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Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland Nach dem Unfall von Tschornobyl wurde 1986 das Bundesumweltministerium gegründet, drei Jahre später das Bundesamt für Strahlenschutz . Als direkte Folge von Tschornobyl entstand in Deutschland das "Integrierte Mess- und Informationssystem" (kurz IMIS ). Darin werden alle Messdaten offizieller Stellen zur Umweltradioaktivität gesammelt und ausgewertet. Mit 1.700 rund um die Uhr aktiven Überwachungssonden löst das flächendeckende ODL -Messnetz bei erhöhter Radioaktivität in der Luft Deutschlands automatisch Alarm aus. Nach dem Unfall in Fukushima 2011 sind Untersuchungsergebnisse des BfS in eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission ( SSK ) zur Ausweitung der bisherigen Planungszonen für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken eingeflossen. 1986: der Kalte Krieg ist noch nicht vorbei, Deutschland ist getrennt in DDR und BRD, und auch die (weltweite) Kommunikation geschieht ganz anders als heutzutage: Internet und Smartphones sind noch nicht erfunden. Als im April 1986 erste Meldungen und Bilder über einen Störfall im sowjetischen Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) bekannt wurden, herrschte zunächst Unsicherheit über das, was passiert war. Erst nach und nach gaben staatliche Stellen Bewertungen über das Ereignis ab. Die durch politische Rahmenbedingungen ohnehin dünne Informationslage wurde für die Bevölkerung in Deutschland zusätzlich diffus, da verschiedene staatliche Stellen unterschiedliche Verhaltensempfehlungen abgaben. Es gab keine bundesweit einheitlichen Richtwerte, keine gesetzliche Grundlagen und nur wenige Stellen, die die Radioaktivität in der Luft messen konnten. Internationale Abkommen über den schnellen gegenseitigen Informationsaustausch zu nuklearen Unfällen fehlten. 1989: Gründung des BfS In der Folge des Unfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) wurde noch im Jahr 1986 das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) gegründet. Drei Jahre später folgte 1989 die Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), welches unter anderem dafür zuständig ist, die Kontamination der Umwelt nach einem radiologischen Unfall schnell zu ermitteln und die Lage zu bewerten. Verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen wurden im BfS integriert, so zum Beispiel das Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes in Neuherberg bei München, das Institut für Atmosphärische Radioaktivität des Bundesamtes für Zivilschutz in Freiburg, Teile der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und (nach dem Mauerfall 1989) das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin. Als Hauptsitz des BfS wurde Salzgitter gewählt. Gesetzliche Grundlagen Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben führte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) dazu, dass teilweise unterschiedliche Grenzwerte und Maßnahmen im Bund und in den Bundesländern empfohlen wurden. Um die rechtliche Voraussetzung für ein bundesweit koordiniertes Handeln in vergleichbaren Situationen zu schaffen, wurde bereits am 19. Dezember 1986 