Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf = 30 % der Feldblockfläche befinden.
Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf = 30 % der Feldblockfläche befinden.
Situation und Herausforderung des Agrarsektors: Einkommenslage, Weinbau, Obstbau, Ackerbau, Milchmarkt, Futterbau, Rindfleischmarkt, Veredlung, Gartenbau, Ökologischer Landbau und Weinbau, Agrarstruktur und struktureller Wandel, Wirtschaftsjahr 2017/18; Zukunft des ländlichen Raums: Digitalisierung, Entwicklungsprogramm EULLE; Agrarpolitischer Ausblick: Weiterentwicklung GAP, Mitteilung der EU-KOM "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft", Finanzrahmen 2021 bis 2017 der EU (MFR), Sektorspezifische Legislativvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020
Agrarwirtschaft: Situation und Herausforderung des Agrarsektors, Einkommenslage, Weinbau, Obstbau, Ackerbau, Milchmarkt, Futterbau, Rindfleischmarkt, Veredlung, Gartenbau, Ökologischer Landbau und Weinbau, Agrarstruktur und struktureller Wandel: Jahreswitterung 2018, betriebliche Entwicklung, Treibhausgasemission, Statistik, Digitalisierung
Die Aufgabenfelder umfassen neben Forschung, Stellungnahmen, Gutachten und Berichten die Evaluierung und Fachbegleitung von Agrarumweltprogrammen sowie Sortenversuche für ein- und mehrjährige Futtergräser und kleinkörnige Leguminosen.
Errichtung einer Beregnungsanlage für die Zusatzbewässerung von 127 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Ertragssicherung im Futterbau für die Rinderhaltung
Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung Die intensive Nutztierhaltung und der hohe Konsum tierischer Lebensmittel sind mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima verbunden. Änderungen in der Produktion und beim Konsum können die Umwelt und das Klima entlasten. 1 Umwelt- und Klimawirkungen der Nutztierhaltung 1.1 Welche Auswirkungen hat die Tierhaltung auf die Umwelt und das Klima? Durch die Nutztierhaltung entstehen Treibhausgasemissionen , die zur Klimaerwärmung beitragen. Zusätzlich hat der Verlust von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in die Umwelt negative Folgen, vor allem für die Biodiversität , die Luftqualität und die Qualität von Grund- und Oberflächengewässern. Wenn die in der Tierhaltung eingesetzten Tierarzneimittel und Biozide in die Umwelt gelangen, können sie Wildtiere, Pflanzen und Mikroorganismen im Boden und im Wasser gefährden. Indirekte Umweltwirkungen der Tierhaltung entstehen nicht unmittelbar in der Tierhaltung, stehen aber in einem kausalen Zusammenhang: So benötigen die Tiere große Mengen an Futtermitteln, um tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier zu erzeugen. Die intensive Nutztierhaltung ist dadurch global Mitverursacherin für den intensiven Ackerbau mit engen Fruchtfolgen, hohem Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz und einem hohen Flächenbedarf – die Folgen: zusätzliche Treibhausgasemissionen, belastete Böden und Gewässer und negative Folgen für die Biodiversität. Der hohe Bedarf an Landwirtschaftsflächen für den Futteranbau trägt im internationalen Kontext auch dazu bei, dass ökologisch wertvolle Flächen wie Wälder oder Moore einer landwirtschaftlichen Nutzung geopfert werden. Die landwirtschaftliche Nutzierhaltung kann – sofern sie im ökologisch verträglichen Maß betrieben wird – auch positive Umweltwirkungen etwa für den Bodenschutz und den Erhalt wertvoller Lebensräume haben. Dies gilt insbesondere für die grünlandbasierte Wiederkäuerhaltung. 1.2 Wieso ist es von Nachteil, wenn landwirtschaftliche Flächen für die Tierernährung belegt werden? Es macht einen Unterschied, ob Menschen sich in Form von pflanzlichen Nahrungsmitteln direkt von den landwirtschaftlichen Flächen ernähren oder ob diese Flächen genutzt werden um zuerst Futtermittel zu erzeugen, die dann für die Produktion von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das liegt daran, dass 75 Prozent und mehr der an die Tiere verfütterten Nährstoffe von den Tieren selbst verbraucht und wieder ausgeschieden werden. Nur etwa ein Viertel der verfütterten Nährstoffe werden tatsächlich von den Tieren in Nahrungsmittel (Milch, Eier, Fleisch) umgewandelt. Damit geht ein Großteil der an die Tiere verfütterten Energie und Eiweiße für die menschliche Ernährung verloren. Der Flächenbedarf für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln ist entsprechend höher, als wenn wir uns direkt auf Basis pflanzlicher Nahrungsmittel ernähren würden. Nachteilig ist der Futtermittelanbau, wenn die Tiere von Ackerflächen gefüttert werden, auf denen ebenso gut direkt Nahrungsmittel angebaut werden könnten. In Deutschland werden knapp 40 Prozent, weltweit rund ein Drittel des Ackerlandes für die Futtermittelproduktion verwendet. Häufig werden Ackerfrüchte ausschließlich für Futterzwecke angebaut, zum Beispiel bei Silomais und Futtergetreide. So wird in Deutschland knapp 60 Prozent des verfügbaren Getreides als Futtermittel genutzt. Nur bei einigen Ackerfrüchten gibt es die Möglichkeit, Koppelprodukte zu erzielen. Das bedeutet, dass eine Ackerfrucht gleichzeitig Futtermittel und Nahrungsmittel oder nachwachsende Rohstoffe produziert. Dies gilt beispielsweise für Raps und Soja, bei deren Verarbeitung sowohl Pflanzenöle als auch Futtermittel (als Raps- und Sojaschrot) produziert werden. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ | UBA-Daten zur Umwelt „Umwelt und Landwirtschaft“ | UBA-Seite „Landwirtschaft heute“ | UBA-Seite „Umweltbelastungen der Landwirtschaft” 1.3 Wie entstehen die Treibhausgase in der Tierhaltung? Die Tierhaltung trägt maßgeblich zu den direkten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bei. Rund 35,5 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente, das sind gut 68 Prozent der Emissionen der Landwirtschaft und knapp 5,3 Prozent der Treibhausgasemission Deutschlands, sind direkt auf die Tierhaltung zurückzuführen. Bei der Verdauung und in der Gülle von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen wird das Treibhausgas Methan (CH ₄ ) gebildet. Zwar wird Methan nach etwa zwölf Jahren in der Atmosphäre abgebaut, doch während dieser Zeit wirkt es um ein Vielfaches stärker klimaerwärmend als Kohlendioxid (CO ₂ ). Bei der Lagerung von und der Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist und Gärresten entsteht zudem Lachgas (N ₂ O). Dieses Treibhausgas ist sogar rund 265-mal so klimawirksam wie CO ₂ . Zu den direkten Klimawirkungen der Nutztierhaltung kommen indirekte Treibhausgasemissionen hinzu: Beim Anbau von Futtermitteln entstehen durch die Düngung Lachgasemissionen. Die Herstellung von Mineraldüngern ist sehr energieintensiv und auch die Landwirtschaftsbetriebe benötigen Energie, beispielsweise in Form von Treibstoff. Eine wichtige Rolle spielen auch Emissionen durch landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen, zum Beispiel durch die Rodung von Wäldern oder die Entwässerung von Mooren. So gerechnet ist die Nutztierhaltung insgesamt weltweit für knapp 15 Prozent der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weitere Informationen: UBA-Seite „Klimagase aus der Viehhaltung“ 1.4 Von Rindern produziertes Methan wird doch schnell wieder abgebaut. Wieso ist es dennoch wichtig diese Emissionen zu senken? Bei gleichbleibenden Rinderbeständen mit gleichbleibenden Methanemissionen ist die Bilanz der Emissionen langfristig ausgeglichen. Die über Fotosynthese aus der Atmosphäre entnommene und in den Futterpflanzen gespeicherte Menge an CO ₂ entspricht der CO ₂ -Menge, die entsteht, nachdem die Methanemissionen der Rinder abgebaut wurden. Der Abbau des Methans verläuft im Vergleich zu anderen Klimagasen rasch – die Verweilzeit von Methan in der Atmosphäre beläuft sich nur auf etwa 12 Jahre. Doch innerhalb dieser Zeit ist das von den Rindern gebildete Methan ausgesprochen klimawirksam. So ist die Klimawirksamkeit von Methan auf einen Zeitraum von 100 Jahren gesehen 28-mal größer als die von Kohlendioxid. Über einen Zeitraum von 20 Jahren gesehen ist Methan sogar 84-mal klimawirksamer als Kohlendioxid. Methan ist also ein kurzlebiges, aber in dieser Zeit sehr klimawirksames Treibhausgas . Bleiben Rinderbestände und deren Methanemissionen konstant, kommt es langfristig zu keinem zusätzlichen Erwärmungseffekt, weil sich Aufbau und Abbau von Methan die Waage halten. Werden jedoch die Rinderbestände reduziert, wird dem Kreislauf mehr Methan entzogen als neu gebildet wird. Dies wiederum bedeutet eine geringere Erderwärmung. Daher ist eine Reduktion der Rinderbestände eine schnell wirksame Maßnahme, um die weitere Erderwärmung einzugrenzen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Rinderbestände und Methanemissionen steigen. In Deutschland machen die Methanemissionen mit gut 33 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente knapp 65 Prozent der direkten landwirtschaftlichen Treibhausgas-Emissionen aus. 76 Prozent davon stammen aus der Verdauung und sind nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung zurückzuführen. Weitere Informationen: Stellungnahme des Thünen-Instituts „Landwirtschaft und Klimawandel“ 1.5 Welche Umweltprobleme entstehen durch Nährstoffverluste in der Tierhaltung? Nährstoffverluste entstehen, wenn auf landwirtschaftlichen Betrieben Nährstoffe – meist unbeabsichtigt – in die Umwelt entweichen. Sie entstehen beispielsweise im Stall, bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und bei der Düngung selbst. Von dort gelangen sie auf unterschiedlichen Wegen in die Umwelt und wirken negativ auf das Klima und die Ökosysteme. Diese Nährstoffverluste in die Umwelt sind in Regionen mit intensiver Tierhaltung besonders hoch, da hier besonders große Mengen an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Gärreste anfallen. Ein wichtiger Nährstoff ist Stickstoff (N). Er kann als Gas in Form von Ammoniak oder Lachgas und in gelöster Form als Nitrat in die Umwelt gelangen. Ammoniak (NH ₃ ) breitet sich mit vielfältigen Umweltwirkungen in der Atmosphäre aus. Es kann sich in empfindlichen Ökosystemen ablagern und diese unbeabsichtigt düngen. Ammoniak kann dadurch die Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten in Ökosystemen verändern und zum Absterben einzelner Arten führen. Über 70 Prozent der Ammoniakemissionen in Deutschland sind auf die Tierhaltung zurückzuführen. Lachgas (N ₂ O) ist ein sehr starkes, langlebiges Treibhausgas und hat einen bedeutenden Anteil an der Klimaerwärmung. Die Tierhaltung trägt mit rund 14 Prozent zu den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Wenn Pflanzen gedüngt werden und sie nicht alle Nährstoffe aus dem Dünger aufnehmen können, gelangt der überschüssige Stickstoff in Form von Nitrat mit dem Sickerwasser in Grundwasser und Oberflächengewässer. Eine zu hohe Nitratkonzentration im Trinkwasser kann sich negativ auf die Gesundheit von Säuglingen auswirken. Daher gibt es einen Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser, der auch für das Grundwasser gilt. In den Oberflächengewässern wirken die ungewollten Nitratverluste wie eine Düngung und sind nachteilig für die Biodiversität , da sie beispielsweise das Algenwachstum fördern. Ähnliches gilt für den Nährstoff Phosphor (P), der sich bei übermäßiger Düngung im Boden anreichert. Durch Erosion gelangt der Phosphor zusammen mit Bodenpartikeln in die Gewässer und düngt diese ebenfalls unbeabsichtigt. Weitere Informationen: UBA-Seite „Stickstoff“ | Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Nitrat