Über das Fachinformationssystem (FIS) können Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und Verstöße gegen das Futtermittelrecht per Klick auf eine Karte je nach Region aktuell abgerufen werden. Das Fachinformationssystem bezieht sich ausschließlich auf den Raum Niedersachsen. Zu diesem Thema gibt es auch das Portal der Bundesländer unter der URL: http://www.lebensmittelwarnung.de/
Bild: Quelle BfS Umgebungsüberwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (unabhängige Messstelle) © Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Infoveranstaltung „Betrifft: Morsleben“ vom 09.09.2014 1 Aufgaben des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) Fachbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt • • - - - - - - - - - Messen – Überwachen – Analysieren – rechtliche Bewertungen Gutachten, Problemlösungen, Expertenwissen auf den Gebieten Naturschutz Luftreinhaltung / Immissionsschutz Wasser Boden Abfälle Altlasten Klimaschutz Gentechnik Umweltradioaktivität © Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Infoveranstaltung „Betrifft: Morsleben“ vom 09.09.2014 2 Radioaktivitätsmessungen des LAU •2 Landesmessstellen (radiologische Laboratorien) in Halle und Osterburg •Größter Aufgabenanteil – landesweite Messungen an Nahrungs- und Futtermitteln, Trinkwasser u. a. nach dem Strahlenschutzvorsorge- gesetz im Rahmen des IMIS (Messungen im Falle eines Kernkraftwerksunfalls wie z. B. Tschernobyl) •Umgebungsüberwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz) •Messungen natürlicher Radioaktivität besonders in Bergbauregionen •Überwachung von Anwendern radioaktiver Stoffe (Medizin, Forschung etc.) •Messungen in Amtshilfe für Polizei, Feuerwehr und Gewerbeaufsicht © Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Infoveranstaltung „Betrifft: Morsleben“ vom 09.09.2014 3
Das Geoportal des BfS Das BfS -Geoportal ist eine interaktive Kartenanwendung. Mit dem BfS -Geoportal können Messdaten rund um den Strahlenschutz abgerufen werden: Zum Beispiel über künstliche Radionuklide ( Cäsium-137 ) in Nahrungs- oder Futtermitteln oder die im Regen gemessene Radioaktivität . Die Suchergebnisse lassen sich auf bestimmte Zeiträume oder Gegenden eingrenzen oder können im Überblick über Deutschland auf einer Landkarte dargestellt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) stellt mit dem BfS -Geoportal ein eigenes Internetportal für die Suche und Darstellung raumbezogener Daten (Geodaten) und Webdienste (Geodatendienste) des BfS bereit. Geodaten sind alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. Beispiele für Geodaten sind die Anzahl der Sonnenstunden an einer bestimmten Messstation oder die Stärke der Gamma- Strahlung an einer bestimmten ODL-Sonde . Geodaten lassen sich durch ihren Standort-Bezug in Karten darstellen. Ein Geodatenservice ermöglicht es, auf in einer Datenbank vorgehaltene Geodaten z.B. automatisiert über das Internet zuzugreifen. Was ist das BfS -Geoportal? Mit dem BfS -Geoportal können Kommunen, Unternehmen und Interessenverbände genauso wie interessierte Bürgerinnen und Bürger Messdaten rund um den Strahlenschutz abrufen: Zum Beispiel über künstliche Radionuklide (Cäsium-137) in Futtermitteln oder die aktuellen ODL-Stundenwerte . Die Suchergebnisse lassen sich auf bestimmte Zeiträume oder Gegenden eingrenzen oder können im Überblick über Deutschland auf einer Landkarte dargestellt werden. Welche Daten stellt das BfS in seinem Geoportal bereit? Das BfS stellt eigene Messdaten sowie weitere von Bundes-, Landes- und anderen Partnerbehörden bereit. Dies sind in der Mehrzahl Daten aus dem Integrierten Mess- und Informationssystem ( IMIS ). Am IMIS -Messprogramm zur kontinuierlichen Überwachung der Umwelt sind mehrere Messnetze und mehr als 60 Labore in Bund und Ländern beteiligt. Darüber hinaus lassen sich