API src

Found 124 results.

Related terms

Geschützte Biotope im Land Bremen

Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt

Berliner Mobilitätsgesetz

Erstmals hat mit dem Mobilitätsgesetz ein deutsches Bundesland den Vorrang des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr festgeschrieben. Berlin ist damit Teil einer weltweiten Bewegung: Überall stärken Metropolen den öffentlichen Personennahverkehr, bauen die Radinfrastruktur aus und verteilen den öffentlichen Raum neu. Damit reagieren viele Städte auf die veränderten Mobilitätsbedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger. Immer mehr Menschen wollen klimafreundlich, rücksichtsvoll und unabhängig vom Auto unterwegs sein. Ziel des Mobilitätsgesetzes ist deswegen ein effizientes Verkehrssystem für Berlin und nach Brandenburg, das wirksamen Klimaschutz, ein hohes Maß an Verkehrssicherheit, garantierte Mobilität für alle und faire Flächenaufteilung realisiert. Das Mobilitätsgesetz besteht aus mehreren Abschnitten. Der erste Teil stellt die grundsätzlichen Ziele der Mobilitätswende dar. Weitere Teile widmen sich dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Rad- und Fußverkehr sowie dem Wirtschaftsverkehr. Hier finden sich weitere Informationen zu den einzelnen Abschnitten Radverkehrsteil ÖPNV Fußverkehr Wirtschaftsverkehr Das Berliner Mobilitätsgesetz ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Stadtgesellschaft, des Abgeordnetenhauses und der Verwaltung aus Senat und Bezirken. Dabei sind wichtige Impulse engagierter Bürger*innen direkt in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen. Sie spiegeln sich in den zentralen Zielen des Mobilitätsgesetzes wider: Mehr Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, weniger Staus und Luftverschmutzung, mehr Klimaschutz und eine faire Verteilung des öffentlichen Raums. Der Berliner Mobilitätsrat berät die Senatsverkehrsverwaltung bei der Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetzes. Darin sind Mobilitätsverbände, Interessenvertreter*innen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses vertreten. Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464) Berliner Mobilitätsgesetz

Rechtsberatung zur Begleitung der rechtlichen Umsetzung des zukünftigen Investitionsrahmens für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Definition und Potenziale von Effizienz in Wärmenetzen

Im Vorhaben werden verschiedene Aspekte der Effizienz in Wärmenetzen betrachtet. Die Energieeffizienz wird bei der Verteilung der Wärme und lokaler Aspekte ihrer Auslegung untersucht. Aufbauend auch die effiziente Rolle von Wärmenetzen im künftigen Energiesystem. Dazu werden weitere Aspekte betrachtet, wie die Flächeninanspruchnahme oder der Materialaufwand. Außerdem wird untersucht, welche Definitionen für die Effizienz von Wärmenetzen möglich sind und welche Auswirkungen verschiedene Optionen auf bestehende Regelungen und Instrumente auf europäischer wie nationaler Ebene haben. Dabei werden sowohl die systemische Effizienz von Wärmenetzen als Teil des gesamten Energiesystems betrachtet, als auch die lokalen Aspekte der Effizienz mit einem starken Fokus auf erneuerbaren Energien sowie die Energieeffizienz der Leitungs- und Verteilungstechnik der Wärmenetze. Die Datenlage zu Wärmenetzen in Deutschland ist allgemein als schlecht zu bewerten und stellt in verschiedenen Gesetzgebungsprozessen eine Hürde für die Planung und Umsetzung von Instrumenten und Maßnahmen dar. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass es bei Wärmenetzen noch erhebliche Effizienzpotentiale gibt. Zur Effizienz von Wärmenetzen existieren Definitionen, die allerdings üblicherweise lediglich auf die Versorgungstechnik der Wärmenetze abzielen. Eine vergleichbare Definition für die Energieeffizienz des restlichen Wärmenetzes oder der lokalen und systemischen Aspekte von Wärmenetzen existiert in der Gesetzgebung bisher nicht. Als Output des Vorhabens wird sowohl eine Untersuchung heute vorhandener Energieeffizienzpotentiale angestrebt, zusammen mit erarbeiteten Instrumenten-Vorschlägen wie diese künftig gehoben werden können. Als auch Definitionsvorschläge für die verschiedenen Aspekte von Effizienz in Wärmnetzen, welche in künftigen Gesetzgebungsprozessen Eingang finden können und so die Transformation und den Ausbau von Wärmnetzen und die Erreichung der Klimaziele unterstützen.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Entwicklung von Mechanismen zur Darstellung der Klimawirkung bei der energetischen Nutzung von Holz (BioMech-Wood)

