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CO2-Fußabdruck des IKT Sektors: Pilotprojekte testen Methodologien zur Erfassung von Energieverbrauch und Emissionen der Technologiebranche

Das Projekt "CO2-Fußabdruck des IKT Sektors: Pilotprojekte testen Methodologien zur Erfassung von Energieverbrauch und Emissionen der Technologiebranche" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Zu den wichtigsten Vorhaben der Digital Agenda for Europe (DAE) gehört die Etablierung eines gemeinsamen methodischen Standards zur Erfassung der Energieintensität und der CO2-Emissionen, die bei Herstellung, Transport oder Verkauf von IKT Produkten, Netzwerken oder Dienstleistungen anfallen. Die Industrie der Informations- und Kommunikationstechnologie soll diesen methodischen Rahmen zugleich leicht übernehmen und anwenden können. Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine Reihe von Pilotprojekten durchgeführt. Dieser Bericht, den Ecofys gemeinsam mit Quantis und Bio Intelligence Service für die Europäische Kommission erstellte, präsentiert die Ergebnisse aus den Projekten. Die Ergebnisse der Testläufe geben: - den Normorganisationen (SDOs) und der Industrie Rückmeldung, welche nächsten Schritte erforderlich sind, um die Kompatibilität der Methoden sicherzustellen. - den IKT Unternehmen die Sicherheit, dass die Methoden zuverlässig und kosteneffizient sind und sich sowohl im Unternehmen selbst als auch entlang der Lieferkette problemlos einsetzen lassen. - der Europäischen Kommission Aufschluss darüber, auf welche Weise sie ihre Ziele zukünftig am besten umsetzen kann.

Weiterentwicklung des Produktportolios des Umweltzeichens Blauer Engel - Rahmenvorhaben 2023

Das Projekt "Weiterentwicklung des Produktportolios des Umweltzeichens Blauer Engel - Rahmenvorhaben 2023" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Ein Schwerpunkt wird auf IKT-Produkten liegen (u.a. Computer, Server, gewerbliche Router, Netzwerkkomponenten). Die weitere Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Output des Vorhabens sind Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien

Ressortforschungsplan 2023, Konsum naturverträglich gestalten: Handlungsempfehlungen für ausgewählte Produkte zum Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen weltweit

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Konsum naturverträglich gestalten: Handlungsempfehlungen für ausgewählte Produkte zum Schutz von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen weltweit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig).

Fachdialoge

Re-Use Berlin führt regelmäßig Fachdialoge zu verschiedenen Themen im Bereich Wiederverwendung durch. Hier können Sie Informationen zu vergangenen und geplanten Fachdialogen einsehen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 25. Februar 2025 , 14:00 bis 17:00 Uhr, zu einem Fachdialog ein, bei dem rund 40 teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft über Potenziale und Herausforderungen der Sharing Economy diskutierten. Im Fokus standen Fragen zu Finanzierung, gesellschaftlicher Akzeptanz und politischer Unterstützung, um gemeinschaftliches Teilen langfristig zu etablieren. Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz lud am 10. Oktober 2023 , 10:00 bis 13:00 Uhr, zu einem Online-Fachdialog ein, in dem die Vielfalt der vorhandenen kreativen Ansätze zur Förderung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren präsentiert wurde. Das breite Spektrum der vorgestellten zirkulären Lösungen reichte vom klassischen Gebrauchtwarenhandel über Modelle des Tauschens und Teilens, öffentlich und privat, digital und analog, von lokalen bis hin zu großskaligen Ansätzen. Ziel war es, zu erkunden, wo Chancen für gegenseitiges Lernen und Kooperationen liegen, aber auch, was strukturelle Widersprüche sein können. Anhand der Praxisbeispiele sollten sowohl bestehende Hemmnisse als auch Potenziale und wesentliche Elemente für eine erfolgreiche Stärkung der Wiederverwendung von Gebrauchtwaren diskutiert werden. Dazu bot die Veranstaltung an mehreren Stellen Raum für Fragen und Diskussion . Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt lud am 6. Juni 2023 zum Online-Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni“ ein, in dem Maßnahmen zur Förderung der Reparatur auf lokaler Ebene am Beispiel von Netzwerken und Boni diskutiert wurden. Dabei wurden bestehende Netzwerke und Good-Practice-Beispiele für Kooperation und Reparaturboni vorgestellt und mögliche Erfolgsfaktoren und Herausforderungen aufgezeigt. Zudem erfolgte ein Austausch dazu, welche politischen Rahmenbedingungen zur Stärkung des Reparatursektors notwendig sind. Rund 50 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institut) Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Stiftung Initiative Mehrweg veranstalteten am 27. Februar 2023 einen Online-Fachdialog zum Thema Mehrweg-Transportverpackungen, in dem die Potenziale, Herausforderungen und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen zusammen mit Expertinnen und Experten aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik diskutiert wurden. Rund 60 zugeschaltete Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, Fragen an die Referierenden zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Zu einem Online-Fachdialog über die Umsetzung von Re-Use- und Recyclingmaßnahmen bei Dämmstoffen hatten am 25. November 2022 die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel eingeladen. Weitere Informationen Im Rahmen der Berliner Re-Use Initiative veranstalteten die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Kunsthochschule Berlin-Weißensee am 1. Dezember 2021 den Online-Fachdialog „Re-Use von Textilien – Auf dem Weg in eine zirkuläre Textilwirtschaft in Berlin“. Ca. 80 Teilnehmer*innen und Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft tauschten sich zu ökologischen Potentialen, Elementen und Visionen sowie Praxisbeispielen und Handlungsbedarfen einer zirkulären Textilwirtschaft in Berlin aus. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 11. November 2021 fand der Online-Fachdialog „Einsatz von runderneuerten Reifen“ statt, organisiert von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), Fachverband Recycling von Reifen und Gummi. Gemeinsam mit mehr als 40 Teilnehmer*innen diskutierten Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft ökologische Potentiale, Handlungsbedarfe, technische Möglichkeiten und verschiedene Einsatzzwecke für die Runderneuerung von Lkw-Reifen. Videos vom Fachdialog (YouTube) Download der Präsentationen (Ecologic Institute) Am 6. Oktober 2021 haben die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel einen digitalen Fachdialog über Re-Use- und Recyclingmöglichkeiten von Dämmstoffen durchgeführt. Dabei wurden erste Erfahrungen zum zirkulären Bauen für Dämmstoffe vorgestellt und ausgetauscht. Das Land Berlin plant zukünftig nur noch wiederverwendbare und recycelbare Dämmstoffe bei öffentlichen Bauvorhaben einzusetzen. Für die Ressourcenwende in dem Bausektor kommt diesem Projekt eine wichtige Rolle zu. Der digitale Fachworkshop am 15. Juli 2021 stellte die Wiederverwendung von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen im Rahmen der Neubaumaßnahme von Gebäuden der Kirchengemeinde zu Staaken dar. Dabei wurden Eindrücke und Erfahrungen aus dem Rückbau geschildert, Herausforderungen mit der Wiederverwendung angesprochen und über Improtheater gebrauchte Bauteile und Einrichtungsgegenstände vorgestellt, die über eine Auktion in die Wiederverwendung kommen sollen und ersteigert werden können. Schwindende Rohstoffvorräte und steigende Abfallmengen zeigen, dass ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Rohstoffen und Abfällen notwendig ist: weg vom Prinzip „nehmen, nutzen, entsorgen“ hin zum zirkulären Wirtschaften. Etwa 60 Prozent der Berliner Ressourcen werden in der Bauwirtschaft verbraucht. Daher war es das Ziel des Online-Fachdialogs vom 6. Oktober 2020 , Akteure aus der Baubranche, aus Initiativen, Baumärkten, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen für einen Überblick und Austausch zu ihre Erfahrungen aus der Praxis zusammenzubringen. Diskutiert wurde, wie Re-Use im Bauwesen und bei Einrichtungsgegenständen vorangebracht werden kann und welche Hemmnisse es dabei zu überwinden gilt. Die rund 80 zugeschalteten Teilnehmer*innen nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Impulse in die Diskussion zu geben. Am Online-Fachdialog am 24. September 2020 haben mehr als 60 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer teilgenommen. Nach dem vom Berliner Senat beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 sollen die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien ausgebaut werden, um Stoffkreisläufe zu schließen. 14 Expertinnen und Experten aus verschiedensten Bereichen und Branchen präsentierten und diskutierten in einem vielseitigen Programm aus jeweils ihrer Perspektive den aktuellen Status Quo der Retouren-Problematik im Bekleidungssektor sowie Potenziale und mögliche Ansatzpunkte, um mit entstandenen Retouren umzugehen bzw. sie zukünftig zu reduzieren oder zu vermeiden. Das Potenzial für eine längere Nutzungsdauer von IKT-Geräten ist insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen groß. Das Land Berlin hat das Ziel, die Wiederverwendung konsequent auszubauen. Hauptanliegen des Online-Fachdialogs am 27. August 2020 war deshalb, Akteure zusammenzubringen, um die Aufarbeitung, Beschaffung, Reparatur und Wiederverwendung von gebrauchten IKT-Geräten in Berlin gemeinsam voran zu bringen und zu etablieren. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Re-Use-Praxis diskutierten Studienergebnisse, Strategien und ihre Erfahrungen.

Dahrendorf-Vorhaben zum EU-Projekt sustainablySMART

Das Projekt "Dahrendorf-Vorhaben zum EU-Projekt sustainablySMART" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration.

Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern

Die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern steigt weiterhin. Dies gilt vor allem für Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologien. Aber auch bei "klassischen" Gütern wie Pkw, Geschirrspülmaschine oder Mikrowellenherd nimmt der Bestand zu. Das Haushaltseinkommen ist der zentrale Einflussfaktor für den Ausstattungsgrad. Gebrauchsgüter: Bestand wächst Die Zahl verschiedener Gebrauchsgüter wie Haushaltsgroßgeräte, Pkw oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nimmt in Haushalten weiter zu. Insbesondere bei IKT-Produkten wie Flachbildfernsehern oder mobilen PCs ist die Zahl von Haushalten, die diese Güter besitzen, von 2011 bis 2021 deutlich angestiegen (siehe Abb. „Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Aber auch Geschirrspülmaschinen oder Wäschetrockner gibt es in immer mehr Haushalten. Rückgängig sind hingegen Haushalte mit stationären PCs, Digitalkameras und Gefriergeräten (Einzelgeräten). Private Haushalte: Mehr Haushalte brauchen mehr Güter Die Zahl der privaten Haushalte nahm von 1991 bis 2020 kontinuierlich auf 40,5 Mio. Haushalte zu (siehe Abb. „Entwicklung der privaten Haushalte“). Der Zuwachs beschränkte sich jedoch auf Einzel- und Zweipersonen-Haushalte, während die Zahl der Drei- und Mehrpersonen-Haushalte sank. Mit der Zunahme von Haushalten steigt auch bei gleichbleibendem Ausstattungsniveau der Bedarf an Gebrauchsgütern zur Haushaltsausstattung (Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgerät, Pkw etc.) und damit steigt auch die Ressourceninanspruchnahme durch diese Gütergruppen. Ausstattungsgrade: Mehr Güter gehören zur Grundausstattung Der ⁠ Ausstattungsgrad ⁠ als relative Größe gibt an, in wie viel Prozent der Haushalte entsprechende Gebrauchsgüter vorhanden sind. Kühlschränke, Mobiltelefone oder Flachbildfernseher mit Ausstattungsgraden von deutlich über 90 Prozent sind demnach in fast allen Haushalten vorhanden (siehe Abb. “Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Pkw und weißer Ware“ und Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT“). Bei Letzteren haben sich – wie bei anderen IKT-Produkten auch – die Ausstattungsgrade in den vergangenen Jahren sehr dynamisch erhöht. Aber auch bei Haushaltsgroßgeräten wie Geschirrspülmaschinen oder Mikrowellengeräten stieg der Ausstattungsgrad in den vergangenen Jahren weiter an. Dies bedeutet, dass das Wachstum der Haushalte mit diesen Gebrauchsgütern über dem Wachstum der Zahl der Haushalte insgesamt liegt. Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Pkw und weißer Ware (2007, 2014, 2021) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einfluss des Einkommens: Mehr Geld, mehr Güter Bei den betrachteten Haushaltsgütern gilt ausnahmslos, dass Haushalte mit höherem Nettoeinkommen einen höheren ⁠Ausstattungsgrad⁠ mit Haushaltsgütern haben. Dies gilt für Haushaltsgroßgeräte und Fahrzeuge (siehe Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Fahrzeugen und weißer Ware nach Einkommensklassen“) wie auch für IKT-Geräte (siehe Abb. „Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT nach Einkommensklassen“). Ausstattungsgrad privater Haushalte mit Fahrzeugen und weißer Ware nach Einkommensklassen Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ausstattungsgrad privater Haushalte mit IKT nach Einkommensklassen Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ausstattungsbestand: Gemeinschaftliche Nutzung rückläufig Der ⁠ Ausstattungsgrad ⁠ macht keine Aussagen darüber, ob ein Haushalt z. B. mehr als einen Pkw oder Laptop besitzt. Diese Information findet sich im ⁠ Ausstattungsbestand ⁠, der auch Mehrfachausstattungen erfasst (siehe Abb. „Ausstattungsbestand privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern“). Der Ausstattungsbestand ist immer größer oder gleich dem ⁠Ausstattungsgrad⁠. Vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Produkte), aber auch beim Pkw wird die ehemals gemeinschaftliche Nutzung (ein Gerät pro Haushalt) durch einen individuellen Produktbesitz abgelöst.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), New Circular Economy Business Model for More Sustainable Urban Construction (CINDERELA)

Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), New Circular Economy Business Model for More Sustainable Urban Construction (CINDERELA)" wird/wurde ausgeführt durch: Zavod Za Gradbenistvo Slovenije.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Activating Circular Services in the Electric and Electronic Sector (C-SERVEES)

Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Activating Circular Services in the Electric and Electronic Sector (C-SERVEES)" wird/wurde ausgeführt durch: AIMPLAS - Asociacion de Investigacion de Materiales Plasticos y Conexas.

Ökonomie des Klimawandels: Klimaschutzpotenziale der Digitalen Transformation (CliDiTrans), Teilprojekt 2: Makro- und Mikroökonomische Analysen

Das Projekt "Ökonomie des Klimawandels: Klimaschutzpotenziale der Digitalen Transformation (CliDiTrans), Teilprojekt 2: Makro- und Mikroökonomische Analysen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement.Die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft ist ein maßgeblicher Treiber für die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt. Die zunehmend dezentrale Verfügbarkeit und sich rasch fortentwickelnde Leistungsfähigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie der Internetinfrastruktur ermöglichen stetig neuartige Anwendungen. Durch Technologien und Anwendungskonzepte wie Cloud Computing, 3D-Printing, Big Data oder Industrie 4.0 verändern sich Konsum-, Arbeits- und Produktionsprozesse und sogar ganze Industriestrukturen. Welchen Beitrag kann die Digitalisierung zum Klimaschutz und zu einem nachhaltigen Wachstum (Green Growth) leisten? Diese zentrale Fragestellung des Vorhabens ist bisher noch weitgehend unbeantwortet. Zwar werden regelmäßig sehr hohe Klimaschutzpotenziale der IKT ermittelt, einige Untersuchungen errechnen Potenziale zur Reduktion der weltweiten CO2-Emissionen durch IKT um bis zu 20% bis 2030, jedoch werden zwei wesentliche Aspekte des IKT-Einsatzes in den Untersuchungen bislang nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Zum einen lösen IKT-Produkte Nachfrageveränderungen aus. Produkte und Dienstleistungen werden z.B. qualitativ besser und gleichzeitig preiswerter, sodass sie stärker nachgefragt werden. Zum anderen sind mit dem Einsatz von IKT-Lösungen nationale und internationale Verschiebungen in den Wertschöpfungsprozessen verbunden. Das Forschungsvorhaben setzt genau hier an. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) untersucht die Auswirkungen von sektoralen IKT-Investitionen auf die Produktionsstruktur von Wertschöpfungsketten sowie durch die Digitalisierung ausgelöste Substitutions- und Effizienzeffekte auf gesamtwirtschaftlicher Ebene und auf Unternehmensebene. Die Arbeiten des Borderstep Instituts konzentrieren sich auf Impact Assessments in den Bereichen Virtualisierung und Cloud Computing, Videokonferenzsysteme und Online-Zusammenarbeit in Unternehmen, Internet- und Mediennutzung in privaten Haushalten sowie Industrie 4.0. Der direkte Praxisbezug des Vorhabens wird zum einen durch den Praxispartner Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) und zum anderen durch die Einrichtung eines Projektbegleitkreises aus Praxispartnern gewährleistet. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Förderschwerpunktes Ökonomie des Klimawandels gefördert. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auch auf der Projektseite des Projektpartners Borderstep sowie auf der Übersichtsseite des 'BMBF-Förderschwerpunkts Ökonomie des Klimawandels am ZEW'. Der Förderschwerpunkt soll die Kompetenzen auf dem Gebiet der Klimaökonomie ausbauen und somit fundiertes, lösungsorientiertes Wissen bereitstellen. Um diesen Wissenstransfer zu unterstützen und damit den Austausch zwischen Forschung und Praxis zu intensivieren, wird der Förderschwerpunkt von dem Projekt Dialog zur Klimaökonomie begleitet und unterstützt.

Wohin mit dem Elektroschrott?

Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück. Denn das Recycling der Rohstoffe, die in den Geräten stecken, schont Umwelt und Klima. Der "International E-Waste Day" macht am 14. Oktober 2021 auf die richtige Entsorgung aufmerksam. Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden? Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten. Alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel . In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Für „Wärmeüberträger“ (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), „Bildschirmgeräte“ (mit einer Oberfläche von größer 100 Quadratzentimeter z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 Zentimeter („Großgeräte“) müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten. Für Lampen und Geräte kleiner gleich 50 Zentimeter („Kleingeräte“ und „kleine IT-Geräte“) müssen Online- und Versandhändler zudem verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten anbieten. ( Weitere Gerätebeispiele finden Sie hier. ) Übrigens: Vertreiber und Hersteller dürfen auch freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Die Altgeräte zurücknehmenden Händler und Hersteller sind zudem verpflichtet über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten zu informieren, z.B. vor Ort, online oder schriftlich zur Warensendung. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Händler oder Hersteller! Vor der Rückgabe sollten Lampen (Leuchtmittel) und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus – soweit möglich – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Woran sind Elektrogeräte, Sammel- und Rücknahmestellen zu erkennen? Sie erkennen Elektrogeräte an der " durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern " auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten. Wo immer Sie die Zeichen „Elektrogeräte Rücknahme“ oder „ Batterie Rücknahme “ (s. Abbildungen unten) sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Elektrogeräte beziehungsweise Batterien zurückgeben kann. Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das ⁠ Klima ⁠. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende ⁠ FCKW ⁠-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Durch die bestehenden und den weiteren Ausbau der flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sollte der gesetzeskonformen Rückgabe jedoch bereits jetzt nichts im Wege stehen. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ungefähr 340 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z.B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. „Lass los – Auch wenn es weh tut. Entsorge deinen E-Schrott auf dem Wertstoffhof oder im Handel!“ und „Mach es einfach: Entsorge deinen E-Schrott jetzt.“ Mit diesen Slogans macht auch die Öffentlichkeitskampagne „PlanE: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auf die Entsorgung von alten Elektrogeräten aufmerksam. Mehr Infos und kostenfreies Kommunikations- und Downloadmaterial auf der Projektwebseite: www.e-schrott-entsorgen.org

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