das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung" (Strahlenschutzvorsorgegesetz) erlassen. Zweck dieses Gesetzes war es, die routinemäßige Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt neu zu regeln. Außerdem galt es, "die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen, nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten". Inzwischen regelt das 2017 verabschiedete Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen . Es vereinheitlicht die bisherigen gesetzlichen Regelwerke im Strahlenschutz und sieht unter anderem den Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) unter Leitung des Bundesumweltministeriums vor. Meilensteine in der Entwicklung 2022: Angriffskrieg gegen die Ukraine Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 finden erstmals in Europa militärische Auseinandersetzungen in einem Land mit Kernkraftwerken statt. Der Krieg in der Ukraine hat auch den radiologischen Notfallschutz in Deutschland beeinflusst: Die bis dahin etablierten und regelmäßig geübten Notfallschutz-Strukturen werden nun konkret auf dieses Ereignis angewandt und weiterentwickelt. Die Rufbereitschaften im BfS haben ihre Arbeit intensiviert . Unsere Kolleg*innen erstellen u.a. zweimal täglich eine mögliche Ausbreitungsberechnung anhand von Wetterdaten und zweimal wöchentlich eine Situationsdarstellung der Lage in der Ukraine. Welche Auswirkungen eine Freisetzung von Radioaktivität in ukrainischen, aber auch in anderen europäischen Kraftwerken auf Deutschland haben könnten, hat das BfS bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine regelmäßig untersucht. Wie bei internationalen Übungen und in unterschiedlichen Notfallszenarien in der Vergangenheit erprobt, überprüft das BfS auch im konkreten Fall des Ukraine-Krieges täglich etwa 500 bis 600 Messwerte aus der gesamten Ukraine und benachbarten Ländern. Die Daten stammen aus verschiedenen Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft. Unsere Kolleg*innen werten routinemäßig unterschiedliche Quellen aus, um einen bestmöglichen Überblick zu erhalten und mögliche Falschmeldungen zu identifizieren. Zudem stehen sie, wie auch in Friedenszeiten, in einem engen Austausch mit internationalen Partnern, darunter mit der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). Die radiologische Bedrohungslage hat sich durch das Kriegsgeschehen verändert: In dem Angriffskrieg auf die Ukraine werden immer wieder Kernkraftwerke in Kriegshandlungen hineingezogen. Außerdem gibt es neue oder aktueller gewordene Szenarien im Umfeld hybrider Bedrohungslagen, darunter Cyberangriffe und Straftaten im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Selbst der Einsatz von Kernwaffen in Europa scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein. Deutschland braucht in der neuen Sicherheitslage einen noch stärkeren radiologischen Notfallschutz und gute Vorbereitung. Dazu gehört auch, die Abläufe in unterschiedlichen Krisenszenarien immer wieder zu üben. Unsere Expert*innen beobachten nicht nur die Lage in der Ukraine genau, sondern üben auch andere Szenarien, um den radiologischen Notfallschutz weiter zu stärken. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 30.06.2025

