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Erfassung von Massenbewegungen im Umfeld von Siedlungsgebieten (GEORISK)

Das Projekt "Erfassung von Massenbewegungen im Umfeld von Siedlungsgebieten (GEORISK)" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Geologisches Landesamt.Ziel des Projektes ist es, Informationen aller Art ueber Massenbewegungen, ausgenommen Lawinen, zu sammeln und fuer andere Anwender bereitzustellen. Der Schwerpunkt liegt bei diesem Projekt in der Aufnahme von Massenbewegungen im Umfeld von Hauptsiedlungsgebieten des Bayerischen Alpenraumes. Die Punktdaten sind in einer ADABAS-Datenbank gespeichert und jederzeit abrufbar. Die Objektbeschreibungen sind in Word Perfect-Dateien abgelegt. Ergebnis: Die gesammelten Daten werden inzwischen von zahlreichen Kommunalbehoerden und Aemtern angefordert, um sie bei Planungsvorhaben beruecksichtigen zu koennen.

Frueherkennung und Vermeidung von Gefaehrdungspotentialen bei abfallwirtschaftlichen Massnahmen

Das Projekt "Frueherkennung und Vermeidung von Gefaehrdungspotentialen bei abfallwirtschaftlichen Massnahmen" wird/wurde gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Institut für Angewandte Physik.Entwicklung eines Frueherkennungssystems, anhand dessen das Risikopotential bei Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfaellen ermittelt werden kann. Identifizierung von Schwelgasen, getrennte Erfassung von halogenierten Kohlenwasserstoffen. Multisensorkopf zur Erfassung von krebserregenden Loesungsmitteln (Benzol etc.) in geringen Konzentrationen in Gemischen mit Ketonen, Alkoholen, Aldehyden etc. (Schnelltest, Verwendung neuronaler Netze).

Bewertung der Strömungsverhältnisse in der Elbe auf der Grundlage eines zweidimensionalen HN-Modells infolge von Veränderungen im abflusswirksamen Bereich - Elbe-Brücke der Staatsstraße 84, Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet von Dresden, Molenbrücke Dresden Pieschen

Das Projekt "Bewertung der Strömungsverhältnisse in der Elbe auf der Grundlage eines zweidimensionalen HN-Modells infolge von Veränderungen im abflusswirksamen Bereich - Elbe-Brücke der Staatsstraße 84, Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet von Dresden, Molenbrücke Dresden Pieschen" wird/wurde gefördert durch: Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt / Straßen- und Tiefbauamt Dresden / Straßenbauamt Meißen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik.Um Fragestellungen nach der Wirkung von vorhandener oder geplanter Bebauung im Nahbereich der Flüsse, von Altwassern oder durchströmten Altarmen sowie notwendiger Schutzkonzepte für einzelne Stadtteile bei Hochwasser beantworten zu können, werden zweidimensionale Simulationsmodelle in Kopplung mit Visualisierungen und einem Geo-Informations-System (GIS) erstellt. Im Bearbeitungszeitraum werden Fragen zu den als Retentionsbereich zu sichernden Überflutungsflächen, zur Wirkung von Bauwerken oder zur Anpassung der Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes sowie Detailfragen zu Verkehrsvorhaben und Brückenbauwerken im Nahbereiche der Elbe beantwortet.

Beurteilung des im Rahmen der Hochspannungs-Gleichstromuebertragung Daenemark-Deutschland eingesetzten 400-kV-Oelkabels im Rahmen einer Anzeige nach Paragraph 20 LWaG Mecklenburg-Vorpommern

Das Projekt "Beurteilung des im Rahmen der Hochspannungs-Gleichstromuebertragung Daenemark-Deutschland eingesetzten 400-kV-Oelkabels im Rahmen einer Anzeige nach Paragraph 20 LWaG Mecklenburg-Vorpommern" wird/wurde gefördert durch: Vereinigte Energiewerke AG (VEAG). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..Die VEAG plante in Zusammenarbeit mit ihrer daenischen Partnerfirma SEAS, ein im Prinzip einwandiges 400-kV-Oelkabel fuer die Hochspannungs-Gleichstromuebertragung zwischen Daenemark und Deutschland zu verlegen und zu betreiben. Von der insgesamt ca 170 km langen Trasse sollten ca 45 km durch die Ostsee verlaufen. Im Rahmen der Anzeige gemaess Paragraph 20 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Staatlichen Amt fuer Umwelt und Natur Rostock durch die VEAG sollte geprueft werden, ob durch das Kabel und die dazugehoerigen Einrichtungen eine nachteilige Verunreinigung der Kuestengewaesser zu besorgen war.

Gutachten zur moeglichen Auswirkung der Anlage zur Munitionsentsorgung der Munitions-Entsorgungs-Betriebsgesellschaft mbH Vogelsang (EVB) im Landkreis Torgau - Stellungnahme zum anlagenbezogenen Gewaesserschutz

Das Projekt "Gutachten zur moeglichen Auswirkung der Anlage zur Munitionsentsorgung der Munitions-Entsorgungs-Betriebsgesellschaft mbH Vogelsang (EVB) im Landkreis Torgau - Stellungnahme zum anlagenbezogenen Gewaesserschutz" wird/wurde gefördert durch: Staatliches Umweltfachamt Leipzig. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..Die EBV betreibt in Vogelgesang eine Anlage zur Entsorgung von Munition. Sie beabsichtigte, diese Anlage zu modernisieren und zu erweitern und stellte dazu einen Antrag auf wesentliche Aenderung gemaess Paragraph 15 BlmSchG. Das IWS sollte bewerten, ob sich die moeglichen Auswirkungen der geaenderten Anlage mit der Lage in einem Trinkwasserschutzgebiet vereinbaren liessen, oder ob ggfs zusaetzliche Schutzvorkehrungen ueber die Planungen hinaus getroffen werden muessten. Durch das IWS waren folgende Aufgabenschwerpunkte abzudecken: 1) Zu beruecksichtigende Betriebszustaende insbesondere Unter-/Uebernormalbetrieb, Leckagen und Stoerfaelle. 2) Beurteilung moeglicher Schadstoffemissionen. 3) Vorschlaege von Beschraenkungen, Teilverboten und Schutzvorkehrungen.

Gentechnikgesetz (GenTG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Kommission für die Biologische Sicherheit § 5 Aufgaben der Kommission § 5a (weggefallen) § 6 Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten, Gefahrenvorsorge Zweiter Teil Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen § 7 Sicherheitsstufen, Sicherheitsmaßnahmen § 8 Genehmigung, Anzeige und Anmeldung von gentechnischen Anlagen und erstmaligen gentechnischen Arbeiten § 9 Weitere gentechnische Arbeiten § 10 Genehmigungsverfahren § 11 Genehmigungsvoraussetzungen § 12 Anzeige- und Anmeldeverfahren § 13 (weggefallen) Dritter Teil Freisetzung und Inverkehrbringen § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen § 15 Zulassungsantrag bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16 Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16a Standortregister § 16b Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten § 16c Beobachtung § 16d Entscheidung der Behörde bei Inverkehrbringen § 16e Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtiges Saatgut Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften § 17 Verwendung von Unterlagen § 17a Vertraulichkeit von Angaben § 17b Kennzeichnung § 18 Anhörungsverfahren § 19 Nebenbestimmungen, nachträgliche Auflagen § 20 Einstweilige Einstellung § 21 Mitteilungspflichten § 22 Andere behördliche Entscheidungen § 23 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen § 24 (weggefallen) § 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten § 26 Behördliche Anordnungen § 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anmeldung § 28 Informationsweitergabe § 28a Unterrichtung der Öffentlichkeit § 28b Methodensammlung § 29 Auswertung und Bereitstellung von Daten § 30 Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 31 Zuständige Behörde und zuständige Bundesoberbehörde Fünfter Teil Haftungsvorschriften § 32 Haftung § 33 Haftungshöchstbetrag § 34 Ursachenvermutung § 35 Auskunftsansprüche des Geschädigten § 36 Deckungsvorsorge § 36a Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen § 37 Haftung nach anderen Rechtsvorschriften Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften § 38 Bußgeldvorschriften § 39 Strafvorschriften Siebter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 40 (weggefallen) § 41 Übergangsregelung § 41a (weggefallen) § 42 Anwendbarkeit der Vorschriften für die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Starkregenrisikomanagement in Berlin

