Die Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH, Am Brunnenpark 1-4 in 04924 Bad Liebenwerda, beantragte gemäß §§ 8 ff. WHG die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 10 in der Gemarkung Maasdorf, Flur 2, Flurstück 1000 mit einer maximalen Entnahmemenge von 120.000 m³/a. Nach Nummer 13.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht im Sinne der §§ 5, 7 ff. UVPG erforderlich.
Die Bedarfsdeckung der Pharma- und Getraenkeindustrie mit Enzianwurzeln wird durch den Naturschutz schwieriger, ausserdem genuegen die heterogenen Sammeldrogen zum Teil nur ungenuegend der Arzneimittelgesetzgebung. Es soll daher ein wirtschaftliches Verfahren entwickelt werden, das qualitativ einheitliches Material (Zucker, Bitterstoffe, Aromastoffe) gewaehrleistet. Dabei werden oekologische und oekonomische Gesichtspunkte beruecksichtigt.