Die Phosphormengen in Waschmitteln und in Maschinengeschirrspülmitteln sind über die europäische Detergenzienverordnung in Produkten für den privaten Endverbraucher begrenzt. Für den gewerblichen Bereich existieren in der Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) Grenzwerte für Waschmittel, welche durch das in Kraft treten der Detergenzienverordnung teilweise außer Kraft gesetzt wurden. Das Vorhaben liefert Informationen, ob es zum Schutz der Umwelt erforderlich ist, eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzung in der PHöchstMengV für Waschmittel der ge-werblichen Textilreinigungen vorzunehmen und den Anwendungsbereich der PHöchstMengV um die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung zu erweitern. Im Rahmen der des Projektes wurden die Gründe der Nutzung von P-Verbindungen in der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen und die eingesetzten Mengen recherchiert. Zusätzlich wurden Vergleichswerte auf Basis der Produktion von Wasch- und Reinigungsmitteln und den vorhandenen Maschinenparks ermittelt. Diese Ergebnisse wurden Berechnungen über den Zulauf der öffentlichen Kläranlagen gegenüber gestellt. In der Gesamtschau wird von einem Eintrag in das Abwasser aus Phosphaten und Phosphorsäue aus der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen sowie von industriellen Reinigern von 3 000 bis 5 000 t Phosphor pro Jahr ausgegangen. Die Spannbreite für Phosphor aus Phosphonaten wurde mit 120 bis 1 332 t Pges / a ermittelt. Phosphat wird in Kläranlagen gezielt zurückgehalten. Anhand der Berechnungen kann mit Einträgen aus Phosphat und Phosphorsäure in die Gewässer zwischen 167 und 369 t Pges / a, entsprechend etwa 0,7 bis 1,6 % der gesamten Pges Einträge, gerechnet werden. Die Rückhalteleistung der Kläranlagen für Phosphor aus Phosphonaten ist Gegenstand laufender Forschungsvorhaben. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass 50% zurückgehalten werden ergeben sich Emissionen von 60 bis 666 t Pges / a, entsprechend etwa 0,3 % bis 3 % der gesamten Pges Einträge in Oberflächengewässer. Quelle: Forschungsbericht
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Landesuntersuchungsamt Tabellarischer Jahresbericht 2018 INHALT ■ Lebensmittel, Arzneimittel, Bedarfsgegenstände ................ 1 - 63 ■ Weinüberwachung ............................................................... 64 - 69 ■ Tiergesundheit & Tierseuchen ............................................ 70 - 71 ■ Infektionsprävention ............................................................. 72 - 76 Textile Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und ausgelobten UV-Schutz Parameter Gesamt T-Shirts, Hemden, etc. für Kinder und Erwachsene Anzahl Proben 79beanst. 10 beanst. (%) Feststellungen 12,7 Ausgelobter UV-Schutz (UPF- 44,4 Faktor) wurde nicht erreicht Ausgelobter UV-Schutz (UPF- 0,0 Faktor) wurde nicht erreicht 94Hosen40Kopfbedeckung (Mützen, Hüte, Kappen, etc.) für Kleinkinder und Erwachsene29413,8 Halstücher2150,0 Badebekleidung für Kinder und Erwachsene3512,9 Ausgelobter UV-Schutz (UPF- Faktor) wurde nicht erreicht Ausgelobter UV-Schutz (UPF- Faktor) wurde nicht erreicht Ausgelobter UV-Schutz (UPF- Faktor) wurde nicht erreicht JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 1 von 76 Spielzeug Parameter GesamtAnzahl Proben 193beanst. 12beanst. (%) 6,2 Feststellungen Elemente18422,21 x Bleigehalt in Schmuck-Bastelset 1 x Borlässigkeit aus Knetschleim 2 x Nickellässigkeit aus Schmuck-Bastelsets Verbotene Weichmacher Konservierungsstoffe Formaldehydabgabe Schweiß- und Speichelechtheit Dispersionsfarbstoffe Nitrosamine36 9 411 3 22,8 33,3 4,93 x verbotene Konservierungsstoffe 6200,050 110 00,0 0,0Sonstiges19363,1 2 x Splitter 4 x Kennzeichnung JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 2 von 76 Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Aluminium Produkt Gesamt Anzahl Proben 10beanst. 2beanst. (%) 20,0 Aluminiumfolien5120,0 Aluminiumgrillschalen200,0 Aluminiummenueschalen3133,3 Feststellungen 1 x Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 1 x Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 3 von 76 Wasch- und Reingungsmittel (nach Warengruppe sortiert) Produkt Gesamt Waschmittel (flüssig) Wäschebleichmittel WC Reiniger Handgeschirrspülmittel Anzahl Proben 60 10 15 20 15 beanst. 1 1 0 0 0 JB 2018 ‐ Landesuntersuchungsamt Rheinland‐Pfalz Seite 4 von 76