beispielweise Radon-222 -Konzentrationen in der Freiluft abrufen ( hier ) oder der aktuelle UV-Index anzeigen ( hier ). Die Daten sind thematisch unterteilt in Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) Luft Niederschlag Bodenoberfläche Boden Wasser Nahrungsmittel Futtermittel Sonstige Umweltmedien Radon UV Sonstiges Über das BfS -Geoportal werden vom BfS Daten gemäß des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Umgangssprachlich wird dieses Gesetz auch 'Open-Data-Gesetz' genannt. Wie funktioniert das BfS -Geoportal? Das BfS-Geoportal Das BfS -Geoportal ist eine interaktive Kartenanwendung. Die gewünschten Daten können im BfS -Geoportal über das Menü (links im Geoportal) ausgewählt und in die Karte geladen werden. Die Legende (rechts im Geoportal) erklärt die Farbgebung der Daten in der Karte und stellt weitere Funktionen bereit. Die genauen Messwerte lassen sich an den einzelnen Datenpunkten in der Karte abrufen. In ergänzenden Diagrammen werden z.B. Zeitreihen angezeigt (soweit verfügbar). Eine "Hilfe"-Seite leitet bei der Benutzung des BfS -Geoportals an und informiert ausführlich über Bedienung und Funktionalität (Hilfe- Button am Ende des Menüs). Was sind Webdienste und welche Geodatendienste stellt das BfS bereit? Ein Web -Dienst ist eine standardisierte Abfrage und Antwort über das Internet, die von Computern automatisiert oder von Nutzern interaktiv durchgeführt werden kann. Werden Geoinformationen über Webdienste bereitgestellt, spricht man von Geodatendiensten. Auf welchen gesetzlichen Vorgaben basiert das BfS -Geoportal? Anlass zur Entwicklung des seit Ende 2013 verfügbaren BfS -Geoportals war die europäische INSPIRE -Richtlinie ( INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe , Richtlinie 2007/2/EG). Mit INSPIRE verfolgt die EU das Ziel, mithilfe einer gemeinsamen Geodateninfrastruktur in Europa die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten zu erleichtern. Insbesondere sollen so umweltpolitische Entscheidungen und Maßnahmen in Europa unterstützt werden. Als Umsetzung der INSPIRE Richtlinie in Deutschland hat das "Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten" (Geodatenzugangsgesetz, GeoZG) in den vergangenen Jahren die technischen Entwicklungen und Normierungen von Such-, Darstellungs- und Download -Diensten erheblich vorangetrieben. Unter anderem wurde es dadurch möglich, Nutzern zentral Zugriff auf Geodatendienste unterschiedlicher Quellen zu gewähren, wie dies zum Beispiel im BfS -Geoportal möglich ist. Wo finde ich weitere Geodaten? Unabhängig vom eigenen Geoportal stellt das BfS seine Daten und Webdienste über Geoportal.de bereit. Dieses Portal ist die zentrale Suchmaschine für die Geodateninfrastruktur in Deutschland. Geoportal.de ist ein Service von Bund, Ländern und Kommunen. Hier werden deutschlandweit verfügbare Informationen wie Straßenkarten, Luftbilder und fachliche Themenkarten von Energie über Bauleitplanung bis zu Naturschutz zusammengefasst, um einen umfassenden Überblick über frei verfügbare Geoinformationen in Deutschland zu bieten. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 22.10.2024
Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden kann, muss dieser der zuständigen Behörden gemeldet und von dieser genehmigt werden. In der Forschung sind Tierversuche nur dann gerechtfertigt, wenn ausschließlich auf diesem Weg neue Erkenntnisse gewonnen werden können. Die Notwendigkeit der Tierversuche muss grundsätzlich nachvollziehbar begründet sein. Die Unerlässlichkeit ist nicht nur für die Frage der Zulässigkeit des Tierversuchs („ob“), sondern auch für die konkrete Durchführung („wie“) zu prüfen. Für beides gilt das 3 R-Prinzip: R eplacement (=Vermeidung, d.h. zu prüfen, ob der Tierversuch überhaupt stattfinden muss oder ob es Alternativen gibt) R eduction (=Verringerung, d.h. so