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Geschützte Biotope im Land Bremen

Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt

Deutschland ratifiziert als erstes Land Gründungsvertrag von IRENA

Deutschland wird als erstes Land den Gründungsvertrag der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) ratifizieren. Bundestag und Bundesrat haben in Rekordzeit das erforderliche nationale Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zeigte sich erfreut darüber und warb für Bonn als Sitz des IRENA-Sekretariats. Die Bundesregierung hat sich mit dem UN-Standort für die Ansiedelung der neuen Organisation am Rhein beworben.

Jubiläumsveranstaltung 40 Jahre Bundesnaturschutzgesetz

Am 3. April 2017 führten der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN), der Deutsche Naturschutzring (DNR) e. V. und der Deutsche Rat für Landespflege e. V. (DRL) eine gemeinsame Festveranstaltung zum 40-jährige Bestehen des Bundesnaturschutzgesetzes durch. Alle drei haben 1971 gemeinsam im Auftrag des damaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz, Prof. Dr. Bernhard Grzimek, eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Erwin Stein gebildet und den sogenannten Stein’schen Entwurf erarbeitet. Inhalte dieses Entwurfs haben im Verlauf des damaligen Gesetzgebungsverfahrens Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz gefunden. Seit Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes 1976 haben sich die veranstaltenden Verbände immer wieder einzeln oder auch gemeinsam auf Veranstaltungen oder in Form von Stellungnahmen zu den zwischenzeitlich stattgefundenen Novellierungen mit der Weiterentwicklung des Naturschutzrechts geäußert. Ziel der Festveranstaltung war es, nach einem kurzen Rückblick auf die Historie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die Herausforderungen des Naturschutzrechts anzusprechen, zu thematisieren und zukünftige Perspektiven zu diskutieren.

Bundesregierung bringt Ratifizierung des internationalen Quecksilber-Abkommens auf den Weg

Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata, dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.

Entwicklung einer neuen harmonisierten Testprozedur im Rahmen der Fahrzyklusentwicklung (WLTP) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der UNECE – Evaluierungsphase

Die Wirtschaftskommission für Europa hat die neue weltweit harmonisierte Testprozedur für leichte Kraftfahrzeuge im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Im gleichen Zeitraum wurde auch die Abgasgesetzgebung mit Messungen im praktischen Betrieb auf der Straße entwickelt. In diesem Vorhaben wurden zwei, zum Zeitpunkt der Messung moderne, Pkw umfassend charakterisiert und dazu Messungen auf dem Rollenprüfstand sowie Messungen im praktischen Betrieb auf der Straße durchgeführt. Die Messungen wurden für den Diesel- und den Benzin-Pkw jeweils bei drei verschiedenen Temperaturen zwischen 5 und 25 Grad Celsius durchgeführt und die Ergebnisse im Rahmen der beiden Gesetzgebungsprozesse genutzt. Veröffentlicht in Texte | 26/2019.

Der Boden als Kohlenstoffspeicher und Kohlenstoffsenke

Anhand von sechs konkreten Empfehlungen verdeutlicht die KBU, auf welchen Ebenen und in welcher Form die Funktionen des Bodens als Kohlenstoffspeicher und als potenzielle Kohlenstoffsenke gestärkt werden können. Nicht nur laufende Gesetzgebungsverfahren und das Aktionsprogramm natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ (ANK) werden angesprochen, sondern auch konkrete praktische Maßnahmen wie ein geeignetes Boden- und Landmanagement und die Entwicklung moderner Analyseverfah­ren zur besseren Einschätzung der Ausnutzung der C-Senkenfunktion von Böden. Darüber hinaus bezieht die KBU in diesem Dokument kritisch Stellung zum Carbon farming, zum Einsatz von Pflanzenkohle und zur Vergabe von Humuszertifikaten. Veröffentlicht in Position.

Europäisches Parlament verabschiedet EU-Klimapaket

Nach einem nur elf Monate dauernden Gesetzgebungsverfahren hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit das EU-Klimapaket verabschiedet. Das Paket soll sicherstellen, dass die EU ihre Klimaziele bis 2020 erreicht, namentlich den Ausstoß von Treibhausgasen um 20 Prozent zu reduzieren (um 30 Prozent im Falle eines internationalen Übereinkommens), den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf 20 Prozent zu steigern und die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen.

Overview of hazardous substances potentially emitted from offshore industries to the marine environment - Part 3: Best available techniques avoiding emissions into the marine environment from the offshore wind industry

The report for industry and permitting authorities provides an overview of the best available techniques to prevent emissions of hazardous substances from the offshore wind industry into the marine environment during installation, operation and decommissioning. In addition to risk management through the use of proper procedures, timely inspection and knowledgeable personnel, the report identifies the technical measures and techniques that are currently available, tested and economically feasible, as well as the current legislative background. The areas covered are technical installation, storage, bunkering, fire protection, corrosion protection, discharges from open systems, antifouling, cleaning and substitution of hazardous substances. Veröffentlicht in Texte | 61/2024.

