Branchenabhängiger Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes Alle Wirtschaftsbereiche zusammen verbrauchen fast drei Viertel der in Deutschland benötigten Primärenergie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche lag 2022 bei rund 46 Prozent. Der Energiebedarf dieses Gewerbes blieb im Zeitraum 2010 bis 2022 etwa konstant, der spezifische Energieverbrauch pro Tonne Stahl, Glas oder Chemikalien ging aber zurück. Der Energiebedarf Deutschlands Der gesamte Primärenergiebedarf Deutschlands betrug im Jahr 2022 nach dem Inländerkonzept rund 11.854 Petajoule (PJ). Dabei wird der Verbrauch inländischer Wirtschaftseinheiten in der übrigen Welt in die Berechnung des Gesamtverbrauchs einbezogen, während der Verbrauch gebietsfremder Einheiten im Inland unberücksichtigt bleibt. Die privaten Haushalte in Deutschland verbrauchten rund 30 % der Primärenergie . Die Wirtschaft mit ihren vielen Produktionsbereichen benötigte die übrigen 70 %. Zu diesen Bereichen zählen das Herstellen von Waren, das Versorgen mit Energie und der Warentransport. All diese Produktionsbereiche verbrauchten im Jahr 2022 zusammen mehr als 8.170 PJ Primärenergie (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch 2022 (Inländerkonzept)“). Zur Begriffsklärung: Mit der Präposition „primär“ betonen Fachleute, dass der “Primär“-Energiebedarf sowohl den realen Energiebedarf bei Energieverbrauchern erfasst als auch die Energieverluste, die bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie entstehen. Und diese Verluste sind hoch: Mehr als ein Drittel aller Primärenergie geht bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie verloren (Statistisches Bundesamt 2006) . Der Energiebedarf des verarbeitenden Gewerbes Die Firmen, die Waren herstellen, werden als „verarbeitendes Gewerbe“ bezeichnet. Sie hatten von allen Produktionsbereichen im Jahr 2022 mit circa 3.768 PJ den größten Primärenergiebedarf. Das ist ein Anteil von rund 46 % am Energieverbrauch aller Produktionsbereiche. Der nächstgrößte Energieverbraucher war die Energieversorgung mit 1.594 PJ (oder 19,5 % Anteil am Primärenergieverbrauch ), gefolgt vom Verkehr mit 1.121 PJ (oder 13,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch) (siehe Abb. „Anteil wirtschaftlicher Aktivitäten am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche 2022“). Primärenergienutzung des verarbeitenden Gewerbes Die Primärenergienutzung innerhalb des verarbeitenden Gewerbes verteilt sich auf verschiedene Produktionssektoren (siehe Abb. „Anteile der Sektoren am Primärenergieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes 2022“). Ein wichtiger Sektor ist dabei die Chemieindustrie. Sie benötigte im Jahr 2022 mit rund 1.592 PJ von allen Sektoren am meisten Primärenergie zur Herstellung ihrer Erzeugnisse. Das ist ein Anteil von 42,3 % am Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe . Weitere wichtige Energienutzer sind die Metallindustrie mit einem Anteil von 14,7 % sowie die Hersteller von Glas, Glaswaren, Keramik, verarbeiteten Steinen und Erden mit 7,3 % am Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe. Die Energie wird Unternehmen dabei als elektrischer Strom, als Wärme (etwa als Dampf oder Thermoöl) sowie direkt in Form von Brennstoffen (wie Erdgas, Kohle oder Biomasse ) zur Verfügung gestellt. Gleichbleibender Primärenergieverbrauch Seit dem Jahr 2010 blieb der Primärenergieverbrauch in fast allen Produktionssektoren relativ konstant (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“). Gesunkene und gestiegene Primärenergieintensität Die Primärenergieintensität beschreibt, wie viel Primärenergie bezogen auf die erzielte Bruttowertschöpfung eines Produktionsbereichs oder Wirtschaftszweigs verbraucht wird. Die Entwicklung dieser Energieintensität über mehrere Jahre kann einen Hinweis darauf geben, ob in einem Wirtschaftszweig energieeffizient gearbeitet wird. Die Primärenergieintensität einzelner Wirtschaftszweige entwickelte sich im Zeitraum 2010 bis 2021 unterschiedlich (siehe Abb. „Primärenergieintensität ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“): Die Primärenergieintensität der Gummi- und Kunststoffwarenindustrie sank um 34 %. Die Primärenergieintensität der Industrie, die Glas, Keramik, Steine und Erden verarbeitet, sank bis 2021 um 23 %; die der Nahrungs- und Futtermittelindustrie sank um etwa 24 %. Begrenzte Aussagekraft der Primärenergieintensität Schwankende Preise für Rohstoffe und Produkte sowie andere äußere Wirtschaftsfaktoren oder ggf. auch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie beeinflussen zwar die Bruttowertschöpfung, nicht aber die Energieeffizienz eines Prozesses. Die Primärenergieintensität eignet sich daher nur eingeschränkt, um die Entwicklung der Energieeffizienz in den jeweiligen Herstellungsprozessen zu beschreiben. Dies ist unter anderem deutlich bei den Kokerei- und Mineralölerzeugnissen zu sehen.
Engagement für eine ?Region mit Geschmack?: Wirtschaftsstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang hat dem ?Netzwerk Ernährungsgewerbe Sachsen-Anhalt Süd? heute in Weißenfels (Burgenlandkreis) zum zehnjährigen Jubiläum gratuliert. In ihrem Grußwort würdigte Zieschang die Eigeninitiative der Netzwerkpartner: ?Dass Unternehmen sich zusammentun, um gemeinsam die Ernährungswirtschaft voranzubringen, ist eine tolle Sache. Von dieser Zusammenarbeit profitiert die Region, und auch die Firmen haben einen Mehrwert. Viele Betriebe haben ähnliche Herausforderungen, ob bei Qualifizierung, Fachkräftesicherung oder bei Forschung und Entwicklung. Die Kooperation zwischen den Firmen und mit Partnern aus der Wissenschaft trägt dazu bei, diese Herausforderungen zu meistern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Und nicht zuletzt macht das Netzwerk natürlich auch Appetit auf regionale Produkte, die bei Kunden hoch im Kurs stehen.? Das ?Netzwerk Ernährungsgewerbe Sachsen-Anhalt Süd? ist am 31. August 2005 in Weißenfels (Burgenlandkreis) aus der Taufe gehoben worden. Unter dem Slogan ?Die Region mit Geschmack? engagieren sich in Eigeninitiative Unternehmen der Ernährungsindustrie, Forschungseinrichtungen und weitere Institutionen, vorrangig aus dem südlichen Sachsen-Anhalt. Das Netzwerk wird fachlich unterstützt von der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau.Hintergrund:Die Nahrungs- und Futtermittelindustrie ist mit rund 190 Unternehmen, ca. 21.700 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von etwa sieben Milliarden Euro die umsatzstärkste und beschäftigungsintensivste Branche in Sachsen-Anhalt. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 006/11 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 006/11 Magdeburg, den 17. Januar 2011 Antibiotikum in Futtermittel gefunden Magdeburg . In Sachsen-Anhalt ist bei Kontrollen mit einem verbotenen Antibiotikum verunreinigtes Tierfutter gefunden worden. Bei dem Antibiotikum handelt es sich um Chloramphenicol (CAP), dessen Anwendung bei Nutztieren EU-weit seit 1994 untersagt ist. Ein Risiko für Menschen kann auf Grund des geringen Gehaltes an Chloramphenicol in der Futtermittelvormischung als ausgeschlossen gelten. Mit Datum vom 13.01.2011 wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt darüber informiert, dass im Rahmen der amtlichen Überwachung in einem Mischfuttermittel für Rinder Schweine und Geflügel CAP in einer Höhe von 32µg (Mikrogramm) pro kg Vitaminmischung nachgewiesen wurde. Es handelte sich um eine planmäßig entnommene Probe zur Untersuchung auf Antibiotika bzw. nicht erlaubte Leistungsförderer. Bei dem Mischfuttermittel handelt es sich um eine Mineralstoff- und Vitaminmischung, die von einem Futtermittelhersteller im Bördekreis hergestellt und der Fertigration der Nutztiere zugefügt wurde. Dabei wurden 22 kg der belasteten Vitaminmischung in 55 Tonnen Fertigfutter eingemischt. CAP ist als Arzneimittel den Antibiotika zuzuordnen und ist aufgrund aufgetretener Resistenzen und des Rückstandverhaltens im Lebensmittel in der Anwendung und Verfütterung an Nutztiere verboten. Es wurde unverzüglich eine amtliche Kontrolle beim Futtermittelhersteller im Bördekreis eingeleitet, und noch am 14.01. 2011 ein Rückruf aller ausgelieferten Futtermittel durch das Unternehmen veranlasst. Ausgeliefert wurden die 55 Tonnen des Futtermittels an 23 Landwirte (22 Rinderhalter und ein Schweinehalter in den Landkreisen Salzwedel, Stendal, Wittenberg, Harz, Jerichower Land, Bördekreis und Saalekreis)) in Sachsen-Anhalt sowie an je ein Unternehmen in Brandenburg und Sachsen. Die Rückverfolgung der Lieferwege des Futtermittels ergab, dass die für Futtermittel bestimmte Vitaminvormischung durch ein Unternehmen in Niedersachsen aus China bezogen wurde. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass der Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Aigner, in der Futtermittelindustrie verwendete Grundstoffe vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf Schadstoffe analysieren zu lassen, unverzüglich umgesetzt werden muss. Alle betroffenen Unternehmen sind durch den Futtermittelhersteller über den Rückruf informiert, der auch behördlich überwacht wird. Das Unternehmen bemüht sich, den Rückruf des kontaminierten Futtermittels bis zum 19.01. 2011 abzuschließen. Derzeit werden zwei Rückstellproben des Unternehmens analysiert. Zur lebensmittelrechtlichen Bewertung wird das MLU alle erforderlichen Daten dem für Verbraucherschutz zuständigem Sozialministerium übergeben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Es gilt das gesprochene WortAnrede,die heimische Landwirtschaft ist für unser Bundesland ein wichtiger Wirtschaftszweig. Einen höheren Anteil an der Wertschöpfung als in Sachsen-Anhalt trägt der Agrarsektor nur in Mecklenburg-Vorpommern zur Gesamtwirtschaft bei. Wir haben Regionen, in denen außer Land- und Forstwirtschaft keine nennenswerten wirtschaftlichen Aktivitäten existieren. Deshalb ist es wichtig, wer Landwirtschaft betreibt und wie Landwirtschaft betrieben wird, um Zukunftssicherheit und Akzeptanz unseres Agrarsektors zu gewährleisten.Die europäische Landwirtschaft ist eingebettet in die gemeinsame Agrarpolitik. Für 2014 bis 2020 wurden die Bedingungen der Agrarpolitik seitens der EU neu definiert. Mit dem Münchner Kompromiss vom November 2013 wurde ein allseits akzeptierter Rahmen für die Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland vereinbart. Inzwischen wurden die Entwicklungspläne als Grundlage der Förderung für den ländlichen Raum aufgestellt und bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.Ich freue mich sehr, dass die Entwicklungspläne von Sachsen und Sachsen-Anhalt als erste deutsche Pläne von der EU-Kommission genehmigt wurden. Hier haben unsere Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter gute Arbeit geleistet. Wir können auch ein wenig stolz darauf sein, dass zwei neue Bundesländer als erste ihre Programme genehmigt bekommen haben. Damit sind die Eckpunkte für die Förderung im ländlichen Raum definiert. Wir können frühzeitig die Förderprogramme zum Wohle der Landwirtschaft und der Lebensqualität im ländlichen Raum anbieten.Unsere agrarischen Rohstoffe sind Grundlage für die erfolgreiche Nahrungs- und Futtermittelindustrie in Sachsen-Anhalt. Diese Branche ist, sowohl was die Zahl der Beschäftigten als auch was die Umsatzzahlen angeht, die stärkste Branche im verarbeitenden Gewerbe in Sachsen-Anhalt. Wir haben uns anlässlich der Grünen Woche im Januar wieder davon überzeugen können, wie leistungsfähig, stark und innovativ unsere Nahrungsmittelwirtschaft ist. Solides Wachstum und hohe Innovationskraft zeichnen diese Branche aus. In der Regionalen Innovationsstrategie des Landes liegt zwei von fünf Leitmärkten die Erzeugung von land- und forstwirtschaftlichen Rohstoffen zu Grunde. Ein weiterer Indikator für das Potenzial dieser Branche.Wir haben in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich gute Böden. Nirgendwo ist der Anteil der benachteiligten Gebiete in der Landwirtschaft niedriger als in Sachsen-Anhalt. Wir haben