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WIR! - Elbe Valley - BG Wohnen-plus, Teilprojekt 2: Wohnen im Bestand

WIR! - Elbe Valley - BG Wohnen-plus, Teilprojekt 1: Wissenschaftliche Grundlagen und Transfer

Mehr Wohnen - Innovative Ansätze für gemeinschaftliches Wohnen und integrierte Quartiersentwicklung. Teilprojekt D: Reallabor - Organisation, Rahmenbedingungen, Förderungen

Mehr Wohnen - Innovative Ansätze für gemeinschaftliches Wohnen und integrierte Quartiersentwicklung. Teilprojekt A: Koordination, Akteur*innen, Wirkung und Transfer

UBA-CO₂-Rechner: Jetzt auch für Haushalte einfach nutzbar

<p> <p>Der UBA-CO₂-Rechner hilft, einfach, aber wissenschaftlich fundiert die eigene CO₂-Bilanz zu ermitteln. Bei der jährlichen Datenaktualisierung wurden weitere Verbesserungen umgesetzt, etwa bei der Erfassung von Strombezügen und der Berücksichtigung von Nicht-CO₂-Effekten des Luftverkehrs. Zudem wurde ein CO₂-Haushaltsrechner eingeführt und der Veranstaltungsrechner mit Speicherfunktion versehen.</p> </p><p>Der UBA-CO₂-Rechner hilft, einfach, aber wissenschaftlich fundiert die eigene CO₂-Bilanz zu ermitteln. Bei der jährlichen Datenaktualisierung wurden weitere Verbesserungen umgesetzt, etwa bei der Erfassung von Strombezügen und der Berücksichtigung von Nicht-CO₂-Effekten des Luftverkehrs. Zudem wurde ein CO₂-Haushaltsrechner eingeführt und der Veranstaltungsrechner mit Speicherfunktion versehen.</p><p> Jahresupdate des UBA-CO2-Rechners <p>Ob beim Heizen oder beim Autofahren: Auf Basis von erneuerbaren Energien kommt Energie immer mehr elektrisch „ins Haus“. Das stellt auch die Ermittlung des persönlichen CO2-Fußabdrucks vor neue Herausforderungen. Neue Großverbraucher wie Wärmepumpe und E-Auto mit eigenen Stromverträgen einerseits, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher andererseits müssen detaillierter erfasst und auseinandergehalten werden. Neben dem jährlichen Datenupdate wurde im UBA-CO2-Rechner deshalb die Erfassung von Strombezug und Stromerzeugung überarbeitet und an die erste Stelle der Erfassung gesetzt.&nbsp;</p> <p>Eine weitere Neuerung fällt weniger auf. Bei der Berechnung der Klimawirkung von Flugreisen werden die sogenannten Nicht-CO2-Effekte, die zum Beispiel aus Kondensstreifen und Stickoxidemissionen entstehen, nicht mehr pauschal, sondern in Abhängigkeit von Flugrouten ermittelt. Jede Flugroute wird individuell berechnet. So verursachen zum&nbsp;Beispiel Flüge in polaren Regionen höhere Nicht-CO2 Effekte durch Stickstoffoxide (NOx) und Wasserdampf. Diese genauere Berechnung wurde durch Forschungsarbeiten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Auftrag des Umweltbundesamts möglich. Mehr Informationen zur Klimawirkung des Flugverkehrs finden sich in der UBA-Broschüre „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirkung-des-luftverkehrs">Klimawirkung des Luftverkehrs</a>“.</p> <p>Fortschritte in der Klimapolitik machen sich auch in der persönlichen CO2-Bilanz bemerkbar. So sind die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen erstmalig unter 10 Tonnen CO2-Äquivalente pro Person und Jahr gesunken. Dabei werden im UBA-CO2-Rechner nicht nur die in Deutschland entstehenden Treibhausgasemissionen, sondern auch die Emissionen von importierten Gütern berücksichtigt. Auf persönlicher Ebene kann dieser Wert mit wenigen sogenannten Big Points wie Wohnraumdämmung, Sparduschkopf, pflanzenbetonter Ernährung oder E-Auto weiter halbiert werden (siehe Abbildung). Dies lässt sich auch einfach mit dem UBA-CO2-Rechner mit eigenen Werten nachrechnen.</p> CO2-Haushaltsrechner und Veranstaltungsrechner als erweitertes Angebot <p>Vielfach wurde ein „CO2-Haushaltsrechner“ von Nutzer*innen gewünscht, jetzt ist er da. Mit diesem neuen Angebot können auch Paare, Familien oder Wohngemeinschaften einfach eine gemeinsame CO2-Bilanz für alle Bewohner*innen erstellen. Verbräuche, die wie beim Strom oder beim Heizen von allen verursacht werden, müssen nur noch einmal eingegeben werden. Gleichzeitig sind aber weiterhin personenscharfe Angaben für den Konsum z.B. bei Flugreisen oder der Autonutzung möglich.&nbsp;</p> <p>Grundlegend überarbeitet wurde der CO2-Rechner für Veranstaltungen. Die neue Speicherfunktion ist vor allem hilfreich für die Bilanzierung von Veranstaltungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden sollen. Die Bearbeitungstiefe lässt sich jetzt besser steuern. So kann der Energieverbrauch des genutzten Gebäudes entweder über eine einfache Verbrauchsschätzung über die Veranstaltungsfläche oder über die genaue Eingabe einzelner Verbrauchswerte erfasst werden. Auch bei der Besuchermobilität gibt es verschieden umfangreiche Erfassungsmöglichkeiten von „ganz einfach“ bis „ganz genau“. Auch digitale Veranstaltungen können mit dem Rechner bilanziert werden.</p> Über den UBA-CO2-Rechner <p>Mit dem UBA-CO2-Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO2-Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen*Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einsatzmoeglichkeiten-des-uba-co2-rechners-in">Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen</a>“ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Das gesteigerte öffentliche Interesse am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> hat die Zugriffszahlen seit 2018 vervielfacht.</p> <p>Datengrundlage für den UBA-CO2-Rechner sind unter anderem die jeweils aktuellen Daten der <a href="https://ag-energiebilanzen.de/">AG Energiebilanzen</a> zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsdaten#tremod">Emissionsberechnungsmodell TREMOD</a> für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA-CO2-Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Hintergrundinformationen zur Version 5.0</a>“.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt

<p> So können Sie Neukäufe vermeiden <ul> <li>Kaufen Sie gebraucht anstatt neu.</li> <li>Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen.</li> <li>Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen.</li> <li>Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen.</li> <li>Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote.</li> </ul> Gewusst wie <p><strong>Neukauf schadet der Umwelt: </strong>Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/stufen_des_nachhaltigen_konsums.jpg"> </a> <strong> Die fünf Stufen des nachhaltigen Konsums </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt <p><strong>Secondhand spart Geld:</strong> Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei <a href="https://www.rebuy.de/">rebuy</a>) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft.</p> <p><strong>Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte sowie gemeinnützige und kommerzielle Anbieter:&nbsp;</strong>Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt sowie Secondhand- und <a href="https://glossardeswandels.de/#/?term=Umsonstladen">Umsonstläden</a>. Auch nehmen die &nbsp;Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern und in den Sozialen Medien zu. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. <a href="https://www.ebay.de/">ebay</a>, <a href="https://www.kleinanzeigen.de/">Kleinanzeigen</a>, <a href="https://www.vinted.de/">Vinted</a>, <a href="https://www.refurbed.de/">refurbed</a>, <a href="https://www.medimops.de/">Medimops</a>). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen.</p> <p><strong>Tauschen statt Kaufen:</strong> Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig <a href="https://www.kleidertausch.de/">Kleidertauschpartys </a>veranstaltet. Hier können alle Teilnehmenden mitbringen, was sie nicht mehr benötigen und kostenfrei mitnehmen, was ihnen gefällt. In der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_%C3%B6ffentlicher_B%C3%BCcherschr%C3%A4nke_in_Deutschland">Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland</a> sind frei zugängliche Orte zum Büchertausch aufgeführt.</p> <p><strong>Besitz bedeutet Aufwand:</strong> Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf.</p> <p><strong>Nutzen statt besitzen</strong></p> <p>Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/teilen-der-nachbarschaft">Nachbarschaft</a> ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es <strong>Webseiten</strong> wie <a href="https://pumpipumpe.ch/%20">pumpipumpe</a>, <a href="https://www.tauschticket.de/">Tauschticket</a>, <a href="https://nebenan.de/">nebenan.de</a> und <a href="https://fainin.com/">fainin</a>, um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an.</p> <p><strong>Nutzen Sie Büchereien:&nbsp;</strong>Büchereien werden durch die öffentliche Hand gefördert und ermöglichen es, Bücher kostenfrei oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag auszuleihen. In vielen Büchereien können auch DVDs, Musik-CDs, Spiele und digitale Medien ausgeliehen werden. Manche Büchereien vermieten Räume oder veranstalten Events wie Repair Cafés. In vielen Städten gibt es zudem eine <a href="https://connect.oclc.org/bib-der-dinge">Bibliothek der Dinge</a>. Dort können Gegenstände wie Werkzeuge, Elektrogeräte, Sportgeräte, Partyzubehör, Spielzeug und Musikinstrumente ausgeliehen werden. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige&nbsp;<a href="https://fashionchangers.de/mieten-statt-kaufen-hier-kannst-du-kleidung-und-accessoires-bequem-ausleihen/">hier</a>&nbsp;vorgestellt werden.</p> <p><strong>Fahrzeuge teilen:</strong> In vielen Regionen Deutschlands wird <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten-)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Im Freundeskreis und an Nachbarn*Nachbarinnen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften praktisch, geldsparend und umweltschonend sein.</p> <strong>Galerie: Elektrogeräte länger nutzen - Ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>G</strong><strong>emeinschaftliches Wohnen:</strong> Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden.</p> <p><strong>Gartenprojekte und Lebensmittel: </strong>Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche <a href="https://urbane-gaerten.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick">gemeinschaftliche Gartenprojekte</a> etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur <a href="https://www.solidarische-landwirtschaft.org/solawis-finden/karte">Solidarischen Landwirtschaft</a>, bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird.</p> <p>Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über <a href="https://foodsharing.de/">Foodsharing</a>) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. &nbsp;Die <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.tgtg&amp;hl=de&amp;gl=US">App TooGoodTooGo</a> bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Zudem gibt es einige Online-Versandhändler, bei denen Lebensmittel, die im Handel aussortiert wurden, beispielsweise wegen Verpackungsumstellungen, Überproduktionen, Transportschäden sowie und kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu günstigen Preisen bestellt werden können (z.B. <a href="https://www.motatos.de/">Motatos</a>, <a href="https://sirplus.de/">Sirplus</a>, <a href="https://www.lebensmittel-sonderposten.de/">Lebensmittel-Sonderposter.de</a>).</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich.</a> Pflegen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291">reparieren</a> Sie Ihre Dinge.</li> <li>Betrachten Sie die Gegenstände/den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemandem anderen gefallen.</li> <li>Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96200">Siegel</a> können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775_0.jpg"> </a> <strong> Mit diesen fünf TOP-Umweltsiegeln behalten Sie im Labeldschungel den Überblick. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p><strong>Beispiel Wohngemeinschaft: </strong>Durch Wohngemeinschaften können CO2-Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO2-Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist es auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden.</p> <p><strong>Beispiel Carsharing:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/carsharing#hintergrund">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Beispiel Lebensmittel:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschadens.</p> <p>Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei Verbraucher*innen (§ 476 BGB)</p> <p>Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den*die Entleihende*n keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Regelungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.</p> <p>Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Es wird nicht unterschieden in Mietverhältnisse einerseits zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen (Business-to-Consumer, kurz B2C) und andererseits zwischen Privatpersonen untereinander (Consumer-to-Consumer, kurz C2C). Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.</p> </p><p> So können Sie Neukäufe vermeiden <ul> <li>Kaufen Sie gebraucht anstatt neu.</li> <li>Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen.</li> <li>Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen.</li> <li>Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen.</li> <li>Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p><strong>Neukauf schadet der Umwelt: </strong>Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/stufen_des_nachhaltigen_konsums.jpg"> </a> <strong> Die fünf Stufen des nachhaltigen Konsums </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Secondhand spart Geld:</strong> Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei <a href="https://www.rebuy.de/">rebuy</a>) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft.</p> <p><strong>Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte sowie gemeinnützige und kommerzielle Anbieter:&nbsp;</strong>Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt sowie Secondhand- und <a href="https://glossardeswandels.de/#/?term=Umsonstladen">Umsonstläden</a>. Auch nehmen die &nbsp;Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern und in den Sozialen Medien zu. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. <a href="https://www.ebay.de/">ebay</a>, <a href="https://www.kleinanzeigen.de/">Kleinanzeigen</a>, <a href="https://www.vinted.de/">Vinted</a>, <a href="https://www.refurbed.de/">refurbed</a>, <a href="https://www.medimops.de/">Medimops</a>). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen.</p> <p><strong>Tauschen statt Kaufen:</strong> Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig <a href="https://www.kleidertausch.de/">Kleidertauschpartys </a>veranstaltet. Hier können alle Teilnehmenden mitbringen, was sie nicht mehr benötigen und kostenfrei mitnehmen, was ihnen gefällt. In der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_%C3%B6ffentlicher_B%C3%BCcherschr%C3%A4nke_in_Deutschland">Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland</a> sind frei zugängliche Orte zum Büchertausch aufgeführt.</p> <p><strong>Besitz bedeutet Aufwand:</strong> Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf.</p> <p><strong>Nutzen statt besitzen</strong></p> <p>Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/teilen-der-nachbarschaft">Nachbarschaft</a> ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es <strong>Webseiten</strong> wie <a href="https://pumpipumpe.ch/%20">pumpipumpe</a>, <a href="https://www.tauschticket.de/">Tauschticket</a>, <a href="https://nebenan.de/">nebenan.de</a> und <a href="https://fainin.com/">fainin</a>, um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an.