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Radioaktivität in Klärschlamm : Erfassung des aktuellen Forschungsstandes unter Einbindung der Messdaten der IMIS‐Datenbank ; Vorhaben 3622S52530

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist im Rahmen seiner Leitstellenaufgaben nach § 161 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 IMIS Zuständigkeitsverordnung (IMIS ZustV) für die Überwachung der Umweltradioaktivität u.a. im Abwasser und Klärschlamm zuständig. Um diese Aufgabe unter Berücksichtigung neuer technischer sowie gesetzlicher Entwicklungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse auszubauen, wurde der nationale und internationale Stand der Wissenschaft, der Stand ausgewählter staatlicher Messprogramme und nationaler und internationaler Richtlinien und Empfehlungen sowie Gesetze recherchiert und bewertet. Die Forschung nach den kerntechnischen Unfällen in Tschernobyl und Fukushima hat das Verhalten von Fallout Radionukliden vor allem im Klärschlamm untersucht. Die Messdaten der inzwischen fast 40 Jahre andauernden Cs-137- und Sr-90-Kontaminationen liefern wertvolle Grundlagen zur Optimierung von Überwachungsaufgaben bei Ereignissen mit radioaktivem Fallout. Von den zahlreichen nuklearmedizinisch genutzten Radionukliden wird I-131 im Klärschlamm besonders häufig untersucht, die radioökologischen Modellierungen ergaben geringe Dosiswerte. Um die in Deutschland durchgeführte Überwachung der Umweltradioaktivität im Abwasser und Klärschlamm weiter entwickeln zu können und Messverfahren auf ihre Eignung hin zu bewerten, wurden Datensätze der IMIS-Datenbank aus dem Zeitraum 2016 – 2022 ausgewertet. Die Auswertung zeigt, dass das IMIS-Messprogamm viele Spalt- oder Aktivierungsprodukte berichtspflichtig erfasst, die in den Messungen kaum oder nie detektiert wurden. Auswertbare Datensätze existieren von Cs-137 und Sr-90 im Klärschlamm, von den medizinischen Radionukliden (insbesondere I-131) sowie von natürlich vorkommenden Radionukliden (insbesondere K-40) und den U-Isotopen im Abwasser und Klärschlamm. Aus den Ergebnissen der Auswertung werden Hinweise zur weiteren Ausgestaltung des Messprogramms abgeleitet und Vorschläge zur Qualitätssicherung durch verbesserte Prüfroutinen von Messdaten gemacht.

Werden die Menschen, die nicht evakuiert werden können/wollen, sterben?

Werden die Menschen, die nicht evakuiert werden können/wollen, sterben? Nein, für Menschen, die nicht evakuiert werden können oder wollen, gibt es weitere Schutzmaßnahmen ( Aufenthalt in Gebäuden , Einnahme von Jodtabletten ), die die Strahlenbelastung soweit reduzieren können, dass eine akute Strahlenkrankheit nicht mehr auftreten kann. Eine akute Strahlenkrankheit bzw. Tod durch akutes Strahlensyndrom ist bei einem Kernkraftwerksunfall höchstens in unmittelbarer Nähe des Unfallorts zu erwarten. Beispielsweise ist dies beim Unfall in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 nur bei Personen aufgetreten, die sich auf dem Gelände des Kernkraftwerkes befanden. Beim Reaktorunfall in Fukushima 2011 gab es keine Fälle akuter Strahlenkrankheit bzw. ist niemand durch die direkte Strahleneinwirkung verstorben. Die wichtigsten weiteren Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten. Nach dem Durchzug der radioaktiven Wolke kann die Bevölkerung auch noch nachträglich evakuiert werden, um die Strahlenbelastung zu verringern und das Risiko für Langzeitfolgen ( Krebserkrankungen ) zu verringern. Wichtig ist es, den behördlichen Anweisungen und Empfehlungen Folge zu leisten. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

Ich wohne ganz in der Nähe eines KKWs. Ist überhaupt irgendeine sinnvolle Maßnahme möglich? Sind die Dosen nicht in jedem Fall tödlich?

