Im Zuge des klimagerechten Haushaltens werden klimaschutzbezogene Daten zu ausgewählten öffentlichen Klimaschutzinvestitionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung systematisch erfasst und ausgewertet. Dies soll es erleichtern, finanzpolitische Entscheidungen gezielter an den Berliner Klimaschutzzielen auszurichten. Ein erstes Pilotprojekt wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 durchgeführt. Die gewonnenen Ansätze werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 weiterentwickelt und fortgeführt. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zu den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes bekannt. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben in öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Solarausbau, dem Stadtgrün, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Ausweisung von Fördermitteln. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und dadurch eine Erreichung der Berliner Klimaschutzziele sichergestellt wird. Einen Beitrag dazu soll das klimagerechte Haushalten leisten. Es handelt sich dabei um einen innovativen Governance-Ansatz, mit dem der Anspruch, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen, praktisch umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, Klimaschutz stärker in bestehende Strukturen und Prozesse – wie hier in der Haushaltsaufstellung – zu integrieren. Beim klimagerechten Haushalten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu einer Auswahl von klimaschutzrelevanten Ausgabenpositionen durchgeführt. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit den Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, veröffentlicht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in allen betrachteten Bereichen Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz in Ansatz gebracht wurden. Das gilt für Investitionen in den Neubau energieeffizienter öffentlicher Gebäude ebenso wie für Investitionen in die eergetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten auf CO 2 -freie Antriebe und den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 erhebliche Mittel für die Förderung von Investitionen verschiedenster privater oder öffentlicher Akteure in wichtige Klimaschutzmaßnahmen vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Die Ergebnisse sind den Berichten zum klimagerechten Haushalten zu entnehmen. Der Senat hatte beschlossen, die entwickelten Ansätze entlang der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 fortzusetzen. Dabei wurde erneut eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu Haushaltsanmeldungen in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt. Zu den technischen Fragen der Abfrage stehen weitere Informationen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Viele andere Städte weltweit führen bereits Klimabudgets. Darunter sind im Allgemeinen Verfahren zu verstehen, mit denen Erwägungen zum Klimaschutz in die Aufstellung öffentlicher Haushalte eingebracht werden. Die norwegische Hauptstadt Oslo nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Aber auch andere Städte wie London, New York City, Paris und Wien sind entsprechende Schritte gegangen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz steht mit diesen in einem fachlichen Austausch. Unter den Bundesländern nimmt Berlin bisher eine Vorreiterrolle ein. Pressemitteilung vom 10.10.2023: Senat legt Bericht zu Auswirkungen des Haushalts auf den Klimaschutz vor
Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.
Die negativen Auswirkungen klimawandelbedingter Wetterextreme sind besonders in Städten zu spüren. Hohe Flächenversiegelungsgrade und Bebauungsdichten verschärfen das Überflutungsrisiko durch Starkregen und die Bildung sommerlicher Hitzeinseln. Das Projekt AMAREX, kurz für "Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse", untersucht Möglichkeiten zur Anpassung des Regenwassermanagements an die zunehmenden Extrembelastungen Starkregen und Trockenheit als Schlüsselbeitrag zur Klimafolgenanpassung. In diesem Rahmen wurden von den Berliner Wasserbetrieben Flächenpotentialkarten entwickelt, die durch die Verschneidung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten, grundstücksscharfe Umsetzungspotentiale im Berliner Raum für unterschiedliche dezentrale Versickerungsmaßnahmen aufzeigt. Die Machbarkeitsanalyse von insgesamt sechs untersuchten Versickerungsmaßnahmen basiert auf geohydrologischen Gegebenheiten, die sich in der Versickerungsfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und dem einzuhaltendem Grundwasserflurabstand widerspiegeln, sowie für alle Versickerungsmaßnahmen allgemein geltende Planungshilfen. Allgemein geltende Planungshilfen: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Betrachtet wurden Abstandsregelungen zu Gebäudeflächen und Bäumen, bestehender Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Schutzgebiete und die Hangneigung. Diese ist für unterirdische Maßnahmen, wie Rigolen, vernachlässigbar. Eine Besonderheit bildet die vereinfachte Abschätzung des Verschmutzungsgrades oberflächig ablaufendem Niederschlagswassers von Verkehrs- und Gebäudeflächen nach geltendem Regelwerk. Die Betrachtung von Altlasten und unterirdisch liegenden Infrastrukturen wie Leitungsnetzen konnten in der Anlayse nicht aufgenommen werden. Versickerungsfähigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Grundwasserflurabstand: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird der Grundwasserflurabstand nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen muss ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen.