null Weltwassertag 2021: Der Wert des Grundwassers Anlässlich des Weltwassertages am 22. März erinnert LUBW-Präsidentin Eva Bell an den Wert des „verborgenen Wassers“, des Grundwassers. „In Baden-Württemberg wird knapp drei Viertel des Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Auch deshalb ist der Grundwasserschutz so wichtig“, betont die Präsidentin. Zwar habe sich die Qualität des Grundwassers in den letzten Jahren sukzessive verbessert, dennoch könne man sich in Baden-Württemberg noch nicht zufrieden zurücklehnen. „Alte und neue Schadstoffe belasten das Grundwasser wie Pflanzenschutzmittel, Nitrat, per- und polyfluorierten Chemikalien und Haushaltschemikalien. Es liegt in unserer aller Verantwortung, das wertvolle Gut Grundwasser zu schützen.“ Sie verweist auf die umfassenden Analysen der zahlreichen Wasserproben, die in Baden-Württemberg in den Jahren 2018 und 2019 an rund 1.900 Messstellen der LUBW sowie an weiteren 1.300 bzw. 1.900 Messstellen im Kooperationsmessnetz Wasserversorgung entnommen wurden. Diese Proben sind die Grundlage für die zahlreichen Einzelanalysen, die im nun veröffentlichten Doppeljahresbericht zur Grundwasserüberwachung eingesehen werden können. Grundwasser hat ein langes Gedächtnis Die LUBW erfasst bei ihren Analysen nach wie vor Pflanzenschutzmittel, die bereits seit über 30 Jahren nicht mehr im Handel erhältlich sind, wie Atrazin, Bromacil oder Hexazinon. „Das zeigt: Grundwasser hat ein langes Gedächtnis und jede Umweltsünde wirkt langfristig“, so Bell. Nitrat Auch das über Jahrzehnte eingebrachte Nitrat ist nach wie vor die Hauptbelastungsquelle für das Grundwasser, trotz seit Jahren rückläufiger Konzentrationen. An rund 9 % der Messstellen im Land überschreitet der Nitratgehalt den Schwellenwert der Grundwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter. In Gebieten mit hoher Nitratbelastung wird häufig intensiv Ackerbau betrieben oder viele Sonderkulturen angebaut. Seit dem Jahr 1994 hat die mittlere Nitratkonzentration landesweit von 29,3 Milligramm pro Liter um rund 26 Prozent auf 21,8 Milligramm pro Liter im Jahr 2019 abgenommen. Auch in den landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen sinken die mittleren Nitratkonzentrationen seit vielen Jahren. Seit dem Jahr 1994 von 39,9 Milligramm pro Liter auf zuletzt 30,0 Milligramm pro Liter, was einem Rückgang von rund 25 Prozent entspricht. PFCs Hinzu kommen neu identifizierte gewässerbelastende Stoffe, die über Jahrzehnte das Grundwasser verunreinigen. Prominentestes Beispiel sind per- und polyfluorierten Chemikalien, kurz PFCs, die zum Beispiel im Raum Rastatt über den Boden in das Grundwasser eingedrungen sind. Diese Gefahr wurde erst Jahre nach ihrem Eintrag in den Boden erkannt. „Der diesjährige Grundwasserbericht enthält erstmals PFC-Analysen für ganz Baden-Württemberg“, so die Präsidentin. Die LUBW nutzt dafür rund 1.900 Messstellen in Baden-Württemberg. Die stark gesundheitsgefährdende Stoffgruppe der PFCs ist im Grundwasser weit verbreitet zu finden. Überschreitungen der für Baden-Württemberg geltenden Bewertungsgrundlagen treten an 31 Messstellen im Land auf, die überwiegend in den bereits bekannten Belastungsschwerpunkten in den Räumen Rastatt / Baden-Baden und Mannheim liegen. Über 90 Prozent der Messwerte befinden sich im sehr niedrigen Konzentrationsbereich von wenigen Nanogramm pro Liter und darunter. Haushaltschemikalien Süßstoffe wurden an