im Grund- und Trinkwasser“ | Interview zu Stickstoff in der Landwirtschaft | UBA-Seite „Lachgas und Methan“ und „Ammoniak“ 1.6 Welchen Einfluss haben Einträge von Tierarzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt? Tierarzneimittel und Biozide gelangen über Gülle, Reinigungswasser, Weidetiere, Fahrzeuge oder Ausrüstung in die Umwelt. Dort sind sie giftig für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze und können deren Wachstum hemmen. Auch Resistenzen von Mikroorganismen, besonders gegen Antibiotika, werden gefördert. Über den Anbau von Futtermitteln auf dem Acker trägt auch die Tierhaltung zu den Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei. Pflanzenschutzmittel verringern die Zahl und Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten, die die Nahrungsgrundlage von wildlebenden Vögeln, Säugern und anderen Tieren darstellen, und hemmen wichtige Mikroorgansimen im Boden. Darüber hinaus können sie in Form von Abdrift oder Abschwemmung nicht nur die Ackerflächen selbst, sondern auch benachbarte Flächen und Gewässer belasten. Weitere Informationen: UBA-Seite „Tierarzneimittel in der Umwelt“ | UBA-Biozid-Portal | UBA-Seite „Biozide in der Umwelt“ | UBA-Seite „Pflanzenschutzmittel in der Umwelt“ 1.7 Ist die Haltung von Schweinen und Geflügel umweltfreundlicher als die von Rindern? Grundsätzlich hat die Produktion von allen tierischen Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima , auch wenn diese sich je nach Tierart und Haltungsform unterscheiden. Daher ist eine Ernährung, die stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basiert, aus Umweltsicht am besten. Die Treibhausgasemissionen von Schweine- und Geflügelfleisch sind pro Kilogramm Produkt deutlich geringer als die von Rindfleisch. Die Rinderhaltung dient aber meist nicht nur der Fleischproduktion, sondern gleichzeitig der Milchproduktion. Darüber hinaus können Rinder im Gegensatz zu Schweinen oder Geflügel vom Grünland ernährt werden, was zum einen eine direkte Nahrungskonkurrenz zum Menschen verhindert und zum anderen durchaus Vorteile für die Umwelt haben kann. Weitere Informationen: ifeu-Studie „Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland“ 1.8 Ist Weidehaltung von Rindern besser für die Umwelt und das Klima als eine reine Haltung im Stall? Dass Rinder sich von Grünland ernähren können, ist ihre große Stärke. Während für Geflügel- und Schweinefutter Ackerflächen benötigt werden, können Rinder auch auf Grünlandstandorten ernährt werden, die sich nicht für den Ackerbau eignen. Dies ermöglicht eine Rinderhaltung, die nicht in Nahrungs- und Futtermittelkonkurrenz zu Menschen, Geflügel und Schweinen steht. Darüber hinaus haben Wiesen und Weiden als Futtergrundlage zahlreiche ökologische Vorteile: Sie können die biologische Vielfalt fördern – besonders bei extensiver Nutzung, binden mehr Kohlenstoff im Boden als Ackerland und schützen den Boden vor Erosion . Rinder können ähnlich wie Ziegen, Schafe und Pferde zum Erhalt einer attraktiven und vielfältigen Kulturlandschaft beitragen. Auch wenn die Tiere selbst nicht auf der Weide stehen, sondern Heu und Gras im Stall fressen, kommen viele dieser ökologischen Vorteile zum Tragen. Für das Tierwohl und die Tiergesundheit dagegen ist der Auslauf auf der Weide positiv. Die UBA -Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ zeigt, dass Milch von Weidebetrieben im Vergleich zur Stallhaltung geringere negative Umweltwirkungen haben kann. So sinnvoll eine Grünlandnutzung durch Nutztiere ist: Eine Einschränkung besteht bei ehemaligen Moorflächen, die für die Landwirtschaft trockengelegt wurden. Die Nutzung dieser Flächen als Acker oder Grünland verursacht hohe Kohlendioxidemissionen. Solche Flächen sollten daher wiedervernässt werden und vor allem dem Klimaschutz dienen. Dies schließt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung – auch als Grünland – aus. Weitere Informationen: UBA-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ | UBA-Seite „Umweltbilanz von Milch - Weidehaltung schlägt Stallhaltung“ 1.9 Brauchen wir die Rinder, um das Grünland zu erhalten? Rinder spielen bei der Erhaltung und produktiven Nutzung des Grünlandes eine wichtige Rolle. Damit die hohen Tierleistungen beispielsweise bei der Milchmenge möglich sind, werden Rinder jedoch in bedeutendem Maße vom Acker (Futtermais, Getreide) statt vom Grünland (Gras, Heu) ernährt. Nur knapp ein Drittel der Rinder hat überhaupt Zugang zu Weiden. Das vorhandene Grünland würde nicht ausreichen, um die aktuell knapp vier Millionen Milchkühe und acht Millionen weiteren Rinder hauptsächlich mit Gras zu ernähren. Dies wäre nur mit einer deutlich reduzierten Tierleistung und reduzierten Rinderbeständen möglich. Darüber hinaus tragen auch andere Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Pferde zum Grünlanderhalt bei. Weitere Informationen: UBA-Seite „Indikator: Grünlandfläche“ | UBA-Seite „Grünlandumbruch“ 1.10 Gibt es einen Konflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz? Nicht generell, denn Tierwohl und Umweltschutz gehen oftmals Hand in Hand. Tiergerechtere Haltungsbedingungen können die Gesundheit der Tiere verbessern, so dass weniger Tierarzneimittel und Biozide benötigt werden. Darüber hinaus leben gesündere Tiere länger und sind produktiver. Dies verbessert die Ökobilanz pro Kilogramm Milch oder Fleisch. Es gibt jedoch auch Zielkonflikte. So sind Filteranlagen zur Reduktion der Ammoniakemissionen bei geschlossenen Ställen besonders praktikabel, während große Offenställe mit Außenbereich dem Tierwohl dienlicher sind. Durch die größere verschmutzte Fläche können sie jedoch zu höheren Ammoniakemissionen führen. Dieser Zielkonflikt könnte zumindest teilweise durch