Überflutungen durch Starkregen Starkregenrisikomanagement Gemeinschaftsaufgabe für Berlin Die Rolle der Wasserwirtschaft in Berlin Starke Regenfälle und die damit einhergehenden Überflutungen können, im Gegensatz etwa zu einem Flusshochwasser, auch in Berlin stadtweit auftreten – wobei eine präzise Vorhersage von Ort und Zeitpunkt solcher Ereignisse aktuell kaum möglich ist. In der Vergangenheit wurden in Berlin immer wieder Starkregenereignisse beobachtet (April 1902, August 1959, Juli 2016, Juni 2017, Juli 2017, Juli 2018, August 2019 etc.). Obwohl die Fließgeschwindigkeit und Zerstörungskraft des Wassers im Vergleich zu bergigen Regionen geringer sind, entstehen dennoch beträchtliche Schäden. Rund 34 % der Berliner Stadtfläche sind versiegelt, wodurch die natürliche Versickerung von Regenwasser stark eingeschränkt wird. Berlin wächst weiter. Das bestehende Kanalnetz ist nicht für Starkregenereignisse ausgelegt und kann nicht erweitert werden, was zu Überlastungen führt. Gleichzeitig nimmt durch den Klimawandel die Wahrscheinlichkeit von Starkregen weiter zu. Straßen können sich auch in Berlin in Fließwege verwandeln, kleine Gewässer anschwellen, und Schäden auch Abseits von Gewässern an Gebäuden, Fahrzeugen und der städtischen Infrastruktur entstehen. Angesichts der hohen Sachwerte Berlins – darunter Gebäude, kulturelle Einrichtungen und kritische Infrastrukturen – ist das Schadenspotenzial besonders groß. So beliefen sich die durchschnittlichen Versicherungsschäden in den letzten 20 Jahren auf 8,7 Millionen Euro pro Jahr (GDV). Ein absoluter Schutz vor Überflutungen durch Starkregen ist nicht möglich. Jedoch können die Schäden mit einem effektiven Risikomanagement und mit geeigneten Vorsorgemaßnahmen deutlich reduziert werden. Das Starkregenrisikomanagement umfasst die Analyse der Auswirkungen von Starkregen auf die Stadt sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge. Starkregengefahren- und darauf aufbauende Risikoanalysen sind die Grundlage für Handlungskonzepte zur Vermeidung oder Minderung von Starkregenschäden. Sie sensibilisieren Akteure sowie potenziell Betroffene und helfen, geeignete Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu planen. Während das Starkregenrisikomanagement darauf abzielt, Risiken zu minimieren und Schäden durch heftige, aber vergleichsweise seltene Regenfälle zu verhindern, konzentriert sich die Regenwasserbewirtschaftung auf „normale“ Regenfälle und ihre nachhaltige Speicherung, Behandlung, Nutzung und Ableitung. Berlin setzt dabei schon seit vielen Jahren auf das Prinzip der Schwammstadt. Das Management der Risiken durch Starkregen ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe. Dies bedeutet, dass zahlreiche unterschiedliche Ebenen beteiligt sind: Bundes- und Landesbehörden, die Bezirke, Landesbetriebe, Industrie- und Gewerbebetriebe, Infrastrukturbetreibende, aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen zusammenarbeiten, um sich auf mögliche Probleme und Gefahren vorzubereiten. Die klare Zuständigkeit und rechtliche Verankerung für die Anforderungen an ein Starkregenrisikomanagement fehlen derzeit. In Berlin liegt die behördliche Verantwortung für das Querschnittsthema auf Landes- und Bezirksebene, insbesondere in den Bereichen Stadtplanung, Stadtentwicklung, Straßen- und Hochbau, Wasserwirtschaft, Gewässerunterhaltung, in der Umwelt- und Verkehrsverwaltung, den Katastrophenbehörden sowie den nachgeordneten Bereichen wie Feuerwehr und Polizei. Weitere involvierte Stellen sind die Berliner Wasserbetriebe, andere Landesbetriebe und Infrastrukturträger. Um das Starkregenrisikomanagement voranzutreiben, koordiniert die für Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung den Prozess in Berlin. Ihre Hauptaufgaben sind die Schaffung von Grundlagen, Sensibilisierung für das Thema, die Klärung von Zuständigkeiten und Aufgaben sowie die Abstimmung zwischen verschiedenen Stellen des Senats, der Bezirke und weiterer Beteiligter. Zudem werden methodische Grundlagen eines Risikomanagements erarbeitet und Handlungsoptionen entwickelt. Die Senatsverwaltung unterstützte darüber hinaus das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bei der Erarbeitung einer Hinweiskarte Starkregengefahren für Berlin. Gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben werden Starkregengefahrenkarten entwickelt. Zudem arbeitet die Senatsverwaltung an einem Leitfaden, der die einzelnen Schritte und den Prozess des Starkregen-Risikomanagements darstellt und einen Maßnahmenkatalog enthalten soll. Es wird außerdem ein Kommunikationssystem entwickelt werden, das Verwaltungen und Bevölkerung beim Informationsaustausch während der Bewältigung starkregenbedingter Überflutungen unterstützt. Dazu ist im sogenannten SmartWater-Projekt das Teilprojekt „Konzept-Starkregen-Kommunikation“ geplant.