viele Versuchstiere wie nötig aber so wenig wie möglich zu verwenden) und R efinement (=Verfeinerung, d.h. die Belastung der Versuchstiere durch eine artgerechte Haltung und die ständige Verbesserung der Untersuchungsmethoden zu minimieren) Zuständige Behörde ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt. Dieses wird durch eine Ethik-Kommission beraten. Das Genehmigungsverfahren besteht aus einer Prüfung auf drei Ebenen: Vorhabenbezogen : Das Projekt muss wissenschaftlich begründet werden, und die Unerlässlichkeit sowie die ethische Vertretbarkeit müssen dargelegt werden. Darüber hinaus darf das angestrebte Versuchsergebnis nicht bereits greifbar sein. Die zuständigen Behörden prüfen, ob die Angaben im Antrag schlüssig sind (sog. Plausibilitätsprüfung). Personenbezogen: Die verantwortliche Leiterin bzw. der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und deren Stellvertretung müssen die erforderliche fachliche Eignung besitzen und persönlich zuverlässig sein. Anlagenbezogen: Die baulichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung eines Tierversuchs müssen gewährleistet sein. Es ist ein Tierschutzbeauftragter oder eine Tierschutzbeauftragte zu benennen. Es gibt mehrere deutsche und EU-Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die bestimmte Tierversuche vorschreiben, z.B.: Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, Futtermittelgesetz, Gentechnikgesetz, Infektionsschutzgesetz. Keinem Tier darf, dem Grundsatz des Deutschen Tierschutzgesetzes (§1) entsprechend, ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Ein vernünftiger Grund sieht der Gesetzgeber laut § 7 in Tierversuchen, sofern die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden hinsichtlich des zu erreichenden Versuchsziels ethisch vertretbar sind. Das bedeutet konkret, dass Wissenschaftler und Behörden genau abwägen müssen, inwieweit die Notwendigkeit und Angemessenheit des geplanten Tierversuchs die zu erwartende Belastung der Versuchstiere rechtfertigt. Jeder Tierversuch muss deshalb hinsichtlich des zu erwartendes Belastungsgrades für die Tiere eingeschätzt werden. Dazu werden im Artikel 15 der EU-Tierversuchsrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere) vier Schweregrade klassifiziert. Anhang VIII zum Artikel 15 Klassifizierung des Schweregrads der Verfahren Der Schweregrad eines Verfahrens wird nach dem Ausmaß von Schmerzen, Leiden, Ängsten oder dauerhaften Schäden festgelegt, die das einzelne Tier während des Verfahrens voraussichtlich empfindet bzw. erleidet. Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion: Verfahren, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht Gering: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen Verfahren ohne wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Mittel: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende geringe Schmerzen verursachen Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine mittelschwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Schwer: Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste oder lang anhaltende mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursachen Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 ist jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine allgemeinverständliche, nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht diese Projektzusammenfassungen im Internet in der Datenbank AnimalTestInfo , um die Bürgerinnen und Bürger über Tierversuche zu informieren. Mit der 2010 verabschiedeten EU-Tierversuchsrichtlinie bekannten sich die EU-Mitgliedstaaten erstmals zu dem gemeinsamen Ziel, Tierversuche vollständig zu ersetzen (Erwägungsgrund 10) und die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden (Erwägungsgrund 46) zu fördern. Als Alternativen werden häufig Zelllinien verwendet, die aus