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LAPRO_Schutzgebietskategorien - LAPRO2009 - Landschaftsschutzgebiete, Neuordnung

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten zu originären Schutz(gebiets)kategorien des Landschaftsprogramms Saarland dar. Es handelt sich sowohl um Planungs- (LSG und WSG) als auch Bestandsdaten (Unzerschnittene Räume).:Es wird eine saarlandweite (außer "Biosphäre Bliesgau") Neukonzeption der Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Im Bereich der „Biosphäre Bliesgau“ soll die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete im Rahmen des ganzheitlichen Entwicklungsauftrages für das Biosphärenreservat erfolgen. Die Schwerpunkte der Neuordnung liegen auf: • den Auen der Fluss- und Bachtäler, insbesondere mit noch funktionsfähigen Retentionsflächen und be-sonderer Bedeutung für Arten- und Biotopschutz sowie Erholung, • den Freiräumen und Grünzügen auf der Siedlungsachse des mittleren Saartals, des Saarlouiser Be-ckens und des Neunkircher Verdichtungsraums, die sich unter hohem Siedlungsdruck befinden und gleichzeitig eine hohe Bedeutung als siedlungsnahe Freiräume besitzen, • den als besonders wertvoll bewerteten Kulturlandschaften des Saarlandes, • zu erhaltenden Offenlandbereichen mit Umnutzungstendenzen sowie Ausbreitung der Freizeitnutzung, • den durch die Expansion von Siedlung, Gewerbe oder Rohstoffwirtschaft gefährdeten Bereichen, in de-nen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bebauung oder Ausbeutung erfolgen sollte, • den Flächen mit hohem Erholungs- und Freizeitdruck bzw. verstärkter Bebauung im Außenbereich (z.B. Niedtal, Täler der Losheimer Schotterflur), • Landschaftsausschnitten mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung (z.B. Saarschleife, Limberg, Litermont, Schaumberg, Weiselberg) sowie • Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung und den Naturhaushalt. Zur Vermeidung von Doppelausweisungen werden innerhalb dieser Räume liegende Naturschutzgebiete nicht in die Landschaftsschutzgebietsneuordnungskulisse aufgenommen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.6.2

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Ausbreitung von Freizeitnutzung naturverträglich lenken

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Die Ortsrandsituationen werden oft von nicht erwerbslandwirtschaftlichen Freiflächennutzungen überlagert. Diese Ortsrandnutzungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der verbliebenen Offenlandbereiche. Jedoch besteht in einigen Bereichen ein dringender Lenkungsbedarf bzw. unmittelbarer Bedarf zur Verminderung von Bewirtschaftungsfehlern. Hierunter fällt vor allem die ungeregelte Ausbreitung von Pferdekoppeln, Zäunen, freizeitorientierter Bebauung im Außenbereich und intensiver Beweidung. Diese Bereiche werden entsprechend im Landschaftsprogramm dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 10.6

Walderholungsnutzung in Korea und in Deutschland

Die Voraussetzungen, Umstände und Ausprägung der landschaftsgebundenen Erholung in beiden Ländern sind sehr unterschiedlich. Viele Aspekte werden sich nur schwer übertragen lassen. Dennoch stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise sich die umfänglichen und langjährigen Erfahrungen aus Deutschland zur Lösung der Probleme und zur Verbesserung des Erholungsangebots in Korea nutzen lassen. Dies zu klären ist das entscheidende Ziel der vorgelegten Untersuchung.

Open Data und digitale Lenkung für Waldbesucher*innen Handlungsbedarf, Regelungsmöglichkeiten und Kommunikation im Wald

Der Deutsche Wanderverband initiiert das hier beschriebene Vorhaben, um die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Harmonisierung von forstlicher Nutzung und Erholungsnutzung in Wäldern systematisch aufzuarbeiten, Konflikte und Handlungsbedarf zu belegen sowie möglichst Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und in Beispielgebieten zu erproben. Daraus werden universelle Lösungsansätze abgeleitet und für andere Regionen übertragbar gemacht. Ziel des Projektes ist die Harmonisierung von forstlicher Nutzung, naturnaher Freizeit- und Tourismusaktivitäten in Form des Waldbesuchs und Schutz sensibler Ökosysteme durch einen verbesserten Austausch und möglichst universeller Erreichbarkeitslösungen in Zeiten der Digitalisierung unter Zuhilfenahme von Open Data-Ansätzen. Es sollen Forstbetriebe beim nachhaltigen Umbau des Waldes und der Sicherung der Wälder unterstützt werden. Dies kann durch eine verbesserte Kommunikation zur Waldwahrnehmung der Waldbesucher*innen und deren Sensibilisierung ermöglicht werden. Außerdem sollen Nutzer*innenkonflikte minimiert und ein Perspektivwechsel zwischen den Waldnutzenden gefördert werden. In der Kommunikation soll die Einbindung digitaler Dienste stattfinden. Besucherinformation und Besucherlenkung (mithilfe von Open Data-Ansätzen) werden zur verbesserten Erreichbarkeit der Waldbesucher*innen etabliert. Als Partner*innen für die Entwicklung und Kommunikation werden weitere Akteur*innen, wie die Tourismusbranche und Natursportverbände, eingebunden. Dies ermöglicht die Bildung eines starken und handlungsfähigen Netzwerkes. Zusätzlich wird dadurch ein verbesserter Austausch zwischen Ehrenamt und hauptamtlichen Waldakteur*innen ermöglicht. Strukturell zielt das Vorhaben auf die systematische Erfassung der sich abzeichnenden Konflikte und die Entwicklung und Erprobung von möglichst universellen Lösungsansätzen. Diese werden weitgehend unabhängig von Schutzgebietskategorien wirksam

