In dem vom Umweltbundesamt geförderten Projekt „Wohnfläche nutzen“ der Grünen Liga stehen die Möglichkeiten des Umbaus im Einfamilienhaus-Bestand, der aktive Umgang mit dem Wohnen im Alter und mit dem oft ungenutzten Wohnraum im Mittelpunkt. Neben verschiedenen Veranstaltungen und Webinaren werden in dem Projekt auch verschiedene Checklisten und Handreichungen erarbeitet. Mit der im November 2024 veröffentlichten Publikation „Wie geht es weiter? Anregungen und Tipps für Untermiete, Umbau und gemeinschaftliches Wohnen“ werden u. a. ältere Menschen angesprochen, deren Wohnung oder Eigenheim inzwischen zu groß geworden ist. Darin geht es um die Weiterentwicklung der eigenen Wohnsituation, um Wohnideen, Aspekte des Zusammenwohnens und des Umbauens, um mögliche Vermittlungs- und Serviceleistungen sowie um geeignete Rechtsformen und Regelungen in Bezug auf die Vermietung von Wohnraum. Viele Erkenntnisse, die in die Handreichung eingeflossen sind, werden von der Grünen Liga und dem Verband Wohneigentum auch in der Webinarreihe „Vom Einfamilien- zum Mehrpersonenhaus“ thematisiert.
Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt So können Sie Neukäufe vermeiden Kaufen Sie gebraucht anstatt neu. Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen. Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen. Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen. Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote. Gewusst wie Neukauf schadet der Umwelt: Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden. Secondhand spart Geld: Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei rebuy ) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft. Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte, gemeinnützige und kommerzielle Anbieter: Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt und Secondhand- sowie Umsonstläden , sowie auch immer mehr Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. ebay , Kleinanzeigen , Vinted , refurbed , Medimops ). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen. Tauschen statt Kaufen: Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig Kleidertauschpartys veranstaltet. Hier kann jeder mitbringen, was er nicht mehr benötigt und kostenfrei mitnehmen, was gefällt. In der Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland sind frei zugänglich Orte zum Büchertausch aufgeführt. Besitz bedeutet Aufwand: Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf. Nutzen statt besitzen: Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der Nachbarschaft ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es Webseiten wie pumpipumpe , Tauschticket , nebenan.de und fainin , um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an. Bücher kann man in der örtlichen Bücherei oft kostenlos oder für einen geringen Mitgliedsbeitrag ausleihen. Immer mehr Büchereien bieten neben Büchern auch andere Ausleih-Gegenstände an wie DVDs, Hörbuch-Figuren für Kinder, Spiele und manchmal sogar Elektrogeräte. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige hier vorgestellt werden. Fahrzeuge teilen: In vielen Regionen Deutschlands wird Carsharing angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Freund*innen oder Nachbar*innen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften eine Idee sein. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz G emeinschaftliches Wohnen: Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden. Gartenprojekte und Lebensmittel: Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche gemeinschaftliche Gartenprojekte etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur Solidarischen Landwirtschaft , bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird. Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über Foodsharing ) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. Die App TooGoodTooGo bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie, was Sie haben, solange wie möglich. Pflegen und reparieren Sie Ihre Dinge. Betrachten Sie die Gegenstände/ den Inhalt Ihrer Wohnung und insbesondere Ihres Kleiderschranks. Was Sie nicht mehr nutzen, könnte jemand anderes gefallen. Achten Sie bei jedem Neukauf auf möglichst ökologische und fair-gehandelte Produkte. Siegel können bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten unterstützen. Hintergrund Umweltsituation: Beispiel Wohngemeinschaft: Durch Wohngemeinschaften können CO 2 -Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO 2 -Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschranke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Millionen Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Beispiel Carsharing: Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist hier nachzulesen. Beispiel Lebensmittel: Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist hier nachzulesen. Gesetzeslage: Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschaden. Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei einem Verbraucher (§ 476 BGB) Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den Entleihendenr keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Reglungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe,über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.. Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Sie unterscheiden dabei nicht zwischen Mietverhältnissen zwischen Unternehmen und Verbrauchern einerseits und zwischen Privatpersonen andererseits. Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.
