Die geänderte Gewässerschutzgesetzgebung zur Renaturierung ist seit 2011 in Kraft. Sie verpflichtet die Kantone die Gewässer naturnäher zu gestalten sowie die negativen Auswirkungen der Wasserkraft in den Bereichen Restwasser, Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt und freie Fischwanderung zu mindern. Das BAFU will die verschiedenen Akteure bei diesen Arbeiten unterstützen. Diese Unterstützung benötigt fundierte Grundlagen und Kenntnisse im Bereich der Gewässerökologie. Verschiedene Forschungsinstitutionen haben z.T. langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von praxisorientierten Fragestellungen im Bereich der Gewässermorphologie und -ökologie. Zur Stärkung und besseren Vernetzung der praxisorientierten Flussforschung wurde im September 2012 an der EAWAG das Programm Fliessgewässer Schweiz gestartet. Dieses läuft im Februar 2017 aus und soll, allenfalls ergänzt mit weiteren Partnern, geeignet fortgeführt werden. Abhängig von den jeweiligen Fragestellungen soll darüber hinaus die Zusammenarbeit spezifisch mit geeigneten Institutionen gefördert und verstärkt werden. Projektziele: Die bisherigen Zielsetzungen der Programmphase I haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden. Sie bilden auch die Richtschnur für weitere Unterstützung durch die Forschung: - Langfristige Vollzugsunterstützung durch praxisorientierte, interdisziplinäre Forschung: - Forschungsarbeiten orientieren sich an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis mit dem Ziel, taugliche Lösungen zum Vollzug zu entwickeln. - Förderung Wissensaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft: - Nationale und internationale Forschungsresultate sollen der Praxis in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden, praktische Erfahrungen und offene Fragestellungen in die Forschung zurückfliessen.
Für neue, potenziell flussgebietsrelevante Schadstoffe sind Umweltqualitätsnormen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festzulegen. Die Ableitung der Normen richtet sich nach Anhang V, 1.2.6 der Richtlinie und ist umfassend beschrieben in der CIS-Leitlinie Nr. 27 'Deriving Environmental Quality Standards'(TGD EQS). Für neue Schadstoffe fehlen häufig valide Tests zur Ökotoxizität, so dass nach den genannten Regeln mit hohen Sicherheitsfaktoren gearbeitet werden muss, was zu sehr niedrigen, nicht anwendbaren Normen führt. Ziele des Vorhabens sind- valide Testergebnisse für neue Schadstoffe zusammenzustellen,- Ökotoxizitätstests für bisher nicht bewertbare trophische Niveaus zu ergänzen und- Stoffdatenblätter zu erarbeiten. Das Bayrische Landesamt für Umwelt hat um Zuwendung gebeten und will das Vorhaben in seiner Forschungsstelle Wielenbach durchführen.
Die biologischen Bewertungsverfahren zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden mit Hilfe verschiedener Software-Produkte angewandt: Phytofluss (Phytoplankton), Phylib (Makrophyten und Phytobenthos), Perlodes (Makrozoobenthos) und fibS (Fische). Diese vor ca. zehn Jahren programmierten Produkte entsprechen nicht mehr den fachlichen, gesetzlichen und technischen Anforderungen. Mit einer Neuprogrammierung sollen sie auf den Stand der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) angepasst und festgeschrieben, als online-Programme Betriebssystem unabhängig gemacht sowie sie auf einer gemeinsamen Internetseite (www.gewaesser-bewertung.de) eingestellt werden. Bei Perlodes wird auf ein Konzept aus einem laufenden F&E Projekt zurückgegriffen. Bei PHYLIB sind fachlich-inhaltliche Änderungen notwendig. Folgende Produkte sollen Teil des o.g. F&E Projektes sein: a) Die Programmierung plattformunabhängiger Versionen. b) Die Neuprogrammierung der Rechenkerne mit Internet-fähiger Technologie. c) Die Berücksichtigung und Harmonisierung der Schnittstellen mit Datenbanken der Bundesländer d) Update der Taxadatenbanken. e) Durchführung ausführlicher Testläufe, Sammlung und Umsetzung von Rückmeldungen der Nutzer. Alle o.g. Arbeiten erfolgen in enger fachlicher Abstimmung mit den LAWA Expertenkreisen Fließgewässer & Seen.
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1408) geändert worden ist. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bildet den Kern des Gewässerschutzrechts und stammt ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Überblick über das Wasserhaushaltsgesetz Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das WHG.
Um einen Überblick über die Situation des Grünlands in Deutschland zu erhalten, bearbeitet das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) derzeit eine Kurzstudie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung. Diese Studie soll die Thematisierung von Grünland für den Arten- und Naturschutz durch die Stiftung unterstützen. Aufbauend auf einer Systematisierung von Grünland wird die Gefährdung der Naturschutzleistungen von Grünland durch Umbruch, Nutzungsaufgabe und Intensivierung betrachtet. Berücksichtigt wird dabei auch der Einfluss politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen wie Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarumweltprogramme sowie Cross-Compliance- bzw. Greening-Auflagen) und Regelungen im Rahmen des Natur- und Wasserschutzrechts. Damit die Deutsche Wildtierstiftung mit zielführenden Forderungen an Politik und Gesetzgeber herantreten kann, münden die Ergebnisse in ausformulierten Handlungsbedarfen aus Sicht des Naturschutzes.
Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
In der Bundesrepublik Deutschland wird mehr als 70 Prozent des Trinkwasserbedarfs aus Grundwasser gedeckt, im Saarland sogar 100 Prozent. Die Foerderung erfolgt ueberwiegend in laendlichen Gebieten. Die Kompetenz der in diesen Gebieten zustaendigen Behoerden ist daher fuer die Sicherung der Grundwasserguete ein entscheidender Parameter. Informationsdefizite bestehen hinsichtlich der Interpretation der Rechtsgrundlagen, mehr noch hinsichtlich des oekologischen Fachwissens. XGWS soll allen Verantwortlichen das benoetigte Wissen verfuegbar machen. Ausser den Behoerden koennen auch die potentiellen Verursacher oder Berater dieser Expertensystem anwenden. XGWS ist daher ein wichtiges, bisher noch fehlendes Werkzeug des vorbeugenden Grundwasserschutzes. XGWS wurde am Institut fuer Umweltinformatik (IUI), Saarbruecken, im Auftrage des Ministers fuer Umwelt des Saarlandes vertreten fuer das Landesamt fuer Umweltschutz entwickelt. Ziel des Projektes war die Erstellung eines Expertensystem-Prototypen fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum. XGWS zeigt dem Anwender, welche Ausschnitte von Rechtsvorschriften und technischen Richtlinien bei einer benutzerspezifischen Problemstellung (z.B. Wohnbebauung in einem Wasserschutzgebiet) bezgl. des Grundwasserschutzes im Saarland zu beachten sind. Die Wissensbasis des Expertensystems setzt sich zusammen aus: - Erfahrungswissen von Experten, - Vorgehensweise zur juristischen Eingrenzung und Beruecksichtigung technischer Empfehlungen, - Rechtvorschriften, soweit Grundwasser betroffen Wasserhaushaltsgesetz, Saarl. Wassergesetz, 28 Wasserschutzgebietsverordnungen, - Rechnische Richtlinien. ...
Aufgabe des F+E-Vorhabens ist es darzustellen, welche nationalen und internationalen Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung bestehen (Verhuetung der Verschmutzung vom Lande aus, Verklappung hohe See) und wie sie in der Bundesrepublik Deutschland durchgefuehrt werden. Erforscht werden soll, welche Massnahmen zur Durchsetzung derartiger Vorschriften ergriffen worden sind und wie effektiv diese Massnahmen sind. Der Schwerpunkt soll auf der Beschreibung und der Bewertung der tatsaechlichen Durchfuehrung der Vorschriften liegen. Damit wird die Bewertung und die Effizienz des Vollzuges internationaler Uebereinkommen und supranationaler Regelungen anzusprechen sein. Der Bericht sollte ferner die Arbeit inter- und supranationaler Einrichtungen bewerten und zu Fragen der Verbesserung internationaler Zusammenarbeit Stellung nehmen.
Eine zu hohe Exposition gegenüber luftbürtigen Schwermetallen gefährdet die menschliche Gesundheit; folglich enthält das Luftqualitätsrecht eine Reihe von Konzentrationszielwerten. Neben der direkten Exposition kann der atmosphärische Eintrag (Deposition) von Schwermetallen in betroffenen Ökosystemen direkt oder indirekt (durch Umwandlung und Umlagerung) sowie der Transfer von Schwermetallen entlang der Nahrungskette zu unerwünschten negativen Effekten (an Mensch und Ökosystemen) führen. Dieser Umstand ist in der gegenwärtigen Regulierung noch unzureichend berücksichtigt. Die unvollständige Konsistenz zwischen Immissionsschutzrecht auf der einen und Boden- sowie Gewässerschutzrecht auf der anderen Seite führt in der Praxis regelmäßig zu Problemen (z.B. Einhaltung der Gewässerbiota-UQN für Quecksilber). Ziel des Vorhabens ist es daher anhand einer Priorisierungsanalyse Schwermetalle zu identifizieren, bei denen der atmosphärische Eintrag einen erheblichen Anteil an der Gesamtbelastung hat (vergleichende Auswertung verschiedener Eintragspfade; Aufzeigen der wichtigsten Wirkungspfade, Abschätzung des Gefährdungspotentials). Es soll ein System entwickelt werden, welches es ermöglicht, die Eintragssituation von Schwermetallen anhand verfügbarer Messwerte (Konzentration, nasse Deposition und Informationen zur Akkumulation von Schwermetallen in Böden und Biota) und unter Hinzunahme von atmosphärischen Modellierungen zu ermitteln und regelmäßig zu aktualisieren. Verfügbare Werte zur Erheblichkeitsbeurteilung der Einträge sind zu vergleichen und ggf. weiterzuentwickeln. In einer Fallstudie ist die atmosphärische Quecksilberbelastung in Deutschland vertieft zu analysieren (Rolle des Ferntransports und der Reemission, Wirkungspfade, Speziierungsbetrachtung).
Ecologic erstellte einen Bericht als konzeptionellen Diskussionsrahmen für ein technisches Seminar zum Thema 'Die Anwendung von handelbaren Rechten auf das Wassermanagement in Chile' (13.-14. November 2003, Santiago de Chile). Basierend auf den internationalen Erkenntnissen diskutieren die Autoren des Berichts Strategien zur Einführung handelbarer Rechte, zeigen Möglichkeiten und Grenzen auf und behandeln abschließend die Kompabilität mit anderen umweltpolitischen Instrumenten.
Origin | Count |
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Bund | 30 |
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Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 28 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 1 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 29 |
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Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 20 |
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Topic | Count |
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Boden | 21 |
Lebewesen & Lebensräume | 25 |
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