<p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p>Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen</p><p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p><p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie </a>oder des <a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a> erreicht werden.</p><p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022 <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p><p>Mineralische Bauabfälle</p><p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p><p>Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch</p><p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p><p>Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle</p><p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p><p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio. t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio. t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p><p>Recycling Baustoffe</p><p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p><p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-von-ressourcenschonungspotenzialen-bei">Umweltbundesamt </a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p><p>Baustoffrecycling wird gefördert</p><p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a> wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p>
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek), - Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). In Aufstellung ist eine Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Statistiken zur Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigungen, genehmigungsfreie Bauvorhaben, Baufertigstellungen im genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauen, Abriss bzw. Abgang von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Bauüberhang, Wohngebäude- und Wohnungsbestandsfortschreibung, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau)
Im Rahmen des Forschungsauftrages 'Kosten-Nutzen-Betrachtung für Abbrucharbeiten' soll ein Entscheidungsmodell entwickelt werden, mit dessen Hilfe es möglich ist, anhand der individuellen Randbedingungen des abzubrechenden Gebäudes ein wirtschaftliches Abbruchverfahren auszuwählen. Dabei soll das Modell neben dem unterschiedlichen Zeitaufwand und den jeweiligen Kosten für die Niederbringung eines Gebäudes auch die Wiederverwendbarkeit des Materials berücksichtigen.
Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt. Diese enthält die Stufen Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung – und Beseitigung. Abfälle müssen entsprechend dieser Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Wenn dies nicht möglich ist, soll möglichst ein qualitativ hochwertiges Recycling der Abfälle stattfinden. Dies ist am ehesten möglich, wenn Abfallfraktionen bereits an der Anfallstelle strikt getrennt gesammelt und anschließend ebenfalls getrennt befördert werden. Aus diesem Grund enthält die Gewerbeabfallverordnung verschärfte Vorgaben für die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren und die Dokumentation der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Des Weiteren enthält die Gewerbeabfallverordnung Dokumentationspflichten für Sortier- und Recyclingquoten von Vorbehandlungsanlagen. Auf dieser Service-Seite finden Sie Informationsblätter, Leitfäden, Dokumentationshilfen und weitere Inhalte zur Unterstützung bei der hochwertigen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung. Gewerbliche Siedlungsabfälle Bau- und Abbruchabfälle Vorbehandlungsanlagen Speiseresttonne für die Gastronomie Weitere Informationen Hinweise zur GewAbfV-konformen Baustelleneinrichtung Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Weitere Informationen Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) .
Die Poels Schweinezucht GmbH Am Wald 1 in 98639 Rippershausen, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten von Sauen (Sauenzuchtanlage) am Standort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, 98639 Rippershausen, Am Wald 1, Gemarkung Walldorf. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 7.8.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Das geplante Vorhaben besteht aus: • Abriss Stall A2 und A3 und Ersetzung durch Ersatzneubau A2 mit 482 TPL für Wartesauen, 236 TPL für Sauen im Deckbereich sowie 4 Eber-plätze (∑ 722 TPL) • Ausrüstung des Ersatzneubau A2 mit einer zentralen Abluftführung und einer Abluftreinigungsanlage der Fa. Uniqfill Air BV – biologischer Rieselbettreaktor BioCombie (DLG Prüfbericht Nr. 6178) • Umnutzung der Bergehalle F10 als Außenklimastall mit 78 TPL für den kurzzeitigen Aufenthalt (3 – 5 Tage) von Altsauen vor der Eingliederung in das Deckzentrum während der Rausche • Reduzierung der Tierplatzkapazität im Stall A4 von 386 Sauenplätzen und 4 Eberplätzen auf 322 Sauenplätze mit Freilaufflächen • Abbruch einer Lagerhalle (Gebäude 10.3) und der Pumpwerke Pw3 und Pw4 • Umnutzung des Lagerraums 5.3 zum Pumpenhaus
Umweltfolgen des Unfalls von Fukushima: Die radiologische Situation in Japan Der radioaktive Fallout des Reaktorunfalls von Fukushima verbreitete sich mit Wind und Niederschlägen in den Meeren und auf der Erdoberfläche. Vor allem wurden in der Provinz Fukushima Gebiete nordwestlich der Reaktoranlage hoch kontaminiert. Fast keine Nahrungsmittel in Japan sind heute noch kontaminiert; eine Ausnahme bilden Wildschweine. Radioaktive Stoffe gelangen weiterhin in das zur Kühlung der Reaktoren von Fukushima verwendete Wasser. Ablagerung von Cäsium-137 in Japan nach dem Reaktorunfall von Fukushima Quelle: UNSCEAR 2013 Report, Volume I, ANNEX A, Figure B-VIII / reproduced by permission of UNSCEAR Durch den Reaktorunfall in Fukushima im Jahr 2011 wurden radioaktive Stoffe ( Radionuklide ) in die Atmosphäre freigesetzt. Mit dem Wetter (Wind und Niederschläge) verbreitete sich der radioaktive Fallout lokal, regional und global in den Meeren und auf der Erdoberfläche. Nach dem Unfall in Fukushima wurden vor allem in der Provinz Fukushima Gebiete nordwestlich der Reaktoranlage hoch kontaminiert. Außerhalb von Japan war die Kontamination mit radioaktiven Stoffen aus den Reaktoren von Fukushima gering. Relevante Radionuklide Besonders relevant für die radioaktive Kontamination der Umwelt, aber auch des Menschen , waren Radionuklide der Elemente Jod, Tellur (das zu radioaktivem Jod zerfällt) und Cäsium. Radioaktives Jod, das bei einem Reaktorunfall freigesetzt wurde, ist bedingt durch Halbwertszeiten von bis zu 8 Tagen nach etwa drei Monaten aus der Umwelt verschwunden. So war es auch in Fukushima. Radioaktives Cäsium kontaminiert mit einer Halbwertzeit von bis zu rund 30 Jahren die Umwelt langfristig. Es ist hauptsächlich für die noch vorhandene erhöhte Strahlung im Gebiet um Fukushima verantwortlich. Kontamination von Nahrungsmitteln und Wasser in Japan Nahrungsmittel wurden dadurch kontaminiert, dass sich radioaktive Stoffe auf den Blättern oder direkt auf landwirtschaftlichen Produkten wie Obst und Gemüse ablagerten oder über die Wurzeln der Obst- und Gemüsepflanzen aufgenommen wurden. Radioaktive Stoffe wurden durch den Unfall in Fukushima nicht nur in die Atmosphäre freigesetzt, sondern gelangten auch ins Wasser – hauptsächlich in das zur Notkühlung der Reaktoren eingespeiste Wasser, aber auch in das in den Reaktor eindringende Grundwasser. Große Mengen kontaminierten Wassers wurden aus dem Reaktor abgepumpt, durch Filterung von Radioaktivität gereinigt und in zahlreichen Tanks auf dem Reaktorgelände gelagert. Über die Strahlenbelastung der japanischen Bevölkerung informiert der Artikel " Gesundheitsfolgen des Unfalls von Fukushima" . Dekontamination Nahrungsmittel in Japan Umgang mit kontaminiertem Wasser Dekontamination Dekontamination betroffener Gebiete in Japan Hochdruckreiniger, die für die Dekontamination von befestigten Oberflächen