Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Das Projekt "Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Entwicklung von Mechanismen zur Darstellung der Klimawirkung bei der energetischen Nutzung von Holz (BioMech-Wood)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH.Im Rahmen des Vorhabens sind drei Kernfragen zu beantworten: - Wie kann die Klimawirkung einer energetischen Biomassenutzung insbesondere der Holznutzung realistisch und umfassend abgebildet werden? - Welche Instrumente regulieren die (insbesondere energetischen) Nutzungspfade von Holz und wie können diese zur Berücksichtigung der damit verbundenen Klimawirkung angepasst bzw. neu entwickelt werden? - Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen sind durch die mögliche Anpassung dieser Instrumente zu erwarten? Zur Beantwortung der Fragen ist zu analysieren, welche Regelungen aktuell auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Klimawirkung der Nutzung holzartiger Biomasse existieren und welche Ansätze sich bereits als praxistauglich erwiesen haben. Zudem müssen wissenschaftliche Ansätze zur Quantifizierung der Klimawirkung von Holznutzungspfaden identifiziert und dargestellt werden, welche eine produktbezogene Treibhausgasbilanzierung einer energetischen Nutzung ermöglichen. Darauf aufbauend sollen politische Handlungs- und Implementierungsansätze entwickelt, ausgearbeitet und bewertet werden um Empfehlungen zur adäquaten Berücksichtigung der Klimawirkung der energetischen Holznutzung in relevanten Politikinstrumenten, insbesondere auf europäischer Ebene, abzuleiten. Anschließend soll herausgearbeitet werden, worin Hemmnisse in der praktischen Anwendung und Umsetzung liegen und wie diesen begegnet werden kann. Rechtliche Änderungen, insbesondere in der RED III, sind hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit für eine Regulierung der Klimawirkung einzuordnen. Ziel des Vorhabens ist es, praxisgerechte Ansätze herauszuarbeiten, welche als Empfehlungen in Gesetzgebungsprozesse eingehen können, um bundesweit zu einem guten Gelingen der Umsetzung einer Nationalen Biomassestrategie beizutragen.
Anhand von sechs konkreten Empfehlungen verdeutlicht die KBU, auf welchen Ebenen und in welcher Form die Funktionen des Bodens als Kohlenstoffspeicher und als potenzielle Kohlenstoffsenke gestärkt werden können. Nicht nur laufende Gesetzgebungsverfahren und das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) werden angesprochen, sondern auch konkrete praktische Maßnahmen wie ein geeignetes Boden- und Landmanagement und die Entwicklung moderner Analyseverfahren zur besseren Einschätzung der Ausnutzung der C-Senkenfunktion von Böden. Darüber hinaus bezieht die KBU in diesem Dokument kritisch Stellung zum Carbon farming, zum Einsatz von Pflanzenkohle und zur Vergabe von Humuszertifikaten. Veröffentlicht in Position.
Das Projekt "Definition und Potenziale von Effizienz in Wärmenetzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung.Im Vorhaben werden verschiedene Aspekte der Effizienz in Wärmenetzen betrachtet. Die Energieeffizienz wird bei der Verteilung der Wärme und lokaler Aspekte ihrer Auslegung untersucht. Aufbauend auch die effiziente Rolle von Wärmenetzen im künftigen Energiesystem. Dazu werden weitere Aspekte betrachtet, wie die Flächeninanspruchnahme oder der Materialaufwand. Außerdem wird untersucht, welche Definitionen für die Effizienz von Wärmenetzen möglich sind und welche Auswirkungen verschiedene Optionen auf bestehende Regelungen und Instrumente auf europäischer wie nationaler Ebene haben. Dabei werden sowohl die systemische Effizienz von Wärmenetzen als Teil des gesamten Energiesystems betrachtet, als auch die lokalen Aspekte der Effizienz mit einem starken Fokus auf erneuerbaren Energien sowie die Energieeffizienz der Leitungs- und Verteilungstechnik der Wärmenetze. Die Datenlage zu Wärmenetzen in Deutschland ist allgemein als schlecht zu bewerten und stellt in verschiedenen Gesetzgebungsprozessen eine Hürde für die Planung und Umsetzung von Instrumenten und Maßnahmen dar. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass es bei Wärmenetzen noch erhebliche Effizienzpotentiale gibt. Zur Effizienz von Wärmenetzen existieren Definitionen, die allerdings üblicherweise lediglich auf die Versorgungstechnik der Wärmenetze abzielen. Eine vergleichbare Definition für die Energieeffizienz des restlichen Wärmenetzes oder der lokalen und systemischen Aspekte von Wärmenetzen existiert in der Gesetzgebung bisher nicht. Als Output des Vorhabens wird sowohl eine Untersuchung heute vorhandener Energieeffizienzpotentiale angestrebt, zusammen mit erarbeiteten Instrumenten-Vorschlägen wie diese künftig gehoben werden können. Als auch Definitionsvorschläge für die verschiedenen Aspekte von Effizienz in Wärmnetzen, welche in künftigen Gesetzgebungsprozessen Eingang finden können und so die Transformation und den Ausbau von Wärmnetzen und die Erreichung der Klimaziele unterstützen.
