"Carte Géologique Internationale de l'Europe et des Régions Méditerranéennes 1 : 1 500 000" - Anlässlich des 2. Internationalen Geologen-Kongresses in Bologna 1881 wurde von der neu gegründeten "Kommission für die geologische Karte von Europa" der Beschluss zur Herausgabe einer Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) gefasst. In den Händen der Kommission lag die Kompilierung und Herausgabe des Kartenwerkes; Redaktion und Druck oblag der Preußischen Geologischen Landesanstalt und ihrer Nachfolger, sprich dem Reichsamt für Bodenforschung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 1913 - 32 Jahre nach dem Beschluss zur Erstellung des Kartenwerks - wurde die 1. Auflage mit 49 Blättern fertig gestellt. Für eine 2. Auflage entschied man sich bereits 1910. Doch bedingt durch die beiden Weltkriege wurden zwischen 1933 und 1959 nur 12 Blätter gedruckt. 1960 fiel der Vorschlag für eine kombinierte 2. und 3. Auflage der Karte. Im Zuge dieser Neukonzeption erschien 1962 eine neue Legende, 1970 deren Erweiterung. 1964 wurden die ersten Blätter der Neuauflage gedruckt. Ende 1999 lagen alle 45 Kartenblätter der Neuauflage vor, wobei das letzte Blatt "AMMAN" bereits digital mit Freehand 8 erstellt ist. Titelblatt und Generallegende, die auf zwei Blättern des Kartenwerks platziert sind, wurden im Frühjahr 2000 - 87 Jahre nach Abschluss der 1. Auflage - gedruckt. Das vollständige Gesamtwerk der Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) wurde auf dem Internationalen Geologen-Kongress in Rio de Janeiro im August 2000 vorgestellt. Die IGK 1500 zeigt auf 55 Blättern die Geologie des europäischen Kontinents vom Osten des Uralgebirges bis Island sowie der gesamten Mittelmeerregion. Die Geologie wird unterschieden nach Stratigraphie, magmatischen und metamorphen Gesteinen. Zusätzlich gibt es zwei Legendenblätter und ein Titelblatt. Die Sprache des Kartenwerks ist Französisch.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV). Ursprünglich ist das Virus in den afrikanischen Ländern heimisch. Dort wird es vor allem über Lederzecken übertragen und ist viel in der Population der dort wildlebenden Warzenschweine zu finden. 2007 wurde das Virus durch menschliches Handeln nach Georgien verschleppt und breitete sich seitdem über die transkaukasischen Länder immer weiter in westliche Richtung aus. Seit 2014 sind auch mehrere osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten betroffen. Estland, Lettland, Litauen melden immer wieder neue Ausbrüche sowohl in der Wild- als auch in der Hausschweinpopulation. Auch in Polen breitet sich die ASP von der östlichen Grenze weiter ins Landesinnere aus. Seit 2018 ist die Region um Warschau herum stark betroffen. Ungarn und Bulgarien berichten ebenfalls von einer Verbreitung der Tierseuche. 2017 meldete Tschechien erstmalig einen ASP-Ausbruch bei Wildschweinen. Gefolgt wurde dieser Ausbruch von innovativen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung, die bisher in der Form noch nie eingesetzt wurden. Die Maßnahmen zeigten Wirkung und gelten als sogenannter tschechischer „Gold-Standard“. Trotz anfänglicher weiterer Funde von ASP hat tschechien 2 Jahre später 2019 den Antrag auf ASP-Freiheit der EU-Kommission vorgelegt. Diesem wurde stattgegeben. Im September 2018 erreichte die ASP Westeuropa. In Belgien wurde bei Wildschweinen ASP nachgewiesen. Durch die räumliche Nähe ist das Risiko einer Einschleppung nach Deutschland aktuell sehr groß. Das nationale Referenzlabor, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), warnt vor verheerenden Folgen für Tiergesundheit und Handel. Eine Einschleppung kann neben der wandernden wildschweinepopulation auch durch Personen- und Fahrzeugverkehr zwischen den benachbarten Ländern erfolgen. Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen.
Von Braun et al. (2019) wurde die Art aus dem Golovinomyces orontii-Komplex herausgelöst. Nach Braun et al. (2019) scheint Vinca major der Hauptwirt zu sein. Es liegen aber auch Funde auf V. difformis (Portugal) und V. herbacea (Armenien, Georgien) vor.
Für saubere Luft: Umweltministerkonferenz in Georgien Luftverschmutzung gehört zu den größten, auf Umweltfaktoren basierenden Gesundheitsrisiken. Wie die internationale Gemeinschaft schnell und wirkungsvoll Luftverschmutzung eindämmen kann ist Thema der 8. „Umwelt für Europa“ Ministerkonferenz vom 8. bis 10. Juni 2016 in Batumi, Georgien. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA) leitet die deutsche Delegation. Laut WHO ist Luftverschmutzung die Ursache für sieben Millionen Tote weltweit, jedes Jahr. Allein in Europa sind 600.000 Todesfälle jährlich auf verschmutze Luft zurück zu führen. Schlechte Luft ist für zahlreiche Umweltprobleme verantwortlich, die durch Luftverschmutzung verursachten Gesundheitskosten liegen weit über einer Billion US-Dollar (eine Übersicht der Kosten für die einzelnen Länder gibt es hier ). Mit der Initiative „Batumi Action for Cleaner Air (2016-2021)“ verständigen sich die Delegierten aus 56 Mitgliedsstaaten der „Wirtschaftskommission für Europa“ der Vereinten Nationen ( UNECE ) auf ein Paket konkreter Aktionen und Maßnahmen um Luftverschmutzung in der UNECE-Region zu reduzieren. Das UBA wird im Rahmen der Initiative drei Beratungsprojekte zu „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) für integrierte Industrieanlagenzulassung in Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien umsetzen. Neben Luftreinhaltung sind die Förderung einer grünen Wirtschaftspolitik in der UNECE-Region sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung die Schwerpunktthemen der Ministerkonferenz, zu der etwa 800 Delegierte aus den Ländern Europas, Zentralasiens, des Kaukasus sowie aus Russland, den USA und Kanada beitragen. Die erste Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ wurde 1991 von der UNECE ausgerichtet. Ziel war und ist, die europäische Zusammenarbeit im Umweltbereich zu stärken. In den ersten Jahren des „Umwelt für Europa“-Prozesses stand die Anpassung der Umweltgesetzgebung der Länder des ehemaligen Ostblocks im Vordergrund. Seitdem wurde der Prozess auf die Staaten der früheren Sowjetunion ausgeweitet. Ziel ist, die Umweltqualität im gesamten europäischen Raum zu verbessern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der UNECE-Region zu fördern. Die letzte Ministerkonferenz fand 2011 in Astana, Kasachstan statt. Mit Georgien ist nun erstmals ein Staat des Südkaukasus Gastgeber.
