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Etablierung, Validierung, Verifizierung und Akkreditierung moderner, effizienter, hochsensitiver und hochspezifischer Verfahren zum sicheren Nachweis von Pflanzenviren und -viroiden

Die gezielte Schaderregerbekämpfung ist wesentlicher Bestandteil des integrierten, ressourcenschonenden Pflanzenbaus. Eine gezielte Bekämpfung ist aber nur möglich, wenn die Schadursache zweifelsfrei geklärt ist. Als Beratungsgrundlage hinsichtlich zu ergreifender Bekämpfungsmaßnahmen ist deshalb in der Regel eine Labordiagnose unumgänglich; dies trifft vor allem zu, wenn es sich um Virus- und Viroid-bedingte Krankheiten handelt, die visuell nicht diagnostizierbar. Labordiagnosen sind zudem unverzichtbar bei Untersuchungen im Rahmen des Hoheitsvollzuges wie auch beim Monitoring von Schaderregern. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl an Viren und Viroiden, der Vielzahl neu auftretender unterschiedlicher Erregerstämme sowie der Forderung nach einem sicheren und schnellen Erregernachweis gilt es, das an der LfL zur Verfügung stehende Methodenspektrum weiter systematisch auszubauen, die Verfahren zu optimieren, sicherer zu machen und für die Routineanwendung anzupassen, um den an die Diagnose gestellten Anforderungen auch künftig gerecht zu werden und die bisherige Spitzenposition Bayerns in der Diagnostik zu erhalten. Wesentlich bei jeglicher Diagnose ist die Akzeptanz der Untersuchungsergebnisse durch Dritte; besonders wichtig ist dies beim Nachweis von Quarantäneschaderregern; hier müssen die Ergebnisse ggf. auch vor Gericht Bestand haben, also justiziabel sein. Voraussetzung für Akzeptanz und Justiziabilität der Ergebnisse ist die Anwendung validierter und verifizierter Nachweisverfahren, die nach der international geltenden Norm DIN EN ISO 17025 akkreditiert sind. Die Akkreditierung wird verpflichtend für die Diagnoselabore durch die Neufassung des EU-Regelungssystems im Bereich Pflanzengesundheit und die damit verbundene Novellierung der bisherigen 'VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz', in die auch die Pflanzengesundheit integriert wird. Die Umsetzung der novellierten Verordnung hat binnen eines Zeitraums von 5 Jahren zu erfolgen (voraussichtlich bis zum Jahr 2018), sodass ein Zeitdruck besteht, der zügiges Handeln erfordert. Die EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) hat mit dem EPPO-Standard PM 7/98 Specific requirements for laboratories preparing accreditation for a plant pest diagnostic activity' einen umfassenden, für alle Diagnoselabore verbindlichen Standard auf den Weg gebracht, der detailliert die äußerst umfangreichen, zeit- und arbeitsintensiven Maßnahmen zur Validierung und Verifizierung von Nachweismethoden festlegt. Der Standard ist mittlerweile auch von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) als verbindliches Dokument 71 SD 4 029 'Besondere Anforderungen für Laboratorien, die die Akkreditierung für die Diagnose von Schadorganismen von Pflanzen anstreben' übernommen worden. (Text gekürzt)

Fortschreibung von Bewertungsmaßstäben für den Wirkungspfad Boden-Pflanze: Aktualisierung der Datengrundlage zum Stofftransfer Boden-Pflanze

