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Die „kleinen Gelben“ auf neuem Kurs in Alt-Tegel

Die als „kleine Gelbe“ bekannten hochautomatisierten Elektro-Kleinbusse nehmen am 29.06.2021, nach pandemiebedingter Verzögerung, um 9:30 Uhr den Fahrgastbetrieb in Alt-Tegel auf. Fahrgäste werden insgesamt drei Kleinbusse auf zwei Routen in Alt-Tegel kostenlos nutzen können. Qualitativ neu ist am Projekt „Shuttles & Co“ der Einsatz einer neuen Fahrzeuggeneration, deren verbesserte Technologie in der Praxis erprobt wird. Während der in den letzten Monaten stattfindenden Betriebsfahrten konnten sich die neuen Fahrzeuge der Firma EasyMile bereits mit den anspruchsvollen Strecken mit einem Kreisverkehr, Kreuzungen Kopfsteinpflaster und engen Straßenzügen vertraut machen. Der neue Rundkurs (Linie 328B) führt über die Straßen Alt-Tegel, Medebacher Weg, Schlieperstraße und Treskowstraße. Zudem werden die E-Kleinbusse wieder die bereits 2019 erprobte Strecke „See-Meile“ (nun als Linie 328A bezeichnet) vom U-Bahnhof Alt-Tegel in Richtung Greenwichpromenade bedienen. Die Kleinbusse werden auf beiden Linien montags-sonntags von 09:30 bis 13 Uhr und von 13:40 bis 17:00 Uhr im 20 Minuten Takt verkehren. Der Fahrgastbetrieb der hochautomatisierten Kleinbusse wird durch ein Forschungsprojekt unter Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ermöglicht, das gemeinsam mit der BVG, der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) und weiteren Partnern durchgeführt wird. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 9,8 Millionen Euro gefördert. Unterstützt wird das Vorhaben vom Bezirk Reinickendorf und der Feuerwehr Berlin-Tegel, die auf ihrem Gelände die Stellplätze für die Kleinbusse zur Verfügung stellt. Den Betrieb übernimmt erneut die BVG, die 2019 unter dem Namen „See-Meile“ gemeinsam mit der eMO, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, EasyMile und ioki bereits eine 5-monatige Testphase mit einem selbstfahrenden Kleinbus der Firma EasyMile erfolgreich durchgeführt hat. Wie schon bei der „See-Meile“ werden auch diesmal Fahrzeugbegleiter*innen der BVG an Bord sein, die den Bus notfalls zum Stoppen bringen oder etwaige Hindernisse umfahren. Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr : „Dass autonom fahrende Fahrzeuge auf hohes Interesse stoßen, hat das jüngst vorgestellte Bürger*innen-Gutachten zum Shuttle-Projekt deutlich gemacht. Dabei schätzten die Beteiligten autonom fahrende Fahrzeuge als eine sinnvolle Angebotsergänzung in der Mobilitätswende ein – und sprachen sich unter anderem dafür aus, diese Fahrzeuge dann im öffentlichen Verkehr einzusetzen, wenn ein echter Mehrwert für Sicherheit, Umwelt und Stadtverträglichkeit geschaffen wird. Wie dies gelingen kann, soll nun erprobt und genauer untersucht werden.“ Eva Kreienkamp, BVG-Vorstandsvorsitzende : „Nach der sehr positiven Resonanz der Berliner*innen zum Projekt See-Meile freuen wir uns, dass wir nun den nächsten Schritt gehen können. Mit drei hochautomatisierten Elektro-Kleinbussen auf zwei Linien fordern wir die Technologie heraus, sich mit uns weiterzuentwickeln. Denn in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft wollen wir unseren Fahrgästen autonome Shuttles anbieten, die on demand die erste beziehungsweise letzte Meile bewältigen. Der Pilotbetrieb im Rahmen von „Shuttles&Co“ ist ein weiterer Schritt auf dem Weg dorthin.“ Frank Balzer, Bezirksbürgermeister von Reinickendorf : „Ich begrüße es sehr, dass die BVG erneut Reinickendorf auserkoren hat, um den nächsten Schritt des autonomen Fahrens mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Praxis zu testen. Nach dem Projekt SAFARI, bei dem hier Voraussetzungen für das autonome Fahren an Ampeln und Verkehrszeichen erprobt wurden, sowie dem hochautomatisierten Bus entlang der „See-Meile“ am Tegeler Hafen, wird das faszinierende Angebot jetzt ausgeweitet. Reinickendorf freut sich auf die Zukunft.“ Die neuen Fahrzeuge der Firma EasyMile (Typ EZ10 Gen3) bieten sechs Sitzplätze. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Zahl der Fahrgäste allerdings bis auf weiteres auf drei Personen beschränkt, damit ausreichend Abstand eingehalten werden kann. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Rollstuhlfahrende ist der Kleinbus über eine integrierte Rampe barrierefrei zugänglich. Die Fahrzeuge bieten einen Platz für Rollstuhlfahrende bzw. für einen Kinderwagen. Die Kleinbusse haben darüber hinaus sowohl eine Fußbodenheizung als auch eine Klimaanlage. Die Fahrzeuge fahren auf einer zuvor vermessenen und angelernten Route. Während der Fahrt scannt der Kleinbus mit Hilfe von Sensoren ständig seine Umgebung ab. Wenn Hindernisse erkannt werden, stoppt der Bus und die Fahrzeugbegleiter*innen umfahren das Hindernis. Das Projekt unter der Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz widmet sich der Erforschung weiterer Basistechnologien für die zukünftige Digitalisierung des Verkehrs. Untersucht wird, wie automatisierte und vernetzte Fahrzeuge ihre Umgebung besser erkennen können, wie der Austausch der dafür notwendigen Informationen verbessert und auf dieser Grundlage digitale Karten erstellt und ständig aktualisiert werden können. Hierfür werden hochgenaue digitale Karten des Landes Berlin eingesetzt. Aus den Ergebnissen des Projektes werden die Projektpartner gemeinsam Erkenntnisse für den Verkehr der Zukunft ableiten können. So wird untersucht, wie hochautomatisierte Elektro-Kleinbusse als sinnvolle und wirtschaftliche Ergänzung in den Linienbetrieb des öffentlichen Nahverkehrs eingebunden werden können.

Kühle Räume im Sommer

Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen. Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben. Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben. Gewusst wie Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei. Mit ihrem Alltagsverhalten beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt. Fenster tagsüber schließen: Halten Sie die Fenster tags­über geschlossen, damit die warme Außenluft nicht in die Wohnung dringen kann. Wenn Ihnen im Laufe des Tages unbehaglich warm wird (ab einer bestimmten Luftfeuchte kühlt die ⁠ Verdunstung ⁠ über die Haut nicht mehr genug), sollten Sie trotz Hitze auch tagsüber Feuchtigkeit und CO 2 weglüften – zunächst stoßweise. Sonnenschutzvorrichtungen richtig bedienen: Für eine optimale Wirkung muss der Sonnenschutz geschlossen werden, sobald die Sonne auf das Fenster scheint, z. B. früh morgens bei Ostfenstern. Nachts auf Durchzug lüften: Öffnen Sie abends alle Fenster (und auch die Türen zwischen den Räumen), sobald es draußen kühler ist als in der Wohnung. Während der Nacht kühlt dann die Außenluft die Wohnung. Schließen Sie die Fenster, wenn mor­gens die Außentemperatur wieder steigt. Ventilatoren senken die gefühlte Temperatur: Decken- oder Tischventilatoren sorgen zwar nicht für weniger Wärme in der Wohnung, aber die Luftbewe­gung kühlt die Haut. Das ist durchaus effektiv. Ventilatoren sind relativ billig und brauchen nur wenig Strom, weil sie eine 20 bis 50 Mal klei­nere Leistungsaufnahme als ein Klimagerät haben. Nicht benötigte Geräte abschalten: Jedes laufende Elektrogerät erzeugt zusätzliche Wärme und heizt so die Räume weiter auf. Also alles abschalten, was gerade nicht gebraucht wird: Drucker, Kaffeemaschine, unnötige Beleuchtung, Fernseher und so weiter. Bauliche Maßnahmen begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften: Sonnenschutz anbringen: An Ihrem eigenen Haus sollten Sie außenliegenden Sonnenschutz vor den Fenstern anbringen, damit die Sonnenenergie gar nicht erst eindringen kann. Das können Rollläden, Schiebeläden oder Jalousien sein. Effektiver Sonnenschutz hält die Sonnenenergie ab, lässt aber dennoch etwas Tageslicht in den Raum. Der "Abminderungsfaktor" F C sollte bei höchstens 0,2-0,1 liegen (fragen Sie nach dieser Herstellerangabe). Als Mieter*in können Sie Ihren Vermieter davon überzeugen oder Sie schaffen sich selbst Klemm-Rollos an, die an der Außenseite des Fensters ohne Bohren montiert werden können. Besser als nichts sind innen liegende Jalousien, Faltrollos oder Vorhänge. Diese sollten möglichst hell sein – dunkle Stof­fe heizen den Raum zusätzlich auf. Kleine Fenster mit wirksamem Sonnenschutz: Fenster sind beim Kühlhalten der Räume ganz entscheidend. Sie sollten gut isolieren und nicht zu groß sein, weil sie im Sommer mehr Wärme einlassen als eine gut gedämmte Wand. Sie sollten zudem einen effektiven Sonnenschutz haben. Es gibt auch spezielle Sonnenschutzverglasung. Wärmedämmung hilft: Eine gute Wärmedämmung der Wände und Fenster hält auch Sommerhitze aus der Wohnung fern. Ist es innen bereits zu warm, ist – unabhängig vom Dämmstandard – die Nachtlüftung über die Fenster die effektivste Maßnahme zur Kühlung (siehe oben). Wände und Böden sollten frei zugänglich bleiben und nicht abgedeckt oder zugebaut werden. In Häusern mit Leichtbauwänden muss der Hitzeschutz sorgfältiger geplant werden, weil der Speichereffekt gering ausfällt. Mit minimalem Energieaufwand "passiv kühlen": Erd- oder Eisspeicher-Wärmepumpen kühlen besonders energiesparend und umweltfreundlich, indem sie die Wärme aus den Räumen direkt in das Erdreich oder den Eisspeicher leiten. Das funktioniert gut mit Fußbodenheizungen. Wärmepumpen haben eine Kühlfunktion, müssen dafür aber wie im Heizbetrieb "aktiv" gegen die Außentemperatur anarbeiten, brauchen daher mehr Energie und erzeugen Geräusche, die die Nachbarschaft belästigen können. Durchdachte Gestaltung: Vor allem nachts, bei niedrigeren Außenlufttemperaturen, ist sie sehr wirksam und trägt zur Entladung der tagsüber aufgeheizten Speichermassen bei. Dachüberhänge oder Balkone über den Fenstern spenden Schatten. Das Gleiche gilt für Bäume vor Fenstern oder der Fassade und für begrünte Dächer und Fassaden. Pflanzen wirken außerdem kühlend auf das Mikroklima. Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt, sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen: Energieeffizient und geräuscharm: Das Klimagerät sollte so energieeffizient und geräuscharm wie möglich sein. Die effizientesten Geräte erreichen die Effizienzklasse A+++. Geräuscharme Geräte haben einen Schallleistungspegel im Freien (im Kühlbetrieb) von weniger als 55 dB. Sie finden alle Angaben in der Energielabel-Datenbank der EU . Klimafreundliches Kältemittel nutzen: Viele Klimageräte verwenden noch immer Kältemittel, die ein hohes Treibhauspotenzial haben, wenn sie bei Montage, Störungen im Betrieb oder Entsorgung freigesetzt werden. Es gibt klimafreundliche Klimageräte, die das natürliche Kältemittel Propan (R-290) nutzen ( Blauer Engel ). Kühltemperatur sparsam einstellen: Stellen Sie eine möglichst hohe Kühltemperatur ein, so dass es gerade noch angenehm ist: Versuchen Sie es zunächst mit 3-4 °C unter der Außentemperatur, aber nicht unter 26 °C. Split-Klimageräte: Sie kühlen Räume effektiv und effizient. Denken Sie aber auch ans Ausschalten. Der erreichbare Komfort kann zu langer Betriebszeit verleiten, so dass der Stromverbrauch steigt. Nur Fachleute dürfen ein Split-Klimagerät aufgrund des enthaltenen klimaschädlichen Kältemittels installieren. In Mehrfamilienhäusern müssen Eigentümer(gemeinschaft) oder Hausverwaltung die Außeneinheit genehmigen, da sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Das Außengerät sollte möglichst leise arbeiten und so aufgestellt werden, dass sein Geräusch weder Sie selbst noch die Nachbarn stört. Bewegliche Klimageräte vermeiden: Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden. 1 Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt. Hintergrund Umweltsituation: Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim ⁠ Klimaschutz ⁠ ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können. 2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen. 2022 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,4 TWh Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte. 3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 12,9 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2022 in Deutschland 3 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung. Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem ⁠ IPCC ⁠ Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP ( Global Warming Potential ) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO 2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO 2 . Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die ⁠ Atmosphäre ⁠ entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das ⁠ Klima ⁠ der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen. Die Verordnung (EU) Nr. 206/2012 bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach Verordnung (EU) Nr. 626/2011 macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar. Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung ( Verordnung (EU) Nr. 2024/573 ) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt. Marktbeobachtung: Die Wirkung von Sonnenschutz beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor F C gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied! Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig: Split-Klimageräte bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines Klimageräts mit Stromkosten über 10 Jahre von 400-560 Euro (1.000-1.400 kWh mit 40 Cent/kWh). In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,6 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (⁠ UNFCCC ⁠) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN ( Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News ) und des Verbandes JRAIA ( Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association ) sowie Expertenschätzungen. Bei beweglichen Klima- oder Mono(block)geräten sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch. In Deutschland werden jährlich ca. 90.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 840.000 Geräte. Weitere Informationen finden Sie unter: Natürliche Kältemittel in stationären Anlagen (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Geräusche gebäudetechnischer Anlagen (UBA-Themenseite) Quellen: 1 Klimageräte im Test , Stiftung Warentest, 2023 2 Kühle Gebäude im Sommer , Umweltbundesamt, 2023 3 Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken , Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, November 2023

FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter

FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter In der Ukraine fürchten wegen des russischen Krieges täglich Menschen um Leib und Leben. In Deutschland hat die aggressive russische Politik zu einer Energiekrise geführt. Um Gas zu sparen, empfiehlt das UBA, die Heiztemperatur zu optimieren. Denn die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Zu kalt sollte die Heizung aber nicht eingestellt werden, sonst droht Schimmel. Es wird derzeit intensiv diskutiert, ob und in welchem Ausmaß man im Herbst und Winter die Raumlufttemperaturen in Wohnungen und Büros senken kann, um Heizenergie einzusparen. Im Gespräch ist eine Temperaturabsenkung von 1-2 Grad während des Tages. Einzelne Wohnungsgesellschaften waren sogar mit Vorschlägen, die Raumtemperaturen auf 16-18 °C zu senken, an die Öffentlichkeit gegangen. Zu starke Temperaturabsenkungen bergen aber ein erhebliches Risiko für Schimmelbefall und gesundheitlich negative Folgen. Welche Temperaturabsenkungen aus gesundheitlicher Sicht akzeptabel sind und was Betroffene im Herbst und Winter beachten sollen, um Schimmelrisiken zu vermeiden, mindestens aber zu minimieren, wird im Folgenden dargelegt. Im Zuge der Maßnahmen zum Gassparen kündigen immer mehr Wohnungsunternehmen an, im Herbst die Temperatur der Heizungsanlagen drosseln zu wollen. Begünstigt die Drosselung der Temperatur der Heizkörper und anderer Heizungen wie Fußbodenheizungen die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen? Unter welchen Bedingungen steigt die Gefahr von Schimmelbildung durch niedrigere Temperatur in den Wohnungen? Die folgenden Ausführungen gelten schwerpunktmäßig für Wohnungen. Eine generelle Absenkung der Raumlufttemperaturen in regelmäßig genutzten Wohnräumen erhöht das Schimmelrisiko. Wärmere Luft kann physikalisch mehr Feuchte aufnehmen als kältere. Im Umkehrschluss erhöht kältere Raumluft die Gefahr für höhere relative Luftfeuchte und für Feuchtekondensation (= Bildung eines flüssigen Wasserfilms) entlang kühler Oberflächen. Besonders gefährdet sind kalte Außenwände, kühle Oberflächen im Raum, aber auch Nischenbereiche, wo anfallende Feuchte nur schwer durch das Lüften abtransportiert werden kann. Eine Erhöhung der relativen Luftfeuchte über Tage und Wochen oberhalb von mehr als 60 % (der genaue Wert kann je nach Gebäudetyp und Dämmstandard variieren) kann bereits binnen weniger Tage das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Wie kann man eine gute und behagliche Wohnraumatmosphäre beibehalten? Aus hygienischer Sicht (präventiver Gesundheitsschutz) sind folgende Punkte zu beachten (Link: vgl. Schimmelleitfaden des UBA, 2017 ): Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv. Schimmel in Innenräumen erhöht das Risiko für die Entstehung und Verschlimmerung von Asthma und für weitere mit Schimmel assoziierte gesundheitliche Probleme. Empfohlen wird in Wohnungen tagsüber die Raumtemperaturen nicht unter 19-20 °C zu senken, nachts kann (über Nachtabsenkung) 18 °C eingestellt werden. Weitere Absenkungen erhöhen das Schimmelrisiko deutlich. Ältere Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden erhöhen bei gleicher Innenraumtemperatur das Risiko für Kondenswasserbildung an kalten Flächen deutlich mehr als Neubauten oder energetisch sanierte Gebäude gemäß. Aber auch diese Gebäude sind nicht frei von Schimmelbefall, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird. Viele Personen auf engem Raum erhöhen die Wasserdampfabgaben (ein Drei-Personenhaushalt produziert ca. 6-12 Liter Wasser als Dampf in der Wohnung. Je mehr Wasserdampf produziert wird, umso wichtiger wird regelmäßiges Lüften.) In Gebäuden mit schlechter Wärmedämmung sollte man im Winter keine massiven Möbel oder Betten direkt an die Außenwände stellen. Zur Vorbeugung von Schimmelbildung sind Gegenstände einige Zentimeter entfernt von der Außenwand aufzustellen, damit dort angereicherte Feuchte beim Lüften abtransportiert werden kann. Verstärkt betroffen sind Personen und Familien mit niedrigem ökonomischen Status bzw. Armutsgefährdete, z.B. weil diese häufig in schlechter gedämmten Wohnhäusern leben. Könnte die Einführung von Fenstern, die sich nicht mehr kippen, sondern ausschließlich zur Gänze öffnen lassen, der Schimmelpilzbildung in Wohnungen entgegenwirken? Im Zusammenhang mit der Prävention von Schimmel in Wohngebäuden kommt dem Lüften die wichtige Aufgabe zu, überschüssige Feuchte nach außen abzutransportieren. Im Wohnbereich reicht im Winter das mehrmalige Lüften am Tag über weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung). Dauerhafte Kipplüftung wird im Winter wegen der starken Energieverluste nicht empfohlen. Auch wird man bei dauerhaft abgesenkten Raumlufttemperaturen (dauerhaft unter 18 °C) und gleichzeitiger Nutzung von Wohnungen nicht allein durch Lüften das Schimmelrisiko vermeiden können. Man müsste dazu dann über Stunden Lüften im Winter. Dies dürfte aus Komfortgründen niemand akzeptieren. Es soll immer gelüftet und geheizt werden. Wie kann man Schimmel auch bei geringeren Raumtemperaturen vermeiden? Ausreichend Lüften, vor allem nach Feuchtespitzen (Kochen, Duschen, Wäschetrocknen) Raumtemperatur und Luftfeuchte in Räumen regelmäßig verfolgen. Digitale Raumluftfeuchtemesser bzw. Thermohygrometer sind für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. In allen Räumen spätestens oberhalb von 60 % relativer Feuchte vermehrt lüften. Nach außen und nicht in benachbarte Räume lüften. Bei Fensterlüftung Fenster komplett öffnen (Stoßlüften). Dauerkippstellung der Fenster vermeiden, da dies im Winter nur zu verstärkten Wärmeverlusten führt, jedoch kaum zum raschen Lüftungserfolg beiträgt. In Wohnungen sollen im Winter 2-3 mal am Tag für jeweils ca. 5 Minuten zum Lüften ein oder mehrere Fenster weit geöffnet werden. Im Schlafzimmer soll morgens nach dem Aufstehen für 5-10 Minuten bei weit offenem Fenster gelüftet werden, da hier der Wasserdampfanfall über Nacht durch Schwitzen und Atmen meist hoch ist. In Küche und Bad sollen unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen für 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet werden. Nasse Fliesen im Bad sollte man mit einem Abzieher wischen. In Büros sollte alle 2-3 Stunden kurz für 3-5 Minuten das Fenster geöffnet werden. Möglichst alle genutzten Räume einer Wohnung beheizen. Die Innentüren zu kühleren Räumen geschlossen halten. Die für Bürogebäude aktuell diskutierte Nicht-Beheizung von Fluren und Korridoren ist nur dann hygienisch vertretbar, wenn die Räume zu den beheizten Büros geschlossen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Eintrages wärmerer, mit Feuchte beladener Luft aus den Büros in die kühleren Flure, wo die Feuchte sich verstärkt abscheiden könnte. Abhilfe: Auch die Flure unbedingt regelmäßig belüften! In schlecht gedämmten Wohnungen keine massiven Möbel (Schränke, Bett) direkt an die Außenwände stellen. Mindestens 3-5 Zentimeter Abstand von der Außenwand einhalten. Lassen sich die Warmwassertemperaturen senken, ohne Gefahr des Legionellen-Keimwachstums? Trinkwasser muss bis unmittelbar vor der Mischarmatur entweder kalt oder heiß sein. Wenn das nicht sichergestellt ist, besteht ein Risiko für das Wachstum von Legionellen. Um das Wachstum von Legionellen im Warmwasser und deren Freisetzung z.B. beim Duschen zu vermeiden, muss bei Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen die Temperatur am Trinkwassererwärmer dauerhaft auf 60 °C eingestellt sein. An keiner Stelle in der Trinkwasserinstallation dürfen die Warmwassertemperaturen unter 55 °C absinken. Wenn der Temperaturverlust zwischen dem Warmwasserspeicher und Entnahmearmaturen oder anderen Teilen der Trinkwasserinstallation höher ist als 5 °C muss der hydraulische Abgleich überprüft und neu justiert werden. Der Betrieb von Trinkwassererwärmern oder Speichern bei höheren Temperaturen, beispielsweise durch „Legionellenschaltungen“, ist weder sinnvoll noch wirksam. Der Betrieb von Großanlagen der Trinkwasserinstallationen bei geringeren Temperaturen entspricht nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Betreiber der Trinkwasser-Installationen, wenn die Betriebstemperaturen abgesenkt werden. Trinkwasserinstallationen mit kleineren Warmwasserspeichern und geringeren Mengen Warmwasser in den Leitungen sollten in Anlehnung an die Temperaturanforderungen für Großanlagen betrieben werden, auch wenn bei diesen Anlagen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen geringer ist. Eine Aussage, ob eine Trinkwasserinstallation mit Legionellen verkeimt ist oder nicht, kann nur anhand der Untersuchung von Wasserproben durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen.

