Bewertung der Gewässer anhand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp, schematische Darstellung des Fischbestandes mit Arten, Häufigkeit des Vorkommens und Gefährdung nach Roter Liste Berlin, Stand 1993.
Bewertung der Gewässer an Hand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp, schematische Darstellung des Fischbestandes mit Arten, Häufigkeit des Vorkommens und Gefährdung nach Roter Liste Berlin
<p> <p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p> </p><p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p><p> Hintergrund <p>Sauberes Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage für die menschliche Gesundheit, funktionierende Ökosysteme und eine sichere Trinkwasserversorgung. Trotz erheblicher Fortschritte beim Gewässerschutz in den vergangenen Jahrzehnten stehen Europas Gewässer weiterhin unter Druck. Nach <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">Angaben der Europäischen Umweltagentur</a> erreichen viele Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in der EU nicht die vorgeschriebenen Umweltziele. </p> <p>Die Europäische Kommission hatte deshalb die bestehenden Regelungen überprüft und festgestellt, dass die Richtlinien wirksam sind und zu einem hohen Schutzniveau für Gewässer beitragen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass neue Schadstoffe und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stärker berücksichtigt werden müssen, um die Ziele der europäischen Wasserpolitik zu erreichen. Die Reform ist Teil des Europäischen Green Deals und unterstützt das Ziel der Europäischen Union, Umweltverschmutzung bis 2050 weitgehend zu vermeiden („<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/zero-pollution-action-plan_en">Zero Pollution Ambition</a>“).</p> <p>Die langsamen Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinien auch auf eine schleppende Umsetzung zurückzuführen sind, was zum Teil dem Mangel an ausreichenden finanziellen Mitteln und der unzureichenden Einbeziehung von Umweltzielen in die sektorspezifischen Rechtsvorschriften geschuldet ist.</p> <p>Die größten Belastungen für Oberflächengewässer sind Einträge von Chemikalien aus der Landwirtschaft, Industrie und über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>, sowie hydromorphologische Veränderungen durch Eingriffe wie Ent- und Bewässerung, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz, Schifffahrt oder Wasserentnahmen für die Trinkwasserversorgung. Die größten Belastungen für Grundwasserkörper sind diffuse landwirtschaftliche Einträge, zum Beispiel durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> und Düngemittel und die Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, für die Landwirtschaft, für die industrielle Nutzung und für andere Zwecke.</p> <p>Das EU-Water Package aktualisiert die Schadstofflisten für Grundwasser und Oberflächenwasser mit neuen Stoffen und streicht nicht mehr relevante Stoffe. Für viele Stoffe gelten künftig strengere Umweltqualitätsnormen. Erstmals werden Vorschriften eingeführt, mit denen das kumulative Risiko kombinierter Stoffe berücksichtigt wird. Die neuen Stoffe müssen nun in die Bewirtschaftungsplanung aufgenommen werden.</p> <p>Angepasst wird auch das Verschlechterungsverbot in Artikel 4 WRRL. Hier fließt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit ein (<a href="https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&text=&docid=165446&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1">EUGH, Entscheidung RS. C-461/13 vom 01.07.2015</a>), wonach vorübergehende Verschlechterungen einer oder mehrerer Qualitätskomponenten eines Wasserkörpers, anhand derer der Gewässerzustand bewertet wird, unter bestimmten Bedingungen zukünftig zulässig sind, wenn sie durch ein neues oder geändertes Projekt verursacht werden. Dies gilt auch für die Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers durch die Verlagerung von Wasser oder Sedimenten durch menschliche Tätigkeiten, sofern sich die Gesamtbelastung nicht erhöht.</p> <p>Angesichts der Zunahme extremer Überschwemmungen und lang andauernder Dürren sowie erheblicher grenzübergreifender Verschmutzungsereignisse, sollen die Mitgliedstaaten nach dem neuen Art. 12 WRRL andere potenziell betroffene Mitgliedstaaten unverzüglich über solche Ereignisse informieren und zusammenzuarbeiten, um die Auswirkungen abzumildern. </p> </p><p> Oberflächengewässer <p>Für Oberflächengewässer wird ein Grenzwert für die Summe 25 per- und polyfluorierter Chemikalien (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a>) einschließlich der Trifluoressigsäure (TFA) sowie Qualitätsnormen für bestimmte Arzneistoffe und Bisphenol-A festgelegt. Außerdem gilt ein Grenzwert für die Summe aktiver Substanzen der gelisteten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a>.</p> <p>Flussgebietsspezifische Schadstoffe mit EU-weiter Relevanz, werden nicht wie bisher für die Bewertung des ökologischen Zustands berücksichtigt, sondern in die chemische Zustandsbewertung integriert. Damit sollen die Überwachung, die Zustandsbewertung und die öffentliche Berichterstattung einfacher, einheitlicher und transparenter werden.</p> <p>In Oberflächengewässern wird auch das kumulative Risiko von östrogenhaltigen Arzneimitteln durch eine auf zwei Jahre begrenzte wirkungsbasierte Überwachung bewertet und mit klassischen Analysen verglichen. Anschließend bewertet die EU-Kommission diese Methoden als mögliche ergänzende oder alternative Screening-Instrumente.</p> <p>Die Zwischenberichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme, die sich als nicht wirksam erwiesen haben, werden abgeschafft. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten eine vereinfachte Berichterstattung. </p> <p>Darüber hinaus wird auch die Bestandsaufnahme gemäß Artikel 5 der UQN-RL vereinfacht und mit den Datenströmen an das Industrieemissionsportal gemäß der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02010L0075-20240804">Richtlinie 2010/75/EU</a> und der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401244">Verordnung (EU) 2024/1244</a> zusammengeführt.</p> </p><p> Grundwasser <p>Zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a> im Grundwasser wird auf Parameterwerte nach der EU-Trinkwasserrichtlinie für die Summe von 20 PFAS verwiesen und Qualitätsnormen für die Summe von vier besonders problematischen PFAS aufgenommen. Auch für bestimmte Arzneistoffe werden Qualitätsnormen vorgeschrieben. </p> <p>Für das Grundwasser wird es – wie bereits für die Oberflächengewässer – künftig eine verpflichtende Beobachtungsliste geben. Ziel beider Beobachtungslisten ist es, koordiniert Informationen über potenziell bedenkliche Stoffe in der aquatischen Umwelt zu sammeln, die bislang unzureichend dokumentiert waren und für die es noch keine standardisierten Analysemethoden gibt. Die Beobachtungliste erstellt die Kommission alle drei Jahre. Die Beobachtungsliste enthält maximal fünf Stoffe, Stoffgruppen oder Verschmutzungsindikatoren sowie die möglichen Analysemethoden.</p> <p>Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger stellen eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Da mehr Überwachungsdaten zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen in Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern erforderlich sind, werden Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger auf die Beobachtungslisten aufgenommen und passende Monitoringmethoden eingeführt.</p> </p><p> Überwachung und Berichterstattung <p>Die aktualisierte Richtlinie erweitert die Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung. Neue Überwachungsmethoden sowie eine harmonisierte Berichterstattung sollen die Bewertung der Gewässer und die Transparenz in der gesamten EU verbessern. Dafür können die EU-Mitgliedstaaten auch Fernerkundung und Erdbeobachtungstechnologien nutzen. Zudem werden Überwachungsdaten häufiger der Öffentlichkeit und der Europäischen Umweltagentur zugänglich gemacht. Die Bewirtschaftungspläne müssen die Mitgliedstaaten wie bisher alle sechs Jahre überprüfen und aktualisieren. </p> <p>Die angepasste WRRL verpflichtet die Kommission zu prüfen, wie die Gewässerüberwachung künftig noch besser unterstützt werden kann. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zu einer freiwilligen gemeinsamen EU-Überwachungseinrichtung sowie zu einer erweiterten Herstellerverantwortung, durch die Hersteller bestimmter schadstoffhaltiger Produkte an den Kosten der Gewässerüberwachung beteiligt werden könnten. </p> <p>Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, Durchführungsrechtsakte für technische Spezifikationen zur Analyse und Überwachung des Gewässerstatus, Festlegung von Formaten zur Berichterstattung und Fortschrittsindikatoren zu erlassen.</p> </p><p> Fristen <p>Mit der Reform legen die Gesetzgeber auch Fristen fest, innerhalb derer die neuen Anforderungen erfüllt werden müssen. Oberflächengewässer sollen bis zum 22.12.2033 einen guten chemischen Zustand erreichen – dies umfasst Stoffe, für die die Umweltqualitätsnormen aktualisiert wurden. Für Stoffe, für die erstmals Umweltqualitätsnormen vorgeschrieben sind, gilt eine Frist bis zum 22.12.2039. Eine Verlängerung dieser Fristen für neu gelistete Stoffe ist unter bestimmten Bedingungen möglich und endet spätestens, wenn der Bewirtschaftungsplan für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/einzugsgebiet">Einzugsgebiet</a> aktualisiert wird – also 2045. Als Ausnahme gilt, wenn sich die Ziele aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht innerhalb dieses Zeitraums erreichen lassen.</p> <p>Das Water Package muss bis 21.12.2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz ((<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/"><strong>WHG</strong></a>), der Oberflächengewässerverordnung ( <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/"><strong>OGewV</strong></a>) und der Grundwasserverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grwv_2010/"><strong>GrwV</strong></a>) erforderlich sein.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ENTWICKLUNG DER ARTENVIELFALT DER FLIESSGEWÄSSER-INSEKTEN in Rheinland-Pfalz IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Herstellung:LfU Bearbeitung:Fulgor Westermann, Michael Schäffer Bildquelle:Titelbild: oben links - Schäffer, LfU RP; oben rechts, unten links, unten rechts - B. Eiseler; Mitte - Biopix; S. 5: B. Eiseler; S. 6 oben: Westermann, LfU RP; S. 6 unten: B. Eiseler; S. 14: Schäffer, LfU RP; S. 17: LfU RP; S. 19: LfU RP Kartographie: UDATA GmbH - Umwelt und Bildung, 2025 © LfU, Mainz, Mai 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. INHALT Glossar4 Entwicklung der Artenvielfalt der Fließgewässer-Insekten in Rheinland-Pfalz5 Landesweite Auswertung zum Status der EPT-Artenzahlen7 Fazit zur Biodiversität aquatischer Insekten13 Wie erklärt sich der tendenzielle Anstieg der Anzahl von Wasserkörpern mit zunehmenden EPT-Artenzahlen der zurückliegenden Jahre?14 Wodurch sind Gewässerlandschaften in Rheinland-Pfalz gekennzeichnet, die aktuell deutlich zu geringe EPT-Artenzahlen aufweisen?15 Ausblick in Bezug auf den Klimawandel17 Literatur 21 3 GLOSSAR Referenz-Biozönose = Lebensgemeinschaften, die dem Gewässertyp unter unbeeinflussten Bedin- gungen entsprechen würden Makrozoobenthos = Gesamtheit der mit bloßem Auge erkennbaren, aquatischen wirbellosen Tiere des Gewässergrundes EPT-Arten = Ephemeroptera, Plecoptera, Trichoptera: die für Fließgewässer sehr typischen und arten- reichen Gattungen der Eintagsfliegen, Steinfliegen und Köcherfliegen saprobiell, Saprobie = Indikation von Gewässerbelastungen mit organischen, mikrobiell leicht abbau- baren, sauerstoffzehrenden Abwasserinhaltsstoffen Diapause = gr: „das Dazwischenausruhen“: Erblich fixierter, von äußeren Einflüssen (hier z. B. das Trockenfallen des Baches) ausgelöster Ruhezustand während der (larvalen) Entwicklung vieler Insekten und anderen Wirbellosen OWK = Oberflächenwasserkörper: abgegrenztes Teileinzugsgebiet oder Fließabschnitt eines oder mehrerer, zusammenhängender Fließgewässer. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 349 bewertete Fließgewässerwasserkörper. EU-WRRL = europäische Wasserrahmenrichtlinie WHG = Wasserhaushaltsgesetz 4 ENTWICKLUNG DER ARTENVIELFALT DER FLIESSGEWÄSSER-INSEKTEN IN RHEINLAND-PFALZ Am Beispiel der drei für die Gewässerbewertung wichtigen aquatischen Insektengruppen der Eintags-, Stein- und Köcherfliegen wird die Entwicklung der Artenvielfalt der Fließgewässerinsek- ten dargestellt. Datenbasis sind die Artenerhebungen im Rahmen des landesweiten Fließgewäs- ser-Monitorings zur Feststellung des ökologischen Gewässerzustands nach Maßgabe der EU- Wasserrahmenrichtlinie. Hierzu sind die gewässerbiologischen Monitoringdaten für die jeweiligen Zeiträume bis 2009, 2015 und 2021 vergleichend ausgewertet worden. Aquatische Wirbellose sind langbewährte Indikatoren für die Bewertung des saprobiellen und ökolo- gischen Zustands von Fließgewässern. Einige Gruppen von Fließgewässer-Insekten können hierbei gewissermaßen als „Top-Indikatoren“ angesehen werden. Dies gilt insbesondere für die Eintagsfliegen, Steinfliegen und Köcherfliegen. In der Fachsprache werden sie als Ephemeroptera, Plecoptera, Tricho- ptera bezeichnet und werden oft als EPT zusammengefasst. Diese drei artenreichen, in ihrer larvalen Entwicklungsphase aquatisch lebenden Insektenordnungen verteilen sich mit ihren Artenspektren gewässertypspezifisch auf alle Bach- und Flusstypen. Die EPT erhalten im deutschen Bewertungsver- fahren für den ökologischen Zustand von Fließgewässern (Verfahren Perlodes) innerhalb der Gesamt- heit der Tiergruppen der aquatischen Wirbellosen eine positive Gewichtung, da viele EPT-Arten ausge- zeichnete, repräsentative Indikatoren für gute und sehr gute Fließgewässerzustände sind und daher eine bedeutende Rolle bei der Zusammensetzung von Referenz-Biozönosen einnehmen. Die soge- nannte EPT-Artenzahl gibt bei standardisierten Routineuntersuchungen des Makrozoobenthos in Fließgewässern die erfasste Summe an Arten der Eintagsfliegen, Steinfliegen und Köcherfliegen wieder und kann vor allem in den Mittelgebirgsregionen als Biodiversitätsmaß herangezogen werden. „E“ wie Ephemeroptera: Die Insektenordnung der Eintagsfliegen ist in den Gewässern Deutschlands mit aktuell 121 Arten vertreten (Haybach 2021). Eintagsfliegen sind gemäß der „Roten Liste“ Deutsch- lands mit rund 51 % ihres Artenbestandes in unterschiedlichen Graden gefährdet. Stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind hierunter gut 25 % der Eintagsfliegenarten (Haybach 2021). Bild 1: Larve von Leptophlebia submarginata (links), große Tracheenkiemen seitlich am Hinterleib gut erkennbar. Frisch geschlüpfte Subimago von Ephemera danica (rechts), eine als Larve im Gewässersubstrat grabend lebende Eintagsfliege, wegen ihres typischen Schlupfbeginns auch Maifliege genannt. 5
Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften. Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert. Die Einstufung erfolgt durch die Fischereiforschungsstelle in Langenargen (https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Fischgemeinschaft+nach+OGewV). Eine ausführliche Erläuterung der Einstufung finden Sie im zugehörigen Bericht, der auf der Internetseite verlinkt ist. Das Thema Fischgemeinschaft basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.
Gewässerabschnitte OWK (Oberflächenwasserkörper); Betrachtungsobjekt im GDZ; Aggregation der ATKIS-Gewässer nach OWK-NR, MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus der linienhaften Featureklasse GDZ2010.L_vlowk und der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_vlowk und der dazu gehörigen Businessklasse GDZ2010.vlowk, exportiert wurden nur die Featureklasse GDZ2010_L_vlowk, verknüpft mit der Businesstabelle GDZ2010.w8bwowgz (Handlung Bewertung Gewässerabschnitt OWK Gewässerzustand) in die Filegeodatabase GDZ_GDB.gdb. Oberflächenwasserkörper sind die Gewässer mit Einzugsgebieten größer 10 km² und damit die WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) berichtspflichtigen Gewässer. Attribute werden an anderer Stelle erläutert; Aktualisierungszyklus halbjährlich mit dem Export der ATKIS- Daten aus POLYGIS, es werden aber nur Änderungen übernommen, Änderungen der OWK-Nr. sind derzeit nicht zu erwarten. Attribute werden unter Zugriff - URL erklärt. Aktualisierung der Gewässertypen LAWA im Juli 2013 (Attribute TY_CD und TY_NA)
Literatursammlung zu Gewässern des Amtsbereiches.