Hundeauslauf im Wald

Mitführ­verbot für Hunde: Weitere nicht betret­bare/gesperrte Flächen sind nicht dargestellt. Bitte beachten Sie die Kennzeichnung vor Ort! Die Berliner Wälder bieten vielfältige Naturräume und Erholungsmöglichkeiten für alle Menschen und das soll auch so bleiben. Für die artgerechte Hundehaltung spielen die stadtnahen Wälder ebenfalls eine große Rolle. Die Zahl der insgesamt in Berlin gehaltenen Hunde wird auf 150.000 bis 200.000 Tiere geschätzt. Entsprechend groß ist die Zahl der ausgeführten Hunde in den Berliner Wäldern. Ein verträgliches Miteinander aller Erholungssuchenden, ob per Fahrrad, auf dem Pferd, zu Fuß, mit Kinderwagen, mit und ohne Hund unterwegs, erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Der wertvolle Erholungs- und Lebensraum Wald bleibt erhalten, wenn alle schonend mit ihm umgehen und die Interessen anderer Waldbesucherinnen und -besucher respektieren. Deshalb ist der Aufenthalt von Hunden genau und zum Vorteil aller geregelt. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Ansonsten gilt im Wald ausnahmslos die Leinenpflicht, nachzulesen in § 23 (2) des Landeswaldgesetzes Berlin und in § 28 (3) des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin. Die zwölf Hundeauslaufgebiete im Wald – die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren – nehmen eine Fläche von etwa 1.220 Hektar Fläche ein, auf der Hunde frei umherlaufen können. In keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert ein vergleichbares Angebot! Hunde müssen außerhalb der eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstücks ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen. Zusätzlich gilt für Hunde, die ab dem 1. Januar 2005 neu angeschafft wurden, die Kennzeichnungspflicht mit einem Chip sowie die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, falls der Hund Personen- und Sachschäden verursachen sollte. Hunde müssen immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können, damit Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Ist das nicht gewährleistet, gilt auch in Hundeauslaufgebieten die Pflicht, die Tiere anzuleinen. Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden, denn die Erholung von Menschen hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Auch Hundeauslaufgebiete sind Lebensräume für Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere. Diese Tiere dürfen durch Hunde nicht gestört oder gefährdet werden. Insbesondere das Hetzen von Wild ist unbedingt zu vermeiden und kann empfindlich bestraft werden. Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete sind nicht Teil des Hundeauslaufgebietes. Hier ist das Freilaufen von Hunden verboten. In der warmen Jahreszeit sollten Hunde dort wo Menschen baden nicht frei laufen und schwimmen. Das gilt auch im jeweiligen Hundeauslaufgebiet! Auf Kinderspielplätze, an öffentliche Badestellen mit Ausnahme an als solche gekennzeichnete Hundebadestellen sowie auf als solche gekennzeichnete Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden (§ 15 Abs. 1 Berliner Hundegesetz). Das Ausgraben von Erholungsbänken, Buddeln an Hängen und auf Wegen ist wegen der Folgen für die Erholungsnutzung und die Stabilität der Wälder nicht zulässig. Verunreinigungen von Hunden sind nur dort zulässig, wo die Allgemeinheit nicht belästigt wird. Auf Wegen, Parkplätzen, Liegewiesen sowie Badestellen und anderen Erholungseinrichtungen sind sie zu vermeiden oder durch den Hundehalter zu entfernen. Ein Überblick für das Verhalten im Hundeauslaufgebiet: Bitte nehmen Sie Rücksicht Belästigen, gefährden und beschädigen Sie keine Erholungssuchenden, Tiere und Gegenstände. Bitte hinterlassen Sie keine Buddellöcher. Gekennzeichnete Naturschutzgebiete und eingezäunte Bereiche sind kein Teil des Hundeauslaufgebietes. Auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen und an öffentliche Badestellen (mit Ausnahme an gekennzeichneten Hundebadestellen) dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Wo Menschen baden, sollten Hunde nicht frei laufen und schwimmen. Ist dies nicht gewährleistet, gilt auch im Hundeauslaufgebiet Leinenpflicht. Hundekot Den Hundekot nicht in Tüten liegen lassen. Hundekot am Ufer in einer Tüte im Abfall entsorgen. Bitte halten Sie die Waldwege, Parkplätze u.ä. sauber. Vielen Dank, dass Sie Rücksicht auf andere Waldbesuchende nehmen.

Berliner Waldbaurichtlinie

Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.