Bild: Hans auf Pixabay - Ulm Nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Politik und Verwaltung wird sozialen Innovationen ein hohes Potenzial zugeschrieben, kontextspezifische und demokratiefördernde Lösungen für drängende Probleme anzubieten. Es geht dabei um neue soziale Praktiken, das heißt neue Formen des Zusammenlebens und Wirtschaftens, neue Organisationsmodelle. Beispiele in der Stadtentwicklung sind: neue Wohnpraktiken, wie gemeinschaftliches Wohnen oder Wohntauschbörsen, Finanzierungs- und Eigentumsmodelle wie Genossenschaften, privat-öffentliche Kooperationsmodelle, bodenpolitische Instrumente wie Konzeptvergaben, Sharing-Geschäftsmodelle, Verwaltungsinnovationen wie Beteiligungsverfahren oder die Zusammenarbeit der Kommune mit Sozialunternehmen. Mit dem neuen Förderformat „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte" beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung ab Ende 2024 sozial-ökologische Forschungsprojekte zu Sozialen Innovationen zu fördern. In den Transformationsclustern wird erforscht und erprobt, welches Potenzial Soziale Innovationen für eine nachhaltige Stadtentwicklung konkret haben, wie dieses Potenzial erschlossen werden kann und wie sozial-innovative Lösungsansätze in eine breite Anwendung gebracht werden können. Die Förderrichtlinie ist als eine Rahmenbekanntmachung konzipiert, die Veröffentlichungen von Förderaufrufen – in der Regel alle zwei Jahre – vorsieht. Die Bewerbungsphase für den ersten Förderaufruf zum Thema „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen" ist eröffnet. Projektskizzen können bis zum 23.02.2024 eingereicht werden. Weitere Informationen: Zur Bekanntmachung „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte" Zum ersten Förderaufruf „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen" Zur FONA-Website der Fördermaßnahm Quelle: BMBF
Bild: Barczewski Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf Modul 1 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ vom 2. November 2023. Ziel des Förderaufrufs ist es, Vorhaben zu fördern, die das Potential Sozialer Innovationen für eine nachhaltige und klimafreundliche Bestandserneuerung von Wohngebäuden, Umnutzungen von Nichtwohngebäuden sowie eine effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen in Transformationsclustern erforschen und erschließen. Städtische Siedlungsgebiete sind die Hauptemittenten von Treibhausgas- und anderen umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen sowie für einen erheblichen Teil der Flächenversiegelung, gerade auch im Stadtumland ursächlich. Der Gebäudesektor ist dabei einer der entscheidenden Treiber dieser Entwicklung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die CO2-Emissionen im Gebäudesektor um weitere 40 Prozent zu reduzieren und die Flächeninanspruchnahme auf unter 30 ha pro Tag neuversiegelte Fläche zu begrenzen. Die gesetzten Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele sind nur erreichbar, wenn es gelingt, den Gebäudebestand möglichst zügig und unter Nutzung kreislauffähiger Materialen nachhaltig und klimafreundlich zu sanieren sowie durch eine effiziente und suffiziente Nutzung bestehender Gebäude weitere Flächenversiegelung zu minimieren. Dieser Umbau muss finanzierbar und sozialverträglich sein. Es bedarf Konzepte, die Lösungen für die nachhaltige Erneuerung des Gebäudebestands und Nutzung von Flächen mit Lösungen für die in vielen Städten existierende Wohnungsknappheit und hohen Wohnkosten verbinden und die dazu beitragen, die Lebensqualität in Städten und Stadtquartieren zu verbessern. In den Transformationsclustern soll erforscht und erprobt werden, inwiefern Soziale Innovationen hier neue Möglichkeiten eröffnen und wirksam transformative Potentiale entfalten können. Gefordert sind Forschungsdesigns, die Fragen nachhaltiger und klimafreundlicher Bestandserneuerung, Umnutzungen und reduzierten Flächenverbrauchs mit Lösungen für soziale Anliegen wie Bezahlbarkeit, Teilhabe, Durchmischung und Zusammenhalt im Quartier verknüpfen und sozial-innovative Lösungsansätze die helfen, Ziel- und Transformationskonflikte zu bewältigen. Von besonderem Interesse ist die Erforschung, die Erprobung und der Transfer Sozialer Innovationen in den untenstehend aufgeführten Handlungsfeldern. Darüber hinaus können Soziale Innovationen in weiteren Handlungsfeldern untersucht werden, sofern sie zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gebäudebestandserneuerung, Umnutzungen sowie zu einer effizienten und suffizienten Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen beitragen und zugleich soziale und ökonomische Herausforderungen zu bewältigen helfen. Sozial-innovative Finanzierungs- und Betreibermodelle Ökonomische Abwägungen und komplexe Regelwerke und Prozesse verhindern häufig eine zügige Gebäudesanierung und effiziente Flächennutzung. Um Finanzierungslücken zu schließen und Anreize zur Sanierung und effizienteren Flächennutzung zu setzen, spielen Finanzierung- und Betreibermodelle eine wichtige Rolle. Es soll erforscht und erprobt werden, welche sozial-innovativen Finanzierungsinstrumente und Betreibermodelle es ermöglichen, Finanzierungslücken zu schließen und Anreize zur Sanierung und effizienteren Flächennutzung setzen zu können und welche Erfolgsfaktoren für das Wirken sozial-innovativer Finanzierungs- und Betreibermodelle relevant sind. Mögliche sozial-innovative Finanzierungs- und Betreibermodelle können