knapp der Hälfte der untersuchten Messstellen gefunden. Benzotriazole, die als Korrosionsschutzmittel beispielsweise in Geschirrspülmittel zugesetzt sind, traten an knapp einem Drittel der untersuchten Messstellen auf. Über 90 Prozent der Messwerte lagen dabei im niedrigen Konzentrationsbereich von 0,2 Mikrogramm pro Liter und darunter. Die höchsten Konzentrationen traten an Messstellen in der Nähe von Abwasserkanälen auf. Publikationsdienst der LUBW: Bericht „Grundwasser-Überwachungsprogramm 2018/19“ Diese und weitere detaillierte Ergebnisse zu Grundwasserinhaltsstoffen sowie zu den Grundwasservorräten sind im Bericht „Grundwasser-Überwachungsprogramm – Ergebnisse 2018 und 2019“ veröffentlicht, der im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pudi.lubw.de/ als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Zur Auswahl stehen hier eine zweiseitige Kurzfassung und ein ausführlicher 75-seitiger Fachbericht . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Im Rahmen des durchgeführten Vorhabens wurde das Umweltbundesamt (UBA) bei seiner fachlichen Arbeit zur Festlegung von Umweltkriterien und Funktionsanforderungen in drei Produktbereichen unterstützt. Konkret wurden die folgenden Teilleistungen bearbeitet: - Arbeitspaket I: Entwicklung von vier neuen Vergabegrundlagen im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel für die Umweltzeichen RAL-UZ 194 "Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger (2015), RAL-UZ 201 "Maschinengeschirrspülmittel" (2016), RAL-UZ 202 "Waschmittel" (2016) und RAL-UZ 203 "Shampoos, Duschgele und Seifen und weitere so genannte rinse-off-(abspülbare)-Kosmetikprodukte" (2016) - Arbeitspaket II: Revision und Zusammenführung der Vergabegrundlagen RAL-UZ 129 "Gartengeräte" sowie RAL UZ-54 "Komposthäcksler" zum RAL-UZ 206 "Gartengeräte" (2017) - Arbeitspaket III: Erarbeitung einer neuen Vergabegrundlage für die Produktgruppe der Schreibgeräte, das RAL-UZ 200 "Schreibgeräte und Stempel" (2016). Quelle: Forschungsbericht
<p> <p>10. Mai: Bundesweiter Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen“</p> </p><p>10. Mai: Bundesweiter Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen“</p><p> <p>Der Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen“ regt mit viele Aktionen zu bewussterem Handeln beim Waschen, Abwaschen und Reinigen an. Werden Waschmaschine, Geschirrspülmaschine und Wasch- und Reinigungsmittel mit Bedacht eingesetzt, können gleichzeitig Ressourcen gespart, Kosten gesenkt und die Umwelt entlastet werden.</p> <p>Das Grundproblem: Um etwas zu reinigen, muss etwas anderes schmutzig werden. Meist trifft es das eingesetzte Wasser. Außerdem sind noch Energie und in der Regel auch Wasch- und Reinigungsmittel – Chemikalien - nötig. Nach ihrem Einsatz bleiben diese Chemikalien allerdings als zusätzliche Verschmutzungen im Abwasser zurück. (Ab-)Waschen verursacht also immer Kosten, auch die Abwasserreinigung kostet Energie und Geld. Die Umwelt steht dabei ausnahmslos auf der Kostenseite, da sie immer direkt oder indirekt belastet wird, selbst wenn nachhaltig gehandelt wird.</p> <p>Nachhaltiges (Ab-)Waschen stellt immer einen Kompromiss verschiedener Ansprüche dar. Nachhaltiges (Ab-)Waschen bedeutet, dass:</p> <ul> <li>die zu reinigenden Gegenstände und Oberflächen sauber werden und ihr Wert erhalten bleibt;</li> <li>dies zu einem wirtschaftlichen Preis möglich ist;</li> <li>Ressourcen durch einen möglichst geringen Verbrauch an Energie, Wasser, Chemikalien und Verpackungsmaterial geschont werden;</li> <li>das Abwasser und die Umwelt möglichst gering belastet werden;</li> <li>die Gesundheit der Anwender dabei so gut wie möglich geschützt wird.</li> </ul> <p>In Deutschland werden an private Endverbraucher jährlich etwa 630.000 Tonnen Waschmittel, 220.000 Tonnen Weichspüler und 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel (davon rund 260.000 Tonnen Geschirrspülmittel) verkauft. Mit dem Abwasser gelangen die darin enthaltenen Chemikalien zum Teil bis in die Flüsse und Seen.