LSG Kuhndorftal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt südlich der Stadt Zeitz und umfaßt die Landschaft der Niederung des Wilden Baches. Es schließt das Waldgebiet des Knittelholzes ein und befindet sich zwischen den Ortslagen Kuhndorf, Nedissen und Rippicha in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Das Bild des LSG wird durch den Taleinschnitt des Wilden Baches einschließlich seiner kleinen Zuflüsse geprägt, der mit seinem mäandrierenden und unverbauten Gewässerlauf und den fast durchgängig vorhandenen bachbegleitenden Gehölzen einen hohen Grad an Naturnähe aufweist. In diesem Bereich wechseln kleinflächig Auengrünland, Staudenfluren und kleinere Feldgehölze mit Streuobstbeständen, schattigen Waldgebieten und mesophilen Grünlandbereichen mit Übergängen zu Magerrasen in den Hangbereichen. Die größeren, geschlossenen Waldgebiete, die überwiegend forstlich genutzt werden, sind das Knittelholz und das Spittelholz mit gut strukturierten Laubmischbeständen. Das Knittelholzgebiet wird gern von Erholungssuchenden aufgesucht. Das LSG wird außerhalb der schmalen Bachaue intensiv ackerbaulich genutzt. Randliche Siedlungsbebauungen sind im nördlichen LSG-Bereich in der Nähe zur Stadt Zeitz zu finden. Hier konzentrieren sich auch zahlreiche Streuobstwiesen. Bis zum 19. Jahrhundert war das Gebiet hauptsächlich durch ausgedehnte Waldflächen und Sumpfgebiete, vor allem im natürlichen Überschwemmungsgebiet der Bäche, gekennzeichnet. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse erfolgte aber auch relativ früh eine Besiedlung, was reiche ur- und frühgeschichtliche Funde belegen. Nach der Besiedlung durch germanische (Hermunduren, Thüringer) und slawische Stämme (Serben; das Gebiet gehörte zum Gau Puonzowa, die Hauptburg befand sich in Posa) wurde das Gebiet im 10. Jahrhundert von den sächsischen Königen erobert und dem Reich als Mark Zeitz angegliedert, wozu in Zeitz 967 ein Bistum gegründet und eine Burg errichtet wurden. Später gehörte das Gebiet den Wettinern und den Askaniern, größeren Einfluß erlangten ebenfalls die Klöster der Prämonstratenser und der Zisterzienser. Die weit verbreitete Form der Bodennutzung vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert war die Dreifelderwirtschaft. An gerodeten, meist südlich exponierten Hängen der größeren Flüsse, aber auch an kleineren Hängen südlich Zeitz, wurden seit dem 11. Jahrhundert Obst- und Weinbau betrieben. Der Weinbau bei Zeitz wurde im 18. Jahrhundert weitgehend aufgegeben, ehemalige Weinbauterrassen sind beispielsweise nordwestlich von Kuhndorf noch zu finden. Die Wasserkraft des Wilden Baches wurde früher genutzt, wie die allerdings stillgelegte Kuhndorfmühle zeigt. Gegenwärtig wird das Gebiet zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt, die Hochflächen meist als Acker und kleinere Flächen der Niederung als Grünland bzw. Streuobstwiesen. Wald- und Gehölzflächen nehmen derzeit einen Flächenanteil von etwa 20% ein. Das Gebiet befindet sich im östlichen Randbereich des Thüringer Beckens. Die steilen Hänge beiderseits des Wilden Baches bestehen aus Gesteinen des Unteren Buntsandsteins. An den Oberhängen und auf den Hochflächen folgen diskordant darüber terrestrische und marin beeinflußte Sedimente eozänen bis oligozänen Alters mit eingelagerten Braunkohleflözen. Die quartären Bildungen der Hochflächen bestehen aus elsterkaltzeitlichen Schmelzwasserkiesen oder -sanden sowie der Oberen Elster-Grundmoräne. Ganz im Süden des LSG ist die Untere Elster-Grundmoräne nachgewiesen. Den hangenden Profilabschluß bildet weichselkaltzeitlicher Löß, der in flacheren Hangbereichen auch direkt auf präquartären Bildungen lagert. In dem Flußtal finden sich unter den holozänen Auensedimenten mächtige holozäne Schotter. Die Entstehung des Tales erklärt sich aus dem Zusammenspiel von fluviatiler Erosion und Auslaugung der Zechstein-Salze im Untergrund. Die vorkommenden Böden auf den Hochflächen sowie an den Talhängen bestehen aus Lößlehm, Berglöß bis Bergton über Buntsandstein. Durch diese Schichtung ist die Neigung zur Staunässe vorhanden, so daß Pseudogleye häufig sind. Daneben treten Parabraunerden aus skeletthaltigem Löß über skeletthaltigem Ton bis Pseudogley-Braunerden auf. Im Tal des Wilden