</p> <p><strong>Nutzen Sie Büchereien:&nbsp;</strong>Büchereien werden durch die öffentliche Hand gefördert und ermöglichen es, Bücher kostenfrei oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag auszuleihen. In vielen Büchereien können auch DVDs, Musik-CDs, Spiele und digitale Medien ausgeliehen werden. Manche Büchereien vermieten Räume oder veranstalten Events wie Repair Cafés. In vielen Städten gibt es zudem eine <a href="https://connect.oclc.org/bib-der-dinge">Bibliothek der Dinge</a>. Dort können Gegenstände wie Werkzeuge, Elektrogeräte, Sportgeräte, Partyzubehör, Spielzeug und Musikinstrumente ausgeliehen werden. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige&nbsp;<a href="https://fashionchangers.de/mieten-statt-kaufen-hier-kannst-du-kleidung-und-accessoires-bequem-ausleihen/">hier</a>&nbsp;vorgestellt werden.</p> <p><strong>Fahrzeuge teilen:</strong> In vielen Regionen Deutschlands wird <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12617">Carsharing</a> angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten-)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Im Freundeskreis und an Nachbarn*Nachbarinnen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften praktisch, geldsparend und umweltschonend sein.</p> <strong>Galerie: Elektrogeräte länger nutzen - Ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_blau_karussel1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/sharepic_bigpoint_handy_karussel3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>G</strong><strong>emeinschaftliches Wohnen:</strong> Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden.</p> <p><strong>Gartenprojekte und Lebensmittel: </strong>Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche <a href="https://urbane-gaerten.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick">gemeinschaftliche Gartenprojekte</a> etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur <a href="https://www.solidarische-landwirtschaft.org/solawis-finden/karte">Solidarischen Landwirtschaft</a>, bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird.</p> <p>Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über <a href="https://foodsharing.de/">Foodsharing</a>) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. &nbsp;Die <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.tgtg&amp;hl=de&amp;gl=US">App TooGoodTooGo</a> bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Zudem gibt es einige Online-Versandhändler, bei denen Lebensmittel, die im Handel aussortiert wurden, beispielsweise wegen Verpackungsumstellungen, Überproduktionen, Transportschäden sowie und kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu günstigen Preisen bestellt werden können (z.B. <a href="https://www.motatos.de/">Motatos</a>, <a href="https://sirplus.de/">Sirplus</a>, <a href="https://www.lebensmittel-sonderposten.de/">Lebensmittel-Sonderposter.de</a>).</p> <p>&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich.</a> Pflegen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106291">reparieren</a> Sie Ihre Dinge.</li> <li>Betrachten Sie die Gegenstände/den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemandem anderen gefallen.</li> <li>Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96200">Siegel</a> können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775_0.jpg"> </a> <strong> Mit diesen fünf TOP-Umweltsiegeln behalten Sie im Labeldschungel den Überblick. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p><strong>Beispiel Wohngemeinschaft: </strong>Durch Wohngemeinschaften können CO2-Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO2-Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist es auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden.</p> <p><strong>Beispiel Carsharing:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/carsharing#hintergrund">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Beispiel Lebensmittel:</strong> Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">hier</a> nachzulesen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschadens.</p> <p>Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei Verbraucher*innen (§ 476 BGB)</p> <p>Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den*die Entleihende*n keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Regelungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.</p> <p>Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Es wird nicht unterschieden in Mietverhältnisse einerseits zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen (Business-to-Consumer, kurz B2C) und andererseits zwischen Privatpersonen untereinander (Consumer-to-Consumer, kurz C2C). Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Mehr Wohnen - Innovative Ansätze für gemeinschaftliches Wohnen und integrierte Quartiersentwicklung. Teilprojekt C: Betrieb Reallabor Mehr Wohnen in Berliner Großwohnsiedlung Neu-Hohenschönhausen

