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Felder um Hochspannungsleitungen: Freileitungen und Erdkabel

Felder um Hochspannungsleitungen: Freileitungen und Erdkabel Ob im Haushalt, bei der Arbeit oder unterwegs – überall wo Elektrizität erzeugt, übertragen oder genutzt wird, können wir elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sein. Hoch- und Höchstspannungsleitungen , die zum Transport und zur Verteilung von Elektrizität dienen, tragen ihren Teil zur Exposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern) bei. Das BfS hat 2009 in einer Studie untersucht, wie stark die Felder um Hochspannungs-Freileitungen und -Erdkabel sind. Die höchsten Magnetfeldstärken befanden sich direkt unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln. Lange Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland noch nicht gebaut. Deshalb gibt es noch keine Messergebnisse. In der Umgebung von Gleich- und Wechselstromleitungen treten elektrische und magnetische Felder auf. In der Regel machen aber elektrische Hausinstallationen und elektrische Geräte, die mit niedriger Spannung betrieben werden, den Hauptanteil der Feldbelastung aus. Wichtig ist: je weiter Hoch- oder Höchstspannungsleitungen, elektrische Geräte und Leitungen der Hausinstallation entfernt sind, desto geringer ist ihr Beitrag zur Gesamtexposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern). Elektrische Felder Elektrische Felder werden vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Deshalb spielen sie bei Erdkabeln keine Rolle, treten aber im Freien in der Umgebung von Freileitungen auf. Die elektrische Feldstärke hängt vor allem von der Betriebsspannung einer Leitung ab. Unter 380 kV -Wechselstrom-Freileitungen (Höchstspannungsleitungen) können Feldstärken auftreten, die über dem Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder liegen. Dieser gilt verbindlich nur für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, wie zum Beispiel Wohngrundstücke oder Schulhöfe. Maßgeblich ist, wie der Ort üblicherweise genutzt wird. Bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen wird der Grenzwert in der Regel auch direkt unterhalb der Leitungen eingehalten. Für Niederspannungsleitungen gilt der Grenzwert nicht, die elektrischen Feldstärken sind wegen der niedrigen Spannung aber klein. Von Gleichstromleitungen gehen statische elektrische Felder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Magnetische Felder Magnetische Felder treten bei Freileitungen und Erdkabeln auf. Sie werden durch das Erdreich oder durch Baumaterialien nicht abgeschirmt und dringen daher in Gebäude und auch in den menschlichen Körper ein. Magnetfelder entstehen, wenn Strom fließt. Weil die Magnetfeldstärke von der Stromstärke abhängt, schwanken die Feldstärken mit den Stromstärken in den Leitungen. Zu Tageszeiten, zu denen viel Strom genutzt oder weitergeleitet wird, ist deshalb auch das Magnetfeld um eine Leitung herum stärker. Die höchsten Feldstärken sind direkt unter Freileitungen und über Erdkabeln zu finden. Mit seitlichem Abstand zu einer Trasse nehmen sie deutlich ab. Bei Freileitungen hängt die Feldverteilung vor allem von der Masthöhe sowie vom Durchhang und der Anordnung der Leiterseile ab. Der Durchhang der Leiterseile wird unter anderem vom Abstand benachbarter Masten entlang der Trasse (Spannfeldlänge) und von der transportierten Strommenge bestimmt: Je mehr Strom fließt, desto wärmer werden die Seile. Dabei dehnen sie sich aus und hängen stärker durch. Der gleiche Effekt tritt im Sommer bei hohen Temperaturen auf. Im Winter kann Eis auf den Leitungen dazu führen, dass sie stärker durchhängen. Der geringere Abstand zum Boden kann dann einen Anstieg der Feldstärkewerte zur Folge haben. Bei Erdkabeln sind die Verlegetiefe, die Kabelanordnung und natürlich die Stromstärke entscheidend für die Magnetfeldstärken und deren Verteilung. Von Gleichstromleitungen gehen statische Magnetfelder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Studie: Exposition durch magnetische Felder Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat in einer Studie zur Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern festgestellt, dass Personen, die nach eigener Auskunft im Umkreis von 100 Metern um eine Hochspannungsleitung wohnten, nur geringfügig (etwa 10 Prozent) höheren Feldern ausgesetzt waren als die anderen Studienteilnehmer. Die Expositionen wurden dabei über 24 Stunden erfasst und gemittelt. Elektrische und magnetische Felder von Freileitungen und Erdkabeln im Vergleich In einer 2009 abgeschlossenen Studie hat das BfS die Feldstärken in der Umgebung von Wechselstrom-Freileitungen und -Erdkabeln der Hoch- und Höchstspannungsebene messen lassen. Die höchsten Magnetfeldstärken wurden unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln gemessen. Sie betrugen 1 Meter über dem Erdboden 4,8 (Freileitung) beziehungsweise 3,5 (Erdkabel) Mikrotesla ( µT ). Magnetfelder an 380 kV Hochspannungs-Freileitungen und Erdkabeln: Die Abbildung zeigt die höchsten Werte, die nur bei maximaler Auslastung erreicht werden können. Der zum Zeitpunkt der Messung fließende Strom wurde bei den Betreibern der Leitungen abgefragt und die gemessenen Feldstärken wurden zusätzlich auf den Zustand hochgerechnet, der bei maximaler Stromübertragungsmenge auftreten kann (siehe Grafik). Bei den untersuchten Anlagen wurde auch unter dieser Bedingung der Grenzwert von 100 Mikrotesla in einer Messhöhe von 1 Meter über dem Erdboden eingehalten. Im Vergleich zu Freileitungstrassen nehmen die Magnetfelder bei Erdkabeln mit zunehmendem Abstand von der Trassenmitte deutlich früher und schneller ab, wie die nebenstehende Abbildung zeigt. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Mit baulichen und technischen Maßnahmen kann der Höchstwert von 40 Millitesla, den der Rat der Europäischen Union zum Schutz der Gesundheit empfiehlt, bei der geplanten Stromstärke deutlich unterschritten werden. Dies gilt für alle Bereiche, die für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind. Auch der Grenzwert von 500 Mikrotesla, der in Deutschland seit 2013 für Gleichstromanlagen gilt, wird voraussichtlich deutlich unterschritten. Die Grenzwerte für Gleichstromleitungen und Wechselstromleitungen weichen voneinander ab, weil die Wirkungen von statischen und niederfrequenten Feldern unterschiedlich sind. Stand: 28.02.2025