z.B. Bürgergenossenschaften, Baugruppen, neue privat oder zivilgesellschaftlich getragene Formen der Gemeinnützigkeit sowie neue Kooperationsformen/ Private-Public-Partnerships zwischen privaten, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren im Bau- und Wohnungssektor sein. Ein wichtiger Forschungsgegenstand sind dabei auch die Rahmenbedingungen, die für die erfolgreiche Entfaltung neuer Finanzierungs- und Betreibermodelle erforderlich sind. Sozial-innovative Bodenpolitik Eine ökologische, wirtschaftliche und sozial tragfähige Bestandsentwicklung und Flächennutzung in Stadtquartieren und Siedlungsbereichen (z.B. durch innerstädtische Nachverdichtung oder Umnutzung) ist auf Verfügbarkeiten auf dem Bodenmarkt angewiesen. Es soll erforscht und erprobt werden, ob, wie und welche sozial-innovativen Instrumente der Bodenpolitik Kommunen, Wohnungswirtschaft, private Investoren und Zivilgesellschaft in die Lage versetzen, bezahlbaren und ressourcenschonenden Wohnraum im Bestand bereitzustellen und wie diese Instrumente weiterentwickelt werden können. Zentral ist dabei die Frage, wie klimaneutrales und nachhaltiges Wohnen ohne unerwünschte soziale Effekte (z.B. Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen) realisiert werden kann. Mögliche sozial-innovative Instrumente für die Umsetzung einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Bodenpolitik können u.a. Erbbaurechte, Vorkaufssatzungen, Bodenvorratspolitik, Community Land Trusts, Konzeptvergaben und Baugebote sein. Relevante sozial-innovative Institutionen sind z.B. kommunale Akteure, Organisationen oder Unternehmen, die Fonds zur Finanzierung von Grundstücken oder Gebäuden verwalten (siehe auch oben Finanzierungs- und Betreibermodelle). Sozial-innovative Wohnformen Die Art und Weise, wie wir wohnen, hat weitreichende ökologische und soziale Auswirkungen. Als Antwort auf neue Wohnwünsche und -bedürfnisse von Menschen entstehen zunehmend neue Wohnformen. Es soll erforscht werden, ob, wie und in welchem Umfang sozial-innovative Wohnformen maßgeblich auch zu einer nachhaltigen und flächeneffizienten bzw. suffizienten Bestandsentwicklung und -erneuerung beitragen können und dabei zugleich Antworten auf Herausforderungen wie demographische Entwicklung, Wohnraummangel, soziale Verdrängungseffekte oder Vereinsamung geben können. Es stellen sich unter anderem Fragen der Wohnflächenoptimierung, der Wohnraummobilität im Lebenszyklus, des Wohnraumtauschs und der Wohnraumvermittlung, des ressourcenschonenden Umbaus und energetisch sparsamen Betriebs von Wohnungen, des gemeinschaftlichen Wohnens auch in Stadtrandlagen, der Wiedernutzung leerstehender Wohnräume, wohnortnahe Office- und Desk-Sharing-Konzepte, Co-Working im Quartier oder neue sozialunternehmerischer Geschäftsmodelle für nachhaltiges Wohnen. Darüber hinaus sind folgende Querschnittsthemen von besonderem Interesse, die den Rahmen für eine erfolgreiche Umsetzung Sozialer Innovationen in oben genannten Bereichen setzen oder beeinflussen können und deshalb in den Vorhaben berücksichtigt werden sollten: Governance, institutionelle und regulatorische Rahmenbedingungen Eine Vielzahl an Akteuren mit unterschiedlichen, teils divergierenden Interessen ist auf dem Gebiet des Bau- und Wohnungswesens aktiv (z.B. kommunale Verwaltung mit unterschiedlichen Dezernaten, Unternehmen, Zivilgesellschaft). Die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse sind gegebenenfalls konfliktiv. Es soll erforscht werden, wie innovative Formen der Governance und veränderte Rahmenbedingungen dazu beitragen können, Fortschritte in der Gebäudebestandssanierung und in der Effizienz sowie Suffizienz der Flächennutzung zu erzielen und hierfür förderliche Sozialen Innovationen unterstützen können. Themenfelder, die hier adressiert werden können, sind u.a. Verwaltungsinnovationen, veränderte bzw. neue Instrumente des Bau- und Planungsrechts der Kommunen, Zertifizierungs- und Normierungsinstrumente, Mechanismen der Aushandlung und Beteiligung, Methoden der Zielgruppenansprache, Anreizmechanismen. Partizipation und Beteiligung Formalisierte Formen der Beteiligung haben bereits eine lange Tradition in der Stadtplanung. Es soll untersucht werden, inwiefern sozial-innovative Beteiligungsformen Lösungen für eine nachhaltige Bestandserneuerung und Flächennutzung beschleunigen können bzw. wie und welche Beteiligungsformen förderlich sind, um vielversprechenden Sozialen Innovationen den Weg aus der Nische in die Breite zu bereiten. Themenfelder, die hier adressiert werden können, sind die begleitende Erprobung und Erforschung von Beteiligungsmaßnahmen, die Umsetzungsprozesse ggf. beschleunigen können, die auf eine Erhöhung der Beteiligungsmotivation und Schließung von Wissenslücken insbesondere bisher wenig engagierter Bevölkerungsgruppen abzielen, oder solche, die helfen können, Interessenskonflikte bei Transformationen im Quartier oder stadtregional zu reduzieren. Internationale und historische Perspektive Die Berücksichtigung der internationalen und historischen Perspektive bei der Untersuchung und Erprobung sozial-innovativer Ansätze verspricht zusätzliche Erkenntnisse. Die Untersuchung sozial-innovativer Beispiele im Bereich des Bauens und Wohnens in Ländern wie Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, USA, England oder Niederlande (z.B. Community Land Trusts, multikultureller und genossenschaftlicher Wohnungsbau) oder aus der Vergangenheit, wie