GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
DER BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG MBH (BGE)
Die Gesellschafterversammlung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im Folgenden: „Gesell-
schaft“) hat am 05.07.2022 folgende Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Gesellschaft er-
lassen:
§ 1 Aufgabenkreis und Rahmen der Geschäftsführung
1.1Die Mitglieder der Geschäftsführung nehmen die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns wahr. Sie führen die Geschäfte nach Maßgabe des Gesetzes, des Gesell-
schaftsvertrages, dieser Geschäftsordnung, der von der Gesellschafterin vorgegebenen Wirkungs-
ziele sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates. Sie sind an
den Unternehmenszweck und den Unternehmensgegenstand gebunden, welche das wichtige
Bundesinteresse widerspiegeln.
1.2Die Geschäftsführung richtet ihr unternehmerisches Handeln an dem Public Corporate Gover-
nance Kodex (PCGK) in seiner jeweils geltenden Fassung aus.
Die Geschäftsführung trägt im Rahmen des Unternehmenszwecks und des Unternehmensgegen-
stands für eine nachhaltige Unternehmensführung Sorge und strebt insbesondere die klimaneut-
rale Organisation der Verwaltungstätigkeit der Gesellschaft an.
1.3
Die Geschäftsführung gewährleistet eine gleichstellungsfördernde, tolerante und diskriminie-
rungsfreie Kultur in der Gesellschaft.
§ 2 Organisation der Geschäftsführung und Geschäftsverteilung
2.1Die Mitglieder der Geschäftsführung, einschließlich der Arbeitsdirektorin bzw. des Arbeitsdirek-
tors, sind gleichberechtigt und tragen für die gesamte Geschäftsführung gemeinschaftlich die
Verantwortung, auch wenn einzelnen Mitgliedern bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen sind.
2.2Durch die Verteilung der Geschäfte auf die Mitglieder der Geschäftsführung wird die gemeinsame
Verantwortung aller Geschäftsführer für die gesamte Geschäftsführung nicht berührt. Den Mit-
gliedern der Geschäftsführung obliegt insoweit eine allgemeine Aufsichtspflicht, der sie gewöhn-
lich dadurch genügen, dass sie sich gegenseitig laufend über wesentliche Tätigkeiten und Vor-
kommnisse in ihrem Bereich unterrichten und dass sie bei schwerwiegenden Bedenken bezüglich
einer Angelegenheit in einem anderen Bereich, die innerhalb der Geschäftsführung nicht behoben
werden können, die Angelegenheit der Gesellschafterversammlung in Textform zur Kenntnis brin-
gen.
2.3Die Vertretung der Gesellschaft richtet sich nach § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages.
2.4Aufgabengebiet und Geschäftsbereich der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung und ihre
Vertretung untereinander sowie Organisation und Geschäftsverteilung innerhalb der Gesellschaft
ergeben sich aus dem Organisations- und Geschäftsverteilungsplan. Der Organisations- und Ge-
schäftsverteilungsplan wird von der Gesamtgeschäftsführung erstellt und von der Gesellschafter-
versammlung nach vorheriger Befassung durch den Aufsichtsrat beschlossen; das gilt auch für
wesentliche Änderungen dieses Planes.
2.5
Es wird eine Arbeitsdirektorin bzw. ein Arbeitsdirektor nach Maßgabe des Gesetzes über die Mit-
bestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz – MitbestG) bestellt. Sie bzw. er ist inner-
halb der Geschäftsführung für das Personal- und Sozialwesen verantwortlich.
§ 3 Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Geschäftsführung
3.1Der Aufsichtsrat kann eine bzw. einen Vorsitzenden der Geschäftsführung und deren bzw. dessen
Stellvertreterin oder Stellvertreter ernennen.
3.2Der bzw. dem Vorsitzenden der Geschäftsführung obliegt die Federführung im mündlichen und
schriftlichen Verkehr mit der Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat.
3.3Ist vom Aufsichtsrat ein Mitglied der Geschäftsführung zur bzw. zum Vorsitzenden der Geschäfts-
führung ernannt worden, so hat diese bzw. dieser das Recht und die Pflicht, auf die Durchführung
der für die Geschäftsführung festgelegten Abläufe und Maßgaben sowie auf eine einheitliche Aus-
richtung der Geschäftsführung auf die von der Gesellschafterversammlung verabschiedeten Ziele
und die Finanz- und Unternehmensplanungen hinzuwirken. Die gemeinschaftliche Verantwortung
der Geschäftsführung nach § 2 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung bleibt hiervon unberührt.