Das Projekt "KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen - Innovationslabor: Ganzheitliche KI-basierte Optimierung von Kunststoffverpackungen mit Rezyklatanteil, Teilprojekt: Responsible AI & Anschlussverwertungskonzept durch Technologie & Wissenstransfer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V..
Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (LB) hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten sowie beratend mitzuwirken an deren wesentlichen Entscheidungen. Sie ist unabhängig und nicht an politische Weisungen gebunden. Die Landesbeauftragte berät im Schwerpunkt die Oberste und unteren Naturschutzbehörden, aber auch Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger. Sie ist Vorsitzende des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege . Die Landesbeauftragte initiiert und erarbeitet fachliche und wissenschaftliche Grundlagen, wie sie in anderen Bundesländern von den Landesanstalten erstellt werden. Seit November 2023 ist Frau Prof. Dr. Aletta Bonn Landesbeauftragte. Fachliche Grundlagen Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert oder begleitet die Erarbeitung fachlicher Grundlagen des Naturschutzes und steht für fachliche Auskünfte zur Verfügung. Weitere Informationen Beratung und Service Fachlich wirkt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bei Gesetzgebungsverfahren, wie dem Naturschutzgesetz, bei der Erarbeitung von Verordnungen und bei Planungsverfahren mit. Weitere Informationen Aufgaben und Kooperationspartner Die Aufgaben und Kooperationspartner der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege werden vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Publikationen, Ausstellungen und Historie Eine Auswahl der Veröffentlichungen im Auftrag des ehem. Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bzw. mit seiner Beteiligung. Wanderausstellung "Die Beauftragten für Naturschutz in Berlin". Desweiteren Informationen zur Historie von Prof. Dr. Max Hilzheimer. Weitere Informationen
Anhand von sechs konkreten Empfehlungen verdeutlicht die KBU, auf welchen Ebenen und in welcher Form die Funktionen des Bodens als Kohlenstoffspeicher und als potenzielle Kohlenstoffsenke gestärkt werden können. Nicht nur laufende Gesetzgebungsverfahren und das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) werden angesprochen, sondern auch konkrete praktische Maßnahmen wie ein geeignetes Boden- und Landmanagement und die Entwicklung moderner Analyseverfahren zur besseren Einschätzung der Ausnutzung der C-Senkenfunktion von Böden. Darüber hinaus bezieht die KBU in diesem Dokument kritisch Stellung zum Carbon farming, zum Einsatz von Pflanzenkohle und zur Vergabe von Humuszertifikaten.
Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren - Dr. Georg Herb Halle, am 27. November 2007 Die europäische Idee "... Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa errichten. ... Der erste Schritt bei der Neubildung der europäischen Familie muss ein Zusammengehen zwischen Frankreich und Deutschland sein..." W. Churchill, Züricher Rede am 19.9.1946 Folie 2 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 1 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Verträge 1951: Montan-Union (EGKS) 1957: Römische Verträge - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom Die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 in Rom 1965: Fusionsvertrag EGKS + EWG + Euratom werden die Europäische Gemeinschaft (EG) 1992: Maastricht-Vertrag (Europäische Union) 2001: Vertrag von Nizza Folie 3 EUEG_Halle.ppt 2007: Vertrag von Lissabon Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die Europäische Flagge seit 1986 Flagge der Europäischen Gemeinschaft und später der Europäischen Union Folie 4 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 2 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Mitgliedstaaten 1957: sechs Gründungsstaaten (D, F, I, NL, B, L) 1973: UK, DK, IRL 1981: EL 1986: E, P 1995: A, S, FIN 2004: EE (Estland), LV (Lettland), LT (Litauen), PL (Polen), CZ (Tschechien), SK (Slowakei), HU (Ungarn), SI (Slowenien), MT (Malta) und CY (Zypern) 2007: BG (Bulgarien), RO (Rumänien) links die Mitgliedstaaten (rot: Euro-Währungsgruppe blau: andere Mitgliedstaaten) Folie 5 EUEG_Halle.ppt Malta und Zypern: Euro ab 2008 Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die drei Säulen der Europäischen Union Europäische Union Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik Gemeinsame Außen- und Sicherheits- politik (GASP) Europäische Gemeinschaften (EWG, EGKS, EURATOM) EG und EU seit dem Vertrag von Maastricht Die Verträge (EUV, EGV) Folie 6 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 3
Die Vielfalt der Politikbereiche, die bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet werden, spiegelt sich schon in deren Namen wider. Dabei kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diejenigen Zukunftsthemen, die einen besonders direkten und nachhaltigen Einfluss auf das Leben der Menschen haben: Eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt, saubere Luft und sauberes Wasser, hochwertige städtische Grünflächen und ein nachhaltiger Verkehr wirken sich auf uns alle positiv aus. Dabei stellen sich im Stadtstaat Berlin mit seiner hochverdichteten Struktur ganz besondere Herausforderungen an eine nachhaltige Verkehrs-, Mobilitäts-, Klimaschutz- und Umweltpolitik. Gerade auch unter den Vorzeichen der wachsenden Stadt ist neben der Fortführung bewährter Praktiken auch das Beschreiten innovativer Wege wichtiger denn je. Unser Geschäftsbereich ist dabei durch eine außerordentlich hohe Durchdringung mit europäischem und internationalem Recht gekennzeichnet. Insbesondere in der Klimaschutz- und Umweltpolitik spielt die Europäische Union schon seit geraumer Zeit eine maßgebliche und gestaltende Rolle. So haben inzwischen weit über 80 % der neu erlassenen Rechtsakte im Klimaschutz- und Umweltbereich ihren Ursprung in Brüssel. Im zunehmenden Maße gilt dies auch für die Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige und umfassende Einbindung in europäische Rechtsetzungsprozesse nicht nur ein verfassungsrechtlich verankertes Recht der deutschen Länder, sondern vielmehr eine unabweisbare Notwendigkeit, um Berliner Interessen das erforderliche Gehör zu verschaffen. Dieser Verantwortung kommen wir mit großem Engagement nach: Unsere Kolleginnen und Kollegen verfolgen nicht nur aufmerksam die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sondern bringen sich wo immer nötig in Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozesse ein. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass die Berliner Interessen gebührende Berücksichtigung finden – schon allein deshalb, weil die meisten europäischen Rechtsakte von den regionalen und lokalen Behörden umgesetzt und vollzogen werden und deshalb auch für die Herausforderungen vor Ort passgenau gestaltet sein müssen. Wir arbeiten deshalb stetig daran, unsere Expertise auf den verschiedensten Wegen an die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Brüssel und Straßburg heranzutragen. Unterstützt werden wir dabei durch das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel. Die dort ansässigen Kolleginnen und Kollegen verfolgen die europapolitischen Debatten und halten uns laufend auf dem aktuellsten Stand der politischen und fachlichen Entwicklungen in Brüssel und Straßburg. Sie werben zudem gezielt für Berliner Interessen, erläutern Hintergründe der Berliner Positionen und bringen sich beispielsweise mit öffentlichen Veranstaltungen in den politischen Diskurs in Brüssel ein. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der konsequente Auf- und Ausbau europäischer und internationaler Netzwerke. So begrüßen wir nicht nur jedes Jahr zahlreiche hochrangige politische Delegationen sowie Fachdelegationen in Berlin, sondern sind auch selbst häufig weltweit zu Gast in anderen Städten, um uns vor Ort ein Bild von erfolgreichen Ansätzen zu machen und von unseren Partnerinnen und Partnern zu lernen. Wie die meisten Berliner Landesbehörden bieten wir außerdem Jahr für Jahr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, mehrwöchige Arbeitsaufenthalte in anderen europäischen Städten zu absolvieren, um sich intensiv mit den dortigen Herangehensweisen vertraut zu machen und nachhaltige Netzwerke auf der Arbeitsebene auf- und auszubauen. Nicht zuletzt sind wir in zahlreichen Städte- und Regionalnetzwerken aktiv und tauschen uns in diesem Rahmen intensiv mit unseren europäischen und internationalen Partnerinnen und Partnern aus. Durch die gezielte Einwerbung europäischer Fördermittel sind wir schließlich noch besser zur Umsetzung unserer zahlreichen Projekte und Vorhaben in der Lage. Als regionaler Kontaktpunkt für das LIFE-Förderprogramm der Europäischen Union unterstützen wir darüber hinaus zugleich auch weitere Berliner Akteurinnen und Akteure bei der Beantragung von Fördermitteln für Natur- und Umweltschutzvorhaben. Bild: SenUMVK Delegationsbesuche Das Referat EU-Angelegenheiten und Internationales betreut mit Unterstützung der Fachbereiche und anderen Berliner Verwaltungen internationale Fachdelegationen, organisiert Exkursionen und bilaterale Termine für politische Vertretungener verschiedener Nationen. Weitere Informationen Bild: bagotaj / Depositphotos.com Netzwerke Unsere Senatsverwaltung ist in zahlreichen europäischen und internationalen Netzwerken aktiv und prägt auf diesem Wege nicht nur grenzübergreifende Debatten mit, sondern befördert auch aktiv das gegenseitige Lernen. Weitere Informationen Bild: EU EU-Förderprogramm LIFE Mit dem Programm LIFE fördert die Europäische Union innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte. Als Regionale Kontaktstelle im Land Berlin unterstützen wir Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Antragstellung. Weitere Informationen Berlin in Europa – Europa in Berlin Europäische Strukturfonds und Beschäftigungspolitik
• Flächen der nach Landesrecht ausgewiesenen Biosphärenreservate • Grundlage für die Digitalisierung waren die relevanten Rechtsvorschriften (Karten bzw. Grenzbeschreibungen). • Die Digitalisierung erfolgte im jeweils zuständigen Biosphärenreservatsamt (BRA) als amtliche Interpretation der Biosphärenreservatsgrenze aufgrund der BR-Verordnung. • Die einzelnen Datensätze aus den BRÄ wurden im LFG (bis 2005) bzw. LUNG (ab 2006) zu einem Geodatenbestand zusammengefügt. • Seit 2012 wurden die Karten für Gesetzgebungsverfahren einzelner Biosphärenreservate (teilweise durch die zuständige Biosphärenreservatsverwaltung) u.a. mit Hilfe zuvor erstellter Geodatensätze erstellt – diese Geodatensätze wurden dann in den landesweiten Geodatenbestand der Biosphärenreservate übernommen.
Origin | Count |
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Bund | 82 |
Land | 55 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 47 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 61 |
unbekannt | 22 |
License | Count |
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geschlossen | 80 |
offen | 56 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 137 |
Englisch | 11 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Datei | 5 |
Dokument | 15 |
Keine | 95 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 34 |
Topic | Count |
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Boden | 54 |
Lebewesen & Lebensräume | 99 |
Luft | 39 |
Mensch & Umwelt | 137 |
Wasser | 36 |
Weitere | 126 |