Sanierung

Energetische Sanierung: Bausubstanz erhalten, Heizkosten sparen, Klima schützen Energetische Gebäudesanierung: So sollten Sie vorgehen Überprüfen Sie, ob der Energieverbrauch Ihres Hauses zu hoch ist. Verschaffen Sie sich mit Online-Tools einen Überblick über Schwachstellen des Hauses. Lassen Sie sich professionell und detailliert beraten. Machen Sie sich mit einem Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt auf den Weg. Machen Sie Ihr Haus fit für eine Heizung mit erneuerbaren Energien. Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler. Gewusst wie Die Treibhausgasemissionen der Heizenergie sind ein "Big Point" für den ⁠ Klimaschutz ⁠.  Der Weg zu Ihrem Energiesparhaus ist nicht einfach, lohnt sich aber in vielerlei Hinsicht. Mit einer energetischen Sanierung können Sie die Emissionen deutlich senken, Heizkosten einsparen und Ihr Haus zukunftsfit machen. Dabei gilt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei. Energieverbrauch und energetischen Zustand des Gebäudes prüfen: Wie gut ist Ihr Haus in Bezug auf den Energiebedarf? Verbraucht es zu viel Energie – im Vergleich zu anderen Häusern? Besteht Handlungsbedarf? Mit folgenden Hilfsmitteln können Sie das selbst einfach prüfen: Energie(bedarfs)ausweis: Er bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unter standardisierten Randbedingungen und stuft das Haus in eine Effizienzklasse ein (grün bis rot bzw. A+ bis H). Je weiter Ihr Haus im gelben oder gar roten Bereich liegt, desto größer ist die mögliche Energieeinsparung. Der Energieausweis ist Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert vorzulegen. Baudenkmale brauchen keinen Energieausweis. Heizspiegel: Der jährlich erhobene Heizspiegel erfasst bundesweit die Heizkosten und Heizenergieverbräuche. Er liefert Ihnen Vergleichsdaten für unterschiedliche Heizarten, mit denen Sie einfach feststellen können, wo Sie im bundesweiten Vergleich mit Ihren Kosten und Verbräuchen liegen. Sie benötigen dafür nur wenige Angaben zum Gebäude und die letzte Abrechnung des Energieversorgers. Heizcheck: In wenigen Minuten können Sie Ihr Haus auch online mit dem HeizCheck einstufen. Sollten Sie mit ihren Werten nicht schon im "grünen Bereich" liegen, lohnt es sich auf alle Fälle, den energetischen Gebäudezustand genauer unter die Lupe zu nehmen. Machen Sie sich auch deutlich, was die denkbare Entwicklung des CO 2 -Preises für Erdgas und Heizöl für Ihre Heizkosten bedeutet (siehe unten unter "Gesetzeslage"). Einen ersten Überblick verschaffen: Heizkosten und Heizenergieverbrauch werden in erster Linie vom Dämmstandard, der Heiztechnik und von Ihrem Nutzerverhalten (z. B. Warmwasserverbrauch, Raumtemperatur, Lüftung) beeinflusst. Mit dem ModernisierungsCheck finden Sie heraus, wo Sie am Haus etwas tun sollten. Er ermittelt die Heizenergiebilanz Ihres Gebäudes und berechnet, wieviel Energie, Heizkosten und CO 2 mögliche Sanierungsmaßnahmen sparen können. Professionelle Hilfe nutzen: Um genauer zu planen, mit welchen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen Sie wieviel Energie und Energiekosten einsparen können, empfiehlt sich eine individuelle Energieberatung . Da die erfolgreiche Sanierung zum Effizienzhaus nach einer guten Beratung das ⁠ Klima ⁠ entlastet, werden Beratung und Sanierung staatlich gefördert. Um den Energieberater oder die Energieberaterin Ihres Vertrauens auszuwählen, können Sie sich nach deren Erfahrungen, bisherigen Projekten oder realisierten Einsparungen erkundigen. Die Verbraucherzentralen beraten am Telefon oder im persönlichen Gespräch kostengünstig zu vielen Fragen rund ums Heizen und Sanieren. Mit Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt zum Ziel : Bei den meisten Häusern steht keine Komplettsanierung an, sondern einzelne Bauteile wie das Dach oder die Fenster müssen erneuert werden. Ein Individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie Sie den Wärmebedarf Ihres Hauses stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf erneuerbare Energien vorbereiten. Er ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auch zeitlich versetzt durchgeführte Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Geschickt ist es dabei, sich am zukünftig zu erreichenden Energiestandard zu orientieren und die Energieeffizienz der Bauteile so gut wie möglich zu verbessern. Ein Individueller Sanierungsfahrplan wird für Wohngebäude als besondere Variante der Energieberatung staatlich gefördert. Besonderes Plus: Wer im Rahmen eines Sanierungsfahrplans saniert, bekommt bei der Förderung am Ende einen Bonus. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Machen Sie Ihr Haus bereit für eine Heizung mit erneuerbaren Energien: Ab Mitte 2026 bzw. 2028 müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Die zukunftsfähigste Lösung sind Wärmepumpen. Diese können bereits in teilsanierten Gebäuden mit Heizkörpern effizient arbeiten. Noch effizienter sind sie bei Flächenheizungen wie einer Fußbodenheizung. Damit der effiziente Betrieb auch mit Heizkörpern klappt, kann es manchmal notwendig sein, in einzelnen Räumen größere Heizkörper zu installieren, die Dämmung zu verbessern oder Fenster auszutauschen. Auch Dämmung der Kellerdecke oder zusätzliche Dämmung des Dachs können schon genügen. Solche Überlegungen sind auch Teil des Sanierungsfahrplans. Beginnen Sie rechtzeitig, den Umstieg zu planen! Weitere Informationen finden Sie in unserem ⁠ UBA ⁠-Umwelttipp Heizungstausch . Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle machen: Eine Feldstudie zeigte, dass ohne Qualitätssicherung während und Erfolgskontrolle nach umfassenden Sanierungsmaßnahmen Einsparungen von 25-30 kWh/(m²a) ungenutzt bleiben . Das kann über ein Drittel der gesamten Energieeinsparung ausmachen. Empfehlenswert ist daher eingangs eine umfassende Beratung und für die Bauphase eine Baubegleitung, mit der Sie Fehler während der Sanierung vermeiden oder zumindest schnell beseitigen lassen können. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus oder für einzelne Sanierungsmaßnahmen wird ein Blower-Door-Test auch gefördert. Nach der Sanierung geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür regelmäßig den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen Energiesparkonto . Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen). Schnelle Hilfe – Sofortmaßnahmen umsetzen: Typische Schwachpunkte eines Hauses kön­nen Sie mit überschaubarem Aufwand und geringen Kosten schnell beheben, teilweise sogar in Eigenleistung. Sofern die Fenster nicht defekt sind: neue Fensterdichtungen einsetzen lassen (etwa 4 bis 20 Euro pro Meter). Notfalls Dichtbän­der aus dem Baumarkt einkleben (etwa 1 bis 2 Euro pro Meter); sie halten aber auch nicht so lange. Rollladenkästen lassen viel Wärme entwei­chen, weil sie oft nicht isoliert und nicht luftdicht sind. Man kann sie nachträglich dämmen und abdichten. Die Kellerdecke von unten zu dämmen, spart Energie und erhöht auch den Komfort (etwa 20 bis 70 Euro pro m²). Durch die oberste Geschossdecke geht zum Dachboden hin viel Wärme verloren. Sie zu dämmen ist meist nicht aufwändig. Kosten: ab etwa 15 bis 50 Euro pro m² (abhängig vom aus­gewählten Material und der Dämmstärke). Was Sie noch tun können: Fördermittel nutzen, damit Ihre Rechnung kleiner ausfällt – siehe unter "Gesetzeslage". Bei der Raumtemperatur sparen? Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur . Ans ganze System denken: Lassen Sie auch nach einer Teilsanierung die Heizung neu einstellen, damit die Anlage wieder im optimalen Bereich arbeitet. Mit einer Lüftungsanlage können Sie für gute Luft sorgen und Heizenergie sparen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Publikation "Lüftungskonzepte für Wohngebäude" . Die Sonne heizt (Dach-)Räume zu sehr auf? Tipps finden Sie in unserem Beitrag Kühle Räume im Sommer . Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠. Beachten Sie auch unsere Tipps zur Wärmedämmung . Hintergrund Umweltsituation: Der Betrieb der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen. Der überwiegende Teil davon entfällt auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Um das ⁠ Klima ⁠ wirksam zu schützen, müssen die Treibhausgasemissionen sinken, also Wohnhäuser möglichst effizient sein und mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die privaten Haushalte benötigen mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs um Räume zu heizen. Entsprechend relevant ist das Thema für die Wohnkosten und für die Umwelt. Weitere Informationen über die Umweltbelastungen durch das Wohnen finden Sie unter Wohnen | Umweltbundesamt . Gesetzeslage und Förderprogramme: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – das gilt auch für Gebäude und ihre Heizungen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz belegt Brennstoffe mit einem CO₂-Preis, , so dass das Heizen mit Erdgas oder Heizöl nach und nach immer teurer wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Schätzungen von MCC und IfW zufolge ist 2030 mit bis zu 200-400 Euro pro Tonne CO 2 (Realpreis 2022 ohne Inflation) zu rechnen, sodass Erdgas um 4-8 Cent/kWh und Heizöl um 5-10 Cent/kWh teurer werden können (siehe Quellen unten).  Das macht es immer attraktiver, ein Haus zu sanieren und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Wird ein Haus umfassend saniert, begrenzt das Gebäudeenergiegesetz den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer ⁠ Primärenergie ⁠ und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Wird nur ein einzelnes Bauteil erneuert, müssen Anforderungen an den Wärmedurchgang (U-Werte) eingehalten werden. Das Gesetz bestimmt außerdem, wann neu installierte Heizungen welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen.  Heizungen, die Erdgas oder Heizöl verwenden, dürfen ab 2045 nicht mehr betrieben werden. Dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten wurden, müssen Bauherr oder Eigentümer nachweisen: Für umfassende Sanierung geschieht dies mittels Erfüllungserklärung, die der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen ist. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen muss der zuständigen Behörde auf Verlangen eine Unternehmererklärung vorgelegt werden, die die ausführende Firma ausstellt. Eine professionelle Energieberatung wird gefördert. Antragsverfahren und aktuelle Förderkonditionen finden Sie beim BAFA . Die Bundesregierung fördert auch die Energieberatung bei den Verbraucherzentralen , die dadurch besonders günstig angeboten werden kann. Sanierungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm "Bundesförderung effiziente Gebäude" gefördert: Effizienzhaus-Sanierungen mit Zuschüssen oder zinsverbilligten Krediten durch die KfW , und Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen durch das BAFA . Der Mindeststandard ist "Effizienzhaus 85". Mit der erreichten Effizienz verbessern sich die Förderkonditionen. Boni gibt es für Häuser, die besonders viel erneuerbare Energie nutzen, nachhaltigkeitszertifiziert sind oder vor der Sanierung besonders ineffizient waren ("worst performing buildings"), sowie für Sanierungsmaßnahmen als Teil eines Sanierungsfahrplans. Auch Fachplanung, Blower-Door-Test und Baubegleitung werden gefördert. Alternativ können Sanierungsmaßnahmen auch über drei Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese steuerliche Förderung erhalten Sie, indem Sie die Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Marktbeobachtung: Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Effizienzhaus beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 70 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes, eines Gebäudes mit gleicher Geometrie und vorgegebenen energetischen Eigenschaften, beträgt. Ein Plusenergiehaus gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das Passivhaus , das einen Heizwärmebedarf von nur noch 15 kWh/m² hat. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Für Gebäudesanierungen wurde der EnerPHIt-Standard entwickelt. Der niedrige Heizwärmebedarf von 25 kWh/m² wird mit Passivhauskomponenten erreicht. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Es ist nicht bekannt, wie viele Häuser genau jährlich komplett oder teilweise saniert werden. Die letzte Schätzung von 2016 ergab, dass umgerechnet 1 Prozent der Häuser umfassend saniert werden. Das ist viel zu wenig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Immerhin etwa die Hälfte der Wohnhäuser ist bereits teilsaniert, Am häufigsten wurden die Fenster ausgetauscht, gefolgt von der Dachdämmung. Aber bei mehr als einem Drittel der Wohnhäuser ist noch nichts geschehen – es gibt also noch viel zu tun. Quellen: ⁠ BMWK ⁠: Energieeffizienz in Zahlen 2022 Dena: Dena-Gebäudereport 2024 MCC Berlin (2023): Arbeitspapier "Systematische Verteilungsanalyse zur Wärmewende: Welche Haushalte tragen die Kosten und wie kann die Entlastung aussehen?" IfW Kiel (2023): Mögliche Effizienzgewinne durch die Einführung eines länderübergreifenden Emissionshandels für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor in der Europäischen Union