Strengthening Public Participation in Environmental Matters in the Zupanija of Karlovac (Croatia)

Croatia ratified the Aarhus-Convention in the year 2007 and thus showed its commitment to public participation in environmental projects. The legislative implementation was finalized with the amendment of the Environmental Protection Act and the enactment of the special regulations on permit procedure, Environmental Impact Assessment and Strategic Environmental Assessment. The first National implementation report1 was published in May 2009. It laid out in detail, which efforts Croatia had made to implement the provisions of the Aarhus Convention into Croatian law and which activities were carried out to support its implementation.

Bürger beteiligen – Akzeptanz fördern

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Robert Koch-Institutes und des Umweltbundesamtes Neuer UMID über Bürgerbeteiligung im Umwelt- und Gesundheitsschutz Bürgerinnen und Bürger fordern immer häufiger an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Sie wollen ihre Positionen und Argumente einbringen, statt von bereits gefassten Beschlüssen nur zu lesen oder zu hören. Menschen werden daher heute stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen als bisher, etwa bei Lärmfragen, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung oder bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Erfahrungen zeigen: Planungen und Projekte können von den Vorschlägen und der Expertise der Betroffenen profitieren. Zudem lassen sich durch frühe Beteiligungen gesellschaftliche Kontroversen vermeiden oder versachlichen. Autorinnen und Autoren aus Behörden, Wissenschaft und Bürgerinitiativen haben in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Umwelt und Mensch – Informationsdienst (UMID) Positionen, Perspektiven und Beispiele zum Thema Bürgerbeteiligung dargestellt. Sie zeigen, wie sich Mitwirkungsformen gestalten oder weiterentwickeln lassen und erklären neue gesetzliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“. Für Politiker, Projektmanager und Bürger liefern die Beiträge viele praktische Informationen, zu wichtigen Standards für Beteiligungsverfahren oder einzelnen Methoden wie Dialogforen oder Workshops. Durch mehrere rechtliche Neuerungen wurde die Bürgerbeteiligung in Deutschland gestärkt. Dazu gehören das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013. Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zudem zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt. Damit will sie die in der EU vorhandenen Möglichkeiten, sich am europäischen Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, besser bekannt machen. Für die Redaktion der Zeitschrift UMID ist dies Anlass, der Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“ in Deutschland ein eigenes Heft zu widmen. Neben den neuen Gesetzen erläutern die Autoren und Autorinnen bereits bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Planen und Umsetzen von Lärmminderungsmaßnahmen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie eröffnet bereits seit 2002 einigen Spielraum für die Gestaltung von Beteiligungen. Das Umweltbundesamt förderte daher ein Projekt, das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes werten die Forscher und Forscherinnen im neuen UMID jetzt erstmals aus. Konkrete Erfahrungen bei der Bürgerbeteiligung in gesellschaftlich kontrovers diskutierten Bereichen schildert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an zwei Beispielen. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm hat das BfS über mehrere Jahre die öffentliche Beteiligung an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Auswirkungen des Mobilfunks auf Menschen und die Umwelt durch Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Ärztegruppen organisiert. Welche Folgen die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit haben kann, schildert das BfS am Beispiel der Schachtanlage Asse, die es 2009 als Stilllegungsprojekt übertragen bekommen hat. Einst als Vorzeigeprojekt gefeiert, war das gesellschaftliche Umfeld um die Asse im Jahre 2009 von Kritik und Misstrauen an staatlichem Handeln geprägt. Neben den geologischen und technischen Fragen der sicheren Stilllegung geht es dem BfS darum, die verunsicherte Bevölkerung in den weiteren Prozess zur sicheren Schließung des Endlagers direkt einzubinden. Die Bewertung gesundheitlicher Risiken, die von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, trifft bei Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Wissenschaftler des mit der Risikokommunikation auf diesem Feld gesetzlich beauftragten Bundesinstituts für Risikobewertung stellen neue, insbesondere dialogorientierte Verfahren wie Verbraucherkonferenzen oder Verbraucherschutzforen vor. Sie wurden in den letzten Jahren eingesetzt, um neben der Erörterung des wissenschaftlichen Sachstandes vor allen Dingen die Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der von einer Risikothematik betroffenen Personengruppen in Erfahrung zu bringen und die Risikokommunikation dahingehend effizient zu gestalten. Ziel ist ein partizipativer Dialog, über den die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Kriterien behördlicher Entscheidungen erhalten. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) – neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucherschutzministerium – beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus.

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