Ich wohne ganz in der Nähe eines KKWs. Ist überhaupt irgendeine sinnvolle Maßnahme möglich? Sind die Dosen nicht in jedem Fall tödlich? Akute Schäden und unmittelbare Todesfälle aufgrund der radioaktiven Strahlung sind für die allgemeine Bevölkerung außerhalb eines KKW unwahrscheinlich. Eine akute Strahlenkrankheit bzw. Tod durch akutes Strahlensyndrom sind in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) nur bei Personen aufgetreten, die sich auf dem Gelände des KKW befanden. In Fukushima gab es keine akute Strahlenkrankheit bzw. durch Strahlung hervorgerufene Todesfälle. Katastrophenschutzmaßnahmen schützen Menschen vor der Strahlung , gerade auch in der direkten Umgebung eines KKWs. Damit wird eine akute Strahlenkrankheit vermieden und das Risiko stark verringert, später an Krebs zu erkranken und ggf. auch daran zu sterben. Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Menschen sind der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten. Im Nahbereich des KKW kann zusätzlich noch eine Evakuierung der Bevölkerung durchgeführt werden. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung und eine Überwachung der Kontamination aller Lebensmittel verringern zusätzlich die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung. Zusätzlich zu den vorbeugenden Schutzmaßnahmen wird die betroffene Bevölkerung in sogenannten Notfallstationen auf Kontamination überprüft, ggf. dekontaminiert, medizinisch untersucht und beraten. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB

Abschätzung des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlung

Abschätzung des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlung Erkrankungen ( z.B. Krebs) und Schäden, die von ionisierender Strahlung ausgelöst wurden, lassen sich vom Krankheitsbild her nicht von Erkrankungen unterscheiden, die spontan oder durch andere Ursachen entstanden sind. Eine mögliche Verursachung durch Strahlung kann daher nur festgestellt werden, wenn die Erkrankungen bei strahlenexponierten Personengruppen statistisch signifikant häufiger auftreten als bei nicht exponierten Kontrollgruppen. Zur Bestimmung des strahlenbedingten Krebsrisikos wurden epidemiologische Studien bei strahlenexponierten Personengruppen durchgeführt. Die Abschätzungen des genetischen Strahlenrisikos für den Menschen stammen aus tierexperimentellen Untersuchungen, da es für genetische Strahlenschäden keine gesicherten, am Menschen gewonnenen Erkenntnisse gibt. Wenn ionisierende Strahlung auf den menschlichen Körper trifft, können Schäden in einzelnen Zellen oder Geweben entstehen. Bei den Strahlenschäden unterscheidet man grundsätzlich zwischen deterministischen und stochastischen Schäden. Deterministische Strahlenschäden ( z. B. Hautrötungen oder Haarausfall) treten auf, wenn jemand eine Strahlendosis von mehr als ca. 500 Millisievert ( mSv ) erhalten hat. Bereits unterhalb dieses Schwellenwertes können stochastische Strahlenschäden auftreten. Dabei handelt es sich um Erkrankungen (z.B Krebs) und Schäden, die nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit entstehen. Im Folgenden wird beschrieben, wie man solche Wahrscheinlichkeiten – in der Epidemiologie auch "Risiken" genannt – schätzen kann. Eine große Herausforderung besteht darin, dass sich solche strahlenbedingten Erkrankungen ( z.B. Krebs) vom Krankheitsbild her nicht von Erkrankungen unterscheiden, die spontan oder durch andere Ursachen entstanden sind. Eine mögliche Verursachung durch Strahlung kann daher nur festgestellt werden, wenn die Erkrankungen bei strahlenexponierten Personengruppen statistisch signifikant und über verschiedene Personengruppen hinweg konsistent häufiger auftreten als bei nicht exponierten Kontrollgruppen und sich ein Zusammenhang zwischen der Dosis und der Höhe des Erkrankungsrisikos ( Dosis -Wirkungs-Beziehung) nachweisen lässt. Abschätzung des Krebsrisikos Zur Bestimmung des strahlenbedingten Krebsrisikos wurden wichtige epidemiologische Studien vor allem bei folgenden Personengruppen durchgeführt: Überlebende der Atombombenexplosionen von Hiroshima und Nagasaki , Patienten, die zur Diagnostik und Therapie bestrahlt wurden ( z.B. die kanadische Fluoroskopie- Kohorte ), beruflich strahlenexponierte Personen ( z.B. die Wismut Uranbergarbeiter- Kohorte ), Bewohner in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ( z.B. Hanford ( USA ), Mayak (Russland)), Bewohner aus der Umgebung havarierter Kernkraftwerke (Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) und Fukushima) und Personen, die bei den Aufräumarbeiten eingesetzt wurden oder werden, Personen, die von oberirdischen Atombombentests betroffen waren ( z.B. Bewohner in der Nähe des ehem. Atomwaffentestgeländes Semipalatinsk (Kasachstan)). Die wichtigsten Daten für die Abschätzungen des strahlenbedingten Krebsrisikos sind die Daten der japanischen Atombombenüberlebenden. Diese Gruppe war mit einer hohen Dosisrate exponiert (die gesamte Dosis im Bruchteil einer Sekunde), die Dosis war aber nur bei einem kleinen Prozentsatz der Betroffenen hoch. Das Krebsrisiko lässt sich anhand der oben genannten Studienpopulationen schätzen. Es setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem "spontanen" Krebsrisiko in einer Population, also dem allgemeinen Risiko ohne Strahlenexposition an Krebs zu erkranken, und dem strahleninduzierten Krebsrisiko. Letzteres beschreibt Krebsfälle, die ohne Strahlenexposition nicht entstanden wären. Für beide Komponenten werden Modelle angenommen und geschätzt. Für die Schätzung der Dosis-Wirkungs-Beziehung wird typischerweise ein lineares Modell ohne Schwellenwert angenommen. D. h. man nimmt an, dass mit einer Erhöhung der Strahlendosis sich auch das Krebsrisiko proportional erhöht und dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Strahlung nicht schädlich ist. Oft will man Aussagen zum Strahlenrisiko nicht nur für eine Studienpopulation ( z.B. die Atombombenüberlebenden), sondern auch für andere Populationen ( z.B. die deutsche Bevölkerung) treffen. Dann muss das in einer Studienpopulation ermittelte Strahlenrisiko auf das Strahlenrisiko der Zielpopulation übertragen werden. Für die relativ niedrigen Strahlenbelastungen, wie sie heute in der Umwelt und am Arbeitsplatz auftreten, ist eine weitere Extrapolation von den Befunden bei den japanischen Atombombenüberlebenden notwendig: Die epidemiologischen Befunde, die hauptsächlich für hohe Dosisraten vorliegen, werden auf die Expositionssituationen bei niedrigen Dosen und chronischer Exposition übertragen. Hierzu gibt es verschiedene Ansätze: Die ICRP empfiehlt im Bereich niedriger Dosen und chronischer Belastungen die Risikokoeffizienten durch den Faktor 2 zu teilen. Die ICRP geht nämlich davon aus, dass eine über einen längeren Zeitraum verteilte Dosis weniger wirksam ist als eine gleich hohe Dosis , die aus kurzzeitiger Belastung resultiert. Damit soll insbesondere die Reparatur- und Erholungskapazität von bestrahlten Zellen bei niedrigen Werten der Dosis und der Dosisleistung berücksichtigt werden. Die Reduktion ergibt sich nicht unmittelbar aus den Beobachtungsdaten für Krebserkrankungen bei Menschen und beruht auf Modellannahmen, aufbauend auf laborexperimentellen Erkenntnissen. Das BfS sieht die wissenschaftliche Begründung für diese Reduktion der Risikokoeffizienten für niedrige Dosen und chronische Expositionen als nicht ausreichend an. Risikoschätzungen sind grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen handelt es sich bei einer Studienpopulation nur um einen begrenzten Personenkreis, der nicht zwangsläufig repräsentativ für die interessierende Zielpopulation sein muss. Zum anderen werden für die Modelle und die Risikoübertragungen viele Annahmen getroffen. Des Weiteren ist die Erfassung der Strahlendosis häufig mit großen Unsicherheiten verbunden. Mehr Informationen zu strahleninduzierten Krebserkrankungen und deren Risiken finden Sie im Artikel " Krebserkrankungen ". Abschätzung des Risikos für andere Krankheiten als Krebs Eine Abschätzung des Risikos, nach Strahlenbelastung an anderen Krankheiten als Krebs zu erkranken, ist zurzeit nicht zuverlässig möglich. Auswertungen bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe in Japan , bei exponierten Bevölkerungsgruppen in der ehemaligen Sowjetunion und bei Strahlentherapie-Patienten weisen darauf hin, dass auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht wie lange angenommen erst ab 0,5 Gray als späte deterministische Strahlenschäden auftreten können, sondern bereits bei niedrigeren Dosen. Die Annahme, dass Katarakte (Linsentrübungen des Auges) zu den deterministischen Strahlenschäden zählen, wird zurzeit ebenfalls in Frage gestellt. Auch hier gibt es neue Erkenntnisse, die darauf hinweisen, dass Katarakte bereits bei zehnfach niedrigerer Dosis auftreten als bis vor kurzem noch angenommen (0,5 Gray gegenüber fünf Gray ). Es wird diskutiert, dass für diese Erkrankungen möglicherweise keine Schwellendosis existiert, sie also wie bösartige Neubildungen als stochastische Strahlenschäden anzusehen sind. Abschätzung des Risikos für genetische Schäden Für genetische Strahlenschäden gibt es keine gesicherten, am Menschen gewonnenen Erkenntnisse. In Hiroshima und Nagasaki konnte bisher bei Nachkommen der bestrahlten Atombomben-Überlebenden keine erhöhte Rate von vererbbaren Strahlenschäden im Vergleich zur übrigen japanischen Bevölkerung festgestellt werden. Aus experimentellen Untersuchungen an Tieren ist aber bekannt, dass Strahlung genetische Veränderungen, sogenannte Mutationen, in Keimzellen auslösen kann. Daher stammen die Abschätzungen des genetischen Strahlenrisikos für den Menschen aus diesen tierexperimentellen Untersuchungen. Mehr Informationen zu strahleninduzierten genetischen Schäden und deren Risiken können Sie im Artikel " Vererbbare Strahlenschäden " nachlesen. Risikobewertung Die obigen Ausführungen zeigen, wie für einzelne Erkrankungen auf Basis einzelner Studien Strahlenrisiken ermittelt werden können. Eine fundierte Risikobewertung auf Basis eines einzigen Tierexperiments oder einer einzelnen epidemiologischen Studie am Menschen ist allerdings kaum möglich. Für die Bewertung gesundheitsbezogener Risiken durch Strahlung ist es erforderlich, die Ergebnisse aus mehreren Studien heranzuziehen und in einer zusammenfassenden Gesamtschau zu bewerten. Ein StrahlenschutzStandpunkt des Bundesamtes für Strahlenschutz thematisiert die Bewertung gesundheitsbezogener Risiken im Detail. Stand: 02.02.2026