„Grüne Hausnummer“ für energieeffizientes Denkmal in

Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, 24. Juli 2020 „Grüne Hausnummer“ für energieeffizientes Denkmal in Dessau-Roßlau Im Rahmen des Wettbewerbs „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ konnte am Donnerstag, den 23. Juli 2020, bereits die zweite Auszeichnung in Dessau-Roßlau übergeben werden. Familie Hain erhielt die „Grüne Hausnummer“ für die Komplettsanierung eines unter Denkmalschutz stehenden, 1928 errichteten Wohnhauses im Bauhaus-Stil. Überreicht wurde sie durch Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert, den Vizepräsidenten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Prof. Clemens Westermann, der Abteilungsleiterin für Unternehmensbetreuung der Handwerkskammer Halle (Saale), Carola Müller, Bürgermeisterin und Beigeordnete für Finanzen der Stadt Dessau-Roßlau, Sabrina Nußbeck, und LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. Zusätzlich wurden auch die am Hausbau beteiligten Handwerksfirmen aus Sachsen-Anhalt für die Sanierung des Denkmalhauses mit einer eigenen Urkunde gewürdigt. Trotz der umfangreichen energetischen Sanierung des Wohnhauses von 2018 bis 2020 ist es gelungen, die ursprünglichen Bauhaus-Ideen und Gestaltungselemente denkmalgerecht wiederzubeleben und eine enge Verbindung zum historischen Vorbild herzustellen. Zentrales Anliegen der Sanierung war es, einen energetischen Standard zu erreichen, der dem Bauhaus würdig ist: eine treibhausgasneutrale Energieversorgung mit höchstmöglicher Effizienz. Das Ergebnis ist ein KfW-Effizienzhaus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe, Niedertemperatur- Fußbodenheizung, energetisch hocheffizienten Holzfenstern, einer Leichtbeton- Wärmedämmung der Fußböden im Erdgeschoss, einer Zwischenschal-Einblasdämmung der Außenwände sowie eine effektive Zwischensparrendämmung des Holzdaches. „Im Zusammenhang mit besonders energieeffizienten Sanierungen sind Denkmäler äußerst selten anzutreffen. Und es ist noch seltener, dass diese Sanierungen bei Gebäuden vorgenommen werden, die zur Vermietung angeboten werden und einem wirtschaftlichen Interesse unterliegen. Umso erwähnenswerter ist es, in welchem Maße und mit welchem Engagement sich Familie Hain dieser Aufgabe gestellt und diese gelöst hat“, so Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert. Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 „Themen wie die Deckung des Primärenergiebedarfs, Feuchtigkeit und Dämmung stellen Bestandsgebäude und ganz besonders Denkmäler vor große Herausforderungen. Das Haus von Familie Hain kann für die vorbildliche Umsetzung dieser Komplettsanierung zu Recht als Vorbild im Land dienen“, fügt Prof. Westermann, Vizepräsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, hinzu. Hintergrund zur „Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt“: Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeichnungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt private Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Wohngebäude, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild, das ihr Gebäude als besonders energieeffizient und/oder ökologisch ausweist. Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.grüne-nummer.de.