Abschätzung des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlung

Abschätzung des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlung Erkrankungen ( z.B. Krebs) und Schäden, die von ionisierender Strahlung ausgelöst wurden, lassen sich vom Krankheitsbild her nicht von Erkrankungen unterscheiden, die spontan oder durch andere Ursachen entstanden sind. Eine mögliche Verursachung durch Strahlung kann daher nur festgestellt werden, wenn die Erkrankungen bei strahlenexponierten Personengruppen statistisch signifikant häufiger auftreten als bei nicht exponierten Kontrollgruppen. Zur Bestimmung des strahlenbedingten Krebsrisikos wurden epidemiologische Studien bei strahlenexponierten Personengruppen durchgeführt. Die Abschätzungen des genetischen Strahlenrisikos für den Menschen stammen aus tierexperimentellen Untersuchungen, da es für genetische Strahlenschäden keine gesicherten, am Menschen gewonnenen Erkenntnisse gibt. Wenn ionisierende Strahlung auf den menschlichen Körper trifft, können Schäden in einzelnen Zellen oder Geweben entstehen. Bei den Strahlenschäden unterscheidet man grundsätzlich zwischen deterministischen und stochastischen Schäden. Deterministische Strahlenschäden ( z. B. Hautrötungen oder Haarausfall) treten auf, wenn jemand eine Strahlendosis von mehr als ca. 500 Millisievert ( mSv ) erhalten hat. Bereits unterhalb dieses Schwellenwertes können stochastische Strahlenschäden auftreten. Dabei handelt es sich um Erkrankungen (z.B Krebs) und Schäden, die nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit entstehen. Im Folgenden wird beschrieben, wie man solche Wahrscheinlichkeiten – in der Epidemiologie auch "Risiken" genannt – schätzen kann. Eine große Herausforderung besteht darin, dass sich solche strahlenbedingten Erkrankungen ( z.B. Krebs) vom Krankheitsbild her nicht von Erkrankungen unterscheiden, die spontan oder durch andere Ursachen entstanden sind. Eine mögliche Verursachung durch Strahlung kann daher nur festgestellt werden, wenn die Erkrankungen bei strahlenexponierten Personengruppen statistisch signifikant und über verschiedene Personengruppen hinweg konsistent häufiger auftreten als bei nicht exponierten Kontrollgruppen und sich ein Zusammenhang zwischen der Dosis und der Höhe des Erkrankungsrisikos ( Dosis -Wirkungs-Beziehung) nachweisen lässt. Abschätzung des Krebsrisikos Zur Bestimmung des strahlenbedingten Krebsrisikos wurden wichtige epidemiologische Studien vor allem bei folgenden Personengruppen durchgeführt: Überlebende der Atombombenexplosionen von Hiroshima und Nagasaki , Patienten, die zur Diagnostik und Therapie bestrahlt wurden ( z.B. die kanadische Fluoroskopie- Kohorte ), beruflich strahlenexponierte Personen ( z.B. die Wismut Uranbergarbeiter- Kohorte ), Bewohner in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ( z.B. Hanford ( USA ), Mayak (Russland)), Bewohner aus der Umgebung havarierter Kernkraftwerke (Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) und Fukushima) und Personen, die bei den Aufräumarbeiten eingesetzt wurden oder werden, Personen, die von oberirdischen Atombombentests betroffen waren ( z.B. Bewohner in der Nähe des ehem. Atomwaffentestgeländes Semipalatinsk (Kasachstan)). Die wichtigsten Daten für die Abschätzungen des strahlenbedingten Krebsrisikos sind die Daten der japanischen Atombombenüberlebenden. Diese Gruppe war mit einer hohen Dosisrate exponiert (die gesamte Dosis im Bruchteil einer Sekunde), die Dosis war aber nur bei einem kleinen Prozentsatz der Betroffenen hoch. Das Krebsrisiko lässt sich anhand der oben genannten Studienpopulationen schätzen. Es setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem "spontanen" Krebsrisiko in einer Population, also dem allgemeinen Risiko ohne Strahlenexposition an Krebs zu erkranken, und dem strahleninduzierten Krebsrisiko. Letzteres beschreibt Krebsfälle, die ohne Strahlenexposition nicht entstanden wären. Für beide Komponenten werden Modelle angenommen und geschätzt. Für die Schätzung der Dosis-Wirkungs-Beziehung wird typischerweise ein lineares Modell ohne Schwellenwert angenommen. D. h. man nimmt an, dass mit einer Erhöhung der Strahlendosis sich auch das Krebsrisiko proportional erhöht und dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Strahlung nicht schädlich ist. Oft will man Aussagen zum Strahlenrisiko nicht nur für eine Studienpopulation ( z.B. die Atombombenüberlebenden), sondern auch für andere Populationen ( z.B. die deutsche