Deutscher Beitrag zum OECD/NEA Projekt Fukushima Daiichi Nuclear Power Station Accident Information Collection and Evaluation (FACE)

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland Nach dem Unfall von Tschornobyl wurde 1986 das Bundesumweltministerium gegründet, drei Jahre später das Bundesamt für Strahlenschutz . Als direkte Folge von Tschornobyl entstand in Deutschland das "Integrierte Mess- und Informationssystem" (kurz IMIS ). Darin werden alle Messdaten offizieller Stellen zur Umweltradioaktivität gesammelt und ausgewertet. Mit 1.700 rund um die Uhr aktiven Überwachungssonden löst das flächendeckende ODL -Messnetz bei erhöhter Radioaktivität in der Luft Deutschlands automatisch Alarm aus. Nach dem Unfall in Fukushima 2011 sind Untersuchungsergebnisse des BfS in eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission ( SSK ) zur Ausweitung der bisherigen Planungszonen für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken eingeflossen. 1986: der Kalte Krieg ist noch nicht vorbei, Deutschland ist getrennt in DDR und BRD, und auch die (weltweite) Kommunikation geschieht ganz anders als heutzutage: Internet und Smartphones sind noch nicht erfunden. Als im April 1986 erste Meldungen und Bilder über einen Störfall im sowjetischen Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) bekannt wurden, herrschte zunächst Unsicherheit über das, was passiert war. Erst nach und nach gaben staatliche Stellen Bewertungen über das Ereignis ab. Die durch politische Rahmenbedingungen ohnehin dünne Informationslage wurde für die Bevölkerung in Deutschland zusätzlich diffus, da verschiedene staatliche Stellen unterschiedliche Verhaltensempfehlungen abgaben. Es gab keine bundesweit einheitlichen Richtwerte, keine gesetzliche Grundlagen und nur wenige Stellen, die die Radioaktivität in der Luft messen konnten. Internationale Abkommen über den schnellen gegenseitigen Informationsaustausch zu nuklearen Unfällen fehlten. 1989: Gründung des BfS In der Folge des Unfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) wurde noch im Jahr 1986 das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) gegründet. Drei Jahre später folgte 1989 die Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), welches unter anderem dafür zuständig ist, die Kontamination der Umwelt nach einem radiologischen Unfall schnell zu ermitteln und die Lage zu bewerten. Verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen wurden im BfS integriert, so zum Beispiel das Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes in Neuherberg bei München, das Institut für Atmosphärische Radioaktivität des Bundesamtes für Zivilschutz in Freiburg, Teile der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und (nach dem Mauerfall 1989) das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin. Als Hauptsitz des BfS wurde Salzgitter gewählt. Gesetzliche Grundlagen Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben führte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) dazu, dass teilweise unterschiedliche Grenzwerte und Maßnahmen im Bund und in den Bundesländern empfohlen wurden. Um die rechtliche Voraussetzung für ein bundesweit koordiniertes Handeln in vergleichbaren Situationen zu schaffen, wurde bereits am 19. Dezember 1986 das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung" (Strahlenschutzvorsorgegesetz) erlassen. Zweck dieses Gesetzes war es, die routinemäßige Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt neu zu regeln. Außerdem galt es, "die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen, nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten". Inzwischen regelt das 2017 verabschiedete Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen . Es vereinheitlicht die bisherigen gesetzlichen Regelwerke im Strahlenschutz und sieht unter anderem den Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) unter Leitung des Bundesumweltministeriums vor. Meilensteine in der Entwicklung Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 20.07.2026

Wo kommt Radioaktivität in der Umwelt vor?

