stellt das Landschaftsprogramm die Kiesweihergebiete als Entwicklungsschwerpunkte „Ökologische Aufwertung von Stillgewässern“ dar. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.11
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegtenTagebaubereich Borna-Ost/Bockwitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.08.1998 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Im Zuge der Restlochflutung durch Eigenaufgehen (Grundwasserzufluss), d. h. ohne Einleitung von Flutungswasser aus dem aktiven Bergbau bzw. von Flussläufen, entsanden bis Ende 2005 der 1,7 km² große Bockwitzer See, der ca. 0,3 km² große Restsee Südkippe und der ca. 0,2 km² große Restsee Hauptwasserhaltung. Der ca. 0,1 km² große Restsee Feuchtbiotop entsteht durch Ansammlung von Oberflächenwasser in einer Geländesenke im Kippenmassiv. Der ca. 0,8 km² große, im Tagebaubereich Borna-Ost gelegene Harthsee war bereits Ende 1995 endgeflutet (Einleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Bockwitz bzw. Eigenflutung durch Grundwasserzufluss). Die Vorflutgestaltung schließt im Tagebaubereich Bockwitz den Verbund der Restseen mit Anbindung an die Eula und im Tagebaubereich Borna-Ost die Anbindung des Harthsees an den Harthbach zur Regulierung der Endwasserstände ein. * Die in den Kippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen vorrangig auf Kippenflächen) sowie im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände (Kippenflächen Bereich Borna-Ost). * Für Natur und Landschaft bestehen durch das Vorhandensein differenzierter Landschaftsstrukturen (Trocken- und Feuchtstandorte, Steilböschungsbereiche und Abbruchkanten, Wasserflächen, Wald, Offenland) vielfältige Entwicklungsbedingungen. Bedeutsame Landschaftselemente bilden Fließ- und Stillgewässer (Bürschgraben, Schenkenteiche, Restsee Feuchtbiotop, Blauer See, Grüner See), naturnahe Areale und Sukzessionsbereiche (Restsee Hauptwasserhaltung, Restsee Südkippe, Südbereich des Bockwitzer Sees und des Harthsees, Bereich der ehemaligen Kompostieranlage, Kippenflächen Bereich Südkippe und Südbereich Bockwitzer See, Bereich Feuchtbiotop, ehemelige Innenkippenzufahrt) und markante Oberflächenformen (Lerchenberg, Ringwall, Ostböschung des Bockwitzer Sees). Im August 2003 wurden wesentliche Teile der entstandenen Bergbaufolgelandschaft als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. * Freizeit und Erholung konzentrieren sich sowohl beim Bockwitzer See als auch beim Harthsee auf den Norduferbereich. Während am Harthsee bereits seit 1995 wassergebundene Erholungsnutzung (Badebetrieb) etabliert ist, bestehen am Bockwitzer See die Voraussetzungen dazu mit Erreichen der konzipierten Einstauhöhe von + 146 m NN (' Badestrand, Bootsanlegestelle). Es sollen Erholungsnutzungen eingeordnet werden, die den Charakter der Naturverbundenheit berücksichtigen. * Die Verkehrserschließung (Anschluss an B 176, K 7933) wird künftig durch die Ortsumgehung Borna der B 95 zwischen Zedtlitz und Kesselshain und die vorgesehene Trasse der A 72 deutlich verbessert. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur weiteren Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Das Sanierungsgebiet wird durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 193 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
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|---|---|
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