<br>Tatsächlich haben Verbraucherinnen und Verbraucher es wortwörtlich in der Hand, beim (Ab-)Waschen nachhaltig zu handeln und dabei insbesondere die Umwelt zu schonen. Wie das geht?</p> <ul> <li>Wasch- und Geschirrspülmaschine optimal beladen. Wie auch für das Handgeschirrspülen gilt hier für die Nutzung: So wenig wie möglich, so häufig wie nötig. Beispielsweise sind Waschprogramme für empfindliche Textilien für weniger Wäsche gedacht, kommen deshalb aber auch mit weniger Waschmittel aus. Ein Blick in die Bedienungsanleitung hilft weiter!</li> <li>Die richtigen Programme für das Wasch- und Reinigungsproblem wählen. Meist genügen geringere Temperaturen: Für die Energiekosten einer 60-Grad-Wäsche lässt sich fast zweimal bei 40 °C und sogar dreimal bei 30 °C waschen. In vielen Waschmaschinen ist das Energiesparen praktisch eingebaut: über so genannte Eco-Programme. Ein 60-Grad-Eco-Programm hat dabei die Waschleistung eines 60-Grad-Waschganges, läuft aber in Wirklichkeit bei niedrigen Temperaturen. Zwar dauert es etwas länger, spart aber am Ende Energie, weil auf das starke Aufheizen des Wassers verzichtet wird. In einem Privathaushalt mit gesunden Personen reichen für Buntwäsche Waschgänge bei 20 bis 30 °C und für Weißwäsche bei 40 °C aus. Beim Abwasch arbeitet die Geschirrspülmaschine viel effizienter als es von Hand möglich wäre. Für die meisten Verschmutzungen reichen auch hier die Niedrigtemperaturprogramme.</li> <li>Die besten Wasch- und Reinigungsmittel kaufen. Insbesondere mit den Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder „EU Ecolabel“ (Euroblume) ausgezeichnete Produkte sind auch tatsächlich ausgezeichnet: Sie sind umweltschonender als andere Produkte und dabei mindestens genauso leistungsfähig. Die Kriterien für ihre Vergabe werden außerdem regelmäßig dem Fortschritt angepasst.</li> <li>Die Dosierungshinweise auf der Packung beachten. Denn warum mehr als nötig verschwenden? Ein Blick auf die Verpackung genügt: Beispielsweise ist die Dosierung bei Waschmitteln abhängig von Wasserhärte, Beladungsmenge und Verschmutzungsgrad. Beim Dosieren sollten Sie sich nicht von der Stärke des Dufts der gewaschenen Wäsche leiten lassen, denn mit dieser Parfümierung verfliegt auch das Geld der Haushaltskasse. Die zusätzliche Chemikalienbelastung der Umwelt durch Überdosierung wirkt sich hingegen viel länger aus. Den Härtegrad ihres Leitungswassers können Sie bei Ihrem Wasserversorger erfragen oder auf dessen Internetseite finden. Außerdem genügt für Haushaltswäsche meist die Dosierung für leicht oder normal verschmutzte Wäsche.</li> <li>Auf unnötige Zusätze verzichten. Denn wenn die Wäsche ohne Weichspüler genauso gut oder sogar besser wird, spart das Geld und schont die Umwelt. Einfach mal ausprobieren!</li> </ul> <p>Wenn jeder Bundesbürger auch nur einen Waschgang pro Jahr mit 65 g Waschmittel einspart, so summiert sich das zu einer Abwasserentlastung von 5.250 Tonnen. Deshalb gilt: Selbst wenn Sie nicht immer alles einhalten können, versuchen Sie so viel wie möglich umzusetzen, da wirklich jeder Beitrag zählt.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Etwa 450.000 Tonnen Reinigungsmittel wandern jährlich über die deutschen Ladentheken - davon etwa 250.000 Tonnen Geschirrspülmittel und etwa 200.000 Tonnen Haushaltsreinigungsmittel. Bei einigen Produkten werben die Hersteller mit der Verwendung natürlicher Rohstoffe - wie Orangenöl oder Zitrusöl. Auch manche Naturstoffe können jedoch Kontaktallergien auslösen oder schädlich für die Umwelt sein. „Was wir als natürlich ansehen, muss für die Gesundheit und die Umwelt nicht gleich besonders gut sein. Auf Nummer sicher geht man deshalb, wenn man Reinigungsmittel verwendet, die auf ihre Gesundheits- und Umweltwirkung geprüft sind”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2009.
