Georgien plant mit Unterstützung durch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) Deutschland den Aufbau eines Biodiversitätsmonitoringsystems. Dieses lehnt sich stark an das Schweizerische Modell an (BDM-CH). Wir haben den Auftrag, das Umweltministerium bei der Konzeption des BDM, der Operationalisierung der Indikatoren, dem Aufbau des Stichprobennetzes, der Schulung der MitarbeiterInnen und bei der Inbetriebnahme zu beraten und zu unterstützen.
Halle (Saale), 29.07.2021
Luftmessstation aus Sachsen-Anhalt steht bald
in der Hauptstadt der Republik Moldau
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt den Aufbau der
moldawischen Luftgüteüberwachung mit einem Messcontainer und
ausgesonderten, aber funktionstüchtigen Messgeräten. Die Geräte müssen im
Rahmen der planmäßigen Erneuerung nach 10 Jahren Dauernutzung ersetzt
werden. Der Messcontainer stand bis 2019 in Dessau am Albrechtplatz.
Aufgrund geplanter Baumaßnahmen musste der alte Standort dauerhaft
aufgegeben werden. Für den neuen Messort war der Container zu groß. Nun
wird er im Rahmen eines Projekts der Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) in der Moldawischen Hauptstadt Chișinău eingesetzt
werden.
Drei Fachleute des Umweltamts des Ministeriums für Landwirtschaft,
Regionalentwicklung und Umwelt der Republik Moldau reisten dafür nach
Magdeburg. Hauptanliegen des vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit finanzierten Projektes sind die
nachhaltige Klima- und Umweltpolitik und der Aufbau nationaler Regelwerke in
verschiedenen Ländern Osteuropas (u. a. Republik Moldau und Georgien).
Das Projekt selbst ist Teil der Unterstützung durch die EU und eingebettet in
das im Jahr 2017 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU
und der Republik Moldau, wobei die Priorität dabei im Aufbau nationaler
Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung in Anlehnung an europäische
Richtlinien und Standards liegt. Parallel dazu sollen die Grundlagen für eine
messtechnische Überwachung der Luftqualität geschaffen werden.
Das Landesamt für Umweltschutz hat sich bereiterklärt, diesen aufwendigen
Prozess durch die Bereitstellung einer ausgesonderten Messstation aus dem
Lufthygienischen Überwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) einschließlich
Messtechnik zu unterstützen, da es bislang nur wenige Messwerte und
Erkenntnisse zur Luftbelastung in Moldawien gibt.
Ein weiterer Beitrag zur Unterstützung bestand in der Durchführung eines
praktischen Trainings für die Fachleute aus Moldawien. Dieses fand vom 20.
bis 23. Juli im Standort Magdeburg des LAU mit dem LÜSA statt. Dabei
wurden sowohl allgemeine Grundlagen der Luftqualitätsüberwachung als auch
praktische Einblicke in die Messtechnik und den Betrieb einer Luftmessstation
vermittelt. Das Training erfolgte mit tatkräftiger Unterstützung durch den
ehemaligen Leiter des LÜSA, Herrn Dr. Zimmermann (fungiert als
Projektverantwortlicher), und Herrn Dirk Haase, einem Kollegen des
Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen.
Die für die Übergabe vorgesehene Messstation (ausgesonderte ehemalige
Station Dessau) wurde zu diesem Zweck wieder in einen betriebsbereiten
Zustand versetzt und mit der dafür vorgehaltenen Messtechnik ausgerüstet.
Die Fachleute konnten somit direkt an der Technik trainieren, die später auch
in der Republik Moldau zum Einsatz kommen wird.