Bevölkerung) treffen. Dann muss das in einer Studienpopulation ermittelte Strahlenrisiko auf das Strahlenrisiko der Zielpopulation übertragen werden. Für die relativ niedrigen Strahlenbelastungen, wie sie heute in der Umwelt und am Arbeitsplatz auftreten, ist eine weitere Extrapolation von den Befunden bei den japanischen Atombombenüberlebenden notwendig: Die epidemiologischen Befunde, die hauptsächlich für hohe Dosisraten vorliegen, werden auf die Expositionssituationen bei niedrigen Dosen und chronischer Exposition übertragen. Hierzu gibt es verschiedene Ansätze: Die ICRP empfiehlt im Bereich niedriger Dosen und chronischer Belastungen die Risikokoeffizienten durch den Faktor 2 zu teilen. Die ICRP geht nämlich davon aus, dass eine über einen längeren Zeitraum verteilte Dosis weniger wirksam ist als eine gleich hohe Dosis , die aus kurzzeitiger Belastung resultiert. Damit soll insbesondere die Reparatur- und Erholungskapazität von bestrahlten Zellen bei niedrigen Werten der Dosis und der Dosisleistung berücksichtigt werden. Die Reduktion ergibt sich nicht unmittelbar aus den Beobachtungsdaten für Krebserkrankungen bei Menschen und beruht auf Modellannahmen, aufbauend auf laborexperimentellen Erkenntnissen. Das BfS sieht die wissenschaftliche Begründung für diese Reduktion der Risikokoeffizienten für niedrige Dosen und chronische Expositionen als nicht ausreichend an. Risikoschätzungen sind grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen handelt es sich bei einer Studienpopulation nur um einen begrenzten Personenkreis, der nicht zwangsläufig repräsentativ für die interessierende Zielpopulation sein muss. Zum anderen werden für die Modelle und die Risikoübertragungen viele Annahmen getroffen. Des Weiteren ist die Erfassung der Strahlendosis häufig mit großen Unsicherheiten verbunden. Mehr Informationen zu strahleninduzierten Krebserkrankungen und deren Risiken finden Sie im Artikel " Krebserkrankungen ". Abschätzung des Risikos für andere Krankheiten als Krebs Eine Abschätzung des Risikos, nach Strahlenbelastung an anderen Krankheiten als Krebs zu erkranken, ist zurzeit nicht zuverlässig möglich. Auswertungen bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe in Japan , bei exponierten Bevölkerungsgruppen in der ehemaligen Sowjetunion und bei Strahlentherapie-Patienten weisen darauf hin, dass auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht wie lange angenommen erst ab 0,5 Gray als späte deterministische Strahlenschäden auftreten können, sondern bereits bei niedrigeren Dosen. Die Annahme, dass Katarakte (Linsentrübungen des Auges) zu den deterministischen Strahlenschäden zählen, wird zurzeit ebenfalls in Frage gestellt. Auch hier gibt es neue Erkenntnisse, die darauf hinweisen, dass Katarakte bereits bei zehnfach niedrigerer Dosis auftreten als bis vor kurzem noch angenommen (0,5 Gray gegenüber fünf Gray ). Es wird diskutiert, dass für diese Erkrankungen möglicherweise keine Schwellendosis existiert, sie also wie bösartige Neubildungen als stochastische Strahlenschäden anzusehen sind. Abschätzung des Risikos für genetische Schäden Für genetische Strahlenschäden gibt es keine gesicherten, am Menschen gewonnenen Erkenntnisse. In Hiroshima und Nagasaki konnte bisher bei Nachkommen der bestrahlten Atombomben-Überlebenden keine erhöhte Rate von vererbbaren Strahlenschäden im Vergleich zur übrigen japanischen Bevölkerung festgestellt werden. Aus experimentellen Untersuchungen an Tieren ist aber bekannt, dass Strahlung genetische Veränderungen, sogenannte Mutationen, in Keimzellen auslösen kann. Daher stammen die Abschätzungen des genetischen Strahlenrisikos für den Menschen aus diesen tierexperimentellen Untersuchungen. Mehr Informationen zu strahleninduzierten genetischen Schäden und deren Risiken können Sie im Artikel " Vererbbare Strahlenschäden " nachlesen. Risikobewertung Die obigen Ausführungen zeigen, wie für einzelne Erkrankungen auf Basis einzelner Studien Strahlenrisiken ermittelt werden können. Eine fundierte Risikobewertung auf Basis eines einzigen Tierexperiments oder einer einzelnen epidemiologischen Studie am Menschen ist allerdings kaum möglich. Für die Bewertung gesundheitsbezogener Risiken durch Strahlung ist es erforderlich, die Ergebnisse aus mehreren Studien heranzuziehen und in einer zusammenfassenden Gesamtschau zu bewerten. Ein StrahlenschutzStandpunkt des Bundesamtes für Strahlenschutz thematisiert die Bewertung gesundheitsbezogener Risiken im Detail. Stand: 20.05.2025

