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Found 314 results.

Bereitstellung der Erfassungssoftware für das Antragsverfahren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA)

Das Projekt "Bereitstellung der Erfassungssoftware für das Antragsverfahren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA)" wird/wurde gefördert durch: RISA Sicherheitsanalysen GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Umweltschutz und Strafrecht - eine empirische Untersuchung zur Implementation strafbewehrter Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes

Das Projekt "Umweltschutz und Strafrecht - eine empirische Untersuchung zur Implementation strafbewehrter Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.

Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das Projekt "Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

Assessment and guidance for the implementation of EU waste legislation in Member States

Das Projekt "Assessment and guidance for the implementation of EU waste legislation in Member States" wird/wurde gefördert durch: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt / Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH.Elaboration of various Guidance Documents (R1-Efficiency, Definitions, Waste Hierarchy, Exemptions and Separate Collection, Mixing Ban) - Elaboration of an EU-Guidance Document for the calculation of the R1-Efficiency factor for municipal solid waste incineration plants in collaboration with the working group on R1-Efficiency consisting of MS representatives, other stakeholders including the industry and NGOs - Organisation and realisation of Awareness Raising Events on the legal implementation of the new Waste Framework Directive (2008/98/EC) and its practical enforcement in 15 Member States - Guidance for implementation and enforcement of the Waste Shipment Regulation (1013/2006/EC) (Article 18, Annex 7, Article 49 and 50), Proposal for a guideline on financial guarantee under the waste shipment regulation, including stakeholder involvement - Revision on guidance document for waste management planning, including stakeholder involvement - Identification of need for minimum treatment standards for waste streams and treatment methods not covered by IPPC, pursuant to Article 27, elaboration of a corresponding proposals for need of action, including stakeholder involvement - Elaboration and Management of an Electronic forum for information exchange as regards the waste shipment regulation.

Allgemeine Verhaltenspflicht ('Jedermann-Verpflichtung') im Naturschutzrecht - ein brauchbarer Weg zur Reduzierung des Vollzugsdefizits?

Das Projekt "Allgemeine Verhaltenspflicht ('Jedermann-Verpflichtung') im Naturschutzrecht - ein brauchbarer Weg zur Reduzierung des Vollzugsdefizits?" wird/wurde ausgeführt durch: Mutius.Untersuchung der allgemeinen Verhaltenspflichten in den Landesnaturschutzgesetzen; Vergleich mit Jedermann-Pflichten in anderen Gesetzen; Untersuchung von Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht; Pruefung der Frage, ob Jedermann-Verpflichtungen zum Abbau des Vollzugsdefizits beitragen koennen.

Stand der Landschaftsplanung auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung in Rheinland-Pfalz

Das Projekt "Stand der Landschaftsplanung auf der Stufe der vorbereitenden Bauleitplanung in Rheinland-Pfalz" wird/wurde gefördert durch: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz / Ministerium für Umwelt und Gesundheit Rheinland-Pfalz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Institut für Landschaftspflege und Naturschutz.Ziel des Projektes, welches sich ueber einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, ist die Erarbeitung einer Anleitung zum Vollzug der Landschaftsplanung nach Paragraph 17 des Landespflegegesetzes Rheinland-Pfalz (Landschaftsplanung in der Bauleitplanung). Hierzu soll in einem ersten Schritt (Teil I) zunaechst die bisher in diesem Bundesland betriebene Landschaftsplanung einer Betrachtung nach sachlich-inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten unterzogen sowie die Umsetzungsprobleme im Integrationsprozess in den Flaechennutzungsplan beleuchtet werden. Auf der Grundlage eines hieraus entwickelten differenzierten Katalogs von Anforderungen an die zukuenftige Landschaftsplanung sollen dann (Teil II) unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut fuer Landschaftspflege und Naturschutz eigene Beispiels-Landschaftsplanungen durchgefuehrt werden, deren Ergebnisse zum einen als Muster fuer andere Gemeinden mit vergleichbaren Verhaeltnissen herangezogen werden koennen, zum anderen als Erfahrungshintergrund bei der anschliessend (Teil III) vorgesehenen Formulierung einer generellen Anleitung zur Landschaftsplanung auf der Stufe der Flaechennutzungsplanung dienen koennen.

Naturschutzberatung - Inventare, Datentechnik^Landschaftsdatenbank Schweiz, Landschaftsdatenbank Schweiz

Das Projekt "Naturschutzberatung - Inventare, Datentechnik^Landschaftsdatenbank Schweiz, Landschaftsdatenbank Schweiz" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.Entwicklung einer nationalen Naturschutzdatenbank. Erarbeitung von Methoden zur Auswertung und Bewertung von Landschaftsinventaren, Schaffung nationaler Inventare (wissenschaftliche Grundlagen rechtskraeftiger Bundesinventare). Fremddaten fuer Naturschutzzwecke nutzbar machen. Vollzug des Naturschutzrechtes. Bereitstellen der Daten auf Macintosh mit Datensichtprogramm Toposkop und einer HyperCard-Datenbank. Ziele: - Entwicklung einer nationalen Naturschutzdatenbank. - Erarbeitung von Methoden zur Auswertung und Bewertung von Landschaftsinventaren, Schaffung nationaler Inventare (wissenschaftliche Grundlagen rechtskraeftiger Bundesinventare). - Fremddaten fuer Naturschutzzwecke nutzbar machen.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Wechselwirkungen der mehrfachen Förderung von Biomasse in unterschiedlichen europäischen und/oder nationalen Klimaschutzinstrumenten

Das Projekt "Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Wechselwirkungen der mehrfachen Förderung von Biomasse in unterschiedlichen europäischen und/oder nationalen Klimaschutzinstrumenten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: von Bredow Valentin Herz Partnerschaft von Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung.a) Zielstellung, fachliche Begründung Das Forschungsprojekt hat das Ziel, die in Deutschland und Europa bestehenden Fördermaßnahmen für Biobrennstoffe, Biomasse-Brennstoffe oder Biokraftstoffe zu identifizieren, bei denen dieselbe Einheit Biomasse gefördert werden kann, die anschließend auch im Anwendungsbereich des nEHS und/oder EU ETS im Fördersystem 'Emissionsfaktor Null' erfasst wird. Im Forschungsprojekt soll rechtlich überprüft werden, ob die identifizierten Fördermaßnahmen zusammen mit dem Emissionsfaktor Null im nEHS oder EU-ETS als eine unzulässige Doppelförderung zu betrachten sind. Bei Identifikation einer unzulässigen Doppelförderung sollen konkrete Empfehlungen gegeben werden, wie dies durch Anpassung der relevanten Förderregelung oder durch konkrete Maßnahmen im Gesetzesvollzug erkannt und verhindert werden kann. b) Output Im Rahmen eines Rechtsgutachtens sollen die mit der Biomasse-Förderung im nationalen und Europäischen Emissionshandel potentiell kollidierenden Förderinstrumente gegenüber gestellt und auf eine bestehende unzulässige Doppelförderung geprüft und bewertet werden. Für die Fälle einer unzulässigen Überförderung derselben Brennstoffmenge sollen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Förderregelungen oder für Maßnahmen im Gesetzesvollzug der DEHSt entwickelt werden, die diese Unzulässigkeit verhindern. Die zu erarbeitenden rechtlichen Feststellungen und Empfehlungen dienen der DEHSt für einen rechtssicheren Gesetzesvollzug im Rahmen der Anerkennung nachhaltiger Biomasse.