Daten zu Stoffgehalten in Böden sowie zugehörigen Bodenparametern, Stoffgehalten in Pflanzen und Beeinträchtigungen des Pflanzenwachstums bilden die Grundlage für die mit BBodSchV festzusetzenden Prüf- und Maßnahmenwerte für den Pfad Boden-Pflanze. Soweit Stoffe im Lebens- oder Futtermittelrecht geregelt sind, werden die Festlegungen als Maßstab für in Pflanzen nicht zu überschreitenden Stoffgehalte herangezogen. Ein zweiter Maßstab ergibt sich aus dem Anteil eines Stoff-Gehaltes im Boden, der von der Pflanze systematisch aufgenommen werden kann oder im Boden, das der Pflanze anhaftet und zur Belastung des Futtermittels beiträgt. Die festgesetzten Bodenwerte sind regelmäßig anhand aktualisierter Daten und geänderter Lebens- und Futtermittelgrenzwerte zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Die 1997 für die Festsetzung von Bodenwerten relevanten Boden-Pflanze Daten werden im UBA gehalten. Bund und Länder haben seither eine Vielzahl neuer Daten generiert. Für die Überprüfung der Bodenwerte bedarf es einer entsprechenden Aktualisierung der Datengrundlagen. Darüber hinaus ist eine Aktualisierung der Daten eine wichtige Grundlage für den Umgang mit Bodenbelastungen. Um Verstöße gegen die lebens- und futtermittelrechtlichen Pflichten zu vermeiden, ist u. a. zu prüfen, welche Pflanzenarten/-sorten aufgrund ihres spezifischen Vermögens Schadstoff aufzunehmen, für den Anbau auf belasteten Böden geeignet sind. Die Behörden haben hierbei Empfehlungen zu geben, die für die Bodennutzer verhältnismäßig sind. Hierbei zu berücksichtigen ist die Abhängigkeit der Schadstoff-Aufnahme von der jeweiligen Ausprägung mobilisierend wirkender Bodenparameter. Ein laufend aktualisierter Datenbestand, in welchem eine Vielzahl von Belastungssituationen und Pflanzenarten/-sorten erfasst sind, ist hierbei eine wichtige Entscheidungshilfe und kann den Vollzug erleichtern. Im angestrebten Forschungsprojekt sollen Daten der Länder und anderer Institutionen qualitätsgesichert und in einem ...

Informationen zu Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht in Niedersachsen

Über das Fachinformationssystem (FIS) können Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und Verstöße gegen das Futtermittelrecht per Klick auf eine Karte je nach Region aktuell abgerufen werden. Das Fachinformationssystem bezieht sich ausschließlich auf den Raum Niedersachsen. Zu diesem Thema gibt es auch das Portal der Bundesländer unter der URL: http://www.lebensmittelwarnung.de/

Untersuchungen an Nebenprodukten der Müllerei auf unerwünschte Stoffe und deren futtermittelrechtliche Bewertung

Die Studie sollte aufzeigen, ob Schadstoffe (Pflanzenschutzmittel, Altlastpestizide, Mykotoxine, Mengen- und Spurenelemente, mikrobiologischer Besatz) in Nebenprodukten aus der Getreideannahmereinigung gegenüber dem Silogetreide angereichert werden und damit eine Senke darstellen. Nach einem festgelegten Probenplan wurden von 16 Mühlen über 350 Muster zur Verfügung gestellt. Erfasst wurden unterschiedliche Partiegrößen (15-1500 t) und Partien mit unterschiedlichen Besatzanteilen (0,2-7 Prozent). Die Beprobungen erstreckten sich über ein Jahr (April 2000 - März 2001), sodass gelagertes und nicht gelagertes Getreide bzw. Getreide aus zwei Erntejahren erfasst wurde. Nebenprodukte, die bei der Annahme von Getreide in Mühlen aussortiert wurden, das von diesen Nebenprodukten befreite Silogetreide und Kleien, die zum Zeitpunkt der Annahme der Getreidepartien anfielen, wurden nach einer Homogenisierung auf anthropogene und natürliche Kontaminanten arbeitsteilig durch Wissenschaftler in den beteiligten Anstalten des Geschäftsbereichs des BMVEL untersucht.

Guide for Renewable Energy installations to promote biomass, photovoltaics and solar thermal in the EU