Tieren oder aus menschlichem Gewebe gewonnen und dann in einer Laborkultur weitergezüchtet werden. Solche Versuchsmethoden außerhalb des Organismus (sog. „In-vitro-Verfahren“ (in vitro=im Glas)), werden intensive genutzt, insbesondere bei der Aufklärung von zellulären Prozessen oder der Wirkung von Medikamenten auf den Stoffwechsel von Zellen. Ein weiterer Ansatz kommt aus der regenerativen Medizin und nennt sich „body on a chip“. Diese Methode wurde aus dem „Tissue Engeneering“ oder „Bioprinting“ entwickelt, bei der dem Ersatzorgane für den Menschen aus humanem Gewebe gezüchtet und mit einem 3-D-Drucker hergestellt werden. Diese Miniorgane werden auf einem Mikrochip platziert und durch ein künstliches Erhaltungssystem versorgt. „Body on a chip“ wird für die Prüfung von Toxizität oder pharmakologische Eigenschaften biologischer und chemischer Substanzen genutzt. Auch „In-Silico-Verfahren“ (in silico=im Computer) gewinnen an Bedeutung. Wenn es um die Verträglichkeit von Stoffen geht, kann darauf zurückgegriffen werden. Auch in der Ausbildung wird auf Computersimulationen zurückgegriffen. Für Studierende, die aus ethischen Gründen den Einsatz von Tieren in der Ausbildung vermeiden möchten, veröffentlicht der Verein SATIS einen Wegweiser. In einer Broschüre wird eine Übersicht über das Lehrangebot an Studiengängen und Fakultäten in Deutschland geben. SATIS-Ethikranking (Stand: März 2022) als kostenlose Broschüre verfügbar unter: http://www.satis-tierrechte.de/uni-ranking/
2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften RS-Handbuch (10/23) Das Kapitel 2 des RS-Handbuchs enthält die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für den Bereich Kerntechnik und Strahlenschutz . Hinweis: Das Kapitel 2 wird derzeit aktualisiert. Allgemeine Verwaltungsvorschriften regeln die Handlungsweise der Behörden und sind zunächst nur für Behörden verbindlich. Sie können jedoch auch Verwaltungsentscheidungen zugrunde gelegt werden und werden damit nach außen verbindlich. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für den Bereich Kerntechnik und Strahlenschutz finden Sie im Kapitel 2 des RS-Handbuchs. Allgemeine Verwaltungsvorschriften Nummer des Dokuments Bezeichnung 2-1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung (Ermittlung der Strahlenexposition durch die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen oder Einrichtungen) vom 28. August 2012 ( BAnz AT 05.09.2012 B1) 2-2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 der Strahlenschutzverordnung ( AVV Strahlenpass ) vom 16. Juni 2020 ( BAnz AT 23.06.2020 B6) 2-3 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995 ( GMBl . 1995, Nr. 32, S. 671) 2-4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Meß- und Informationssytem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz ( AVV - IMIS ) vom 13. Dezember 2006 ( BAnz . 2006, Nr. 244a) 2-5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Überwachung von Lebensmitteln nach der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation ( AVV -Strahlenschutzvorsorge-Lebensmittelüberwachung - AVV -StrahLe) vom 28. Juni 2000 ( GMBl . 2000, Nr. 25, S. 490) Hinweis: Die Verordnung (Euratom) 3954/8 7 wurde am 8. Februar 2016 durch die Verordnung (Euratom) 2016/52 ersetzt (siehe 1F-4-8 ). 2-6 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Überwachung der Höchstwerte für Futtermittel nach der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (Futtermittel-Strahlenschutzvorsorge-Verwaltungsvorschrift - FMStrVVwV) vom 22. Juni 2000 ( BAnz . 2000, Nr. 122) Hinweis: Die Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 wurde am 8. Februar 2016 durch die Verordnung (Euratom) 2016/52 ersetzt (siehe 1F-4.8 ). 2-7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel ( AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS) vom 8. September 2016 ( GMBl. 2016, Nr. 39, S. 770) 2-8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) vom 26. Februar 2016 ( BAnz AT 03.03.2016 B5) 2-9 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten ( AVV Tätigkeiten ) vom 8. Juni 2020 ( BAnz AT 16.06.2020 B3)