Beurteilungsgebiete und Ballungsräume in Niedersachsen

Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.

Gesundheit - Gesundheitsämter der Landkreise

Der Kartendienst (WMS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Die Gesundheitsämter in den Kreisen haben die Aufgabe, die Bevölkerung im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes vor Risiken zu schützen, die von chemischen, physikalischen und biologischen Geschehnissen ausgehen oder ausgehen können (Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit).

Gesundheit - Gesundheitsaemter - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Die Gesundheitsämter in den Kreisen haben die Aufgabe, die Bevölkerung im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes vor Risiken zu schützen, die von chemischen, physikalischen und biologischen Geschehnissen ausgehen oder ausgehen können.

Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§ 78 b WHG)

Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Gesundheit - Gesundheitsaemter - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Die Gesundheitsämter in den Kreisen haben die Aufgabe, die Bevölkerung im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes vor Risiken zu schützen, die von chemischen, physikalischen und biologischen Geschehnissen ausgehen oder ausgehen können.

40 Jahre nach dem größten Smog-Alarm: Luftqualität in Nordrhein-Westfalen wird immer besser

Vor 40 Jahren war die Luftqualität über dem Ruhrgebiet alarmierend schlecht: An den Messstellen in den Städten des Ruhrgebiets wurden in der Zeit vom 17. bis 19. Januar 1985 Werte von über 770 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³ Luft) bei Schwefeldioxid und rund 460 µg/m³ Luft an Schwebstaub gemessen. Diese Werte und die damalige Wetterlage führten dazu, dass zum ersten Mal in Deutschland die höchste Stufe Smog-Alarm ausgerufen wurde. Kurzfristig wurden Schulen geschlossen, Autos durften nicht fahren und Fabriken mussten ihre Produktion drosseln. Die damalige Schadstoffkonzentration lag zum Teil im Jahresmittel um mehr als das Zehnfache über den heutigen Werten und je nach Wetterlage an einzelnen Tagen extrem viel höher. Das bedeutete eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Menschen. „Durch eine ambitionierte Umweltpolitik hat sich die Luftqualität seitdem kontinuierlich verbessert, das zeigen unsere Messdaten der vergangenen 40 Jahre. Jedes Mikrogramm Luftschadstoffe weniger in der Atemluft ist ein Gewinn für die Gesundheit der Menschen“, betont Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer. Langfristige Messdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zeigen den positiven Verlauf und auch die vorläufigen Messdaten für das Jahr 2024, die nun vorliegen, zeigen für die heute relevanten Luftschadstoffe ein gutes Ergebnis: Stickstoffdioxid (NO 2 ) wurde 2024 an 134 Standorten in Nordrhein-Westfalen gemessen. An den 57 Stationen mit automatischer Messung lag die NO 2 -Belastung auf einem mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau. Im Vergleich zu 2023 blieben die Messwerte an 33 Stationen unverändert. An 15 Stationen sanken die Werte leicht. An neun Standorten lag der Messwert ein Mikrogramm pro Kubikmeter über dem Vorjahreswert. An den Standorten mit kontinuierlicher Messung wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zum Schutz der menschlichen Gesundheit sicher eingehalten. Für die 77 Standorte mit Passivsammlermessungen liegt die Auswertung der Daten wegen der aufwändigen Laboruntersuchungen immer erst Ende März vor. Die bereits vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass auch an nahezu allen Passivsammler-Messorten der Grenzwert voraussichtlich eingehalten wird. Einzig an der Kruppstraße in Essen ist noch keine Trendaussage möglich. Dort war im Jahr 2023 der einzige Überschreitungsfall in Nordrhein-Westfalen aufgetreten. Feinstaub wurde 2024 in Nordrhein-Westfalen an 70 Messorten in den Partikelklassen PM 10 (Partikel bis zu einem maximalen aerodynamischen Durchmesser von zehn Mikrometern) und PM 2,5 (bis maximal 2,5 Mikrometer) kontinuierlich gemessen. An diesen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM 10 , wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Auch für die kleinere Größenklasse der Feinstaubfraktion PM 2,5 wurde der Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2024 an allen kontinuierlichen Messstationen sicher eingehalten auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Schwefeldioxid (SO 2 ) ist ein giftiges Gas, das 1985 wesentlich für den Smog-Alarm verantwortlich war und von dem heute keine gesundheitliche Gefahr mehr ausgeht. Anfang der 1980er Jahre wurde Schwefeldioxid noch in großen Mengen aus Schornsteinen der Kraftwerke, aus Industrieanlagen und Autos, die mit schwefelhaltigen Kraftstoffen fuhren, ausgestoßen. 