The aim of the GREENpro project is the development and wide spread dissemination of three independent reference guides for biomass, solar thermal and photovoltaic systems. The manuals will contain the following content: - basic technical information on the individual system components; - practical knowledge; - advice for design, installation and maintenance of the renewable system; - specific national or local information on RES promotion programmes - feed in laws; - local key actors. The target groups of the guidebooks are installers, architects, developers. The guides will be published in 6 EU-languages, and will be promoted and disseminated in 6 EU countries (Italy, France, Portugal, Spain, UK, and Germany). Description of work The GREENpro project consists of 7 main phases: 1. Biomass guide development; 2. Solar thermal guide expansion; 3. National adaptations of the photovoltaic guide; 4. National adaptations of the solar thermal guide; 5. National adaptations of the biomass guide; 6. Layout, typesetting and printing; 7. Dissemination. In work package WP1 a complete new biomass guide will be created covering the following issues: Biomass basics, fuel types, supply, energy plants, different conversion technologies, heat derived from biomass, co-generation related to biomass, mixed fuel applications, small and medium district heating applications, industrial applications, dimensioning and design, implementation, legal, permitting und environmental aspects, economics, project development, subsidies, market overviews including an analysis of technical information material of state-of-the-art systems of respective manufacturers and a reference list of further information material on biomass. The existing solar thermal guide will be extended to solar thermal concentrating technologies in WP2, containing the following aspects: history of concentrating solar thermal technology, concentration of solar energy, different concentrating solar technologies, parabolic trough systems, solar tower technology, Dish/Stirling Systems, solar thermal process heat, solar thermal electricity generation and economics of concentrating solar thermal systems. In the WP 3-5 the existing PV guide, the extended solar thermal guide and the new biomass guide will be adapted to the national specific market needs. Here, an analysis of the national markets, the legal situation, the permitting and the environmental aspects will be carried out. Furthermore national support programmes will be described as well as complete market overviews of national producers, suppliers and other relevant key groups. In addition the existing parts of the German guidebooks will be translated into the national language. The WP6 is entirely dedicated to the professional publishing of the guidebooks. Here the formatting, lay outing, typesetting and printing of the guidebooks will be accomplished. Also accompanying CD-ROM versions and the design of web pages will be created here. ...

Agro-food wastes minimisation and reduction network. Thematic network for prevention, minimisation and reduction of wastes from the European agro-food industry

Despite the economic importance of the agro-food sector, during the last European Framework Programmes, there has not been a global European vision addressing the environmental problems arising from agro-food waste. AWARENET is the first network for agro-food waste prevention, minimisation and recovery. The innovation of AWARENET proposal is that it will integrate the vision of the agro-food industrial waste problem from three different and critical points of view: regulatory issues, technology and market, with the final objective of proposing a global R und D European strategy for agro-food industrial waste. The European environmental regulations and the current best practices for minimisation and 'valorisation' of wastes will be compiled and checked all over Europe. The network activities will help the European agro-food industries to describe simple tools for wastes prevention, minimisation and recovery. A 'white book' will be prepared as a manual for dissemination. AWARENET will identify the market opportunities for 'valorised' products from agro-food waste and define the R und D needs for agro-food waste.

Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teilprojekt: Rechtsgutachten

A) Problemstellung: Das funktionsbezogene Konzept des BBodSchG erfordert die Beeinträchtigung von Bodenfunktionen, wenn schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Gesetzes nachgegangen werden soll. Derartige Beeinträchtigungen werden angenommen, wenn die Gesundheit des Menschen die Qualität von Nahrungs- und Futterpflanzen oder das Grundwasser durch das Bodensickerwasser geschädigt werden können. Für die Ableitung der Prüfwerte für den Pfad 'Boden-Pflanze' wurden vor allem Überlegungen über die Toxizität eines Schadstoffes im Hinblick auf Auswirkungen auf die Pflanze als Bindeglied innerhalb der Nahrungskette angestellt. Hierbei wurden die in den Ländern und bei dem Bund verfügbaren Datenbestände zum Transfer von Schadstoffen ausgewertet und bezogen auf die sogenannten ZEBS-Werte bzw. den Höchstgehalten der Futtermittelverordnung die korrelierenden Bodengehalte als Prüfwerte abgeleitet. Diese ZEBS-Werte sind zwischenzeitlich von der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 über Höchstgehalte bestimmter Kontaminanten in Lebensmitteln abgelöst worden, die für einige Stoffe deutlich niedrigere Grenzwerte in Lebensmitteln regelt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Im Vorfeld einer geplanten Novelle der BBodSchV muss geklärt werden, wie rechtssystematisch die Abgrenzung bzw. Überschneidung von Bodenschutz- mit Lebensmittel- und Futtermittelrecht im Pfad 'Boden-Pflanze zu beurteilen ist. C) Ziel des Vorhabens ist die Erstellung eines Rechtsgutachtens, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Hauptprojekt bei der Ableitung von Prüfwerten für den 'Boden-Pflanze Pfad zu klären. Dabei ist die Frage: Begründet allein der Umstand, dass in bestimmten Pflanzen bestimmte Höchstwerte des Lebensmittel- oder Futtermittelrechts überschritten sind, das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung?