Wo kommt Radioaktivität in der Umwelt vor? Radionuklide sind in der Umwelt überall anzutreffen. Grundsätzlich ist jeder Mensch auf der Erde auf natürliche Weise ionisierender Strahlung ausgesetzt. Niemand kann sich ihr entziehen. Ursache dafür sind Quellen, die in der Natur unabhängig vom Menschen entstanden sind und existieren. Radionuklide sind in der Umwelt überall anzutreffen Bei vielen Menschen erzeugt der Begriff " Radioaktivität " Unbehagen. Die von radioaktiven Stoffen ausgesandte ionisierende Strahlung wird häufig als bedrohlich empfunden - unabhängig davon, wie stark sie ist und woher sie stammt. Grundsätzlich ist jeder Mensch auf der Erde auf natürliche Weise ionisierender Strahlung ausgesetzt. Niemand kann sich ihr entziehen. Ursache dafür sind Quellen, die in der Natur unabhängig vom Menschen entstanden sind und existieren. Wirken ionisierende Strahlen auf einen Menschen ein, so sprechen wir von einer Strahlenexposition – umgangssprachlich auch Strahlenbelastung genannt. Natürliche Strahlenbelastung Die natürliche Strahlenbelastung setzt sich aus inneren und äußeren Komponenten zusammen. Die innere Komponente macht den Hauptanteil der natürlichen Strahlenexposition aus. Zwei Drittel der gesamten natürlichen Strahlenexposition entfallen auf die innere Komponente, ein Drittel auf die äußere. Innere Strahlenbelastung Äußere Strahlenbelastung Innere Strahlenbelastung Über die Atemluft und die Nahrung nimmt der Mensch seit jeher natürliche Radionuklide in den Körper auf. Darüber hinaus können Radionuklide über offene Wunden in den Körper gelangen. Aufnahme über den Atem Der Großteil der natürlichen Strahlenbelastung geht auf das Einatmen des radioaktiven Gases Radon mit seinen Folgeprodukten zurück. Durch Radon sind wir im Durchschnitt pro Jahr einer Strahlenbelastung von 1,1 Millisievert ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Radon. Aufnahme über die Nahrung Mit der Nahrung werden natürliche Radionuklide aus den radioaktiven Zerfallsreihen des Thoriums und Urans sowie das Kalium-40 aufgenommen; dadurch kommen im Mittel jährlich 0,3 Millisievert hinzu. Weitere Informationen finden Sie unter Radioaktivität in Lebensmitteln. Äußere Strahlenbelastung Die äußere Strahlenbelastung beträgt rund 0,7 Millisievert im Jahr. Kosmische Strahlung Ein erheblicher Teil der ionisierenden Strahlung , die auf den Menschen einwirkt, stammt aus der kosmischen Strahlung . Diese gelangt von der Sonne und aus den Tiefen des Weltalls zur Erde und besteht im Wesentlichen aus energiereichen Teilchen und aus Gammastrahlung . Auf ihrem Weg durch die Lufthülle wird die kosmische Strahlung teilweise absorbiert. Die Intensität der kosmischen Strahlung hängt somit von der Höhenlage ab. Sie ist auf Meeresniveau am niedrigsten und nimmt mit der Höhe eines Ortes zu. Auf der Zugspitze ist sie viermal höher als an der Küste. Flugzeuge kann man gegen die kosmische Strahlung nicht abschirmen. Daher ist der Mensch während eines Fluges dieser Strahlung ausgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Strahlenexposition von Flugpassagieren sowie unter Überwachung des fliegenden Personals . Terrestrische Strahlung Zur äußeren Strahlenexposition zählt des Weiteren die terrestrische Strahlung . Ihre Ursache sind natürlich vorkommende radioaktive Materialien, die regional sehr unterschiedlich in Böden und Gesteinsschichten der Erdkruste vorhanden sind. Die durch die terrestrische Strahlung verursachte jährliche effektive Dosis der Bevölkerung beträgt im Bundesgebiet im Mittel etwa 0,4 Millisievert , davon entfallen auf den Aufenthalt im Freien zirka 0,1 Millisievert und auf den Aufenthalt in Gebäuden etwa 0,3 Millisievert . Natürlich vorkommende Radionuklide in Baumaterialien Steine und Erden sind wichtige Rohstoffe für mineralische Baumaterialien wie zum Beispiel Ziegel und Beton. Die in den Steinen enthaltenen Radionuklide gehen in die Baustoffe über und tragen auf diese Weise beim Aufenthalt in Häusern ebenfalls zu einer äußeren Strahlenexposition bei. Weitere Informationen finden Sie unter Baumaterialien. Natürliche Strahlenbelastung in Deutschland Die gesamte natürliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert im Jahr ( effektive Dosis ). Je nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten reicht sie von etwa einem bis zu zehn Millisievert . Belastung aus künstlichen radioaktiven Quellen Bei künstlichen Radionukliden in der Umwelt denkt man an Reaktorkatastrophen, wie sie in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) oder Fukushima geschehen sind. Aber auch bei Kernwaffenversuchen wurden künstliche Radionuklide freigesetzt. Auch im Normalbetrieb entweichen in geringem Maße künstliche Radionuklide aus kerntechnischen Anlagen. Dies wird in verschiedenen Messnetzen streng überwacht. Weitere Informationen finden Sie unter IMIS . Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 15.07.2026