verfahrenstechnische Maßnahmen aufgelöst werden. Berücksichtigt man hier zum Beispiel das natürliche Verhalten von Schweinen und bietet ihnen genügend Platz und einen gut strukturierten Stall an, nutzen sie unterschiedliche Bereiche zum Koten, Liegen und Fressen. So wird nur ein kleiner Teil der Stallfläche mit Kot und Harn verschmutzt und die Emissionen sinken. Weitere Informationen: UBA-Seite „Gesunde Tiere“ | UBA-Studie: „Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“ | UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 1.11 Müssen wir aus Umweltsicht vollständig auf Nutztiere verzichten? Nein, denn neben der Nahrungsmittelproduktion hat die Nutztierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorteile für die Umwelt. Dafür muss sie in einem verträglichen Maße erfolgen und umweltverträglich gestaltet sein. Wichtig ist hierfür, dass in einer Region nur so viele Nutztiere gehalten werden, wie die Region auch ernähren kann. Eine solche flächengebundene Tierhaltung ermöglicht es, landwirtschaftliche Kreisläufe weitgehend zu schließen und negative Umweltwirkungen wie Nährstoffverluste zu reduzieren. Sinnvoll ist außerdem eine grünlandbasierte Rinderhaltung . Um die gesamte Tierhaltung in Deutschland hin zu einer solchen multifunktionalen Tierhaltung mit höheren Standards bezüglich Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz zu entwickeln, wäre eine Reduktion der Tierbestände und ein Umbau der Tierhaltung notwendig. Dieser Umbau muss jedoch auf längere Zeit geplant und mit ausreichend Geldern finanziert werden. Bislang scheitert der Prozess an der Frage, wer welche Kosten trägt. 1.12 Lassen sich die Umweltprobleme der Tierhaltung durch eine Umstellung auf Ökolandbau vermeiden? Konventionelle tierische Lebensmittel durch dieselbe Menge ökologischer Produkte zu ersetzen, bringt nicht die notwendige Entlastung für die Umwelt und das Klima . Auch die ökologische Nutztierhaltung trägt zu den negativen Umwelteffekten der Tierhaltung bei. Nachteil des Ökolandbaus ist insbesondere der in der Regel deutlich höhere Flächenbedarf. Im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft benötigt der Ökolandbau für die gleiche Menge eines Produktes mehr Fläche. Daher sollten auch Bio-Milch, Bio-Fleisch und Bio-Eier nur in Maßen konsumiert werden. Im Zusammenspiel mit einem insgesamt reduzierten Konsum tierischer Produkte kann der Ökolandbau jedoch wesentlich zur Lösung vieler Probleme beitragen, denn er ist gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ökologisch vorteilhaft – etwa indem er weniger Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Biozide verwendet und auf geschlossene Nährstoffkreisläufe und eine flächengebundene Tierhaltung setzt. Darüber hinaus wird im Ökolandbau landwirtschaftliches Wissen geschaffen und erhalten. Dieses Wissen kann auch dazu beitragen, die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher zu gestalten. Weitere Informationen: UBA-Studie „Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland“ | UBA-Seite „Ökologischer Landbau“ | UBA-Seite „Umweltleistungen des Ökolandbaus“ 1.13 Wie kann die Tierhaltung umwelt- und klimaverträglich werden? Verfahrenstechnische Maßnahmen und Managementmaßnahmen können die Ökoeffizienz der Tierhaltung verbessern, also die Umwelt- und Klimawirkung pro Produkteinheit (Liter Milch oder Kilogramm Fleisch) verringern. Hierzu gehören: Tierwohl und Tiergesundheit verbessern Emissionsärmere Stallsysteme nutzen Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (inklusive Biogaserzeugung) optimieren, z.B. durch besonders emissionsarme Ausbringungstechnik Nährstoffverluste in die Umwelt verringern und Nährstoffeffizienz erhöhen, z.B. durch eine flächengebundene Tierhaltung Treibhausgasemissionen durch Zucht und ggf. Futterzusätze senken Doch eine Steigerung der Ökoeffizienz allein wird vermutlich nicht ausreichen, um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, zumal dadurch das Problem der Nutzung von Ackerflächen für den Futtermittelanbau und den damit einhergehenden Umweltwirkungen nicht gelöst wird. Daher sollte die Nutztierhaltung nicht nur hinsichtlich des „Wie“ sondern auch des „Wieviel“ umgebaut werden. Hierfür sollte der maximal mögliche Tierbestand aus Umwelt- und Klimazielen abgeleitet werden und an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden. Die Verkleinerung der Tierbestände funktioniert aber nur, wenn auf der anderen Seite der Konsum angepasst wird und mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel verzehrt werden. Bleiben aktuelle Konsumgewohnheiten bestehen, werden tierische Produkte vermehrt importiert und Umweltprobleme lediglich verlagert. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 2 Umwelt- und Klimawirkung der Ernährung 2.1 Wie groß ist der Anteil der Ernährung an den konsumbedingten Umweltbelastungen? Jede Person in Deutschland emittiert durch ihren Lebensstil im Durchschnitt 10,78 Tonnen CO ₂ -Äquivalente im Jahr. Davon gehen 1,7 Tonnen CO ₂ -Äquivalente beziehungsweise 15 Prozent auf die Ernährung zurück – und damit fast gleich viel wie für die Mobilität ohne Flugreisen. Den Großteil der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen, knapp 70 Prozent, machen die tierischen Lebensmittel aus. Mehr als die Hälfte der Emissionen entstehen dabei außerhalb Deutschlands. Auch bei anderen problematischen Umweltwirkungen wie zum Beispiel Versauerung , Eutrophierung oder Feinstaub-Belastung hat die Ernährung einen großen Anteil an der Entstehung. Darüber hinaus werden enorme Mengen an Ressourcen wie Wasser oder Fläche für die Ernährung verwendet. So werden rund 83 Prozent des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs für die Herstellung der Lebensmittel benötigt. Zudem