Baches finden sich Gleye aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über fluviatilen Schottern. Die hydrologischen Verhältnisse sind durch das Fließgewässersystem des Knittelholz- und des Wilden Baches geprägt, die beide zum Einzugsgebiet der Weißen Elster gehören. Zwei Schichtquellen im Buntsandstein, die als hydrologische Naturdenkmale unter Schutz gestellt sind, befinden sich im LSG. Klimatisch liegt das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8°C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 595 mm. Das LSG weist aufgrund seiner reichen Biotopausstattung auch eine vielfältige und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt auf. Die Vegetation der Waldgebiete wird beispielsweise im Knittelholz durch naturnahe, rotbuchenreiche Traubeneichen-Hainbuchenwälder bestimmt, unter anderem mit Vorkommen von Großem Zweiblatt, Türkenbund-Lilie, Einbeere, Aronstab, Sanikel und Seidelbast. Weiterhin stocken eschen- oder bergahornreiche Schluchtwälder und Erlen-Eschen-Bachauenwälder im Gebiet. Ein höherer Nadelwaldanteil mit Kiefer und Lärche ist im Spittelholz zu finden. Im Offenland, an Waldrändern und auf Glatthaferwiesen trockenerer Ausbildung der Hangbereiche sind unter anderem Hain-Wachtelweizen, Hohe und Wiesen-Primel, Bärenschote oder Berg-Segge zu finden. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen des Zerbrechlichen Blasenfarns im Gebiet der Kuhndorfmühle. Fledermausarten, wie Mausohr, Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, weiterhin Wasserspitzmaus, Kleinäugige Wühlmaus und Siebenschläfer sind bedeutsame Vertreter der Säugetierfauna im Gebiet. Von den 1994 nachgewiesenen 67 Brutvogelarten im LSG sind Rebhuhn, Braunkehlchen und Wachtel im Offenland sowie Grauspecht, Wendehals, Gebirgsstelze, Raubwürger und Wacholderdrossel in Gewässer-, Wald- und Gehölzbereichen besonders erwähnenswert. Die Schmerle, eine bestandsgefährdete Fischart, kommt in den Bächen des Gebietes vor. Eine Feuchtwiese am westlichen Knittelholzrand stellt ein wertvolles Lurchhabitat dar. Teichmolch, Bergmolch, Grasfrosch und Erdkröte laichen im LSG, ehemalige Vorkommen der Gelbbauchunke sind erloschen. Glattnatter, Ringelnatter und Waldeidechse sind im Gebiet festgestellte Kriechtierarten. Die Wirbellosenfauna zeichnet sich insbesondere durch einen Artenreichtum an Tagfaltern, Heuschrecken und Landschnecken aus. Der Schutzzweck des Gebietes besteht in der Sicherung des reich strukturierten Bachtales innerhalb weiträumiger Ackerflächen und der Erhaltung der Vielfalt ökologisch bedeutsamer Bereiche als Lebensraum seltener und bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Auch die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und des Biotopverbundes sowie des Landschaftscharakters für die Erholungsnutzung sind zu gewährleisten. Dazu zählen die Pflege der im Gebiet vorhandenen Naturdenkmale, der geschützten Biotope und des geschützten Parks. Die ökologisch durchgängigen, naturnahen Bachläufe einschließlich der sensiblen Quellgebiete, die standortgerechten, naturnahen Waldbestände und die Streuobstwiesen sind wichtige Schutzgüter des LSG. Das abwechslungsreiche Landschaftsbild sowie die reiche Naturausstattung in unmittelbarer Stadtnähe prädestinieren das LSG für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung. Die reich gegliederte Landschaft des Kuhndorftales mit dem Wechsel zwischen Bachaue, Wiesen-, Wald- und Ackerflächen sowie den relativ großen Höhenunterschieden auf engem Raum bietet gerade in Stadtnähe zu Zeitz gute Erholungsmöglichkeiten. Hervorzuheben sind insbesondere der naturnahe Schluchtwald des Knittelholzes mit Knittelholzbach und Knittelholzquelle, die Kuhndorfmühle am Wilden Bach einschließlich des Quellgebietes in der unmittelbaren Nähe oder auch die guten Sichtbeziehungen von den höheren Bereichen aus in die Niederung oder zu den umliegenden Ortschaften. Das Gebiet ist durch mehrere, gut gekennzeichnete Wanderwege erschlossen. So führt ein Rundwanderweg von Zeitz-Rasberg entlang des Wilden Baches an der Kuhndorfmühle vorbei bis Kuhndorf und durch das Knittelholz zurück nach Zeitz; ein weiterer Weg erschließt den Bereich zwischen Röden und Kuhndorf. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