Abschaltung des Atomkraftwerks Neckarwestheim GKN II

wann wird das Umweltministerium den fehleranfälligen Reaktor abschalten, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen? Viruserkrankungen sind für manche ein alljährliches meist harmloses Ereignis. Ein GAU in einem AKW vernichtet die Gesundheit aller Bürger*innen in einer ganzen Region. Die Fakten sind bekannt. Wann reagiert der grüne Umweltminister Franz Untersteller darauf? Anhang: RISSE im AKW ! Wir fordern den Umweltminister von Baden-Württemberg - Franz Untersteller - auf, die am 22.9.2019 erteilte Genehmigung zum Weiterbetrieb von Block 2 des Atomkraftwerkes Neckarwestheim unverzüglich aufzuheben! Das AKW weist schwerwiegende Mängel auf; der Weiterbetrieb ist nicht mehr zu verantworten! Siehe Fußnoten 1 +2) KONKRET: Im AKW Neckarwestheim Block II von EnBW sind hunderte Risse in Dampferzeugerrohren aufgetreten. Dieses AKW zwischen Stuttgart und Heilbronn ging 1989 an’s Netz und soll – nach dann 34 Betriebsjahren - als letztes deutsches AKW erst am 31.12.2022 abgeschaltet werden. Als Folge einer jahrelangen fehlerhaften Betriebsweise sind die Heizrohre der Dampferzeuger, die das hochradioaktive Primärkreiswasser des Reaktorkreises führen, von Spannungsriss- und Lochfraß-Korrosion betroffen. Auch bei der letzten Jahresrevision im August 2019 wurden 209 Risse und 87 weitere Korrosionsschäden an den Dampferzeuger-Heizrohren festgestellt – im dritten Jahr in Folge, und es werden jedesmal mehr. Insgesamt sind bis jetzt rd. 400 Rohre betroffen. Hinzu kommen weitere Schäden an 1.100 Kondensator-Rohren, Undichtigkeiten an Vorwärmern, fehlerhafte Stellungsanzeigen an Sicherheitsventilen, Mängel an den Notstromdieseln u.a.m. Der Betreiber EnBW gibt an, der „sichere Weiterbetrieb" sei "garantiert“. Aber selbst der TÜV schließt in seinem Prüfbericht v. 12.9.19 einen „wanddurchdringenden Riss“ nicht aus. Dennoch hat das Umweltministerium von Baden-Württemberg den Weiterbetrieb dieser abgenutzten und überalterten Reaktor-Anlage Neckarwestheim genehmigt, s. Fußnote 3) Sicherheit ist kein Lotteriespiel! Reißt auch nur ein einziges Dampferzeuger-Heizrohr auf oder gar ab, ist ein schwerer Kühlmittel-Verlust-Störfall im Reaktor mit Freisetzung erheblicher Mengen Radioaktivität in die Umwelt nicht mehr aufzuhalten. Dieser kann bis zur Kernschmelze führen, wie sie sich u.a. bei den Atomkatastrophen 2011 in Fukushima sowie 1986 in Tschernobyl wie auch 1979 im TMI-Reaktor bei Harrisburg/USA ereignet hatte. Die Folgen für die Bevölkerung im dichtbesiedelten Mittleren Neckarraum mit den Großstädten Stuttgart und Heilbronn sind unabsehbar – hier leben im Umkreis von 40 km um das AKW Neckarwestheim 2,5 Mio. Menschen. Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung! Quellen: 1) Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann auf der Demonstration vor dem AKW Neckarwestheim anlässlich des 9. Jahrestages (11. März) des dreifachen Super-GAUs in Fukushima/Japan am 8.3. 2020 2) ’Reaktor Rostiges Rohr’, KONTEXT, 16.10.2019 3) Pressemitteilung Nr.208/2019 des Umweltministeriums Ba-Wü v. 2.9.2019.