Rechtsvorschriften im Bereich Umwelt

Landesrecht Bundesrecht Informationsfreiheitsgesetz (mit Umweltinformationsrecht) Gesetz über Gebühren und Beiträge Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz (Umweltschutzgebührenordnung – UGebO) Umweltgesetze und Verordnungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Übersicht und Download) Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel (Umweltinformationsgesetz – UIG) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG Kostenverordnung) Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Des Weiteren finden Sie spezielle Rechtsvorschriften zu folgenden Themen: Bodenschutz und Altlasten Elektromagnetische Felder Immissionsschutz / Industrie und Gewerbe Kreislaufwirtschaft Lärm Luft Strahlenschutz Wasser und Geologie Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU

Neues Gebäude mit Vorbildfunktion

Umweltbundesamt eröffnet klimaneutralen Erweiterungsbau in Dessau-Roßlau Am Montag, den 4. September 2023, hat das Umweltbundesamt (UBA) sein zweites Bürogebäude an seinem Hauptsitz in Dessau-Roßlau eingeweiht. Das Gebäude wird sich im Betrieb vollständig selbst durch erneuerbare Energie versorgen – durch Photovoltaik und Wärmepumpe. Zudem wurden umweltverträgliche Baustoffe wie Recyclingbeton und eine Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen verwendet. Der Bau kann daher als Vorbild für andere Bundesbauten dienen. Anlässlich der Einweihung des Neubaus sagt ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Der heutige Tag ist ein guter Tag – nicht nur für das Umweltbundesamt. Wir haben endlich genug Büro- und Konferenzräume, so dass unsere Beschäftigten in Dessau-Roßlau unter modernsten und nachhaltigen Bedingungen arbeiten können. Gleichzeitig haben wir mit dem Neubau gezeigt, wie öffentliche Gebäude der Zukunft gebaut werden können, nämlich 100 Prozent klimaneutral und ressourcenschonend.“ Das rund 13,5 Millionen Euro teure Gebäude, setzt innovative Maßstäbe im nachhaltigen Bauen. Das Plus-Energie-Gebäude, ist darauf ausgelegt, nicht nur den eigenen Energiebedarf vollständig zu decken, sondern möglichst auch zusätzliche Energie zu erzeugen. Erreicht wird dieses Ziel durch eine knapp 830 m² große Photovoltaik-Anlage an der Fassade sowie auf dem Dach. An der Fassade wechseln sich die Photovoltaikelemente mit den Fenstern ab und stehen dabei in einem 75-Grad-Winkel, um eine höhere Ausbeute an Sonnenenergie erzielen zu können. Weitere Energie wird mittels einer 54-kW-Wärmepumpe erzeugt, die mit 32 Erdwärmesonden verbunden ist. Der Bau des Gebäudes war notwendig geworden, um den UBA-Beschäftigten ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund neuer Aufgaben im Bereich Forschung und Gesetzesvollzug ist die Zahl der Mitarbeitenden am Standort Dessau-Roßlau in den vergangenen knapp 20 Jahren von etwa 750 auf rund 1.150 gestiegen. Das neue Bürogebäude bietet nun Platz für 111 Beschäftigte. Wie das Hauptgebäude ist es auf das Teilen der einzelnen Arbeitsplätze (Desk Sharing, verbunden mit mobilem Arbeiten) ausgelegt, so dass auch bei einem möglichen weiteren Personalzuwachs in absehbarer Zeit keine zusätzlichen Erweiterungsbauten notwendig sein werden. Im Jahr 2016 wurde mit dem Bau des neuen UBA-Gebäudes begonnen. Bereits Ende des Jahres 2017 wurde eine mangelhafte Leistung an der Fassade, besonders im Bereich der Dämmarbeiten und Fenster, festgestellt. Die Bauarbeiten wurden daraufhin zur Klärung der Fragen gestoppt, um die Mängel nicht zu überbauen. Im Mai 2022 konnten die Bautätigkeiten an der Fassade wieder aufgenommen werden. Eine gerichtliche Klärung, wer die Mängel zu verantworten und damit die Kosten für deren Beseitigung zu tragen hat, steht noch aus.

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