verwendet wurden Dekontamination Nach dem Reaktorunfall im März 2011 mussten in einem Radius von bis zu 40 Kilometern um das Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi etwa 160.000 Menschen aufgrund der hohen Strahlung ihre Häuser verlassen. Ein Teil der Bevölkerung konnte nach Dekontaminationsmaßnahmen wieder zurückkehren. Die japanischen Behörden haben zahlreiche Maßnahmen zur Dekontamination der vom Fallout des Reaktorunfalls betroffenen Gebiete ergriffen. Langfristig wollen sie erreichen, die durch den Unfall entstandene zusätzliche äußere Strahlenbelastung auf maximal 1 Millisievert pro Jahr zu verringern (1 Millisievert pro Jahr entspricht in etwa der natürlichen externen ( d.h. , nicht durch Einatmen o.ä. in den Körper gelangten) Strahlung in Deutschland). Dekontaminationsmaßnahmen Die Dekontaminationsmaßnahmen orientierten sich an der Höhe der äußeren Strahlung : In einer Sperrzone, die bis ungefähr 30 Kilometern Entfernung (in nord-westlicher Richtung) um das Kraftwerk liegt, betrug die Umgebungsstrahlung 2011 mehr als 50 Millisievert ( mSv ) pro Jahr. Diese Sperrzone darf bis heute nur mit Sondergenehmigung in Schutzkleidung und mit Dosimeter betreten werden. Hier lebten vor dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima etwa 25.000 Menschen. Innerhalb der Sperrzone wurden seit Dezember 2017 in der sogenannten „Specified Reconstruction and Revitalization Base Areas“ Dekontaminationsarbeiten durchgeführt. Die Evakuierungsanordnungen wurden in diesen Gebieten im November 2023 aufgehoben. Zusätzlich können die betroffenen Gemeinden in der Sperrzone seit September 2023 „Specified Living Areas for Returnees“ ausweisen, die auf die Rückkehr der Bewohner und der darauffolgenden Wiederherstellung deren Lebensgrundlagen abzielen. In einigen dieser Gebiete sind Maßnahmen zur Dekontamination und der Abriss von Gebäuden angelaufen. In "Special Decontamination Areas", die nach dem Unfall eine Umgebungsstrahlung von mehr als 20 Millisievert pro Jahr aufwiesen, wurde die Dekontamination unter Federführung der japanischen Regierung im März 2017 vollständig abgeschlossen. Nachdem dort die jährliche Dosis deutlich unter 20 Millisievert pro Jahr abgesunken war, durften die evakuierten Bewohner wieder in ihre Häuser zurückkehren – zum Beispiel nach Tamura City seit April 2014, nach Naraha seit September 2015, nach Minamisoma (teilweise) seit Juli 2016, nach Namie (teilweise) seit März 2017 sowie nach Futaba (teilweise) seit März 2020. In "Intensive Contamination Survey Areas", die nach dem Unfall eine äußere Strahlung von einem Millisievert bis zu 20 Millisievert pro Jahr aufwiesen, kümmerten sich die örtlichen Verwaltungen mit finanzieller und technischer Unterstützung der japanischen Regierung um die Dekontamination . Im März 2018 wurde auch hier die Dekontamination abgeschlossen. Zur Dekontamination strahlenbelasteter Gebiete wurde zum Beispiel der Oberboden mehrere Zentimeter dick abgetragen, Laub eingesammelt und Dächer und Straßen mittels Hochdruckreiniger gründlich gereinigt, um vor allem radioaktives Cäsium zu beseitigen. Lagerung kontaminierten Materials Riesige Mengen kontaminierter Erde (insgesamt etwa 20 Millionen Kubikmeter), die vor allem aus der Dekontamination von Gärten stammt, sowie organische Abfälle wie Laub und Äste werden in Plastiksäcken vor Ort zwischengelagert. Seit einigen Jahren werden diese schrittweise in ein zentrales Lager gebracht, dass sich direkt um das Reaktorgelände von Fukushima herum erstreckt. Bis April 2024 wurden so 90% der Areale, in denen die Abfälle zwischengelagert wurden, wiederhergestellt. Nahrungsmittel in Japan Nahrungsmittel in Japan Gemüse Für Nahrungsmittel gilt in Japan ein sehr niedriger Grenzwert von 100 Becquerel Cäsium pro Kilogramm. Seit dem Unfall werden in Japan Lebensmittel im Handel streng überwacht. Produkte werden aus dem Verkehr gezogen, wenn die zulässigen Höchstwerte