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall, muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch. Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben"). Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können. Kommt es trotz allem zu einem radiologischen Notfall , muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig). Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie leiten auf Basis einer Bewertung der radiologischen Lage durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ -Bund) schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein. Dadurch sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe geschützt werden. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab Im Falle eines Notfalls mit radiologischen Folgen für Mensch und Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum des Bundes . Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das Radiologische Lagezentrum des Bundes unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) und die Strahlenschutzkommission ( SSK ) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ -Bund eng mit den Ländern zusammen. Bundesländer führen frühe Schhutzmaßnahmen durch In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige frühe Schutzmaßnahmen (früher: "Katastrophenschutzmaßnahmen") ab und führen diese durch. Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von hochdosierten Jodtabletten , deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll. Das Technische Hilfswerk ( THW ), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden. Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivitä t ( IMIS ) übermittelt. Regelungen durch den Allgemeinen Notfallplan des Bundes Für die Notfallvorsorge wurde in Deutschland ein Allgemeiner Notfallplan des Bundes entwickelt, der zusammen mit Notfallplänen der Länder alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen soll, bei möglichen radiologischen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden eine " Loseblattsammlung zu Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen " zur Verfügung. Diese wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) mit Unterstützung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) unter Beteiligung zahlreicher Bundes- und Landesbehörden und unter Begleitung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission ( SSK ) erarbeitet. Unter anderem sind Erkenntnisse aus dem Unfall in Fukushima sind eingeflossen. Die Loseblattsammlung enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall , wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 29.04.2026

