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Hangneigung (Schwellwert 20 Prozent), Rasterauflösung 5 m

Die Hangneigung entspricht dem sogenannten Hangneigungswinkel und ist die Neigung der Geländeoberfläche gegenüber der Horizontalen entlang einer Falllinie (maximaler Neigungswinkel des Geländes). Die Karte stellt alle Flächen mit einer Hangneigung größer 20 Prozent in einer Rasterauflösung von 5 m dar. Sind mehr als 30% der Fläche eines Grünlandschlages oder eines Ackerschlages mit mehrschnittigem Feldfutterbau in Bereichen mit einer Hangneigung größer 20 Prozent, ist der Schlag von den Vorgaben des § 6 Abs. 3 Satz 2 DüV, wonach flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf Grünland und auf Ackerflächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 01. Februar 2025 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen, befreit. Die Hangneigung entspricht dem sogenannten Hangneigungswinkel und ist die Neigung der Geländeoberfläche gegenüber der Horizontalen entlang einer Falllinie (maximaler Neigungswinkel des Geländes). Die Karte stellt die Hangneigung in den zwei Klassen "kleiner gleich 20 Prozent" und "größer 20 Prozent" mit einer Rasterauflösung von 5 m dar. Sind mehr als 30% der Fläche eines Grünlandschlages oder eines Ackerschlages mit mehrschnittigem Feldfutterbau in der Klasse "größer 20 Prozent", ist der Schlag von den Vorgaben des § 6 Abs. 3 Satz 2 DüV, wonach flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf Grünland und auf Ackerflächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 01. Februar 2025 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen, befreit.

WMS - Hangneigung (Schwellwert 20 Prozent), Rasterauflösung 5 m

Die Hangneigung entspricht dem sogenannten Hangneigungswinkel und ist die Neigung der Geländeoberfläche gegenüber der Horizontalen entlang einer Falllinie (maximaler Neigungswinkel des Geländes). Die Karte stellt die Hangneigung in den zwei Klassen "kleiner gleich 20 Prozent" und "größer 20 Prozent" mit einer Rasterauflösung von 5 m dar. Sind mehr als 30% der Fläche eines Grünlandschlages oder eines Ackerschlages mit mehrschnittigem Feldfutterbau in der Klasse "größer 20 Prozent", ist der Schlag von den Vorgaben des § 6 Abs. 3 Satz 2 DüV, wonach flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf Grünland und auf Ackerflächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 01. Februar 2025 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen, befreit.

WFS - Hangneigung (Schwellwert 20 Prozent), Rasterauflösung 5 m

Die Hangneigung entspricht dem sogenannten Hangneigungswinkel und ist die Neigung der Geländeoberfläche gegenüber der Horizontalen entlang einer Falllinie (maximaler Neigungswinkel des Geländes). Die Karte stellt die Hangneigung in den zwei Klassen "kleiner gleich 20 Prozent" und "größer 20 Prozent" mit einer Rasterauflösung von 5 m dar. Sind mehr als 30% der Fläche eines Grünlandschlages oder eines Ackerschlages mit mehrschnittigem Feldfutterbau in der Klasse "größer 20 Prozent", ist der Schlag von den Vorgaben des § 6 Abs. 3 Satz 2 DüV, wonach flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf Grünland und auf Ackerflächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 01. Februar 2025 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen, befreit.

Grünland und Feldfutterbau

Die Aufgabenfelder umfassen neben Forschung, Stellungnahmen, Gutachten und Berichten die Evaluierung und Fachbegleitung von Agrarumweltprogrammen sowie Sortenversuche für ein- und mehrjährige Futtergräser und kleinkörnige Leguminosen.

Agrarbericht 2018

Situation und Herausforderung des Agrarsektors: Einkommenslage, Weinbau, Obstbau, Ackerbau, Milchmarkt, Futterbau, Rindfleischmarkt, Veredlung, Gartenbau, Ökologischer Landbau und Weinbau, Agrarstruktur und struktureller Wandel, Wirtschaftsjahr 2017/18; Zukunft des ländlichen Raums: Digitalisierung, Entwicklungsprogramm EULLE; Agrarpolitischer Ausblick: Weiterentwicklung GAP, Mitteilung der EU-KOM "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft", Finanzrahmen 2021 bis 2017 der EU (MFR), Sektorspezifische Legislativvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Agrarbericht 2019

Agrarwirtschaft: Situation und Herausforderung des Agrarsektors, Einkommenslage, Weinbau, Obstbau, Ackerbau, Milchmarkt, Futterbau, Rindfleischmarkt, Veredlung, Gartenbau, Ökologischer Landbau und Weinbau, Agrarstruktur und struktureller Wandel: Jahreswitterung 2018, betriebliche Entwicklung, Treibhausgasemission, Statistik, Digitalisierung

Untersuchungen ueber den Einfluss der Bodenversalzung auf die Naehrstoffaufnahme

Es wurden die Verbesserungsmoeglichkeiten von Salzboeden im Iran mittels organischer Duengung und Auswaschung sowie die Moeglichkeiten des Futterpflanzenanbaus untersucht.