Wärmepumpe

Umweltfreundliches Heizen dank effizienter Wärmepumpe Worauf Sie beim Einbau einer Wärmepumpe achten sollten Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Heiztechnik: Prüfen Sie, ob Ihr Haus für Wärmepumpen geeignet ist. Kaufen Sie besonders energieeffiziente Wärmepumpen. Achten Sie bei Planung und Kauf auch auf weitere zentrale Punkte: Geeignete Wärmequelle (möglichst Erdreich), optimale Größe, geringe Lärmemissionen und umweltfreundliches Kältemittel. Für unsanierte Häuser können sich übergangsweise Hybrid-Wärmepumpen eignen. Warten und prüfen Sie Ihre Wärmepumpe regelmäßig. Gewusst wie Die Heizung ist im Haushalt der mit Abstand größte Verursacher von Kohlendioxid (CO 2 ). Diese Emissionen belasten das ⁠Klima⁠. Eine Wärmepumpe ist eine Heizung, die wie ein Kühlschrank funktioniert, nur umgekehrt und mit viel höherer Leistung. Sie pumpt quasi die Wärme von außen (Boden, Wasser, Luft) in die Wohnung. Die elektrische Wärmepumpe ist eine energiesparende Form der Wärmegewinnung mit geringeren CO 2 -Emissionen als Heizöl- oder Erdgasheizungen. Einsatzmöglichkeiten für Wärmepumpen: Grundsätzlich sind sowohl Neu- als auch Altbauten für Wärmepumpen geeignet. Je niedriger der Wärmebedarf, desto effizienter arbeiten sie. Wärmepumpen eignen sich besonders gut in Häusern, in denen Niedertemperatur-Heizsysteme als Wärmeabnehmer zur Verfügung stehen. Der Anschluss an eine Flächenheizung (zum Beispiel Fußbodenheizungen) ist für Wärmepumpen günstig. Flächenheizungen kommen mit niedrigen Vorlauftemperaturen, 35 °C oder weniger, aus. Wärmepumpen können auch in vielen teilsanierten oder manchen unsanierten Häusern mit Heizkörpern hinreichend effizient betrieben werden. Die Heizkörper in Altbauten sind in der Regel zu groß und haben "Sicherheitsreserven", die man nutzen kann, um die Vorlauftemperatur zu senken. Einzelne, zu kleine Heizkörper können auch ausgetauscht werden. In Altbauten, die sich nicht alleine mit einer Wärmepumpe beheizen lassen, sind Hybridheizungen eine interessante Lösung: Eine Wärmepumpe übernimmt die Grundversorgung mit Wärme und ein Heizkessel unterstützt an kalten Tagen die Wärmepumpe. In unserem Wärmepumpenportal "So geht's mit Wärmepumpen!" finden Sie zahlreiche Praxisbeispiele aus ganz Deutschland. Wirtschaftlichkeit beachten: Die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen können Sie vorab mit Online-Ratgebern für Neubau oder Altbau überschlagen. Wer ein bestehendes Haus mit einer Wärmepumpe beheizen möchte, kann zudem Fördermittel über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" erhalten. Dafür muss die Wärmepumpenanlage besonders energieeffizient sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) . Energieeffiziente Wärmepumpen sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz besonders einfach zu erfüllen. Effiziente Wärmepumpe verwenden: Die Wärmepumpe sollte möglichst energieeffizient arbeiten. Sie erkennen dies an einer hohen ⁠ Jahresarbeitszahl ⁠ (⁠ JAZ ⁠ oder ⁠ SCOP ⁠), ideal sind Werte von 4,0 oder höher. Luft-Wärmepumpen erreichen diesen Wert nur unter günstigen Umständen. Die JAZ gibt das für ein Jahr ermittelte Verhältnis von abgegebener Heizwärme (Heizarbeit) für die Heizung zu dem dazu erforderlichen Aufwand (Antriebsarbeit einschließlich Hilfsenergie) an. Bei elektrischen Wärmepumpen ist dies der erforderliche elektrische Strom. Beispielsweise bedeutet eine JAZ von 4,0 für eine elektrische Wärmepumpe, dass für die Bereitstellung von 4 Kilowattstunden (kWh) Heizwärme 1 kWh elektrischer Strom erforderlich ist. Je höher die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe ist, desto energieeffizienter, umweltfreundlicher und kostengünstiger arbeitet sie – und umgekehrt. Beachten Sie, dass die Angabe einer einzelnen Leistungszahl (COP) nicht ausreicht, da diese nur die (theoretische) Leistung der Wärmepumpe, nicht jedoch die weiteren Faktoren im laufenden Betrieb berücksichtigt. Kritische Punkte bei Planung und Kauf berücksichtigen: Ob eine Wärmepumpe umweltfreundlich und wirtschaftlich arbeitet, hängt von Grundsatzentscheidungen in der Planung und beim Kauf ab: Lassen Sie sich schon in Angeboten die Energieverbrauchskennzeichnung samt der Pflicht-Produktinformationen vorlegen. Denn seit 2015 müssen Heizgeräte, zu denen auch Wärmepumpen zählen, eine Energieverbrauchskennzeichnung tragen und Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Da eine hohe Jahresarbeitszahl die Betriebskosten senkt, ist eine gute und unabhängige Beratung, die auf Ihren speziellen Fall zugeschnitten ist, unerlässlich. Es gilt: die in der Anschaffung billigste Lösung ist nicht immer die auf Dauer preiswerteste. Holen Sie unabhängigen Rat ein, zum Beispiel von Energieberatern oder den Verbraucherzentralen . Vereinbaren Sie schriftlich eine möglichst hohe und dennoch realistische Mindest-Jahresarbeitszahl (Zielwert: 4,0). Dazu gehören Pflichten des Installateurs (korrekte Planung, Installation und Inbetriebnahme) ebenso wie Ihre Pflichten als Betreiber (z.B. bestimmungsgemäßer Betrieb bei geplanter Raumtemperatur, moderater Warmwasser-Verbrauch). Bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen erhalten Sie weitere Beratung dazu. Geeignete Wärmequelle wählen: Prinzipiell stehen als Wärmequellen Boden, Wasser und Luft zur Verfügung. Die Effizienz der Wärmepumpe steigt, je geringer die Temperaturdifferenz zwischen der Wärmequelle und dem Heizsystem ist. Grundwasser und Erdreich verfügen während des Winters, wenn der Heizwärmebedarf groß ist, über eine relativ hohe, stabile Durchschnittstemperatur. Dies begrenzt den notwendigen Temperaturhub und ist für die Energieeffizienz und den Stromverbrauch einer Wärmepumpe von Vorteil. Erdreich, Grundwasser und Abwasser sind deshalb im Allgemeinen bessere Wärmequellen als die im Winter kalte Außenluft. Ein Bonus bei der Förderung würdigt die systemisch höhere Effizienz, um die womöglich höhere Anfangsinvestition abzumildern, die später durch niedrigere Stromkosten ausgeglichen werden kann. Luft-Wärmepumpe Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. Grundwasser-Wärmepumpe Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. Wärmepumpe mit Erdwärmekollektoren Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. Wärmepumpe mit Erdwärmesonden Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. Luft-Wärmepumpe Grundwasser-Wärmepumpe Wärmepumpe mit Erdwärmekollektoren Wärmepumpe mit Erdwärmesonden Optimale Größe der Heizung ermitteln: Eine überdimensionierte Wärmepumpenanlage führt zu unnötigen Mehrkosten bei der Anschaffung. Ist die Wärmepumpe wiederum zu klein, springt zum Beispiel an kalten Tagen öfter der Heizstab an – das ist teuer und ineffizient. Lassen Sie deshalb von einer Fachkraft die passgenaue Dimensionierung der Wärmepumpe berechnen: Berechnung der Heizlast mit/ohne Trinkwassererwärmung (keine einfache Schätzung!) und der Wärmequelle (beispielsweise Ertrag des Erdreichs). Lärmemissionen gering halten: Wärmepumpen können Lärmbelästigung verursachen, die sowohl Sie als auch Ihre Nachbarn erheblich stören können. Für innen aufgestellte Wärmepumpen sind Schallleistungspegel von 50- 60 dB(A) unbedenklich. Eine Schallleistung ab 50 dB(A) außerhalb des Hauses kann aber für die Bewohner in der Nachbarschaft (Garten etc.)  problematisch sein. Das gilt vor allem für ruhige Wohngegenden. Lassen Sie sich deshalb zu potentiellen Geräuschimmissionen der Wärmepumpe an dem von Ihnen bevorzugten Aufstellort beraten. Wählen Sie einen Aufstellort, der weder bei Ihnen noch bei Ihren Nachbarn zu belästigenden Geräuschen führt. Von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz gibt es hierzu auch einen Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Kurzfassung) . Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Unterstützung des ⁠UBA⁠ zudem einen interaktiven Assistenten zur Anwendung dieses Leitfadens entwickelt. Wenn es unter allen anderen Belangen möglich ist, planen Sie für Ihre Wärmepumpe einen Aufstellort im Innenraum, dann werden die wenigsten Geräusche in die Nachbarschaft emittiert. Achten Sie beim Kauf der Wärmepumpe auch auf den angegebenen Geräuschpegel in dB (zu finden auf dem Energielabel oder im Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe e.V. ). Je geringer der Wert, desto leiser ist die Wärmepumpe im Betrieb. Wärmepumpen mit angegebenen Werten unter 55 dB (< 6kW), 60 dB (6-12 kW) und 65 dB (>12 kW) sind besonders geräuscharm. Insbesondere in der Heizperiode im Winter kommt es bei einigen Anlagen zudem regelmäßig zu Abtau- und Rückspülvorgängen, die sich in ihrer Geräuschcharakteristik und Belästigungswirkung unterscheiden. Besichtigen Sie gegebenenfalls eine Referenzanlage im Betrieb oder lassen Sie sich vom Hersteller Hörbeispiele des Wärmepumpenbetriebs in ruhiger Umgebung vorspielen, um sich dieser Umweltwirkung besser bewusst zu werden. Um langfristig Probleme mit Lärm zu vermeiden, planen Sie die Lärmminderung durch eine schalltechnisch günstige Aufstellung und sachgerechte Installation und Betrieb im Vorfeld ein. Nachträgliche Lärmminderung ist immer wesentlich teurer als die Berücksichtigung im Vorfeld. Umweltfreundliches Kältemittel nutzen: Wärmepumpen für Heizwärme enthalten heute größtenteils teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel, deren Emissionen klimaschädlich sind. Diese Stoffe unterliegen deshalb der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase , die unter anderem die Verringerung der in Verkehr gebrachten HFKW-Menge regelt. Solange sie am Markt noch verfügbar sind, sind sie teuer und treiben die Kosten Ihrer Wärmepumpe hoch, wenn in der Anlage einmal Kältemittel nachgefüllt werden muss. Schon aus wirtschaftlichen Gründen sollten Sie deshalb beim Kauf darauf achten, dass die Wärmepumpe keine hoch treibhausgaswirksamen Kältemittel enthält, sondern am besten natürliche Kältemittel wie Propan oder auch CO 2 . Propan hat günstige thermodynamische Eigenschaften und ermöglicht so hohe Wirkungsgrade. Was Sie bei der Planung noch beachten sollten: Beauftragen Sie ein einzelnes, erfahrenes Unternehmen als verantwortlichen Generalunternehmer mit Planung, Installation und Inbetriebnahme der ganzen Wärmepumpenanlage. Erkundigen Sie sich vorher nach Referenzen. Die Wärmepumpenanlage sollte möglichst einfach sein – mit der Komplexität der Anlage steigt oft die Fehleranfälligkeit. Die Wärmepumpe sollte auch das Trinkwasser erwärmen. Der Warmwasserspeicher sollte nicht zu groß und gut isoliert sein (Energieeffizienzklasse A). Ein zusätzlicher Heizungspufferspeicher ist nur für Heizkörper-Heizungen nötig, um Sperrzeiten des Stromtarifs zu überbrücken, nicht für Fußbodenheizungen. Die Wärmepumpe sollte so geplant werden, dass sie im regulären Betrieb ohne Heizstab auskommen kann. Wenn eine Luftwärmepumpe nachts im schallreduzierten Betrieb ("Silent mode") arbeiten muss, um die zulässigen Geräuschimmissionen einzuhalten, sollte die Planung berücksichtigen, dass in diesen Zeiten die Heizleistung sinkt. Wärmepumpen eignen sich nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kühlen – vorausgesetzt, das Haus hat eine Fußboden- oder Flächenheizung. Besonders energiesparend und umweltfreundlich ist das mit oberflächennaher Geothermie, die auch im Sommer kühl genug ist, um das Haus ohne Zutun der Wärmepumpe zu temperieren. Dies erhöht zusätzlich den Wirkungsgrad der Anlage. Beachten Sie: Wärmepumpenanlagen, die Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen, müssen bei der unteren Wasserbehörde angezeigt oder genehmigt werden. Was Sie bei Kauf und Installation noch beachten sollten: Bevorzugen Sie zertifizierte Unternehmen, beispielsweise: Gütezeichen "Fachbetrieb Wärmepumpe" nach VDI 4645 für Installationsfirmen, Zertifizierung nach DVGW W120 für Erdsonden-Bohrunternehmen. Achten Sie auf fachgerechte Installation der Anlage. Dazu gehören auch der korrekte Einbau von 3-Wege-Ventilen und Temperaturfühlern und die lückenlose Wärmedämmung aller Bauteile und Leitungen (inkl. Armaturen). Achten Sie darauf, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wird. Das ist Voraussetzung für niedrige Heiztemperaturen und hohe Energieeffizienz der Anlage. Zur Inbetriebnahme muss die Regelung mit den richtigen Betriebszeiten und einer möglichst niedrigen Heizkurve eingestellt werden; Werkseinstellungen sind nicht ausreichend. Der (integrierte) Heizstab sollte standardmäßig deaktiviert und nur im Notfall (oder zur Trocknung von Neubauten) eingeschaltet werden. Fordern Sie eine vollständige Dokumentation der gesamten Anlage, der Pläne und der Einstellungen ein. Zum Abschluss der Installation gehört die Einweisung der Nutzer. Achten Sie auf möglichst schwingungsgeminderte Aufstellung und flexible Anschlüsse an Kältemittel- und Wasserleitungen, um unerwünschte Vibrationen oder Geräusche zu vermeiden. Installieren Sie sachgerecht die zur Wärmepumpe gelieferten Zubehörteile zur Schallminderung. Gegebenenfalls bietet der Hersteller Nachrüst-Zubehör zur Schallminderung an. Wärmepumpe warten und Verbräuche prüfen: Die Heizung funktioniert nur optimal als Gesamtsystem. Deshalb müssen alle Heizkomponenten optimal aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Regelmäßige Wartung stellt deshalb die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Anlage sicher: Reinigung der Wärmetauscher, Leitungen und Ventile, Überprüfen der Füllstände, schrittweises Absenken der Heizkurve. Sie können auch selbst überprüfen, ob die Wärmepumpe optimal arbeitet. Mit regelmäßiger Kontrolle der Verbrauchsdaten stellen Sie fest, wie effizient und kostengünstig die Heizung arbeitet. Die meisten Wärmepumpen haben hierzu einen Wärmemengenzähler, der erfasst, wieviel Heizwärme produziert wurde. Wenn Sie die Menge an Heizwärme durch den Stromverbrauch der Wärmepumpe aus dem gleichen Zeitraum teilen, erhalten Sie die "⁠ Jahresarbeitszahl ⁠". Viele Wärmepumpen können die Jahresarbeitszahl im Menü anzeigen. Vergleichen Sie diesen Wert mit den Planungsunterlagen, um zu prüfen, ob die Wärmepumpe so effizient arbeitet wie geplant. Hilfsmittel wie das kostenlose Energiesparkonto machen die Kontrolle leichter. Was Sie beim Betrieb noch beachten sollten: Drücken Sie Ihr Engagement für die Energiewende aus, indem Sie zu einem Ökostrom-Anbieter wechseln oder selbst in erneuerbare Energien investieren. Stellen Sie den Regelbetrieb so ein, dass die Anlage in den Abendstunden (20 bis 22 Uhr) und Nachtstunden (22 bis 6 Uhr) möglichst wenige (bestenfalls gar keine) Geräusche verursacht, aber trotzdem noch effizient genug arbeitet. Dies kann unterstützt werden durch die zusätzliche Installation eines geeigneten Heizungspufferspeichers. Kontrollieren Sie den Betrieb der Wärmepumpe auf auffällige unregelmäßige Geräusche. Gegebenenfalls ist dann eine Wartung der Wärmepumpe erforderlich. Gehen Sie verantwortungsvoll mit Beschwerden aus der Nachbarschaft über belästigenden Lärm durch Ihre Anlage um. Reagieren Sie rücksichtsvoll und lösungsorientiert darauf, um einen unnötigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Was Sie noch tun können: Profitieren Sie von den Praxiserfahrungen anderer: In unserem Wärmepumpenportal "So geht's mit Wärmepumpen!" finden Sie zahlreiche Praxisbeispiele aus ganz Deutschland. Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen/Raumtemperatur . Hintergrund Umweltsituation: Gut 35 Prozent der Energie werden in Deutschland eingesetzt, um Gebäude zu beheizen und Wasser zu erwärmen. Das verursacht rund 30 Prozent der CO 2 -Emissionen. Die Heizung verbraucht im Haushalt  am meisten Energie und verursacht damit mit Abstand die größte Menge an CO₂. Wärmepumpen verringern Energieverbrauch und CO 2 -Emissionen. Klimaschädliche Treibhausgasemissionen entstehen, wenn ein fluoriertes Kältemittel, das viele Wärmepumpen enthalten, bei der Herstellung, beim Betrieb oder bei der Entsorgung der Wärmepumpe entweicht. Eine klimafreundliche Alternative sind Wärmepumpen mit dem Kältemittel Propan (R290), die inzwischen von verschiedenen Herstellern angeboten werden. Gesetzeslage : Das Gebäudeenergiegesetz , das 2023 geändert  wurde, verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer neu errichteter Gebäude, ab 1.1.2024 mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Ab Mitte 2026 greift diese Pflicht sukzessive auch für Bestandsgebäude. Eine Möglichkeit, den Anteil an erneuerbaren Energien zu decken, ist der Einsatz einer Wärmepumpe oder einer Hybrid-Wärmepumpe. Wärmepumpen, die in Häusern mit mindestens 6 Wohnungen oder Nutzungseinheiten installiert werden, erhalten eine Betriebsprüfung, in der festgestellt wird, ob die Wärmepumpe so effizient wie geplant arbeitet. Seit September 2015 müssen neue Heizgeräte, zu denen auch Wärmepumpen zählen, eine Energieverbrauchskennzeichnung tragen und Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Das gibt eine Reihe von EU-Verordnungen vor. Wärmepumpenanlagen, die geothermische Umgebungswärme über Bohrungen erschließen, müssen bei der unteren Wasserbehörde angezeigt oder genehmigt werden, Bohrungen mit einer Tiefe von über 100 Metern können zusätzliche Genehmigungen erfordern. Die Regelungen und Genehmigungsverfahren für Erdwärmesysteme sind bundeslandspezifisch. Auskunft über die geltenden Vorschriften geben Leitfäden. In den oberen Untergrund eingebundene Systeme wie Erdwärmekollektoren, Energiepfähle und erdberührende Betonbauteile bedürfen in der Regel keiner zusätzlichen Genehmigung. Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 regelt den Einsatz von fluorierten Kältemitteln. So wird seit 2015 die verfügbare Menge der als Kältemittel verwendeten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe in der EU schrittweise reduziert. Zudem sind Betreiber von Wärmepumpen , die eine bestimmte Menge fluorierter Treibhausgase enthalten, dazu verpflichtet, diese regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren zu lassen und darüber Aufzeichnungen zu führen. Wärmepumpen sind in der Anschaffung teurer als konventionelle Heizungen. Für energieeffiziente Wärmepumpen gewährt die Bundesregierung Investitionszuschüsse in der Bundesförderung effiziente Gebäude , wenn sie eine Mindest-⁠ Jahresarbeitszahl ⁠ (laut Planung) erreichen. Marktbeobachtung: 2022 stellten Wärmepumpen in Deutschland 20 Terawattstunden Heizwärme bereit. Das entspricht drei Prozent des Wärmebedarfs der Gebäude. Beim Neukauf von Wärmeerzeugern hatten Wärmepumpen 2022 einen Marktanteil von 24 Prozent. Es bräuchte für Wärmepumpen deutlich stärkere politische und preisliche Impulse, damit sie zum Rückgrat der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung werden. Bei Neubauten werden immerhin schon in fast 60 Prozent der Fälle Wärmepumpen eingesetzt. Als Wärmequellen wurde 2022 bei den Neuinstallationen von Wärmepumpen in rund 80 Prozent der Fälle Luft, in rund 20 Prozent der Fälle Grundwasser, Erdreich und sonstige Quellen gewählt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠ UBA ⁠-Themenseiten: Umgebungswärme und Wärmepumpen Energiesparende Gebäude Geothermie Nachbarschaftslärm und haustechnische Anlagen Fluorierte Treibhausgase und FCKW Quellen: dena Gebäudereport 2023 Statistisches Bundesamt

