2006 haben wir im Auftrag von Pro Natura BL, begleitet von der 'Arbeitsgruppe Tagfalterschutz', das Konzept 'Tagfalterschutz BL' erarbeitet. Nun geht es darum, die darin definierten Ziele und Massnahmen rasch umzusetzen. Ziel des Projekts ist es, alle im Kanton vorkommenden Arten langfristig zu erhalten. Hierbei werden zwei Stossrichtungen verfolgt: - Aufwertungsmassnahmen in Vorranggebieten für den Tagfalterschutz, mit Schwerpunkten in den Gemeinden Liesberg und Rothenfluh. - Artenschutzprojekte für vier besonders stark bedrohte Arten, das Bergkronwicken-Widderchen, das Rostbraune Wiesenvögelchen, den Violetten Silberfalter und den Skabiosenscheckenfalter. Verantwortlich für die Umsetzung des Konzepts ist die 'Arbeitsgruppe Tagfalterschutz', unterdessen Arbeitsgruppe der Pro Natura Baselland. Die Arbeiten werden von der Hintermann & Weber AG koordiniert. Zu unseren Aufgaben gehören u.a. das Initiieren und Begleiten von Umsetzungsmassnahmen, das Betreuen freiwilliger Helfer, die Beratung von Akteuren sowie Erfolgskontrolle und Berichterstattung. Das Projekt wird überwiegend von Pro Natura und vom Lotteriefonds Basel-Landschaft finanziert.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung europaweit bedeutsamer oder im Mitgliedstaat bedrohter Vogelarten und deren Lebensräume wichtig sind. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlandes (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Im Landschaftsprogramm Saarland werden großflächige strukturarme Landschaften gesondert behandelt. Diese sollen durch mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmte Maßnahmen in ihrer Strukturierung verbessert werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Teilbereiche strukturarmer Agrarlandschaften (Saar-Nied-Gau, Moselgau, Wahlener Platte) gerade auf Grund ihrer Strukturarmut eine hohe Bedeutung als Rast-, zum Teil auch Brutplatz gefährdeter Vogelarten des Offenlan-des (Kiebitz, Goldregenpfeifer, Mornellregenpfeifer) haben. In diesen Bereichen sind die Maßnahmen zur Strukturanreicherung sorgfältig mit den Belangen des Vogelschutzes abzustimmen, um diese nicht zu beeinträchtigen. Strukturaufwertungen in Agrarlandschaften sollen überwiegend entlang von Hauptwirtschaftswegen bevorzugt in Form von Hochgrün als Verbindungsachsen zwischen Siedlungsbereichen angelegt werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und darzustellen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.3 und Kapitel 10.3.2
Zur Ableitung von Schutzmassnahmen sind genaue Kenntnisse zur Dismigration und Raumnutzung der Dohlen notwendig. Entscheidend ist die mittlere und maximale Ansiedlungsentfernung vom Geburtsort.
Der Fachbereich 24 - Artenschutz, Vogelschutzwarte plant im Rahmen des Artenschutzprogrammes nach Paragraph 63 LG die Erarbeitung eines Artenschutzkonzeptes für gefährdete Tier- und Pflanzenarten der Feldflur. Ziel des Artenschutzkonzeptes ist es, den Erhaltungszustand von ausgewählten Flaggschiffarten und ihren Kielwasserarten, unter besonderer Berücksichtigung von planungsrelevanten Arten, zu verbessern bzw. zu stabilisieren. Dazu werden Maßnahmen geplant und empfohlen, Artenverbreitung in NRW analysiert, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung benannt und die besondere regionale Verantwortlichkeit für diese Arten auf Kreisebene dargestellt. Als Grundlage für die Erarbeitung des Artenschutzkonzeptes soll vom Werkvertragsnehmer eine Übersicht über mögliche Schutzmaßnahmen, ihre bisher bekannt gewordenen Auswirkungen und die Bedingungen für ihre Erfolge erarbeitet werden. Inhalt des Werkvertrags: Breite Recherche zu bisher bekannten Schutzmaßnahmen für charakteristische Tier- und Pflanzenarten der Feldflur und zu bisherigen Praxiserfahrungen mit diesen Maßnahmen (Literaturauswertung, Auswertung grauer Literatur, Nachfrage bei Personen/Institutionen, die bereits entsprechende Maßnahmen durchgeführt haben) Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischen Übersicht, in einem kurzen Bericht und Einpflegung der Literaturdaten in die Access-Datenbank des LANUV
Origin | Count |
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Bund | 267 |
Kommune | 3 |
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Zivilgesellschaft | 2 |
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