Die gezielte Schaderregerbekämpfung ist wesentlicher Bestandteil des integrierten, ressourcenschonenden Pflanzenbaus. Eine gezielte Bekämpfung ist aber nur möglich, wenn die Schadursache zweifelsfrei geklärt ist. Als Beratungsgrundlage hinsichtlich zu ergreifender Bekämpfungsmaßnahmen ist deshalb in der Regel eine Labordiagnose unumgänglich; dies trifft vor allem zu, wenn es sich um Virus- und Viroid-bedingte Krankheiten handelt, die visuell nicht diagnostizierbar. Labordiagnosen sind zudem unverzichtbar bei Untersuchungen im Rahmen des Hoheitsvollzuges wie auch beim Monitoring von Schaderregern. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl an Viren und Viroiden, der Vielzahl neu auftretender unterschiedlicher Erregerstämme sowie der Forderung nach einem sicheren und schnellen Erregernachweis gilt es, das an der LfL zur Verfügung stehende Methodenspektrum weiter systematisch auszubauen, die Verfahren zu optimieren, sicherer zu machen und für die Routineanwendung anzupassen, um den an die Diagnose gestellten Anforderungen auch künftig gerecht zu werden und die bisherige Spitzenposition Bayerns in der Diagnostik zu erhalten. Wesentlich bei jeglicher Diagnose ist die Akzeptanz der Untersuchungsergebnisse durch Dritte; besonders wichtig ist dies beim Nachweis von Quarantäneschaderregern; hier müssen die Ergebnisse ggf. auch vor Gericht Bestand haben, also justiziabel sein. Voraussetzung für Akzeptanz und Justiziabilität der Ergebnisse ist die Anwendung validierter und verifizierter Nachweisverfahren, die nach der international geltenden Norm DIN EN ISO 17025 akkreditiert sind. Die Akkreditierung wird verpflichtend für die Diagnoselabore durch die Neufassung des EU-Regelungssystems im Bereich Pflanzengesundheit und die damit verbundene Novellierung der bisherigen 'VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz', in die auch die Pflanzengesundheit integriert wird. Die Umsetzung der novellierten Verordnung hat binnen eines Zeitraums von 5 Jahren zu erfolgen (voraussichtlich bis zum Jahr 2018), sodass ein Zeitdruck besteht, der zügiges Handeln erfordert. Die EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) hat mit dem EPPO-Standard PM 7/98 Specific requirements for laboratories preparing accreditation for a plant pest diagnostic activity' einen umfassenden, für alle Diagnoselabore verbindlichen Standard auf den Weg gebracht, der detailliert die äußerst umfangreichen, zeit- und arbeitsintensiven Maßnahmen zur Validierung und Verifizierung von Nachweismethoden festlegt. Der Standard ist mittlerweile auch von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) als verbindliches Dokument 71 SD 4 029 'Besondere Anforderungen für Laboratorien, die die Akkreditierung für die Diagnose von Schadorganismen von Pflanzen anstreben' übernommen worden. (Text gekürzt)
Sedimente in den Flüssen Sachsen-Anhalts und ihre Auswirkungen auf Wildfische, sowie die Belastung von Reh- und Schwarzwild in der Muldeaue 05.05.2011 Dr. Fritz Voigt Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, FB 4, Stendal, Dezernat 43 1 Gliederung 1. Einleitung 2. Emissionswege und Schadstoffe 3. Einzugsgebiet für die Untersuchungen 4. Ergebnisse bei Wildfischen in Sachsen-Anhalt 5. Ergebnisse bei Reh- und Schwarzwild (Muldeaue) 6. Ausblick Landesamt fü für Verbraucherschutz Sachsen- Sachsen-Anhalt, FB 4, Stendal, Dezernat 43 2 Einleitung 1 Zielstellung des Fischüberwachungssystems (FÜS) Sachsen-Anhalt Das Land Sachsen-Anhalt hat 1994 ein FÜS mit folgender Zielstellung installiert: Erstellung von Datenmaterial für die Amtliche Lebensmittelüberwachung Nutzung des Datenmaterials für Aussagen zur Fischqualität (Vergabe von Fischereirechten) Rechtsgrundlagen des FÜS Sachsen-Anhalt Rd. Erlasse MS u. MLU LSA aus den Jahren 1994, 1995, 1998, 2000 u. 2006 Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts VO(EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Rückstands-Höchstmengenverordnung Schadstoff-Höchstmengenverordnung Landesamt fü für Verbraucherschutz Sachsen- Sachsen-Anhalt, FB 4, Stendal, Dezernat 43 3
