Die Durchführung einer ständigen großflächigen Ermittlung der Umweltradioaktivität resultiert aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl mit Erlass des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG). Dementsprechend sind erforderliche Meßmethoden vorzuhalten, um im Ereignisfall kurzfristig Strahlenschutzmaßnahmen für die Bevölkerung einzuleiten. Daraus ergeben sich Konzipierung, Aktualisierung und Durchführung der Programme für den Normal- und Intensivbetrieb sowie zur Datenverwaltung der Betrieb der Landesdatenzentrale (LDZ) nach StrVG im Rahmen des Integrierten Meß- und Informationssystems des Bundes (IMIS) zur Ermittlung der Umweltradioaktivität.
Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung werden die kerntechnischen Anlagen am Standort Greifswald/Lubmin hinsichtlich der Ableitungen(Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser sowie ihrer Auswirkungen auf die Umgebung (Immissionsüberwachung) unabhängig vom Betreiber durch spezielle Programme (Normalbetrieb und für Störfälle/Unfälle) der Umgebungsüberwachung und mittels Kernanlagenfernüberwachung überwacht.
Weitere Aufgaben sind :
- Die Durchführung eines Strahlenschutzbereitschaftsdienstes
- DieLokalisierung radioaktiver Stoffe und Durchführung entsprechender Messungen, die Abschätzung des Gefährdungspotentials und Festlegung der erforderlichen Strahlenschutz- und Transportsicherheitsmaß-nahmen und die Organisation des Abtransports bei Kernbrennstoffen sowie meßtechnische Amtshilfe für andere Landesbehörden im Rahmen der Nuklearen Nachsorge
- Die Aufsicht bei der Beförderung von Kernbrennstoffen im Straßenverkehr und im Schiffsverkehr außerhalb des Hafenbereiches erfolgt auf der Grundlage der ¿Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen - Gefahrgutverordnung Straße -" und der dazu erlassenen Richtlinien als fachlich zuständige Aufsichtsbehörde
- Kontrolle der Überwachungsberichte der Betreiber der kerntechnischer Anlagen sowie die Zusammen-fassung, fachliche Beurteilung und Publikation der ermittelten Umweltradioaktivitätsmeßdaten
Die Beförderungsmenge von Gefahrgut im Bereich der Binnenschifffahrt ist im Vergleich zu der anderer Verkehrsträger sehr hoch. Die Regelungen des Gefahrguttransportes sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und in dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) geregelt. Den Hauptanteil mit ca. 80% der in der Binnenschifffahrt transportierten Gefahrgüter bilden Güter der Gefahrklasse 3 'Entzündbare flüssige Stoffe', wie z.B. Mineralölerzeugnisse und Gase. Jedoch kann derzeit keine retrospektive und systematische Auswertung der aktuell transportierten meldepflichtigen Gefahrgüter erfolgen, da Transportdaten der Schiffe nach dem Erreichen des Zielortes innerhalb von 24 Stunden aus dem Meldesystemen (MIB) gelöscht werden. Wie bei allen Verkehrsträgern lässt sich ein potenziell vorhandenes Sicherheitsrisiko auch beim Gefahrguttransport im Binnenbereich nicht ausschließen. Im Falle einer Havarie können neben finanzielle Schäden in Millionenhöhe auch erhebliche Umweltschäden entstehen. Des Weiteren kann von einem havarierten Schiff eine direkte und indirekte Gefahr für Leib und Leben ausgehen. Für die bei einer Bergung beteiligten Personen stellen die transportierten Gefahrgüter eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Das Schiffsunglück der 'Waldhof' im Januar 2011 hat nach vorsichtigen Einschätzungen des Beratungsinstitut NEA einen finanziellen Schaden in Höhe von 50-60 Millionen Euro verursacht.