Das Projekt "Juristische Machbarkeitsstudie - Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen in Vergabe und Beschaffung: Für eine nachhaltige, soziale und diskriminierungsfreie UBA Vergabepraxis" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit, Professur für Sozialökonomik.Das Vergaberecht sieht keine Verpflichtung von öffentlichen Auftraggebenden zur Integration von sozialen Belangen vor. Seit der Vergaberechtsreform 2016 ist allerdings klar geregelt, dass öffentliche Auftraggebende befugt und aufgefordert sind, soziale Zielsetzungen zu berücksichtigen; hierunter fallen in jedem Fall gleichstellungspolitische Aspekte. Gleichzeitig ergibt sich aus dem Gleichstellungsrecht und insbesondere aus dem
verfassungsrechtlichen Staatsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG sowie den darauf basierenden
Konkretisierungen im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eine grundlegende Pflicht für öffentliche
Auftraggebende, die Zielsetzung der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Benachteiligungen vonFrauen in all ihren Aufgabenbereichen – und so auch im Rahmen ihrer Vergabepraxis – zu beachten und einzuhalten. Den öffentlichen Auftraggebenden kommt in der Umsetzung dieser
Verpflichtung ein Gestaltungsspielraum zu. Die Möglichkeit zur Umsetzung bietet sich dabei auf allen Stufen des Vergabeverfahrens: Von
der Bedarfsbestimmung über die Festlegung von Leistungs-, Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Bestimmung von Ausführungsbedingungen ist es öffentlichen Auftraggebenden möglich, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsaspekte im öffentlichen Vergabeverfahren im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zu berücksichtigen und zu implementieren.
Schulrecht Hamburg ist eine umfangreiche schulverwaltungsrechtliche Vorschriftensammlung für die Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese umfasst Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvorschriften und Rundschreiben.