historische Formen des gemeinschaftlichen Wohnens und Arbeitens (z.B. Wohnhöfe aus der Reformära des frühen 20. Jahrhunderts, Beginenhöfe des Mittelalters und der Neuzeit, der frühe Werkswohnungsbau und Sozialsiedlungen seit dem späten Mittelalter) bzw. Wohnungsreformprojekte des Neuen Bauens (z.B. Bauhaus) kann wichtige Beiträge liefern und historisch bewährte Konzepte der Nachhaltigkeit für die heutige Debatte und aktuelle Problemlösungen fruchtbar machen. Wirkungen Für politische Entscheidungen sind Aussagen zur Wirkung von Sozialen Innovationen essentiell. Ein besonderer Fokus soll deshalb auf Ansätzen zur Wirkungsforschung liegen, um die transformativen Potentiale Sozialer Innovationen für eine nachhaltige Quartiersentwicklung künftig besser abschätzen und Förderinstrumente so zielgerichteter einsetzen zu können. Themen, die hier adressiert werden können, sind u.a. Ermittlung und Bewertung des Einsparpotenzials der untersuchten Sozialen Innovationen, beispielsweise von CO2 oder stofflicher Ressourcen sowie des Beitrags zu sozialen Zielen (z.B. sozialer Zusammenhalt). Darüber hinaus lassen sich die Entwicklung, Erprobung und Verankerung Sozialer Innovationen im sozial-räumlichen Gefüge auf ihre Erfolgsbedingungen hin untersuchen. Auf dieser Grundlage sollen im Rahmen dieses Querschnittthemas Leitfäden, Handreichungen oder stärker formalisierte Dokumente zur Qualitätssicherung entstehen (z.B. DIN SPEC). Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Verfahren Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu inhaltlichen und administrativen Fragen wird voraussichtlich 15.12.2023 stattfinden. Weitere Details zur Veranstaltung werden unter https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php veröffentlicht. Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 23.02.2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=SOEF-TC ). In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für weitere Bestimmungen siehe Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ vom 2. November 2023. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Quelle: BMBF
Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, 16. April 2021 „Sauberer Tausch“: Eigentümer der ältesten Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler Sachsen-Anhalts erhalten hocheffiziente Neugeräte Gerätetausch erzielt Einspareffekte von bis zu 79 Prozent Stellvertretend für alle Preisträger-Familien des landesweiten Wettbewerbs „Jetzt sauber tauschen“ hat Gewinnerin Kerstin Hülz am Mittwoch, den 14. April 2021, im Klosterbergegarten in Magdeburg symbolisch ihr hocheffizientes Neugerät entgegengenommen. Mit großer Freude übergab Umwelt- und Energieministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kampagnen-Partner Dr. Nele Herkt von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK), Anja Keßler-Wölfer vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) und Hans-Joachim Döll von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. die Preise an die glückliche Gewinnerin und ihre beiden Mitbewohner. Denn Kerstin Hülz hat mit dem aus dem Jahr 1988 stammenden Geschirrspüler ihrer Wohngemeinschaft an der Aktion teilgenommen. Mit dem Gerätetausch kann sich die WG zukünftig über energiebezogene Einsparungen von ca. 68 Prozent freuen. Nicht nur Preisträger profitieren von der Kampagne „Der Stromverbrauch hat in Sachsen-Anhalts Haushalten einen Anteil von ca. 20 Prozent an deren gesamten Endenergieverbrauch. Ein Großteil davon entfällt wiederum auf Haushaltsgroßgeräte, wie sie die LENA im Rahmen ihrer landesweiten Tauschkampagnen sucht. Die privaten Verbraucher werden durch Aktionen wie „Jetzt sauber tauschen!“ animiert, den Verbrauch der eigenen Elektrogeräte zu hinterfragen und durch einen energieeffizienten Gerätetausch Strom und auf die Dauer Geld zu sparen und das Klima zu schützen“, betont Energieministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Dass auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Ende nicht zu den Preisträgern gehörten, „Energiegewinner“ sind, machte SUNK-Geschäftsführerin Dr. Nele Herkt deutlich: „Das Thema ist aktuell und trifft auf offene Ohren. Durch kampagnenbegleitende Informationen der LENA haben auch alle, die nicht gewonnen oder sich nicht beworben haben, die Möglichkeit, sich entsprechend zu informieren und ihr Wissen zu erweitern.“ Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist oft gar nicht bewusst, wie viel Strom ihre alten Haushaltsgeräte eigentlich fressen. Hans-Joachim Döll von der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt kann diese Erfahrung nur bestätigen: „Wir merken im direkten Beratungsgespräch immer wieder, wie überrascht die privaten Verbraucher sind, sobald wir die individuellen Verbrauchsdaten der älteren Haushaltsgeräte erfassen und kommunizieren. Entsprechend begrüßen wir als Verbraucherzentrale diese Aufklärungskampagne der LENA sehr.“ „Mit insgesamt mehr als 2.300 eingereichten Bewerbungen markiert die mehrjährige und landesweite Tauschkampagne die größte Verbraucherkampagne der LENA. Wir sind froh, mit dem Umweltministerium sowie der SUNK, dem VKU und der VZSA so kompetente und unterstützende Partner mit im Boot zu haben“, würdigt LENA-Prokurist Dirk Trappe abschließend sowohl den Kampagnenerfolg als auch die Unterstützung durch die Partner. Anpassung der Gerätekategorie und Verbesserung der Energieeffizienz ermöglichen Energieeinsparungen von bis zu 79 Prozent Mit dem Austausch der 32 bis 56 Jahre alten „Sieger“-Geräte gegen ein hocheffizientes Neugerät können Einspareffekte von bis zu 79 Prozent erzielt werden. Dies ist zum Beispiel bei Familie Trösken aus Behrendorf (Hansestadt Werben) der Fall. Ihr Abluft-Wäschetrockner aus dem Jahr 1972 hat ca. 730 kWh im Jahr verbraucht. Im Zuge der Auswahl des gewonnenen Neugeräts entschied sich die Familie allerdings nicht erneut für einen Abluft- Trockner, sondern für einen wesentlich effizienteren Kondens-Trockner mit Wärmepumpentechnik. Das energieeffiziente Neugerät verbraucht nur noch 156 kWh im Jahr. Ausgehend von dem vom BMWi für Deutschland ermittelten durchschnittlichen Strompreis 2020 von 32 Cent/kWh wird die Familie in Zukunft jährlich ca. 185 Euro Stromkosten sparen. Älteste Geräte und Einsparungen im Überblick Die folgende Tabelle fasst die Baujahre der ältesten Geräte aus fünf Kategorien sowie die durch den Austausch ermittelten prozentualen Stromeinsparungen zusammen. Hierfür wurden im Vorfeld entsprechende Messungen an den Altgeräten bei regulärer Nutzung vorgenommen und die so errechneten Verbrauchsdaten den Herstellerangaben der energieeffizienten Neugeräte gegenübergestellt. Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 Kategorie Waschmaschine Baujahr des Geräts 1965 Einsparung ggü. AltgerätFamilienname und Wohnort 63 % Familie Eike, Zerbst 63 % Familie Prokop, Seegebiet Mansfelder Land Abluft- Wäschetrockner197279 %Familie Trösken, Hansestadt Werben OT Behrendorf Kondens- Wäschetrockner197973 %Familie Schlieper, Aken (Elbe) Waschtrockner198965 %Familie Hanisch, Sangerhausen Geschirrspüler198868 %Familie Hülz, Magdeburg Hintergrund zur Kampagne: Gemeinsam mit ihren Partnern war die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt auf der Suche nach den ältesten, noch betriebenen Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Geschirrspülern des Landes. Knapp 1.300 Haushalte aus ganz Sachsen-Anhalt haben sich an der Aktion „Jetzt sauber tauschen“ beteiligt. Das Durchschnittsalter aller eingereichten Geräte liegt bei ca. 25 Jahren.
K.E. Kurz und Knapp Die Arbeit wurde in Kooperation mit dem SLP-Querschnittsvorhaben, dem Ecologic Institut und dem ZOE Institut erstellt. Die die Frage, wie sich „genug“ im Sinne des Suffizienz-Gedankens messen lässt, steht in der Arbeit im Mittelpunkt. Aufbauend auf vorangegangener Arbeit im Querschnittsvorhaben und einem Workshop im November 2021 mit diversen SLP-Projekten wurde dabei ein besonderer Fokus auf die Bereiche Wohnfläche und Verkehr gelegt, die auch starke Treiber des in Deutschland hohen Flächenverbrauchs sind. Das nun zusammengestellte Indikatoren-Set kann verschiedene Akteure*innen im Stadt-Land-Kontext, SLP-Projekte, Kommunen aber auch die regionale Planung dabei unterstützen, zu evaluieren, ob der Flächen- und Ressourcenverbrauch für Wohnen und Mobilität langfristig in eine nachhaltige Richtung geht. Damit stellen die Indikatoren auch einen guten Beitrag zu dem SLP-Querschnittsthema Regionale Nachhaltigkeitsziele verfolgen und der Entwicklung geeigneter Nachhaltigkeitsindikatoren dar. Kommunale Suffizienzpolitik als notwendige Ergänzung zu Nachhaltigkeitsstrategien der Effizienz und Konsistenz Um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ist Suffizienz notwendig, weil Effizienz (weniger Ressourceneinsatz bei gleichem Input) und Konsistenz (Kreislaufwirtschaft) allein nicht ausreichen. Suffizienz hingegen legt den Fokus darauf, wie viel benötigt wird, damit Menschen auf einem suffizienten Niveau Bedürfnisse, beispielsweise nach Mobilität und Wohnraum, erfüllen können – und gleichzeitig planetare ökologische Grenzen eingehalten werden. Damit rückt Suffizienz die Frage „Wie viel ist genug?“ in den Mittelpunkt. Um den Klimawandel erfolgreich zu bekämpfen, anhaltend hohen Flächenverbrauch und Bodenversiegelung zu begrenzen, braucht es Suffizienz, insbesondere in Kernbereichen wie Wohnraum oder Mobilität. Dabei sollte Suffizienz nicht als individuelle Sparsamkeit verstanden werden, sondern als gemeinschaftliche Suffizienzpolitik: Diese gestaltet Rahmenbedingungen so, dass weniger Ressourcenverbrauch die bessere und einfachere Lösung für Bürger*innen ist. Um das Erreichen von Suffizienzzielen zu messen, braucht es jedoch erfolgreiches Monitoring, was die Entwicklung von geeigneten Indikatoren nötig macht. Bisher gibt es vor allem Indikatoren für Energiesuffizienz. Doch nicht nur das Senken des Energieverbrauchs, sondern auch des Ressourcen- und Flächenverbrauchs (und dessen Messung) ist essentiell für nachhaltige, suffiziente Entwicklung. Wie Stadt-Land-Plus-Projekte zeigen, ist zusätzlich der regionale, lokale Kontext nachhaltiger Entwicklung entscheidend. Daher bietet für den SLP-Kontext, aber auch darüber hinaus, kommunale Suffizienzpolitik einen geeigneten Ansatz: Kommunale Suffizienzpolitik kann dazu beitragen, Politik im lokalen, ortsbezogenen Kontext entsprechend zu gestalten, während entsprechende Suffizienzindikatoren deren Wirksamkeit messen soll. Fokus auf Wohnen und Mobilität: Indikatoren aufbauend auf dem Suffizienzansatz für den Stadt-Land-Kontext Das Entwickeln von geeigneten Schlüsselindikatoren, die Suffizienz im Stadt-Land-Kontext effektiv messen, ist daher Ziel der Masterarbeit von Sara Movahedian: Diese baut auf die Vorarbeit im Querschnittsvorhaben und einem Workshop mit verschiedenen SLP-Projekten im Herbst 2021 auf. Dabei wurde bereits erarbeitet, dass Wohnfläche, Verkehr und lokale landwirtschaftliche Produktion Indikatoren brauchen, die „weniger Verbrauch“ messen. Zur Vereinfachung, und da Wohnen und Mobilität derzeit zentrale Treiber des Flächenverbrauchs sind, liegt der Fokus der nun weiter entwickelten Indikatoren auf Wohnen und Mobilität. Denn unter anderem, um neue Wohn- und Verkehrsflächen zu gewinnen, wurden in Deutschland im Jahr 2020 immer noch ca. 54 Hektar pro Tag neu in Anspruch genommen. Dieser Verbrauch steht allerdings in Kontrast zu Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie: Demnach sollen schon bis 2030 maximal 30 Hektar pro Tag verbraucht werden. Der anhaltend hohe Flächenverbrauch ist auch deshalb problematisch, da er mit Bodenversiegelung, Biodiversitätsverlust und verminderter Kapazität zur Anpassung an den Klimawandel einhergeht. Zusätzlich sind Wohnen und Mobilität für ca. ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. Daher ist eine suffiziente Entwicklung in diesen Sektoren essentiell für das Erreichen von Klimazielen. Gleichzeitig sind Wohnen und Mobilität wichtig für die Erfüllung von grundlegenden menschlichen Bedürfnissen und häufig Thema lokaler und regionaler Politik. Sie dürfen deshalb in der Diskussion um nachhaltige regionale Entwicklung und zukünftige Lebensweisen nicht vernachlässigt werden. Vorstellung der Schlüsselindikatoren für Suffizienz in Zusammenarbeit mit Stadt-Land-Plus Durch Literaturrecherche, strategische Schritte zur Indikatorenentwicklung (nach Vermeulen, inklusive der eDPSIR Methode und Evaluation mit RACER Kriterien) und schließlich Experteninterviews innerhalb der Stadt-Land-Plus-Gemeinschaft haben sich die folgenden Suffizienzindikatoren als Schlüsselindikatoren zur Messung von Suffizienz im Stadt-Land-Kontext mit Fokus auf Wohnen und Mobilität herausgestellt. Flächenneuinanspruchnahme in Kombination mit Siedlungsdichte und öffentlichen Freiflächen ist hierbei ein übergreifendes Anliegen für Wohnen und Mobilität: Die beiden ersten Indikatoren sind bereits in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vertreten und zeigen generelle Entwicklungen des Flächenverbrauchs in Deutschland an. Zusätzlich kann der Indikator öffentliche Freiflächen dazu beitragen, die Qualität von verbliebenen Flächen in Bezug auf ökologische, aber auch soziale Kriterien, innerhalb und außerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen, nicht aus den Augen zu verlieren. Suffizientes Wohnen auf der einen Seite erfassen die Indikatoren Flächenverbrauch für Wohngebäude und die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf. Letztere kann nochmals für verschiedene Einkommensgruppen und nach Stadt-Land differenziert werden. Die steigende durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf zeigt schon jetzt nicht-suffiziente Entwicklungen im Bereich Wohnen an. Durch kommunale Suffizienzpolitik kann dem gezielt entgegengesteuert und die Wohnfläche pro Kopf wieder verringert werden. Auf der anderen Seite messen Flächenverbrauch für Verkehrsflächen, die durchschnittlich zurückgelegten Entfernungen pro Kopf und Modal Split suffiziente Mobilität: Während zurückgelegte Entfernungen anzeigen, wie sich das Mobilitätsvolumen pro Person insgesamt verändert (auch hier kann nach Stadt-Land und Wegzwecken differenziert werden), ermöglicht der Blick auf den Modal Split, Veränderungen im Mobilitätsverhalten zu erfassen. Kommunale Suffizienzpolitik kann auch hier dazu beitragen, Mobilität weniger notwendig zu machen und den öffentlichen Nahverkehr, Gehen und Fahrradfahren als Formen suffizienterer Mobilität attraktiver zu gestalten. Zusätzlich zu den genannten können weitere Suffizienzindikatoren wie der Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern an Wohngebäuden und die Pkw-Dichte anzeigen, ob Strukturen suffizient gestaltet sind: Steigen die Werte dieser Indikatoren, deutet das darauf hin, dass kommunale Suffizienzpolitik die Attraktivität von Ein- und Zweifamilienhäusern und die des motorisierten Individualverkehrs verringern und suffiziente Alternativen attraktiver machen muss. Anknüpfungspunkte und „genug“ zu Suffizienzindikatoren? Die vorgestellten Suffizienzindikatoren sollen Akteuren*innen im Stadt-Land Kontext ein Instrument an die Hand geben, mit dem evaluiert werden kann, ob Kommunen oder Regionen sich in eine suffiziente Richtung, in der langfristig weniger verbraucht wird, bewegen. Zusätzlich können sie nicht nur im lokalen oder regionalen Kontext, sondern auch auf nationaler Ebene hilfreich sein. Während die Indikatoren an sich nicht neu sind, ist diese Zusammenstellung dennoch der erste Versuch, Suffizienzindikatoren speziell für den Stadt-Land Kontext mit einem Fokus auf Flächen vorzustellen – er wird hoffentlich auch für die Stadt-Land-Plus-Gemeinschaft nützlich sein. Nichtsdestotrotz ist noch weitere Forschung über Indikatoren zur Erfassung von öffentlichen Freiräumen und zur Messung von Alternativen für suffizientes Wohnen notwendig. Indikatoren zu letzteren, die beispielsweise intergenerationales, gemeinschaftliches Wohnen erfassen, existieren noch nicht übergreifend. Doch ein Indikator, der (ähnlich wie Modal Split im Verkehrsbereich) die Veränderung hin zu suffizienten Wohnformen, bei denen weniger Fläche, Energie und Ressourcen verbraucht werden, messen kann, wäre für Monitoring auf unterschiedlichen Ebenen sicherlich sehr hilfreich. Auch hieran kann zukünftige Forschung in Stadt-Land-Plus und am UBA anknüpfen.
versuchter Totschlag in Magdeburg 21 Ks 162 Js 28466/21 (7/21 – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 7 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 04. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 05. und 07. Januar 2022 sowie vorsorglich 10., 14., 17. und 21. Januar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 17. Juli 2021 in einer Sammelunterkunft versucht zu haben, nach einem Streit einen Mitbewohner zu erstechen. De Mann überlebte nach einer Notoperation. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Die 1. Große Strafkammer hat in ihrem Eröffnungsbeschluss vom 11. November 2021 darauf hingewiesen, dass ggf. die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in eine Entziehungsanstalt neben oder anstelle einer möglichen Strafe in Betracht kommt. Sicherungsverfahren: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischer Diebstahl in Magdeburg und Gröningen 21 KLs 177 Js 11313/19 (2/21) – 1. Strafkammer 1 Beschuldigter 2 Sachverständige 16 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 11. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 12. und 13. Januar 2022, 02. Februar 2022 sowie vorsorglich 08. und 10. Februar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Dem 24-jährigen unter Betreuung stehenden Beschuldigten werden mehrere Straftaten vorgeworfen. Am 31. Oktober 2018 soll er im Bereich Magdeburg auf Bahngleisen gegangen sein, so dass ein Zug eine Gefahrenbremsung hätte durchführen müssen. Als die hinzugerufenen Polizeibeamten ihn auf sein Tun angesprochen und seine Identität haben feststellen wollen, soll der Beschuldigte versucht haben, die Polizeibeamten zu schlagen, weshalb er gefesselt werden musste. Am 19. November 2018 soll der Beschuldigte in einem Supermarkt Getränkedosen gestohlen haben. Auf den Diebstahl angesprochen, soll er die ihm verfolgende Zeugen beleidigt und mit dem Tode bedroht haben, als diese versucht haben soll, den Rucksack des Beschuldigten festzuhalten. Am 25. November 2020 soll der Beschuldigte in der Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung, in der er lebte, zwei Mitbewohnerinnen körperlich angegriffen und verletzt haben. Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Schwerer Raub in Blankenburg 25 KLs 807 Js 70063/19 (6/20) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 15 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 17. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 19., 24. und 26. Januar 2022 sowie 8. Februar 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Der 59-jährige Angeklagte und ein anderer Mann sollen in den frühen Morgenstunden des 09. Oktober 2018 in ein Einfamilienhaus in Blankenburg eingebrochen und der Bewohnerin mitgeteilt haben, dass sie Schulden eintreiben wollten. Die Geldforderung soll gegenüber dem verstorbenen Ehemann der Frau bestanden haben. Tatsächlich soll es die Forderung nicht gegeben haben. Da die im Schlafzimmer anwesende Frau mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedroht worden sein soll, soll sie den Tresor geöffnet haben. In der Folgezeit sollen der Angeklagte und der gesondert Verfolgte Bargeld im 5-stelligen Bereich, Gold- und Silbermünzen, eine Luxusarmbanduhr sowie einen Pkw nebst Schlüssel erbeutet haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tat bestritten und behauptet, zur Tatzeit an einem ganz anderen Ort gewesen zu sein. Tod eines Radfahrers im Bereich Wanzleben 21 Ks 323 Js 28159/19 (3/21) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Nebenklägerinnen 4 Sachverständige 23 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 18. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 20., 25. und 27. Januar 2022 sowie 01. und 3. Februar 2022, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Am 04.08.2019 kam es zu einem Unfall in einem als Privatweg gekennzeichneten Verbindungsweg von Klein Wanzleben in Richtung Meindorf. Der mittlerweile 33-jährige Angeklagte steuerte nach dem Ergebnis der damaligen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oschersleben mit einem Blutalkoholgehalt von 0,78 Promille einen Transporter. In einer unübersichtlichen Rechtskurve stieß er aufgrund seiner zu hohen Annäherungsgeschwindigkeit und der alkoholbedingt verminderten Reaktionsfähigkeit mit einem ihm entgegenkommenden 78-jährigen E-Bike-Fahrer zusammen, der infolge der Kollision nach wenigen Sekunden verstarb. Anschließend entfernte sich der Angeklagte nach dem amtsgerichtlichen Urteil unerlaubt vom Unfallort. Das Amtsgericht verurteilte nach einer mehrtägigen Verhandlung am 18.12.2020 den Angeklagten u. a. wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Gegen diese Verurteilungen legten sämtliche Prozessbeteiligte Berufung ein. Die 8. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg legte das Verfahren der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zu Übernahme vor, da aus Sicht des Berufungsgerichts der Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdelikts bestehen würde. Die 1. Strafkammer hat mit Beschluss vom 03. Juni 2021 das Verfahren übernommen und hinsichtlich der rechtlichen Bewertung ausgeführt, dass möglicherweise anstelle einer fahrlässigen Tötung ein versuchter Mord in Verdeckungsabsicht oder möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt. Es besteht aus Sicht der Kammer ein hinreichender Verdacht dahingehend, dass der Angeklagte nach dem Unfall davon ausgegangen ist, dass das Opfer noch lebte und durch sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen hätte überleben können. Um aber als Verursacher des möglicherweise tödlichen Unfalls nicht entdeckt und verfolgt werden zu können, könnte sich der Angeklagte entschlossen haben, weiterzufahren und keine Rettungskräfte zu verständigen. Obwohl das Opfer tatsächlich verstorben ist, käme hier aus rechtlichen Gründen ein versuchter Mord durch Unterlassen in Betracht, da das Unfallopfer tatsächlich in keinem Fall mehr hätte gerettet werden können, weil der Unfall sofort zum Tode führte. Das Verfahren wird nun komplett neu vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht verhandelt, weil diese allein für vorsätzliche Tötungsdelikte zuständig ist. Überfälle auf eine Apotheke und eine Bäckereifiliale in Magdeburg 21 KLs 222 Js 11643/21 (10/21) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 19. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermin: 26. Januar 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23 Einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 20. März 2021 mit einem pistolenähnlichen Gegenstand eine Apotheke in einem Einkaufscenter in Magdeburg überfallen zu haben. Der Mitarbeiter händigte jedoch kein Geld aus, sondern rief laut um Hilfe, worauf der Angeklagte geflüchtet sein soll. Am nächsten Tag, dem 21.03.2021, soll der Angeklagte mit einer Spielzeugpistole eine Bäckereifiliale überfallen und dort rund 100 € Bargeld erbeutet haben. Überfall auf eine Spielothek in Calvörde 22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer 3 Angeklagter 1 Sachverständiger 12 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 28. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Fortsetzungstermine: 2. und 16. Februar, 9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben. Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht. "Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt." Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Themen und Ziele, mit dem sich die LUBW und die Beschäftigten identifizieren. Hierzu gehört unter anderem auch, dass Papier nicht unnötig aufgehoben wird, sondern zum Recycling in den Wertstoffkreislauf zurückgegeben wird. Insbesondere im Hinblick auf den Umzug in den Neubau der LUBW im Jahr 2023, sollen die Papiermengen an sogenannten Entrümpelungstagen reduziert werden. In der ersten Entrümpelungswoche Anfang diesen Jahres waren die Mitarbeitenden dazu aufgerufen worden, ihre Ablagen und Ordner zu prüfen und kräftig auszusortieren. Aufgrund von verstärktem Homeoffice wurden die Tage unterschiedlich stark genutzt, dennoch konnten viele alte, nicht mehr benötigte und irrelevante Dokumente entsorgt werden. Schätzungsweise 1.000 Aktenordner wurden geleert und 2.500 kg Papiermüll dem Recyclingkreislauf zugeführt. Einige der Aktenordner waren in keinem guten Zustand mehr und wurden im Wertstoffhof entsorgt. 213 der Ordner waren allerdings noch gut erhalten und wurden als Sachspende an den Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe und die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK) übergeben. Bild zeigt: Abfuhr der gespendeten Ordner an den Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe, Bildnachweis: LUBW Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es ein Ziel der LUBW zunehmend papierlos zu werden. Ein erster Schritt hierzu ist neben der Entrümpelung von alten Papieren das Einführen der E-Akte. Hier können Vorgänge papierlos und unkompliziert bearbeitet werden, ohne das unnötige Ausdrucke getätigt werden müssen. Ein weiterer Schritt ist zudem die Vermeidung von gedruckten Publikationen. Stattdessen werden diese im Publikationsdienst der LUBW online zur Verfügung gestellt. Weitere Maßnahmen hat die LUBW in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement festgelegt. Unter zwölf Leitsätzen werden konkrete Maßnahmen definiert und nach dem jeweiligen Umsetzungszeitraum im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts öffentlich berichtet. Der erste Bericht erscheint im Juli 2021. Mehr zum Thema:
Das Projekt "SÖF-P-GeW - Von Pionieren zur städtischen Praxis - Potenziale gemeinschaftlichen Wohnens zur Lösung demografischer und sozialer Herausforderungen (Laborstadt Potsdam), Teilprojekt C: Verschränkung mit wohnungspolitischen Akteuren und Aktivitäten in Potsdam, Prozess-, Struktur- und Akteursanalyse, Begleitung von Modellprojekten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Plan und Praxis Dr. Werner Klinge und Holger Pietschmann GbR.
Das Projekt "SÖF-P-GeW - Von Pionieren zur städtischen Praxis - Potenziale gemeinschaftlichen Wohnens zur Lösung demografischer und sozialer Herausforderungen (Laborstadt Potsdam), Teilprojekt B: Erfassung und Analyse von Projekten im Bereich gemeinschaftlichen Wohnens sowie deren Bedeutung für die kommunale Wohnungspolitik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH.
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