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Bauabfälle

<p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p>Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen</p><p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p><p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des<a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&amp;qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie</a>oder des<a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a>erreicht werden.</p><p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p><p>Mineralische Bauabfälle</p><p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p><p>Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch</p><p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p><p>Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle</p><p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p><p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio.&nbsp;t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio.&nbsp;t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p><p>Recycling Baustoffe</p><p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p><p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-von-ressourcenschonungspotenzialen-bei">Umweltbundesamt</a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p><p>Baustoffrecycling wird gefördert</p><p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a>wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie<a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p>

Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg

Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek), - Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). In Aufstellung ist eine Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>

Baustoffkreislauf im Massivbau (BiM), Kosten-Nutzen-Betrachtung für Abbrucharbeiten

Im Rahmen des Forschungsauftrages 'Kosten-Nutzen-Betrachtung für Abbrucharbeiten' soll ein Entscheidungsmodell entwickelt werden, mit dessen Hilfe es möglich ist, anhand der individuellen Randbedingungen des abzubrechenden Gebäudes ein wirtschaftliches Abbruchverfahren auszuwählen. Dabei soll das Modell neben dem unterschiedlichen Zeitaufwand und den jeweiligen Kosten für die Niederbringung eines Gebäudes auch die Wiederverwendbarkeit des Materials berücksichtigen.

Bautätigkeit

Statistiken zur Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigungen, genehmigungsfreie Bauvorhaben, Baufertigstellungen im genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauen, Abriss bzw. Abgang von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Bauüberhang, Wohngebäude- und Wohnungsbestandsfortschreibung, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau)

Upcycling 2.0

Poels Schweinezucht GmbH

Die Poels Schweinezucht GmbH Am Wald 1 in 98639 Rippershausen, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten von Sauen (Sauenzuchtanlage) am Standort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, 98639 Rippershausen, Am Wald 1, Gemarkung Walldorf. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 7.8.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Das geplante Vorhaben besteht aus: • Abriss Stall A2 und A3 und Ersetzung durch Ersatzneubau A2 mit 482 TPL für Wartesauen, 236 TPL für Sauen im Deckbereich sowie 4 Eber-plätze (∑ 722 TPL) • Ausrüstung des Ersatzneubau A2 mit einer zentralen Abluftführung und einer Abluftreinigungsanlage der Fa. Uniqfill Air BV – biologischer Rieselbettreaktor BioCombie (DLG Prüfbericht Nr. 6178) • Umnutzung der Bergehalle F10 als Außenklimastall mit 78 TPL für den kurzzeitigen Aufenthalt (3 – 5 Tage) von Altsauen vor der Eingliederung in das Deckzentrum während der Rausche • Reduzierung der Tierplatzkapazität im Stall A4 von 386 Sauenplätzen und 4 Eberplätzen auf 322 Sauenplätze mit Freilaufflächen • Abbruch einer Lagerhalle (Gebäude 10.3) und der Pumpwerke Pw3 und Pw4 • Umnutzung des Lagerraums 5.3 zum Pumpenhaus

Entsiegelungspotenziale 2025

Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal an der Karte für jede einzelne Fläche eingesehen werden.

Neubau eines Straßenbahnbetriebshofs in der Ständlerstraße durch die Stadtwerke München GmbH