Biologische und morphologische Bewertung von Fließgewässern unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Fischertrages
Ausgewertet wurden Fischerfassungen in 153 Gewässern zwischen 2014 und 2022. In diesem Zeitraum wurde jedes dargestellte Gewässer mindestens einmal befischt. Die meisten und insbesondere alle größeren, nach WRRL berichtspflichtigen Gewässer wurden mehrfach und an verschiedenen Probenahmestellen befischt. Die Gewässer wurden grundsätzlich elektrisch befischt. Die Fischereidurchführung erfolgte nach den anerkannten methodischen Grundsätzen und in der Regel mit Gleichstromaggregaten. Bewatbare Gräben und Kleingewässer wurden mit einem tragbaren, batteriebetriebenen Gerät befischt, größere Gewässer vom Boot aus mit einem generatorgetriebenen, mit höherer Leistung. Mit Hilfe des Gleichstromaggregates wird im Wasser ein elektrisches Feld erzeugt. In diesem befindliche Fische greifen, entsprechend ihrer Länge und Stellung zu den Feldlinien unterschiedliche Spannungen ab. Je nach Stärke derselben reichen die Reaktionen der Fische von Flucht über positive Galvanotaxis (gerichtetes Schwimmen zur Anode) bis hin zur Galvanonarkose. Der Wirkungsradius der Fangelektrode beträgt ca. 2 m. Bei qualifizierter Anwendung ist die Elektrofischerei das schonendste Verfahren zur Fischbestandserfassung, da die Fische weniger mit Netzmaterial u. ä. in Berührung kommen als bei anderen Fangmethoden, weshalb sie kaum Schuppen- oder Schleimhautverletzungen aufweisen. Sie ist zudem bei rauhen Bodensubstraten, wie Blocksteinwurf, Steinschüttungen oder Pflanzenbeständen, auch die effizienteste aller Fangmethoden. Aufgrund dessen wurde die Elektrobefischung auch die Standard-Erfassungsmethode für die fisch-basierte Gewässerbewertung gemäß WRRL in Fließgewässern. Die Längen der einzelnen Befischungsstrecken variierten zwischen 300 m und 3.000 m Uferlinie, je nach Gewässerbreite, Strukturvielfalt und Fangerfolg. Ziel war es, das Artenspektrum möglichst vollständig zu erfassen. Allerdings sind bei der Elektrofischerei pelagisch (im Freiwasser) lebende, bzw. große, scheue Individuen aller Fischarten im Fang unterrepräsentiert. Die Fluchtdistanz der genannten Fische ist weitaus größer als das effektive Fangfeld der Anode, so dass sie nur zufällig erfasst werden. Insgesamt ist die Selektivität der Elektrofischerei allerdings weitaus geringer als die anderer Methoden, bei vergleichbarem Arbeits- und Zeitaufwand. In den Landseen wurden zusätzlich Multimaschenstellnetze parallel zu den Elektrobefischungen eingesetzt, zum Fang von Fischen im Freiwasser (die bei den Elektrobefischungen methodisch unterrepräsentiert sind). Stellnetze fangen nach dem Prinzip, dass sich ein Fisch bei dem Versuch, das Netz zu durchschwimmen, mascht, d.h. die Netzmasche umschließt seinen Körper so fest, dass er nicht mehr entkommen kann. Die beste Fängigkeit wird erzielt, wenn der Körperumfang des Fisches 25% größer ist als der Maschenumfang, was nur bei einem sehr eingeschränkten Längenspektrum der Fall ist. Aus diesem Grund sind Stellnetze extrem größenselektiv. Die gewählte Maschenweite bestimmt das Größenspektrum und damit z. T. auch das Artenspektrum der zu fangenden Fische. Bei Multimaschennetzen werden Netzblätter mit unterschiedlichen Maschenweiten zusammengesetzt, was ihnen den Vorteil einer geringeren Größenselektivität verschafft gegenüber Netzen einheitlicher Maschenweite. Bei den Freiwasserbefischungen der Berliner Landseen wurden 30 m lange und 1,5 m hohe Multimaschen-Grundstellnetze gesetzt. Die Anzahl der Netze richtete sich nach der Gewässergröße. Jedes Netz bestand aus insgesamt 12 Blättern mit den Maschenweiten 5 – 6,25 – 8 – 10 – 12,5 – 15,5 – 19,5 – 24 – 29 – 35 – 43 – 55 mm. Die Stellzeit betrug maximal zwei Stunden, um Verletzungen der sich maschenden Fische zu minimieren. In den Flussseen und großen Fließgewässern führte das Fischereiamt Berlin, auf dem Großen Müggelsee auch das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), zusätzlich Schleppnetzbefischungen durch. Diese dienten, analog zu den Stellnetzbefischungen, ebenfalls der Erfassung der bei den Elektrobefischungen unterrepräsentierten Freiwasser-Fische. Im Gegensatz zu Stellnetzen, die nur fangen, wenn ein Fisch versucht sie zu durchschwimmen, wird ein Schleppnetz aktiv durchs Wasser gezogen, wo es dann auch inaktive Fische fängt. Damit eignet es sich weitaus besser für Einschätzungen der Häufigkeit von Freiwasserfischen als Stellnetze, erfordert aber auch einen erheblich höheren technischen und Arbeitsaufwand. Das Fischereiamt Berlin hat im August 2004 das Fischereiforschungsschiff „PISCATOR“ in Dienst gestellt, welches u. a. regelmäßig zur Durchführung von Schleppnetzbefischungen eingesetzt wird. Beim Schleppnetz handelt es sich um einen hinter dem Schiff gezogenen Netzsack mit Netzflügeln, dessen Öffnung durch sog. Scherbretter offengehalten wird. Die Maschenweite im Netzsack (Steert) bestimmt die kleinste Länge der im Netz zurückgehaltenen Fische, darüber hinaus ist es kaum größenselektiv. Vom Fischereiamt wurden unterschiedliche Schleppnetze verschiedener Bauart und Maschenweiten im Netzsack eingesetzt. Die Schleppstrecken variierten zwischen wenigen 100 m und 2-3 km Länge. Im Rahmen des Müggelsee-Fischmonitorings führt das IGB in jedem zweiten Jahr ebenfalls Schleppnetzbefischungen durch, mit dem 2011 in Dienst gestellten Forschungsschiff „Paulus Schiemenz“. Insgesamt wird durch die Verwendung verschiedener Gerätetypen die Fangselektivität des einzelnen kompensiert, was die Repräsentanz der Fischbestandserfassung, besonders der Arterfassung steigert. Ergänzt wurden die Arteninventare durch qualitative Informationen der Berufsfischer über besondere Fänge, wie z.B. den Fang einer Meerforelle in der Unterhavel am 15.02.2017, bzw. der Stiftung Naturschutz über auffällige Beifänge, in erster Linie nicht-einheimischer Arten, wie Goldfisch und Sonnenbarsch. Die Standardauswertung der Fänge beinhaltet das Bestimmen, Zählen und Messen aller gefangenen Fische, stichprobenartig wird zusätzlich gewogen. Bei sehr vielen Fischen einer Alters- bzw. Längengruppe wird eine repräsentative Stichprobe vermessen und die übrigen Individuen nur gezählt. So werden zur Schonung der Tiere der Fang schneller bearbeitet und die Fische zügiger zurückgesetzt. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wird im Jahr 2024 auch eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 85 |
| Land | 90 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 38 |
| Kartendienst | 25 |
| Mitmachportal | 1 |
| Text | 90 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 119 |
| Offen | 46 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 172 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Bild | 45 |
| Datei | 29 |
| Dokument | 92 |
| Keine | 36 |
| Webseite | 63 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 102 |
| Lebewesen und Lebensräume | 165 |
| Luft | 72 |
| Mensch und Umwelt | 172 |
| Wasser | 166 |
| Weitere | 162 |