überschritten werden. Fast keine Nahrungsmittel in Japan mehr kontaminiert Kurz nach dem Unfall zu Beginn der Überwachung überschritten etwa 1 Prozent der Proben die Höchstwerte. Heute sind fast keine Nahrungsmittel in Japan mehr radioaktiv belastet; und auch der Verzehr von in der Präfektur Fukushima erzeugten Nahrungsmitteln trägt heute nur noch vernachlässigbar zu zusätzlicher Strahlenbelastung bei. Sehr wenige Fischproben weisen geringe Mengen erhöhter Radioaktivität auf, welche aber unterhalb der japanischen Höchstwerte liegen, vor allem innerhalb des Hafenbeckens des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi. Dies ist nicht überraschend, da das Sediment im Hafenbecken immer noch eine hohe Kontamination aufweist und radioaktive Stoffe insbesondere von am Boden lebenden Meerestieren aufgenommen werden können. Daher wird seit Jahren versucht, durch Netze am Auslass des Hafenbeckens die Abwanderung von derart kontaminierten Fischen zu verhindern. Eine Gesundheitsgefahr für den Menschen geht von diesen (wenigen) Fischen im Becken nicht aus, die dort gemessenen Kontaminationswerte sind nicht repräsentativ für Fische, die im freien Meer vor der Küste von Fukushima gefangen werden. Auch Wildpilze weisen geringe Mengen erhöhter Radioaktivität auf. Wildschweine, die sich in der Sperrzone rund um das Kernkraftwerk Fukushima stark vermehrt haben, stellen ein neues Problem dar: Sie ernähren sich unter anderem von den in der Sperrzone wachsenden kontaminierten Waldpilzen und sind dadurch selbst hochkontaminiert. Messergebnisse veröffentlicht Japan veröffentlichte bisher Hunderttausende Radionuklid-Messungen von über 500 verschiedenen Lebensmitteln aus allen japanischen Präfekturen. Umgang mit kontaminiertem Wasser Umgang mit Wässern aus dem Reaktorgebäude Kernkraftwerk Fukushima Daiichi Quelle: Taro Hama @ e-kamakura/Moment/Getty Images Radioaktive Stoffe gelangten durch den Unfall in Fukushima auch ins Wasser – hauptsächlich in das zur Notkühlung der Reaktoren eingespeiste Wasser, aber auch in das in den Reaktor eindringende Grundwasser. Der Zufluss von Grundwasser in die Reaktorgebäude von Fukushima konnte durch verschiedene Maßnahmen erheblich reduziert werden. Zudem ist eine Reinigungsanlage für das kontaminierte Wasser in Betrieb, die alle Radionuklide außer Tritium in diesen Abwässern mit sehr großer Effektivität herausfiltert. Tritium reichert sich nicht in der Nahrungskette an, und seine Radiotoxizität ist im Gegensatz zu beispielsweise Cäsium-137 niedrig. Zwischenlager für gereinigtes Wasser Wenn Wasser nach der Behandlung in der Reinigungsanlage nicht wieder zur Kühlung in die Reaktoren eingespeist wird, wird es auf dem Anlagengelände in verschiedenen Behältern zwischengelagert. Dort lagern nach Angaben des Anlagenbetreibers TEPCO rund 1,3 Millionen Kubikmeter Abwasser (Stand Oktober 2025). Dies entspricht etwa 97% der aktuellen Lagekapazitäten. Täglich kommen etwa 50 Kubikmeter an kontaminiertem Abwasser hinzu. Es stammt einerseits aus bewusst in das Reaktorgebäude eingeleitetem Wasser zur Kühlung der geschmolzenen Kerne, anderseits auch aus Grundwasser-Einfluss in das Reaktorgebäude. Umgang mit abgepumptem Grundwasser und gereinigtem Wasser In den letzten Jahren wurde gering mit Tritium kontaminiertes Grundwasser, das rund um die Reaktorgebäude abgepumpt wurde, bereits mehrere Male nach vorherigen Kontrollmessungen in das Meer entlassen. Die Tritium -Konzentrationen in diesem abgepumpten Grundwasser liegen deutlich unter den Tritium -Konzentrationen des gereinigten Wassers in den Abwassertanks – und weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Auch Teile des gereinigten Wassers werden seit August 2023 ins Meer abgeleitet. Die Genehmigung der zuständigen japanischen Behörde begrenzt diese Einleitung auf 22 Terabecquerel pro Jahr. Das entspricht in etwa einer Abgabe von einem Fünftel der jährlichen Ableitung von Tritium mit dem Abwasser aus allen deutschen Kernkraftwerken im Jahr 2019. Insgesamt enthalten die Ozeane unserer Erde rund 10 Millionen Terabecquerel Tritium . Aus radiologischer Sicht ist die Einleitung des gereinigten Abwassers unbedenklich, wenn sie entsprechend der Vorgaben der Genehmigung erfolgt. Informationen zu diesem Thema finden sich auch im Internet-Angebot des Thünen-Instituts (" Wie die Einleitung von Tritium in den Pazifik einzuschätzen ist "). Reisen nach Japan Laterne in einem Park in Japan (Tokio) Bei Reisen in die vom Unfall von Fukushima betroffenen Gebiete sind Menschen der unfallbedingt erhöhten Strahlung ausgesetzt. Im Gegensatz zur dort lebenden Bevölkerung sind Touristen aber nur für eine kurze Zeit der Strahlung ausgesetzt. Dies führt dazu, dass die mögliche zusätzliche Strahlendosis bei einem typischen Aufenthalt weit unterhalb eines Millisieverts bleibt. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die durchschnittliche Strahlen- Dosis , die wir aus natürlicher Strahlung (zum Beispiel aus dem Erdboden) erhalten, etwa 2-3 Millisievert pro Jahr. Beispiel: Touristischer Aufenthalt in Fukushima City Fukushima City liegt außerhalb der Sperrzone. Im Mittel liegt die Dosisleistung hier bei 0,1 bis 0,5 Mikrosievert pro Stunde (zum Vergleich: Die mittlere Dosisleistung in Deutschland beträgt etwa 0,1 Mikrosievert pro Stunde). Bei einem Aufenthalt von einer Woche in Fukushima City würde es zu einer zusätzlichen Strahlendosis von bis zu etwa 0,1 Millisievert kommen, was innerhalb der Schwankungsbreite der jährlichen natürlichen Strahlenexposition in Deutschland bleibt. Sperrzone rund um das Kraftwerk von Fukushima Die Sperrzone rund um das Kraftwerk von Fukushima darf aufgrund der hohen Umgebungsstrahlung nur mit Sondergenehmigung in Schutzkleidung und mit Dosimeter betreten werden. Situation außerhalb von Japan Luftstaubsammler an der BfS-Messstation Schauinsland Außerhalb von Japan war die Kontamination mit radioaktiven Stoffen aus den Reaktoren von Fukushima gering, wie weltweite Messungen nach dem Unfall ergaben. Grund war unter anderem, dass sich 80 Prozent der radioaktiven Stoffe in der Atmosphäre in Richtung Pazifik verteilten. Diese verbreiteten sich vorwiegend in der nördlichen Hemisphäre und verdünnten sich dort. Mittels Spurenmessungen, wie sie zum Beispiel in Deutschland das BfS auf dem Schauinsland bei Freiburg vornimmt, konnten davon minimale Mengen nachgewiesen werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai 2011 waren in Deutschland äußerst geringe Konzentrationen von Jod-131 und Cäsium-134/137 in der Luft nachweisbar . Japan-Importe Importierte Waren aus Japan untersucht der Zoll durch Stichproben auf Strahlung , insbesondere bei Containerschiffen. Die für die Einfuhr von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan in die Europäische Union ( EU ) bis 02.08.2023 geltenden japanischen Grenzwerte wurden am 03.08.2023 durch EU -Höchstwerte ersetzt. In Deutschland überwacht der Zoll die rechtmäßige Einfuhr japanischer Lebensmittel. Die erhöhte Kontamination von Frachtstücken war nach dem Unfall in Fukushima sehr selten. Überprüft wurden auch Schiffe und Flugzeuge. Die Oberflächen-Belastung bei einem Frachtstück durfte vier Becquerel pro Quadratzentimeter nicht überschreiten . Wurde sie überschritten, musste die Fracht dekontaminiert werden. War dies nicht möglich, wurde die Ware zurück zum Absender geschickt. Datenbasis Die hier dargestellten Informationen zu radiologischen Daten, Maßnahmen und Planungen in Japan basieren auf Informationen von japanischen Regierungsbehörden, Behörden der Präfektur Fukushima, TEPCO , Messungen von Privatpersonen ( safecast.org ), wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie eigenen Abschätzungen und fachlichen Bewertungen des BfS . Stand: 04.12.2025
Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal an der Karte für jede einzelne Fläche eingesehen werden.
Die Stadtwerke München GmbH hat für das oben genannte Vorhaben die Planfeststellung beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Feststellung der Pläne für das Vorhaben des Neubaus eines Straßenbahnbetriebshofs mit Anpassung der Straßenbahnbetriebsanlagen auf dem Betriebsgelände der heutigen Hauptwerkstätte Tram der Stadtwerke München GmbH in der Ständlerstraße 20 in München. Es sind insgesamt 30 Gleise, zum Teil innerhalb von Werkstattgebäuden, darunter Testgleise und 10 Abstellgleise, geplant. Insgesamt sollen 9 Bauwerke hergestellt werden, die technische Magistrale – unterirdisch -, zwei Gleichrichterwerke, drei Werkstattgebäude – Durchlaufwartung, Instandsetzung und Logistik -, eine Entsorgungsstation sowie zwei Betriebsdienstgebäude. Zum Schutz der umgebenden Bebauung vor Schallimmissionen sollen insgesamt 6 Lärmschutzwände sowie eine Lärmschutzeinhausung errichtet werden. Die Einfriedung des Geländes erfolgt durch Zaun-, Tor- und Schrankenanlagen. Der bestehende Gleisanschluss der Anschlussbahn Ständlerstraße von der DB-Strecke wird teilweise rückgebaut. Gegenstand des Verfahrens ist auch die wasserrechtliche Gestattung der geplanten Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser, die zum Teil flächenhaft über Versickerungsflächen und Versickerungsmulden, zum Teil unterirdisch über Versickerungsschächte und Boxrigolen erfolgen soll. Der Bau soll in mehreren Phasen ablaufen, zunächst Errichtung der Lärmschutzwände und Errichtung und Inbetriebnahme eines Großteils der Gleisanlagen im Freien und der Tramgleichrichterwerke, in einem zweiten Schritt Errichtung und Inbetriebnahme der Werkstatt Durchlaufwartung und der Werkstatt zur schweren Instandhaltung samt Gleisanschlüssen und in einem dritten Schritt Abriss der bestehenden Werkstatt in der Sheddachhalle zusammen mit dem Kesselhaus und weiteren angrenzenden Gebäuden und an dieser Stelle Errichtung der Drehgestellwerkstatt und der Lärmschutzeinhausung für die nördliche Gleisharfe der Abstellanlage. In Bauabschnitt 4 werden zunächst die drei Hallen der Interimswerkstätten einschließlich der zugehörigen Sozialcontainer abgebrochen. An dieser Stelle werden die Werkstatt Logistik, das zweite Betriebsdienstgebäude und die Entsorgungsstation gebaut. An der Traunreuter Straße wird parallel die Automatenwerkstatt abgerissen und eine fünfte Lärmschutzwand und ein Parkplatz errichtet.
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