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Kleinfeuerungsanlagenverordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. ⁠ BImSchV ⁠) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden. Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft. Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Austausch raumluftunabhängiger Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern

Raumluftunabhängige Heizgeräte dürfen seit dem 26. September 2015 auf dem europäischen Markt nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens den Standard der Brennwerttechnik erfüllen. In Mehrfamilienhäusern können sich seitdem Schwierigkeiten ergeben, wenn mehrere Gasetagenheizungen der Installationsarten C4, C8 oder B3 an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind und ein Gerät ausgetauscht werden muss. Diese Broschüre verschafft Immobilienverwaltern, Haus- und Wohnungseigentümern einen ersten Überblick darüber, welche Handlungsmöglichkeiten sie haben, um zusammen mit Installateur und Schornsteinfeger das weitere Vorgehen zu planen. Veröffentlicht in Broschüren.

Gas-BHKW-Kat-110-DE-2005/Gas

kleines Gasmotor-Blockheizkraftwerk (BHKW) mit 3-Wege-Kat, Daten nach #1 (Herstellerangaben), mit Gutschrift für genutzte Koppelwärme auf Basis Gasheizung Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 15a Leistung: 0,11MW Nutzungsgrad: 31,4% Produkt: Elektrizität Verwendete Allokation: Allokation durch Gutschriften

Gas-HKW-GT-klein-DE-2000/Gas

kleines gasbefeuertes Gasturbinen- (GT) Heizkraftwerk (HKW) mit Low-NOx-Brenner, alle Daten nach #1, inkl. Gutschrift für KWK-Wärme auf Basis einer Erdgas-Heizung Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase Flächeninanspruchnahme: 200m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 15a Leistung: 10MW Nutzungsgrad: 28% Produkt: Elektrizität Verwendete Allokation: Allokation durch Gutschriften

Gas-HKW-GT-gross-DE-2000/Gas

grosses gasbefeuertes Gasturbinen- (GT) Heizkraftwerk (HKW) in Deitschland mit Low-NOx-Brennkammer, alle Daten nach #1, inkl. Gutschrift für KWK-Wärme auf Basis einer Erdgas-Heizung) Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase Flächeninanspruchnahme: 1000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 15a Leistung: 50MW Nutzungsgrad: 30% Produkt: Elektrizität Verwendete Allokation: Allokation durch Gutschriften

Wärme-Bonus-Gas-Hzg-DE-2000

Prozess zur Verrechnung einer Gutschrift für ausgekoppelte und genutzte Abwärme bei Heizkraftwerken, ersetzt Erdgas-Heizungen, Kosten nach #1 Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Wärme - Heizen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 100MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Energie-Gutschrift

Wärme-Bonus-Gas-Hzg-DE-2005

Prozess zur Verrechnung einer Gutschrift für ausgekoppelte und genutzte Abwärme bei Heizkraftwerken, ersetzt Erdgas-Heizungen, Kosten nach #1 Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Wärme - Heizen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 20a Leistung: 100MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Energie-Gutschrift

Wärme-Bonus-Gas-Hzg-DE-2030

Prozess zur Verrechnung einer Gutschrift für ausgekoppelte und genutzte Abwärme bei Heizkraftwerken, ersetzt Erdgas-Heizungen, Kosten nach #1 Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Wärme - Heizen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 100MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Energie-Gutschrift

Wärme-Bonus-Gas-Hzg-DE-2020

Prozess zur Verrechnung einer Gutschrift für ausgekoppelte und genutzte Abwärme bei Heizkraftwerken, ersetzt Erdgas-Heizungen, Kosten nach #1 Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Wärme - Heizen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 20a Leistung: 100MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Energie-Gutschrift

Wärme-Bonus-Gas-Hzg-DE-2050

Prozess zur Verrechnung einer Gutschrift für ausgekoppelte und genutzte Abwärme bei Heizkraftwerken, ersetzt Erdgas-Heizungen, Kosten nach #1 Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Wärme - Heizen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2050 Lebensdauer: 20a Leistung: 100MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Energie-Gutschrift

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