Räume und Personal

Auffangstation Die Auffangstation des Artenschutzzentrums Metelen wurde seit 1984 vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert und ist ab Anfang 2005 in den Landesdienst gestellt. Auf dem Gelände befinden sich insgesamt 3 Tierhäuser und ein Gebäudetrakt mit Funktionsräumen der Auffangstation wie Futterküche, Tierbeobachtungsraum für Akutnotfälle, Werkstatt, Lager- und Büroräume. Tierhäuser Es stehen 3 Warmtierhäuser mit insgesamt 20 Räumen und 600 qm Grundfläche, 50 Glasterrarien verschiedenster Größe und 3 Absonderungseinheiten mit rund 80 qm Fläche zur Verfügung. Die hellen geräumigen Tierräume in den Warmtierhäusern sind mit Fußbodenheizungen und Beckenvertiefungen für Wasser oder Sand sowie mit Zugängen zu luftigen, sonnigen Außenvolieren ausgestattet. Das dritte Warmtierhaus auf einer Grundfläche von 160 qm wurde im Jahre 2000 voll klimatisiert in Betrieb genommen. Hier können im Prinzip alle Klimastufen der Erde simuliert werden. Die Aufnahme heimischer, gefundener Wildtiere gehört nicht zu den Aufgaben des Artenschutzzentrums des LANUV. Der Betrieb eines Kalt-Tierhauses wurde aus baulichen Gründen eingestellt Pflege und veterinärmedizinische Betreuung Ausgebildete Zootierpfleger/innen versorgen die Tiere rund ums Jahr. Eine in Vogel- und Reptilienheilkunde erfahrene Vertragstierarztpraxis gewährleistet die veterinärmedizinische Betreuung und notwendige Behandlung der Tiere in der Auffangstation - schwer erkrankte Tiere können von der Praxis auch stationär aufgenommen werden. Veranstaltungstrakt Der Veranstaltungstrakt des Artenschutzzentrums Metelen besteht seit 2000 und wurde mit Fördermitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt errichtet. Das lichte und barrierefreie Gebäude mit Niedrigenergiestandard verfügt auf einer Grundfläche von ca. 600 qm über zwei jeweils ca. 120 qm große mit moderner Veranstaltungstechnik ausgestattete Schulungsräume, die sich durch Wegschieben einer mobilen Trennwand zu einem Veranstaltungssaal von 240 qm verbinden lassen. Im Veranstaltungstrakt befinden sich außerdem ein Tagungsbüro ein großes Foyer mit Stehtischen eine Garderobennische eine Teeküche mit Inventar zur Bewirtung der Lehrgangsteilnehmer außer den normalen WCs, ein behindertengerechtes WC.

PowerPoint-Präsentation

Ingenieurbüro Köhler/Hartwig Energiemanagement GbR Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter: Christian Hartwig www.khem.de www.khem.de 2 Aufbau einer Heizungsanlage Warmwasserheizungsanlagen bestehen aus folgenden Hauptkomponenten:  •WärmeenergieerzeugerErdgaskessel Heizölkessel Wärmepumpe Fernwärmeübergabestation Thermische Solaranlage BHKW •Heizungsregelungwitterungsgeführte Regelung •Verteilung der WärmeRohrleitungssysteme Verteiler Heizkreise •WärmeübergabeHeizkörper (Plattenheizkörper, Gussradiatoren) Fußbodenheizung Deckenstrahlplatten Lüftungsanlagen www.khem.de 3

Mehr als eine Million Euro für Kitasanierung in Halberstadt

Die Stadt Halberstadt kann die Kindertagesstätte ?Waldblick? in der Westerhäuser Straße energetisch sanieren. Finanziell unterstützt wird sie dabei mit Mitteln der EU in Höhe von 1.035.863,45 Euro über das STARK III-Programm. Den Förderbescheid überreichte heute Finanzstaatssekretär Dr. Klaus Klang dem stellvertretenden Oberbürgermeister Timo Günther.   Finanzstaatssekretär Dr. Klaus Klang: ?Energetische Sanierung bedeutet nicht nur eine Investition in neue und moderne Gebäude, sondern zugleich eine Investition in die Umwelt im Hinblick auf die Energieeinsparung und nicht zuletzt eine damit verbundene Kosteneinsparung. Das zentrale Innovations- und Investitionsprogramm Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE schafft darüber hinaus durch die energetische Sanierung der Schulen und Kindertageseinrichtungen eine angenehme und kindgerechte Lernumgebung.?   Die Kindertagesstätte ?Waldblick? ist 1973 errichtet und in den 1990er Jahren saniert worden. Mit den heute überbrachten Fördermitteln wird das Gebäude nun energetisch saniert. In Stand gesetzt werden zum Beispiel Fenster, Außenwände, Dach und die Decke des Kellergeschosses sowie die Böden im Sport- und im Kinderwagenraum. Der Sportraum erhält zudem eine Fußbodenheizung.   Ausgetauscht wird im Zuge der Sanierung die Heizungsanlage; eine Pellet-Heizung wird die Gaskesselanlage ersetzen. Außerdem erhält die Kindertagesstätte ?Waldblick? einen behindertengerechten Aufzug und auf dem Südflügel eine Photovoltaikanlage, die die LED-Beleuchtung mit Energie versorgt.   In der Kita ?Waldblick? in Halberstadt werden 120 Kindergartenkinder betreut. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf 1.643.887,13 Euro.       Hintergrund: Mit dem STARK III Programm werden energetische und allgemeine Sanierungen vorrangig von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Sport- oder Museums-Einrichtungen durch EU und Land gefördert. Die EU-Fördergelder kommen dabei aus zwei Fonds: Zum einen ist das der EFRE-Fonds, er speist das Programm bei Vorhaben in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, zum anderen ist es der ELER-Fonds, der in Anspruch genommen wird, wenn Vorhaben in kleineren Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gefördert werden. Das Land Sachsen-Anhalt bietet einen weiteren Förderanteil im EFRE-Bereich (also für größere Kommunen) für allgemeine Sanierung an ? im ELER-Bereich, also in kleineren Kommunen, gibt es so einen Landesförderanteil nicht. (weitere Informationen bekommen Sie online unter https://starkIII.sachsen-anhalt.de). Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Geologie/Erdwärme / Geothermie: FAQ zur Erdwärme als Alternative zur Öl- oder Gasheizung