Die Stadtwerke München GmbH hat für das oben genannte Vorhaben die Planfeststellung beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Feststellung der Pläne für das Vorhaben des Neubaus eines Straßenbahnbetriebshofs mit Anpassung der Straßenbahnbetriebsanlagen auf dem Betriebsgelände der heutigen Hauptwerkstätte Tram der Stadtwerke München GmbH in der Ständlerstraße 20 in München. Es sind insgesamt 30 Gleise, zum Teil innerhalb von Werkstattgebäuden, darunter Testgleise und 10 Abstellgleise, geplant. Insgesamt sollen 9 Bauwerke hergestellt werden, die technische Magistrale – unterirdisch -, zwei Gleichrichterwerke, drei Werkstattgebäude – Durchlaufwartung, Instandsetzung und Logistik -, eine Entsorgungsstation sowie zwei Betriebsdienstgebäude. Zum Schutz der umgebenden Bebauung vor Schallimmissionen sollen insgesamt 6 Lärmschutzwände sowie eine Lärmschutzeinhausung errichtet werden. Die Einfriedung des Geländes erfolgt durch Zaun-, Tor- und Schrankenanlagen. Der bestehende Gleisanschluss der Anschlussbahn Ständlerstraße von der DB-Strecke wird teilweise rückgebaut. Gegenstand des Verfahrens ist auch die wasserrechtliche Gestattung der geplanten Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser, die zum Teil flächenhaft über Versickerungsflächen und Versickerungsmulden, zum Teil unterirdisch über Versickerungsschächte und Boxrigolen erfolgen soll. Der Bau soll in mehreren Phasen ablaufen, zunächst Errichtung der Lärmschutzwände und Errichtung und Inbetriebnahme eines Großteils der Gleisanlagen im Freien und der Tramgleichrichterwerke, in einem zweiten Schritt Errichtung und Inbetriebnahme der Werkstatt Durchlaufwartung und der Werkstatt zur schweren Instandhaltung samt Gleisanschlüssen und in einem dritten Schritt Abriss der bestehenden Werkstatt in der Sheddachhalle zusammen mit dem Kesselhaus und weiteren angrenzenden Gebäuden und an dieser Stelle Errichtung der Drehgestellwerkstatt und der Lärmschutzeinhausung für die nördliche Gleisharfe der Abstellanlage. In Bauabschnitt 4 werden zunächst die drei Hallen der Interimswerkstätten einschließlich der zugehörigen Sozialcontainer abgebrochen. An dieser Stelle werden die Werkstatt Logistik, das zweite Betriebsdienstgebäude und die Entsorgungsstation gebaut. An der Traunreuter Straße wird parallel die Automatenwerkstatt abgerissen und eine fünfte Lärmschutzwand und ein Parkplatz errichtet.

Entsiegelungspotenziale in Berlin

Management Newsletter “Entsiegelungspotenziale” Projektentwicklung Umweltatlaskarte Arbeitshilfe, Handlungsleitfaden und Excel-Eingabemaske Mit dem Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ verfolgt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Auf den entsiegelten Flächen werden die Bodenfunktionen wiederhergestellt und vorzugsweise naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt. Dies dient der Umwelt und der Verbesserung der Lebensqualität in Berlin, insbesondere auch unter dem Aspekt der wachsenden Stadt. Das Instrumentarium für ein nachhaltiges und anwenderfreundliches Flächenentsiegelungsmanagement erleichtert es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Täger öffentlicher Belange z.B. im Rahmen der Bauleitplanung und von Umweltprüfungen wahrzunehmen und eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vorzunehmen. Das Projekt Entsiegelungspotenziale ist jedoch ebenso ein Angebot für Investoren, Eigentümer sowie Planungsbüros, die vorhandenen Informationen aktiv zu nutzen. In den Jahren 2010 bis heute wurden Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die bei diesen Recherchen ermittelten Flächen und Informationen wurden in einer Datenbank zusammengeführt und mit den im Land Berlin verfügbaren flächenbezogenen Daten verknüpft. Auf diese Weise konnten den potenziellen Entsiegelungsflächen weitere relevante Informationen zugeordnet werden. Zudem wurde eine Priorisierung der Entsiegelungsflächen vorgenommen und für einen Großteil der Flächen eine Fotodokumentation erstellt. Für jede erfasste Fläche wurden die erhobenen Daten und Informationen in einem Steckbrief zusammengestellt. So wird es möglich, den notwendigen Aufwand für die jeweilige Entsiegelungsmaßnahme einzuschätzen. Mit der Entwicklung einer Entsiegelungspotenzialkarte im Umweltatlas Berlin und ihrer Integration in das Geoportal Berlin wird die Visualisierung der Ergebnisse und die Bereitstellung eines Maximums an Informationen ermöglicht. In der Umweltatlaskarte Entsiegelungspotenziale wurden die recherchierten Flächen zusammengestellt, so dass die gesammelten Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen: Arbeitshilfen, eine Excel-Eingabemaske sowie die Vorstellung eines Pilotprojektes sollen dabei helfen, Entsiegelungsmaßnahmen in der Praxis umzusetzen: Arbeitshilfe „Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen“: Die Arbeitshilfe dient der Ableitung vereinfachter Kostenansätze. Hierzu erfolgte eine Typisierung der Entsiegelungsflächen nach baulichen Merkmalen und eine Zuordnung vereinfachter Kostenansätze für Abbruchmaßnahmen. Auf dieser Grundlage kann – in Verbindung mit einer Ortsbegehung ein Orientierungswert für die zu erwartenden Rückbaukosten abgeschätzt werden. Eine Excel-Eingabemaske vereinfacht die Kostenschätzung für eine Entsiegelungsmaßnahme. Die Arbeitshilfe „Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung“ von Dezember 2014 wird zurzeit überarbeitet und steht daher nicht zum Download zur Verfügung. Für die Wiederherstellung der Bodenfunktionen bzw. einer durchwurzelbaren Bodenschicht nach einer Entsiegelung sind die Anforderungen für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sowie unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht gemäß §§ 6 bis 8 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu beachten. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde eine Vollzugshilfe erarbeitet, die die neue Struktur der BBodSchV mit den geänderten materiellen Anforderungen sowie dem erweiterten Anwendungsbereich der §§ 6 bis 8 BBodSchV berücksichtigt. Die Entsiegelungsmaßnahme eines ehemaligen Forellenzuchtbetriebs und die Einbindung dieser Fläche in einen neuen Grünzug als Teil eines übergeordneten, öffentlich nutzbaren Freiraumverbundes wurde in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau beispielgebend umgesetzt. Oftmals scheitern Entsiegelungsmaßnahmen in ihrer Umsetzung an der Finanzierung sowie an planerischen oder praktischen Problemen. Insbesondere der Gebäudeabriss stellt häufig eine unüberwindbare Hürde dar. Eine Möglichkeit der Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen abseits der gesetzlich geregelten Ausgleichsmaßnahmen ist, wie beim ehemaligen Forellenzuchtbetrieb, die zielgenaue Akquirierung von Finanzmitteln über Förderprogramme, wie z. B. das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), das aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin finanziert wird. Der nachfolgende Kurzbericht dokumentiert das gelungene Projekt und zeigt überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten des Bezirksamtes Spandau auf. Weitere Informationen: Das Berliner Entsiegelungsprogramm

