Die Anwendung von Methoden der assistierten Reproduktion hat ein großes Potential für die Arterhaltung von gefährdeten Spezies. Der Iberische Luchs ist die am stärksten bedrohte Katzenart weltweit (IUCN Red List). Seit 2000 werden die Bemühungen zur In-situ-Conservation durch ein wissenschaftliches Erhaltungszuchtprogramm unterstützt. Der Erfolg des Zuchtprogrammes ist aber stark vom Wissen über die Reproduktion, wie auch von geeigneten Methoden zum Reproduktionsmanagement abhängig. Die künstliche Besamung als eine Methode der assistierten Reproduktion kann derzeit nicht angewandt werden, da Luchse ganzjährig persistierende Gelbkörper ausbilden, die eine artifiziell induzierte Ovulation verhindern. Ziel des Projektes ist eine vergleichende Analyse von luteotropen und luteolytischen Faktoren im Gelbkörper (corpus luteum, CL) der Hauskatze und des Eurasischen Luchses zur Aufklärung des Funktionszyklus von Gelbkörpern bei diesen Katzenarten. Es sollen auf histologischer, molekularbiologischer und proteinchemischer Ebene Faktoren der Anbildung (nach der Ovulation), der Funktion (z. B. Vergleich zwischen trächtigen und pseudoträchtigen Hauskatzen) sowie der Regression dargestellt werden. Beim Luchs werden Ovarien aus dem gesamten Jahresverlauf mit Schwerpunkt auf die Zuchtsaison untersucht. Wir gehen von der Hypothese aus, dass das Phänomen der persistierenden Gelbkörper beim Luchs mit einer zeitlichen Entkopplung der funktionellen von der strukturellen Luteolyse einhergeht.
Der deutschlandweite Datensatz enthält Informationen zum mittleren (2016-2018) gelösten Phosphoreintrag über den Oberflächenabfluss in Gewässer (in kg/ha/a). Der Datensatz liegt vor: Auflösung: MoRE-Modellgebiete (Analysegebiete) Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens und der genutzten Modelleingangsdaten findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Die simulierten Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext erforderlicher methodischer Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung. Sie sind u.a. von im angewandten Modell geltenden Annahmen, der Modellstruktur, der Parameterschätzung, der Kalibrierungsstrategie und der Qualität der Antriebsdaten abhängig.
Der deutschlandweite Datensatz enthält Informationen zum mittleren (2016-2018) Phosphoreintrag insgesamt über die diffusen Eintragspfade in Gewässer (in kg/a). Die Berücksichtigten Eintragspfade sind Grundwasser, Oberflächenabfluss, Dränagen, Erosion und Deposition auf Gewässerflächen. Der Datensatz liegt vor: Auflösung: MoRE-Modellgebiete (Analysegebiete) Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens und der genutzten Modelleingangsdaten findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnis-se von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Die simulierten Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext erforderlicher methodischer Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung. Sie sind u.a. von im angewandten Modell geltenden Annahmen, der Modellstruktur, der Parameterschätzung, der Kalibrierungsstrategie und der Qualität der Antriebsdaten abhängig.
Standortabklaerung fuer eine neue Schiessanlage in Buchs SG mit Beruecksichtigung der Umweltvertraeglichkeit und Sicherheit.