Das Projekt "Einsatz von gekeimtem Getreide in der Geflügelfütterung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Nutztierwissenschaften, Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung durchgeführt. Langfristig soll die Bio-Geflügelfütterung laut EU-Bio-Verordnung (1804/1999/EG) sich dem Ziel annähern, zu 100 Prozent mit ökologisch erzeugten Komponenten zu erfolgen. Für die Rationsgestaltung fallen dabei hochwertige, konventionell erzeugte Eiweißträger zunehmend weg. Es wurde geprüft, inwieweit gekeimter Weizen in 100 Prozent Bio-Rationen zur Proteinversorgung von Küken, Jung- und Legehennen beitragen kann und ob diese Rationen bedarfsgerecht sind. In zehn Bodenhaltungs-Stallabteilen ohne Außenauslauf wurden jeweils 19 Hennen und ein Hahn zweier Herkünfte (Lohmann Tradition -LT-, ISA Brown) vom Schlupf bis zur 40. Lebenswoche (LW) bei einer Besatzdichte von 5 Tieren/qm (ab der 5. LW) gehalten. Acht Versuchsgruppen wurden kombiniert mit 100 Prozent Bio-Ergänzer und Weizenkeimen (4 Gruppen) oder -körnern (4 Gruppen) gefüttert, zwei Kontrollgruppen mit Alleinfutter mit bis zu 15 Prozent konventionellen Komponenten. Die 48-stündige Keimung des Weizens führte zu keinen Änderungen in den Gehalten der Rohnährstoffe, außer Stärke und Zucker, und damit auch zu keiner Verbesserung der Proteinversorgung der Tiere. Einige Vitamingehalte (B1, B2, K, C) und der Gehalt der essentiellen Linolensäure stiegen an. Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen den Futtergruppen (Keim-, Körner und Alleinfütterung) und Herkünften in der Legeleistung, verschiedenen Eiqualitätsparametern und im Gefiederzustand, außer einer Tendenz zu höheren Eigewichten in der Keimfütterungsgruppe und höheren Lebendgewichten der LT-Hennen in der 14. und 21. LW. Unter den gegebenen Bedingungen gewährleistete die 100 Prozent Bio-Fütterung einen sehr guten Gesundheits- und Gefiederzustand der Tiere bei zufrieden stellenden Leistungen. Biophotonenmessungen ergaben signifikant höhere Dotter-Lumineszenz-Werte als bei zugekauften Eiern aus konventioneller Boden- und Käfighaltung. Lediglich die nochmals höheren Werte bei den Eiern der Kontrollgruppe deuteten möglicherweise darauf hin, dass die 100 Prozent Bio-Fütterung weniger bedarfsgerecht war als die Fütterung mit Alleinfutter. Zudem bestanden beim 100 Prozent Bio-Ergänzer ein hoher Futterverbrauch und eine höhere Futtervergeudung. Weitere Untersuchung zur Bestimmung des Nährstoffbedarfs von Jung- und Legehennen unter ökologischen Haltungsbedingungen sowie zur Entwicklung bedarfsgerechter ökologischer Futterrationen sind notwendig.
Das Projekt "Schwermetalle in Kalbslebern - Vorkommen und Ursachen erhoehter Gehalte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Fleischforschung, Institut für Chemie und Physik durchgeführt. Es sollen an moeglichst homogenen verteilten Probennahmestellen Kalbsleberproben (lobus caudatus) am Schlachtband entnommen und auf ihre Gehalte an Kupfer, Zink, Blei und Cadmium untersucht werden. Festgestellt werden soll zum einen die Hoehe und Haeufigkeit zu hoher Kupfer- und Zinkgehalte und der Einfluss von Alter, Geschlecht und Aufzuchtart der Tiere, auf die Hoehe der Gehalte, zum anderen soll unverlaessliches Material fuer Aussagen zur wirklichen Schwermetallkonzentrationssituation bei Kalbslebern geschaffen werden und drittens soll kontrolliert werden, wie gut die gesetzlichen Umweltschutzmassnahmen greifen. Ziel, ist sicheres Datenmaterial fuer die Ableitung von Hoechstwerten in der Futtermittel- und Lebensmittelgesetzgebung zu schaffen.