Änderung der Eisengießerei der Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG

Die Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG, Engelschalkstr. 1, 86316 Friedberg hat mit Antrag vom 03.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung der Gießerei am Standort in 86316 Friedberg Gemarkung Friedberg, Flur-Nrn. 778 und 777/1 beantragt. Die beantragte Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Erhöhung der Schmelzmenge der Öfen 3 und 4 von 2,5 t auf 2,9 t pro Tiegel bei gleich-bleibender Schmelzleistung (3571 kg/h) und gleichbleibender Ofenschaltung (maximal ein Ofen in Schmelzbetrieb und einer in Warmhaltebetrieb) - Erhöhung der täglichen Schmelzleistung der Öfen 3 und 4 von in der Summe 55 t/Tag auf maximal 65 t/Tag - Reduzierung der Schmelzleistung des Tandemofens 21/22 von 70 t/Tag auf nur noch 60 t/Tag - Abriss des Gebäudes 15 und künftige Nutzung der Fläche zum Lagern von Erzeugnissen - Einbau von 3 Toren in das Gebäude 14 (einmal Südwestseite und zweimal Nordseite) - Entfall der Bedienungseinrichtungen des Hochregals an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, Nutzen von nur noch 5 Ebenen - Einbau einer zusätzlichen Lichtkuppel sowie eines Innenkrans auf der obersten Ebene des Sandturms - Einbau einer Vernebelungsanlage über den Ausleerstationen der Gießstrecken - Aufstellen eines Containers mit einem Notstromaggregat für die gesamte Gießerei so-wie Stilllegung der bisher genutzten stationären und mobilen Notstromaggregate - Anheben der Schallleistung diverser Aggregate, bei denen weitere Schallschutzmaß-nahmen unverhältnismäßig aufwändig wären (hier speziell: Ventilatoren auf dem Dach des Gebäudes 13 zur Kühlwasserkühlung der Frequenzumrichter bzw. Induktionsspulen der Gießereiöfen).

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