Konzept_Fotokalender_Junglandwirte.pdf

Januar 2026 Ref. 51, MWL Konzept Fotokalender Junglandwirte 2027 I. Ziel Ziel des Kalenders ist es, die Vielfalt junger Menschen aufzuzeigen, die in der Landwirtschaft Sachsen-Anhalts ihren Lebensinhalt gefunden haben. Junge Menschen sollen motiviert werden, den Sektor Landwirtschaft als möglichen Arbeitsbereich für sich zu entdecken. Dabei ist die Landwirtschaft so darzustellen, dass auch gängige Klischees aufgebrochen und Vorurteile abgebaut werden. Dazu können Bilder beitragen, die die Emotionen der Betrachter ansprechen. II. Kalenderinhalte Zielgruppe: - Junge Menschen/Junglandwirte Kalenderslogan: - Jung-Engagiert-Bodenständig Informationen zum Netzwerk Junglandwirte: QR-Code zur Themenseite‚ Netzwerk Junglandwirte` des MWL oder unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/netzwerk- junglandwirte a) Inhalt Kalenderseite -Junglandwirte, die nicht älter als 40 Jahre sind, ggf. mit Familienmitgliedern oder Arbeitskollegen im Hintergrund. -Möglichst eine Abbildung der Vielfalt der landwirtschaftlichen Unternehmen in Sachsen-Anhalt, dabei sollen verschiedene Themenbereiche dargestellt werden. o verschiedene Rechtsformen (EU, GbR, Genossenschaften, GmbH usw.) o unterschiedliche Produktionsausrichtungen (Schweine-, Schaf-, Rinder- und Geflügelhaltung, Marktfrucht, Futterbau, Direktvermarktung, Weinbau, Obstbau usw.) o Vereinbarkeit von Familie und Beruf o Landwirt als Natur- und Landschaftsschützer -Fotos, die Emotionen ansprechen, sollen eingereicht werden. -Um die breite Vielfalt, auch der Jahreszeiten, abzubilden, sollte auch auf bereits vorliegende Bilder zurückgegriffen werden. b) Informationen zum Junglandwirt in Form eines Steckbriefes -Der Aufbau des Steckbriefes und eine Auswahl an Beispielen kann der Anlage ‚Steckbrief‘ entnommen werden. -Die Antworten sollen Bezug zur Landwirtschaft bzw. zum Arbeitsalltag in der Landwirtschaft aufweisen. c) Entgelt - III. IV. Eine Entlohnung für die Bilder kann nicht erfolgen, aber die Teilnehmenden erhalten selbstverständlich bis zu fünf Kalenderexemplare zur freien Verfügung. Technisch notwendige Voraussetzungen -Da das A3-Format bedient werden soll, müssen die Fotos mindestens eine Auflösung von 200 dpi (ca. 2.480 x 3.508 Pixel) aufweisen. -Fotos im Querformat -Fotos von Junglandwirten für Junglandwirte wirken authentischer als gestellte Profifotos. -Fotos sollten, wenn möglich, einen Bezug zu den Aussagen vom Steckbrief haben. -Bildstil: natürlich, warm, reportageartig, viel Persönlichkeit -Einverständniserklärung und Erklärung zur Abtretung der Bildrechte ist mit Einreichung der Fotos erforderlich (Anlage ‚Erklärung Abtretung Bildrechte‘). Zeitrahmen: Die Fotos und die dazugehörigen Steckbriefe sollten bis Ende März 2026 im MWL eingereicht werden, um eine erstmalige Ausgabe des Kalenders bei den DLG- Feldtagen am 16.-18. Juni 2026 in Bernburg zu ermöglichen. Die Einreichung der Fotos, der Steckbriefe und der Erklärungen zu den Bildrechten soll digital an das Ref. 51 des MWL an die u.g. Mailadressen erfolgen. ines.herm@mw.sachsen-anhalt.de saskia.flamming@mw.sachsen-anhalt.de

Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV

Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.

Ausnahmen von der Vorgabe der streifenförmigen Ausbringung von Düngemitteln gem. § 6 Abs 3. DüV (WMS Dienst)

Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.

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