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume. Die Kernflächen der naturnahen Wälder bestehen ausschließlich aus Waldtypen mit einer hohen Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz, während die sonstigen Wälder im Biotopverbund (s. Datensatz „Sonstiger Wald) eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Sonstigen Wälder aus dem Verbund der Waldlebensräume für Arten mit großem Raumanspruch, die eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen, während die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume eine hohe Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz haben (s. Datensatz „Wald Kernflächen“). Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Zielsetzung und Anlass: Einigen naturschutzrelevanten Wildtieren, wie beispielsweise Wildkatzen und Luchsen, ist es bislang stellenweise noch möglich, die intensiv genutzte Kulturlandschaft zu durchwandern, um sich neue Habitate zu erschließen. Der urbane Raum, wie auch andere Formen der Landnutzung, breiten sich jedoch stetig aus. Deckungsreiche Strukturen als Trittsteinbiotope sind rar oder verschwinden durch die Intensivierung der anthropogenen Landnutzung. Die Zersiedlung und Fragmentierung unserer Landschaft stellt damit eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit dar. Die Umsetzung von Biotopverbundkonzepten und der Erhalt geeigneter Trittsteinbiotope sind daher wichtiger denn je. Industrie- und Gewerbeflächen könnten hierbei eine bislang übersehene Rolle spielen und eine vergleichsweise kostengünstige Ergänzung zur Neuanlegung von Trittsteinbiotopen sein. Bewegungsdaten einzelner Wildtiere lassen vermuten, dass auf bestimmten Industrie- und Gewerbeflächen aufgrund der dort vorhandenen Deckungsstrukturen, zeitlich eingeschränkter Nutzung oder Betretungsverboten ein bisher unterschätztes Potential für Trittsteinbiotope vorhanden ist. Bei Biotopverbundkonzepten oder naturschutzfachlichen Einschätzungen sind diese Strukturen jedoch bislang nicht beachtet worden, da sie sich auf anthropogen genutzten Flächen befinden. Diese werden von den gängigen Habitatmodellen zu naturschutzrelevanten Wildtieren, die mit großen Stichproben auf das Abbilden von Gesamtpopulationen ausgelegt sind, überwiegend als 'gemieden' bewertet. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich vor allem einzelne Individuen und nicht die Gesamtheit einer Population in neue Lebensräume vorwagen und dabei auf ihren Wegen auch schwierige und abnorme Verhältnisse in Kauf nehmen. In Auswertungen, die sich nicht explizit mit jenen Individuen befassen, die sich außergewöhnlich viel auf Transithabitaten aufhalten und Trittsteinbiotope auch tatsächlich nutzen, könnten daher wichtige Informationen zur Nutzung von Trittsteinbiotopen entgehen, da diese als 'Ausreißer' im jeweiligen Datensatz angesehen werden. Das führt dazu, dass bisherige Konzepte zu Industrie- und Gewerbeflächen vor allem auf die aktive Gestaltung kleiner Biotope für weniger mobile Arten wie z.B. bedrohte Insekten, Amphibien, oder Reptilien abzielen. Der Schutz von schon vorhandenen, deckungsreichen Strukturen auf derartigen Flächen, um diese als Trittsteinbiotope für größere Wildtiere verfügbar zu machen, spielte dabei jedoch bisher keine Rolle. Mit diesem Projekt wollen wir das Potential von Industrie- und Gewerbeflächen als Trittsteinbiotope untersuchen und auf dieses aufmerksam machen, um so die Durchlässigkeit der Landschaft für Wildtiere zu verbessern. Es ist jedoch anzunehmen, dass sich nicht alle Industrie- und Gewerbeflächen gleichermaßen als Trittsteinbiotope für Wildtiere eignen. Zur Bestimmung potentieller Trittsteinbiotope, zum Schutz relevanter Strukturen und zur praktischen Anwendung in Verbundkonzepten wäre es wichtig, geeignete und ungeeignete Flächen zu unterscheiden. Das diesbezügliche Potential derartiger Fläche sollte daher individuell anhand konkreter Merkmale bestimmbar sein. Hierfür wäre es beispielsweise praktikabel zu wissen, auf welchen Industriezweigen sich vermehrt geeignete Vegetationsstrukturen befinden. Auch die Frage, ob und warum prinzipiell geeignete Strukturen auf Industrieflächen von Wildtieren nicht genutzt werden (beispielsweise, weil keine Löcher im Zaun vorhanden sind) sollte auf den Grund gegangen werden. Ziel des Projekts ist es daher, auf Grundlage gängiger landschaftsbeschreibender Daten, Faktoren zu bestimmen, mittels derer die als Trittsteinbiotope geeigneten Industrie- und Gewerbeflächen sicher klassifiziert werden können. Dafür müssen die für Wildtiere relevanten Bedingungen auf diesen Flächen, beispielsweise hinsichtlich Deckung und Störung, gut bekannt und zu kategorisieren sein. (Text gekürzt)
INSPIRE Datensatz der Luchsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 242 |
| Kommune | 1 |
| Land | 356 |
| Wissenschaft | 37 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 10 |
| Förderprogramm | 103 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 50 |
| Text | 306 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 100 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 390 |
| offen | 177 |
| unbekannt | 28 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 594 |
| Englisch | 55 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 43 |
| Bild | 20 |
| Datei | 15 |
| Dokument | 181 |
| Keine | 223 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 10 |
| Webseite | 220 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 255 |
| Lebewesen und Lebensräume | 595 |
| Luft | 167 |
| Mensch und Umwelt | 542 |
| Wasser | 199 |
| Weitere | 497 |