1985 setzte allein die Industrie im Ruhrgebiet 513.450 Tonnen Schwefeldioxid frei. Das ist etwa 10.000 Mal mehr als 2024 in ganz Nordrhein-Westfalen aus allen Quellen ausgestoßen wurde. Bereits seit dem Ende der 1980er Jahre wurden die Schwefeldioxid-Grenzwerte flächendeckend eingehalten. Zahlreiche Maßnahmen wie die Rauchgasentschwefelung, aber auch der Strukturwandel im Ruhrgebiet haben dazu beigetragen. „An unseren Luftmessstellen im Land lässt sich erfolgreiche deutsche Umweltpolitik ablesen“, betont Elke Reichert, Präsidentin des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Smog, wie im Jahr 1985, werden wir hier in Nordrhein-Westfalen nicht mehr erleben. Heute ist es unsere Aufgabe, mit neuen Messtechniken immer kleinere Partikel nachzuweisen, so klein, dass wir sie weder sehen noch riechen können. Aber gerade diese Partikel können schädliche Folgen für unsere Gesundheit haben.“ Mit kontinuierlichen Messungen wird die Luftqualität heute vom LANUV überwacht und für alle sichtbar dargestellt. „Mit unseren automatischen Messungen erhalten wir alle fünf Sekunden einen Messwert“, erläutert Elke Reichert. „Wir können so die Belastung mit Schadstoffen in ganz Nordrhein-Westfalen kontinuierlich nachvollziehen und die Überwachung der aktuellen und der zukünftigen Grenzwerte zur Luftreinhaltung sicher gewährleisten.“ Maßnahmen, die seit 1985 nachweislich zu besserer Luft in Nordrhein-Westfalen geführt haben, waren unter anderem der Einbau von Industriefiltern und die Einführung von Katalysatoren für Autos. Außerdem wurden durch Luftreinhaltepläne in den 2000er Jahren ganze Bündel von Maßnahmen festgelegt, darunter die Umweltzonen in größeren Städten, deren Auswirkung auf die Luftqualität durch Messungen belegt sind. Minister Oliver Krischer: „Die Luftreinhaltepolitik ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem bleibt Luftverschmutzung ein großes Gesundheitsrisiko aus der Umwelt.“ Ab 2030 schreibt die neu gefasste Luftqualitätsrichtlinie der EU neue Grenzwerte vor. Sie bedeuten für alle dicht besiedelten Regionen wie die Rhein-Ruhr-Metropolregion eine besondere Herausforderung. Die Landesregierung ist daher in einen Austausch mit den Kommunen, Bezirksregierungen, dem LANUV und relevanten Stakeholdern getreten, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln. „Von besserer Luft profitieren am Ende alle. 1985 mussten Unternehmen deutliche Einschränkungen hinnehmen, heute exportieren sie aus Nordrhein-Westfalen innovative Lösungen zum Umwelt- und Klimaschutz in die ganze Welt. Das gemeinsame Ziel von reinerer Luft ist erreichbar, wenn wir emissionsfreie Entwicklungen wie die Elektromobilität vorantreiben“, sagt Minister Oliver Krischer. Die Tabelle mit den vorläufigen Messwerten für 2024 finden Sie auf der folgenden Internetseite des LANUV unter „Aktuelles“: www.lanuv.nrw.de/themen/luft Weitere Jahresberichte und Daten sind auf dieser Internetseite des LANUV veröffentlicht: luftqualitaet.nrw.de/archiv-jahreskenngroessen.php Download der Verlaufsgrafiken von 1985-2025 finden sie unter: www.umwelt.nrw.de/bildergalerie/verlaufsgrafiken-messdaten-luftschadstoffe Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 4566-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Telefon 0211 4566-172. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Gesundheitsämter der Landkreise Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Gesundheitsämter der Landkreise, im Saarland. Ingesammt sind es 6 Ämter. Neunkirchen; Merzig-Wadern; St. Wendel; Regionalverbandes Saarbrücken; Saarlouis; Saarpfalz-Kreis. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Konzept für einen synergetischen Lärmschutz

