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Forschungsaktivitäten zur Optimierung der Renaturierungen

Die geänderte Gewässerschutzgesetzgebung zur Renaturierung ist seit 2011 in Kraft. Sie verpflichtet die Kantone die Gewässer naturnäher zu gestalten sowie die negativen Auswirkungen der Wasserkraft in den Bereichen Restwasser, Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt und freie Fischwanderung zu mindern. Das BAFU will die verschiedenen Akteure bei diesen Arbeiten unterstützen. Diese Unterstützung benötigt fundierte Grundlagen und Kenntnisse im Bereich der Gewässerökologie. Verschiedene Forschungsinstitutionen haben z.T. langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von praxisorientierten Fragestellungen im Bereich der Gewässermorphologie und -ökologie. Zur Stärkung und besseren Vernetzung der praxisorientierten Flussforschung wurde im September 2012 an der EAWAG das Programm Fliessgewässer Schweiz gestartet. Dieses läuft im Februar 2017 aus und soll, allenfalls ergänzt mit weiteren Partnern, geeignet fortgeführt werden. Abhängig von den jeweiligen Fragestellungen soll darüber hinaus die Zusammenarbeit spezifisch mit geeigneten Institutionen gefördert und verstärkt werden. Projektziele: Die bisherigen Zielsetzungen der Programmphase I haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden. Sie bilden auch die Richtschnur für weitere Unterstützung durch die Forschung: - Langfristige Vollzugsunterstützung durch praxisorientierte, interdisziplinäre Forschung: - Forschungsarbeiten orientieren sich an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis mit dem Ziel, taugliche Lösungen zum Vollzug zu entwickeln. - Förderung Wissensaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft: - Nationale und internationale Forschungsresultate sollen der Praxis in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden, praktische Erfahrungen und offene Fragestellungen in die Forschung zurückfliessen.

Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer: Überprüfung der Gefährlichkeit neuer Stoffe

Für neue, potenziell flussgebietsrelevante Schadstoffe sind Umweltqualitätsnormen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festzulegen. Die Ableitung der Normen richtet sich nach Anhang V, 1.2.6 der Richtlinie und ist umfassend beschrieben in der CIS-Leitlinie Nr. 27 'Deriving Environmental Quality Standards'(TGD EQS). Für neue Schadstoffe fehlen häufig valide Tests zur Ökotoxizität, so dass nach den genannten Regeln mit hohen Sicherheitsfaktoren gearbeitet werden muss, was zu sehr niedrigen, nicht anwendbaren Normen führt. Ziele des Vorhabens sind- valide Testergebnisse für neue Schadstoffe zusammenzustellen,- Ökotoxizitätstests für bisher nicht bewertbare trophische Niveaus zu ergänzen und- Stoffdatenblätter zu erarbeiten. Das Bayrische Landesamt für Umwelt hat um Zuwendung gebeten und will das Vorhaben in seiner Forschungsstelle Wielenbach durchführen.

Online-Version der Systeme zur biologischen Fließgewässerbewertung

Die biologischen Bewertungsverfahren zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden mit Hilfe verschiedener Software-Produkte angewandt: Phytofluss (Phytoplankton), Phylib (Makrophyten und Phytobenthos), Perlodes (Makrozoobenthos) und fibS (Fische). Diese vor ca. zehn Jahren programmierten Produkte entsprechen nicht mehr den fachlichen, gesetzlichen und technischen Anforderungen. Mit einer Neuprogrammierung sollen sie auf den Stand der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) angepasst und festgeschrieben, als online-Programme Betriebssystem unabhängig gemacht sowie sie auf einer gemeinsamen Internetseite (www.gewaesser-bewertung.de) eingestellt werden. Bei Perlodes wird auf ein Konzept aus einem laufenden F&E Projekt zurückgegriffen. Bei PHYLIB sind fachlich-inhaltliche Änderungen notwendig. Folgende Produkte sollen Teil des o.g. F&E Projektes sein: a) Die Programmierung plattformunabhängiger Versionen. b) Die Neuprogrammierung der Rechenkerne mit Internet-fähiger Technologie. c) Die Berücksichtigung und Harmonisierung der Schnittstellen mit Datenbanken der Bundesländer d) Update der Taxadatenbanken. e) Durchführung ausführlicher Testläufe, Sammlung und Umsetzung von Rückmeldungen der Nutzer. Alle o.g. Arbeiten erfolgen in enger fachlicher Abstimmung mit den LAWA Expertenkreisen Fließgewässer & Seen.

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1408) geändert worden ist. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bildet den Kern des Gewässerschutzrechts und stammt ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Überblick über das Wasserhaushaltsgesetz

Massnahmen der Abwasserreinigung gegen Mikroverunreinigungen - Änderung des Gewässerschutzgesetzes

Bei den organischen Spurenstoffen handelt es sich um Substanzen, die bereits bei äusserst geringen Konzentrationen im Wasser (im Bereich eines Mikro- oder gar Nanogramms pro Liter) eine Belastung für die Umwelt darstellen können. Zudem wurden diese schwer abbaubare organische Spurenstoffe wiederholt in Gewässern die als Trinkwasser genutzt werden nachgewiesen. Ziel des Projektes ist die Sicherung der Wasserqualität. In einer Massnahmenplanung auf der Ebene von Flusseinzugsgebieten soll ein Aktionsprogramm für kommunale Abwasserreinigungsanlagen festgelegt werden. Da nicht alle Regionen der Schweiz von diesen Massnahmen betroffen sind, wird der Bund den Inhabern der betroffenen Abwasserreinigungsablagen Abgeltungen gewähren. Das Projekt beinhaltet folgende Elemente: 1. Änderung der Gewässerschutzgesetzes, GSchG (Abgeltungen für Anlagen und Einrichtungen für die Elimination organischer Spurenstoffe) 2. Änderung Gewässerschutzverordnung, GschV (Gesetzliche Verankerung der Indikatorsubstanzen für organische Spurenstoffe). Der Fahrplan ist so vorgesehen, dass diese Änderungen auf den 1.1.2012 in Kraft gesetzt werden Ein Entwurf für eine Änderunung des GschG, sowie der Begleitbericht liegt vor. Ein Entwurf für eine Änderung der GSchV ist in Bearbeitung. Eine volkswirtsschaftliche Beurteilung der Massnahmen wurde ebenfalls erstellt. Das Projekt ist zeitlich eng auf das Projekt 'Mikroverunreinigungen in den Gewässern' abgestimmt.

Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten

A) Problemstellung: Die Paragraphen 19g - l WHG werden durch Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Jauche-Gülle-Silagesaft (Bioabfall)-Verordnungen (JGS(B)V) der Länder konkretisiert. Die Fortschreibung der Muster-VAwS der LAWA (Stand 2001) wird nicht mehr betrieben. Eine Muster JGS(B)V wurde nicht erstellt. Die Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder entwickeln sich systematisch und materiell immer weiter auseinander. Dies führt zu einer Unüberschaubarkeit der Anforderungen woraus u.a. eine Belastung von Anlagenherstellern und -betreibern resultiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aufgrund der Förderalismusreform hat der Bund die konkurrierende abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz für Anlagenregelungen in der Wasserwirtschaft, also auch im Bereich der Paragraphen 19g-l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55), erhalten. Somit kann er für diese Materie ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk mit einheitlichen Anforderungen an den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen schaffen und bei der EU-Kommission notifizieren. Dies bedeutet eine erhebliche Rechtsvereinfachung, da die zahlreichen Regelungen der Länder entfallen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Anforderungen des Bundes zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Es ist zu ermitteln, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei verschiedenen Anlagenarten ein dem Paragraph 19g WHG entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann und welche untergesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung desselben erforderlich sind. Bisheriges Unfallgeschehen, bisherige Mängel im Anlagenbestand und Vollzug sind zu analysieren. Auf dieser Grundlage, aufgrund der 'Muster-VAwS' der LAWA, des einschlägigen Landesrechts, der Bundes-VwVwS und einer Analyse vergleichbaren Rechts anderer EU-Mitgliedsstaaten ist der Entwurf einer Verordnung (und ggf. einer Verwaltungsvorschrift) des Bundes zu den Paragraphen 19g - l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55) auszuarbeiten und zu begründen. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, dem GSPG, dem Baurecht sowie nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln ist zu prüfen. Der sich ergebende Handlungsbedarf für Bund, Länder, Anlagenhersteller und -betreiber ist zu bestimmen und die daraus resultierenden Kosten abzuschätzen. Der Fortschreibungsbedarf bezüglich der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe ist aufzuzeigen.

Kriterien zur bundeseinheitlichen Behandlung von Grundwasserverunreinigungen

Die Erforderlichkeit von Gefahrenabwehrmassnahmen bei kontaminierten Flaechen ergibt sich haeufig aufgrund des bereits eingetretenen Grundwasserschadens sowie der von diesem ausgehenden weiteren Gefahren fuer die im Grundwasserabstrom gelegenen Schutzgueter. Die grossraeumigen Grundwasserkontaminationen, insbesondere in den industriellen Kernregionen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen fuehren in den meisten Faellen dazu, dass das geschaedigte Grundwasser bzw. die grundwassergesaettigte Zone fuer sich bereits als eigenstaendiger Kontaminationsbereich zu betrachten sind, d.h. unabhaengig von einem weiteren Schadstoffeintrag aus der ungesaettigten Bodenzone in das Grundwasser sowie von den vorgesehenen Massnahmen zur Behandlung des geschaedigten Grundwassers besteht das Erfordernis von Gefahrenabwehrmassnahmen zur Verhinderung weitergehender Schutzgutgefaehrdungen im Grundwasserabstrom. Hierbei zeigen sich zunehmend Unsicherheiten hinsichtlich der Erforderlichkeit von Gefahrenabwehrmassnahmen und deren Sanierungsziele. Die Sanierungspflichtigen stehen haeufig einer z.T. sehr unterschiedlichen Rechtspraxis hinsichtlich Zumutbarkeit und Schutzniveau gegenueber. Gegenstand des Vorhaben ist deshalb die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Konzeptes zum Umgang mit bestehenden Grundwasserverunreinigungen. Dabei sollen in einem rechtlichen Teil Vorschlaege zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bzgl. der Regelung eines Sanierungstatbestandes sowie in einem fachlichen Teil qualitative Kriterien zur Konkretisierung der Schutzziele ,und des Schutzniveaus im Rahmen des einzelfallspezifischen Ermessensspielraums erarbeitet werden. Grundlage fuer die Entwicklung des Kriterienkatalogs sollen nicht nur die bestehenden Erfahrungen mit den klassischen Grundwassersanierungsmassnahmen (pump and treat) bilden, sondern insbesondere auch die vorliegenden Sanierungskonzepte fuer grossraeumigen und z.T. hochkontaminierten Grundwasserbelastungen bei den Altlastengrossprojekten in den neuen Bundeslaendern. Bei letzteren versagen in der Regel die klassischen Sanierungsverfahren, gleichwohl ist aber dringender Handlungsbedarf gegeben.

XGWS-Expertensystem fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum

In der Bundesrepublik Deutschland wird mehr als 70 Prozent des Trinkwasserbedarfs aus Grundwasser gedeckt, im Saarland sogar 100 Prozent. Die Foerderung erfolgt ueberwiegend in laendlichen Gebieten. Die Kompetenz der in diesen Gebieten zustaendigen Behoerden ist daher fuer die Sicherung der Grundwasserguete ein entscheidender Parameter. Informationsdefizite bestehen hinsichtlich der Interpretation der Rechtsgrundlagen, mehr noch hinsichtlich des oekologischen Fachwissens. XGWS soll allen Verantwortlichen das benoetigte Wissen verfuegbar machen. Ausser den Behoerden koennen auch die potentiellen Verursacher oder Berater dieser Expertensystem anwenden. XGWS ist daher ein wichtiges, bisher noch fehlendes Werkzeug des vorbeugenden Grundwasserschutzes. XGWS wurde am Institut fuer Umweltinformatik (IUI), Saarbruecken, im Auftrage des Ministers fuer Umwelt des Saarlandes vertreten fuer das Landesamt fuer Umweltschutz entwickelt. Ziel des Projektes war die Erstellung eines Expertensystem-Prototypen fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum. XGWS zeigt dem Anwender, welche Ausschnitte von Rechtsvorschriften und technischen Richtlinien bei einer benutzerspezifischen Problemstellung (z.B. Wohnbebauung in einem Wasserschutzgebiet) bezgl. des Grundwasserschutzes im Saarland zu beachten sind. Die Wissensbasis des Expertensystems setzt sich zusammen aus: - Erfahrungswissen von Experten, - Vorgehensweise zur juristischen Eingrenzung und Beruecksichtigung technischer Empfehlungen, - Rechtvorschriften, soweit Grundwasser betroffen Wasserhaushaltsgesetz, Saarl. Wassergesetz, 28 Wasserschutzgebietsverordnungen, - Rechnische Richtlinien. ...

Kurzstudie zur Situation des Grünlands in Deutschland

Um einen Überblick über die Situation des Grünlands in Deutschland zu erhalten, bearbeitet das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) derzeit eine Kurzstudie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung. Diese Studie soll die Thematisierung von Grünland für den Arten- und Naturschutz durch die Stiftung unterstützen. Aufbauend auf einer Systematisierung von Grünland wird die Gefährdung der Naturschutzleistungen von Grünland durch Umbruch, Nutzungsaufgabe und Intensivierung betrachtet. Berücksichtigt wird dabei auch der Einfluss politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen wie Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarumweltprogramme sowie Cross-Compliance- bzw. Greening-Auflagen) und Regelungen im Rahmen des Natur- und Wasserschutzrechts. Damit die Deutsche Wildtierstiftung mit zielführenden Forderungen an Politik und Gesetzgeber herantreten kann, münden die Ergebnisse in ausformulierten Handlungsbedarfen aus Sicht des Naturschutzes.

Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr

Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.

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