Mehr Wohnen - Innovative Ansätze für gemeinschaftliches Wohnen und integrierte Quartiersentwicklung. Teilprojekt B: Bestandsaufnahme (Stadt)Raum, Reallabor

Wohnen im Alter - Handreichung "Wie geht es Weiter?"

In dem vom Umweltbundesamt geförderten Projekt „Wohnfläche nutzen“ der Grünen Liga stehen die Möglichkeiten des Umbaus im Einfamilienhaus-Bestand, der aktive Umgang mit dem Wohnen im Alter und mit dem oft ungenutzten Wohnraum im Mittelpunkt. Neben verschiedenen Veranstaltungen und Webinaren werden in dem Projekt auch verschiedene Checklisten und Handreichungen erarbeitet. Mit der im November 2024 veröffentlichten Publikation „Wie geht es weiter? Anregungen und Tipps für Untermiete, Umbau und gemeinschaftliches Wohnen“ werden u. a. ältere Menschen angesprochen, deren Wohnung oder Eigenheim inzwischen zu groß geworden ist. Darin geht es um die Weiterentwicklung der eigenen Wohnsituation, um Wohnideen, Aspekte des Zusammenwohnens und des Umbauens, um mögliche Vermittlungs- und Serviceleistungen sowie um geeignete Rechtsformen und Regelungen in Bezug auf die Vermietung von Wohnraum. Viele Erkenntnisse, die in die Handreichung eingeflossen sind, werden von der Grünen Liga und dem Verband Wohneigentum auch in der Webinarreihe „Vom Einfamilien- zum Mehrpersonenhaus“ thematisiert. Mit der im November 2024 veröffentlichten Publikation „Wie geht es weiter? Anregungen und Tipps für Untermiete, Umbau und gemeinschaftliches Wohnen“ werden u. a. ältere Menschen angesprochen, deren Wohnung oder Eigenheim inzwischen zu groß geworden ist. Darin geht es um die Weiterentwicklung der eigenen Wohnsituation, um Wohnideen, Aspekte des Zusammenwohnens und des Umbauens, um mögliche Vermittlungs- und Serviceleistungen sowie um geeignete Rechtsformen und Regelungen in Bezug auf die Vermietung von Wohnraum. Viele Erkenntnisse, die in die Handreichung eingeflossen sind, werden von der Grünen Liga und dem Verband Wohneigentum auch in der Webinarreihe „Vom Einfamilien- zum Mehrpersonenhaus“ thematisiert. Die Handreichung ist als pdf im Volltext abrufbar unter: www.grueneliga.de/images/Bilder/Wohnen/2024-11-19_Wohnraum-Handreichung.pdf Die Handreichung ist als pdf im Volltext abrufbar unter: www.grueneliga.de/images/Bilder/Wohnen/2024-11-19_Wohnraum-Handreichung.pdf

Förderbekanntmachung zu Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte

Bild: Hans auf Pixabay - Ulm Nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Politik und Verwaltung wird sozialen Innovationen ein hohes Potenzial zugeschrieben, kontextspezifische und demokratiefördernde Lösungen für drängende Probleme anzubieten. Es geht dabei um neue soziale Praktiken, das heißt neue Formen des Zusammenlebens und Wirtschaftens, neue Organisationsmodelle. Beispiele in der Stadtentwicklung sind: neue Wohnpraktiken, wie gemeinschaftliches Wohnen oder Wohntauschbörsen, Finanzierungs- und Eigentumsmodelle wie Genossenschaften, privat-öffentliche Kooperationsmodelle, bodenpolitische Instrumente wie Konzeptvergaben, Sharing-Geschäftsmodelle, Verwaltungsinnovationen wie Beteiligungsverfahren oder die Zusammenarbeit der Kommune mit Sozialunternehmen. Mit dem neuen Förderformat „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte" beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung ab Ende 2024 sozial-ökologische Forschungsprojekte zu Sozialen Innovationen zu fördern. In den Transformationsclustern wird erforscht und erprobt, welches Potenzial Soziale Innovationen für eine nachhaltige Stadtentwicklung konkret haben, wie dieses Potenzial erschlossen werden kann und wie sozial-innovative Lösungsansätze in eine breite Anwendung gebracht werden können. Die Förderrichtlinie ist als eine Rahmenbekanntmachung konzipiert, die Veröffentlichungen von Förderaufrufen – in der Regel alle zwei Jahre – vorsieht. Die Bewerbungsphase für den ersten Förderaufruf zum Thema „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen" ist eröffnet. Projektskizzen können bis zum 23.02.2024 eingereicht werden. Weitere Informationen: Zur Bekanntmachung „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte" Zum ersten Förderaufruf „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen" Zur FONA-Website der Fördermaßnahm Quelle: BMBF

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