LSG Oranienbaumer Heide Status, Größe, Verordnung, Karte: Welche Landkreise werden vom LSG berührt? Welche weiteren Schutzgebiete werden vom LSG berührt? Kurze Gebietsbeschreibung des LSG:

Das LSG liegt auf Flächen des Landkreises Wittenberg sowie der Städte Wittenberg und Dessau-Roßlau. Die Flächenanteile, die sich im früheren Landkreis Anhalt-Zerbst, der bis zum 30.06.2007 bestand, befanden, liegen heute ebenfalls im LK Wittenberg. Folgende Schutzgebiete und weitere Bestandteile des Schutzgebietssystems überlagern sich teilweise mit dem LSG Oranienbaumer Heide: SPA0032LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA Mittlere Oranienbaumer Heide NSG0184___ Mittlere Oranienbaumer Heide NDF0001DE_ Vordere Moch-Hau NDF0002DE_ Moch-Teiche NDF0004DE_ Mochwiese Im Zentrum des LSG liegen das Naturschutzgebiet (NSG0184) „Mittlere Oranienbaumer Heide“, das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA0032LSA) „Mittlere Oranienbaumer Heide“ sowie das Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH0168LSA) gleichen Namens, welche durch die Pufferfunktion des umgebenen LSG 0072 zusätzlich geschützt werden. Die Natura 2000- Gebiete, SPA0032LSA und FFH0168LSA, überlagern das NSG0184 zu ca. 72 %. SPA0032LSA und FFH0168LSA sind zueinander flächengleich. Innerhalb dieser Schutzgebietskategorien gelten die zusätzlichen Schutzbestimmungen der NSG- Verordnung und  der Natura 2000 – Landesverordnung. Für das NSG0184 liegt ein Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahre 1995 vor. Das LSG repräsentiert einen großflächigen, unzerschnittenen Landschaftsraum innerhalb des Nordsächsischen Heidelands der Düben-​Dahlener Heide und nimmt dabei eine Übergangsstellung zwischen dem nördlich gelegenem Mittelelbegebiet und dem südlich angrenzendem Nordsächsischen Heideland ein. Abb.1 Naturräumliche Gliederung der Region Elbe-​Mulde-Tiefland; Auszug aus: Schutzwürdigkeitsgutachten (SWG) und Pflege-​ und Entwicklungsplan (PEP) NSG „Mittlere Oranienbaumer Heide", Grundlagenteil, Seite 11, Ökoplan Gesellschaft für ökologische Untersuchungen und Landschaftspflegeplanung mbH Die im Norden vorherrschenden fluviatil geprägten Sedimente des Elbeurstromtals, die teilweise von spätglazialen, äolischen Dünenbildungen, die von Ost nach West streichen, überlagert werden, liegen weichselglazialen Niederterrassenschottern auf. Im Südteil bilden saaleglaziale Geschiebemergel die Hochfläche der glazialen Moränenlandschaft. Das LSG ist durch ein besonderes Landschaftsbild charakterisiert. Eine großflächig offene Landschaft mit trockenen Zwergstrauch-​ und Ginsterheiden, basenreichen sowie acidophilen Sandtrockenrasen und Silbergras-​ Pionierfluren wird von ausgedehnten Waldgebieten umgeben, die sich wie ein schützender Ring um die Offenlandbiotope im Kern des Gebietes legen. Obwohl die Waldflächen überwiegend aus Kiefernforsten bestehen, gibt es naturnahe Eichen-​ Hainbuchenwälder, Pfeifengras-​Eichenwälder sowie Erlen-​ Eschenwälder und Erlenbruchwälder in den feuchten Niederungsgebieten. Durch Rodungen, Brände und den Übungsbetrieb der Sowjetarmee ab 1945 entstanden im Zentrum des ehemaligen Truppenübungsplatzes wertvolle Offenlandkomplexe, die nach Aufgabe der militärischen Nutzung 1992 der natürlichen Sukzession überlassen wurden. Dadurch entwickelten sich auf vielen, ehemals offenen Flächen, Pionierwälder. Die Offenland-​ und Pionierwaldsukzessionsstadien stellen für viele bedrohte Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Tierarten selten gewordene Lebensräume dar. Der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) findet besonders günstige Bruthabitate vor, so dass das Gebiet zu den wichtigsten Brutplätzen dieser Art innerhalb Sachsen-​Anhalts gehört. Die heutige Weidenutzung mit Heckrindern und Konikpferden dient der Erhaltung der offenen und halboffenen Heiden und Magerrasen und damit dem Fortbestand der wertvollen Fauna und Flora des Gebietes. Neben großen trockenen Heideflächen mit Calluna vulgaris, Ginsterheiden und Sandtrockenrasen gibt es auch Feuchtgebiete entlang der Bäche, z. B. am Lauf des Schmerz-​Sollnitzbaches. In dessen Niederung liegen die Mochwiese – ein Komplex aus Feuchtwiesen mit Orchideen, Seggenrieden und Röhrichtflächen –, der Mochteich und der Mochhau. Auf ehemaligen Kies- bzw. Braunkohleabbauflächen im südlichen und östlichen Teil sind naturnahe Stillgewässer entstanden, wie die Alte Grube nordöstlich von Möhlau und der Stillgewässerkomplex am Sarmen. Das LSG wurde in 2 Zonen gegliedert (A, B) , die unterschiedlichen Schutzzwecken dienen. Dazu zählen in Zone A besonders die Erhaltung von schutzwürdigen Pflanzengesellschaften in ihren Sukzessionsphasen, die Entwicklung von offenen und geschlossenen Vorwaldbereichen mit Trockenrasen und Zwergstrauchheiden sowie die extensive Nutzung des Grünlands in den Fließgewässerniederungen. In den Zonen A und B sollen u. a. landschaftsgliedernde Strukturen wie Feldgehölze, Hecken, Alleen und Baumreihen erhalten und geschaffen werden, um damit den Lebensraumverbund mit den umgebenden Schutzgebieten zu ermöglichen. Kleine Fließgewässer, Kleingewässer, Feucht- und Nasswiesen, ungestörte Uferbereiche von Abgrabungsgewässern sind zu sichern und zu entwickeln. Für sanfte touristische Nutzungen des LSG sind vorrangig Zone B und die konfliktarmen Bereiche der Zone A vorgesehen. Intensivere Freizeitnutzungen sind auf die Randbereiche der Zone B zu beschränken. Letzte Aktualisierung: 28.05.2021