werden für den Lebensmittelkonsum hierzulande zusätzlich zu den 6,6 Millionen Hektar Anbaufläche in Deutschland weitere 11,7 Millionen Hektar im Ausland belegt. Ein Großteil, 61 Prozent, der gesamten Anbauflächen werden dabei zur Produktion tierischer Lebensmittel – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus – genutzt. Weitere Informationen: UBA-CO ₂ -Rechner | UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | UBA-Studie „KonsUmwelt“ | EU-Kommission „Consumption Footprint Platform“ 2.2 Wie viel tierische Lebensmittel können aus Nachhaltigkeitsperspektive konsumiert werden? Als nachhaltig kann die Menge tierischer Lebensmittel gelten, die für alle Menschen produziert werden kann, ohne die planetaren Belastbarkeitsgrenzen zu überschreiten. Eine Ernährung, die gesund ist und diese Nachhaltigkeitsanforderung erfüllt, ist die von der EAT-Lancet-Kommission erarbeitete Planetary Health Diet. Die Wissenschaftler*innen der Kommission errechneten, dass eine Ernährung mit etwa 43 Gramm Fleisch pro Tag gesund und nachhaltig ist. Das liegt weit unter dem gegenwärtigen Verzehr in Deutschland von rund 142 Gramm Fleisch pro Tag (Stand: 2022). Auch bei Milchprodukten und Eiern liegt der aktuelle Verzehr deutlich über den Werten der nachhaltigen Planetary Health Diet. Inwiefern die im März dieses Jahres aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) diese Nachhaltigkeitsbedingung ebenfalls erfüllen, wird derzeit in einem Forschungsvorhaben des UBA ermittelt. Weitere Informationen: Bericht der EAT-Lancet Kommission | BZfE-Seite „Planetary Health Diet“ | DGE-Seite: „DGE-Empfehlungen“ 2.3 Wieviel klima- und umweltfreundlicher sind pflanzliche Lebensmittel gegenüber den tierischen? Bei der Erzeugung eines Kilogramms tierischer Lebensmittel werden deutlich mehr Treibhausgase freigesetzt und mehr Fläche belegt, als für dieselbe Menge pflanzlicher Lebensmittel. Auch das Potenzial zur Versauerung und Eutrophierung (Anreicherung von Nährstoffen) von Ökosystemen ist bei Fleisch, Milchprodukten und Eiern in den meisten Fällen höher als bei pflanzlichen Lebensmitteln. Weitere Informationen: UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | Studie „Multiple health and environmental impacts of foods“ | Studie „ Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland “ 2.4 Wie viele Treibhausgase und wie viele Flächen lassen sich durch eine vegetarische oder vegane Ernährung einsparen? Mit einer Umstellung von der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland auf eine vegetarische Ernährung ließen sich zwischen 20 und 47 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen einsparen. Bei einer veganen Ernährung sind es zwischen 38 und 52 Prozent. Auch der Flächenfußabdruck lässt sich deutlich verringern: um 46 Prozent mit vegetarischer Ernährung und um 49 Prozent mit veganer Ernährung. Aber auch eine Ernährung mit geringeren Mengen tierischer Lebensmittel trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Beispielsweise kann eine Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit rund 31 Kilogramm Fleisch pro Jahr, also rund 40 Prozent weniger als die derzeitige Durchschnittsmenge, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch Ernährung um 9 bis 19 Prozent führen. Weitere Informationen: DGE-Seite „DGE-Empfehlungen“ 2.5 Was kann ich konkret tun, um mich umwelt- und klimafreundlicher zu ernähren? Pflanzliche Lebensmittel haben deutlich weniger negative Klima - und Umweltwirkungen als tierische und die Ökolandwirtschaft ist unterm Strich umweltfreundlicher als die konventionelle. Insofern kann man sich nach der einfachen Faustregel richten: Pflanzliche Lebensmittel in den Vordergrund stellen und tierische Lebensmittel verringern, öfter Bio-Lebensmittel kaufen, Lebensmittelabfälle reduzieren. Dies ist auch aus gesundheitlicher Sicht vorteilhaft. Weitere Informationen: UBA-Denkwerkstatt Konsum | UBA-Seite „Bio-Lebensmittel“
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, Ökologischer Landbau Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Aufgaben: • Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Feldversuchen im Bereich Grün- land und Feldfutterbau • Generierung, Erhebung, Validierung und Verarbeitung von Daten • Erarbeitung fachlicher Beratungsgrundlagen • Durchführung der überbetrieblichen Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Grünlandbe- wirtschaftung und Futterbau, sowie Technikvorführungen und andere praktische Vorführun- gen • Öffentlichkeitsarbeit und Gruppenberatungen zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Fachrichtung Land- wirtschaft oder Agrarwissenschaften mit der Spezialisierung Pflanzenproduktion oder Nutz- pflanzenwissenschaften oder gleichwertige Ausbildung • Kenntnisse im Pflanzenbau, Grünlandbewirtschaftung und im Futterbau • gesundheitliche und körperliche Eignung für eine ganztägige Arbeit im Freien • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache auf mutter- sprachlichem Niveau oder gemäß C2 des Gemeinsamen Referenzrahmens Führerschein Klasse B (BE und T wünschenswert) • Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen und zu Dienstreisen • Sachkundenachweis im Pflanzenschutz nach § 9 PflSchG bzw. Bereitschaft zum Erwerb • Ausbildereignung nach AEVO bzw. Bereitschaft zum Erwerb wünschenswerte Voraussetzungen: • praktische Kenntnisse und Erfahrungen im landwirtschaftlichen Feldversuchswesen • sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office) sowie Statistik- und Datenbankprogram- men • Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung • sorgfältige, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit sowie Eigeninitiative und Selbständigkeit • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG LSA) besonders be- rücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-200 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte möglichst bis zum 22.09.2024 über unser Online-Bewerbungssys- tem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID: 1187743, Kennung: VT21.51 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 162/00 Magdeburg, den 22. Juni 2000 Sachsen-Anhalt auf den DLG-Feldtagen 2000: Landwirtschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts ¿ nachhaltig und anspruchsvoll Unter dem Thema "Landwirtschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts ¿ nachhaltig und anspruchsvoll" präsentiert sich das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt auf über 6000 m² Freifläche und in einem Ausstellungszelt zu den DLG-Feldtagen 2000 vom 20 ¿ bis 22. Juni in Rottmersleben. In die Präsentation integriert sind verschiedene nachgeordnete Einrichtungen des Ministeriums. So demonstriert zum Beispiel die Lehr- und Versuchsanstalt (LVA) für Acker- und Pflanzenbau Bernburg in Freilandversuchen die fünffeldrige Fruchtfolge unter den Standortbedingungen der Börde, wassersparende Anbautechnologien der Bodenbearbeitung im Trockengebiet, Bestandsführung im Getreidebau, elektronische Saatgutbeizung, regionale Empfehlungen zum Futterbau, einen Schaugarten für Arznei- und Gewürzpflanzen, nachwachsende Rohstoffe sowie die Lückenindikation in Sonderkulturen. Die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung und Technik Iden stellt in Freilanddemonstrationen verschiedene regionale und Standardmischungen zur Neuaussaat und Nachsaat von Grünland für verschiedene Nutzungsrichtungen und Nutzungsintensitäten sowie mehrjährige Mischungen zur Erzeugung von Ackerfutter für verschiedene Nutzungsrichtungen vor. In einem Ausstellungszelt ermöglichen das Ministerium und seine nachgeordneten Einrichtungen Einblicke in ihre Aufgaben. Hier präsentieren sich u.a. die LVA Bernburg und die LVA Iden, das Landespflanzenschutzamt sowie die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt. Schwerpunkte bilden das landwirtschaftliche Versuchswesen für umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft, der ökologische Landbau und die nachwachsenden Rohstoffe. Neben einer Gesamtübersucht über die Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt werden die Ergebnisse der Ernährungswirtschaft, das privatwirtschaftlich organisierte Beratungssystem, die Berufsaus- und ¿fortbildung sowie die Aufgaben eines Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung dargestellt. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1946 Fax: (0391) 567-1920 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 010/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 010/03 Magdeburg, den 10. Januar 2003 Halbzeitbewertung der Agrarpolitik - Vorschläge des Landes Sachsen-Anhalt In Fortführung der anlässlich ihres Besuches in Straßburg begonnenen Diskussion um die Weiterentwicklung der Agrarpolitik hat sich Ministerin Wernicke erneut mit einem Brief an Agrarkommissar Fischler gewandt. Bezüglich der aus der Presse zu entnehmenden jüngsten überlegungen der europäischen Kommission, begrüßt sie die Abkehr von der betrieblichen Obergrenzenregelung und die Möglichkeit einer rotierenden Flächenstilllegung durch Festlegungen der Mitgliedstaaten. "Sofern die noch im Januar erwarteten Legislativvorschläge bei der Entkopplung der Direktzahlungen zur Verbesserung der WTO-Konformität und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Direktzahlungen beitragen, den bürokratischen Aufwand reduzieren, die Benachteiligungen einzelner Flächennutzungen und von Regionen beseitigen, nicht zu neuen Wettbewerbsverzerrungen führen und sich die Cross Compliance auf wenige klar definierte, leicht kontrollierbare und EU- weit geltende Kriterien beschränkt, werden wir diese Vorschläge unterstützen", so Ministerin Wernicke. Kritisch steht sie weiterhin den Vorschlägen zur Betriebsprämie und der Modulation gegenüber. Das liegt in erster Linie an den zu erwartenden verwaltungstechnischen Umsetzungsproblemen der Fischler-Vorschläge. "Angesichts der schon jetzt gegebenen Kompliziertheit der EU-Agrarpolitik sollten wir bei allen Reformentscheidungen dem Ziel "Vereinfachung der Verwaltung" oberste Priorität geben," betont Frau Wernicke in dem Schreiben. Die von Fischler beabsichtigte Stärkung der Umweltwirkung der Landwirtschaft, der strukturellen Arbeitsplatzunterstützung und dem Ausgleich struktureller Nachteile in von der Natur benachteiligten Gebieten sollen unterstützt werden. Allerdings wird dies im Vorschlag Sachsen-Anhalts innerhalb der ersten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik durch Aufteilung des bisher zur Verfügung stehenden regionalen Finanzplanfonds vorgesehen. Das Konzept zu den agrarpolitischen überlegungen aus Sachsen-Anhalt wurde Kommissar Fischler mitgeschickt. (siehe beiliegende Anlage) Ministerin Wernicke geht davon aus, dass ein solches Modell die mit der Modulation verfolgte fachliche Zielsetzung besser und mit geringerem Verwaltungsaufwand erreichen kann. Zur Fortsetzung der agrarpolitischen Diskussion hat sie den Agrarkommissar nach Sachsen-Anhalt eingeladen. Anlage zum Schreiben an Herrn Kommissar Dr. Franz Fischler vom 09.01.2003 Konzept Sachsen-Anhalts zur zukünftigen Ausgestaltung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik 5-Punkte-Programm Langfristige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und damit des ländlichen Raumes durch ein weiter zu entwickelndes Prämiensystem ab 2007 unter Beibehaltung der Direktzahlungen Honorierung arbeitsintensiver und umweltorientierter Bereiche in einem mehrstufigen System mit Grund- und Ergänzungsprämien statt Einführung der Modulation Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung für die Landwirte und die Verwaltungen Keine einseitige Belastung von bestimmten Regionen oder Betriebsstrukturen durch Obergrenzen, wenn Obergrenzen, dann arbeitsbedarfsorientiert Anpassung der Getreidemarktordnung z.B. durch Sicherung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen und schrittweise Senkung des Interventionspreises bei Roggen nur bei gezielten Kompensationsmaßnahmen Zu 1. Langfristige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und damit des ländlichen Raumes durch ein weiter zu entwickelndes Prämiensystem ab 2007 unter Beibehaltung der Direktzahlungen Zu 2. Honorierung arbeitsintensiver und umweltorientierter Bereiche in einem mehrstufigen System mit Grund- und Ergänzungsprämien statt Einführung der Modulation Voraussetzungen Der Vorschlag Sachsen-Anhalts geht von der Beibehaltung des Systems der Direktzahlungen bis 2006 aus. Die Weiterentwicklung bezieht sich auf den Zeitraum ab 2007. Damit wird Planungssicherheit für die Landwirtschaft gewährleistet. Es wird vorausgesetzt, dass den Mitgliedstaaten/Regionen, in Deutschland den Ländern, die ihnen aufgrund der historischen Direktzahlungen unter Berücksichtigung der vollständigen Umsetzung der Agenda 2000-Reform zustehenden Mittel als Plafonds zugewiesen werden. Durch die Plafondierung ist der Haushaltsansatz einhaltbar. Die bestehenden Marktordnungen werden hinsichtlich des Außenschutzes zurückgeführt. Die freiwerdenden Prämienmittel (z.B. die Milchkuhprämie) werden dem Plafonds zugefügt. Gestaltung der Direktzahlungen Die Prämienzahlungen als Direktzahlung unterteilen sich in eine Grundprämie und in Ergänzungsprämien in der 1. Säule der GAP. Daneben werden besondere Leistungen, wie z. B. Agrarumweltmaßnahmen, Teilnahme an Qualitätsprogrammen, Farmaudit usw. in der 2. Säule unterstützt. In die Direktzahlungen der 1. Säule der GAP werden nur einige spezifische Standards einbezogen. Um den Landwirten Anreize für weitergehende umweltorientierte Maßnahmen zu bieten, ist die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen über die 2. Säule zwingend beizubehalten. Grundprämie Aus dem Plafonds wird eine einheitliche Grundprämie je Hektar für die jeweils in einem Jahr beantragte gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche gewährt. Diese Grundprämie kann von Jahr zu Jahr aufgrund der beantragten Fläche variieren. Die Zahlung ist an die Einhaltung verpflichtender Standards gebunden. Definition "Landwirtschaftlich genutzte Fläche": Die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst alle Flächen eines zu spezifizierenden Kataloges, auf denen durch landwirtschaftliche oder gärtnerische Tätigkeit Gemeinwohlleistungen erbracht werden. In dem Katalog sind berechtigte Nutzungen aufgelistet: z.B. Getreide, Rüben, Kartoffeln, Leguminosen, Dauergrünland, Obstanlagen, Sonderkulturen usw.. Begründung: Die Gewährung der Grundprämie sichert die Einkommen und damit die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe, ist green box fähig, gleicht die derzeitigen strukturbedingten Unterschiede zwischen Ackerbau und Futterbau aus, erfolgt für die von den Landwirten erbrachte Gemeinwohlleistung zum Erhalt und der Gestaltung der Kulturlandschaft und des ländlichen Raumes. Ergänzungsprämie Aus dem Plafonds werden ebenfalls Ergänzungsprämien gewährt. Diese Ergänzungsprämien können für den Ausgleich struktureller Nachteile und für besondere Leistungen der Landwirte für die Erhaltung und Sicherung der vielfältigen Kulturlandschaft und des ländlichen Raumes gezahlt werden. 1. Nachweis der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit Durch Umweltbewertungssysteme nach KOM-Dokument VI/12004/00 endg. "Gemeinsame Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren", in Sachsen-Anhalt das Modell REPRO, können anhand von Agrarumweltindikatoren Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit nachgewiesen werden. In Abhängigkeit der ermittelten Werte ist eine Ergänzungsprämie zu zahlen. Begründung Die Verbesserung der Standards in den Bereichen Umwelt, sichere und gesunde Lebensmittelerzeugung, Tierschutz und Betriebssicherheit in der landwirtschaftlichen Produktion ist erklärtes Ziel der GAP. Sie unterstützt die Akzeptanz der Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Mit den o.g. Umweltbewertungssystemen können die Umweltleistungen und damit die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe anhand von festgelegten, EU-definierten Agrarumweltindikatoren dargestellt und bewertet werden. Betriebe mit besonders optimierten Werten können durch die Gewährung einer Ergänzungsprämie für ihre Leistungen honoriert werden. Anderen Betrieben kann die Aussicht auf Gewährung einer Ergänzungsprämie als Anreiz zur Optimierung ihrer Werte dienen. 2. Arbeitsintensität: Betriebe mit arbeitsintensiveren Produktionsverfahren, wie z.B. in Sachsen-Anhalt die Grünlandverwertung durch die Rinder- und Schafhaltung, werden mit einer Ergänzungsprämie gesondert honoriert. Begründung: Arbeitsintensivere Produktionsverfahren sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Das wirkt einer Entvölkerung entgegen. Vielfältige Produktionsverfahren verbessern das Landschaftsbild der Kulturlandschaft. Die anerkannte Leistung "Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft" wird hiermit unterstützt. Außerdem dient die landwirtschaftliche Tierhaltung der Sicherung von Stoffkreisläufen in der Landwirtschaft. 