Wahrnehmbare Umweltfaktoren (z.B. Geruchsstoffe, Laerm, aber auch u.U. subjektiv bewertete Situationen) koennen Stressreaktionen ausloesen, weshalb sie grundsaetzlich als Risikofaktoren anzusprechen waeren. Andererseits koennen wahrnehmbare Umweltfaktoren auch als Antirisikofaktoren wirksam werden. Insbesondere bei gesundheitlichen Beurteilungen z.B. im Rahmen von Gewerberechtsverfahren werden derartige, von der intersubjektiven Bewertung abhaengige Umweltfaktoren bisher praktisch nicht beruecksichtigt, was aus volksgesundheitlicher Sicht bedenklich ist. In Abstimmung mit Ergebnissen sozial- und geisteswissenschaftlicher Forschung und den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes wurde versucht, die naturwissenschaftlich zu erwartenden bzw. nachgewiesenen Auswirkungen entsprechend zu gewichten und anhand von Modellfaellen die objektiv gerechtfertigte Notwendigkeit der Beruecksichtigung subjektiver bzw. intersubjektiver Bewertungen nachzuweisen und in die Rechtspraxis und Raumordnungspolitik einzubringen.
Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.
Ziel der Untersuchung ist es herauszuarbeiten, inwieweit sich das geltende Umweltschutzrecht nach dem in der politischen Diskussion zumeist betonten Verursacherprinzip orientiert. Die Studie zeigt, dass dieses in Wahrheit nur aeusserst rudimentaer verwirklicht ist und dass die Bedeutung des Gemeinlastprinzips und des Geschaedigtenprinzips allgemein stark unterschaetzt wird. Relativierungen des Verursacherprinzips bewirken vor allem das Festhalten am ausschliesslichen Immissionsschutz, die Technikklausel, Interessenabwaegungsgebote und das krasse Vollzugsdefizit, die im Effekt die betriebswirtschaftlichen Kosten der Vermeidung von Umweltbelastungen zu Lasten der externen, volkswirtschaftlichen Umweltkosten niedrig halten. Dazu kommen noch staatliche Subventionen zu den betriebswirtschaftlichen Vermeidungskosten.
Ziel des FV ist es: Nach einer Bestandsaufnahme bestehender Richtlinien und einem Vergleich mit anderen, auch und besonders auslaendischen Regelwerken ueber Arbeitsschutzvorschriften fuer toxikologische Laboratorien sollen Vorschlaege zu bundeseinheitlichen Umgangsrichtlinien gemacht werden.
Es ist beabsichtigt, darzustellen, wie sich die gewerberechtlichen und verkehrsrechtlichen Vorschriften ueber den Transport gefaehrlicher Gueter gegenseitig beeinflussen. Es soll aufgezeigt werden, welche Gefahren bestehen, wenn beide Rechtsformen nebeneinander oder uebergreifend gelten, ob die Sicherheit der gewerblichen Arbeitnehmer negativ beeinflusst wird und welche Moeglichkeiten es gibt, die Sicherheit der Beteiligten oder Dritter trotzdem zu gewaehrleisten.