Galt lange Zeit als europäischer Endemit, neuerdings aus der Türkei und Georgien angegeben. Fragliche Angaben auch aus Nordamerika. In Europa ungefährdet. Als Epiphyt durch veränderte Umweltbedingungen (insbesondere durch Abnahme der sauren Niederschläge und Zunahme von Nährstoffeinträgen aus der Luft) in Ausbreitung.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen. Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Seite FAQ zur Afrikanischen Schweinepest Aktuelles (Stand 08.07.2024): ASP-Ausbruch in einem hessischen Hausschweinebestand Nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums ist am 08.07.2024 erstmalig der Erreger der afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb mit neun Schweinen liegt bei Biebesheim am Rhein im Landkreis Groß-Gerau und somit direkt in der Restriktionszone, die aufgrund der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen eingerichtet wurde. Rund um den betroffenen Betrieb wurden weitere, speziell Hausschweinebestände betreffende Restriktionszonen eingerichtet. Weitere Informationen: https://landwirtschaft.hessen.de https://www.kreisgg.de Aktuelles (Stand 15.06.2024): Afrikanische Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz im Wildschweinebestand Erstmalig wurde am 15. Juni 2024 in Hessen ein Wildschwein positiv auf ASP getestet. Es handelte sich um ein krank erlegtes, weibliches Tier (Bache) im Landkreis Groß-Gerau (GG). Nach der Feststellung der Tierseuche wurden seitens der hessischen Behörden in enger Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sofortige Maßnahmen zur Eindämmung des Geschehens und zum Schutz der Hausschweinbestände getroffen. Um den Fundort des infizierten Tieres wurde eine Restriktionszone von ca. 15 Kilometern Radius eingerichtet, die auch Rheinland-Pfalz linksrheinisch umfasst. Hierbei arbeiten die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden gemeinsam mit den Bundesbehörden eng zusammen. Um das Ausmaß des Seuchengeschehens vollständig zu ermitteln, werden in den betroffenen Gebieten Suchen nach kranken oder verendeten Wildschweinen durchgeführt. Diese erfolgen zum Teil per Drohne oder speziell ausgebildeten Kadaver-Suchhunden. Beprobung, Bergung und Entsorgung der Kadaver wird von den betroffenen Veterinärämtern organisiert. Die Restriktionszone betraf direkt nach dem ersten Fund die hessischen Landkreise Groß-Gerau, Offenbach-Land und Darmstadt-Dieburg sowie der Main-Taunus-Kreis und die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Rheinland-Pfalz waren anfänglich die Regionen Mainz und Mainz-Bingenheim betroffen. Aufgrund weiterer Funde wurde die Gebietskulisse angepasst. Die aktuellen Fundzahlen sowie die Gebietskulisse sind hier zu finden: https://landwirtschaft.hessen.de https://mkuem.rlp.de In den betroffenen Gebieten wurden Allgemeinverfügungen herausgegeben, die die aktuell getroffenen Maßnahmen im Detail vorgeben wie beispielsweise Verbringungsregelungen für Hausschweine, Vorgaben für die Ernte und Mahd, Leinenpflicht für Hunde. Die Maßnahmen verfolgen derzeit das Ziel, möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aus dem Gebiet zu vertreiben, um die Seuche nicht in bisher freie Gebiete zu tragen. Für Haus- und Wildschweine ist diese mit hohem Fieber einhergehende Krankheit oft tödlich. Eine Impfung existiert nicht. Menschen können sich mit ASP nicht infizieren oder daran erkranken. Bisheriges Seuchengeschehen Aktuelles (Stand 02.07.2022) ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Niedersachsen Die Afrikanische Schweinepest "ASP" hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit dem 2. Juli 2022 die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wurde tierschutzgerecht getötet. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Überwachungszone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt). Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/ Aktuelles (Stand 27.05.2022) ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Baden-Württemberg Der Ausbruch ist in einer Freilandhaltung mit knapp 40 Mastschweinen im Landkreis Emmendingen am 25.05.2022 amtlich bestätigt worden. Der Betrieb ist gesperrt, alle notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet. Bislang sind keine Wildschweinfälle bekannt, der Eintrag erfolgte vermutlich durch Menschen. Die Überwachungszone liegt zusätzlich zum Kreis Emmendingen auch in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenaukreis. Aktuelles (Stand 08.12.2021) Wildschweine in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit ASP infiziert, erster Fall unter Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern Die ASP breitet sich in den östlichen Bundesländern Brandenburg und Sachsen weiter aus. Am 16.11.2021 wurde in einem Mastschweinebetrieb im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ASP amtlich bestätigt, einzelne Wildschweinfälle traten im Landkreis Ludwigslust-Parchim seit dem 24.11.2021 auf. Somit ist die Tierseuche im südwestlichen Mecklenburg-Vorpommern angekommen. Aktuelles (Stand 19.07.2021) ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Brandenburg Erstmals ist die ASP in drei Hausschweinbeständen nachgewiesen worden. Betroffen sind ein Ökobetrieb mit rund 300 Zucht- und Mastschweinen im Landkreis Spree-Neiße sowie zwei Kleinsthaltungen mit zwei bzw. vier Schweinen im Landkreis Märkisch-Oderland. Alle Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier . Aktuelles (Stand 13.07.2021) Wildschweinfunde Im Falle eines Wildschweinfunds in Nordrhein-Westfalen beachten Sie bitte dringend dieses Merkblatt: Richtiger Umgang mit einem toten Wildschwein Hinweise zum Herunterladen der Handy-App "Tierfund-Kataster" des Deutschen Jagdverbandes e.V. finden Sie hier: https://url.nrw/tierfund Sollten Sie in einem anderen Bundesland ein totes Wildschwein finden, melden Sie sich bitte bei den dort zuständigen Landesbehörden. Die ASP ist für den Menschen ungefährlich. Nur Wildschweine und