Nach Angaben des Umweltbundesamte werden jährlich 480.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel in Deutschland verkauft, davon sind mehr als die Hälfte Geschirrspülmittel. Auskunft welches Spülmittel die Umwelt am wenigsten belasten bietet ab sofort das Umweltzeichen der „Blaue Engel“. Pünktlich zum Aktionstag „Nachhaltiges (Ab)Waschen“ am 10. Mai 2015, gibt es ein erstes Produkt mit dem bekanntesten deutschen Umweltzeichen. Nach Angaben des Bundesamt bietet die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG bietet seit kurzem ein Handgeschirrspülmittel seiner Eigenmarke „Denkmit“ an, das die strengen Anforderungen des „Blauen Engels“ erfüllt. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Was wir zum Waschen und Putzen wie selbstverständlich im Haushalt einsetzen, ist für Umwelt und Gesundheit nicht immer unproblematisch. Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel enthalten Chemikalien, die ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten oder gar Konservierungsmittel und allergene Duftstoffe, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können."
Phosphonate (besonders N-haltige) haben ähnliche Eigenschaften wie NTA und EDTA und werden wie diese als Komplexbildner verwendet. Sie finden z.B. in Wasch- und Haushaltsreinigungsmittel, Geschirrspülmittel, Industriereiniger, Glas- und Flaschenreiniger, in Textilhilfsmittel, Kosmetika, zur Kühlwasserkonditionierung, Stabilisierung von Peroxiden, Stabilisierung von Bleichbädern, als Korrosionsinhibierung und bei der Umkehrosmose / Membranreinigung, Meerwasserentsalzung Verwendung. Das heißt sie können aus unterschiedlichen Quellen ins Abwasser gelangen. Phosphonate haben AMPA als ein Abbauprodukt mit dem Herbizidwirkstoff Glyphosate gemeinsam. In dieser Studie sollen analytische Grundlage für die Messung und Abschätzung der Emissionen aus Kläranlagen zur Abschätzung der Immissionen in Oberflächengewässern geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Photooxidation von Phosphonaten und die Entstehung von AMPA bei Anwesenheit von Eisen geprüft werden.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung Wasch- und Reinigungsmitteln in Sachsen-Anhalt März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG ....................................................................................................................... 3 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN .............................................................................................. 3 3. ÜBERWACHUNG .................................................................................................................. 4 3.1 Überwachungsbogen – Abschnitt 1: Allgemeine Angaben zur Überwachung .............. 4 3.2 Überwachungsbogen – Abschnitt 2: Kennzeichnung und Verpackung ........................ 6 3.2.1 Allgemeine Anforderungen bei Abgabe an die Allgemeinheit.................................... 6 3.2.2 Angaben zur Dosierung auf der Verpackung von Waschmitteln bzw. Maschinengeschirrspülmitteln bei Abgabe an die Allgemeinheit ........................................ 9 3.2.3 – 3.2.5 Zusätzliche Kennzeichnung von Detergenzien, die gefährliche Stoffe o. Gemische sind .................................................................................................................. 9 3.3 Überwachungsbogen – Abschnitt 3: Maßnahmen, Ergänzungen und weitere Informationen .................................................................................................................. 13 4. LINKSAMMLUNG ................................................................................................................ 