Im Rahmen des Vorhabens sind drei Kernfragen zu beantworten: - Wie kann die Klimawirkung einer energetischen Biomassenutzung insbesondere der Holznutzung realistisch und umfassend abgebildet werden? - Welche Instrumente regulieren die (insbesondere energetischen) Nutzungspfade von Holz und wie können diese zur Berücksichtigung der damit verbundenen Klimawirkung angepasst bzw. neu entwickelt werden? - Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen sind durch die mögliche Anpassung dieser Instrumente zu erwarten? Zur Beantwortung der Fragen ist zu analysieren, welche Regelungen aktuell auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Klimawirkung der Nutzung holzartiger Biomasse existieren und welche Ansätze sich bereits als praxistauglich erwiesen haben. Zudem müssen wissenschaftliche Ansätze zur Quantifizierung der Klimawirkung von Holznutzungspfaden identifiziert und dargestellt werden, welche eine produktbezogene Treibhausgasbilanzierung einer energetischen Nutzung ermöglichen. Darauf aufbauend sollen politische Handlungs- und Implementierungsansätze entwickelt, ausgearbeitet und bewertet werden um Empfehlungen zur adäquaten Berücksichtigung der Klimawirkung der energetischen Holznutzung in relevanten Politikinstrumenten, insbesondere auf europäischer Ebene, abzuleiten. Anschließend soll herausgearbeitet werden, worin Hemmnisse in der praktischen Anwendung und Umsetzung liegen und wie diesen begegnet werden kann. Rechtliche Änderungen, insbesondere in der RED III, sind hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit für eine Regulierung der Klimawirkung einzuordnen. Ziel des Vorhabens ist es, praxisgerechte Ansätze herauszuarbeiten, welche als Empfehlungen in Gesetzgebungsprozesse eingehen können, um bundesweit zu einem guten Gelingen der Umsetzung einer Nationalen Biomassestrategie beizutragen.

Unterstützung bei der nationalen Umsetzung der Ziele zur Wiederherstellung der Natur;' Los 4: Stakeholderbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit'

Unterstützung bei der nationalen Umsetzung der Ziele zur Wiederherstellung der Natur;' Los 2: fachliche Analysen und Maßnahmenentwicklung für Binnenland und Küste, Koordination Gesamtvorhaben'

Unterstützung bei der nationalen Umsetzung der Ziele zur Wiederherstellung der Natur;' Los 1: Juristische Analyse sowie Unterstützung bei der rechtlichen Umsetzung und dem Vollzug der nationalen und internationalen Verpflichtungen'

Unterstützung bei der nationalen Umsetzung der Ziele zur Wiederherstellung der Natur;' Los 3: fachliche Analysen und Maßnahmenentwicklung für Küstenmeer und AWZ'

Ressortforschungsplan 2024, Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene in der 21. Legislaturperiode

Im Forschungsvorhaben soll das Monitoring der Verbandsklagen von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen für den Zeitraum 1/24 bis 12/27 fortgeführt und damit die empirische Grundlage zur fortlaufenden Bewertung der Wirkung der Umweltverbandsklage sichergestellt werden. Parallel sollen neuere rechtliche Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene untersucht werden. Dabei sollen die Folgen laufender und anhängiger Rechtsprechung der deutschen Gerichte, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, und des EuGH zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten für Deutschland rechtswissenschaftlich bewertet werden. Unter dem gleichen Gesichtspunkt sollen auch die Folgen der Spruchpraxis des Aarhus Compliance Committees zur UN ECE-Aarhus-Konvention für Deutschland ausgewertet werden. Weiterhin sollen die Auswirkungen der anstehenden Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes bewertet und mögliche in dem Gesetzgebungsverfahren aufgeworfene rechtliche Fragestellungen weiterentwickelt werden. Auf diesen Grundlagen sollen Vorschläge für den Bundesgesetzgeber zur Fortentwicklung des Verbandsklageinstrumentariums entwickelt werden. Zudem sollen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens durch die Fachöffentlichkeit validiert werden, insbesondere durch deren Präsentation und Diskussion im Rahmen der Veranstaltungsreihe 'Forum Umweltrechtschutz'

1 2 3 4 511 12 13