Deutscher Beitrag zum OECD/NEA Projekt Fukushima Daiichi Nuclear Power Station Accident Information Collection and Evaluation (FACE)

Analytische Untersuchungen zu den Unfallabläufen in Fukushima Daiichi im Rahmen des OECD/NEA Projektes FACE

Rechtsfragen des nationalen, internationalen und supranationalen Rechts der nuklearen Sicherheit und dessen Umsetzung

Unterstützung bei der Integration und Anwendung von ContainmentFOAM im nationalen CFD-Referenzpaket für das Forschungsfeld Sicherheitseinschluss, Unterstützung bei der Integration und Anwendung von ContainmentFOAM im nationalen CFD-Referenzpaket für das Forschungsfeld 'Sicherheitseinschluss'

scienceBASEd: Accident Tolerant Fuels (ATF)

scienceBASEd: Accident Tolerant Fuels (ATF) Welche Auswirkungen hätten Accident Tolerant Fuels auf die Sicherheit von Kernkraftwerken? Anfang 06.11.2025 13:00 Uhr Ende 06.11.2025 14:30 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung scienceBASEd – Forschung zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung Herzlich willkommen zur digitalen Vortragsreihe des BASE . Forschungsergebnisse erklären, Standpunkte austauschen, neue Forschungsfragen entwickeln – das sind zentrale Aspekte der Wissenschaft. So entstehen neue Perspektiven, Ideen und Ergebnisse. ScienceBASEd bietet eine Plattform für wissenschaftlichen Diskurs . Welche Auswirkungen hätten Accident-Tolerant Fuels auf die Sicherheit von Kernkraftwerken? Am 11. März 2011 traf ein Tsunami die Ostküste Japans. Diese Naturkatastrophe löste im Atomkraftwerk Fukushima eine Unfallserie aus, bei der es zu Kernschmelzen in drei Reaktorblöcken kam. Erhebliche Mengen von Radionukliden gelangten in die Umwelt. Nach diesem Unfall wurden international Entwicklungsprogramme zu unfalltoleranten Brennstoff- und Hüllrohrkonzepten aufgelegt. Als Accident Tolerant Fuels (ATFs) werden alternative Brennstoff- und Hüllrohrkonzepte bezeichnet. Sie sollen unter Störfallbedingungen besser funktionieren und schützen als die aktuell im Einsatz befindlichen Brennelemente . Die Entwicklung solcher ATFs sind für verschiedene Brennstoff- und Hüllrohrkonzepte unterschiedlich weit fortgeschritten. Welche Auswirkungen ATFs auf die Sicherheit von Kernkraftwerken haben könnten, hat das BASE in einem Forschungsvorhaben untersuchen lassen. Im Rahmen der neuen digitalen BASE-Vortragsreihe zur Forschung – scienceBASEd – möchten wir die Ergebnisse mit Interessierten und Expert:innen diskutieren. Gegenstand, Methodik und Ergebnisse des Forschungsvorhabens ATF Im Forschungsvorhaben „Erfassung und Sicherheitsanalyse der Entwicklung von Accident Tolerant Fuels (ATF)“ wurde der aktuelle Entwicklungsstand von ATFs für Leichtwasserreaktoren (LWR) erhoben und aufbereitet. Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften für den Normalbetrieb, bei Transienten (bestimmte vorübergehende Abweichungen) und in Unfallszenarien unterschiedlicher ATF-Konzepte sind systematisch aufgearbeitet, zusammengefasst und eingeordnet worden. Außerdem wurden zwei vergangene reale Unfallabläufe (TMI-2 und Fukushima-Daiichi) so betrachtet, als seien ATF-Konzepte im Einsatz gewesen. Zu diesen Szenarien wurden Simulationsrechnungen vorgenommen. Dabei wurde untersucht, wie sich die jeweiligen Unfallabläufe mit dem Einsatz von ATF verändert hätten. Das Forschungsvorhaben diskutiert die Ergebnisse dieser Szenarien. Auch die Grenzen der Betrachtungen werden aufgezeigt. Als Ergebnis wird festgestellt, dass noch keines der betrachteten ATF-Konzepte als vollständig ausgereift betrachtet werden kann. Die Bestimmung eines „Besten“-Konzepts ist noch nicht möglich. Es konnte aber gezeigt werden, dass durch die Verwendung von ATF unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile erzielt werden könnten, die z. B. in einer erhöhten Zeitreserve zur Beherrschung von Stör- und Unfällen liegen. Im Termin stellen wir Ihnen unsere Ergebnisse vor, diskutieren Sie mit! Agenda 13:00 Begrüßung | Esther Kähler ( BASE ) 13:10 Vorstellung des ATF-Projekts durch die Projektleiterin Isabel Steudel ( GRS ) 13:20 Vortragsteil durch Timo Löher (GRS) 13:45 Rückfragen und Diskussion | Anna Sachse (BASE) 13:55 Vortragsteil durch Livius Lovász (GRS) 14:20 Rückfragen und Diskussion | Anna Sachse (BASE) 14:30 Abschluss | Esther Kähler (BASE) So können Sie teilnehmen Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung via Zoom ist kostenlos. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online Weiterführende Information zum Forschungsprojekt Erfassung und Sicherheitsanalyse der Entwicklung von accident tolerant fuels (ATF)

Wo kommt Radioaktivität in der Umwelt vor?

