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Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden

Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.

WMS - Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2)

Der WMS-Dienst stellt die Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore nach GLÖZ 2 für den Freistaat Sachsen dar. Die detaillierte Beschreibung zur Erstellung der Fachkulisse ist dem verknüpften Datensatz zu entnehmen.

WFS - Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2)

Der WFS-Dienst stellt die Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore nach GLÖZ 2 für den Freistaat Sachsen zur Verfügung. Die detaillierte Beschreibung zur Erstellung der Fachkulisse ist dem verknüpften Datensatz zu entnehmen.

REST - Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2)

Der REST-Dienst stellt die Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore nach GLÖZ 2 für den Freistaat Sachsen zur Verfügung. Die detaillierte Beschreibung zur Erstellung der Fachkulisse ist dem verknüpften Datensatz zu entnehmen.

Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2)

Grundlage für die Erarbeitung der Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2) ist § 11 GAPKondV. Danach erfolgt die Ausweisung der Gebietskulisse anhand der bestverfügbaren Daten. Für den Freistaat Sachsen sind dies aufgrund des detaillierten Maßstabs (1 : 5.000) einerseits die digitalisierten Flächendaten der Bodenschätzung. Diese stehen jedoch derzeit nur für ca. 90 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zur Verfügung und ihre Aktualität ist aufgrund des Alters der Aufnahmen zu hinterfragen. Andererseits können zur Ausweisung die flächendeckende Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50) und die zu deren Erstellung genutzte Bodenkonzeptkarte im Maßstab 1 : 25.000 (BKKonz) herangezogen werden. Aufgrund des deutlich kleineren Maßstabs im Vergleich zu den Bodenschätzungsdaten können hier jedoch Feuchtgebiete und Moore aufgrund der Aggregierung von Legendeneinheiten entweder fehlen (aufgrund zu geringer Flächengröße) oder deutlich größer dargestellt sein (damit in diesem Maßstab darstellbar). Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der drei Kartengrundlagen wurde für den Freistaat Sachsen ein kombinierter Ansatz gewählt. Dieser weist überall dort Moorflächen aus, wo in einer der drei Datengrundlagen die in § 11 GAPKondV genannten Bodentypen kartiert sind. Da die Bodenschätzungsdaten z. T. Moorflächen in Bereichen ausweisen, in denen sich nach BK50 gekippte Böden (Bergbaufolgeböden) befinden, wurden alle in der aktuellen BK50 als gekippte Böden gekennzeichneten Flächen aus der Kulisse entfernt.

Erosionskulisse Baden-Württemberg

Nach den Vorgaben des Konditionalitäten-Gesetzes (GAPKondG) und der Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) ist Baden-Württemberg dazu verpflichtet die Flächen je nach Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung in bestimmten Klassen einzuteilen und diese auszuweisen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung der Landesregierung zum Erosionsschutz auf landwirtschaftlichen Flächen (Erosionsschutzverordnung – ErosionsSchVO). Die Wassererosionsgefährdung von landwirtschaftlichen Flächen wird je 5 x 5 Meter Rasterzelle berechnet und in die entsprechende Klasse eingestuft: KWasser1 bedeutet „Erosionsgefährdung“ KWasser2 bedeutet „hohe Erosionsgefährdung Die rasterbasierte Erosionsgefährdung ist unabhängig von Flurstücksgrenzen und unterliegt keiner von der Kultur abhängigen jährlichen Veränderung. wassererosionsgefährdeten Flächen werden in einem 5x5 Meter Raster ausgewiesen. Die Einteilung der Flächen nach dem Grad der Winderosionsgefährdung erfolgt wie bisher flurstücksbezogen. Liegt eine Erosionsgefährdung durch Wind vor, wird diese der Klasse KWind bedeutet „Erosionsgefährdung zugeteilt.

Moorschutzkulisse Baden-Württemberg

Mit der neuen GAP-Förderperiode 2023-2027wurden der Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) neu definiert. Gemäß § 11 GAPKondV sind Feuchtgebiete und Moore als Gebietskulisse durch die Länder in einer entsprechenden Rechtsverordnung auszuweisen. Grundlage hierfür bildet die Verordnung der Landesregierung zur Ausweisung der Gebietskulisse für Feuchtgebiete und Moore auf landwirtschaftlichen Flächen (Moor-schutzverordnung – MoorSchVO). Durch die Moorschutzkulisse werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen auf Feuchtgebieten und Mooren nach Vorgaben der GAPKondV ausgewiesen.

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