LSG Elbetal - Prettin Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt zwischen der Stadt Prettin und der Elbe an der südöstlichen Landesgrenze zu Sachsen. Im Nordwesten verläuft die Gebietsgrenze durch ein großflächiges Kiesabbaugebiet. Das LSG umfaßt einen Ausschnitt aus der Landschaftseinheit Dessauer Elbetal zwischen Elbestrom und Ackeraue. Die offene Elbelandschaft mit dem Fluß, den Überflutungswiesen, einigen Altwassern und Kleingewässern und den innerdeichs liegenden Ackerfluren prägt den Charakter des Gebietes. Im südöstlichen Bereich des LSG kontrastiert die große, mit Kiefernforsten bestandene Sanddüne stark mit dem angrenzenden Überflutungsgrünland. Die Silhouette der Altstadt von Prettin mit ihrer vom Kirchturm und der Lichtenburg überragten Ansicht tragen wesentlich zum ästhetischen Wert dieser Landschaft bei. Vom Stadtgebiet Prettin liegen Teile der Altstadt, die in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht, ebenso wie die überbaute mittelalterliche Burganlage ”Schlößchen”, Stadtmauerreste, eine mittelalterliche Ortswüstung Löbnitz sowie ein ur- und frühgeschichtliches Gräberfeld im LSG. Im Nordwestteil des Gebietes dominiert jedoch die Nachfolgelandschaft des großflächigen Kiesabbaus mit den großen Wasserflächen, die teilweise von Maschinen und technischen Bauwerken umstanden sind. Der überwiegende Teil des LSG ist durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Während das Überflutungsgrünland an der Elbe als Rinderweide und zum Teil als Schafweide genutzt wird, werden auf den fruchtbaren Ackerflächen vor allem Weizen und Zuckerrüben angebaut. Eine Strukturverarmung wurde durch die Schaffung von großen Schlaggrößen hervorgerufen. An der Straße nach Großtreben wurde bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine Ziegelei betrieben. Auch der Kiesabbau im Bereich der heutigen Baggerseen westlich Prettin war zu diesem Zeitpunkt schon im Gange. Die Landschaft eines Teils des Landschaftsschutzgebietes wird durch den seit 1960 betriebenen großflächigen Kiesabbau mit einer Verarbeitungs- und Transportbandanlage geprägt. In der Folge des Abbaus der mächtigen Kiesvorkommen, der bis heute anhält, entstand ein System großer Abbauseen mit nur wenigen naturnahen Buchten, Halbinseln und Flachwasserbereichen. Größere Flächen sind auch heute noch kahl oder weisen nur Initialstadien an Vegetation auf. Diese Kiesseen werden teils zur Ausübung der Angelfischerei, teils als Bade-, Camping- und Bungalowstandorte genutzt. Das Gebiet wird in Richtung Elbe von einer Straße gequert, die zur Anlegestelle einer Gierfähre führt, welche die Verbindung mit der linkselbischen Stadt Dommitzsch herstellt. Ein aus dem LSG ausgegliederter Bereich wird als Wasserübungsplatz der Bundeswehr genutzt und ragt von der Elbe her in das Gebiet hinein. Das ausdrucksschwache Relief des Gebietes wird durch seine Lage im ehemaligen Lausitzer Urstromtal geprägt, einem Teilabschnitt des Breslau-Bremer Urstromtals. Es entstand während des Warthestadiums der Saalekaltzeit vor den Eisrandlagen des Flämings. Seitdem ist der Raum eine Flußlandschaft. Während der Weichselkaltzeit nutzte der stark verästelte Lausitzer Strom das alte Urstromtal und schotterte die Sande und Kiese der Niederterrasse auf. Aus ihr wurden feinere Bestandteile durch westliche Winde ausgeblasen und zu Flugsanddecken und Dünen aufgeweht. Sie beleben kleinflächig östlich von Prettin als bewaldete Hochlagen (bis 85,9 m über NN) die Niederung. Meist aber wird das Gebiet durch Ablagerungen der holozänen Elbe bestimmt. Von zahlreichen Laufverlegungen zeugen die durch den Deichbau abgeschnittenen Altwasser des Flusses sowie die im Untergrund verbreiteten jungen Sande und Kiese. Nur selten treten diese grobkörnigen Sedimente an die Oberfläche, zum Beispiel am Fährhaus. Meist sind sie durch eine Decke von Auenlehm verhüllt, der im Holozän bei den zahlreichen, oft katastrophalen Elbehochwassern zur Ablagerung kam und für Ziegeleizwecke genutzt wurde. In der Pretzsch-Torgauer Elbeaue dominieren Gley-Vegas aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über Sand beziehungsweise Schotter. Im Randbereich der Elberinne sind Paternien bis Gleye aus lehmigem Auensand über Sand verbreitet. Östlich Lichtenburg ist ein Dünenzug erfaßt, der eine langgestreckte Insel in der Auenlandschaft bildet. Auf den Dünen sind Regosole und Acker-Regosole, in unbeeinflußten Bodenprofilen auch Podsole bis Gley-Podsole ausgebildet. Durch die Eindeichung und die Festlegung des Stromstrichs der Elbe durch den unweit von hier einsetzenden Buhnenbau ist die Ablagerung der Auensedimente weitgehend unterbunden und findet nur noch im schmalen Deichvorland statt. Die Hydrographie des LSG wird durch die wechselnden Wasserstände der Elbe beeinflußt, so daß sich der Standort durch Grundwassernähe auszeichnet. Lediglich am Dünenstandort südöstlich Prettin sind Unterflurabstände über 5 m vorzufinden. Die Grundwassernähe führte auch zur Bildung der großen Kieswerkseen bei Prettin von mehr als 130 ha Wasserfläche, von denen ein größerer Teil im LSG liegt. Ansonsten sind einige wenige Altwasser der Elbe vorhanden, die jedoch in manchen Jahren kein Wasser mehr führen. Das Gebiet gehört zum Klimagebiet „Stark kontinental beeinflußtes Binnentiefland“, das durch eine mittlere Niederschlagsmenge (um 500 mm), eine hohe Sommerwärme und mäßig kalte Winter gekennzeichnet ist. Die weiten unbebauten Acker- und Grünlandgebiete sind potentielle Kaltluftentstehungsgebiete, die ebene Elbeaue ein Kaltluftabflußgebiet. Das Überflutungsgrünland wird von mesophilem Wirtschaftsgrasland (mit Wiesen-Fuchsschwanz, Wiesen-Rispengras, Deutsches Weidelgras und anderen) beherrscht, das infolge der bisherigen intensiven Nutzung artenarm ist und nur einen geringen Anteil blühender Pflanzen, meist nur Löwenzahn, aufweist. Besonders an den Deichböschungen kommen auch Grünlandgesellschaften trocknerer Ausbildung vor. Der unmittelbare Saumbereich der Elbe weist in Abhängigkeit vom Wasserstand des Flusses vegetationsfreie Sand- und Schlammbänke beziehungsweise annuelle Uferfluren oder Hochstaudenfluren auf wie zum Beispiel Zweizahn-Wasserpfeffer-Gesellschaft, Elbe-Spitzkletten-Uferflur oder Hirschsprung-Gesellschaft. Auf dem Dünenstandort stocken gegenwärtig nur monotone Kiefernforste unterschiedlichen Alters. An Wegrändern oder in einer aufgelassenen Abgrabung kommen einzelne Arten der Trockenrasenvegetation vor, besonders Silbergras. Die Uferbereiche der Kiesseen wurden meist mit nicht standortgerechten bzw. ausländischen Gehölzen bepflanzt (unter anderem Eschen-Ahorn und Hybridpappeln). Die Gewässer selbst sind pflanzenarm, nur die Ufer werden von Arten der initialen Ufervegetation, wie Sumpf-Simse, zunehmend besiedelt. Die wenigen im Gebiet vorhandenen Altwasser weisen kleinere Röhrichte vorwiegend aus Schmal- und Breitblättrigem Rohrkolben und Froschlöffel sowie Wasserschweber-Gesellschaften aus Teich- und Wasserlinsen und vereinzeltem Schwimmfarn sowie naturnahe Ufergehölze aus Silber-, Grau- und Mandel-Weide, Stiel-Eiche und Eingriffligem Weißdorn auf. In einem kolkartigen Gewässer nahe der Abbaufläche wurden noch nach 1990 einzelne Exemplare der Wassernuß gefunden. Auf den intensiv genutzten Ackerflächen kommen nur ubiquitäre Arten der Segetalvegetation, besonders die der Vogelmieren-Windhalm-Gesellschaft, vor. Während im LSG von den Säugetieren neben dem Biber, der ein Revier im Kiessee und weitere an der Elbe besiedelt, nur einige Mausarten und vereinzelt Feldhase sowie jagende Fledermäuse aus der Stadt Prettin festgestellt wurden, sind auf dem Gelände des Kieswerkes 48 Brutvogelarten bekannt. Von den Wasservögeln kommen Höckerschwan, Stockente und Bleßralle vor, die senkrechten Uferwände werden von der Uferschwalbe besiedelt, auf den kiesigen Flachufern brütet der Austernfischer. In den geringmächtigen Röhrichten leben Teich- und Sumpfrohrsänger sowie Rohrammer, im feuchten Ufergehölz Nachtigall und Beutelmeise. Die trockenen Gebüsche werden von Neuntöter, Dorn- und Zaungrasmücke bewohnt, auf den Bäumen brüten Turmfalke, Nebelkrähe, Pirol und Wacholderdrossel sowie Star und Feldsperling. Auf den Ruderal- und Ödlandflächen leben Fasan, Rebhuhn, Braunkehlchen, Haubenlerche und Steinschmätzer. Die Kiesseen haben auch Bedeutung für die Rast durchziehender Wasservögel, insbesondere Saat- und Bleßgänse, Stock-, Tafel- und Reiherenten, Gänsesäger und Bleßrallen. In Prettin und in Hohndorf brütet der Weißstorch. Die Elbeniederungen, aber auch die Flachwasserbereiche und Feuchtgrünlandsäume der Auskiesungsgewässer sind Nahrungsgebiet der außerhalb des LSG nistenden Weißstörche. Die Lurche und Kriechtiere sind durch Erdkröte, Teichfrosch und Zauneidechse vertreten. Die Fischfauna wird durch angelfischereiliche Besatzmaßnahmen geprägt. Die Wiesen werden u.a. von Heuschrecken und in Abhängigkeit vom Anteil blühender Kräuter auch von Tagfaltern bewohnt, die Altwasser von den auentypischen Libellenarten. Hauptentwicklungsziel für das Landschaftsschutzgebiet ist eine naturverträgliche Erholungsnutzung, insbesondere im Altteil der Kiesseen. Dazu ist eine Erschließung durch einen angelegten Rundwanderweg dringend erforderlich. Durch eine schrittweise Umwandlung der Gehölzstrukturen in standortgerechte Gehölze beziehungsweise durch natürliche Sukzession ist eine weitere Aufwertung des Gebietes möglich. Die militärischen und industriellen Bereiche sind durch gestufte Reihengehölze abzuschirmen. Die Grünlandbereiche, insbesondere im schmalen Überflutungsbereich, sollten durch extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege wieder in artenreichere Bestände zurückgeführt werden. In den größeren innendeichs gelegenen Ackergebieten, die auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden sollten, muß durch das Anlegen von Baumreihen, Rainen und Hecken neben einem abwechslungsreichen Landschaftsbild auch eine Verbesserung des Angebots an Habitatstrukturen erreicht werden. Die Kiefernforste der Sanddüne bei Prettin sind langfristig in naturnahe Waldbestände der trockenen Stieleichen-Hainbuchenwälder zu überführen. Die attraktive Altstadt-Silhouette mit der Lichtenburg sollte in keiner Weise verbaut oder in den Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden. Ausgehend von der sehr sehenswerten, denkmalgeschützten Altstadt Prettin mit dem Schloß Lichtenburg, dem Wachturm am Lichtenburger Tor als Rest der Stadtmauer und der Kirche kann das LSG über einen Weg im Südteil des Gebietes erreicht und durchwandert werden. Dabei bietet ein hoher, mit schütterer Vegetation bewachsener Hügel einen guten Überblick sowohl über das Kiesseengebiet als auch über die weite Elbeaue bis nach Pretzsch und Torgau und bis zur bewaldeten Hügelkette der Dübener Heide. Besuch des Schlosses Lichtenburg Die Stadt Prettin, 965 urkundlich erwähnt, liegt an der Elbe zwischen Lutherstadt Wittenberg und Torgau. Ausgangs des 16. Jahrhunderts erbaute Kurfürst August von Sachsen das Renaissanceschloß Lichtenburg an der Stelle, wo im 14. bis 16. Jahrhundert ein Antoniterkloster stand. Dieses Schloß diente von 1574 bis 1717 den sächsischen Kurfürstinnen als Wohnsitz. In der Zeit von 1811 bis 1929 wurde das Schloß als Zuchthaus genutzt, von 1933 bis 1939 als Konzentrationslager mißbraucht. 1965 wurde eine Mahn- und Gedenkstätte eingeweiht und ab 1974 ein Kreismuseum eingerichtet. Neben der dargestellten Stadtgeschichte von Prettin mit Exponaten zum Handwerk, zur Landwirtschaft und zur mittelständischen Industrie gibt ein ”Brodtgewölbe” einen Einblick in eine alte Backstube. Ebenso wird eine alte Küche mit einem Herd mit Oberfeuerung und eine Ausstellung zum Weinbau im Jessener Gebiet gezeigt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Ökologische Aufwertung von Stillgewässern

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Im Landschaftsprogramm Saarland wird das Erfordernis zur naturnahen Entwicklung von Kiesweihergebieten in den Auen von Mosel, Saar und Prims dargestellt. Auf Grund der hohen ökologischen Bedeutung und des Entwicklungspotenzials dieser Bereiche sollen die Kiesweiher aus naturschutzfachlicher Sicht aufgewertet werden. Dies soll eine Freizeitnutzung jedoch nicht grundsätzlich ausschließen. Gleichzeitig stellt das Landschaftsprogramm die Kiesweihergebiete als Entwicklungsschwerpunkte „Ökologische Aufwertung von Stillgewässern“ dar. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.11

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