Wo kommt Radioaktivität in der Umwelt vor? Radionuklide sind in der Umwelt überall anzutreffen. Grundsätzlich ist jeder Mensch auf der Erde auf natürliche Weise ionisierender Strahlung ausgesetzt. Niemand kann sich ihr entziehen. Ursache dafür sind Quellen, die in der Natur unabhängig vom Menschen entstanden sind und existieren. Radionuklide sind in der Umwelt überall anzutreffen Bei vielen Menschen erzeugt der Begriff " Radioaktivität " Unbehagen. Die von radioaktiven Stoffen ausgesandte ionisierende Strahlung wird häufig als bedrohlich empfunden - unabhängig davon, wie stark sie ist und woher sie stammt. Grundsätzlich ist jeder Mensch auf der Erde auf natürliche Weise ionisierender Strahlung ausgesetzt. Niemand kann sich ihr entziehen. Ursache dafür sind Quellen, die in der Natur unabhängig vom Menschen entstanden sind und existieren. Wirken ionisierende Strahlen auf einen Menschen ein, so sprechen wir von einer Strahlenexposition – umgangssprachlich auch Strahlenbelastung genannt. Natürliche Strahlenbelastung Die natürliche Strahlenbelastung setzt sich aus inneren und äußeren Komponenten zusammen. Die innere Komponente macht den Hauptanteil der natürlichen Strahlenexposition aus. Zwei Drittel der gesamten natürlichen Strahlenexposition entfallen auf die innere Komponente, ein Drittel auf die äußere. Innere Strahlenbelastung Äußere Strahlenbelastung Innere Strahlenbelastung Über die Atemluft und die Nahrung nimmt der Mensch seit jeher natürliche Radionuklide in den Körper auf. Darüber hinaus können Radionuklide über offene Wunden in den Körper gelangen. Aufnahme über den Atem Der Großteil der natürlichen Strahlenbelastung geht auf das Einatmen des radioaktiven Gases Radon mit seinen Folgeprodukten zurück. Durch Radon sind wir im Durchschnitt pro Jahr einer Strahlenbelastung von 1,1 Millisievert ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Radon. Aufnahme über die Nahrung Mit der Nahrung werden natürliche Radionuklide aus den radioaktiven Zerfallsreihen des Thoriums und Urans sowie das Kalium-40 aufgenommen; dadurch kommen im Mittel jährlich 0,3 Millisievert hinzu. Weitere Informationen finden Sie unter Radioaktivität in Lebensmitteln. Äußere Strahlenbelastung Die äußere Strahlenbelastung beträgt rund 0,7 Millisievert im Jahr. Kosmische Strahlung Ein erheblicher Teil der ionisierenden Strahlung , die auf den Menschen einwirkt, stammt aus der kosmischen Strahlung . Diese gelangt von der Sonne und aus den Tiefen des Weltalls zur Erde und besteht im Wesentlichen aus energiereichen Teilchen und aus Gammastrahlung . Auf ihrem Weg durch die Lufthülle wird die kosmische Strahlung teilweise absorbiert. Die Intensität der kosmischen Strahlung hängt somit von der Höhenlage ab. Sie ist auf Meeresniveau am niedrigsten und nimmt mit der Höhe eines Ortes zu. Auf der Zugspitze ist sie viermal höher als an der Küste. Flugzeuge kann man gegen die kosmische Strahlung nicht abschirmen. Daher ist der Mensch während eines Fluges dieser Strahlung ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Strahlenexposition von Flugpassagieren sowie unter Überwachung des fliegenden Personals . Terrestrische Strahlung Zur äußeren Strahlenexposition zählt des Weiteren die terrestrische Strahlung . Ihre Ursache sind natürlich vorkommende radioaktive Materialien, die regional sehr unterschiedlich in Böden und Gesteinsschichten der Erdkruste vorhanden sind. Die durch die terrestrische Strahlung verursachte jährliche effektive Dosis der Bevölkerung beträgt im Bundesgebiet im Mittel etwa 0,4 Millisievert , davon entfallen auf den Aufenthalt im Freien zirka 0,1 Millisievert und auf den Aufenthalt in Gebäuden etwa 0,3 Millisievert . Natürlich vorkommende Radionuklide in Baumaterialien Steine und Erden sind wichtige Rohstoffe für mineralische Baumaterialien wie zum Beispiel Ziegel und Beton. Die in den Steinen enthaltenen Radionuklide gehen in die Baustoffe über und tragen auf diese Weise beim Aufenthalt in Häusern ebenfalls zu einer äußeren Strahlenexposition bei. Weitere Informationen finden Sie unter Baumaterialien. Natürliche Strahlenbelastung in Deutschland Die gesamte natürliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert im Jahr ( effektive Dosis ). Je nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten reicht sie von etwa einem bis zu zehn Millisievert . Belastung aus künstlichen radioaktiven Quellen Bei künstlichen Radionukliden in der Umwelt denkt man an Reaktorkatastrophen, wie sie in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) oder Fukushima geschehen sind. Aber auch bei Kernwaffenversuchen wurden künstliche Radionuklide freigesetzt. Auch im Normalbetrieb entweichen in geringem Maße künstliche Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen. Dies wird in verschiedenen Messnetzen streng überwacht. Weitere Informationen finden Sie unter IMIS . Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 04.07.2025