3.4Presseveröffentlichungen und sonstige Verlautbarungen der Gesellschaft von übergreifender un-
ternehmerischer Relevanz gegenüber den Medien sind, sofern die bzw. der Vorsitzende solche
Erklärungen nicht selbst abgibt, vorher mit ihr bzw. ihm abzustimmen.
§ 4 Information und Zuständigkeit der gesamten Geschäftsführung
4.1Die Mitglieder der Geschäftsführung unterrichten sich gegenseitig über wichtige Vorgänge inner-
halb ihrer Geschäftsbereiche.
4.2Angelegenheiten grundsätzlicher Art oder von wesentlicher zeitlicher, finanzieller, rechtlicher oder
personeller Bedeutung sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren im Einzelfall zustän-
digen Mitgliedern der Geschäftsführung sind von allen Mitgliedern der Geschäftsführung (Gesamt-
geschäftsführung) im Rahmen der Geschäftsführersitzung zu entscheiden.
4.3Die Gesamtgeschäftsführung entscheidet weiter in allen Angelegenheiten, in denen nach den
gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder dieser Geschäfts-
ordnung eine Beschlussfassung durch die gesamte Geschäftsführung vorgeschrieben ist, insbe-
sondere über:
a) die Aufstellung und Verabschiedung der Finanz- und Unternehmensplanung;
b) die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft sowie die Auf-
stellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts;
c) die Einberufung der Gesellschafterversammlung und die Vorschläge zur Beschlussfassung in
der Gesellschafterversammlung;
d) die Berichte an den Aufsichtsrat entsprechend § 90 Aktiengesetz (AktG) sowie die sonstige
Unterrichtung des Aufsichtsrats;
e) die Geschäfte, Maßnahmen und Handlungen, zu deren Vornahme die Geschäftsführung auf-
grund Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Beschluss der Gesellschafterin oder des Aufsichtsrates
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates bedarf;
f) alle Angelegenheiten, die der Geschäftsführung durch ein Mitglied der Geschäftsführung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden;
g) Vorschläge zu Änderungen dieser Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplans;
h) Stimmabgaben der Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen von Konzernunternehmen;
§ 5 Einberufung und Leitung der Geschäftsführungssitzungen, Beschlussfähigkeit
5.1Ist eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender der Geschäftsführung bestellt, so beruft sie bzw. er die
Gesamtgeschäftsführung ein und leitet die Sitzungen.
5.2Jedes Geschäftsführungsmitglied ist berechtigt zu verlangen, dass Gegenstände auf die Tages-
ordnung gesetzt werden, über die es eine Beschlussfassung herbeizuführen wünscht. Über Än-
derungen der Tagesordnung, die von einem Mitglied der Geschäftsführung während der Sitzung
verlangt werden, entscheidet die Gesamtgeschäftsführung.
5.3Die Einberufung erfolgt in Textform oder fernmündlich gegenüber sämtlichen Mitgliedern der Ge-
schäftsführung. In der Einberufung sind Ort und Zeit der Sitzung sowie die Gegenstände der
Tagesordnung mitzuteilen. Auf die Möglichkeit der Teilnahme per Video- oder Telefonkonferenz
sowie der Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen ist in der Einberufung hinzuweisen. Die
Einberufung soll nicht später als drei Tage vor der Sitzung erfolgen.
5.4Jedes Geschäftsführungsmitglied ist berechtigt, außer den Mitgliedern der Geschäftsführung wei-
tere Teilnehmer für die Geschäftsführungssitzungen zu benennen. Die bzw. der Vorsitzende kann
final entscheiden, wer außer den Mitgliedern der Geschäftsführung an den Sitzungen teilnimmt
oder die Teilnahme auf die Mitglieder der Geschäftsführung beschränken.
5.5Die Gesamtgeschäftsführung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder der Geschäfts-
führung an der Beschlussfassung teilnehmen. Bei Tagesordnungspunkten, die überwiegend in
den Zuständigkeitsbereich eines Mitglieds der Geschäftsführung fallen oder Meinungsverschie-
denheiten zwischen mehreren im Einzelfall zuständigen Mitgliedern der Geschäftsführung zum
Gegenstand haben, ist dessen bzw. deren Teilnahme stets erforderlich. Bei Vorliegen von Inte-
ressenkonflikten nach § 15 dieser Geschäftsordnung unterliegt die bzw. der Betroffene einem
Stimmverbot.