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen aufgrund gestiegener und vermutlich weiter steigender Energiepreise in ihrem Neubau oder Bestandsgebäude eine Erdwärme-gekoppelte Wärmepumpe als Alternative zur Öl- oder Gasheizung einsetzen. Mit den nachfolgend zusammengestellten Antworten und Hinweisen sollen die häufigsten Fragen (FAQ) zur Errichtung von Erdwärmesonden beantwortet und Missverständnisse ausgeräumt werden. Weitere Informationen zum Thema Geothermie Im Neubau ist der Einsatz der Wärmepumpe aufgrund heutiger Anforderungen an die Energie­effizienz grundsätzlich möglich. Im Bestandsbau, in dem die bestehende Heizungsanlage häufig eine hohe Vorlauftemperatur erfordert, muss in jedem Einzelfall durch einen Energieberater oder Heizungsbauer geprüft werden, ob die Wärme- und ggf. auch die Warmwasserversorgung mit einer Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich möglich ist. Die Kosten für die Wärmeversorgung mittels Wärmepumpe hängen neben dem Wärmebedarf auch von der Vorlauftemperatur der Wärmeverteilungsanlage ab. Häufig wird bei Beispielrechnungen zu möglichen Heizkosteneinsparungen durch den Einsatz einer Wärmepumpe von einer Vorlauftemperatur von 35 °C ausgegangen, die für Fußbodenheizungen typisch ist. Ist aber eine höhere Vorlauftemperatur erforderlich, z. B. in Bestandsgebäuden ohne Fußboden- oder Wandflächenheizung, erhöht sich der Strombedarf für den Wärmepumpenbetrieb. Eine auf das konkrete Gebäude und seine Nutzung bezogene Abschätzung und Bewertung des für den geplanten Wärmepumpenbetrieb erforderlichen Strombedarfs und den hieraus resultierenden Stromkosten ist daher sehr wichtig. In einer vom FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR SOLARE ENERGIESYSTEME ISE durchgeführten Studie zur Effizienz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden konnte gezeigt werden, dass nicht das Alter eines Gebäudes für die Effizienz der Wärmepumpen-Anlage entscheidend ist, sondern „die individuellen Voraussetzungen bezüglich der erforderlichen Systemtemperaturen“. Deutlich macht die Studie dabei, welche Bedeutung der Flächenanteil vorhandener oder nachgerüsteter Fußboden-/Wandflächenheizungen auf die Effizienz hat. Für weitergehende haustechnische Frage wenden Sie sich bitte an Ihren Energieberater oder Heizungsbauer. Hilfreich für den Einstieg in das Thema ist der „Ratgeber Modernisieren mit Wärmepumpe“ des Bundes­verbands Wärmepumpe. Das Verständnis von Errichtung und Funktionsweise einer Erdwärmesonden-gekoppelten Wärme­pumpen-Anlage ist wichtig, um deren Eignung für das eigene Haus beurteilen zu können und die Anforderungen an Errichtung und Betrieb der Anlagen nachvollziehen zu können. Informationen zu diesen Themen bieten der „ Ratgeber Modernisieren mit Wärmepumpe “ des Bundesverbands Wärmepumpe wie auch der der „ Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen “ des HLNUG. Errichtung und Betrieb geothermischer Anlagen können sich bei bestimmten Gegebenheiten schädlich auf das Grundwasser auswirken, das in Hessen die wichtigste Ressource für das Trink­wasser ist. Geothermische Anlagen dürfen daher nur dann errichtet und betrieben werden, wenn eine schädliche Auswirkung auf das Grundwasser ausgeschlossen ist. Für Erdwärmesonden, dem häufigsten geothermischen Anlagentyp, ist das Erlaubnisverfahren durch die sog. „ Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden “ geregelt. Das Verfahren beurteilt Standorte aufgrund ihrer Lage außerhalb oder innerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten als „günstig“, „ungünstig“ und „unzulässig“. Zusätzlich beurteilt das Verfahren auch den Untergrundaufbau eines Standortes hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der Bohrtätigkeit auf das Grundwasser als „günstig“ und „ungünstig“. Ob sich ein Grundstück in einem als günstig, ungünstig oder unzulässigen beurteilten Gebiet be­findet, kann im Viewer „ GruSchu “ ermittelt werden. Hierzu wird auf der rechten Bildschirmseite des Viewer zunächst die „Standortbeurteilung Erdwärme“ unter dem Reiter „Fachdaten“ ausgewählt und dann oben links die Standort-Adresse eingegeben. Liegt das Grundstück in einem als „unzulässig“ beurteilten Gebiet, darf keine Erdwärmesonde er­richtet werden. Ist der Standort als „ungünstig“ im Hinblick auf den Grundwasserschutz beurteilt, wird das Vorhaben nach Antragstellung durch das HLNUG im Einzelfall geprüft. Die Erfahrung zeigt, dass trotz ungünstiger Standortbeurteilung über 90% der Vorhaben umgesetzt werden können. Die häufigste Einschränkung im Falle einer ungünstigen Standortbeurteilung ist die Begrenzung der Bohrtiefe. Im Falle einer günstigen Standortbeurteilung bestehen keine für Erdwärmesonden spezifischen Einschränkungen, d. h. Erdwärmesonden sind grundsätzlich erlaubnisfähig. Eine Einschränkung kann im Falle von Bohrtiefen von mehr als 100 m aus den Regelungen des StandAG resultieren. In Abhängigkeit von der hydrogeologischen Situation eines Standortes können Eingriffe in den Untergrund, z. B. Bohrungen für Erdwärmesonden, unterschiedliche und auch nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Daher können in Gebieten, die zum Wohl der Allgemeinheit als Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete festgesetzt oder vorgesehen sind, bestimmte Handlungen, wie z. B. Bohrungen, verboten oder nur eingeschränkt zulässig sein. Daneben können auch spezielle hydrogeologische Untergrundgegebenheiten Verbote und Einschränkungen erforderlich machen. Diese standörtlichen Randbedingungen werden im Genehmigungsverfahren für Erdwärmesonden durch die vom HLNUG für Hessen fortlaufend aktualisierte hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbeurteilung berücksichtigt. Die Standortbeurteilung unterscheidet zwischen hydrogeologisch günstigen und ungünstigen Gebieten sowie wasserwirtschaftlich günstigen, ungünstigen und unzulässigen Gebieten. Sie gilt ausschließlich für Erdwärmesonden. Die Grundlagen für diese Beurteilung sind im Leitfaden Erdwärmenutzung in Hessen detailliert erläutert. Die Einstufung „wasserwirtschaftlich ungünstig“ dient dem Grundwasserschutz, indem sie in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten wasserwirtschaftlich unzulässige und ungünstige Gebiete abgrenzt. Hydrogeologisch ungünstige Gebiete sind abgegrenzt, wenn z. B. wegen Grundwasserstockwerkstrennung, starker Klüftigkeit, hohem Wasserandrang oder ähnlichen Besonderheiten spezielle technische Vorkehrungen bei der Bohrung und dem Einbau der Erdwärmesonde getroffen werden müssen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist jedoch der Bau von Erdwärmesonden an diesen Standorten nicht. In ungünstigen Gebieten erfolgt in der Regel eine Prüfung des Vorhabens durch das HLNUG, das spezielle Maßnahmen und Auflagen für Bohrung und Ausbau der Erdwärmesonde empfiehlt, um die ungünstigen Verhältnisse besonders zu berücksichtigen. Nur selten wird die Empfehlung ausgesprochen, keine Erlaubnis zu erteilen. Das HLNUG veröffentlicht die Karten der Standortbeurteilung seit einigen Jahren nur noch mittels Viewer, um die Aktualität zu gewährleisten. PDF-Karten sollten nicht mehr genutzt werden. Unter https://gruschu.hessen.de oder geologie.hessen.de können Sie einen Viewer aufrufen, in dem Sie unter Angabe Ihrer Adresse und Auswahl des Themenlayers Fachdaten – Standortbeur­teilung Erdwärme eine Karte der hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Standortbeurteilung für Erdwärmesonden an Ihrem Standort aufrufen können. Der Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer geothermischen Anlage ist bei der Wasserbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu stellen. Eine Zusammenstellung der Adressen der für die Antragstellung zuständigen Wasser- und Bodenschutzbehörden findet sich auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums . Das Antragsformular für Erdwärmesonden ist auf der Homepage des HLNUG eingestellt. Eine Beschränkung der Bohrtiefe kann es aufgrund des Standortauswahlgesetzes (StandAG) oder der Beurteilung eines Standortes als „ungünstig“ geben. Wirtschaftliche Interessen wie Rohstoffgewinnung oder die Nutzung von Erdwärme müssen mit dem Gemeinwohlinteresse an der Suche eines sicheren Endlagerstandortes für radio­aktive Abfälle abgewogen werden. Daher hat der Gesetzgeber in § 21 des Standortauswahlgesetz­es (StandAG) Sicherungsvorschriften festgelegt, die "[…] Gebiete, die als bestmöglicher Standort für die Endlagerung in Betracht kommen" vor Veränderungen zu schützen, die ihre Eignung als Endlagerstandort beeinträchtigen können. In diesen Gebieten müssen sämtliche bergbaulichen und sonstige Tätigkeiten ab einer Tiefe von mehr als 100 Metern auf diesen Aspekt geprüft wer­den. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bewertet in Zusammen­arbeit mit den Landesbehörden, inwiefern wasser- und bergrechtlich zulassungspflichtige Vor­haben zugelassen oder abgelehnt werden müssen (sog. Einvernehmensregelung). Ob ein Grundstück innerhalb eines identifizierten Gebietes liegt, kann mit dem Geologie Viewer , dort Kartendarstellung „Fachthemen“ – „GÜK 300“ – „Standortauswahl“ wählen) geprüft werden. Zu einer Begrenzung der Bohrtiefe kann es durch die Einzelfallprüfung in den als ungünstig beurteilten Gebieten kommen. Wird z. B. ein wichtiges Grund- oder Mineralwasservorkommen durch eine undurchlässige Schicht weiträumig geschützt, sollte diese Schicht nicht durchbohrt werden. Weitere Gründe zur Begrenzung der Bohrtiefe sind z. B. das Vorkommen hoch durchlässiger Karstgrundwasserleiter oder unter hohem Druck stehendes Grundwasser. Außerhalb der sog. identifizierten oder ungünstigen Gebieten gibt es keine Beschränkung der Bohrtiefe. Bei der Dimensionierung wird die Anzahl und Tiefe der Erdwärmesonden einer Anlage unter Berücksichtigung der Wärmepumpen-Verdampferleistung und des Heizwärmebedarfs, der hydrogeologischen und geothermischen Gegebenheiten sowie weiterer Randbedingungen (geothermische Kühlung, Abstände der Sonden untereinander, wasserwirtschaftliche Vorgaben etc.) ermittelt. Da die Leistung einer erdgekoppelten Wärmepumpenanlage wesentlich vom spezifischen Heizwärme- und Heizleistungsbedarf des zu beheizenden Gebäudes, behördliche Anforderungen an Minimal- oder Maximaltemperaturen des Wärmeträgermittels sowie der jeweiligen hydrogeologischen und geothermischen Situation abhängt, muss die Dimensionierung stets auf den Einzelfall abgestimmt werden. Nur bei guter Kenntnis aller Randbedingungen sind die vorgenannten Ziele – die technische Funktionsfähigkeit und die langfristige wirtschaftliche Wärmeversorgung – zu erreichen. In Deutschland erfolgt die Dimensionierung von Erdwärmesonden überwiegend nach der VDI-Richtlinie 4640-2 (2019). Mit zunehmender Tiefe steigt die Untergrundtemperatur und damit die Leistungsfähigkeit einer Erdwärmesonde. Mit steigender Bohrtiefe erhöhen sich aber auch die Kosten für eine Bohrung und die Bohrrisiken, wie z. B. das Verstürzen des Bohrlochs. Die VDI-Richtlinie 4640-2 (2019) empfiehlt einen minimalen Abstand von 6 m zwischen Erdwärmesonden einer Anlage, wenn die Sonden tiefer als 50 m sind. Geringere Abstände sind grundsätzlich möglich, müssen aber bei der Dimensionierung der Anlage berücksichtigt werden. Da sich die Erdwärmesonden einer Anlage untereinander thermisch beeinflussen, steigt die Leistungsfähigkeit der Erdwärmesonden mit Erhöhung des Abstandes und sie verringert sich, wenn der Abstand kleiner wird. Berücksichtigt werden muss, dass Erdwärmesonden-Bohrungen einen gewissen Abstand zu Gebäuden einhalten sollten und es Vorgaben zum Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. zu Nachbaranlagen gibt. Meist wird ein Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze bzw. 10 m zur nächstgelegenen Erdwärmesonde auf einem anderen Grundstück gefordert. Unterschreitungen dieser Abstände sind im Einzelfall nach Abstimmung der Beteiligten und der Behörde grundsätzlich möglich. Die Anzahl erforderlicher Erdwärmesonden und damit der Platzbedarf kann durch die Erhöhung der Bohrtiefe verringert werden, allerdings steigt mit größeren Bohrtiefen das Bohrrisiko. Hier müssen Planer und Bauherren gemeinsam abwägen. Die Dimensionierung von Erdwärmesonden-Anlagen übernehmen Geothermie-Bohrfirmen oder Geothermie-Planer. Die Planung muss sowohl die haustechnischen wie die geothermischen Gegebenheiten berücksichtigen. Nur so kann eine größtmögliche Effizienz erzielt werden. Die Dimensionierung von Erdwärmesonden-Anlage ist für eine Fachkraft im Prinzip einfach. Dennoch sind fehlerhafte Dimensionierungen möglich, wenn nicht alle hierfür erforderlichen Daten zuvor durch Messungen oder detaillierte Untersuchungen ermittelt werden konnten und daher Schätzungen notwendig sind. Schätzungen können z. B. bezüglich des Heizwärme- und Heizleistungsbedarfs des zu versorgenden Gebäudes oder der Wärmeleitfähigkeit und Temperatur des von der Erdwärmesonden-Anlage zu erschließenden Untergrundes notwendig sein. Werden die Wärmeleitfähigkeit und Temperatur des Untergrundes überschätzt, führt dies ebenso wie eine Unterschätzung des Heizwärme- und Heizleistungsbedarfs zur Unterdimensionierung der Erdwärmesonden-Anlage, aus der ein dauerhaft erhöhter Strombedarf folgt. Sind Schätzungen notwendig, sollten diese daher stets konservativ erfolgen! Unabhängig hiervon zeigten in den vergangenen Monaten stichprobenartig vom HLNUG durchge­führte Sichtungen von Planungsunterlagen wiederholt, dass die Empfehlungen der für die Dimensionierung von Erdwärmesonden-Anlagen in Deutschland maßgeblichen VDI-Richtlinie 4640 „Thermische Nutzung des Untergrundes“ nicht oder nur ungenügend berücksichtigt wurden. Problematisch ist dies, da die von der Richtlinie abweichende Dimensionierung ohne eine ergänzende Erläuterung nicht bewertet werden kann. Fehlerhafte Dimensionierungen können dann seitens des/der Auftraggeber/in nicht erkannt werden. Auftraggeber/innen wird daher dringend empfohlen, die Grundlagen der Dimensionierung mit den beauftragten Planern vorab zu klären und festzuschreiben. Sind, wie zu Frage 12 erläutert, Schätzungen zu Planungsgrößen erforderlich, ist es nicht ungewöhn­lich, dass sich die Schätzungen verschiedener Planer oder Firmen unterscheiden. Kann nicht beurteilt werden, welche Planung hinsichtlich der durchgeführten Schätzungen am besten ist, sollte zwischen den Einsparungen bei der Herstellung der Anlage und den Einsparungen im Jahrzehnte langem Betrieb abgewogen werden. Eine kleine Erdwärmesonden-Anlage ist in der Herstellung günstiger als ein eine große Anlage. Die große Erdwärmesonden-Anlage kann der Wärmepumpe hingegen dauerhaft eine höhere Temperatur zur Verfügung bereitstellen, wodurch der Strombedarf der Wärmepumpe kleiner ist. Informationen zur geologischen und hydrogeologischen Situation können dem vom HLNUG be­reitgestellten Geologie Viewer entnommen werden. Es besteht die Möglichkeit der Standortsuche mittels Adresse oder Katasterdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück). Die Lage von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheitsdaten, die im Rahmen des Landesgrund­wassermessdienstes erfasst werden, können über den Viewer GruSchu oder den LGD-Viewer des Landesgrundwas­sermessdienstes recherchiert werden. Für die Bereiche Hessisches Ried und Untermainebene werden vom HLNUG zudem großflächige Grundwassergleichenpläne bereitgestellt. Das geothermische Potenzial eines Standortes wird im Wesentlichen durch das Wärmetransport­vermögen und die Temperatur des genutzten Untergrundes beschrieben. Der Wärmetransport erfolgt „konduktiv“ als Wärmeleitung im Gestein und „konvektiv“ mit dem strömenden Grund­wasser. Ist die geologische und hydrogeologische Situation bekannt, können Experten für die Planung einer geothermischen Anlage eine Schätzung zum Potenzial vornehmen. Eine messtechnische Bestimmung des Potenzials ist hingegen nur mit Untersuchungen vor Ort möglich. Im Falle von Erdwärmesonden kann eine Probebohrung durchgeführt werden, die zur Bestimmung der ungestörten Untergrundtemperatur und der Wärmeleitfähigkeit mittels eines sog. Thermal-Response-Test dient. Aufgrund der hiermit verbundenen Kosten, wird hierauf im privaten Bereich jedoch in der Regel verzichtet und auf Tabellenwerte der VDI-Richtlinie 4640-2 für verschiedene Gesteine zurückgegriffen. Um Schätzungen des geothermischen Potenzials zu unterstützen, wurden den im Geologie Viewer verfügbaren Bohrungen Gesteins-Wärmeleitfähigkeiten zugewiesen. Hierbei handelt es sich um mittlere Wärmeleitfähigkeiten des trockenen Gesteins, die vom HLNUG durch Labormessungen und einer Literaturrecherche ermittelt wurden. Aufgrund des in dem Viewer nicht berücksichtigten Wärmetransport mit dem Grundwasser können grundsätzlich als konservativ angesehen werden. Die in Hessen bisher erhobenen Temperaturdaten erlauben bisher keine sichere Vorhersage, welche mittlere Untergrundtemperatur an einem konkreten Standort angenommen werden kann, zumal die Tiefe einer Erdwärmesonde von Projekt zu Projekt variiert. Möglich ist bereits heute die Aussage, dass im Bereich der Mittelgebirge wie Taunus, Rhön und Vogelsberg von geringeren Untergrundtemperaturen ausgegangen werden kann (Mittelwert bis 100 m meist 10 – 11 °C) als in tiefer liegenden Bereichen wie dem hessischen Ried (Mittelwert bis 100 m meist 11 – 13 °C). Empfehlung: Schätzungen zum geothermische Potenzial sollten stets konservativ sein, damit die geplante geothermische Anlage nicht unterdimensioniert ist. Die Standortbeurteilung beurteilt ausdrücklich nicht die technische Eignung des Untergrundes zur Entnahme von Erdwärme mittels Erdwärmesonde(n). Wenn durch einen Planer die Erdwärmesonden-Anlage in Anhängigkeit vom Wärmebedarf des Hauses und den Jahresbetriebsstunden sowie den geologischen Eigenschaften des Untergrundes (prognostizierte Wärmeleitfähigkeit, Untergrundtemperatur) richtig dimensioniert wird, ist ein zuverlässiger, wirtschaftlicher Betrieb möglich. Frost-Tau-Wechsel im Bohrlochringraum können die mit der Erdwärmesonde in das Bohrloch eingebrachte Abdichtung schädigen. Geschieht dies, kann nicht mehr zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Trennung von Grundwasserstockwerken sichergestellt ist. Bei einer minimalen Temperatur des in den Erdwärmesonden zirkulierenden Wärmeträgermediums von -3°C wird davon ausgegangen, dass durch den Temperatursprung innerhalb der Wand der Sondenrohre in der Bohrlochabdichtung kein Frost auftritt. In diesem Fall wird von einem in Bezug auf die Bohrlochabdichtung „frostfreien“ Betrieb gesprochen [1] . [1] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000018149 Die Beeinflussung der eigenen Erdwärmesonden durch die eines Nachbarn ist möglich. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt u. a. vom Abstand der Anlagen und deren Größe sowie der geothermischen Standortsituation und Fließrichtung des Grundwassers ab. Bei den für private Wohngebäude typischen Erdwärmesonden-Anlagen mit einer Heizleistung bis ca. 15 kW ist der im Erlaubnisverfahren geforderte Abstand von 10 m zwischen den Anlagen in der Regel ausreichend, um einen spürbaren Effizienzverlust zu verhindern. Ein absoluter Schutz vor der thermischen Beeinflussung der eigenen Erdwärmesonden durch benachbarte Anlagen ist nicht möglich. Durch einen größtmöglichen Abstand der Erdwärmesonden zur Grundstücksgrenze und damit zu (möglichen) Nachbaranlagen sowie eine konservative Dimensionierung (= größere Bohrtiefe), kann man das Maß der möglichen Beeinflussung mindern. Das HLNUG darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen darüber geben, wo es Erdwärmesonden-Anlagen gibt. Auf Grundlage der vom HLNUG im Geologie Viewer veröffentlichten Positionen von Bohrungen ist jedoch eine erste Annahme zum Vorhandensein von Erdwärmesonden-Bohrungen möglich: Haben Bohrungen innerhalb von bebauten Ortslagen oder Baugebieten Tiefen von meist mehr als 50 m bzw. typischerweise um 100 m, handelt es sich erfahrungsgemäß meist um Erdwärmebohrungen. Wichtig: Werden auf einem Grundstück mehrere Erdwärmesonden-Bohrungen niedergebracht, erfasst das HLNUG in der Regel nur eine Bohrung, deren Position durch Dritte mitgeteilt wird. Das HLNUG kennt zudem nicht alle Bohrungen. Welche Wärmepumpe die bessere Wahl bzw. im Hinblick auf Errichtungs- und Betriebskosten wirtschaftlicher ist, kann nur im Einzelfall bewertet und entschieden werden. Ohne Detailkennt­nisse der haustechnischen Daten ist dies nicht möglich. Ein Vorteil der Erdwärmesonden-gekoppelten Wärmepumpe gegenüber der Luftwärmepumpe ist die hohe Effizienz im Kühlfall. Bohrunternehmen zur Errichtung der Erdwärmesonden müssen gemäß den Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden die Qualifikationskriterien des DVGW-Arbeitsblattes W 120-2 (Gruppe G100 bis 100 m, G200 bis 200 m oder G400 bis 400 m Teufe) erfüllen. Ein Nach­weis hierfür ist z. B. ein akkreditiertes Zertifikat nach dem Arbeitsblatt W 120-2. Listen der nach dem Arbeitsblatt W120-2 zertifizierten Bohrfirmen finden Sie auf den Internet­seiten der Zertifizierungsstellen DVGW CERT GmbH oder Zertifizierung Bau GmbH . Durch die Möglichkeit der Recherche nach Postleitzahl-Bereichen können regionale Firmen gefunden werden. Leider finden sich bis heute bei Anbietern und Herstellern aller Teilgewerke von EWS-Anlagen missverständliche Aussagen, die bei Bauherren bzw. Betreibern zu falschen Vorstellungen bezüglich der Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von EWS-Anlagen führen können. Beispiele solcher Missverständnisse wurden in einem Beitrag der Zeitschrift Geowissenschaftliche Mitteilungen (GMIT Nr. 94) zusammengefasst. Der Beitrag verdeutlicht, dass die Errichtung einer dauerhaft effizienten EWS-Anlage eine gründliche Planung erfordert und der Parameter „Temperatur“ eine zentrale Rolle spielt.

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