Die Präsidentin
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 13/2021
E-Mail: Praesidentin@
lau.mlu.sachsen-anhalt.de
Landesamt für Umweltschutz
Reideburger Straße 47
06116 Halle(Saale)
Tel.: 0345 5704-101
Fax: 0345 5704-190
Internet:
www.lau.sachsen-anhalt.de
Die Station wird im Oktober dieses Jahres in der Landeshauptstadt Chișinău an einem
verkehrsnahen Standort aufgestellt werden. Die Vorbereitungen für die Herrichtung des
Standortes werden in Kürze beginnen. Insofern verbleibt für die Techniker des LÜSA aktuell
noch ausreichend Zeit für die Herstellung der Transportbereitschaft. Die Kosten für den
Abtransport trägt die GIZ über Projektmittel. Die Inbetriebnahme der Station in Chișinău wird
ohne Beteiligung des LÜSA erfolgen.
Seitens des LÜSA werden für die Absicherung des ersten Betriebsjahres noch einige
Ersatzteile, Verbrauchsmittel und Betriebsgase bereitgestellt. Insgesamt hat die
Unterstützungsleistung des LÜSA folgenden Umfang.
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Bereitstellung eines Messcontainers,
Bereitstellung von Messgeräten für die wichtigsten Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid,
Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub),
Bereitstellung von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien etc. für die Absicherung des
Messbetriebes (mindestens ein Jahr),
Betriebs- und Prüfgase (zwei Flaschen);
Wissenstransfer, d. h. Einweisung der Stationsbetreuer (in Magdeburg) und
Weitergabe von Unterlagen (z. B. Gerätehandbücher, Wartungsanweisungen).
Somit unterstützt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt aktiv im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten den Aufbau einer Luftqualitätsüberwachung in der Republik Moldau.
Der Transfer einer einsatzbereiten Luftmessstation nebst der erforderlichen Technik stellt dabei
gewissermaßen die Initialzündung für den Beginn der Messungen dar.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Die Tabelle gibt einen Überblick über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Staaten Europas. Land Landessprache hat Quelle keinen Verfas- Verfas- sungsrang sungsrang Albanien x Artikel 14 der Verfassung der Republik Albanien Belgien x Bosnien- x Novelle (Änderung) XXIX der Verfassung Herzegowina der Föderation Bosnien und Herzegowina Dänemark x Deutschland x Estland x Artikel 6 der Verfassung der Republik Estland Finnland x Abschnitt 17 der Verfassung der Republik Finnland Frankreich x Artikel 2 der Verfassung der Französischen Republik Georgien x Artikel 8 und Artikel 85 der georgischen Verfassung Griechenland x WD 8 - 3000 - 048/17 (08.12.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin- nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeord- neten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröf- fentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Irland x Artikel 8 der Verfassung der Republik Irland Island x Italien x Kroatien x Artikel 12 der Verfassung der Republik Kroatien Lettland x Artikel 4 der Verfassung der Republik Lettland Litauen x Artikel 14 der Verfassung der Republik Litauen Luxemburg x Artikel 29 der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg Malta x Artikel 5(1) der Verfassung der Republik Malta Mazedonien x Novelle (Änderung) V (ersetzt Artikel 7) und Novelle (Änderung) VIII (ersetzt Arti- kel 48) der Verfassung der Republik Mazedonien Montenegro x Artikel 13 der Verfassung von Montenegro Niederlande x Norwegen x Österreich x Artikel 8 Bundes-Verfassungsgesetz der Republik Österreich Polen x Artikel 27 und 35(1) der Verfassung der Republik Polen Portugal x Artikel 9 und Artikel 11 der portugiesi- schen Verfassung Rumänien x Artikel 13 der rumänischen Verfassung Russland x Artikel 68 der Verfassung der Russischen Föderation Schweden x Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Schweiz x Artikel 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Serbien x Artikel 10 der Verfassung der Republik Serbien Slowakische x Artikel 6 der Verfassung der Republik Slowakischen Republik Slowenien x Artikel 11 der Verfassung der Republik Slowenien Spanien x Artikel 3 der Verfassung des Königreichs Spanien Tschechische x Republik Türkei x Artikel 3 der Verfassung der Republik Türkei Ungarn x Artikel H des ungarischen Grundgesetzes *** Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung