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Beginn des Verfahrens um die Elbvertiefung

Am 15. Juli 2014 begann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe. Im Rahmen des bislang aufwendigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind.

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1408) geändert worden ist. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bildet den Kern des Gewässerschutzrechts und stammt ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Überblick über das Wasserhaushaltsgesetz Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das WHG.

Gesetze, Regelwerke und mehr

Auswahl an Rechtsnormen zum Thema Wasser Europäisches Gewässerschutzrecht Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasserrichtlinie (GWRL) Umweltqualitätsnormrichtlinie (UQN-RL) Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) Nitratrichtlinie Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) EU-Trinkwasserrichtlinie Nationales Gewässerschutzrecht Abwasserverordnung das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer Abwasserabgabengesetz (AbwAG) Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer - Oberflächengewässerverordnung (OGewV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Grundwasserverordnung (GrwV) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Düngeverordnung (DüV) NRW Gewässerschutzrecht Landeswassergesetz (LWG) Wasserentnahmeentgelt-Gesetz (WasEG) Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten Neben diesen Gesetzen gelten viele weitere Gesetze und Verordnungen. Relevante Gesetze und Regelwerke finden sich themenspezifisch aufgelistet bei den jeweiligen Unterseiten.

Kurzstudie zur Situation des Grünlands in Deutschland

Das Projekt "Kurzstudie zur Situation des Grünlands in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Um einen Überblick über die Situation des Grünlands in Deutschland zu erhalten, bearbeitet das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) derzeit eine Kurzstudie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung. Diese Studie soll die Thematisierung von Grünland für den Arten- und Naturschutz durch die Stiftung unterstützen. Aufbauend auf einer Systematisierung von Grünland wird die Gefährdung der Naturschutzleistungen von Grünland durch Umbruch, Nutzungsaufgabe und Intensivierung betrachtet. Berücksichtigt wird dabei auch der Einfluss politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen wie Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarumweltprogramme sowie Cross-Compliance- bzw. Greening-Auflagen) und Regelungen im Rahmen des Natur- und Wasserschutzrechts. Damit die Deutsche Wildtierstiftung mit zielführenden Forderungen an Politik und Gesetzgeber herantreten kann, münden die Ergebnisse in ausformulierten Handlungsbedarfen aus Sicht des Naturschutzes.

Internationale Abkommen und EG-Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung und ihre Durchfuehrung in der Bundesrepublik Deutschland

Das Projekt "Internationale Abkommen und EG-Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung und ihre Durchfuehrung in der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für das Recht der Wasserwirtschaft durchgeführt. Aufgabe des F+E-Vorhabens ist es darzustellen, welche nationalen und internationalen Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung bestehen (Verhuetung der Verschmutzung vom Lande aus, Verklappung hohe See) und wie sie in der Bundesrepublik Deutschland durchgefuehrt werden. Erforscht werden soll, welche Massnahmen zur Durchsetzung derartiger Vorschriften ergriffen worden sind und wie effektiv diese Massnahmen sind. Der Schwerpunkt soll auf der Beschreibung und der Bewertung der tatsaechlichen Durchfuehrung der Vorschriften liegen. Damit wird die Bewertung und die Effizienz des Vollzuges internationaler Uebereinkommen und supranationaler Regelungen anzusprechen sein. Der Bericht sollte ferner die Arbeit inter- und supranationaler Einrichtungen bewerten und zu Fragen der Verbesserung internationaler Zusammenarbeit Stellung nehmen.

Die Bedeutung von handelbaren Rechten im Gewässerschutz

Das Projekt "Die Bedeutung von handelbaren Rechten im Gewässerschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic erstellte einen Bericht als konzeptionellen Diskussionsrahmen für ein technisches Seminar zum Thema 'Die Anwendung von handelbaren Rechten auf das Wassermanagement in Chile' (13.-14. November 2003, Santiago de Chile). Basierend auf den internationalen Erkenntnissen diskutieren die Autoren des Berichts Strategien zur Einführung handelbarer Rechte, zeigen Möglichkeiten und Grenzen auf und behandeln abschließend die Kompabilität mit anderen umweltpolitischen Instrumenten.

XGWS-Expertensystem fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum

Das Projekt "XGWS-Expertensystem fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule des Saarlandes durchgeführt. In der Bundesrepublik Deutschland wird mehr als 70 Prozent des Trinkwasserbedarfs aus Grundwasser gedeckt, im Saarland sogar 100 Prozent. Die Foerderung erfolgt ueberwiegend in laendlichen Gebieten. Die Kompetenz der in diesen Gebieten zustaendigen Behoerden ist daher fuer die Sicherung der Grundwasserguete ein entscheidender Parameter. Informationsdefizite bestehen hinsichtlich der Interpretation der Rechtsgrundlagen, mehr noch hinsichtlich des oekologischen Fachwissens. XGWS soll allen Verantwortlichen das benoetigte Wissen verfuegbar machen. Ausser den Behoerden koennen auch die potentiellen Verursacher oder Berater dieser Expertensystem anwenden. XGWS ist daher ein wichtiges, bisher noch fehlendes Werkzeug des vorbeugenden Grundwasserschutzes. XGWS wurde am Institut fuer Umweltinformatik (IUI), Saarbruecken, im Auftrage des Ministers fuer Umwelt des Saarlandes vertreten fuer das Landesamt fuer Umweltschutz entwickelt. Ziel des Projektes war die Erstellung eines Expertensystem-Prototypen fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum. XGWS zeigt dem Anwender, welche Ausschnitte von Rechtsvorschriften und technischen Richtlinien bei einer benutzerspezifischen Problemstellung (z.B. Wohnbebauung in einem Wasserschutzgebiet) bezgl. des Grundwasserschutzes im Saarland zu beachten sind. Die Wissensbasis des Expertensystems setzt sich zusammen aus: - Erfahrungswissen von Experten, - Vorgehensweise zur juristischen Eingrenzung und Beruecksichtigung technischer Empfehlungen, - Rechtvorschriften, soweit Grundwasser betroffen Wasserhaushaltsgesetz, Saarl. Wassergesetz, 28 Wasserschutzgebietsverordnungen, - Rechnische Richtlinien. ...

Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer: Überprüfung der Gefährlichkeit neuer Stoffe

Das Projekt "Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer: Überprüfung der Gefährlichkeit neuer Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Landesamt für Umwelt durchgeführt. Für neue, potenziell flussgebietsrelevante Schadstoffe sind Umweltqualitätsnormen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festzulegen. Die Ableitung der Normen richtet sich nach Anhang V, 1.2.6 der Richtlinie und ist umfassend beschrieben in der CIS-Leitlinie Nr. 27 'Deriving Environmental Quality Standards'(TGD EQS). Für neue Schadstoffe fehlen häufig valide Tests zur Ökotoxizität, so dass nach den genannten Regeln mit hohen Sicherheitsfaktoren gearbeitet werden muss, was zu sehr niedrigen, nicht anwendbaren Normen führt. Ziele des Vorhabens sind- valide Testergebnisse für neue Schadstoffe zusammenzustellen,- Ökotoxizitätstests für bisher nicht bewertbare trophische Niveaus zu ergänzen und- Stoffdatenblätter zu erarbeiten. Das Bayrische Landesamt für Umwelt hat um Zuwendung gebeten und will das Vorhaben in seiner Forschungsstelle Wielenbach durchführen.

Bewirtschaftungspläne zur WRRL 2015: Beispiele guter fachlicher Praxis und Ableitung von Harmonisierungserfordernissen

Das Projekt "Bewirtschaftungspläne zur WRRL 2015: Beispiele guter fachlicher Praxis und Ableitung von Harmonisierungserfordernissen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Bewirtschaftungspläne zur Wasserrahmenrichtlinie enthalten Maßnahmenvorschläge der Länder, mit denen langfristig der 'gute Zustand' erreicht werden soll. Da hier weiterhin Unsicherheit besteht, welche Maßnahmen erfolgreich und kosteneffizient sind, sollen i.R. des Vorhabens aus den 2015-Plänen Beispiele guter fachlicher Praxis ermittelt, bewertet und dargestellt werden, die für eine Übersicht des Bundes und in der EU-Diskussion verwendet werden können. Damit kann der zu erwartenden Kritik seitens der EU-Kommission vorgebeugt werden, die im ersten Zyklus die Inkonsistenz der Maßnahmen bemängelt hat. Anhand der Maßnahmenpläne soll im Vorhaben eine Synopse noch vorhandener Inkonsistenzen erarbeitet und verbliebene Harmonisierungserfordernisse sowie Lösungsansätze abgeleitet werden. Das UFZ, Sektion Gewässerforschung hat um Zuwendung für das Thema gebeten.

Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten

Das Projekt "Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement durchgeführt. A) Problemstellung: Die Paragraphen 19g - l WHG werden durch Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Jauche-Gülle-Silagesaft (Bioabfall)-Verordnungen (JGS(B)V) der Länder konkretisiert. Die Fortschreibung der Muster-VAwS der LAWA (Stand 2001) wird nicht mehr betrieben. Eine Muster JGS(B)V wurde nicht erstellt. Die Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder entwickeln sich systematisch und materiell immer weiter auseinander. Dies führt zu einer Unüberschaubarkeit der Anforderungen woraus u.a. eine Belastung von Anlagenherstellern und -betreibern resultiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aufgrund der Förderalismusreform hat der Bund die konkurrierende abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz für Anlagenregelungen in der Wasserwirtschaft, also auch im Bereich der Paragraphen 19g-l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55), erhalten. Somit kann er für diese Materie ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk mit einheitlichen Anforderungen an den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen schaffen und bei der EU-Kommission notifizieren. Dies bedeutet eine erhebliche Rechtsvereinfachung, da die zahlreichen Regelungen der Länder entfallen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Anforderungen des Bundes zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Es ist zu ermitteln, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei verschiedenen Anlagenarten ein dem Paragraph 19g WHG entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann und welche untergesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung desselben erforderlich sind. Bisheriges Unfallgeschehen, bisherige Mängel im Anlagenbestand und Vollzug sind zu analysieren. Auf dieser Grundlage, aufgrund der 'Muster-VAwS' der LAWA, des einschlägigen Landesrechts, der Bundes-VwVwS und einer Analyse vergleichbaren Rechts anderer EU-Mitgliedsstaaten ist der Entwurf einer Verordnung (und ggf. einer Verwaltungsvorschrift) des Bundes zu den Paragraphen 19g - l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55) auszuarbeiten und zu begründen. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, dem GSPG, dem Baurecht sowie nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln ist zu prüfen. Der sich ergebende Handlungsbedarf für Bund, Länder, Anlagenhersteller und -betreiber ist zu bestimmen und die daraus resultierenden Kosten abzuschätzen. Der Fortschreibungsbedarf bezüglich der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe ist aufzuzeigen.

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