a) Problemstellung: Das Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001) schreibt für Betriebe der Tierhaltung für mehr als 50 Großvieheinheiten (= 500 kg Lebendmasse) und mehr als 2 Großvieheinheiten/ha landwirtschaftliche Nutzfläche eine allgemeine UVP-Vorprüfung im Einzelfall, gekoppelt an ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren nach Spalte 2 (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vor. Aus der IV. BImSchV folgt, dass der Stand der Technik nunmehr auch für erheblich kleinere Tierhaltungsanlagen und weitere Tierarten (z.B. Rinder) ermittelt und festgeschrieben werden muss, als dies bislang der Fall war. b) Handlungsbedarf: Um einheitliche Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen, ist es für die neu in die 4. BImSchV aufgenommenen Anlagen erforderlich, eine bundesweit einheitliche Verfahrensgrundlage für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. (Bereitstellung der Grundlagen für den Vollzug des Artikelgesetzes). c) Ziel des Vorhabens: Im Vorhaben soll eine Erhebung und Bewertung des technischen Standards bestehender, bislang nicht nach BImSchG genehmigungspflichtiger Anlagen erfolgen. Zusätzlich soll nach der Bestandserhebung, unter Einbeziehung der Fachkompetenzen der Länder eine Erarbeitung von Empfehlungen für die Genehmigungspraxis erfolgen. Diese Ausarbeitung soll für einen einheitlichen Vollzug der novellierten TA-Luft sowie für deren künftige Anpassung genutzt werden. Das BMVEL verfügt ebenfalls über ein großes Interesse an der Bearbeitung dieser Problematik, eine Ressortabstimmung auf Cofinanzierung erscheint sinnvoll. Im Rahmen des Projektes sind durch die Projektleitung Abgrenzungen und Vermeidung von Überschneidungen mit FuE 20341140 erforderlich.
Das Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, fuer das Land Brandenburg Handlungslinien fuer eine Weiterentwicklung des Instrumentes Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) aufzuzeigen. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den neuen rechtlichen Entwicklungen auf europaeischer Ebene (UVP-Aenderungsrichtlinie, IVU-Richtlinie, Richtlinienvorschlag zu Plan- und Programm-UVP) und den sich daraus ableitenden Handlungserfordernissen auf Bundes- und Landesebene. Das Gutachten besteht inhaltlich aus drei Teilen. Im 1. Kapitel erfolgt eine Analyse der bestehenden rechtlichen Situation und der aktuellen Praxiserfahrungen auf europaeischer, Bundes- und Landesebene. Im 2. Kapitel werden die aktuellen rechtlichen Anforderungen aus der UVP-Aenderungsrichtlinie und aus dem Entwurf des UGB I dargestellt. Das 3. Kapitel enthaelt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der UVP fuer das Land Brandenburg. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch die Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen und, parallel dazu, die Durchfuehrung von Fachgespraechen mit Zulassungsbehoerden im Land Brandenburg. Als Zwischenschritt der Bearbeitung und zur weiteren Abstimmung mit den Behoerden im Land Brandenburg wurden die Ergebnisse der Rechts- und Praxisanalyse und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen in einem Workshop am 24.11.1998 im Ministerium fuer Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) in Potsdam vorgestellt und diskutiert. Ergebnisse: Die Umweltvertraeglichkeitspruefung als Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes hat sich seit ihrer Einfuehrung in Recht und Praxis auf europaeischer und nationaler Ebene trotz zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse bewaehrt. Das ist der Grund dafuer, dass sie durch neue Regelungen auf europaeischer Ebene teilweise erweitert (UVP-Aenderungsrichtlinie) bzw. in ihrer Funktion (IVU-Richtlinie) noch gestaerkt werden soll. Es ist abzusehen, dass eine Ausweitung der UVP auf Plaene und Programme erfolgen wird. Die geplante Umsetzung in deutsches Recht im geplanten Umweltgesetzbuch - Erster Teil (UGB I) fuehrt zu einer verstaerkten Integration der UVP in das Genehmigungsverfahren. Die materiellen Inhalte der Umweltvertraeglichkeitspruefung bleiben erhalten, ihnen kommt darueberhinaus als Genehmigungsvoraussetzung ein hoeheres Gewicht zu. Durch die Integration in das UGB I wird die UVP zu einem Bestandteil nachhaltiger Umweltpolitik. Vor diesem Hintergrund soll die UVP im Land Brandenburg angepasst und weiterentwickelt werden. Die hier vorgestellten Handlungsempfehlungen zur UVP im Land Brandenburg sollen die Optionen zur Anpassung brandenburgischen Landesrechts und Vollzugs bezueglich der europaeischen Rechtsetzung auf dem Gebiet der UVP aufzeigen. Weiterhin ist die inhaltlich-methodische Weiterentwicklung des Umweltvorsorgeinstruments UVP im Land Brandenburg das Ziel der Handlungsempfehlungen.