Psychosoziale Folgen eines radiologischen Notfalls

Psychosoziale Folgen eines radiologischen Notfalls Jede Katastrophe bringt psychosoziale Belastungen von (betroffener) Bevölkerung und Einsatzkräften mit sich. Dies gilt gerade für radiologische Notfälle , da Strahlung und Unsicherheit im Umgang mit Strahlung besondere Angstauslöser sind. Je mehr über die mit radiologischen Notfällen verbundenen Ängste und Sorgen informiert wird und diese bei Entscheidungen für Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, desto besser können negative psychosoziale Folgen verringert werden. In Deutschland sollen die Planungen für die Notfallvorsorge darum auch psychosoziale Aspekte berücksichtigen. Jede Katastrophe bringt psychosoziale Belastungen von (betroffener) Bevölkerung und Einsatzkräften mit sich. Dies gilt gerade für radiologische Notfälle , da Strahlung sowie die Unsicherheit im Umgang damit besondere Angstauslöser sind. Psychosoziale Folgen meist größer als physische Folgen Untersuchungen zu den Kernkraftwerksunglücken Three Mile Island ( USA , 1979), Tschornobyl (Ukraine, 1986) und Fukushima (Japan, 2011) haben gezeigt, dass die größten Folgen der Reaktorunfälle für die Gesundheit der Betroffenen nicht in der physischen Beeinträchtigung durch das freigesetzte radioaktive Material bestanden, sondern vielmehr in den psychosozialen Konsequenzen der Ereignisse. Beobachtete Folgen der untersuchten Reaktorunfälle für die psychische Gesundheit waren schwere Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörung, stressbedingte Symptome und verschiedene körperliche Beschwerden wie etwa Übelkeit, Magenbeschwerden, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Beobachtet wurden zudem übermäßiger Alkoholkonsum und erhöhte Selbstmordraten. Auch wenn solche Folgen häufiger vorkamen, je direkter Personen zum Beispiel durch Nähe zum Ort des radiologischen Unfalls oder ergriffene Schutzmaßnahmen betroffen waren, können sie grundsätzlich bei allen Menschen auftreten. Dass die Untersuchungen anhand von Kernkraftwerksunglücken stattfanden, bedeutet nicht, dass psychosoziale Konsequenzen nur bei Kernkraftwerksunfällen mit überregionalen Auswirkungen auftreten können. Die Angst vor radioaktivem Material und das mangelnde Wissen sowohl über Ausbreitung und Wirkung von Radioaktivität als auch über Schutzmöglichkeiten können Menschen auch bei nur lokal oder regional bedeutsamen radiologischen Unfällen verunsichern und zu ihrer psychischen Belastung beitragen. Selbst Vorkommnisse ohne relevante Freisetzung von radioaktivem Material führen zu Verunsicherung und tragen zur psychischen Belastung bei. Auslöser für psychosoziale Belastungen Nach dem Kernkraftwerksunfall in Fukushima 2011 konnten im Fukushima Health Management Survey die bereits vorhandenen Einblicke in psychosoziale Belastungsfaktoren radiologischer Notfälle vertieft werden. Sie lieferten wertvolle Erkenntnisse für das radiologische Notfallmanagement. Belastungsfaktoren sind für Betroffene demnach vor allem Strahlung als besonderer Angstauslöser, gedankliche Verbindung eines radiologischen Unfalls mit vergangenen Reaktorunfällen, geringes Wissen über die Ausbreitung und Wirkun g von Strahlung , Überschätzung des radiologischen Risikos, Sorge um die eigene Gesundheit und/oder um Angehörige, unsichere Informationslage zum aktuellen radiologischen Notfall , Schutzmaßnahmen wie Evakuierung und Umsiedlung samt ihrer Folgen durch veränderte Lebensumstände und -strukturen, Kritik an handelnden Behörden und zuständigen Stellen mit entsprechendem Vertrauensverlust, sowie Diskriminierung und Stigmatisierung – zum Beispiel, wenn Personen im Zusammenhang mit dem Notfall als "Opfer" oder "Evakuierte" stigmatisiert werden, oder wenn sie als "Verstrahlt" diskriminiert werden und Ängste auslösen, nachdem sie möglicherweise einer erhöhten Strahlung ausgesetzt waren. Deutschland: Notfallpläne berücksichtigen psychosoziale Aspekte Je mehr über die mit radiologischen Notfällen verbundenen Ängste und Sorgen informiert wird und diese bei Entscheidungen für Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, desto besser können negative psychosoziale Folgen verringert werden. Für die Notfallvorsorge wurde in Deutschland ein Allgemeiner Notfallplan des Bundes entwickelt, der zusammen mit Notfallplänen der Länder alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen soll, bei möglichen radiologischen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Neben den radiologischen Kriterien werden darin auch psychosoziale Aspekte als nicht-radiologische Kriterien bei der Entscheidung für Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Ein "Besonderer Notfallplan für kontaminierte Gebiete, insbesondere für kontaminierte Grundstücke und Gewässer" soll diese Kriterien konkretisieren, und so helfen, auch den Schutz vor psychosozialen Folgen eines Notfalls in die Praxis umzusetzen. Über psychosoziale Folgen zu informieren und dazu beizutragen, sie zu verringern, ist für alle Akteure des Notfall- und Katastrophenschutzes auf Bund- und Länderebene wichtig. In den Bundesländern zählen hierzu auch die Einrichtungen des allgemeinen Katastrophenschutzes, die für das Notfallmanagement auf Bundesländerebene zuständig sind. Psychosoziale Folgen vermeiden oder besser bewältigen Notfallschützer*innen können die (betroffene) Bevölkerung und Einsatzkräfte dabei unterstützen, psychosoziale Effekte zu vermeiden bzw. zu bewältigen, indem sie Informationen über radiologische Notfälle und ihre möglichen Konsequenzen dauerhaft bereitstellen, im Falle eines Notfalls insbesondere in Gebieten, in denen größere Auswirkungen möglich sind, über psychosoziale Aspekte und Bewältigungsstrategien informieren, in der allgemeinmedizinischen Praxis dafür Aufmerksamkeit erzeugen, mit psychosozialen Einrichtungen zusammenarbeiten, mögliche Stigmatisierungen erkennen und ansprechen. Auch Bürger*innen können selbst aktiv werden und psychosoziale Belastungen durch radiologische Notfälle vermeiden bzw. besser bewältigen, indem sie sich bei seriösen Quellen über radiologische Fragen informieren: Die zuständigen öffentlichen Stellen sind neben dem Bundesamt für Strahlenschutz das Bundesumweltministerium und die zuständigen Gesundheits- bzw. Umweltschutzbehörden in den Bundesländern. aktuelle radiologische Messdaten einsehen: Das Bundesamt für Strahlenschutz ermittelt mithilfe eines bundesweiten Messnetzes kontinuierlich die äußere Strahlenbelastung. Die Messwerte können unter https://odlinfo.bfs.de online eingesehen werden. Wissenschaftliche Projekte zum Thema Im Jahr 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) mit "A framework for mental health and psychosocial support in radiological and nuclear emergencies" ("Rahmenkonzept für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung bei radiologischen und nuklearen Notfällen", nur in Englisch verfügbar) Vorschläge gemacht, wie psychosozialen Belastungen bereits im Vorfeld eines möglichen radiologischen Notfalls, während eines akuten Notfalls und in der Nachunfallphase bestmöglich begegnet werden kann. Eine Unterarbeitsgruppe der OECD - NEA (Nuclear Energy Agency) konkretisiert diese Vorschläge aktuell und versieht sie mit praktischen Hilfestellungen: " Mental health and psychosocial impacts of radiological and nuclear emergencies: NEA’s Work to build a practical extension based on a new World Health Organization framework" ("Psychische Gesundheit und psychosoziale Auswirkungen von radiologischen und nuklearen Notfällen: Die Arbeit der NEA an einer praktischen Erweiterung auf der Grundlage eines neuen Rahmenkonzepts der Weltgesundheitsorganisation", nur in Englisch verfügbar). Konkret geht es zum Beispiel um effektive Krisenkommunikation, Aufgaben- und Rollenverteilung der Akteure in einem Notfall , Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der psychischen Gesundheit und des Notfallschutzes, Ausbildung und Training im Bereich "Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung" (Mental Health and Psychosocial Support - MHPSS), Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung und Berücksichtigung zentraler ethischer Werte. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 07.04.2026

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