Das Projekt "Blei-, Cadmium-, Quecksilber-, Zink-, Kupfer- und Arsengehalt in wirtschaftseigenen Futtermitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe durchgeführt. 1. Ermittlung durchschnittlicher und unvermeidbarer Schwermetallgehalte in wirtschaftseigenen Futtermitteln als Basis fuer Hoechstmengenbegrenzung im Rahmen des Futtermittelgesetzes. 2. Ca. 1500 Proben aus Westfalen-Lippe unter Beruecksichtigung von Standort, Pflanzenart, Konservierungszustand. Anlage eines Schwermetallkatasters fuer wirtschaftseigene Futtermittel in Westfalen-Lippe.
Das Projekt "Rueckstandsfreie Verarbeitung von Abfaellen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie zu hochwertigen standardisierten Mischfuttermitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von NRG Nährstoff-Recycling GmbH durchgeführt. Unterschiedlich zusammengesetzte, organische Lebensmittelrueckstaende aus der Nahrungsmittelindustrie werden erfasst und zu hochwertigen Futtermitteln aufgearbeitet. Dabei werden unterschiedlich zusammengesetzte Materialien analysiert, zerkleinert und unter Zuhilfenahme einer computergestuetzten Steuerung gemischt, getrocknet, pelletiert und verpackt. Die Anlage verfuegt ueber eine Trocken-Produktschiene, Fluessig-Produktschiene und eine Trocknung. Das Gesamtverfahren gliedert sich in die drei Hauptschritte Annahme und Voraufbereitung, Aufbereitung und Konditionierung, Endverarbeitung und Konfektionierung. Die zu behandelnden Abfaelle werden einer Eingangskontrolle, die erzeugten Produkte einer Endkontrolle unterzogen. Dabei wird jede Partie eines hergestellten Futtermittels auf Qualitaet und Inhaltsstoffe chemisch-analytisch ueberprueft. Kontrollanalysen gewaehrleisten die Einhaltung der Anforderungen des Futtermittelgesetzes.
Das Projekt "Untersuchungen an Nebenprodukten der Müllerei auf unerwünschte Stoffe und deren futtermittelrechtliche Bewertung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode, Institut für Tierernährung durchgeführt. Die Studie sollte aufzeigen, ob Schadstoffe (Pflanzenschutzmittel, Altlastpestizide, Mykotoxine, Mengen- und Spurenelemente, mikrobiologischer Besatz) in Nebenprodukten aus der Getreideannahmereinigung gegenüber dem Silogetreide angereichert werden und damit eine Senke darstellen. Nach einem festgelegten Probenplan wurden von 16 Mühlen über 350 Muster zur Verfügung gestellt. Erfasst wurden unterschiedliche Partiegrößen (15-1500 t) und Partien mit unterschiedlichen Besatzanteilen (0,2-7 Prozent). Die Beprobungen erstreckten sich über ein Jahr (April 2000 - März 2001), sodass gelagertes und nicht gelagertes Getreide bzw. Getreide aus zwei Erntejahren erfasst wurde. Nebenprodukte, die bei der Annahme von Getreide in Mühlen aussortiert wurden, das von diesen Nebenprodukten befreite Silogetreide und Kleien, die zum Zeitpunkt der Annahme der Getreidepartien anfielen, wurden nach einer Homogenisierung auf anthropogene und natürliche Kontaminanten arbeitsteilig durch Wissenschaftler in den beteiligten Anstalten des Geschäftsbereichs des BMVEL untersucht.
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