Hausschweine können daran erkranken. Bitte helfen Sie mit, unsere Schweine und unsere Landwirtschaft zu schützen und beachten Sie die weiteren Merkblätter auf dieser Seite. Aktuelles (Stand 13.03.2021) Gefahr der Einschleppung von ASP ist weiterhin hoch Vor dem Hintergrund der weiterhin schwelenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig zu agieren. Pressemitteilung des MULNV zur Einschleppungsgefahr Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen in Brandenburg und in Sachsen Der erste infizierte Wildschweinkadaver wurde am 10.09.2020 nahe der polnischen Grenze in Brandenburg gefunden. Der erste Nachweis bei einem Wildschwein in Sachsen erfolgte am 31.10.2020. In 2020 gab es insgesamt 403 nachgewiesene Fälle unter Wildschweinen, in 2021 waren es bis Ende September rund 1800. Aktuelle Zahlen erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS): https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx Das Land NRW bittet dringend, von Jagdreisen in betroffene Gebiete abzusehen: Pressemitteilung des MUNV zu Jagdreisen und Wildfleischkonsum Freiwilliges Früherkennungsprogramm zur Anerkennung als ASP-Statusbetrieb Bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein werden in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete gelten. Die Europäische Union hat daher ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen. Teilnehmende Betriebe können damit den Status ASP erlangen und so ihre Schweine einfacher in freie Gebiete verbringen. Zur finanziellen Entlastung der Schweinehalterinnen und Schweinehalter ist die Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben durch die Veterinärämter in den teilnehmenden Betrieben gebührenfrei. Merkblätter, Handbücher und andere Publikationen Merkblätter des LANUV Richtiger Umgang mit einem toten Wildschwein Merkblatt zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Fallwild, erlegten Wildtieren und deren Resten Merkblatt für Landwirte und andere Schweinehalter Merkblatt für Jagdausübungsberechtigte Merkblatt für Touristen und Reisende Mehrsprachige Merkblätter vom Deutschen Bauernverband für Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern englisch polnisch rumänisch tschechisch Krisenhandbücher Muster-Krisenhandbuch für Schlachtbetriebe (5. Auflage, März 2022) Muster-Krisenhandbuch für Tier- und Warentransporte, Viehsammelstellen und Berater Sonstige Veröffentlichungen Veröffentlichungen der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/05 Magdeburg, den 27. Oktober 2005 Rede von Innenminister Klaus Jeziorsky anlässlich des 5. Landesdelegiertentages der Deutschen Polizeigewerkschaft am 26./27. Oktober 2005 in Halberstadt - ¿Keine finanziellen Kürzungen auf Kosten der Inneren Sicherheit¿ Anrede, herzlichen Dank für die Einladung. Ich bin gern nach Halberstadt gekommen, um mit Ihnen über Themen der Inneren Sicherheit sprechen zu können. Das Motto Ihres Delegiertentages ¿ Keine finanziellen Kürzungen auf Kosten der Inneren Sicherheit¿ ist gut gewählt. Es verweist indirekt auf die bedrohliche Haushaltssituation und den Zwang, den weiteren Anstieg der Staatsverschuldung zu stoppen. Ihr Leitspruch unterstreicht aber auch die erhebliche Bedeutung der inneren Sicherheit für unser Gemeinwesen. Und schließlich fordern Sie mit Ihrem Motto, dass das Ausgabevolumen unseres Landes nicht in der Form gekürzt wird, dass es zu Lasten der Inneren Sicherheit geht. Anrede, gestatten Sie mir zunächst einige Hinweise zur Schuldenlast, die uns alle bedrückt, die politische Spielräume einschränkt und Ihre Arbeit erschwert, die Sie neben Ihrem Dienst freiwillig als Interessenvertreter Ihrer Kolleginnen und Kollegen übernommen haben. Der Bund der Steuerzahler hat kürzlich eine beeindruckende Rechnung zum Abbau der Staatsschulden Deutschlands veröffentlicht. Um den Schuldenberg von über 1,45 Billionen Euro ohne neue Schuldenaufnahme abzubauen, sei 122 Jahre lang jeden Monat 1 Milliarde Euro Tilgung erforderlich. Derzeit steige der Schuldenberg jedoch pro Stunde um ca. 6 Millionen Euro. Unstreitig müssen also die Staatsausgaben gekürzt werden. Es geht also nicht um das Ob dieser Kürzungen, sondern um das Wie. Und dabei verlangen ¿ neben der Inneren Sicherheit ¿ auch andere politische Themen Ihr Recht. Die Bertelsmann-Stiftung hat kürzlich die Studie ¿Die Bundesländer im Standortwettbewerb 2005¿ vorgelegt. Gegenstand dieser Studie ist ein umfassender Vergleich der 16 deutschen Länder. Kern der Analyse ist der Erfolgsindex, in dem die Entwicklung der einzelnen Bundesländer in den Bereichen Einkommen, Beschäftigung und Sicherheit vergleichend bewertet wird. Ein Ergebnis dieser nach 2001 und 2003 dritten Studie ist, dass den größten Sprung nach vorn Sachsen-Anhalt geschafft hat ¿ und zwar vom letzten auf den 13. Platz. Ich will diese Studie nicht übergewichten; und obwohl der inneren Sicherheit in dieser Studie kein vorrangiges Gewicht beigemessen wird, habe ich sie angesprochen, weil sie den Zusammenhang z.B. der Faktoren Einkommen, Beschäftigung und Sicherheit aufzeigt und verdeutlicht, dass bei den politischen Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung verschiedene gewichtige Interessen zu berücksichtigen sind, die neben der Inneren Sicherheit für das Gemeinwohl erhebliche Bedeutung haben. Anrede, wir können heute feststellen, dass die Polizei unseres Landes trotz der Sparmaßnahmen erfolgreicher geworden ist, dass sie ihren Beitrag zur inneren Sicherheit gesteigert hat. Worauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist diese verbesserte Leistungsbilanz zurückzuführen? Sie ist zunächst erreicht worden, durch die hohe Leistungsbereitschaft unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die mit großer Ausdauer für die Menschen unseres Landes ihren Dienst verrichten. Der Leistungsfortschritt ist aber auch bewirkt worden, weil wir die Leistungsfähigkeit unserer Polizei gesteigert haben: z. B. durch eine Strukturreform, die Entwicklung und Umsetzung eines Personalkonzepts, die Optimierung der Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln sowie durch zusätzliche Befugnisse der Polizei, die der heutigen Sicherheitslage entsprechen. Diese Schritte haben Sie mit einer bewundernswerten Stetigkeit und Fähigkeit zur konstruktiven Kritik begleitet. Dabei sind Sie nicht nur energisch für die beruflichen Interessen Ihrer Mitglieder eingetreten, sondern auch für Bemühungen, die Menschen unseres Landes wirksamer vor Gefahren zu schützen. Ich erinnere mich noch gut an die sachkundigen Anregungen der DPolG, mit denen im Frühjahr 2003 die Diskussion zur Änderung des Polizeigesetzes unterstützt haben. Für all dies - ich möchte es auch an dieser Stelle sagen ¿ bin ich Ihnen sehr dankbar. Anrede, lassen Sie mich etwas zur Leistungsbilanz unserer Polizei sagen, bevor ich auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eingehe. Sie wissen, dass die Leistungsbilanz der Polizei eines Landes zumeist eine sehr grobe Darstellung vorwiegend statistischer Daten ist. Und sie wissen als Insider besser als ich, dass eine solche Leistungsbilanz nicht ausreichend zeigt, was unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im täglichen Dienst wirklich leisten: teilweise in lebensbedrohlichen Situationen, bei der Aufklärung grausamer Verbrechen, bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei der Verkehrsüberwachung, bei schweren Unglücksfällen, Katastrophenlagen usw. Gleichwohl: Die Menschen unseres Landes haben einen Anspruch auf eine solche Bilanz, ein Recht auf die Beantwortung der Frage, ob ihre Polizei erfolgreich arbeitet. Diese Frage ¿ meine sehr geehrten Damen und Herren ¿ können wir uneingeschränkt mit Ja beantworten, und wir brauchen den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen. Ich will dies mit einigen Beispielen belegen: - Nach der Kriminalstatistik sind in Sachsen-Anhalt in der Zeit von 2002 bis 2004 die Straftaten zurückgegangen (um 3,2 %); die Aufklärungsquote ist hier im gleichen Zeitraum angestiegen (von 55 auf 57,4 %). Diese Quote liegt bei einem bundesweiten Vergleich im oberen Drittel. - Neben der hohen Aufklärungsquote hat die Aufklärungsarbeit in einer Reihe spektakulärer Fälle bundesweite Anerkennung gefunden. Ich erinnere an die Aufklärung eines abscheulichen Verbrechens, das die Öffentlichkeit stark bewegt hat: der Mord an der jungen Anja Blum vor wenigen Monaten. Die Aufklärung gelang über einen DNA ¿ Vergleich. Durch einen DNA ¿ Vergleich ist in diesem Jahr eine ebenso erschütternde Tat ¿ die bereits zehn Jahre zurück lag - geklärt worden: der Mord an der kleinen Maria Juhl. In der Presse können Sie derzeit die Berichte über die Gerichtsverhandlung gegen einen Mann (genannt ¿Marcy¿) verfolgen, der ein weltweites Netz mit Kinderpornographie gegründet und maßgeblich betrieben hat. Die Ermittlungen hierzu, die sich über den gesamten Globus auf 146 Staaten erstreckten und zu vielen erfolgreichen Zugriffen führten, hatten ihren Ausgangspunkt in Magdeburg. Dieser Fall zeigt, welche Herausforderungen auf die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung zukommen. Die Kriminalprävention ist intensiviert worden ¿ auch mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit mit den Kommunen. Derzeit wird der Opferschutz verbessert durch ein Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit dem sogenannten Stalking und Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Positiv ist auch die Leistungsbilanz bei der Verkehrsunfallbekämpfung und der Verkehrsüberwachung. 2004 waren z.B. 745 Unfälle mit Personenschaden weniger zu verzeichnen als 2003. Dies entspricht einem Rückgang von 6,7 %. Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um 3,7 % und die der Schwerverletzten um 15,3 %. - Unsere Polizei brachte im Jahr 2004 ca. 32 000 Verkehrsstraftaten zur Anzeige und ahndete fast 650 000 Verkehrsordnungswidrigkeiten. In ca. 14 000 Fällen wurde ein Fahrverbot ausgesprochen. Zur Verkehrssicherheitsarbeit gab es etwa 14 000 Veranstaltungen bzw. Aktionen mit über 345 000 Teilnehmern aus den verschiedensten Zielgruppen. - Es ist eine Landeseinsatzkonzeption entwickelt worden zur Gewährleistung der Sicherheit in Sachsen-Anhalt während der Fußballweltmeisterschaft 2006. Die Praxistauglichkeit dieser Konzeption ist mit guten Ergebnissen beim Confederations - Cup 2005 getestet worden. - Unsere Polizei hat in den letzten Jahren schwierige Einsatzlagen innerhalb und außerhalb unseres Landes erfolgreich gemeistert: Sie hat z.B. als Geburtstagsfeiern getarnte Skinheadkonzerte und andere Veranstaltungen extremistischer Gruppierungen wirksam verhindert. - Bei der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002, beim Weltjugendtag in Köln oder bei Castor-Transporten hat unsere Polizei eine hervorragende Arbeit geleistet und ihren hohen Einsatzwert bewiesen. Aus den Kontingenten der internationalen Missionen sind Polizeibeamte des Landes Sachsen-Anhalt nicht mehr wegzudenken. Ob im Kosovo oder in Bosnien-Herzegowina, in Afghanistan, in Georgien oder bei der Identifizierung der Opfer der Tsunami-Katastrophe: überall dort erbringen unsere Beamtinnen und Beamten unter schwierigsten Bedingungen dauerhaft ausgezeichnete Leistungen ¿ auch wenn sie persönlich höchsten Gefahren ausgesetzt sind. Erst vor wenigen Tagen habe ich eine Polizeibeamtin in den Sudan verabschiedet, wo sie gemeinsam mit Kollegen aus anderen Ländern sudanesische Polizisten ausbilden wird. Anrede, die von mir genannten Beispiele belegen sehr deutlich, dass die Polizei ihre Leistungen verbessert hat, trotz ihres Beitrages zur Haushaltskonsolidierung. Haushaltskonsolidierung führt also auch im öffentlichen Dienst nicht zwangsläufig zu weniger Leistung. Im Gegenteil: Die Leistung kann bei Minderung der Ausgaben gesteigert werden, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut motiviert sind ¿ dies ist der Fall ¿ und wenn ihre Möglichkeiten zu einer wirksamen Aufgabenerfüllung oder ¿ mit anderen Worten ¿ wenn die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Polizei verbessert werden. Dies ist keine einfache Aufgabe; viele haben dafür uneigennützig und hart gearbeitet. Und diese Arbeit verdient hohen Respekt. Anrede, welche einzelnen Maßnahmen waren es nun, die uns vorangebracht haben? Auch hierzu will ich einige Beispiele nennen: Zunächst zu den gesetzlichen Vorschriften ¿ nur kurz, weil ich hier im Kreis von Fachleuten bin: Auf Initiative der Landesregierung hat der Landtag im Sommer 2003 mit einer Änderung des SOG LSA eine Reihe von Regelungen zu wirksamen Gefahrenabwehr beschlossen. Nunmehr ist klargestellt, dass die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr auch für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen hat. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität wurde der Anwendungsbereich der Vorschrift zu lagebildabhängigen Kontrollen auf Autohöfe und die Straßenverbindungen zwischen Autobahnen und Autohöfen ausgedehnt. Die präventiv-polizeiliche Rasterfahndung ist an die aktuellen Erfordernisse der Verbrechensbekämpfung angepasst worden. Bei der Befugnis zur erweiterten Platzverweisung ist die Beschränkung auf bestimmte Katalogstraftaten sowie die Befristung auf 4 bzw. 14 Tage aufgehoben worden und gegenüber potenziellen Straftätern kann nun ein Platzverweis für die Dauer von bis zu 12 Monaten ausgesprochen werden. Für Fälle häuslicher Gewalt wurde das Wegweisungsrecht gesetzlich ausdrücklich festgeschrieben. Anrede, was haben wir organisatorisch verbessert? Die polizeiliche Organisation ist in vielen Bereichen verändert und den heutigen Bedürfnissen angepasst worden: Es gibt heute nur noch ein Polizeirevier pro Landkreis. Weitere im Landkreis befindliche Polizeireviere wurden in Polizeikommissariate umgewandelt und den örtlich zuständigen Polizeirevieren unterstellt. Die ¿Kleinstpolizeistationen¿ wurden aufgelöst und in personal- und leistungsstarke Revierstationen überführt. Präsenzaufgaben können nun verstärkt wahrgenommen, bei Bedarf auch Kriminalbeamte zum Einsatz gebracht werden. Für die Bereitschaftspolizei wurde Anfang 2004 die Änderung des Verwaltungsabkommen mit dem Bund unterzeichnet. Die Solleinsatzstärke ist wie vereinbart auf 480 Vollzugsbeamtinnen und ¿beamte reduziert worden. Mit der Konzentration der Bereitschaftspolizei am Standort in Magdeburg ist dafür gesorgt, dass der Einsatzwert gestiegen ist und der interne Verwaltungsaufwand reduziert werden konnte. Im Landeskriminalamt sind aus sechs Abteilungen fünf und aus 27 Dezernaten 16 gebildet worden; sachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche wurden konzentriert und zusammengelegt. Das SEK ist aus der Polizeidirektion Magdeburg herausgelöst und zum 01.01.2005 dem Landeskriminalamt zugeordnet worden. Die Zusammenfassung der Spezialeinheiten unter einem Dach schafft Optimierungspotenziale bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität. Im Technischen Polizeiamt sind die Aufgaben der vier Abteilungen und 18 Dezernate in drei Abteilungen und 14 Dezernaten gebündelt worden. Am 14. Februar dieses Jahres ging das elektronische Polizeirevier in den Echtbetrieb. Damit waren wir eines der ersten Bundesländer, das die polizeiliche Präsenz und Ansprechbarkeit auch im Internet erhöht hat. In den ersten sechs Monaten, registrierten wir z. B. 673 Anzeigen, 180 Hinweise, 43 Danksagungen - aber auch 47 Beschwerden. Um die Attraktivität und den Erfolg dieser Präsentation für die verschiedenen Altersgruppen zu erhöhen, werden wir die Plattform um kinder- und seniorenspezifische Elemente erweitern. Ich bitte Sie: werben Sie für das neue polizeiliche Medium. Mit der landesweiten Einführung des Bedarfsorientierten Schichtdienstmanagements ist die Polizei im letzten Jahr einen weiteren Schritt in Richtung zu mehr Professionalität gegangen. Unter besserer Ausnutzung der bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten sowie auf Grund der Kreativität und des Engagements der Mitarbeiter hat ein Prozess des optimierten Einsatzes der zur Verfügung stehenden polizeilichen Ressourcen begonnen. Die nunmehr praktizierten flexiblen Dienstzeiten und Dienststärken entsprechen besser den dienstlichen Erfordernissen; sie sollen aber auch den Interessen der Mitarbeiter weitestgehend entgegen kommen. Ich weiß, diesem Prozess steht eine über Jahre geübte Praxis entgegen: z. B. die Dienstverrichtung in festen Dienstgruppen und gleichbleibende Schichtfolgen. Ich hoffe, dass auftretende Probleme möglichst schnell und pragmatisch gelöst werden. Wichtig ist, dass wir nicht auf halber Strecke stehen bleiben, sondern unser System ausbauen und ¿ wo zweckmäßig - auf andere Dienstbereiche ausdehnen. Zum Bemühen um mehr Effizienz und Effektivität gehört auch das Thema ¿Einzelstreifen¿. Es ist zum Teil umstritten; für Aufregung besteht jedoch kein Anlass. Die Polizeidirektionen Stendal und Halle sind seit dem 01. Mai 2005 Pilotbehörden; dort wird systematisch überprüft, ob und wie man alltägliche polizeiliche Sachverhalte durch einzeln handelnde Polizeibeamte aufnehmen und regeln lassen kann. Das ist nichts, was nicht auch jetzt schon in vielen Dienstbereichen praktiziert wird. Auch bisher erledigten einzelne Polizeibeamte verschiedene Aufgaben mit geringem Gefahrenpotential z. B.: die Kontaktbeamten und Kradstreifen, die wie selbstverständlich zu passenden Zeiten und Anlässen allein unterwegs sind. Ich betone es auch an dieser Stelle, dass es nicht meine Absicht ist, im Rahmen des Projektes den generellen Einsatz von einzeln handelnden Polizeibeamten als allgemeine Funkwagenstreife anzuordnen, denn Einsparungsbemühungen finden ihre Grenzen dort, wo sie Gefahr laufen, zu Lasten der Sicherheit unserer Polizeibeamten zu gehen. Anrede, ein wichtiges Thema auch bei der Landespolizei ist die Unterbringung. Mir ist klar: auf diesem Gebiet sind nicht alle Probleme gelöst. Der erforderliche Bau- und Sanierungsbedarf kann kurzfristig nicht vollständig bewältigt werden. Aber mit einigen Beispielen will ich zeigen, was wir bisher - mit enormer Belastung für den Landeshaushalt - erreicht haben. In den Jahren 2003/2004 ist das Unterbringungsproblem der Polizei in Stendal gelöst worden. Im Juni 2003 habe ich ein neues Dienstgebäude - Investitionsaufwand ca. 7,8 Mio. Euro - für die Bediensteten der Polizeidirektion übergeben; der Neubau für das Polizeirevier Stendal - Investitionsaufwand ca. 2,7 Mio. Euro - konnte im August letzten Jahres übergeben werden. Die Zentralisierung der Landesbereitschaftspolizei ist am 04. April dieses Jahres abgeschlossen worden mit der Übergabe des sanierten Unterbringungskomplexes für die 2. Einsatzhundertschaft und das Landespolizeiorchester. Allein diese Sanierung hat ca. 2,3 Mio. Euro gekostet. Am 27. April wurde das seit Jahren bestehende Unterbringungsproblem der Polizeidirektion Halle gelöst - das neue Dienstgebäude in der Merseburger Straße in Halle konnte seiner Bestimmung übergeben werden. Das nach modernsten Anforderungen konzipierte Gebäude - z. B. der Zuschnitt der Räumlichkeiten - bieten unserer Polizei optimale Arbeitsbedingungen. Der Investitionsaufwand betrug ca. 13 Mio. Euro. Am 01. Juli bekam auch die Diensthundführerschule in Pretzsch ein saniertes Unterkunftsgebäude (Investitionsaufwand ca. 800.000 Euro). In der Diensthundführerschule stehen nun 81 Betten in 64 Zimmern mit moderner Ausstattung zur Verfügung. Anrede, nun zum Thema Haushaltsmittel: Trotz der angespannten Haushaltslage ist es für den Doppelhaushalt 2005/2006 gelungen, die Polizei mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten, obwohl Kürzungen zu verkraften sind: bei den budgetbezogenen Sachausgaben insgesamt für das Jahr 2005 1,25 Mio. ¿ und für das Jahr 2006 insgesamt 1,1 Mio. ¿ und bei den Investitionen von 0,5 Mio. ¿ für 2005 und rd. 1,0 Mio. ¿ für 2006 zu. Diese Kürzungen bewirken z. B. einen nicht unerheblichen Einschnitt in die finanzielle Ausstattung für die Ersatzbeschaffungen ¿ sowohl beim Kauf als auch beim Leasing - von Dienstkraftfahrzeugen. Insgesamt betrachtet kann der bestehende Haushaltsansatz für die Jahre 2005 und 2006 aber noch als ausreichend bezeichnet werden, um die polizeilichen Aufgaben im vollen Umfang erfüllen zu können. Die erfolgreiche Arbeit der Polizei bestätigt dies. Zusätzlich benötigte Haushaltsmittel für die Erfüllung der tariflichen Vereinbarungen im Zuge der Privatisierung von logistischen Aufgaben in der Landespolizei sind bereits beim Finanzministerium beantragt. Anrede, kommen wir zur Personalentwicklung: Ich werte es als großen Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit für die Weiterentwicklung unserer Polizei, dass es gelungen ist, die Ausgabeentwicklung bei den Personalausgaben stabil zu halten und dennoch die dringend erforderlichen Einstellungen, Übernahmen, Aufstiege und natürlich nicht zuletzt Beförderungen zu ermöglichen. Das Thema ¿Beförderungen¿ spreche ich in diesem Jahr weitaus lieber an als in den beiden vergangenen Jahren; und ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, den entstandenen Beförderungsstau abzubauen. Während nach dem sogenannten Beförderungsstop 2003 im Jahr 2004 lediglich 40 Beförderungen in der Landespolizei vorgenommen werden konnten, waren es in diesem Jahr ¿ die Höhergruppierungen eingerechnet - bereits 730. Davon entfielen 642 auf den Polizeivollzug und 88 auf die Verwaltung. Ich hoffe und erwarte natürlich, dass dies dazu beiträgt, die nach wie vor hohe Berufsmotivation in der Landespolizei nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu steigern. Für die Zukunft ¿ noch in diesem Jahr - halte ich es für möglich, dass weitere Beförderungen ausgesprochen werden können. Besonders wichtig ist der Einstellungskorridor, auf dessen Grundlage jährlich 20 Anwärter für den mittleren und 50 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit Übernahmegarantie eingestellt werden und auch die Einstellung von jährlich 2 Seiteneinsteigern für den höheren Polizeivollzugsdienst ermöglicht wird. So ist es gelungen, seit dem Jahr 2002 insgesamt 376 Anwärter einzustellen und 264 Aufsteiger vom mittleren in den gehobenen Dienst zuzulassen. Anrede, dieser Weg kann aber erfolgreich nur weiter beschritten werden, wenn wir in unseren gemeinsamen Bemühungen nicht nachlassen, einen konsequenten und insbesondere sozialverträglichen Stellen- und Personalabbau zu verfolgen. Hervorzuheben ist, dass seit 2002 530 Altersteilzeitanträge von Polizeivollzugsbeamten genehmigt wurden. Und erwähnenswert ist auch, dass wir den Justizvollzug voraussichtlich mit 53 Beamten unterstützen können. Zum 01. Oktober sind die ersten 19 Beamten versetzt worden. In der Polizeiverwaltung konnten seit 2002 insgesamt 539 Altersteilzeitverträge abgeschlossen werden, 116 Arbeitnehmer nutzten die Abfindungsregelungen und 62 wurden in andere Geschäftsbereiche versetzt. Anrede, auch hier will ich sehr deutlich sagen, dass es ohne diese Maßnahmen nicht möglich wäre, die Entwicklung der Personalausgaben stabil zu halten und dann sämtliche personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Einstellungen, Übernahmen, Aufstiege und insbesondere auch Beförderungen ausgeschlossen wären. Wir sind hier auf dem richtigen Weg und dürfen in Anbetracht der vielen neuen Herausforderungen an die Polizei nicht nachlassen, kontinuierlich für den erforderlichen Stellenabbau ohne Abstriche bei der Leistungsfähigkeit zu sorgen. Anrede, sehr oft werde ich auf die finanziellen Mittel für die technische Ausstattung der Polizei angesprochen. Hier muss ich etwas voranstellen: Die Polizei unseres Bundeslandes verfügt heute über eine technische Ausstattung, die sich keineswegs hinter der anderer Bundesländer verstecken muss. Alle Polizeidienststellen sind mit moderner Technik bedarfsgerecht ausgerüstet. Der gesamte Ausstattungsbedarf der Polizei wird ständig im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit entsprechender Prioritätenfestlegung auf dem neuesten Stand gehalten, ergänzt und fortgeschrieben. So sind zum Beispiel die Polizeidienststellen mit einer ausreichenden Zahl an Einsatzfahrzeugen ausgestattet. Bei 1.950 Kraftfahrzeugen bedeutet dies, dass für jeweils vier Polizeivollzugsbeamte ein Polizeidienstfahrzeug zur Verfügung steht. Entgegen oft propagierter Auffassungen hat unsere Polizei insgesamt keinen veralteten Fuhrpark. Im Rahmen der ständigen Ersatzbeschaffungen werden die unwirtschaftlich gewordenen Fahrzeuge durch neue ersetzt. Fahrzeuge mit teurer Spezialtechnik und geringer Laufleistung können selbstverständlich älter als der Durchschnitt sein. Mit dem wirtschaftlichen Schritt zum Fahrzeug-Leasing für Polizeieinsatzfahrzeuge wurde in den vergangenen zwei Jahren erreicht, dass zum Einen der Haushalt durch geringere Investitionen entlastet wird und zum Anderen durch die Kürze der Laufzeit stets die neusten Fahrzeuge eingesetzt werden können. Auch auf dem Gebiet der Körperschutzausstattung konnte der vorhandene Ausstattungsgrad weiter erhöht werden. Die veraltete Oberkörperschlagschutzausstattung wurde durch neue Oberkörperschlag- und ¿stichschutzausstattungen ersetzt. Als Ergänzung zu dieser hochwertigen Ausrüstung sind 2004 890 Wetterschutzanzüge beschafft und in diesem Jahr weitere 430 Wetterschutzanzüge bestellt worden. Mit dieser Ergänzung wird ein weiterer Schritt zur vollständigen Mann- (und natürlich auch Frau-) Ausstattung in den Einsatzhundertschaften erreicht. Somit werden bis zum Jahresende 2005 erstmalig alle Einsatzkräfte in den Hundertschaften der Landeseinsatzorganisation Elbe mit Witterungsschutz versorgt sein. Jede Polizeidirektion verfügt dann über je 140 und die Bereitschaftspolizeiabteilung über insgesamt 480 Stück Witterungsschutz. Darüber hinaus werden die Einsatzkräfte der Landeseinsatzorganisation mit einem sogenannten Equipmentsystem ausgestattet: bestehend aus einem Ober- und Untergürtel, einem Einsatzmehrzweckstock ¿leicht¿ und dem dazugehörenden Holster sowie einem Umbausteg für die bereits vorhandenen Handfesseln mit Holster. Ein entsprechendes Sekundärsicherungsholster für die Dienstpistole wird im Rahmen der Ersatzbeschaffung diese Ausstattung komplettieren. Damit werden den Beamtinnen und Beamten weitere Führungs- und Einsatzmittel als persönliche Ausstattung bereitgestellt, die eine ordnungsgemäße Eigensicherung gewährleistet. Die weitere Ausrüstung des polizeilichen Einzeldienstes obliegt den Polizeibehörden eigenständig. Anrede, bundesweit wird derzeit die Einführung eines einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems vorangetrieben. Dieses für alle Sicherheitsbehörden ¿ Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzverwaltungen ¿ der Bundesrepublik vorgesehene moderne Funksystem soll bis zum Jahr 2010 bundesweit aufgebaut werden, um das technisch veraltete Analogfunknetz abzulösen. Die Einführung des Digitalfunks ist eines der größten, anspruchsvollsten und kostenintensivsten Vorhaben der öffentlichen Verwaltung der letzten Jahrzehnte mit einem geschätzten Gesamtfinanzierungsvolumen von 3,5 Milliarden Euro. Für das Land Sachsen-Anhalt wird der Netzaufbau ab 2007 erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, die Polizeibehörden mit neuen Einsatzleitsystemen auszustatten. Ein besonderes Augenmerk im IT-Bereich wird auf die Erneuerung technisch veralteter Systeme und den weiteren Ausbau sehr bewährter Anwendungen, wie zum Beispiel des elektronischen Fingerabdrucksystems Livescan, gelegt. Hier nehmen wir einen Spitzenplatz in der Bundesrepublik ein. Die für alle Bediensteten zugänglichen neuen Intranet-Anwendungen ¿Polizeiliche Unfallstatistik¿ und ¿Polizeiliche Lagestatistik¿ bringen tagaktuell einen Überblick über die polizeilich relevanten Ereignisse und Verkehrsunfälle im Land. Ziel ist es dabei, die einzelnen Dienststellen von der täglichen Routinearbeit bei der Erstellung aktueller Berichte zu entlasten und so Kapazitäten für gezielte Analysen freizusetzen. Darüber hinaus wird durch eine Vereinheitlichung der Lageübersichten auch eine bessere Vergleichbarkeit der Daten erzielt. Weitere Mittel, die für den Ausbau des informationstechnischen Netzes und der Basisinfrastruktur verwendet werden, sind notwendig, um den ständig ansteigenden Anforderungen der Informationstechnik gerecht zu werden; sie erhöhen zudem die Qualität des IT-Services. Anrede, die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Die Polizei muss auf diese Änderungen auch zukünftig sachgerecht reagieren. Heute können wir feststellen, dass die Polizei Sachsen-Anhalt aufgrund einer hohen beruflichen Motivation und der von mir genannten Maßnahmen ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert hat, dass Ihr Beitrag zur Inneren Sicherheit gestiegen ist, dass sie trotz Sparmaßnahmen erfolgreicher arbeitete. Diese Erfolgsbilanz ¿ zu der auch Sie beigetragen haben ¿ dürfen wir nicht vergessen, wenn wir auf die vor uns liegenden Aufgaben schauen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Polizei auch in den kommenden Jahren die ihr übertragenen Aufgaben gut erfüllt. Dies werde ich - soweit es in meiner Macht steht - fördern und unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 230/00 Magdeburg, den 30. August 2000 10 Jahre Freiwilliges ökologisches Jahr in Sachsen-Anhalt Der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Konrad Keller, wird am kommenden Freitag, 1. September den 10. Durchgang des Freiwilligen ökologischen Jahres (FöJ) in Sachsen-Anhalt eröffnen. Das FöJ wird von Jugendlichen als berufliche Orientierung zwischen Schule und Lehre oder vor einem Studium angenommen. Es bietet engagierten jungen Leuten die Möglichkeit, sich vor allem praktisch mit Themen des Natur- und Umweltschutzes auseinander zusetzen. Für die Teilnehmer stehen landesweit mehr als 100 Einsatzstellen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen zur Verfügung. Die Arbeiten erfolgen u.a. im ökologischen Landbau, in der Umweltbildungsarbeit mit Kindern, bei Pflege- & Pflanzarbeiten, in der öffentlichkeitsarbeit und in kleinen ökologisch arbeitenden Betrieben. Seitdem das FöJ im September 1991 mit 12 Teilnehmern eröffnet wurde, hat sich die Zahl der Teilnehmer ständig erhöht. So werden in diesem Jahr 100 Jugendliche mit dem FöJ beginnen. Unter den diesjährigen Teilnehmern sind u.a. 33 Abgänger aus den Klassen 9 und 10. Außerdem werden 5 junge Leute aus Georgien, Russland, der Ukraine und aus der Mongolei teilnehmen. Nach der bundesweiten Einführung des FöJ hat sich auch in Sachsen-Anhalt ein Verhältnis von 4 Bewerbern für einen Platz eingepegelt. Einladung an die Medien Vertreter/innen der Medien sind eingeladen zur Eröffnungsveranstaltung am Freitag, 1. September 2000, 10.00 Uhr, Staatliches Amt für Umweltschutz, Otto-von -Guericke-Str. 5, in Magdeburg. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1946 Fax: (0391) 567-1920 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
LKA-Infomobil in Blankenburg Blankenburg – Im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention haben interessierte Bürger, Vereine, Einrichtungen, Institutionen und Gewerbetreibende die Möglichkeit, sich am Montag, den 27.09.2021, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Informationsmobil des Landeskriminalamtes auf dem Groß-Parkplatz des Nordharz-Centers im Gewerbegebiet Lerchenbreite beraten zu lassen. Im Mittelpunkt dieses Termins steht im Hinblick auf die bevorstehende dunkle Jahreszeit das Thema „Einbruchsschutz“. Darüber hinaus werden aber auch Tipps zum Schutz vor Diebstahls- und Betrugsdelikten gegeben. Anlässlich des Beratungstermins gibt es auch die Möglichkeit, mit den örtlich zuständigen Regionalbereichsbeamten des Polizeireviers Harz ins Gespräch zu kommen. Kradfahrer nach Unfall schwer verletzt Drei-Annen-Hohne – Am 23.09.2021 verletzte sich ein Motorradfahrer aus den Niederlanden nach einem Verkehrsunfall schwer, sodass er mit einem Rettungshubschrauber in eine Unfallklinik geflogen wurde. Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr der 60-jährige Biker mit einem Motorrad „Kawasaki“ die Landesstraße 100 in Drei-Annen-Hohne in Richtung Schierke. Gegen 15:40 Uhr kam er kurz hinter dem Ortsausgang von Drei-Annen-Hohne in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab, stieß gegen ein Pkw und prallte in weiterer Folge gegen einen Findling. Dabei verletzte sich der Biker schwer. Am Krad, welches abgeschleppt werden musste, entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Quadfahrer nach Fluchtversuch gestellt Halberstadt – Am 24.09.2021 stellten die Beamten einen 38-Jährigen gegen 06.55 Uhr auf einem Feld In den Langen Stücken, nachdem dieser versuchte, sich mit einem Quad, an dem keine Kennzeichen angebracht waren, der Kontrolle zu entziehen und dieser sich bei der Flucht mit dem Fahrzeug auf dem Acker festgefahren hatte. Ein Drogenschnelltest reagierte bei dem Mann positiv auf Cannabis. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den 38-Jährigen ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Darüber hinaus war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Motorradfahrer nach Unfall schwer verletzt Halberstadt – Am 24.09.2021 verletzte sich ein 17-jähriger Fahrer eines Leichtkraftrades „Yamaha“ bei einem Verkehrsunfall schwer, sodass er durch den Rettungsdienst ins Klinikum gebracht werden musste. Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr ein 77-Jähriger mit einem Pkw VW die B 79 aus Richtung Harsleben kommend, um gegen 08:45 Uhr nach links in Richtung Osttangente/Gessnerstraße abzubiegen. Dabei übersah er den aus Richtung B 81 kommenden Kradfahrer und stieß mit diesem zusammen. Der 17-Jährige verletzte sich dabei schwer, der 77-Jährige sowie seine 76-jährige Beifahrerin leicht. Ladendetektiv stellt drei Ladendiebe Halberstadt – Am 23.09.2021 stellte ein Ladendetektiv drei Ladendiebe in einem Supermarkt in der Braunschweiger Straße, nachdem diese gegen 15:05 Uhr versuchten, Lebensmittel und Tabakwaren im Gesamtwert von 47 Euro in einem Rucksack bzw. einer präparierten Jacke zu entwenden. Die Beamten leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die drei aus Georgien stammenden Männer im Alter von 19, 30 und 45 Jahren ein. Verdacht der Brandstiftung Halberstadt – Am 23.09.2021 entstand bei einem Brand in einem leerstehenden Wohngebäude ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 50.000 Euro. Nach bisherigem Ermittlungsstand brach der Brand im ersten Obergeschoss des Gebäudes in der Gröperstraße gegen 19:10 Uhr aus. Zur Brandbekämpfung kamen 24 Kameraden der Feuerwehr mit acht Fahrzeugen zum Einsatz. Die Beamten haben ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung eingeleitet und die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-harz@polizei.sachsen-anhalt.de
Der Bundestag hat am gestrigen Tag den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Damit bleibt der Bund hinter dem einstimmigen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – von Mitte Juni 2023 zurück, wonach auf Initiative von Sachsen-Anhalt die Länder Georgien, Armenien, Moldau, Indien und die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die zögerliche Haltung des Bundes, nur Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, wird dem aktuellen Migrationsgeschehen auch nicht im Ansatz gerecht. Richtigerweise stellt der Bund fest, dass in den Ländern Georgien und Moldau in aller Regel keine politische Verfolgung droht und die Anerkennungsquote im Asylverfahren daher bei unter 0,3 Prozent liegt. Doch dies trifft beispielsweise auch auf Indien zu. Es ist überhaupt kein Grund ersichtlich, die größte Demokratie der Welt nicht als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss deutlich erweitert werden, um irreguläre Migration zu begrenzen. Damit würde auch ein klares Signal in diese Länder ausgesendet, dass sich jemand ohne Schutzgrund gar nicht erst auf den Weg macht.“ Hintergrund: Die Zugangszahlen von Asylsuchenden in Deutschland sind im bisherigen Jahresverlauf weiter angestiegen und liegen erheblich über den Zugangszahlen der Vergleichsmonate des Vorjahres. Für eine Reihe von Herkunftsstaaten, die derzeit nicht als sichere Herkunftsstaaten in der Anlage II des Asylgesetzes aufgeführt sind, liegen die Gesamtschutzquoten im Ergebnis der Asylantragsprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Jahren fortlaufend unter fünf Prozent (für Indien zum Stand 31. Oktober 2023 bei 0,27 Prozent). Bei sicheren Herkunftsstaaten gilt die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Damit ist die Schutzgewährung nicht generell ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung beim BAMF die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Mit der gesetzlichen Einstufung als sichere Herkunftsstaaten kann das Asylverfahren für Asylsuchende aus diesen Staaten deutlich beschleunigt werden. Dies gilt auch für etwaige gerichtliche Verfahren. Bei der Ablehnung des Asylantrages könnten zudem Rückführungen wesentlich früher durchgeführt werden, sodass auch eine Entlastung im Bereich der Unterbringung erzielt werden könnte. Zudem wäre für Einreisen auf dem Luftweg für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten der Anwendungsbereich von § 18a Asylgesetz (Flughafenverfahren) eröffnet. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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