gut ausgebildete Betriebsleiter und wir haben günstige Agrarstrukturen. Bei uns ist der Durchschnittsbetrieb fünfmal größer als im Durchschnitt der alten Bundesländer. Alles in allem haben wir gute Voraussetzungen, um bei uns in Sachsen-Anhalt erfolgreich Landwirtschaft zu betreiben. Das tun unsere Betriebe unabhängig von der Rechtsform. Schauen wir uns die Einkommensstatistiken anhand der Gewinnzahlen an, so liegen unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit vorne. Es gibt aber auch Entwicklungen, die uns Sorge bereiten. Ich habe bereits in meiner Regierungserklärung zum Agrarsektor vor zwei Jahren auf besorgniserregende Entwicklungen auf den Bodenmärkten hingewiesen. Diese Sorgen sind seitdem nicht geringer geworden.Der Boden ist neben dem Menschen der wichtigste Produktionsfaktor der Landwirte. Er ist nicht vermehrbar und die Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung. Er ist ein wertvolles, für unsere Volkswirtschaft essenzielles Gut. Er ist ein Produktionsfaktor, der von der Natur bereitgestellt wird und für die der Nutzer eine besondere Verantwortung übernimmt.Zunehmend werden Diskussionen über die in den letzten Jahren zu verzeichnenden enormen Preisanstiege für Acker- und Grünlandflächen geführt. Seit 2007 sind die Kaufpreise für diesen Boden nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes in Sachsen-Anhalt um mehr als 120 % des Wertes von 2007 gestiegen. Die Preise haben sich also mehr als verdoppelt.Die Ursachen für diesen Preisanstieg sind vielfältig. Eine Ursache ist die tatsächliche und zu erwartende günstige Entwicklung auf den Agrarmärkten. Das macht den Boden auch für außerlandwirtschaftliche Investoren attraktiv, die gerade in Zeiten unsicherer Finanzmärkte eine stabile Geldanlage suchen.Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg der Fälle, in denen Land von Nicht-Landwirten gekauft werden soll. Käufer von landwirtschaftlichen Flächen zur Vermögensanlage sind in der Lage und gewillt, Preise weit oberhalb des Ertragswertes zu zahlen. Damit können sie deutliche Preissteigerungen auslösen.Boden wandert aber nicht nur über den normalen Bodenmarkt zwischen den Eigentümern. Durch den Kauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen oder den Kauf ganzer Unternehmen wird auch der Zugriff auf den Produktionsfaktor Boden bestimmt. Für Unternehmensbeteiligungen und -käufe bieten die Agrarstrukturen in Ostdeutschland attraktive Bedingungen. Die Unternehmen sind größer und werden häufiger als in den alten Bundesländern als juristische Person geführt. Investoren streben in der Regel Mehrheitsbeteiligungen an.Doch was bedeutet dies alles für unsere Landwirtschaft und den Ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Welche Gefahren lassen sich erkennen? Warum müssen wir handeln?Lassen Sie mich zunächst darstellen, worüber wir eigentlich sprechen.Eine börsennotierte Aktiengesellschaft, KTG Agrar, bewirtschaftet nach eigenen Angaben in den neuen Bundesländern ca. 30.000 Hektar. Die börsennotierte Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Bekannt ist, dass KTG Agrar mit Technik und Personal, das von Ort zu Ort wandert, Flächen bewirtschaftet. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, was bleibt dann von der Wertschöpfung unserer Felder in diesen Dörfern? Die Lindhorst-Gruppe bewirtschaftet nach eigenen Angaben 22.000 Hektar. Die MLP-Gruppe laut Managermagazin 20.000 Hektar. Die Steinhoff-Gruppe bewirtschaftet 20.000 Hektar mit 35 Biogasanlagen. Ich könnte die Zahl der Beispiele erweitern. Vielfach wissen wir nicht mehr, wer sich hinter einer GmbH, hinter einer Agrargenossenschaft verbirgt. Ist das die Landwirtschaft, die wir wollen, meine Damen und Herren? Ist das ein Leitbild? Ist das ein Zukunftskonzept? Mit 500 Unternehmen von der Größenordnung der KTG Agrar könnten wir die gesamten Flächen in Deutschland bewirtschaften, mit 200 Unternehmen die Agrarfläche der neuen Bundesländer. Ist das eine Landwirtschaft, die auf Akzeptanz stößt beim Verbraucher, beim Steuerzahler - und ist er bereit, für diese Landwirtschaft Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von 300 Euro je Hektar aufzuwenden?Das Thema hat auch Brüssel erreicht. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat vor einigen Wochen mit nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen eine Stellungnahme zum Thema Jagd nach Agrarland abgegeben. Auch die neuen Bundesländer finden dort Erwähnung und ein historischer Rückblick, der mich besonders beeindruckt hat.Ich zitiere:?Ein mahnendes Beispiel für die Folgen von Landaufkäufen ist Schottland, wo vor 200 Jahren eine Fläche von der Größe Hollands in Landeinheiten von einer Größe zwischen 8 000 und 20 000 Hektar aufgeteilt und an Investoren verkauft wurde. In diesem Gebiet lebten 1,5 bis 2 Millionen Menschen. Bis heute ist dieses Gebiet aufgrund der industriell betriebenen Landwirtschaft entvölkert. Das schottische Parlament beschäftigt sich derzeit mit der Neubesiedlung dieses Gebietes?. Was sagt uns dieses Beispiel? Fehlentscheidungen wirken lange nach.Auch im Lichte der Dominanz des ländlichen Raums in der Siedlungsstruktur unseres Landes und der sozialen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Einkommensquelle, als Arbeitgeber und als Gestalter der Naturräume, besitzt die ökonomisch und ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der Böden eine essenzielle Bedeutung. Der für die Forstwirtschaft entwickelte Begriff der Nachhaltigkeit hält uns auch in diesem Bereich an, über den gegenwärtigen Tag hinaus zu denken. Wir müssen die Folgen unseres Handelns aber auch eines Untätigseins in den Blick nehmen.Nichtlandwirtschaftliche Investoren, die ihr Geld aus Gründen der Renditemaximierung in den Sektor oder Boden fließen lassen, bergen die Gefahr von negativen Entwicklungstendenzen. Dies reicht über den Abbau von Arbeitskräften bis hin zum Abzug der Wertschöpfung aus unseren ländlichen Räumen. Auch die Frage nach der Verantwortung für das natürliche Umfeld stellt sich. Wer seinen Blick nur noch auf den aktuellen Stand seines Bankkontos richtet, der hat weniger Interesse am langfristigen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, an der Biodiversität oder der Wasserqualität.Wenn der Betriebsinhaber nur noch einen Briefkasten vor Ort unterhält und die Menschen in der Region keinen Kontakt mehr zu den Personen haben, die die Flächen des Ortes bewirtschaften, wird Landwirtschaft anonymisiert. Es existiert kein Bezug zur Region, zu den Menschen vor Ort. Regionales Verantwortungsgefühl wird so nicht geprägt und gelebt.Durch die Nichtortsansässigkeit der Unternehmensinhaber fließen auch Steuern in andere Länder, dann gehen Gelder verloren, die hier dringend gebraucht werden. Ich sage Ihnen auch deshalb: Der Ertrag, der auf den Feldern eines Dorfes erwirtschaftet wird, muss bei den Menschen im Dorf bleiben. Das Geld des Dorfes dem Dorfe, sagte mir neulich ein alter Bauer aus der Börde.Wie beurteilen wir Konzentrationsprozesse wie vorhin beschrieben? Sie gefährden die Marktmechanismen. Der Wettbewerb als Triebkraft für Entwicklungsprozesse wird eingeschränkt. Den Nachteil von Monopolbildungen kennen wir nicht nur aus Büchern zur Volkswirtschaftslehre.Eine multifunktionale, flexible Land- und Forstwirtschaft kann nicht bei erstarrten, kartellartigen Eigentums- und Besitzstrukturen gedeihen. Eine multifunktionale Landwirtschaft als Basis einer nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung erfordert auch flexible, mobile Bodenmärkte, erfordert Platz für Neues, für Innovation und Fortschritt.Alleinige Effizienzorientierung marktbeherrschender Flächennutzer sind der Entwicklung unseres Landes nicht zuträglich und widersprechen der Forderung nach Nachhaltigkeit. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Position zu beziehen und klare Grenzen aufzuzeigen.Grenzen für die Regulierung des Bodenmarktes sind die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Eigentums und die damit verbundene Verfügungsfreiheit über den Boden. Auch die Unternehmensfreiheit ist ein hohes Gut. Marktwirtschaftliche Mechanismen sollen nicht ausgeschaltet werden. Wir wollen Marktmechanismen schützen.Aber das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1967 bereits entschieden, dass die Besonderheit des Bodens durchaus einen Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit rechtfertige. Ich zitiere: ?Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwinge dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.? Daraus lässt sich eine deutlich stärkere Gemeinwohlorientierung beim Wirtschaftsgut Boden ableiten, als dies bei anderen Wirtschaftsgütern der Fall ist.Unsere Ziele in der Bodenmarktpolitik sind: 1. der Landwirtschaft einen Vorrang beim Flächenerwerb einzuräumen, 2. den Bodenpreisanstieg zu dämpfen und die Markttransparenz zu erhöhen,3. eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen Vorrang zu geben, 4. eine breite Streuung des Bodeneigentums sicher zu stellen, um damit 5. marktbeherrschende Positionen auf regionalen Bodenmärkten zu verhindern.Bei diesen Zielen sehe ich eine breite Übereinstimmung mit den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe definierten Zielen und einem Zielpapier des Deutschen Bauernverbandes. Dieses wird sich in Zusammenhang mit unserem Gesetzesvorhaben auch in einem Leitbild wiederfinden.Der Deutsche Bauernbund mit seinem Präsidenten Klamroth hat schon seit langem warnend auf die Entwicklungen am Bodenmarkt hingewiesen. Ich freue mich sehr, dass auch der Deutsche Bauernverband sich engagiert um Fragen des Bodenmarktes kümmert und Präsident Rukwied kürzlich äußerte, dass so eine Art Satellitenlandwirtschaft nicht dem Leitbild des Bauernverbandes entspreche.Unsere Ziele, die Ziele des Berufsstandes, wollen wir im Rahmen eines Agrarstruktursicherungsgesetzes erreichen. Aber haben Sie bitte nicht die Befürchtung, dass ein zusätzliches Gesetz geschaffen wird, das neben die bestehenden rechtlichen Bestimmungen tritt und das Bodenrecht unnötig verkompliziert. Das Agrarstruktursicherungsgesetz soll Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und die bisherigen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften vereinen. Ein Griff, und Sie haben die Vorschriften zum Bodenmarkt in der Hand. Gleichzeitig sollen landesspezifische Besonderheiten, die im bisherigen Recht nicht berücksichtigt waren, integriert werden. Die Vorschriften können dadurch um zirka ein Drittel reduziert werden.Wir wollen zum Beispiel folgendes besser regeln:1. Unbebautes und bebautes land- oder forstwirtschaftlich genutztes oder nutzbares Grundstück wird im aktuellen Recht unterschiedlich behandelt. Ist es bebaut, muss eine Genehmigung schon bei 0,25 Hektar Grundstücksgröße erfolgen, ist es unbebaut, bei zwei Hektar. Warum, ist für mich nicht ersichtlich. Neben einer Vereinfachung sehe ich hier die Möglichkeit, den Kauf aufgegebener oder leerstehender Hofstellen wieder attraktiver werden zu lassen. Ein für viele Dörfer wichtiges Thema.2. Den Kreis der zum Kauf privilegierten Bauern im Bodenrecht sollte man auch um hauptberufliche in juristischen Personen tätige Landwirte erweitern. Und warum sollen ausscheidende Gesellschafter nicht auch in Land abgefunden werden? Dafür wollen wir Kriterien definieren.3. Neu am Agrarstruktursicherungsgesetz wird auch sein, dass nun auch reine Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen und Betriebsverkäufe dem Grundstücksverkehrsrecht unterfallen. Dies war bisher, auch wenn die Gesellschaft teils erhebliche land- und forstwirtschaftliche Flächen im Eigentum hatte, nicht der Fall. Diese Ungleichbehandlung, die auch bezüglich der Grunderwerbssteuer existiert, gegenüber den Geschäften unter Privaten ist zu beseitigen. Auch bei diesen Geschäften soll es ein Genehmigungsverfahren geben. Denn hier ist das Einfallstor für außerlandwirtschaftliche Anleger.Und wir sollten auch offen darüber diskutieren, welche Rolle unsere Landgesellschaft, die anerkannte Arbeit leistet, zukünftig am Bodenmarkt spielen soll. Wir halten übrigens auch daran fest, dass die Landgesellschaft die BVVG-Flächen übernehmen soll. Wir sind dazu in guten Gesprächen mit der Bundesregierung. Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er hier den Karren wieder flott gemacht hat.Sie sehen also: Wir haben im Bereich der Bodenmarktes ganz wesentliche Verbesserungen vor. Aussagen von Wissenschaftlern, von Politikern verschiedener Parteien und von vielen Bäuerinnen und Bauern bescheinigen uns, dass der vorgesehene Weg der Richtige ist. Es gibt allerdings auch Kritik an diesem Weg. Wenn aber Kritiker die vorgesehenen Maßnahmen mit der Enteignung von Landwirten im Zuge der Bodenreform nach dem Zweiten Weltkrieg gleichsetzen, wird einer sachlichen Diskussion jede Grundlage entzogen. Und ? was ich sehr bedaure, wer so argumentiert, verhöhnt die Opfer der Bodenreform. 80 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage einer führenden Agrarzeitschrift sind für ein konsequenteres Bodenrecht. Alle Parteien im Brandenburger Landtag sehen Handlungsbedarf. Meine Kollegen Vogelsänger in Brandenburg und Dr. Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern haben sich positiv zur Notwendigkeit weiterer bodengesetzlicher Regelungen geäußert.?Bauernland statt Bankenland? hat mein niedersächsischer Kollege Meyer von den Grünen als Devise ausgegeben. Auch möchte ich an dieser Stelle Frau Dr. Tackmann, Agrar-Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE nennen. Als Reaktion auf das Rechtsgutachten der Professoren Schmidt-de Caluwe und Lehmann, das uns sehr hilfreich ist, hat auch sie sich positiv zu einem Agrarstruktursicherungsgesetz geäußert.Ich freue mich besonders über Rückhalt aus unserem Parlament. Frau Budde hat völlig zutreffend betont, ?Ackerflächen sind keine Spekulationsobjekte. Die Bewirtschaftung der Böden durch heimische Betriebe ist nicht nur wichtig für die Produktion von Nahrungsmitteln, sie ist ein wichtiger Beitrag für die Wertschöpfung in der Region?. Der CDU-Fraktion des Hohen Hauses bin ich sehr dankbar, dass sie mir anlässlich ihrer Klausurtagung vor wenigen Wochen den Rücken für dieses für unser Land so wichtige Vorhaben gestärkt hat.Ich bin froh, dass breite Einigkeit über die Notwendigkeit eines Agrarstruktursicherungsgesetzes besteht. Nunmehr bitte ich Sie aber auch um Ihre Unterstützung bei der Ausgestaltung. Bitte bringen Sie sich konstruktiv in die weitere Diskussion ein. Wir bereiten zur Zeit die erste Kabinettsbefassung vor, um in eine Anhörung einzutreten.Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Bereich eingehen, der uns, wenn wir über Strukturen der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt diskutieren, sehr stark beschäftigt und auch zukünftig noch stark beschäftigen wird: die Tierhaltung. Auch hier gilt es, die Diskussion mit wissenschaftlich belegten Erkenntnissen zu führen. Vorschnelle Initiativen, die nur vermeintlich dem Tierwohl dienen, lehne ich ab. Sie nützen vielleicht denen, die sie einfordern, nicht aber den Tieren. In der öffentlichen Diskussion gehen Begriffe wie Tierwohl, Tierschutz, Tiergesundheit, tiergerechte und artgerechte Haltung teils wild durcheinander. Doch hier muss genau hingesehen werden. Mit großem Interesse verfolge ich die Aktivitäten der Deutschen Agrarforschungsallianz zur Entwicklung von Strategien der zukünftigen Nutztierhaltung. Fachleute der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt und unserer Landesanstalt waren bei den Abstimmungen im Fachforum Nutztiere aktiv beteiligt. Ich danke den Wissenschaftlern in unserem Bundesland für ihre engagierte Arbeit.Im Rahmen des von mir durchgeführten ?Forums Nutztierhaltung? wurden schwerpunktmäßig auch notwendige Verbesserungen der Tiergesundheit und des Tierwohls, als ein wesentlicher Lösungsansatz in den Fokus gestellt. Wir brauchen geeignete, allgemeinverbindliche Tierschutzindikatoren, die frühzeitig auf dauerhafte Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere hinweisen. Ein wesentliches Ergebnis des ?Forums Nutztierhaltung? war die Herausarbeitung solcher Indikatoren.Mit dem Ziel der wissenschaftlichen Begleitung und pilothaften Umsetzung dieser Erkenntnisse haben wir Kooperationspartnerschaften mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt, dem Berufsstand und dem Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden initiiert. So leisten wir in Sachsen-Anhalt unseren Beitrag zur wissenschaftlichen Unterstützung in Fragen des Tierwohls.Ich will hier nur einige ausgewählte Beispiele nennen:Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg befasst sich mit der Validierung von tierbezogenen Indikatoren in Schweinemastbetrieben.Am Professor-Hellriegel-Institut an der Hochschule Anhalt wird ein wissenschaftliches Projekt zur ?Analyse von Haltungssystemen in der Ferkelerzeugung? durchgeführt.Ebenfalls an der Hochschule Anhalt wurde ein Forschungsvorhaben zur ?Entwicklung von praxisorientierten Verfahren zur Bewertung des Tierwohls in Milchviehbeständen in Sachsen-Anhalt? initiiert. Ich begrüße diese Forschungen ausdrücklich. Sie helfen den Züchtern, den Tieren, dem Verbraucher und auch der Politik, beim Ringen um die beste Lösung, und sie helfen damit vor allem Tieren. Es gilt dann, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis umzusetzen.Ich begrüße sehr das Engagement der Bundesregierung bei der Frage der Verbesserung der Haltungsbedingungen unserer Nutztiere. Vorgesehen ist die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen. Diese Zulassungsverpflichtung soll sich auf alle Einrichtungen eines Stalles beziehen, die Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere haben können. Auch dadurch werden wir zu mehr Tierwohl kommen.Wie ist es um den Vollzug des Tierschutzrechtes in Sachsen-Anhalt bestellt?Der Umgang mit den Tieren wird im Rahmen von tierschutzrechtlichen Kontrollen der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in den Beständen überprüft. Die Grundlagen für diese Kontrollen bilden die geltenden Rechtsgrundlagen, die Vorgaben des Handbuches ?Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen? sowie das Qualitätsmanagementsystem der Veterinärverwaltung. Leider gibt es immer wieder Tierhalter, die gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen. Einige auch in gravierender Weise. Das ist nicht akzeptabel und nicht hinnehmbar. Unsere Behörden haben in den letzten Jahren 27 Tierhaltungsverbote ausgesprochen. Dies betrifft auch einen der Größten der Schweinebranche, der sich gegen diese Maßnahme wehrt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 24. Februar 2015 entschieden, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, da noch zwei weitere Verfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes anhängig sind, deren Ausgang abgewartet werden soll. Insofern ist der Rechtsstreit weiter offen.Es gibt noch einen zweiten und vergleichbaren Fall dieser Größenordnung in Sachsen-Anhalt. Derzeit erwägt ein weiterer Landkreis die Einleitung eines Tierhalte- und -betreuungsverbotes für Schweine. Die Anhörungsfrist für den Tierhalter läuft in Kürze ab. Zudem ist ein Bescheid in Vorbereitung, der weitere Anordnungen enthält. Die Herstellung rechtskonformer Haltungsbedingungen für die Tiere muss oberste Priorität haben. Zuallererst natürlich für die Schweine selbst, aber auch auf Grund der berechtigten Interessen der Verbraucher und der Tierhalter, die sich an das geltende Recht halten.Dabei will ich aber auch hervorheben, dass die übergroße Mehrheit unserer Tierhalter ihrer Verantwortung gewissenhaft nachkommt. Einseitige und pauschalisierende Darstellungen schaden dem Ruf der verantwortungsvoll arbeitenden Landwirte. Dies ist unredlich und gehört sich nicht. Das haben unsere Landwirte nicht verdient.Aber wir haben, was die Kontrolle von Betrieben anbelangt, Verbesserungsbedarf. Die Ergebnisse der amtlichen Überwachungen und die Erfahrungen der zuständigen Behörden lassen den Schluss zu, dass die derzeitigen Kontrollmechanismen in bestimmten Betrieben offensichtlich nicht so effektiv und wirksam wie erforderlich sind. In Betrieben mit wiederholten und gravierenden Rechtsverstößen ist es notwendig, die Kontrollintensität zu erhöhen, damit festgestellte Verstöße beseitigt und künftige Verstöße verhindert werden. Erfahrungen der Vollzugsbehörden belegen, dass selbst stringente behördliche Maßnahmen nicht immer erfolgreich sind. Um Abhilfe zu schaffen, bedarf es im Einzelfall einer starken behördlichen Präsenz, auch fachrechtsübergreifend. Weiterhin müssen die gegenwärtig geltenden Zuchtziele mit Blick auf eine Verbesserung der Gesundheit und Robustheit überprüft werden. Zum Beispiel kann es nicht richtig sein, wenn Sauen pro Wurf immer mehr Ferkel auf die Welt bringen, die sie gar nicht ernähren können. Bei der Beurteilung der Tiergerechtheit eines Haltungsverfahrens werden in der Regel das Verhalten der Tiere und die Tiergesundheit berücksichtigt. Die bei der Schweinezucht in Kritik stehende Kastenstandhaltung von Sauen schränkt das Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere ein. Praxistaugliche Alternativen zu diesem Haltungsverfahren müssen entwickelt werden, wobei neben der Tiergerechtheit auch arbeitswirtschaftliche und ökonomische Erwägungen zu berücksichtigen sind. Unsere Spezialisten im Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden testen bereits alternative Haltungseinrichtungen. Es ist gut, dass wir diese Einrichtung haben und ich danke den tüchtigen Mitarbeitern in Iden ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit.Sachsen-Anhalt hat auf der Agrarministerkonferenz am 6. September 2014 in Potsdam ein zielführendes Konzept mit Vorschlägen zur Verbesserung der Tierschutzsituation vorgelegt. Mit diesem Konzept befasst sich jetzt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder. In diesem Konzept geht es um konkrete Maßnahmenvorschläge zur Überprüfung und Weiterentwicklung des Managements der Tierhaltung, der weiteren Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie der Bewertung bereits geltender Schutz- und Kontrollstandards und deren Wirksamkeit.Dabei werden die Anforderungen an die betrieblichen Eigenkontrollen und Sachkunde der Tierhalter in den Blick genommen. Zudem geht es um die Einführung einer weisungsbefugten sachverständigen Person (Tierschutzbeauftragter) in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen ab einer bestimmten Bestandsgröße. Dies halte ich für einen ganz wesentlichen Schritt zur Verbesserung des Tierwohls. Wir brauchen Menschen in den Betrieben, die sich in besonderer Weise für Belange des Tierschutzes verantwortlich fühlen.Weiterhin wird geprüft, ob besonders auffällige Betriebe auf eigene Kosten einen amtlichen Tierarzt beschäftigen müssen. Und was bisher fehlt, ist die Etablierung eines bundesweiten Registers über Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbote. Dieses sind sehr ambitionierte Vorhaben. Ich hoffe, dass ich für diese zielführenden Vorschläge Mehrheiten in der Agrarministerkonferenz erhalte.Um weitere Fortschritte zu erzielen, ist die Beratung der Tierhalter auszubauen und ständig zu verbessern. Dieses kann in Sachsen-Anhalt nachhaltig nur dann umgesetzt werden, wenn das Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden zu einem Kompetenzzentrum für art- und umweltgerechte Nutztierhaltung weiterentwickelt wird und dafür personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.Ich bin dankbar, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. April 2012 die Landesregierung gebeten hat, das Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden und seines landwirtschaftlichen Modell- und Demonstrationsbetriebes, zu einem soliden Kompetenzzentrum weiter zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist auch das Vorhalten modernster Tierhaltungsanlagen. Dazu sind eine Reihe von Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen in der Nutztierhaltung und den überbetrieblichen Ausbildungsstätten des Standortes erforderlich. Mit den Investitionen sollen beispielhafte Baulösungen der modernen tierschutzgerechten Nutztierhaltung geschaffen werden. Wir sind mit dem Bund in guten Verhandlungen bezüglich der förderseitigen Umsetzung unserer Vorhaben.Der Erfolg der Tierhaltung in Deutschland, wie in Sachsen-Anhalt, wird sich in Zukunft noch mehr als bisher im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen und ökonomischen Fragen entscheiden. Dazu zählt auch die Frage, wie viele Tiere verträgt eine Region/ein Standort. Wir wollen den Erfolg der Tierhaltung in Sachsen-Anhalt. Wir sind schon das viehärmste Flächenland in Deutschland. Wir brauchen auch die Wertschöpfung aus der Tierhaltung in unseren ländlichen Räumen.Zur Zukunft der Landwirtschaft gehört die Frage der Gewinnung von Berufsnachwuchs. Auch hier hat Sachsen-Anhalt hervorragende Rahmenbedingungen. Ich kenne kein Land vergleichbarer Größe, geschweige denn vergleichbarer Finanzausstattung, das landwirtschaftliche Bildungseinrichtungen in diesem Umfang vorhält. Neben den Berufsschulen möchte ich hier unsere landwirtschaftliche Fachschule in Haldensleben nennen. Darüber hinaus halten wir als überbetriebliche Ausbildungsstätte Iden und Quedlinburg/ Dittfurth vor. Weiterhin möchte ich nennen die Hochschule Bernburg, die es Studenten ermöglicht, sowohl den Bachelor- als auch den Masterabschluss zu erwerben sowie die universitäre Ausbildung an der Martin-Luther-Universität Halle. Darüber hinaus gibt es Agrarforschung in Gatersleben, am Julius-Kühn-Institut in Quedlinburg und es ist uns gelungen, das internationale Pflanzenbauzentrum der DLG in Bernburg zu verankern. Forschung und Ausbildung im Agrarbereich spielen in Sachsen-Anhalt eine hervorragende Rolle. Dennoch klagen einige Betriebe über Mangel an Auszubildenden und Mangel an Fachkräften. Hier scheint die Situation in den Betrieben sehr unterschiedlich zu sein. Es gibt auch Ausbildungsbetriebe, die über Jahre hinaus im Vorhinein ausgebucht sind. Wichtig ist, dass Ausbildungsbetriebe sich ihrer Verantwortung bewusst sind und für eine sehr gute Ausbildung sorgen. Dazu gehört auch ein angenehmes Betriebsklima und eine adäquate Bezahlung der jungen Auszubildenden. Offenbar ist im Bereich der Bezahlung der ausgebildeten Fachkräfte bei einigen Betrieben manches im Argen. Erfolgreiche Nachwuchsgewinnung kann nur gelingen, wenn Fachkräfte auch adäquat bezahlt werden. Der Agrarsektor darf hier nicht hinter anderen Branchen zurückstehen.Zur sozialen Marktwirtschaft gehört auch eine adäquate Teilhabe der Arbeitnehmer an den Erträgen eines Betriebes. Wir wollen kein Billiglohnland sein, weder in der Landwirtschaft noch in anderen Branchen.Zur Attraktivität eines Berufes gehört auch die Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Dazu gehören für mich im Falle der Landwirtschaft erleichterte Möglichkeiten, einen Betrieb zu gründen oder als Gesellschafter in einen Betrieb einzutreten. Startups auch in der Landwirtschaft sind mir lieber und wertvoller für den ländlichen Raum als börsenorientierte Aktiengesellschaften. Auch in der Landwirtschaft muss der Schritt in die Selbständigkeit und in Führungsverantwortung erleichtert werden.Sachsen-Anhalt ist mit seinen günstigen natürlichen und strukturellen Voraussetzungen ein attraktives Agrarland. Wir wollen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen im Bereich der Tierhaltung und im Bereich des Bodenmarktes dafür Sorge tragen, dass unsere Landwirtschaft sich zukunftsgerichtet weiter entwickelt. Wir wollen eine Landwirtschaft, die in und mit dem Dorfe lebt. Eine Landwirtschaft, die schonend mit unseren Böden umgeht und das Wohl der Tiere achtet. Wir wollen Akzeptanz für unsere Landwirtschaft und wir wollen eine Landwirtschaft, die regional verankert ist, eine Landwirtschaft, die die Wertschöpfungspotenziale für unser Land und seine Menschen nutzt. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 054/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 054/04 Magdeburg, den 16. April 2004 Gentechnisch veränderte Futtermittel: überwachungsbehörden für Kontrollgänge gut gewappnet Die Futtermittelüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt sind nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke auf die neue EU-weit geltende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel gut vorbereitet. Ab Sonntag müssen alle Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Für Kunden und Zwischenhändler wird damit unzweifelhaft erkennbar, ob das Futtermittel gentechnisch verändert wurde. Die Einhaltung der neuen EU-Verordnungen wird für den Futtermittelbereich von den ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. Diese haben sich in den zurückliegenden Monaten mit der Rechtslage vertraut gemacht und werden nunmehr kontrollieren. Kontrollen finden unangemeldet stichprobenartig statt. Nötige Futtermitteluntersuchungen werden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Halle durchgeführt. Hintergrund: Die EU hat im Jahr 2003 verschiedene Verordnungen zur Zulassung von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln erlassen. Die Verordnungen sind ab Sonntag, dem 18. April, anzuwenden. Für die Futtermittelwirtschaft bedeutet dies: Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus genetisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind zu kennzeichnen. Auf jeder Stufe der Verarbeitung und Handels sind die geforderten Informationen zu übermitteln und aufzubewahren. Damit wird eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Für ein nachweisbar unbeabsichtigtes oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln hat die EU wie für Lebensmittel einen Schwellenwert von 0,9 Prozent für die Kennzeichnung angesetzt. In Sachsen-Anhalt werden jährlich rund 800.000 Tonnen Mischfuttermittel produziert. Landesweit gibt es zwölf nach dem Futtermittelrecht anerkannte und registrierte Betriebe, die Mischfutter und teilweise auch Vormischungen fertigen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Und die Nominierten sind… Bei diesem Satzanfang denken viele Menschen vermutlich zunächst an die jährliche „Oscar“-Verleihung in Los Angeles. Doch auch in Sachsen-Anhalt kommt die legendäre Einleitung regelmäßig zum Einsatz: Dann geht es zwar nicht um den wichtigsten Filmpreis der Welt, aber immerhin um den höchstdotierten Innovationspreis des Landes – den „HUGO-JUNKERS-PREIS für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt“. Er wird seit 1998 vom Land ausgelobt, aktuell alle zwei Jahre vergeben und ist mit 80.000 Euro dotiert. 19 Nominierte in vier Kategorien hat die hochkarätige Jury um die Vorsitzende Prof. Dr. Julia Arlinghaus, Leiterin des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF Magdeburg, in dieser Woche aus insgesamt 60 Bewerbungen ausgewählt. Entscheidend dafür war neben dem hohen Innovationsgrad auch der gesellschaftliche Nutzen. Arlinghaus: „Wir haben in diesem Jahr ganz intensiv darüber diskutiert, dass wir Innovationen auszeichnen wollen, die auch eine ökologische und soziale Relevanz haben.“ Die 19 Nominierten können ihre Ideen Ende April in der Leopoldina in Halle (Saale) persönlich der Jury präsentieren. Im Anschluss werden die Finalisten ausgewählt; die Siegerinnen und Sieger des HUGO-JUNKERS-PREISES erhalten ihre Auszeichnung am 7. Juni 2023 durch Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann im Schloss Köthen. Er sagt: „Ich freue mich schon sehr darauf, die Möglichmacher und Visionäre kennenzulernen, die in die Fußstapfen des Dessauer Flugzeugpioniers Hugo Junkers treten wollen.“ Und die Nominierten sind: Kategorie „Innovativste Vorhaben der Grundlagenforschung“ • „Hydrogelformende Nanofasern – eine neue Option für die Arzneimitteltherapie am Auge“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg • „Tragbarer Insektenschutz: 3D-gedruckt und umweltfreundlich“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg • „Neuartige biokompatible Ta-Nb-Ti Multikomponentenlegierung mit antibakteriellen Eigenschaften für den Einsatz in biomedizinischen Anwendungen“; Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg • „Endogene Retroviren als Zielstrukturen für neue Therapien gegen neurologische Erkrankungen“; Universitätsklinik und Poliklinik für Neurologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg / Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie • „Einfache und skalierbare Synthese von pflanzenbasiertem Cholesterol in GMP-Qualität“; Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Kategorie „Innovativste Projekte der angewandten Forschung“ • „Inline-Detektion des Abbaus von Polyesterimiden in Elektromotoren“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg • “µRIGS – Micropositioning Robotics for Image-Guided Surgery”; Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Forschungscampus STIMULATE • „Pro-Kran-Assist: Intelligenter Prozessbeobachter für die Kranautomatisierung“; Kranbau Köthen GmbH / Fraunhofer IFF Magdeburg • „In-Situ Electrical Analyser – Hochauflösendes Analysetool für Halbleitertechnologien“; point electronic GmbH • „Entwicklung einer schnellen Mikroprüfmethode für Elektronikbaugruppen – MINITEL“; ECH Elektrochemie Halle GmbH / Fraunhofer IMWS Halle (Saale) Kategorie „Innovativste Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle“ • „Maximale Haltbarkeit und Natürlichkeit für aromatisiertes Wasser“; DIE FRISCHEMANUFAKTUR GmbH • „Neuartige Säureträger in der Futtermittelindustrie“; SAMPOCHEM GmbH • „Der digitale Studierendenausweis“; UniNow GmbH • „Raydio – Barrieren mittels Audio verringern“; mycrocast GmbH Sonderpreis „Innovativste Projekte aus dem Bereich Energie- und Umweltforschung“ • „Recyclingverfahren für kristalline Solarmodule“; SOLAR MATERIALS GmbH • „Recycling von Windradflügeln / glasfaserverstärktem Kunststoff“; Deutsche Vacuumtrockner GmbH • „LECO – hochdurchsatzfähiges Equipment zur Effizienzsteigerung von Solarzellen“; CE Cell Engineering GmbH • „Nanolope Pufferspeicher zur Speicherung von überschüssiger Wärme“; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg / Institut für Chemie • „Zweiseitiges Fassadenelement zur Filterung verschmutzter Luft“; Moosaik UG Für Updates und Blicke hinter die Kulissen des Wettbewerbs folgen Sie einfach der neuen Fokusseite auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/showcase/hugo-junkers-preis-für-forschung-und-innovation. Redaktioneller Hinweis: Wenn Sie anlässlich des Wettbewerbs über die bemerkenswerten Ideen aus der Region berichten möchten, stellen wir gern Kontakt zu den Nominierten her. Pressekontakt: Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Nicole Krüger, Projektmanagerin Marketing, Kultur/Kreativwirtschaft Tel.: +49 391 568 9914 Mail: nicole.krueger@img-sachsen-anhalt.de Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
Das Projekt "Ermittlung des Standes der Technik in der Lebens- und Futtermittelindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nukem durchgeführt. Die o.g. Industrie ist ausgesprochen vielfaeltig und schlecht systematisch ueberschaubar. Ein Teil der relevanten Anlagen sind bereits in der 4. BImSchV (z.B. Paragraph 2, Nr. 26, 46, 48, 49, Paragraph 4, 19, 20, 21, 22 etc.) erfasst. In der TA-Luft Teil III liegen jedoch noch keine genauen Daten vor. Um die Fortschreibung der TA-Luft beschleunigen zu koennen, soll mit Hilfe dieses Gutachtens die Transparenz dieses Industriezweiges erhoeht werden. Fuer die einzelnen typischen Herstellungsverfahren soll eine Zusammenstellung der umweltrelevanten Prozessschritte und der zum Einsatz kommenden Minderungstechnologien sowie deren Wirkungsgrade erfolgen.
Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerischer Müllerbund, Landesverband Bayerischer Mühlen e.V. durchgeführt. Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Palmölproduktion ist auf den zunehmenden Ersatz von Erdöl durch nachwachsende Rohstoffe zurückzuführen. Obwohl Palmöl ein nachwachsender Rohstoff ist, führt die steigende Palmölproduktion zu großen Umweltproblemen (z.B. Abholzung des Regenwaldes). Gleichzeitig wächst die Biobranche, die öko-zertifizierte Produkte verkauft, stetig mit ca. 10% jährlich und mit ihr der Bedarf an wirklich nachhaltigen, palmölfreien Produkten. Öko-zertifizierte Produkte (z.B. Wasch- und Reinigungsmittel) dürfen ausschließlich natürliche Inhaltsstoffe enthalten, die gut biologisch abbaubar sind und die weder auf Erdölbasis noch mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. EcoWashCycle hat das Ziel, maßgeschneiderte, natürliche Enzyme, Seifen und Tenside zu entwickeln, mit denen umweltfreundliche, öko-zertifizierte und palmölfreie Wasch- und Reinigungsmittel formuliert werden können. Die Herstellung dieser neuen Inhaltsstoffe soll über einen abfallfreien biotechnologischen Kaskadenprozess erfolgen, bei dem lokal anfallende Mühlennebenprodukte, Weizenkleie und Dinkelspelzen, als Basis genutzt werden. Die verwendete Weizenkleie und Dinkelspelzen sind in großen Mengen verfügbar und können momentan nicht adäquat verwertet werden. Eine Konkurrenz zur Nahrungsmittel- oder Tierfutterindustrie ist bei diesem Projekt somit nicht zu befürchten, außerdem trägt EcoWashCycle dazu bei, vorhandene Ressourcen besser und gewinnbringend zu nutzen. Der BMB stellt die Rohstoffe (Weizenkleie und Dinkelspelze) der TUM für die Kultivierung der Mikroorganismen zur Verfügung, die Produkte dieser biotechnologischen Prozesse sind dann maßgeschneiderte Enzyme, Seifen und Tenside die RG für die Entwicklung neuartiger, palmölfreier Wasch- und Reinigungsprodukte verwendet. Entstehende Nebenströme werden vom BMB als proteinreiches und qualitativ hochwertiges Futtermittel getestet, das auch in der biologischen Landwirtschaft Einsatz findet.
Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von REMSGOLD-CHEMIE GmbH & Co.KG durchgeführt. Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Palmölproduktion ist auf den zunehmenden Ersatz von Erdöl durch nachwachsende Rohstoffe zurückzuführen. Obwohl Palmöl ein nachwachsender Rohstoff ist, führt die steigende Palmölproduktion zu großen Umweltproblemen (z.B. Abholzung des Regenwaldes). Gleichzeitig wächst die Biobranche, die öko-zertifizierte Produkte verkauft, stetig mit ca. 10% jährlich und mit ihr der Bedarf an wirklich nachhaltigen, palmölfreien Produkten. Öko-zertifizierte Produkte (z.B. Wasch- und Reinigungsmittel) dürfen ausschließlich natürliche Inhaltsstoffe enthalten, die gut biologisch abbaubar sind und die weder auf Erdölbasis noch mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. EcoWashCycle hat das Ziel, maßgeschneiderte, natürliche Enzyme, Seifen und Tenside zu entwickeln, mit denen umweltfreundliche, öko-zertifizierte und palmölfreie Wasch- und Reinigungsmittel formuliert werden können. Die Herstellung dieser neuen Inhaltsstoffe soll über einen abfallfreien biotechnologischen Kaskadenprozess erfolgen, bei dem lokal anfallende Mühlennebenprodukte, Weizenkleie und Dinkelspelze, als Basis genutzt werden. Die verwendete Weizenkleie und Dinkelspelzen sind in großen Mengen verfügbar und können momentan nicht adäquat verwertet werden. Eine Konkurrenz zur Nahrungsmittel- oder Tierfutterindustrie ist bei diesem Projekt somit nicht zu befürchten, außerdem trägt EcoWashCycle dazu bei, vorhandene Ressourcen besser und gewinnbringend zu nutzen. Der BMB stellt die Rohstoffe (Weizenkleie und Dinkelspelze) der TUM für die Kultivierung der Mikroorganismen zur Verfügung, die Produkte dieser biotechnologischen Prozesse sind dann maßgeschneiderte Enzyme, Seifen und Tenside die RG für die Entwicklung neuartiger, palmölfreier Wasch- und Reinigungsprodukte verwendet. Entstehende Nebenströme werden vom BMB als proteinreiches und qualitativ hochwertiges Futtermittel getestet, das auch in der biologischen Landwirtschaft Einsatz findet.
Das Projekt "IBÖ-08: W2RU - Entwicklung einer Waste to Resource Unit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V. durchgeführt. Das zu entwickelnde innovative Produkt ist ein modulares Verfahren zur Umwandlung von Lebensmittelabfällen mittels heterotropher Mikroalge zu proteinreicher Biomasse sowie zur Extraktion hochwertiger Chemikalien. Das kompakte und vollautomatisierte Verfahren in Kontainerbauweise soll dezentral zur stofflichen Verwertung von Lebensmittelabfällen im urbanen und ländlichen Raum angewendet werden. Durch wissensbasierte Nutzung und Neukombination von biologischen und technischen Methoden soll eine Anlage mit folgenden Komponenten entwickelt werden: Für die Zerkleinerung der Biomasse soll ein robustes und energieeffizientes Kugelmühlensystem genutzt werden, dass sich bei der Aufarbeitung von pflanzlichem Material bewährt hat. Zur Extraktion von wertvollen Chemikalien, sollen feste Adsorber (z.B. pelletierte oder granulierte Aktivkohle) die wertvollen Stoffe binden. Beladene Adsorber werden entnommen und Einzelstoffe, wie Vitamine, Pigmente, Aromastoffe, Antioxidantien, Polymere und Öle abgetrennt und direkt vermarktet. Die regenerierten Adsorber können erneut eingesetzt werden. Die Rückstände nach der Extraktion werden mit Enzymen, die Proteine, Stärke und Cellulose spalten, verflüssigt und Zucker- sowie Aminosäure-Monomere freigesetzt. Nach Abtrennung des flüssigen Überstandes durch Zentrifugation und thermischer Hygienisierung wird dieser als Nährstoffquelle der Mikroalge Galdieria sulpuraria bereitgestellt. Die Mikroalge nutzt die produzierte Zucker-Aminosäurelösung zum Wachsen und Bilden einer proteinreichen Biomasse, die im Anschluss für die Herstellung einer breiten Palette von Produkten in der Lebens- oder Futtermittelindustrie sowie Chemie genutzt werden kann. Jegliches nicht verwertbares organisches Material kann entsprechend einer kaskadischen Nutzung energetisch genutzt werden. Somit werden mittels der Waste-to-ResourceUnit neben Proteinen und Chemikalien auch Energie bereitgestellt.
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Bund | 42 |
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Förderprogramm | 41 |
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Language | Count |
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Deutsch | 47 |
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Webseite | 4 |
Topic | Count |
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Boden | 33 |
Lebewesen & Lebensräume | 41 |
Luft | 22 |
Mensch & Umwelt | 47 |
Wasser | 20 |
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