Despite the economic importance of the agro-food sector, during the last European Framework Programmes, there has not been a global European vision addressing the environmental problems arising from agro-food waste. AWARENET is the first network for agro-food waste prevention, minimisation and recovery. The innovation of AWARENET proposal is that it will integrate the vision of the agro-food industrial waste problem from three different and critical points of view: regulatory issues, technology and market, with the final objective of proposing a global R und D European strategy for agro-food industrial waste. The European environmental regulations and the current best practices for minimisation and 'valorisation' of wastes will be compiled and checked all over Europe. The network activities will help the European agro-food industries to describe simple tools for wastes prevention, minimisation and recovery. A 'white book' will be prepared as a manual for dissemination. AWARENET will identify the market opportunities for 'valorised' products from agro-food waste and define the R und D needs for agro-food waste.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 020/09 Magdeburg, den 13. Januar 2009 Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Funktionalreform Sieben Millionen Euro mehr für neue Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die unmittelbar vor Weihnachten getroffenen Festlegungen zur Funktionalreform umgesetzt werden. Im Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes wird auch der Kostenausgleich für die Kommunen geregelt. Sieben Millionen Euro sollen den Landkreisen und kreisfreien Städten über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für die neu übertragenen Aufgaben zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelnen sollen folgende Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden: a) vom Landesverwaltungsamt Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Betriebserlaubnisverfahren und Aufsicht über Kindertagesstätten und Vergünstigungen von Schulfahrten Anerkennung ambulanter Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen Aufgaben im Bereich Ehrenamt in der Jugendhilfe Artenschutz für Mauersegler, Schleiereulen, Fledermäuse, Turmfalken, Orchideen, Kraniche, Fischadler, Rauchschwalben, Dohlen, Ameisen, Wildbienen und Feldhamster Teile der Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverwaltung im Immissionsschutz, Abfallrecht, Naturschutz und Wasserwirtschaft Aufgaben nach Futtermittelrecht Genehmigung von Bebauungsplänen und der Änderung von Flächennutzungsplänen Anerkennung und Überwachung von Trägern der Mofaausbildung b) vom Landesamt für Verbraucherschutz Verbraucherschutz im Energierecht c) von den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Handelsklassenüberwachung Aufgaben nach der Klärschlammverordnung Forsthoheit Ausbildungsberatung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft Zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung werden Arbeitsgemeinschaften mit den Landkreisen gebildet. Die mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten sollen durch das Gesetz in den Dienst der Kommunen übergeleitet werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Über das Fachinformationssystem (FIS) können Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und Verstöße gegen das Futtermittelrecht per Klick auf eine Karte je nach Region aktuell abgerufen werden. Das Fachinformationssystem bezieht sich ausschließlich auf den Raum Niedersachsen. Zu diesem Thema gibt es auch das Portal der Bundesländer unter der URL: http://www.lebensmittelwarnung.de/
Daten zu Stoffgehalten in Böden sowie zugehörigen Bodenparametern, Stoffgehalten in Pflanzen und Beeinträchtigungen des Pflanzenwachstums bilden die Grundlage für die mit BBodSchV festzusetzenden Prüf- und Maßnahmenwerte für den Pfad Boden-Pflanze. Soweit Stoffe im Lebens- oder Futtermittelrecht geregelt sind, werden die Festlegungen als Maßstab für in Pflanzen nicht zu überschreitenden Stoffgehalte herangezogen. Ein zweiter Maßstab ergibt sich aus dem Anteil eines Stoff-Gehaltes im Boden, der von der Pflanze systematisch aufgenommen werden kann oder im Boden, das der Pflanze anhaftet und zur Belastung des Futtermittels beiträgt. Die festgesetzten Bodenwerte sind regelmäßig anhand aktualisierter Daten und geänderter Lebens- und Futtermittelgrenzwerte zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Die 1997 für die Festsetzung von Bodenwerten relevanten Boden-Pflanze Daten werden im UBA gehalten. Bund und Länder haben seither eine Vielzahl neuer Daten generiert. Für die Überprüfung der Bodenwerte bedarf es einer entsprechenden Aktualisierung der Datengrundlagen. Darüber hinaus ist eine Aktualisierung der Daten eine wichtige Grundlage für den Umgang mit Bodenbelastungen. Um Verstöße gegen die lebens- und futtermittelrechtlichen Pflichten zu vermeiden, ist u. a. zu prüfen, welche Pflanzenarten/-sorten aufgrund ihres spezifischen Vermögens Schadstoff aufzunehmen, für den Anbau auf belasteten Böden geeignet sind. Die Behörden haben hierbei Empfehlungen zu geben, die für die Bodennutzer verhältnismäßig sind. Hierbei zu berücksichtigen ist die Abhängigkeit der Schadstoff-Aufnahme von der jeweiligen Ausprägung mobilisierend wirkender Bodenparameter. Ein laufend aktualisierter Datenbestand, in welchem eine Vielzahl von Belastungssituationen und Pflanzenarten/-sorten erfasst sind, ist hierbei eine wichtige Entscheidungshilfe und kann den Vollzug erleichtern. Im angestrebten Forschungsprojekt sollen Daten der Länder und anderer Institutionen qualitätsgesichert und in einem ...
The aim of the GREENpro project is the development and wide spread dissemination of three independent reference guides for biomass, solar thermal and photovoltaic systems. The manuals will contain the following content: - basic technical information on the individual system components; - practical knowledge; - advice for design, installation and maintenance of the renewable system; - specific national or local information on RES promotion programmes - feed in laws; - local key actors. The target groups of the guidebooks are installers, architects, developers. The guides will be published in 6 EU-languages, and will be promoted and disseminated in 6 EU countries (Italy, France, Portugal, Spain, UK, and Germany). Description of work The GREENpro project consists of 7 main phases: 1. Biomass guide development; 2. Solar thermal guide expansion; 3. National adaptations of the photovoltaic guide; 4. National adaptations of the solar thermal guide; 5. National adaptations of the biomass guide; 6. Layout, typesetting and printing; 7. Dissemination. In work package WP1 a complete new biomass guide will be created covering the following issues: Biomass basics, fuel types, supply, energy plants, different conversion technologies, heat derived from biomass, co-generation related to biomass, mixed fuel applications, small and medium district heating applications, industrial applications, dimensioning and design, implementation, legal, permitting und environmental aspects, economics, project development, subsidies, market overviews including an analysis of technical information material of state-of-the-art systems of respective manufacturers and a reference list of further information material on biomass. The existing solar thermal guide will be extended to solar thermal concentrating technologies in WP2, containing the following aspects: history of concentrating solar thermal technology, concentration of solar energy, different concentrating solar technologies, parabolic trough systems, solar tower technology, Dish/Stirling Systems, solar thermal process heat, solar thermal electricity generation and economics of concentrating solar thermal systems. In the WP 3-5 the existing PV guide, the extended solar thermal guide and the new biomass guide will be adapted to the national specific market needs. Here, an analysis of the national markets, the legal situation, the permitting and the environmental aspects will be carried out. Furthermore national support programmes will be described as well as complete market overviews of national producers, suppliers and other relevant key groups. In addition the existing parts of the German guidebooks will be translated into the national language. The WP6 is entirely dedicated to the professional publishing of the guidebooks. Here the formatting, lay outing, typesetting and printing of the guidebooks will be accomplished. Also accompanying CD-ROM versions and the design of web pages will be created here. ...