Störfallvorsorge

Die Störfallvorsorge dient der Minimierung der Gefahren von Unfällen mit gefährlichen Stoffen durch technische, organisatorische und managementspezifische Maßnahmen. Den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Verhütung schwerer Unfälle bildet die Störfall-Verordnung. Störfall-Verordnung Sachverständige § 29a BImSchG Überwachungsplan Öffentliche Bekanntmachung von Feststellungen gemäß § 23a Abs. 2 Satz 3 BImSchG Industriebetriebe, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sein können, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV ). Die Störfall-Verordnung beinhaltet konkrete Anforderungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr, die von den Betreibern und den Behörden umzusetzen sind. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die in Berlin vorhandenen Betriebe, die in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen (Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BImSchG) und die für den Vollzug der Störfall-Verordnung zuständigen Überwachungsbehörden. Der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage kann von den zuständigen Überwachungsbehörden durch eine Anordnung nach § 29 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Durchführung von bestimmten sicherheitstechnischen Prüfungen verpflichtet werden. Für die Durchführung derartiger Prüfungen kommen in erster Linie Sachverständige in Frage, die nach § 29 b BImSchG bekannt gegebenen sind. Die Bekanntgabe der Sachverständigen erfolgt nach den Anforderungen des § 29 b BImSchG sowie der 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (41. BImSchV) . Das Bekanntgabeverfahren für Sachverständige mit Geschäftssitz in Berlin wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Referat I C – als oberster Immissionsschutzbehörde des Landes Berlin durchgeführt. Die Bekanntgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet. Informationen über die bundesweit bekannt gegebenen Sachverständigen sind im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) enthalten. Weitere Informationen zu ReSyMeSa Der Überwachungsplan regelt die Überwachung von Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Hierbei handelt es sich um Bereiche, in denen bestimmte gefährliche Stoffe in solchen Mengen vorhanden sind, dass sie der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) unterliegen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt stellt hiermit den nach § 17 Absatz 1 der 12. BImSchV zu erstellenden Überwachungsplan für die Überwachung von Betriebsbereichen im Land Berlin als Verwaltungsvorschrift bereit. An dieser Stelle werden die Ergebnisse der Feststellungen nach § 23a Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz veröffentlicht.

Reduzierung von Schadstoffwirkungen bei Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen, Umspann- und Konverterplattformen und Seekabeln (RESOW)

Das Projekt "Reduzierung von Schadstoffwirkungen bei Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen, Umspann- und Konverterplattformen und Seekabeln (RESOW)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stichting Deltares.Offshore-Windenergieanlagen, Umspannplattformen und Konverterplattformen müssen in einer Weise konstruiert werden, dass weder bei der Errichtung noch bei dem Betrieb nach dem Stand der Technik vermeidbare Emissionen von Schadstoffen in der Meeresumwelt auftreten. Insbesondere für den Betrieb der Anlagen wird eine 'Nulleinleitung' angestrebt. Dennoch ist davon auszugehen, dass es beim Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen, Umspannplattformen und Konverterplattformen zu stofflichen Emissionen in den Wasserkörper und in die Luft kommt. Im F+E-Vorhaben sollten die Auswirkungen der Emissionen von Offshore-Windenergieanlagen, Umspannplattformen und Konverterplattformen in die Meeresumwelt und die Luft möglichst umfassend dargestellt werden. Dies umfasst die Beschreibung der üblichen Praxis (welche Stoffe werden üblicherweise in den genannten Anlagen angewandt, z.B. als Antifouling) und Einschätzungen darüber in welcher Menge die eingesetzten Stoffe in die Meeresumwelt gelangen. Im Anschluss an diese Betrachtungen soll im Vorhaben untersucht werden, wie die Emissionen durch die Verwendung der jeweils besten verfügbaren Technologie verringert werden könnten bzw. vermieden werden könnten und warum dies ggf. nicht umgesetzt wird. Darüber hinaus sollte im Vorhaben untersucht werden, welche Stoffe im Falle einer Havarie in die Meeresumwelt gelangen können und wie dem begegnet werden könnte (Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr).

Management of contaminated sites of the petrochemical industry

Environmental authorities globally are challenged with the complexity of problems associated with contaminated sites. For protecting human beings and the quality of the environmental media air, water and soil, the prevention and elimination of hazards as well as impact mitigation are crucial. This manual presents information and solution-oriented procedures for all stakeholders with a focus on identification, investigation, assessment and remediation of contaminated sites at typical facilities of the oil and gas industry, such as exploration sites, tank farms and refineries. Its application shall contribute to improving the technical and administrative management and the remediation of contaminated sites. Veröffentlicht in Broschüren, Leitfäden und Handbücher.

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