Das Projekt "Konzept für einen synergetischen Lärmschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Planungsbüro Richter-Richard.Klimaschutz, Luftreinhaltung und der Schutz vor Lärm sind zentrale Handlungsfelder des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Häufig werden diese Bereiche jedoch separat betrachtet, obwohl zahlreiche Synergien bestehen. Für den Lärmschutz ist es wichtig, diese Themenfelder zusammenzuführen und die Synergien zu nutzen. Dies gilt auch für urbane Gebiete. Für Konzepte zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie für Luftreinhaltepläne und Lärmaktionspläne werden im Wesentlichen dieselben Datengrundlagen verwendet. In diesem Forschungsvorhaben sollen zunächst die unterschiedlichen Bedarfe insbesondere der kommunalen Ebene analysiert werden. Anschließend sollen Gemeinsamkeiten z. B. hinsichtlich der benutzten Daten und Prognosemodelle sowie der angestrebten Minderungsziele und deren Zeithorizonte identifiziert werden. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse soll ein fundiertes Konzept entwickelt werden, das die Synergien zwischen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Schutz vor Lärm in der Umsetzung vor Ort aufzeigt und diese zur deutlichen Verbesserung der Lärmsituation nutzbar macht. Das Forschungsvorhaben soll wesentlich dazu beitragen, bundesweit die Städte ruhiger zu machen und damit sowohl die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen als auch die Attraktivität der Städte zu steigern.

Starterprojekt Strategieentwicklung, WIR! - INGRAIN-Strategie - INGRAIN - Starterprojekt Strategieentwicklung: Teil 4

Das Projekt "Starterprojekt Strategieentwicklung, WIR! - INGRAIN-Strategie - INGRAIN - Starterprojekt Strategieentwicklung: Teil 4" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Rhein-Waal Rhine-Waal University of Applied Sciences, Fakultät Life Sciences - Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualitätswesen.

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