13 16. Mai 2017 2 1. Einführung Wasch- und Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – nicht nur im Haushalt, sondern auch im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Wasch- und Reinigungsmittel bestehen aus einer Vielzahl von chemischen und funktional ver- schiedenen Substanzen. Typische Komponenten von Wasch- und Reinigungsmitteln sind: • • • • • • • • • • Tenside Komplexbildner Gerüststoffe Alkalien, Säuren Enzyme Optische Aufheller Duftstoffe Konservierungsmittel Desinfektionsmittel Lösemittel Im Zuge der Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln gelangen die Inhaltsstoffe nach wie vor in beträchtlichen Mengen ins Abwasser. Ein Großteil der Inhaltsstoffe ist zudem nur schwer biologisch abbaubar. Auf Grund des unvollständigen Abbaus im Klärwerk werden diese Stoffe in Gewässer eingetragen und können deren Qualität z. T. erheblich beeinflussen (z. B. Remobilisierung von Schwermetallen durch Komplexbildner) bzw. sich in Wasserorganismen anreichern. Zusätzlich können Bodenbelastungen durch das Ausbringen des Klärschlammes auftreten. Aber auch gesundheitliche Belastungen – vor allem für Allergiker – spielen zunehmend eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. ver- stärken können. Um die Umwelt- und Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Wasch- und Reinigungs- mitteln so gering wie möglich zu halten, wurden sowohl auf EU-Ebene als auch national Rege- lungen getroffen, deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen ist. 2. Rechtliche Grundlagen Am 8. Oktober 2005 trat die europaweit geltende Detergenzien-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien - DetergV) in Kraft. Die DetergV regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie der darin enthaltenen Tenside. Mit der DetergV wer- den die Vorschriften in Bezug auf Folgendes harmonisiert: • • • • biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Tensiden in Detergenzien bei nicht erfüllten Anforderungen hinsichtlich der aeroben biologischen Endabbaubarkeit spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Detergenzien Informationspflichten der Hersteller Die Kennzeichnung von Detergenzien berücksichtigt potentielle Gefahren, die bei der gebräuch- lichen Handhabung und Verwendung dieser Produkte auftreten können und dient dazu, die Aufmerksamkeit auf ausführliche Produktinformationen über Sicherheit und Verwendung zu lenken. Auf den Verpackungen müssen leserlich, deutlich und unverwischbar folgende Angaben ange- bracht sein (Art. 11 i. V. m. Anhang VII DetergV): • • • Name und Handelsname des Erzeugnisses Name und vollständige Anschrift des Inverkehrbringers Adresse, unter der das nach Art. 9 vorgeschriebene Datenblatt erhältlich ist 16. Mai 2017 3
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien enthält einen seit 30.6.2013 geltenden Grenzwert für den Gehalt von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln sowie einen ab 1.1.2017 wirksam werdenden P-Grenzwert für Maschinengeschirrspülmittel im Haushaltsbereich. P-Grenzwerte für den gewerblichen Bereich regelt die EG-Verordnung nicht. Sie enthält stattdessen eine mitgliedstaatliche Befugnis zur Beibehaltung oder zum Erlass nationaler Vorschriften in diesem Bereich. Danach sind nationale Regelungen zu P-Grenzwerten im gewerblichen Bereich unionsrechtlich zulässig, wenn sie aus Umweltschutzgründen gerechtfertigt und technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Alternativen verfügbar sind. Die deutsche Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) von 1980 enthält für den gewerblichen Bereich einen überprüfungsbedürftigen Phosphat-Grenzwert für die gewerbliche Textilreinigung. Vor dem Hintergrund der o.g. unionsrechtlichen Anforderungen an die Regelung nationaler P-Grenzwerte im gewerblichen Bereich soll das Vorhaben Erkenntnisse zu der Frage liefern, ob a) eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzungsregelung in der PHöchstMengV für Waschmittel der gewerblichen Textilreinigungen an den technischen Fortschritt und b) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der PHöchstMengV auf die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung notwendig ist. Zu diesem Zweck ist für die verschiedenen Anwendungen, Produktarten und Verfahren der gewerblichen Textilreinigung und der gewerblichen maschinellen Geschirrreinigung eine Erhebung der Mengen und Prüfung der Relevanz der P-Einträge in das Abwasser erforderlich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 20 |
| Land | 3 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 6 |
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| Geschlossen | 13 |
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