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Bohrungen zum Verwaltungsakt 5401/009

Nach § 29 Abs. 5 Geologiedatengesetz (GeolDG) hat das LfU als zuständige Behörde die Datenkategorie für geologische Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstätten­gesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an die zuständige Behörde übermittelt und übergeben worden sind. Die Festsetzung ist ein Verwaltungsakt. Die dargestellten Information sind Teil des Verwaltungsakt mit dem Aktenzeichen 5401/009 der unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/geologie/__Fachbeitraege/bekanntmachungen veröffentlicht wurde. Es handelt sich um Nachweisdaten zu Geothermie-Bohrungen, die vor dem 30.06.2020 nach dem ehemaligen Lagerstättengesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an das LfU bzw. die Vorgängerbehörden übermittelt oder übergeben worden sind.

Bohrdaten

Die Bohrdatenbank ist in wesentlichen Teilen aus der Verschlüsselung analoger Bohrungsbeschreibungen des Landesbohrarchives in digitale Daten hervorgegangen. Sie bildete den Grundbestandteil des Bodeninformations-Systems Sachsen-Anhalt (SABIS). In der Bohrdatenbank werden lokalisierende, technische, organisatorische, Schicht- und Probendaten geologischer Aufschlüsse beschrieben. Die Struktur der Datenbank orientiert sich am im LBEG entwickelten Aufschlusstyp SEP3 als Schnittstelle für den digitalen Austausch von Bohrdaten. Beschreibungen der Schichten und Dokumentation der Bohrungen werden entsprechend "Symbolschlüssel Geologie" (LBEG, 2017) verschlüsselt in der Datenbank abgelegt.

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