Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: Fischereischein A für Angler Fischereischein B für Berufsfischer Jugendfischereischein Kosten der Fischereischeine Beantragung / Verlängerung der Fischereischeine Fischereiabgabe Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2025 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.
Fachinformationssystem zur Flächenidentifizierung mittels GIS und Orthophotos (FIGO), um ein landesweites Referenzkataster für die Fördermittelbeantragung zur Verfügung zu stellen. Die Flächenidentifikation erfolgt dabei über das Feldblockkataster. Gleichzeitig wird damit ein multifunktionales Geografisches Informationssystem (GIS) bereitgestellt, dass z.B. eine feldblockscharfe Definition verschiedener Förderkulissen unter Einbeziehung weiterer GIS-relevanter Daten ermöglicht (z.B. Gebiete nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete), Europäische Vogelschutzgebiete (SPA), Trinkwasserschutzzonen (TWSZ), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Erosionsgefährdung etc.).
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Die Litoralvegetation des Bodensees unterlag in den letzten Jahrzehnten infolge von Trophie-schwankungen massiven Veränderungen. Obwohl die resultierenden Änderungen in der Artenzusammensetzung gut dokumentiert sind existieren große Wissenslücken hinsichtlich der Auswirkungen auf abhängige Biozönosen, Ökosystemprozesse und -funktionen. Gleichermaßenfehlen Langzeitstudien zur Überprüfung theoretischer Konzepte in aquatischen Ökosystemen. Ziel des Verbundvorhabens ist daher die räumlich explizite Erfassung und Analyse der Heterogenität der Makrophytenstrukturen. Aus LiDAR- und Hyperspektraldaten extrahierte Makrophyten-3D-Bestände werden mit GIS-Techniken analysiert, räumliche Muster und Veränderungen der strukturellen Heterogenität und Biomasse quantifiziert. Hieraus werden räumlich explizite Modelle funktionaler Aspekte abgeleitet und die langfristige Resilienzdynamik durch Übertragung der Modelle auf GIS-Daten der Kartierungen von 1993, 1978, 1967 analysiert. Die Integration von Langzeitdaten mit modernen Fernerkundungs- und GIS-Techniken bietet somit die einzigartige Möglichkeit, ein fundiertes Verständnis der Auswirkungen der Eutro-phierung und Oligotrophierung auf die räumliche Heterogenität der submersen Makrophytenbestände und das Resilienzvermögen der Litoralzone hinsichtlich schwerer Störungen. Darüber hinaus werden theoretische Konzepte in Litoralökosystemen geprüft, weiterentwickelt und das junge Forschungsgebiet der landschaftsökologischen Limnologie vorangebracht.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Rasterformat. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung aus den Vektordaten des ATKIS®-Basis-DLM und ALK-Gebäudedaten abgeleitet. ### Wichtige Information ### Bitte beachten Sie, dass die Aktualisierung der Digitalen Topographischen Karten in Bremen derzeit pausiert. Das bedeutet keinerlei Einschränkung für Sie! Digitale kartographische Produkte, basierend auf den neusten Geobasisdaten, stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Besuchen Sie einfach: https://basemap.de für aktuelle Informationen. ### Stand 01.12.2023 ###
Aufgabe der Forstlichen Standortserkundung ist es, alle für das Wachstum von Wäldern wichtigen natürlichen Standortsbedingungen zu erfassen. Diese werden in Standortskarten und erläuternden Dokumentationen dargestellt. Hierzu werden die verschiedenen Böden der Waldstandorte bei der Erkundung klassifiziert und in forstliche "Lokalbodenformen" eingeteilt. Diese sind im Katalog der Lokalbodenformen im Freistaat Sachsen und begleitenden Dokumentationen eingehend beschrieben. Bei der Kartierung der forstlichen Standorte werden Standortsformen, bestehend aus Lokalbodenform, dazugehörigem Wasserhaushalt sowie ggf. Reliefparametern im Gelände kartenmäßig erfasst. Hieraus werden Standortsgruppen als waldbauliche Aggregations- und Behandlungseinheiten abgeleitet. Die Erfassung und Analyse der Standortsvegetation liefert Hilfsmerkmale bei der ökologischen Bewertung der Standorte und zeigt Abweichungen von ihrem potenziellen (unbeeinflussten) Zustand auf. Außerdem werden die mittleren forstklimatischen Verhältnisse für größere Räume beschrieben und als Makroklimaformen dargestellt. Weitere Ergebnisse der Forstlichen Standortserkundung sind Legenden zu den Standortskarten, die Ausscheidung von Klimastufen