§ 6 Beschlussfassung und Protokoll
6.1Die Gesamtgeschäftsführung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich in gemeinschaftlichen Sitzungen.
Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, gelten per Video- oder
Telefonkonferenz zugeschaltete Mitglieder als in der Sitzung anwesend. Dies gilt auch dann, wenn
sämtliche Mitglieder der Geschäftsführung ausschließlich per Video- und/oder Telefonkonferenz
zugeschaltet sind. Außerhalb von Sitzungen können in Ausnahmefällen auf Verlangen jedes Mit-
glieds der Geschäftsführung im Umlaufverfahren Beschlussfassungen auch durch mündliche,
fernmündliche (insbesondere per Telefonkonferenz), schriftliche, durch Telefax oder mittels elekt-
ronischer Kommunikation übermittelte Stimmabgabe gefasst werden. Ein Widerspruchsrecht ge-
gen dieses Verfahren ist ausgeschlossen. Eine Beschlussfassung in der Sitzung kann auf Anord-
nung der bzw. des Vorsitzenden mit einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung kombiniert
werden. Auch hiergegen ist ein Widerspruchsrecht ausgeschlossen.
6.2Soweit nicht durch Gesetz, in dem Gesellschaftsvertrag oder nachfolgend in dieser Geschäftsord-
nung etwas anderes bestimmt ist, entscheiden die Mitglieder der Geschäftsführung mit der Mehr-
heit der abgegebenen Stimmen. Bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses werden
Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmgleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden bzw.
des Vorsitzenden der Geschäftsführung doppelt. doppelt. Kommt eine Entscheidung nicht zu-
stande, ist die Angelegenheit der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Die Abteilung 1 erledigt die klassischen Verwaltungsarbeiten zur Führung des Landesamtes. Das umfasst die Themenbereiche Personal und Organisation, Finanzwesen, Informationsinfrastruktur und IT-Service, Liegenschafts- und Fahrzeugflottenverwaltung und Rechtsangelegenheiten. Außerdem gehört die Beratung zur Förderung von Programmen und Projekten zu ihren Aufgaben. Unsere Haupttätigkeitsfelder Personal Betreuung der ca. 1400 Beschäftigten des LANUV in Personalangelegenheiten Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Personalmaßnahmen Entgeltfragen, Mehrarbeit, Zeitzuschläge, Zulagen, Rufbereitschaft, Vorschüsse, Unterstützungen, Wohnungsfürsorge, Dienstausweise, Nebentätigkeiten, Aussagegenehmigungen, Urlaub, Krankheit Dienst- und Arbeitsunfälle, Ersatz von Sachschäden Flexible Arbeitszeit Betreuung des Zeiterfassungssystems Erstellung von Stellenausschreibungen, Durchführung von Einstellungsverfahren und Personalauswahl Betreuung des Personalhaushalts (Personalausgabenbudgetierung und Stellenplan) Führung der Personalakten Frauenförderung, Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann Durchführung von Personalrats- und Schwerbehindertenangelegenheiten Grundsatz- und allgemeine Personalangelegenheiten des nachgeordneten Bereichs; Personalmaßnahmen für die Beschäftigten Finanzen, Steuerung, Controlling Beauftragter des Haushalts (BdH) Aufstellung und Überwachung von Budget- und Zielvereinbarungen Planung und Controlling der Einnahme-, Personal-, Sach- und Investitionsbudgets Bewirtschaftung von Mitteln der EU, des Bundes und des Landes NRW Zahlstelle – EFRE Zahlungsabwicklung von Gebührenbescheiden sowie Eingangs- und Ausgangsrechnungen Beteiligungsmanagement IT-Service Planung, Beschaffung, Installation und Betrieb einer leistungsfähigen, sicheren und einheitlichen zentralen Infrastruktur für die Informationstechnik (IT) Arbeitsplatzrechner für ca. 1200 Beschäftigte lokale Netzwerke zentrale Server Verbindung zwischen den Standorten Zugang zum Landesverwaltungsnetz und zum Internet Installation und Aktualisierung der Standard- sowie der benötigten Fachsoftware an allen Arbeitsplätzen und Anpassung an die Anforderungen des LANUV Entwicklung von Vorschlägen zur Festlegung von IT-Standards und Sicherheitsmaßnahmen Zuständigkeit für das Lizenz- und Inventarmanagement der IT-Geräte Beratung der Fachabteilungen bei der Nutzung der Informationstechnik Unterstützung bei der Entwicklung und dem Betrieb von Fachverfahren, die unter anderem auch von den Bezirksregierungen und den Kommunen genutzt werden Bereitstellung einer zentralen Hotline für alle Fragen zur Nutzung der IT-Geräte und der installierten Software für alle Beschäftigten des LANUV Ausbildung der Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen der Fachrichtung Systemintegration Innerer Dienst Belange der Beschäftigten zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinischer Vorsorge, Erste Hilfe und Unfallverhütung, Strahlenschutzgenehmigungen Verwaltung der Fahrzeugflotte und Einsatzplanung der Fahrzeuge an 15 Standorten, Sicherstellung von Kurierdiensten Verwaltung der Dienstgebäude, -grundstücke und -räume und Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und anderen Vermietern Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes durch Pforten, Telefonzentralen, Poststellen, Warenverkehr und Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und Einrichtungsgegenständen Haustechnik, Hausmeisterei und Werkstatt Literatur- und Informationsversorgung für alle Standorte zu dienstlichen Zwecken Justiziariat, Datenschutz, Vergabestelle Rechtsberatung der Fachabteilungen bzgl. aller rechtlich relevanten Fragestellungen einschließlich Vertragsgestaltungen und Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten; Umsetzung bestehender und neuer Gesetze; Schadensersatzangelegenheiten Bearbeitung verwaltungsrechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Angelegenheiten des LANUV; Vertretung vor den Gerichten aller Instanzen als Kläger oder Beklagter Bearbeitung datenschutzrechtlicher Problematiken und von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Anfragen nach den Informationsgesetzen Weitere Informationen finden Sie hier Datenschutz Organisation, Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, Qualitätsmanagement Organisation, Organisationsentwicklung Fortentwicklung der Geschäftsordnung Organisations- und Geschäftsverteilungsplan Personalentwicklung Frauenförderung, Angelegenheiten der Gleichstellung von Frau und Mann Gesundheitsmanagement Ausbildung Fortbildung Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen umwelttechnischen Dienstes Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Praktikum Reisekosten, Trennungsentschädigung und Umzugskosten Qualitätsmanagement E-Government, Prozessmanagement Weitere Informationen finden Sie hier: Qualitätsmanagement Praktikum Bundesfreiwilligendienst Ausbildung Duales Studium Verwaltungsinformatik Förderung Förderung zahlreicher Programme aus den Bereichen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, des Umweltschutzes, der nachhaltigen Entwicklung und der Umweltbildung, z.B. Schulmilchförderung, NRW Programm‚ Ländlicher Raum, Projekte aus den Wettbewerben ‚Ernährung.NRW’ und ‚Ressourcen.NRW’, Förderung der Verbraucherzentralen. Mit den Projekten der Regionalvermarktung sollen die verschiedenen Regionen des Landes mit ihren regionaltypischen Nahrungsmitteln bekannter gemacht, die Bildung von Absatz- und Erzeugergemeinschaften gefördert, die Vermarktungschancen von kleinen und mittleren Unternehmen verbessert und so ein Beitrag zum Cluster „Ernährung“ geleistet werden. Durch die Erstellung und Auswertung energetischer und ökologischer Bilanzen entlang der Wertschöpfungskette werden verbraucher-, aber auch herstellerrelevante Informationen aufbereitet mit dem Ziel, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei der Produktion und dem Konsum von Nahrungsmitteln festzustellen und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung Regionalvermarktung IT-Strategie und Informationssicherheit IT-Strategie Erarbeitung und Definition von IT-Standards Geschäftsstelle der IT-Konferenz Bewertung und Freigabe von Software Förderung von Zukunftstechnologien Strategische Abstimmungen mit IT.NRW und dem Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr Informationssicherheit Schnittstelle zum Ressort-Informationssicherheitsbeauftragten Administration des Informationssicherheitsmanagementsystems Beratung zum Einsatz von IT-Verfahren und Software Sensibilisierung von Beschäftigten Bearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen Erstellung von Informationssicherheitsrichtlinien Betrieb und Entwicklung Interne Verwaltungsprozesse Zentrales Datenmanagement Portal für Personal- und Finanzberichte eLearning Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme
Externe Stellenausschreibung
Im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes
Sachsen-Anhalt (MWL) ist am Dienstort Magdeburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Stelle
einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters (m/w/d)
im Referat „Organisation, Innerer Dienst“
unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
−
Organisationsangelegenheiten im MWL
•
Aufbau- und Ablauforganisation (Geschäftsverteilungsplan,
Umstrukturierungen, Zuständigkeiten, Abgrenzung der
Geschäftsbereiche etc.)
