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Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg

Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>

Drei Länder gemeinsam für mehr Schutz der natürlichen Ressourcen

Gemeinsame Presseerklärung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU - Deutschland), dem Bundesamt für Umwelt BAFU (Schweiz), dem Umweltbundesamt (Österreich) und dem Lebensministerium (BMLFUW - Österreich) Die Umweltministerien und -ämter Deutschlands, Österreichs und der Schweiz vertiefen ihre Zusammenarbeit. Der Wissensaustausch zu Strategien der nachhaltigen Ressourcennutzung mit abfallwirtschaftlichem Schwerpunkt soll intensiviert werden. Am 23. und 24. Juni 2009 findet die erste gemeinsame Fachtagung „Re-source 2009” unter dem Titel „Ressourcen- und Recyclingstrategien - Von der Idee zum Handeln” statt. Sie zeigt den Entwicklungsstand, Hemmnisse sowie Potenziale bei der Steigerung der Ressourceneffizienz auf. Die im Vergleich zum vergangenen Jahr stark gesunkenen, aber volatilen Preise für Primärrohstoffe wie Kupfererz, aber auch für Sekundärrohstoffe wie Stahlschrott können nicht darüber hinwegtäuschen: „Mit dem Anziehen der Weltkonjunktur und der damit verbundenen Rohstoffnachfrage in Staaten wie China, Indien, Brasilien oder Russland werden Ressourcenknappheiten bei Metallen und Mineralien wieder offen zu Tage treten”, erklärte heute der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, anlässlich der Eröffnung der Fachtagung „Re-source 2009” in Berlin. Die mit dem Abbau und der Aufbereitung der Rohstoffe verbundenen Umweltbelastungen wie Flächenverbrauch, Grundwasserverunreinigungen und Luftverschmutzung werden bei steigender Nachfrage verstärkt ins Augenmerk der Weltöffentlichkeit rücken. Dazu gehören auch die daraus entstehenden sozialen Probleme, wie niedrige Arbeitssicherheitsstandards, Lohndumping und Gesundheitsrisiken in den Entwicklungsländern. In vielen Entwicklungsländern erfolgen der Rohstoffabbau und das Recycling unter niedrigsten ökologischen und sozialen Standards. Gleichzeitig mangelt es den ökologisch innovativen Recyclinganlagen westlicher Industriestaaten häufig an Material zur Verwertung. „Angesichts der Knappheit der Ressourcen stehen wir vor der großen Herausforderung, die enormen Effizienzpotentiale zu erschließen”, sagte Müller. In den letzten Jahren wurden europaweit verstärkt Klimaschutzmaßnahmen angegangen. Nun ist es an der Zeit, das Augenmerk auch auf eine nachhaltige Material- und Ressourcenbewirt-schaftung zu richten. Deutschland, Österreich und die Schweiz mit ihren fortschrittlichen Technologien bei Produktion und Verwertung und mit ihren Strategien zum nachhaltigen Konsum, können eine Vorreiterrolle einnehmen, wenn es darum geht, Ressourcen effizienter zu nutzen und ihren Verbrauch zu verringern. „Weil natürliche Ressourcen begrenzt verfügbar sind, müssen sie effizient bewirtschaftet werden. Nachhaltige Rohstoff- und Ressourcenpolitik ist ohne staatliche Regulierung der Märkte nicht machbar. Die Wirtschaftskreisläufe und Güterströme sind heute global. Ein koordiniertes Vorgehen der Staaten hat große Priorität, damit keine Marktverzerrungen und Wettbewerbsnachteile entstehen”, sagte Bruno Oberle, Direktor des schweizerischen Bundesamts für Umwelt in seiner Eröffnungsrede. Die „Re-source 2009” dient dem fachlichen Dialog zur nachhaltigen Ressourcennutzung und soll Beiträge zur Entwicklung von Konzepten mit abfallwirtschaftlichem Schwerpunkt liefern. Jedes Land setzt dabei auch eigene Akzente: Die vom deutschen Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt eingebrachten Themen reichen vom Recycling strategisch wichtiger Metalle aus dem Elektronikschrott bis hin zur Nutzung von Sekundärrohstoffen aus dem Abriss von Gebäuden als anthropogene Lagerstätten („Urban Mining”). Mit seinem Rohstoffplan setzt Österreich einen wichtigen Schritt, Konflikte durch konkurrenzierende Flächennutzungsansprüche zu bereinigen. Der Rohstoffplan sichert die Verfügbarkeit von Rohstoffen für künftige Generationen. Die österreichische Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategie unterstützt Effizienzsteigerungen und verstärkt den Trend zur Bereitstellung von Sekundär-Rohstoffen. Dies schont nicht nur die Ressourcen, sondern entlastet auch die Umwelt. „ Eine Steigerung der Ressourceneffizienz ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen immens wichtig. Für die Entlastung der Umwelt sind gemeinsame Standards bei der Aufarbeitung von Abfällen notwendig, deren Einhaltung national und international kontrolliert wird. Weiter ist es uns ein Anliegen, die Öffentlichkeit und die Konsumentinnen und Konsumenten stärker zu sensibilisieren und zu einem effizienteren Umgang mit Energie und Rohstoffen zu ermutigen”, betonte DDr. Reinhard Mang, Generalsekretär des österreichischen Umweltministeriums. Das schweizerische Bundesamt für Umwelt ist seit Jahren aktiv im Bereich nachhaltiger Konsum und Labels. Es anerkennt und fördert die ökologischen Beurteilungsmethoden von Produkten und setzt sich für deren Anwendung ein. Aus diesem Grund betreut die Schweiz den Themenblock zu Nachhaltigen Produktions- und Konsummustern und ihre Auswirkungen auf die Materialströme.

Förderung bringt Schwung in den Ortskern

Häufig führen hohe Kosten für Abbruch, Sanierung oder Umbau dazu, dass Gebäude im Ortskern nicht mehr genutzt werden. Abhilfe können Kommunen mit eigenen kommunalen Förderprogrammen schaffen. Kommunen können selbst die Initiative ergreifen und finanzielle Anreize für Entwicklungen im Innenbereich schaffen. Häufig reichen geringe finanzielle Mittel aus, um eine große Wirkung zu entfalten und Entwicklungen anzustoßen, z. B. vergünstigte Kleinkredite oder Zweckzuweisungen. Kommunen können u.a. Bauberatungen, Gutachten zur Altbausubstanz, der Abbruch alter Bausubstanz oder die Sanierung von Altbauten fördern. Wichtig ist, dass eine Kommune die Mittel nicht nach dem Gießkannenprinzip ausschüttet, sondern sich vor Auflage des Förderprogramms klar macht, welche Ziele erreicht werden sollen. Hierfür sind dann Kriterien zu erarbeiten, nach denen Projekte gefördert werden. Dabei sind der eigenen Kreativität keine Grenzen gesetzt! Auf komplizierte Antragsverfahren sollte allerdings unbedingt verzichtet werden, um potenzielle „Innenentwickler“ nicht abzuschrecken. So machen's andere Hiddenhausen bezuschusst mit der Förderrichtlinie „ Jung kauft alt “ Altbaugutachten und gewährt Käufern von Altimmobilien im Ortskern eine jährliche Förderung über 6 Jahren. In Bispingen fördert die „ Aktion Storchennest “ den Mietkauf von Immobilien, sofern die „Alteigentümer“ Wohnrecht erhalten. So soll der Generationenwechsel bei Altimmobilien erleichtert, Leerständen und Preisverfall entgegengewirkt werden (Richtlinie für den Generationenvertrag Altimmobilien . Illingen bezuschusst mit dem Programm „ Platz da – Abrissförderung in der Gemeinde “ den Abriss von Altbausubstanz. So sollen leerstandbedingte Problemlagen im Ortskern qualitativ aufgewertet werden. In Burbach wird im Rahmen der Initiative „ Lebens-WERTE Dörfer “ eine qualifizierte und kostenlose Erstberatung angeboten, die Voraussetzung für eine weitere Beantragung von Fördermitteln ist. Hierfür konnte die Gemeinde bei den örtlichen Kreditinstituten vergünstigte Konditionen aushandeln. Daneben werden für ausgewählte Maßnahmen im Ortskern wie energetische Sanierungen oder barrierefreier Umbau Zuschüsse gewährt. Weitere Informationen Beispiele zu ökonomischen Instrumenten finden Sie auf der Seite „Zukunft Fläche“ des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen. Leerstände reduzieren, junge Familien im Ort halten und Quartiere mit Leben füllen: Das ist der ostwestfälischen Gemeinde Hiddenhausen mit dem kommunalen Förderprogramm "Jung kauft alt" gelungen, das die Sanierung alter Immobilien finanziell unterstü Im Bestand gibt es genügend Baulücken und Nachverdichtungspotenziale, genutzt werden aber nur die wenigsten. Meist fehlt es an Informationen über die Absichten der Grundstückseigentümer. ... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.

Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Regelungen zur Freigabe künstlicher radioaktiver Stoffe zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht – Konzept zur Umsetzung - Vorhaben 3614R03520

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Brenk Systemplanung GmbH (BS) im August 2014 mit der Durchführung des Forschungsvorhabens „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Regelungen zur Freigabe künstlicher radioaktiver Stoffe zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht - Konzept zur Umsetzung“ (Förderkennzeichen 3614R03520) beauftragt. Das Vorhaben bezieht sich insbesondere auf die Fragen bzgl. des Zusammenwirkens der deutschen Freigaberegelungen, insbesondere der zweckgerichteten Freigabe (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchV), mit den in den Euratom-Grundnormen [EUR 13] enthaltenen Freigrenzen, welche wiederum aus dem Safety Guide RS-G-1.7 der IAEA [IAE 04] stammen. Diese Werte der EU-Grundnormen dienen einerseits als Freigrenzen für beliebig große Materialmengen, die den Einstieg in die strahlenschutzrechtliche Überwachung regeln, andererseits als Freigabewerte, bei deren Unterschreitung die Beendigung der strahlenschutzrechtlichen Überwachung möglich ist und die ebenfalls für beliebig große Materialmengen gelten. Alle Werte sind massenbezogen in Bq/g angegeben. Dieses Vorhaben gliedert sich in folgende übergeordnete Arbeitspakete: AP1: Prüfung der Freigabewerte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 10a StrlSchV zur Metallrezyklierung auf Konsistenz mit den neuen Freigrenzen der Euratom-Grundnormen; AP2: Weitere Untersuchungen zur Verträglichkeit der Freigrenzen der Euratom-Grundnormen mit bestehenden Werten für die Freigabe, insbesondere bzgl. der Werte zur uneingeschränkten Freigabe von Bauschutt, Bodenaushub und Bodenflächen (Anl. III Tab. 1 Sp. 6 und 7 StrlSchV) und der Werte zur Freigabe von Gebäuden zum Abriss (Anl. III Tab. 1 Sp. 10 StrlSchV); AP3: Freigabe von Flüssigkeiten, insbesondere zur Entwicklung abdeckender Szenarien für Flüssigkeiten und zum Vergleich der neu entwickelten abdeckenden Freigabewerte für die Freigabe von Flüssigkeiten mit den Freigrenzen der Euratom-Grundnormen. Zu diesen Arbeitspaketen sind einzelne ausführliche Berichte erstellt worden, die die genannten Themen jeweils vollständig behandeln. Es wurde ferner noch ein ergänzender Bericht zur Behandlung von Tochternukliden in den verschiedenen Untersuchungen zur Herleitung von Freigabewerten und Freigrenzen sowie in den aktuellen Strahlenschutz-Grundnormen der EU und in Anl. III Tab. 2 StrlSchV angefertigt. Der vorliegende Bericht stellt in Ergänzung zu den ausführlichen Teilberichten eine umfangreiche Zusammenfassung der Vorgehensweise und Ergebnisse des gesamten Forschungsvorhabens dar. Ziel dieses Berichtes ist, dem Leser eine Übersicht des gesamten Vorhabens zu vermitteln, ohne die vollständigen Teilberichte durcharbeiten zu müssen.

Bautätigkeit

Statistiken zur Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigungen, genehmigungsfreie Bauvorhaben, Baufertigstellungen im genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauen, Abriss bzw. Abgang von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Bauüberhang, Wohngebäude- und Wohnungsbestandsfortschreibung, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau)

Startschuss für den Abriss der Mauer in Gorleben

„Die Mauer kommt weg!“ das versprach der Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Stefan Studt am 15. April auf dem Gelände des Bergwerks Gorleben. Doch nicht die gesamte Mauer wird abgerissen. Nach Rücksprache mit dem Bundesumweltministerium kann ein ca. 88 Meter langes Stück der Mauer als Erinnerungsort erhalten bleiben: Über das wann und wie werde man gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Bürgerinitiative beraten. Der Abriss der Mauer um das ehemalige Erkundungsbergwerk sei auch ein wichtiges Signal für das neue Standortauswahlverfahren. Die Suche nach einem Standort zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle befindet sich derzeit in der ersten Phase. Studt rief alle Anwesenden dazu auf, sich am neuen Verfahren zu beteiligen. Die BGE sei eine lernende Gesellschaft, die Kritik jederzeit annehme. „Machen Sie mit, beteiligen Sie sich!“ appellierte Studt. Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth unterstrich die Offenheit des Verfahrens und riet dazu, etwas Positives für die Zukunft daraus zu machen. Zur Enttäuschung einiger Anwesender aus der Region stellte er auch klar: Die weiße Landkarte im laufenden Verfahren müsse eine weiße Landkarte bleiben. Das bedeutet, dass kein Standort, auch nicht Gorleben, vor Auswertung der Daten aus dem Verfahren ausgeschlossen werden könne. Dass ein Stück der Mauer stehen bleibe, sei wichtig. Als Mahnmal für einen Staat, der auf Konfrontation gesetzt habe, obwohl sich die Menschen vor Ort für Demokratie eingesetzt hätten. Zum Abschluss seiner Rede würdigte Jochen Flasbarth das Engagement aller Beteiligten, auch das der Belegschaft des Erkundungsbergwerks, die oft eine Zielscheibe der Auseinandersetzung gewesen seien. Wichtiges Signal für die Glaubwürdigkeit des neuen Verfahren Für das niedersächsische Amt für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz war Staatssekretär Frank Doods nach Gorleben gekommen. Er sprach von einem „Moment der Erleichterung“. Ein Bauwerk wie die Mauer um das Bergwerk Gorleben gebe es sonst nur rund um eine Justizvollzugsanstalt. Dass sie abgerissen werde, sei ein wichtiges Symbol für die Glaubwürdigkeit des neuen Suchverfahrens. Landrat Jürgen Schulz betonte, die Worte der Vorredner hätten durchaus gutgetan, sparte aber nicht mit Kritik. Nach seiner Auffassung müsse der Bund die Trägerschaft des Mauerrests übernehmen. Damit einher müsste auch eine Diskussion abseits dieser „Mauersymbolik“ erfolgen. Die Auswirkungen der vergangenen 40 Jahre auf den Landkreis und dessen wirtschaftliche Entwicklung müssten aufgearbeitet werden. Eine Entschädigung, wie sie in Bayern für den Standort Wackersdorf erfolgte, sei nach seiner Auffassung angebracht. Wie weiß ist die weiße Landkarte? Martin Donat dankte der BGE und dem BMU als Vorsitzender des Atomausschusses des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Veranstaltung. Entscheidend sei, was auf den Abriss der Mauer folge. Das neue Standortauswahlgesetz überzeuge ihn nicht. Gorleben könne nie mehr „weiß“ auf der Landkarte werden, da hier am Ort eine Beteiligung der Anwohner von Beginn an schlichtweg nicht mehr möglich sei. Die Geschichte könne man nicht mehr ungeschehen machen, so Donat, aber man solle aus der Geschichte lernen. Als letzter sprach Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI Lüchow-Dannenberg. Er bedankte sich bei der BGE dafür, dass man nun miteinander sprechen könne und zeigte Verständnis auch für diejenigen, die enttäuscht seien, da die Erkundungen am Standort Gorleben beendet wurden Der „Stand-By-Betrieb“ des Bergwerks sei aber keine gute Lösung. Ehmke zeigte Unverständnis dafür, dass das Bergwerk nicht verfüllt oder geflutet wurde. So wirkten der Abriss der Mauer und der Gebäude ein wenig wie "Oberflächenkosmetik" Wolfgang Ehmke wünschte sich für die Zukunft, dass Bund und Land in der Region etwas auf den Weg bringen sollten. Die konkrete Forderung: eine Nachnutzung der alten Polizei-Kasernen Neu Tramm für eine Niederlassung der Ostfalia-Universität. „Reißt die Mauer in Gorleben ab und baut eine Universität im Wendland!“, so der Aufruf Ehmkes. Im Anschluss an die Veranstaltung wurde im Beisein der Anwesenden ein Rolltor der Außenanlagen demontiert. Im Anschluss fand die letzte öffentliche Befahrung des Bergwerks statt.

Contaminant Input to the local Environment from Buildings and Building Products

The guideline for sustainable building provides an extensive description of environmental protection objectives for sustainable building. In addition to the aforementioned objective it also envisages to minimize i.a. the following environmental effects caused by building: Global warming Destruction of the ozone layer Ground level ozone formation in the form of summer smog Acidification of soil and water as well as rain Overfertilization of water, ground water and soil Reduction or avoidance of building-related heatisland effects of urban structures compared to the surrounding area. Quelle: Umweltbundesamt

Fa. BMW AG Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (§ 16 BImSchG)

Die Firma BMW AG beabsichtigt die Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Lerchenauer Straße 76, 80809 München) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst den Neubau des Teilbereiches Karosseriebau, konkret die Errichtung des Gebäudes 36.2 ohne Anlagentechnik mit brandschutztechnischer Neubetrachtung des Gebäudes 36.0, ausgelöst durch einen Abbruch der Brandwand zwischen Gebäude 36.2 und dem bestehenden Gebäude 36.0. Für das Vorhaben wurde bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz die Teilgenehmigung nach §§ 8, 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. In einem späteren zweiten Antrag nach § 8 BImSchG werden die Errichtung und der Betrieb der Anlagentechnik im Gebäude 36.2 beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 9 UVPG in Verbindung mit 3.14 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die Bewertung des Standortes hat ergeben, dass bei den vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Einschätzung der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz besteht daher - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien - keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Änderung der Eisengießerei der Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG

Die Federal-Mogul R&L Friedberg Casting GmbH & Co. KG, Engelschalkstr. 1, 86316 Friedberg hat mit Antrag vom 03.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung der Gießerei am Standort in 86316 Friedberg Gemarkung Friedberg, Flur-Nrn. 778 und 777/1 beantragt. Die beantragte Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Erhöhung der Schmelzmenge der Öfen 3 und 4 von 2,5 t auf 2,9 t pro Tiegel bei gleich-bleibender Schmelzleistung (3571 kg/h) und gleichbleibender Ofenschaltung (maximal ein Ofen in Schmelzbetrieb und einer in Warmhaltebetrieb) - Erhöhung der täglichen Schmelzleistung der Öfen 3 und 4 von in der Summe 55 t/Tag auf maximal 65 t/Tag - Reduzierung der Schmelzleistung des Tandemofens 21/22 von 70 t/Tag auf nur noch 60 t/Tag - Abriss des Gebäudes 15 und künftige Nutzung der Fläche zum Lagern von Erzeugnissen - Einbau von 3 Toren in das Gebäude 14 (einmal Südwestseite und zweimal Nordseite) - Entfall der Bedienungseinrichtungen des Hochregals an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, Nutzen von nur noch 5 Ebenen - Einbau einer zusätzlichen Lichtkuppel sowie eines Innenkrans auf der obersten Ebene des Sandturms - Einbau einer Vernebelungsanlage über den Ausleerstationen der Gießstrecken - Aufstellen eines Containers mit einem Notstromaggregat für die gesamte Gießerei so-wie Stilllegung der bisher genutzten stationären und mobilen Notstromaggregate - Anheben der Schallleistung diverser Aggregate, bei denen weitere Schallschutzmaß-nahmen unverhältnismäßig aufwändig wären (hier speziell: Ventilatoren auf dem Dach des Gebäudes 13 zur Kühlwasserkühlung der Frequenzumrichter bzw. Induktionsspulen der Gießereiöfen).

Press release No. 1 / 22 - Plans approved for waste treatment plant and interim storage facility at the Asse mine

The Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) has taken another step towards the retrieval of radioactive waste from the Asse II mine. On 20 December 2021, it contracted out the draft and licensing planning for the waste treatment plant and interim storage facility. The contract went to a bidding consortium consisting of the companies Uniper Anlagenservice GmbH, Uniper Technologies GmbH and Brenk Systemplanung GmbH. The documents are to be presented by the end of 2023. Aiming to produce plans for technical facilities that are eligible for a licence The awarded contract envisages the preparation of the basic evaluation, as well as the preliminary, draft and licensing planning for the waste treatment plant and interim storage facility. This also includes the inside rooms, outdoor spaces, civil engineering works and traffic infrastructure, along with the structural design and technical equipment for buffering, characterisation, conditioning and interim storage of the radioactive waste that is to be retrieved from the Asse II mine. The aim is to produce draft and licensing plans that are eligible for a licence. Stefan Studt, Chair of the Management Board of the BGE, says: “The BGE is consistently pushing ahead with planning without creating irrevocable facts. That’s what we agreed to do at the end of last year as part of the so-called consideration process.” The contract includes expert technical and financial planning for a building that is ready for operation and economical in construction and operational processes, including demolition, along with the necessary facilities, taking account of all statutory and operational requirements. Dr Thomas Lautsch, Technical Managing Director of the BGE, says in relation to the awarding of the contract: “This work shows that we’re serious about the legally required retrieval process.” No irrevocable facts In accordance with the BGE’s retrieval plan of 2020, the awarded contract envisages the construction of a waste treatment plant and interim storage facility in the immediate vicinity of the existing site. As part of this, the facilities above ground are to be designed to allow the handling of around 100,000 cubic metres of retrieved low- and intermediate-level radioactive waste – including contaminated deposits. It is estimated that conditioning the radioactive waste in a manner that is failure-proof and suitable for transport will lead to a total volume of around 200,000 cubic metres in need of interim storage. The interim storage facility is to be designed for these volumes. The BGE plans to house the necessary plant areas for buffering, characterisation, conditioning and interim storage in a building complex with a view to optimising the use of three- and two-dimensional space. This requires licences under nuclear law, the Radiation Protection Act and the Radiation Protection Ordinance, among others. The facility will be designed for the handling of nuclear fuels in accordance with section 9 of the Atomic Energy Act, taking account of the specific location within a landscape conservation area. The area directly adjoins a protected biotope and a special area of conservation (SAC) in accordance with the European Habitats Directive. Only waste from the Asse II mine is handled and held on-site in interim storage. Most of the planning services are of a general nature and must be provided independently of the planned siting location. The BGE is therefore not creating any irrevocable facts with regard to the results of the consideration process. No moratorium on retrieval planning There have been intensive discussions in the region regarding the proposed siting of a waste treatment plant and interim storage facility near the Asse mine. In February 2021, the Asse-2 Monitoring Group, the Federal Environment Ministry and the Lower Saxony Ministry for the Environment agreed to review the siting decision. The Federal Environment Ministry commissioned four experts to carry out this review. On 18 October 2021, the experts published their report Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (external link, german only) (“Consideration of the site selection procedure for an interim storage facility as part of the retrieval of radioactive waste from the Asse II mine”). The report is currently undergoing intensive examination by all parties.  At present, the BGE is once again reviewing the arguments behind the siting of the waste treatment plant and interim storage facility – as called for by the consideration group. At the same time, it was agreed in February 2021 that there would be no interruption to current planning in order to avoid risking a delay to the planned start of retrieval in 2033. The current services were contracted out in accordance with this agreement. About the BGE The BGE is a federally owned company within the portfolio of the Federal Environment Ministry. On 25 April 2017, the BGE assumed responsibility from the Federal Office for Radiation Protection as the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. Its other tasks include searching for a repository site for the disposal of high-level radioactive waste produced in Germany on the basis of the Repository Site Selection Act, which entered into force in May 2017. The managing directors are Stefan Studt (Chair), Steffen Kanitz (Deputy Chair) and Dr Thomas Lautsch (Technical Managing Director).

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