Die Poels Schweinezucht GmbH Am Wald 1 in 98639 Rippershausen, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten von Sauen (Sauenzuchtanlage) am Standort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, 98639 Rippershausen, Am Wald 1, Gemarkung Walldorf. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 7.8.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Das geplante Vorhaben besteht aus: • Abriss Stall A2 und A3 und Ersetzung durch Ersatzneubau A2 mit 482 TPL für Wartesauen, 236 TPL für Sauen im Deckbereich sowie 4 Eber-plätze (∑ 722 TPL) • Ausrüstung des Ersatzneubau A2 mit einer zentralen Abluftführung und einer Abluftreinigungsanlage der Fa. Uniqfill Air BV – biologischer Rieselbettreaktor BioCombie (DLG Prüfbericht Nr. 6178) • Umnutzung der Bergehalle F10 als Außenklimastall mit 78 TPL für den kurzzeitigen Aufenthalt (3 – 5 Tage) von Altsauen vor der Eingliederung in das Deckzentrum während der Rausche • Reduzierung der Tierplatzkapazität im Stall A4 von 386 Sauenplätzen und 4 Eberplätzen auf 322 Sauenplätze mit Freilaufflächen • Abbruch einer Lagerhalle (Gebäude 10.3) und der Pumpwerke Pw3 und Pw4 • Umnutzung des Lagerraums 5.3 zum Pumpenhaus
Im Rahmen des Forschungsauftrages 'Kosten-Nutzen-Betrachtung für Abbrucharbeiten' soll ein Entscheidungsmodell entwickelt werden, mit dessen Hilfe es möglich ist, anhand der individuellen Randbedingungen des abzubrechenden Gebäudes ein wirtschaftliches Abbruchverfahren auszuwählen. Dabei soll das Modell neben dem unterschiedlichen Zeitaufwand und den jeweiligen Kosten für die Niederbringung eines Gebäudes auch die Wiederverwendbarkeit des Materials berücksichtigen.
Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal an der Karte für jede einzelne Fläche eingesehen werden.
Die Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG, Engelschalkstr. 1, 86316 Friedberg hat mit Antrag vom 03.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung der Gießerei am Standort in 86316 Friedberg Gemarkung Friedberg, Flur-Nrn. 778 und 777/1 beantragt. Die beantragte Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Erhöhung der Schmelzmenge der Öfen 3 und 4 von 2,5 t auf 2,9 t pro Tiegel bei gleich-bleibender Schmelzleistung (3571 kg/h) und gleichbleibender Ofenschaltung (maximal ein Ofen in Schmelzbetrieb und einer in Warmhaltebetrieb) - Erhöhung der täglichen Schmelzleistung der Öfen 3 und 4 von in der Summe 55 t/Tag auf maximal 65 t/Tag - Reduzierung der Schmelzleistung des Tandemofens 21/22 von 70 t/Tag auf nur noch 60 t/Tag - Abriss des Gebäudes 15 und künftige Nutzung der Fläche zum Lagern von Erzeugnissen - Einbau von 3 Toren in das Gebäude 14 (einmal Südwestseite und zweimal Nordseite) - Entfall der Bedienungseinrichtungen des Hochregals an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, Nutzen von nur noch 5 Ebenen - Einbau einer zusätzlichen Lichtkuppel sowie eines Innenkrans auf der obersten Ebene des Sandturms - Einbau einer Vernebelungsanlage über den Ausleerstationen der Gießstrecken - Aufstellen eines Containers mit einem Notstromaggregat für die gesamte Gießerei so-wie Stilllegung der bisher genutzten stationären und mobilen Notstromaggregate - Anheben der Schallleistung diverser Aggregate, bei denen weitere Schallschutzmaß-nahmen unverhältnismäßig aufwändig wären (hier speziell: Ventilatoren auf dem Dach des Gebäudes 13 zur Kühlwasserkühlung der Frequenzumrichter bzw. Induktionsspulen der Gießereiöfen).
Die Eheleute Jörg und Esther Scharf, Eppenrod, haben gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Genehmigung zur Veränderung einer bestehenden Teichanlage in Verbindung mit der Errichtung, dem Betrieb und der wesentlichen Veränderung von baulichen Anlagen gemäß § 31 Landeswassergesetzt (LWG) im 40-m-Bereich des Gelbachs (Gewässer II. Ordnung) sowie im 10 m-Bereich des Kleinbachs (Gewässer II. Ordnung) beantragt. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang die Erlaubnis für das Bauen im Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 5 WHG sowie die Erlaubnis für die Entnahme von Wasser aus dem Kleinbach nach § 8 WHG sowie die einfache Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der Teichbewirtschaftung in den Kleinbach und den Gelbach nach § 57 WHG beantragt. Die Teichanlage und die baulichen Anlagen befinden sich auf den Grundstücken in der Gemarkung Isselbach, Flur, 4, Flurstücke 24 und 25. Betroffene Gewässergrundstücke des Gelbachs und des Kleinbachs sind Flur 4 und Flurstücke 26 u. 36. Teile der Grundstücke liegen innerhalb eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Gelbachs. Es sind keine Altlasten betroffen. Die Gewässerausbaumaßnahme wurde 2019 beantragt, mehrfach umgeplant und ist nach Vermessung der Anlage mit neu zusammengestellten Unterlagen mit Stand vom 12.12.2023 neu beantragt worden. Es schlossen sich noch weitere Ergänzungen des Antrags zuletzt hinsichtlich der vorgesehenen naturschutzrechtlichen Maßnahmen an. Um den Eingriff zu minimieren sollen die Gebäude innerhalb des Überschwemmungsgebiets abgebrochen und stattdessen ein neues Gebäude zur Bewirtschaftung der Anlage außerhalb des Überschwemmungsgebiets errichtet werden. Die vorhandene Teichanlage soll nach der Veränderung weiterhin als Fischteichanlage betrieben und bewirtschaftet werden. Gegenstand des Antrags ist die Veränderung der Anzahl, Form und Größe der Teichbecken sowie damit verbunden auch des Wasservolumens. Die zukünftige Teichanlage wird eine Wasserfläche von rd. 3.900 m² mit einem Wasservolumen von rd. 4.000 m³ aufweisen. Die Wasserentnahme erfolgt aus dem bereits bestehenden Entnahmebauwerk am Kleinbach mit einer maximalen Entnahmemenge von 6 l/s. Die Einleitungen des Abwassers aus der Teichanlage erfolgt über 6 Einleitstellen in den Kleinbach bzw. Gelbach. Die Haupteinleitungsstelle entwässert in den Gelbach mit einer maximalen Einleitung von 6 l/s. Die übrigen Einlaufstellen werden nur zur Teichentleerung bzw. Notentlastung genutzt. Der Abbruch der alten Gebäude sowie die Errichtung des v. g. neuen Gebäudes ist ebenfalls Antragsgegenstand. Bei den beantragten Maßnahmen handelt es sich um einen Gewässerausbau. Das Vorhaben bedarf der Zulassung nach § 68 WHG. Hierzu wurden der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als zuständiger Wasserbehörde entsprechende Antragsunterlagen vorgelegt. Das wasserrechtliche Verfahren wird bei der Kreis-verwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, unter dem Akten¬zei-chen 6/61-1-WR-Nr.: 7909/2023 durchgeführt.
Die Bundesregierung plant die Abschaffung bisheriger Heizsysteme wie Öl- und Gasheizungen, Holzheizungen (Stückholz, Pellets) usw. Stattdessen sollen schon sehr kurzfristig lediglich elektrisch betriebenen Heizsysteme eingesetzt werden, vorzugsweise Wärmepumpen. A) Dazu erbitte ich folgende Unterlagen, die ein realistisches Umsetzungsszenarium zeigen: 1. Der Zeitplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, zum Ausbau des dazu benötigten Stromes aus regenerativen Quellen in Deutschland zur Sicherheit der Stromversorgung für diese Heizsysteme auch in kalten Wintern. 2. Eine Übersicht welche regenerativen Energiequellen mit welcher Leistung dafür installiert werden müssen. 3. Eine Berechnung der Kosten die hierbei angesetzt werden und wie ist der Plan zur Finanzierung (einschließlich Inflation) aussieht. B) Die privaten Haushalte müssen die entsprechenden Wärmepumpen beschaffen. Senden Sie mir bitte dazu folgende Planungsunterlagen: 1. Den Plan, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sicher stellt, dass genug Wärmepumpen jederzeit für den Ein- und Umbau zur Verfügung stehen. 2. Die Planungsunterlagen, wie eine nachhaltige und umweltgerechte Entsorgung der Altheizsysteme aussehen wird. 3. Die Berechnung, der benötigten Fachkräfte für den Einbau und die Wartung der neuen Heißsysteme und wie das Vorhandensein dieser Fachkräfte sichergestellt wird. 4. Die Einbeziehung von Denkmalbelangen für denkmalgeschützte Gebäude (z. B. welchen Vorrang hat der Umbau der Heizsysteme und eine evtl. benötigte Wärmedämmung vor Denkmalschutzbelangen usw.?). 5. Daten über den geplanten Ausbau von Entsorgungssystemen für Altheizsysteme. 6. Daten über die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. C) Im Eigentum des Bundes und der Länder befinden sich ebenfalls viele Gebäude, für die ein Umbau der Heizsysteme notwendig ist. Senden Sie mir bitte dazu folgende Planungsunterlagen: 1. Die Aufstellung, mit wie vielen Gebäude rechnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im öffentlichen Bereich in diesem Zusammenhang rechnet. 2. Den Zeitplan für die Umsetzung in den öffentlichen Gebäuden in diesem Zusammenhang. 3. Den Finanzierungsplan für die Umsetzung in den öffentlichen Gebäuden in diesem Zusammenhang. 4. Den Plan, was mit öffentlichen Gebäuden passiert, für den der Einbau von Wärmepumpen nicht möglich ist (Abriss, Neubau?) 5. Die Einbeziehung von Denkmalbelangen für denkmalgeschützte Gebäude (z. B. welchen Vorrang hat der Umbau der Heizsysteme und eine evtl. benötigte Wärmedämmung vor Denkmalschutzbelangen usw.?). D) Des weiteren bitte um um die Zusendung der Ökobilanz gemäß ISO 14044 /14045 dieses Vorhaben, die Angaben über: Treibhauspotenzial / Carbon Footprint (GWP) Versauerungspotenzial (AP) Eutrophierungspotenzial (EP) Eingesetzte Ressourcen und die Ressourcenrückgewinnung Auswirkungen auf Wald und Flur- und Wassergebiete Ökoeffizienz Auswirkungen auf das Klima Humantoxizität Systemgrenzen Vergleichssystem usw. E) Berechnung, um wie viel ppm diese Maßnahmen den weltweiten CO2-Gehalt in der Atmospäre in den nächsten Jahren verringert und welche Auswirkungen auf die Verringerung des weltweiten Temperaturanstieges zu erwarten sind. Mir ist klar, dass zum jetzigen Zeitpunkt viele Daten noch keine finale Qualität erreicht haben können. Unabhängig davon müssen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Planungsdaten zu den oben genannten Fragestellungen vorhanden sein. Sollten vertraulichen Namen auf den Unterlagen vorhanden sein, so können diese gerne geschwärzt werden.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information über - das Ergebnis der Prüfung, ob es sich um schützenswerten Wald handelt (Baugebiet 1 & 2) - die Neuanlage des des Biotops Baugebiet 2 - Köpenicker Allee 146-162 - die Vergrößerung des Biotops Baugebiet 1- Waldowallee 115, 117 https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_fb_berlinbtk@senstadt&bbox=399916,5815494,400874,5815994 was ich hiermit beantrage mit folgendem Ziel: zwecks dauerhaften Erhalt hinsichtlich Nachverdichtung im ca. 1000 m Umkreis von ca. 7.000 bis 10.000 Menschen und erforderlichen Klimaschutz (Baugebiet 1 & 2) aufgrund der flächigen Betonversiegelung im direkten Umkreis und zum Schutz des Jahrzehnte lang gewachsenen Laubmischwaldes. Baugebiet 1 - Waldowallee 115, 117 Orthokarte https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_luftbild2018_rgb@senstadt&bbox=400197,5815674,400924,5816053 Bauherr: HOWOGE ist ein Biotop vorhanden, welches aber für mich als Laie wesentlich größer ist, als bisher kartiert. https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_fb_berlinbtk@senstadt&bbox=399916,5815494,400874,5815994 Es handelt sich hierbei um über Jahrzente gewachsenen Laubmischwald in ca. 2 Hektar Größe, (möglicherweise inzwischen noch größer) Der Baumbestand erstreckt sich bis zur Grundstücksgrenze / Mauer Köpenicker Allee. Die HOWOGE hat 2 weitere Grundstücke in der Rheinsteinstraße angekauft, welches eine Zufahrt werden sollen. Auf diesen Grundstücke stehen ebenfalls Bäume, die zum Teil größer als die umgebenen Häuser sind. Wenige Meter entfernt vom Baugrundstück, wurde der Fotobeweis des vermeintlich auf der roten Liste stehenden vom Aussterben bedrohter Großer Eichbockkäfer dem Bezirksamt Lichtenberg erbracht. In Karlshorst am Carlsgarten ca. 900 m entfernt wurde die Existenz des Großen Eichbockkäfer nachgewiesen. Die HOWOGE hat bereits irreperabele Schäden an der Natur vorgenommen. Es gab Baumfällungen geschätzt ca. 100 Stück (ohne Antrag) , weitere 30 wurden beantragt und bewilligt, stehen noch aus. Nach Aussage der HOWOGE wurden nur Nadelbäume gefällt, nach Aussage meiner Nachbarin und meiner wurden auch Laubbäume gefällt, dass ganze Grundstück besteht aus Laubmischwald. Geplant sind auf dem Grundstück Wohnungen und eine Schule, die Schule darf aber nicht entlang der Waldowallee gebaut werden, weil das 1. gegen die Eigenklärung (Wohnungsbau) des Grundstückskäufers HOWOGE und 2. gegen das Votum des Landtags Mecklenberg Vorpommerns (Vorbesitzerin) verstoßen würde. Vom Bezirk Lichtenberg wird ein Biotopschutz im B-Plan Verfahren für das Baugebiet 1 als ausreichend betrachtet. Die etwa 100 Baumfällungen und 30 weiteren geplanten Baumfällungen beweisen das Gegenteil, schon jetzt liegen unwiederbringliche Schäden an der zuvor unberührten Natur vor. Unverständlich ist, dass die Fällungen 1. ohne vorherige Ankündigung unternommen worden sind, 2. ohne geltende Rechtsgrundlage zwischen HOWOGE und Land Berlin unternommen wurden, weil sich das Grundstück nicht im Landesbesitz befindet, welches aber zwingende Vertragsgrundlage des Sideletters der Kooperationsvereinbarung Schulbauoffensive ist. 3. Nicht einmal eine Mustergemeinschaftschule zu dem Zeitpunkt existierte. 4. Kein B-Plan vorliegt 5. keine Umweltauflagen des Umweltamts Lichtenbergs gemacht wurden, - weder nach dem Hinweis auf Jahrzehnte fehlende, kaputte und gekippte Finster und Türen (welche ich dem Bezirkamt gemeldet habe ) noch - diese die mir der Umweltstadtstadtrat per Mail geschrieben hat, Zitat „Vor Beginn der Abriss- und Entkernungsmaßnahmen ist als Vermeidungsmaßnahme zur Abwendung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (pot. bzw. tatsächliches Zauneidechsenvorkommen im Bereich Trockenrasen inkl. Umfeld) eine Reptilienzaunsetzung vorzunehmen und vorher mit dem Sachgebiet Artenschutz abzustimmen.“ Alleinige Rechtsgrundlage für die nächsten 30 Fällungen ist eine Abrissanzeige. Die HOWOGE hält eine 4 Seiten Baufreiheit und Bau-m-freiheit für jedes auf dem Grundstück stehende Gebäude für den Abriss und Rückbau für erforderlich. Da wesentlich weniger Seiten Baufreiheit zum Abriss und Rückbau ausreichen müssten, was unzählige Baustellen des in Berlins sicherlich belegen, scheinen hier die Umweltbelange weder von der HOWOGE noch vom Umweltamt des Bezirksamts Lichtenberg ausreichend geprüft und berücksichtigt worden zu sein. Um so größer ist die Gefahr, dass hier wertvoller Lebensraum, Biotop und Jahrzehnte gewachsenen Bäume unwiederbringlich zerstört werden, sofern hier nicht zeitnah geschützt wird. Baugrundstück 2 - Köpenicker Allee 146-162 Orthofoto https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_luftbild2018_rgb@senstadt&bbox=400486,5815453,401059,5815752 Auch hier soll ein Jahrzehnte gewachsenes Waldstück und auch große alte Eichen exisistieren. Ein Biotop existiert bisher nicht. Bauherr Gewobag Das Grundstück ist von außen nicht einsehbar, bisher sind mir keine Baumfällungen dazu bekannt. Wenige Meter entfernt vom Baugrundstück, wurde der Fotobeweis des vermeintlich auf der roten Liste stehenden vom Aussterben bedrohter Großer Eichbockkäfer dem Bezirksamt Lichtenberg erbracht. In Karlshorst am Carlsgarten ca. 1000 m entfernt wurde die Existenz des Großen Eichbockkäfer nachgewiesen. Baugrundstück 1 und 2 Zum Naturschutz steht fest, dass ich auf viele Mails seit Ende Februar mit dem Thema Baumfällungen & illegale Baumfällungen erst gestern die telefonische Information bekommen habe, das ein Verfahren eingeleitet werden wird. Noch keine Antwort habe ich bekommen, wie viele Fällungen geschützter Bäume ohne Antrag die HOWOGE bisher vorgenommen hat, obwohl diese Frage leicht zu beantworten ist, mit einer einzigen Begehung und der Baumbestandskarte, die mir vom Stadtrat übersandt wurde (Baugrundstück 1). Sonstige Infos https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/download_wirks_0915/0310.pdf Bitte teilen Sie mir Ihre Mail Adresse mit, wenn Sie die Baumbestandskarte, die Karte über die nächsten 30 Fällungen oder eigene Fotos oder irgend etwas was für die weitere Bearbeitung benötigen. Die Orthobilder dienen nur der ersten Orientierung über die Grundstücke, zahlreiche Baumfotos sind vorhanden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW unterstützt Behörden und Akteure im Baubereich bei dieser Aufgabe. Was bedeutet zirkuläres Bauen? Die Grundsätze des Zirkulären Bauens können mit drei Worten beschrieben werden: „Reduce – Reuse - Recycle“. Bild zeigt: Verschiedene Baumaterialien aus Abbruch, Bildnachweis: HildaWeges/stock.adobe.com „Reduce “ bedeutet, der Verbrauch von Ressourcen wird reduziert durch die Nutzung von bestehenden Flächen oder Gebäuden, deren Umnutzung oder Mehrfachnutzung. Dazu zählen auch sogenannte „Low Tech“- Ansätze, die zu einem geringeren Wartungsaufwand und Energieverbrauch beim Betrieb der Gebäude führen. Klimaresilientes Planen und Bauen erhöht die Behaglichkeit und senkt den Bedarf der Klimatisierung bei steigender sommerlichen Hitzebelastung. Für den „Reuse“ -Ansatz wird bei der Planung von Anfang an zirkulär gedacht. Mithilfe von entsprechender Tragwerksplanung, lösbaren Verbindungen und dem Verzicht auf Verbundmaterialien wird ein späterer Umbau oder Rückbau vereinfacht und eine Wiederverwendung von Bauteilen und -produkten ermöglicht. Beispiele für den „Recyle“ -Ansatz beim zirkulären Bauen sind der Einsatz von recyclingfähigen oder recycelten Materialien und Produkten, beispielsweise nachwachsenden Rohstoffen wie Holz oder Fasern oder der Einsatz von Sekundärmaterialien wie rezyklierter Gesteinskörnung im ressourcenschonenden Beton. Solche Lösungen können exemplarisch am Karlsruher Institut für Technologie in der Materialbibliothek der Fakultät für Architektur, Institut für Entwerfen und Bautechnik entdeckt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 46 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 1 |
| Land | 13 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 17 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 43 |
| Taxon | 1 |
| Text | 8 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 18 |
| Offen | 46 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 61 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 11 |
| Keine | 35 |
| Webseite | 17 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 45 |
| Lebewesen und Lebensräume | 42 |
| Luft | 26 |
| Mensch und Umwelt | 64 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 64 |