•
Organisatorische Stellungnahmen zu Stellenbedarfsangelegenheiten
Erarbeitung, Aktualisierung und Optimierung von Organisations- und
Dienstanweisungen
−
Organisationsangelegenheiten der nachgeordneten Behörden
•Organisatorische Stellungnahmen zu Stellenbedarfsangelegenheiten
•Aufbau- und Ablauforganisation, wie z.B.
- Geschäftsverteilung, Umstrukturierungen, Zuständigkeiten,
Abgrenzung der Geschäftsbereiche
- Organisationsbetrachtungen, Rationalisierungsüberlegungen,
- Geschäftsordnung, Betriebsordnung, Zielvereinbarung
−Durchführung von Organisationsuntersuchungen im MWL und im Geschäftsbereich
−Prüfung von Vorschlägen und Umsetzung von Maßnahmen zur Aufgabenkritik im
MWL und im Geschäftsbereich
Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen:
•
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) der Fachrichtung Öffentliche
Verwaltung oder Verwaltungsökonomie der Hochschule Harz oder diesen
vergleichbare Studiengänge im Sinne des § 14 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b LBG LSA
(Laufbahnbefähigung Allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahngruppe 2,
1. Einstiegsamt) oder ein abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II.
Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen:
•
Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, idealerweise mit Arbeitserfahrung
im o.g. Aufgabengebiet
•
Fundierte Kenntnisse in MS-Office, digitale Schlüsselkompetenzen, Erfahrungen in
der Anwendung der Elektronischen Akte.
Erwartet wird die Bereitschaft, sich schnell in neue Fachgebiete und Aufgabenstellungen
einzuarbeiten. Des Weiteren werden große Eigenständigkeit und Verantwortung, große
Initiative und Flexibilität, eine überdurchschnittliche Belastbarkeit sowie ein
überdurchschnittlich termingerechtes Arbeiten, ein überdurchschnittliches
Organisationsvermögen, ein überdurchschnittliches Verhalten in der Zusammenarbeit
sowie eine überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Was wir bieten:
•
Interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenbereiche in einer obersten
Landesbehörde
•
Einen Einsatz auf einem zukunftssicheren und modern ausgestatteten
Dienstposten/ Arbeitsplatz im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft
und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
•Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle
•Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit
fünf Arbeitstagen, Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche
Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
•Zentrale Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes Magdeburg
•Behördliches Gesundheitsmanagement
•Individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
Wenn Sie mehr über uns erfahren möchten, erhalten Sie die gewünschten Informationen
auf unserer Internetseite unter: www.mwl.sachsen-anhalt.de.
Die Einstellung richtet sich bei Beamten (m/w/d) nach dem Landesbeamtengesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und für Beschäftigte (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Bewerbern (m/w/d), die derzeit noch nicht im
Landesdienst beschäftigt sind, kann eine Einstellung erst zum 01.06.2024 erfolgen.
Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen und aller beamten- und laufbahnrechtlichen Anforderungen in das
Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsinspektor / Regierungsinspektorin nach
Besoldungsgruppe A 9 Besoldungsordnung A (Anlage 1 zu § 20 S. 1 Besoldungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (LBesG LSA).
Soweit sich Bewerber / Bewerberinnen (m/w/d) bereits in einem Beamtenverhältnis in der
Besoldungsgruppe A 9 bis A 11 LBesG LSA befinden, ist eine Versetzung möglich.
Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen
Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L).
Das Ministerium strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an
Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter
Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist
beizufügen.
Sie haben weitergehende Fragen?
Gern erteilt Ihnen Frau Peter, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr.
0391/567-4402 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Erasmi, Fachreferatsleiterin, unter der Telefon-Nr. 0391/567-4371.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf,
Zeugnissen (bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung
durch die ZAB vorzulegen), Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen oder
Arbeitszeugnissen unter dem Aktenzeichen 12.12-SB 11.11 und ggf. einer
Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 15.01.2024
an das
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft
und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
oder vorzugsweise per Email als pdf-Datei an bewerbung@mw.sachsen-anhalt.de (mit
höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB).