Die geänderte Gewässerschutzgesetzgebung zur Renaturierung ist seit 2011 in Kraft. Sie verpflichtet die Kantone die Gewässer naturnäher zu gestalten sowie die negativen Auswirkungen der Wasserkraft in den Bereichen Restwasser, Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt und freie Fischwanderung zu mindern. Das BAFU will die verschiedenen Akteure bei diesen Arbeiten unterstützen. Diese Unterstützung benötigt fundierte Grundlagen und Kenntnisse im Bereich der Gewässerökologie. Verschiedene Forschungsinstitutionen haben z.T. langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von praxisorientierten Fragestellungen im Bereich der Gewässermorphologie und -ökologie. Zur Stärkung und besseren Vernetzung der praxisorientierten Flussforschung wurde im September 2012 an der EAWAG das Programm Fliessgewässer Schweiz gestartet. Dieses läuft im Februar 2017 aus und soll, allenfalls ergänzt mit weiteren Partnern, geeignet fortgeführt werden. Abhängig von den jeweiligen Fragestellungen soll darüber hinaus die Zusammenarbeit spezifisch mit geeigneten Institutionen gefördert und verstärkt werden. Projektziele: Die bisherigen Zielsetzungen der Programmphase I haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden. Sie bilden auch die Richtschnur für weitere Unterstützung durch die Forschung: - Langfristige Vollzugsunterstützung durch praxisorientierte, interdisziplinäre Forschung: - Forschungsarbeiten orientieren sich an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis mit dem Ziel, taugliche Lösungen zum Vollzug zu entwickeln. - Förderung Wissensaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft: - Nationale und internationale Forschungsresultate sollen der Praxis in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden, praktische Erfahrungen und offene Fragestellungen in die Forschung zurückfliessen.
Für neue, potenziell flussgebietsrelevante Schadstoffe sind Umweltqualitätsnormen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festzulegen. Die Ableitung der Normen richtet sich nach Anhang V, 1.2.6 der Richtlinie und ist umfassend beschrieben in der CIS-Leitlinie Nr. 27 'Deriving Environmental Quality Standards'(TGD EQS). Für neue Schadstoffe fehlen häufig valide Tests zur Ökotoxizität, so dass nach den genannten Regeln mit hohen Sicherheitsfaktoren gearbeitet werden muss, was zu sehr niedrigen, nicht anwendbaren Normen führt. Ziele des Vorhabens sind- valide Testergebnisse für neue Schadstoffe zusammenzustellen,- Ökotoxizitätstests für bisher nicht bewertbare trophische Niveaus zu ergänzen und- Stoffdatenblätter zu erarbeiten. Das Bayrische Landesamt für Umwelt hat um Zuwendung gebeten und will das Vorhaben in seiner Forschungsstelle Wielenbach durchführen.
Die biologischen Bewertungsverfahren zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden mit Hilfe verschiedener Software-Produkte angewandt: Phytofluss (Phytoplankton), Phylib (Makrophyten und Phytobenthos), Perlodes (Makrozoobenthos) und fibS (Fische). Diese vor ca. zehn Jahren programmierten Produkte entsprechen nicht mehr den fachlichen, gesetzlichen und technischen Anforderungen. Mit einer Neuprogrammierung sollen sie auf den Stand der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) angepasst und festgeschrieben, als online-Programme Betriebssystem unabhängig gemacht sowie sie auf einer gemeinsamen Internetseite (www.gewaesser-bewertung.de) eingestellt werden. Bei Perlodes wird auf ein Konzept aus einem laufenden F&E Projekt zurückgegriffen. Bei PHYLIB sind fachlich-inhaltliche Änderungen notwendig. Folgende Produkte sollen Teil des o.g. F&E Projektes sein: a) Die Programmierung plattformunabhängiger Versionen. b) Die Neuprogrammierung der Rechenkerne mit Internet-fähiger Technologie. c) Die Berücksichtigung und Harmonisierung der Schnittstellen mit Datenbanken der Bundesländer d) Update der Taxadatenbanken. e) Durchführung ausführlicher Testläufe, Sammlung und Umsetzung von Rückmeldungen der Nutzer. Alle o.g. Arbeiten erfolgen in enger fachlicher Abstimmung mit den LAWA Expertenkreisen Fließgewässer & Seen.
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1408) geändert worden ist. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bildet den Kern des Gewässerschutzrechts und stammt ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Überblick über das Wasserhaushaltsgesetz Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das WHG.
Am 15. Juli 2014 begann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe. Im Rahmen des bislang aufwendigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind.
Um einen Überblick über die Situation des Grünlands in Deutschland zu erhalten, bearbeitet das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) derzeit eine Kurzstudie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung. Diese Studie soll die Thematisierung von Grünland für den Arten- und Naturschutz durch die Stiftung unterstützen. Aufbauend auf einer Systematisierung von Grünland wird die Gefährdung der Naturschutzleistungen von Grünland durch Umbruch, Nutzungsaufgabe und Intensivierung betrachtet. Berücksichtigt wird dabei auch der Einfluss politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen wie Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarumweltprogramme sowie Cross-Compliance- bzw. Greening-Auflagen) und Regelungen im Rahmen des Natur- und Wasserschutzrechts. Damit die Deutsche Wildtierstiftung mit zielführenden Forderungen an Politik und Gesetzgeber herantreten kann, münden die Ergebnisse in ausformulierten Handlungsbedarfen aus Sicht des Naturschutzes.
Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
Eine zu hohe Exposition gegenüber luftbürtigen Schwermetallen gefährdet die menschliche Gesundheit; folglich enthält das Luftqualitätsrecht eine Reihe von Konzentrationszielwerten. Neben der direkten Exposition kann der atmosphärische Eintrag (Deposition) von Schwermetallen in betroffenen Ökosystemen direkt oder indirekt (durch Umwandlung und Umlagerung) sowie der Transfer von Schwermetallen entlang der Nahrungskette zu unerwünschten negativen Effekten (an Mensch und Ökosystemen) führen. Dieser Umstand ist in der gegenwärtigen Regulierung noch unzureichend berücksichtigt. Die unvollständige Konsistenz zwischen Immissionsschutzrecht auf der einen und Boden- sowie Gewässerschutzrecht auf der anderen Seite führt in der Praxis regelmäßig zu Problemen (z.B. Einhaltung der Gewässerbiota-UQN für Quecksilber). Ziel des Vorhabens ist es daher anhand einer Priorisierungsanalyse Schwermetalle zu identifizieren, bei denen der atmosphärische Eintrag einen erheblichen Anteil an der Gesamtbelastung hat (vergleichende Auswertung verschiedener Eintragspfade; Aufzeigen der wichtigsten Wirkungspfade, Abschätzung des Gefährdungspotentials). Es soll ein System entwickelt werden, welches es ermöglicht, die Eintragssituation von Schwermetallen anhand verfügbarer Messwerte (Konzentration, nasse Deposition und Informationen zur Akkumulation von Schwermetallen in Böden und Biota) und unter Hinzunahme von atmosphärischen Modellierungen zu ermitteln und regelmäßig zu aktualisieren. Verfügbare Werte zur Erheblichkeitsbeurteilung der Einträge sind zu vergleichen und ggf. weiterzuentwickeln. In einer Fallstudie ist die atmosphärische Quecksilberbelastung in Deutschland vertieft zu analysieren (Rolle des Ferntransports und der Reemission, Wirkungspfade, Speziierungsbetrachtung).
Bewirtschaftungspläne zur Wasserrahmenrichtlinie enthalten Maßnahmenvorschläge der Länder, mit denen langfristig der 'gute Zustand' erreicht werden soll. Da hier weiterhin Unsicherheit besteht, welche Maßnahmen erfolgreich und kosteneffizient sind, sollen i.R. des Vorhabens aus den 2015-Plänen Beispiele guter fachlicher Praxis ermittelt, bewertet und dargestellt werden, die für eine Übersicht des Bundes und in der EU-Diskussion verwendet werden können. Damit kann der zu erwartenden Kritik seitens der EU-Kommission vorgebeugt werden, die im ersten Zyklus die Inkonsistenz der Maßnahmen bemängelt hat. Anhand der Maßnahmenpläne soll im Vorhaben eine Synopse noch vorhandener Inkonsistenzen erarbeitet und verbliebene Harmonisierungserfordernisse sowie Lösungsansätze abgeleitet werden. Das UFZ, Sektion Gewässerforschung hat um Zuwendung für das Thema gebeten.
<p>Allgemeines UmweltrechtAllgemeines Umweltrecht<ul><li>Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG), BS 2129-7</li><li>Landesverordnung über die federführende Behörde nach § 31 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br>BS 2129-9<li>Landestransparenzgesetz (LTranspG), BS 2010-10</li><li>Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG), Gl-Nr. 20100</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, BS 2129-14</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz, BS 2129-15</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über<br>Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, BS 2129-15<li>Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts, BS 2013-1-31</li><li>Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes - Bußgeldkatalog Umweltschutz,<br>Gl-Nr. 2129<li>Förderung von nicht-flächen- und nicht-tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (VV EPLR EULLE),<br>Gl-Nr. 7847<li>Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Gl-Nr. 21291</li></ul>Energie- und KlimaschutzrechtEnergie- und Klimaschutzrecht<ul><li>Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz - LKSG-), BS 2129-3</li><li>Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG), BS 75-25</li><li>Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten, BS 75-24</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, BS 2129-12</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung, BS 75-22</li><li>Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung, Gl-Nr. 707</li><li>Verwaltungsvorschrift Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS), Gl-Nr. 754</li><li>Verwaltungsvorschrift Solar-Speicher-Programm, Gl-Nr. 754</li><li>Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen, Gl-Nr. 7011</li></ul>FischereirechtFischereirecht<ul><li>Landesfischereigesetz (LFischG), BS 793-1</li><li>Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung), BS 793-1-1</li><li>Landesverordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und über die Fischereiabgabe, BS 2013-1-30</li><li>Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our, BS 793-2</li><li>Landesgesetz zu dem Vertrag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland der Bundesrepublik Deutschland zur Neuregelung der Fischereiverhältnisse in den unter gemeinschaftlicher Hoheit dieser Staaten stehenden Grenzgewässern, BS Anhang I 69</li><li>Zuwendungen zur Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft (Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft), Gl-Nr. 7936</li><li>Zuwendungen zur Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz (Fördergrundsätze Freizeitfischerei), Gl-Nr. 7936</li></ul>Forst- und JagdrechtForst- und Jagdrecht<ul><li>Landeswaldgesetz (LWaldG), BS 790-1</li><li>Landesjagdgesetz (LJG), BS 792-1</li><li>Landesverordnung zur Durchführung des Landeswaldgesetzes (LWaldGDVO), BS 790-1-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, BS 790-3</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz, BS 790-4</li><li>Landesverordnung über die Gebühren des Landesbetriebes „Landesforsten Rheinland-Pfalz“, BS 2013-1-28</li><li>Landesverordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes, BS 790-2</li><li>Landesjagdverordnung (LJVO), BS 792-1-1</li><li>Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild, BS 792-1-4</li><li>Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-15</li><li>Zuwendungen zur Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald), Gl-Nr. 79023</li><li>Richtlinie zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald, Gl-Nr. 7910</li><li>Verfahren der mittelfristigen Forst-Betriebsplanung (VV-Forst-Betriebsplanung), Gl-Nr. 7903</li><li>Durchführung des Landesjagdgesetzes, Gl-Nr. 7920</li><li>Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald, GVBl. Rhpf. vom 12. Februar 2015, S. 3</li></ul>GewässerschutzrechtGewässerschutzrecht<ul><li>Landeswassergesetz (LWG), BS 75-50</li><li>Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 86 des Wasserhaushaltsgesetzes, BS 75-51</li><li>Landesverordnung über die Gewässer zweiter Ordnung, BS 75-50-1</li><li>Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft, BS 75-50-3</li><li>Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe<br>(Anlagenverordnung – VAwS), BS 75-50-2<li>Landesverordnung über den Meldedienst bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen, BS 75-50-8</li><li>Landesverordnung über die Anerkennung von Überwachungsgemeinschaften für bauliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, BS 213-1-6</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung, BS 2126-6</li><li>Landesverordnung über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung, BS 75-50-10</li><li>Süßwasserqualitätsverordnung, BS 75-50-11</li><li>Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser (KomAbwVO), BS 75-50-12</li><li>Landesverordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften, Festmist und Silagen (JGSF-Verordnung), BS 75-50-14</li><li>Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung), BS 75-50-13</li><li>Landesverordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (Wasserbauprüfverordnung), BS 213-1-16</li><li>Hochwassermeldeverordnung, BS 75-50-4</li><li>Landesverordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Fähren (Landesfährenverordnung), BS 75-50-7</li><li>Landeshafenverordnung (LHafVO), BS 75-50-15</li><li>Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern<br>(Wasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG-), BS 75-53<li>Landesgesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes – AbwAG (Landesabwasserabgabengesetz - LAbwAG -),<br>BS 75-52<li>Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA), BS 75-50-9</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Wassersicherstellungsgesetz, BS 75-55</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, BS 75-56</li><li>Landesgesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (AGWVG), BS 75-58</li><li>Landesverordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden nach dem Wasserverbandsgesetz, BS 75-57</li><li>Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und der Großherzoglich-Luxemburgischen Regierung über die Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Sauer bei Rosport-Ralingen, BS Anhang I 2</li><li>Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz und dem Großherzogtum Luxemburg über die Errichtung von Wasserkraftanlagen an der Our, BS Anhang I 12</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände, BS Anhang I 50</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die gemeinsame Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben durch Gemeinden und andere Körperschaften, BS Anhang I 65</li><li>Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung - FöRiWWV),<br>Gl-Nr. 7534<li>Digitales Wasserbuch (DIGIWAB), Gl-Nr. 753173</li><li>Verfahren für die staatliche Anerkennung von Heilquellen, Gl-Nr. 753111</li><li>Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung der Wasser- und Bodenverbände, Gl-Nr. 6300</li><li>Überwachung von Stauanlagen in Rheinland-Pfalz, Gl-Nr. 753163</li><li>Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen, Gl-Nr. 753152</li><li>Wasser- und Bodenverbände; hier: Haushaltsplan, Festsetzung der Beiträge, Rechnungsprüfung und Entlastung, Gl-Nr. 6300</li></ul>ImmissionsschutzrechtImmissionsschutzrecht<ul><li>Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG), BS 2129-4</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO), BS 2129-5</li><li>Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und § 29 Abs. 1<br>Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes, BS 2129-6<li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt-Hahn, BS 2129-16</li><li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel, BS 2129-17</li><li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ramstein, BS 2129-18</li><li>Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem, BS 2129-19</li><li>Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Einführung von Vordrucken für Verfahren nach § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und 4, den §§ 8 und 9 Abs. 1 BImSchG sowie § 4 Abs. 9 TEHG, Gl-Nr. 7112</li></ul>Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und BodenschutzrechtKreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht<ul><li>Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG), BS 2129-1</li><li>Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle, BS 2129-1-2</li><li>Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, BS 2129-1-3</li><li>Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, BS 2129-2</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Überwachung der Produktverantwortung, BS 2129-10</li><li>Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen, BS 2129-21</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes, BS Anhang I 125</li><li>Landesgesetz zu dem Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag, BS Anhang I 150</li><li>Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG), BS 2129-8</li><li>Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz), Gl-Nr. 21291</li><li>Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Gl-Nr. 21291</li></ul>Natur- und LandschaftspflegerechtNatur- und Landschaftspflegerecht<ul><li>Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), BS 791-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landespflege (NatSchZuVO), BS 791-1-1</li><li>Landesverordnung über die Beiräte für Naturschutz, BS 791-1-2</li><li>Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO -), BS 791-4</li><li>Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO), BS 791-5</li><li>Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft, BS 791-1-22</li><li>Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände, BS 791-3</li><li>Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten, BS 791-1-17</li><li>Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Nationalparkgesetz Hunsrück-Hochwald), BS Anhang I 158</li><li>Landesgesetz über den Abschluß eines Staatsvertrags zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Großherzogtum Luxemburg über die Errichtung eines gemeinsamen Naturparks, BS Anhang I 23</li><li>Landesgesetz zur Errichtung der Stiftung „Grüner Wall im Westen - Mahnmal ehemaliger Westwall“, BS 64-1</li><li>Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen, BS 791-1-11</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Rhein-Westerwald", BS 791-1-4</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Nassau", BS 791-1-6</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Saar-Hunsrück", BS 791-1-7</li><li>Landesverordnung über den „Naturpark Soonwald-Nahe“, BS 791-1-16</li><li>Landesverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“, BS 791-1-13</li><li>Landesverordnung über den "Naturpark Südeifel", BS 791-1-14</li><li>Landesverordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Rheingebiet von Bingen bis Koblenz" (Landschaftsschutzverordnung Mittelrhein), BS 791-1-3</li><li>Landesverordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz", BS 791-1-5</li><li>Landesverordnung über das "Naturschutzgebiet Untere Nahe", BS 791-1-9</li><li>Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderungsgrundsätze - Landespflege),<br>Gl-Nr. 7910<li>Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz, Gl-Nr. 7910</li><li>Programm zur Förderung extensiver Erzeugungspraktiken im Agrarbereich aus Gründen des Umweltschutzes und des Landschaftserhalts (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft - EULLa), Gl-Nr. 78143</li><li>Erhebung und Verarbeitung von Geofachdaten des Naturschutzes (VVGeoNat), Gl-Nr. 7910</li></ul>Stoff-, Strahlen- und GentechnikrechtStoff-, Strahlen- und Gentechnikrecht<ul><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gentechnik (GenTZuVO), BS 2121-60</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz für den Bereich der Futtermittel,<br>BS 2121-61<li>Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes auf die Landesärztekammer und die Landeszahnärztekammer, BS 2122-1-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts, BS 75-10</li><li>Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts, BS 8053-1</li><li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Gefahrenschutzes (GefSchZuVO), BS 8053-2</li><li>Strahlenschutz in Schulen, Gl-Nr. 223111</li></ul>TierschutzrechtTierschutzrecht<ul><li>Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG),<br>BS 7833-2<li>Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts, BS 7833-1</li><li>Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13b des Tierschutzgesetzes,<br>BS 7833-3</ul></p>
Origin | Count |
---|---|
Bund | 30 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 28 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 2 |
offen | 30 |
Language | Count |
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Deutsch | 29 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 20 |
Webseite | 12 |
Topic | Count |
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Boden | 21 |
Lebewesen und Lebensräume | 25 |
Luft | 13 |
Mensch und Umwelt | 32 |
Wasser | 25 |
Weitere | 32 |