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall , muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch. Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben"). Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können. Kommt es trotz allem zu einem radiologischen Notfall , muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig). Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie leiten auf Basis einer Bewertung der radiologischen Lage durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ-Bund ) schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein. Dadurch sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe geschützt werden. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab Im Falle eines Notfalls mit radiologischen Folgen für Mensch und Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum des Bundes . Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das Radiologische Lagezentrum des Bundes unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) und die Strahlenschutzkommission ( SSK ) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ-Bund eng mit den Ländern zusammen. Bundesländer führen frühe Schhutzmaßnahmen durch In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige frühe Schutzmaßnahmen (früher: "Katastrophenschutzmaßnahmen") ab und führen diese durch. Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von hochdosierten Jodtabletten , deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll. Das Technische Hilfswerk ( THW ), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden. Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivitä t ( IMIS ) übermittelt. Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden eine "Loseblattsammlung zu Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen" zur Verfügung. Diese wurde zusammen durch Bundesumweltministerium (BMUKN), das BfS und die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) entwickelt. Erkenntnisse aus dem Unfall in Fukushima sind eingeflossen. Die Loseblattsammlung enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall , wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 30.06.2025

Werden die Menschen, die nicht evakuiert werden können/wollen, sterben?

Werden die Menschen, die nicht evakuiert werden können/wollen, sterben? Nein, für Menschen, die nicht evakuiert werden können oder wollen, gibt es weitere Schutzmaßnahmen (Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten ), die die Strahlenbelastung soweit reduzieren können, dass eine akute Strahlenkrankheit nicht mehr auftreten kann. Eine akute Strahlenkrankheit bzw. Tod durch akutes Strahlensyndrom ist bei einem Kernkraftwerksunfall höchstens in unmittelbarer Nähe des Unfallorts zu erwarten. Beispielsweise ist dies beim Unfall in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 nur bei Personen aufgetreten, die sich auf dem Gelände des Kernkraftwerkes befanden. Beim Reaktorunfall in Fukushima 2011 gab es keine Fälle akuter Strahlenkrankheit bzw. ist niemand durch die direkte Strahleneinwirkung verstorben. Die wichtigsten weiteren Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten. Nach dem Durchzug der radioaktiven Wolke kann die Bevölkerung auch noch nachträglich evakuiert werden, um die Strahlenbelastung zu verringern und das Risiko für Langzeitfolgen ( Krebserkrankungen ) zu verringern. Wichtig ist es, den behördlichen Anweisungen und Empfehlungen Folge zu leisten. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

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