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GLOEZ2_Kulisse - GLÖZ 2 Kulisse - Feuchtgebiete und Moore

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der GLOEZ2 Kulisse "Mindestschutz für Feuchtgebiete und Moore" des Saarlandes dar.:GLÖZ 2 Kulisse "Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren" nach GAPKondV.

GLOEZ2_Kulisse - GLÖZ 2 - Feuchtgebiete und Moore

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der GLOEZ2 Kulisse "Mindestschutz für Feuchtgebiete und Moore" des Saarlandes dar.:Der Kartendienst stellt Daten der GLÖZ 2 Kulisse "Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren" des Saarlandes dar.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Gebietskulisse Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren im Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): GLÖZ 2 Kulisse Die Gebietskulisse zum „Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren“ gemäß § 11 Abs. 1 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) umfasst Böden nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 GAPKondV, die jeweils eine zusammenhängende Fläche von mindestens 1.000 m2 aufweisen. Bei der Erstellung der Gebietskulisse wurden Böden zugrunde gelegt, die den vom Bund festgelegten Klassenzeichen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz entsprechen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Lagerstättenkataster Braunkohle 1 : 50 000 – Flözteilflächen, Braunkohlenflöze und Braunkohlenfelder

Wo bestimmte, durch das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) festgelegte Konditionen erfüllt sind, werden die sächsischen Braunkohlevorkommen in ihrer flächenhaften Verbreitung dargestellt ohne Rücksicht auf Restriktionen: - Braunkohleflächen sind untergliedert in: Flözteilflächen, Braunkohlenflöze und Braunkohlenfelder. Aus den Attributen zu Flözteilflächen und Braunkohlenflözen lassen sich sowohl die Mächtigkeit als auch der Erkundungsgrad (DDR-Standard) der jeweiligen Fläche ermitteln

Informationen zur EGFL-Förderung

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der zweiten GAP-Ausnahmen-Verordnung zugestimmt. Diese setzt die im EU-Recht (Verordnung (EU) 2024/587) eingeräumte Abweichungsmöglichkeit bei den Regelungen zu GLÖZ 8 im Jahr 2024 um. GLÖZ ist dabei die Abkürzung für „Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“. Begünstigte, die der Verpflichtung nach GLÖZ 8 unterliegen, müssen regulär auf mindestens 4% ihres Ackerlandes unproduktive Flächen und Landschaftselemente vorweisen. Ausschlaggebend für die Entscheidung der EU-Kommission waren extreme Wetterlagen in weiten Teilen der EU in Verbindung mit geopolitischen Ereignissen, die die Einkommenssituation bei den Betrieben deutlich verschärft haben. Die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung sieht bezüglich der Anforderungen des GLÖZ 8 eine Abweichung vor. Im Jahr 2024 soll eine gewisse produktive Nutzung auf diesen Flächen erlaubt werden. Demnach können auch folgende Flächen auf die verpflichtenden 4% der Ackerfläche angerechnet werden: Flächen für den Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen als Hauptkultur sowie Flächen für den Anbau von Zwischenfrüchten, die dort dann bis zum 31. Dezember verbleiben müssen.

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