und forstlichen Naturraumeinheiten wie Mosaikbereichen, Wuchsbezirken und Wuchsgebieten sowie deren Beschreibungen. Die Forstliche Standortserkundung erarbeitet Grundlagen für einen ökologischen Waldbau und weitere Nutzungen, wie z. B. Waldbiotopkartierung, Karten der potenziellen natürlichen Vegetation, Waldfunktionenkartierung, Karten für naturangepassten Technikeinsatz, Waldschadensforschung, Regionalisierung von Monitoringergebnissen usw. Eine systematisch betriebene Standortserkundung gibt es in Sachsen seit den 1950er-Jahren. Grundlage der Arbeiten war während aller Kartieretappen die jeweils gültige Standortserkundungs-Anweisung (SEA). Hierbei wurde das Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Auch heute sind die Weiterentwicklung des Erkundungsverfahrens, die Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Reaktion auf aktuelle Anforderungen aus der forstlichen Praxis wichtige Aufgaben. Die fast flächendeckend vorhandenen Standortskarten wurden digitalisiert und sind im Forstlichen Geographischen Informationssystem (FGIS) verfügbar. Weitere Informationen zu Waldböden finden Sie unter https://www.wald.sachsen.de/waldboeden-5775.html. Informationen zum Bodenmonitoring und zur Bodenzustandserhebung finden Sie unter https://www.wald.sachsen.de/bodenmonitoring-4056.html.
Zur Planung und Einleitung von umweltschuetzenden Massnahmen muessen umfassende Beobachtungen durchgefuehrt und dokumentiert werden. Dies ist nur in einem dynamischen Umwelt-Informationssystem (UIS/GIS) zu leisten, das zeitlichen, raeumlichen und thematischen Komponenten Rechnung traegt. Fuer die Erhebung umweltrelevanter Daten wird auf vorhandene Karten verschiedener Zeitschnitte, auf Statistiken, Veroeffentlichungen und auf die Ergebnisse von Messkampagnen zurueckgegriffen. Fuer die Bestandsaufnahme oder Beobachtung bisher nicht erfasster oder sich veraendernder Sachverhalte und Elemente werden Luft- und Satellitenbilder visuell interpretiert und/oder digital klassifiziert. Nach der digitalen Erfassung werden die thematischen Sachverhalte mit raeumlichen Objekten und Strukturen verknuepft. Durch Verschneidung der Ebenen werden die Daten analysiert. Geo-Informationssysteme (GIS) sind rechnergestuetzte Systeme, die aus Hard- und Softwarekomponenten, den integrierten Daten und den Anwendungen bestehen. Raumbezogene Daten koennen so digital erfasst und aktualisiert, gespeichert und reorganisiert, modelliert und analysiert sowie graphisch und alphanumerisch praesentiert werden. Das IFUS beschaeftigt sich mit der Entwicklung und dem Aufbau von benutzerspezifischen Informationssystemen. Dabei werden Daten georeferentiziert und konvertiert, topographische und thematische Daten durch den Einsatz fernkundlicher Methoden gewonnen und in ein GIS integriert, Sachdatenbanken auf gebaut, Abfrageroutinen entwickelt und Analysetechniken angewendet. Alle Zwischen- und Endergebnisse werden kartographisch praesentiert, wahlweise als Monitoranzeile, Plotausgabe oder Kartendruck.
12 Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2013 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Meeresfische und Neunaugen Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wildlebenden Arten der Meeresfische und Neunaugen und ihre Gefährdungssituation. Dabei werden nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten behandelt. Die Gesamtartenliste enthält 105 in Deutschland etablierte Meeresfischarten, die bewertet werden. Die Rote Liste der Meeresfische und Neunaugen geht wie alle Roten Listen über eine reine Inventur und die Beschreibung von Bestandstrends und Rückgangsursachen hinaus. Sie beinhaltet die Ergebnisse einer quantitativen Analyse zahlreicher Monitoringdaten. Zudem wird die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Arten eingeschätzt und es werden Hinweise gegeben, wie sich die Bestandssituation der Meeresfische und Neunaugen verbessern lässt. Die Rote Liste der Meeresfische und Neunaugen wurde von erfahrenen Experten und Expertinnen der Ichthyologie und Meeresbiologie verfasst. Mit ihr liegt Band 9 der Reihe „Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ 2020 ff. vor.
Origin | Count |
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Bund | 7200 |
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Type | Count |
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Bildmaterial | 2 |
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