A) Problemstellung: Das funktionsbezogene Konzept des BBodSchG erfordert die Beeinträchtigung von Bodenfunktionen, wenn schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Gesetzes nachgegangen werden soll. Derartige Beeinträchtigungen werden angenommen, wenn die Gesundheit des Menschen die Qualität von Nahrungs- und Futterpflanzen oder das Grundwasser durch das Bodensickerwasser geschädigt werden können. Für die Ableitung der Prüfwerte für den Pfad 'Boden-Pflanze' wurden vor allem Überlegungen über die Toxizität eines Schadstoffes im Hinblick auf Auswirkungen auf die Pflanze als Bindeglied innerhalb der Nahrungskette angestellt. Hierbei wurden die in den Ländern und bei dem Bund verfügbaren Datenbestände zum Transfer von Schadstoffen ausgewertet und bezogen auf die sogenannten ZEBS-Werte bzw. den Höchstgehalten der Futtermittelverordnung die korrelierenden Bodengehalte als Prüfwerte abgeleitet. Diese ZEBS-Werte sind zwischenzeitlich von der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 über Höchstgehalte bestimmter Kontaminanten in Lebensmitteln abgelöst worden, die für einige Stoffe deutlich niedrigere Grenzwerte in Lebensmitteln regelt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Im Vorfeld einer geplanten Novelle der BBodSchV muss geklärt werden, wie rechtssystematisch die Abgrenzung bzw. Überschneidung von Bodenschutz- mit Lebensmittel- und Futtermittelrecht im Pfad 'Boden-Pflanze zu beurteilen ist. C) Ziel des Vorhabens ist die Erstellung eines Rechtsgutachtens, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Hauptprojekt bei der Ableitung von Prüfwerten für den 'Boden-Pflanze Pfad zu klären. Dabei ist die Frage: Begründet allein der Umstand, dass in bestimmten Pflanzen bestimmte Höchstwerte des Lebensmittel- oder Futtermittelrechts überschritten sind, das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung?
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 309/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 309/10 Magdeburg, den 8. Juni 2010 Verbraucherinformationen künftig auch auf Kommunalebene abrufbar ¿ Kabinett gibt Gesetz zur parlamentarischen Beratung frei Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes wird in Sachsen-Anhalt auch auf Ebene der Kommunen umgesetzt werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag ein entsprechendes Ausführungsgesetz. Es wird dem Landtag zugeleitet und kann somit noch im Juni erstmals parlamentarisch beraten werden. Mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie Wein und Bedarfsgegenstände, die in Verbindung mit Lebensmitteln stehen (z.B. Verpackungen, Geschirr, Kosmetika, Textilien und Kinderspielzeug). Das sachsen-anhaltische Ausführungsgesetz regelt Zuständigkeiten für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verfahrensvereinfachungen. Bereits jetzt können sich die Verbraucher bei Fragen zur Lebensmittelüberwachung an das Landesverwaltungsamt, das Landesamt für Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Gesundheit und Soziales wenden. Fragen zur Futtermittelüberwachung können an das Landesverwaltungsamt, die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gerichtet werden. Mit dem Ausführungsgesetz wird der Weg dafür frei gemacht, dass auch Landkreise und kreisfreie Städte Auskünfte zum Gesamtbereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts beantworten. Bereits jetzt sind alle zuständigen Ämter ¿ auch die der Kommunen ¿ gehalten, bei wichtigen Fällen von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren. Hierzu zählen insbesondere von Lebensmitteln ausgehende Gesundheitsgefahren und erhebliche Täuschungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Auskunftsanträge können sich sowohl auf Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu Zutaten von konkreten Produkten beziehen als auch zu den der Behörde bekannten Verstößen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und jede Behörde muss nur die Daten bekannt geben, die bei ihr vorliegen. Auskünfte über festgestellte Rechtsverstöße müssen von den zuständigen Behörden kostenfrei erteilt werden, für alle anderen Auskünfte werden Kosten erhoben. Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes. Bei gleichartigen Anfragen gegenüber verschiedenen Behörden besteht die Möglichkeit, die Auskunftserteilung bei einer Behörde zu bündeln. Private Belange Dritter, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind verfassungsrechtlich geschützt. Daher sind die Behörden verpflichtet, Personen deren Rechte durch die Auskunftserteilung beeinträchtigt werden können, anzuhören und Auskünfte aus derartigen Gründen gegebenenfalls auch abzulehnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Bestandsaufnahme der Hg- und As-Gehalte in Grundfuttermitteln (Gras, Heu, Silage, Ackerfuttermittel) in Form einer katastermaessigen Untersuchung in Westfalen-Lippe als Basismaterial fuer Futtermittelrecht. Dazu Charakterisierung der Kontaminationsverhaeltnisse an zwei Hg-belasteten Standorten hinsichtlich Luft, Boden, Pflanze.
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