Quecksilber- und Arsengehalte in wirtschaftseigenen Grundfuttermitteln

Bestandsaufnahme der Hg- und As-Gehalte in Grundfuttermitteln (Gras, Heu, Silage, Ackerfuttermittel) in Form einer katastermaessigen Untersuchung in Westfalen-Lippe als Basismaterial fuer Futtermittelrecht. Dazu Charakterisierung der Kontaminationsverhaeltnisse an zwei Hg-belasteten Standorten hinsichtlich Luft, Boden, Pflanze.

5_ Belastungssituation von Wild und Fisch MLU 5.5.11

Sedimente in den Flüssen Sachsen-Anhalts und ihre Auswirkungen auf Wildfische, sowie die Belastung von Reh- und Schwarzwild in der Muldeaue 05.05.2011 Dr. Fritz Voigt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, FB 4, Stendal, Dezernat 43 1 Gliederung 1. Einleitung 2. Emissionswege und Schadstoffe 3. Einzugsgebiet für die Untersuchungen 4. Ergebnisse bei Wildfischen in Sachsen-Anhalt 5. Ergebnisse bei Reh- und Schwarzwild (Muldeaue) 6. Ausblick Landesamt fü für Verbraucherschutz Sachsen- Sachsen-Anhalt, FB 4, Stendal, Dezernat 43 2 Einleitung 1 Zielstellung des Fischüberwachungssystems (FÜS) Sachsen-Anhalt    Das Land Sachsen-Anhalt hat 1994 ein FÜS mit folgender Zielstellung installiert: Erstellung von Datenmaterial für die Amtliche Lebensmittelüberwachung Nutzung des Datenmaterials für Aussagen zur Fischqualität (Vergabe von Fischereirechten) Rechtsgrundlagen des FÜS Sachsen-Anhalt      Rd. Erlasse MS u. MLU LSA aus den Jahren 1994, 1995, 1998, 2000 u. 2006 Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts VO(EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Rückstands-Höchstmengenverordnung Schadstoff-Höchstmengenverordnung Landesamt fü für Verbraucherschutz Sachsen- Sachsen-Anhalt, FB 4, Stendal, Dezernat 43 3

Qualitätsmanagementsystem – Qualitätsmanagementsystem im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Das Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz ist für eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben in den Bereichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung verantwortlich. Dazu zählen der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Das Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz ist für eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben in den Bereichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung verantwortlich. Dazu zählen der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Qualitätsmanagement beschreibt alle Aufgaben und Maßnahmen zur Planung , Sicherung , Erhalt , Verbesserung und Kontrolle der gewünschten Qualität von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Die Anwendung bezieht alle Beschäftigten der zuständigen Behörden mit ein. Qualitätsmanagement beschreibt alle Aufgaben und Maßnahmen zur Planung , Sicherung , Erhalt , Verbesserung und Kontrolle der gewünschten Qualität von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Die Anwendung bezieht alle Beschäftigten der zuständigen Behörden mit ein. Grundlage ist die Verordnung der Europäischen Union über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Sie gilt seit dem 1. Juli 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Länder haben das Qualitätsmanagement-System für Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung eingerichtet. Ziel ist es, die Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren einheitlich umzusetzen. Bei der Erstellung der Dokumentation ergeben sich folgende Vorteile: Grundlage ist die Verordnung der Europäischen Union über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Sie gilt seit dem 1. Juli 2006 in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Länder haben das Qualitätsmanagement-System für Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung eingerichtet. Ziel ist es, die Standards für die Dokumentation von Kontrollverfahren einheitlich umzusetzen. Bei der Erstellung der Dokumentation ergeben sich folgende Vorteile: Die wesentlichen Ziele sind: Das Qualitätsmanagement-System im Land Brandenburg (kurz: QMS BB) sorgt für einheitliche Standards Umgesetzt wird es durch: Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeitenden der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Die wesentlichen Ziele sind: Das Qualitätsmanagement-System im Land Brandenburg (kurz: QMS BB) sorgt für einheitliche Standards Umgesetzt wird es durch: Der Weg zur Umsetzung der Ziele ist in einem Leitbild formuliert. Dieses Leitbild stellt die gemeinsame Grundlage des Qualitätsverständnisses aller Mitarbeitenden der Fachbehörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Das Leitbild in Brandenburg trägt den Titel „Verbraucherschutz – Aktiv“. Mit ihm wird die Qualitätspolitik von unserem Management-System dargestellt. Es umfasst: Das Leitbild in Brandenburg trägt den Titel „Verbraucherschutz – Aktiv“. Mit ihm wird die Qualitätspolitik von unserem Management-System dargestellt. Es umfasst: Der Gesundheitliche Verbraucherschutz beinhaltet folgende Sachgebiete: Der Gesundheitliche Verbraucherschutz beinhaltet folgende Sachgebiete: Die Qualitätsansprüche sind: Die Qualitätsansprüche sind: Die Tätigkeiten im Bereich der amtlichen Überwachung beziehen sich auf folgende Zielgruppen: Die Tätigkeiten im Bereich der amtlichen Überwachung beziehen sich auf folgende Zielgruppen: Für jedes Fachgebiet erarbeiten und aktualisieren Experten die Qualitätsmanagement-Dokumente für die einheitliche Ausführung der amtlichen Kontrolltätigkeiten. In jedem Fachgebiet arbeiten Experten aus Für jedes Fachgebiet erarbeiten und aktualisieren Experten die Qualitätsmanagement-Dokumente für die einheitliche Ausführung der amtlichen Kontrolltätigkeiten. In jedem Fachgebiet arbeiten Experten aus Alle beteiligten Behörden (sogenannte Organisationseinheiten) führen mindestens einmal jährlich interne Prüfungen (Audits) nach einem aufgestellten Audit-Jahresplan durch eigens dafür geschultes Personal durch. Diese Audits werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass die Auditsysteme objektive Ergebnisse erzielen und die Behörden ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Weiterhin erfolgt eine regelmäßige Managementbewertung zur Prüfung und Bewertung des Qualitätsmanagement-Systems (QMS BB) auf Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit.  Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung. Alle beteiligten Behörden (sogenannte Organisationseinheiten) führen mindestens einmal jährlich interne Prüfungen (Audits) nach einem aufgestellten Audit-Jahresplan durch eigens dafür geschultes Personal durch. Diese Audits werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass die Auditsysteme objektive Ergebnisse erzielen und die Behörden ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Weiterhin erfolgt eine regelmäßige Managementbewertung zur Prüfung und Bewertung des Qualitätsmanagement-Systems (QMS BB) auf Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit.  Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen der Beurteilung des QMS BB in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Qualitätsziele sowie der kontinuierlichen Verbesserung. Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB bildet ein Qualitätsmanagement-Handbuch . Das Handbuch ist ein übergeordnetes Regelwerk , in dem die Qualitätspolitik dargelegt, die Grundsätze des Management-Systems festgelegt sind und die umgesetzten Prozesse gemäß den Qualitätsmanagementsysteme-Anforderungen (DIN EN ISO 9001) beschrieben werden. Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung „Implementierung eines Qualität Management-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg“ die Umsetzung des QMS BB in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben. Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung unseres QMS BB bildet ein Qualitätsmanagement-Handbuch . Das Handbuch ist ein übergeordnetes Regelwerk , in dem die Qualitätspolitik dargelegt, die Grundsätze des Management-Systems festgelegt sind und die umgesetzten Prozesse gemäß den Qualitätsmanagementsysteme-Anforderungen (DIN EN ISO 9001) beschrieben werden. Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg hat mit der Bekanntmachung „Implementierung eines Qualität Management-Systems in den Behördenbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes des Landes Brandenburg“ die Umsetzung des QMS BB in allen beteiligten Behördenbereichen verbindlich vorgegeben.

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