3. Gebiete mit spezifischen Bewirtschaftungseinschränkungen: Für Betriebe mit Flächennutzungen in Gebieten mit spezifischen Bewirtschaftungseinschränkungen (z. B. benachteiligte Gebiete, Niedermoor, Bergregionen etc.) wird eine Ergänzungsprämie gezahlt. Die bisherige Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete aus der 2. Säule ist hierin enthalten und entfällt somit in der 2. Säule. Der Ausgleich für benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen aufgrund gemeinschaftlicher Umweltschutzvorschriften ist nicht enthalten und verbleibt in der 2. Säule. Begründung Die Landwirtschaft mit ihrer multifunktionalen Rolle trägt zur Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft bei. In o. g. Gebieten besteht die Gefahr, dass die landwirtschaftliche Produktion in Folge niedrigerer Erträge und sinkender Erlöse eingestellt wird. Dadurch drohen eine Verödung von Flächen, Arbeitsplatzabbau und Entvölkerung des ländlichen Raumes. Um das zu vermeiden, wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ergänzungsprämie gewährt. Außerdem kann die Gewährung der Ergänzungsprämie in Gebieten mit ungünstigen Produktionsbedingungen zur Sicherung der Produktionsvielfalt (z. B. Roggen, Eiweißpflanzen, nachwachsende Rohstoffe) beitragen. Alle drei Ergänzungsprämien können gekoppelt werden. Ausgestaltung der Direktzahlungen Die prozentuale Verteilung des Plafonds liegt im Sinne des Subsidiaritätsprinzips im Ermessen der Mitgliedstaaten/Regionen , in Deutschland z. B. im Ermessen der Länder . Diese können anhand besonderer regionaler Bedingungen und Erfordernisse der Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe und des ländlichen Raumes die Grund- und Ergänzungsprämien gestalten. Beispielsweise könnten 80 % des Plafonds für die Grundprämie, 5 % für Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit, 5 % für Gebiete mit spezifischen Bewirtschaftungseinschränkungen und 10 % für arbeitsintensivere Produktionsverfahren veranschlagt werden. Zu 3. Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung für die Landwirte und die Verwaltungen Eine flächenbezogene Grundprämie mit Ergänzungsprämien wird aus Verwaltungs- und Kontrollgründen akzeptiert. Eine Betriebsprämie mit historisch gewachsenen, weiterleitbaren Prämienansprüchen wird abgelehnt. Begründung Eine flächenbezogene Grundprämie wird so verstanden, dass alle förderfähigen Flächen einer Bezugseinheit (Land, spezielle Region oder Gemarkung) den gleichen Fördersatz bekommen und die Ergänzungsprämien aufgesattelt werden. Dies ist bei Vorhandensein der Gebietskulissen handhabbar und entspricht vom Verfahren her der derzeitigen Flächenzahlung (ha x Betrag je ha), nur das die Zahlungen je ha dann auf Nutzungen aus einem Katalog beschränkt sind. Eine betriebsbezogene, historisch gewachsene Prämie auf die Fläche umzulegen würde bedeuten, dass man zu einem Stichtag ein sogenanntes Beihilfekataster aufbauen muss, welche flurstücksbezogen die einmal zugeteilte Prämienhöhe widerspiegelt. Bei Rotation der Flächen zwischen den Landwirten ist das Nachvollziehen der änderungen und der Berechnungsalgorithmen wesentlich schwieriger. Aus der Belegenheit der Fläche lassen sich überhaupt keine Rückschlüsse mehr auf die Förderhöhe ziehen, man muss jedes Flurstück aufwendig mit dem Beihilfekataster abgleichen. Dies ist verfahrenseitig nicht umzusetzen. Das Prinzip, ein Finanztableau auf geprüfte und anerkannte Antragsteller aufzuteilen, ist durch das Verfahren bei der Rinderzusatzprämie bekannt und hat sich als umsetzbar erwiesen. Zu 4. Keine einseitige Belastung von bestimmten Regionen oder Betriebsstrukturen durch Obergrenzen, wenn Obergrenzen, dann arbeitsbedarfsorientiert Nach den aktuell angepassten Vorschlägen ist Obergrenzenregelung von maximal 300.000 ¿ pro Betrieb nicht mehr vorgesehen. Die nunmehr angedachte Staffelung bei der Modulation führt aber ebenfalls zu stärkerer Belastung bestimmter Regionen und/oder Betriebsstrukturen. Das Modell Sachsen-Anhalts führt zu keiner einseitigen Belastung von bestimmten Regionen oder Betriebsstrukturen. Zu 5. Anpassung der Getreidemarktordnung z.B. durch Sicherung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen und schrittweise Senkung des Interventionspreises bei Roggen nur bei gezielten Kompensationsmaßnahmen Sicherung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen Die bisherige Regelung einer variablen Stilllegung bei gegebener Möglichkeit des vertraglichen Anbaues von nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen im Rahmen der Rotation muss aus ökologischen Gründen fortgesetzt werden. Der zur Non-Food-Verwendung auf "normale" Ackerflächen verlagerte Rapsanbau verlangt erheblich höhere Beihilfen für Energiepflanzen um gegenüber anderen Feldfrüchten konkurrenzfähig zu werden. Ein Rückgang des Anbaus von Non-Food-Raps würde nicht nur die in Sachsen-Anhalt entstandenen Industrieanlagen für die Herstellung von Biodiesel, sondern auch die bisher positive Entwicklung der Biodieselherstellung insgesamt gefährden. Der Rückzug der Landwirtschaft aus dem Bereich erneuerbarer Energien wäre dem Steuerzahler nicht zu vermitteln. Darüber hinaus würde damit den für den Bereich der nachwachsenden Rohstoffe wichtigen Nischenkulturen, insbesondere der inhaltsstofflichen Nutzung, die Grundlage für einen wirtschaftlichen Anbau und mögliche weitere Produkt-Entwicklungsprozesse entzogen. Die Rückführung würde bei den aufgebauten Industriezweigen zur Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen aus Stilllegungsflächen neue Arbeitsplätze wieder vernichten. Anmerkung: Soweit die jetzt angepassten Vorschläge diese Intension ermöglichen, werden sie voll unterstützt. Roggenproblematik Es sind alle Möglichkeiten einer alternativen Produktion zu Roggen und einer alternativen Verwertung von Roggen zu prüfen, so die Verfütterung und die Verwertung als nachwachsender Rohstoff, u. a. ist die Bio-Kraftstoff-Produktion zu nennen. Hierzu sind verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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