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Für die effizientere Umsetzung von Schwammstadtprojekten haben die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Grün Berlin GmbH, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe die Blau-grüne Allianz gebildet. Die Kooperation mit den drei landeseigenen Unternehmen für nachhaltige Stadtentwicklung, Landesimmobilien sowie Wasser und Abwasser soll von der Planung über die Finanzierung bis zum Bau und Betrieb klimastabile Projekte umsetzen, die auch für die Bezirke und weitere Akteure beispielhaft sein können. Die von der Berliner Senatsumweltverwaltung angeregte Kooperation wurde heute in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt formell ins Leben gerufen, nachdem in vorbereitenden Workshops Ziele, Verantwortlichkeiten und erste gemeinsame Projekte verhandelt worden sind. Während Berlin bereits seit 2018 für Neubauten mit der Vorgabe der Regenwasserbewirtschaftung auf jedem Grundstück selbst bundesweit Maßstäbe setzt, soll nun auch der schwammstadtgerechte Umbau des Berliner Bestands forciert werden – beispielgebend auf landeseigenen Arealen und grundstücksübergreifend. Dafür haben sich die in Berlin für Entwicklung, Bau und Betrieb urbaner Freiräume und Infrastrukturen zuständige Grün Berlin GmbH, die für mehr als 5.000 landeseigene Immobilien verantwortliche BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe als Bewirtschafter des Berliner Wasserkreislaufes zusammengeschlossen. Blaue (für Wasser) und grüne (für bewachsene Flächen) Infrastruktur ermöglicht Wasserspeicherung und Grundwasserneubildung, stärkt die Artenvielfalt, mildert die Folgen von Klimaextremen und macht insbesondere Städte lebenswerter. Sie steht im Gegensatz zur rein technisch bestimmten grauen Infrastruktur. Dabei schützen blau-grüne Infrastrukturen nicht nur Mensch und Natur, sondern sind auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich. Einerseits geht es um die Minimierung der enormen Kosten, die durch den Klimawandel entstehen. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung gilt es zudem, die Ressource Regenwasser effizient zu nutzen. Erste gemeinsame Vorhaben sollen etwa die Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke, das Rathaus- und Marx-Engels-Forum mit dem Roten Rathaus, das Kulturforum mit der Philharmonie und der Park am Gleisdreieck mit dem Technikmuseum sein, bei denen schwammstadtgerechte und grundstücksübergreifende Elemente eine wesentliche Rolle einnehmen werden. „Klimaanpassungsmaßnahmen sind Daseinsvorsorge“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Eine Vorbildrolle des öffentlichen Sektors ist hier essenziell. Die beteiligten Partner in der blau-grünen Allianz legen dafür das Fundament.“ „Unsere DNA ist grün-blau. Für uns ist die Klimaresilienz integraler Teil bei der Planung und Realisierung öffentlicher Freiräume in der wachsenden Stadt“, ergänzt Grün Berlin-Geschäftsführer Christoph Schmidt .„Gemeinsam werden wir schneller und effizienter ins Bauen kommen – für mehr Lebensqualität, soziale Integration, ökologische Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ „Die nachhaltige bauliche Entwicklung und Bewirtschaftung der Berliner Landesimmobilien liegt im Fokus unserer Arbeit, bei der wir unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Speicherung von Regenwasser und die Begrünung von Gebäuden fördern“, sagt BIM-Geschäftsführer Dr. Matthias Hardinghaus , der auf erfolgreich gestartete Pilotprojekte wie in Wilmersdorf verweist, wo das Regenwasser des Gebäudes in der Württembergischen Straße 6 für die Bewässerung des benachbarten Preußenparks genutzt werden soll. „Jeder Tropfen des Regenwassers, der nicht über die Kanalisation und dann über unsere Flüsse abfließt, ist mehrfach nützlich“, sagt Wasserbetriebe-Vorstand Frank Bruckmann . „Denn er nutzt unserem Stadtgrün, dem Grundwasser und vermeidet an anderen Stellen Investitionen in Infrastruktur.“ Zudem, so Bruckmann, sei es vielversprechend, dass die Partner einen gemeinsamen Anteil zum Schwammstadt-Umbau beitragen können. Die landeseigenen Unternehmen Grün Berlin, BIM Berliner Immobilienmanagement und Berliner Wasserbetriebe verfolgen im Hinblick auf die Klimaanpassung sich ergänzende Ziele. Mit dem Zusammenschluss zur Blau-grünen Allianz schaffen die drei landeseigenen Unternehmen im Schulterschluss mit der Verwaltung neben der noch effizienteren und effektiveren Umsetzung von Schwammstadt-Projekten auch die Voraussetzung für die Erhöhung der Anzahl von blau-grünen Infrastrukturprojekten insgesamt. Grün Berlin ist als landeseigenes Unternehmen zuverlässiger Partner der Verwaltung und der Bezirke für eine wirtschaftlich zukunftsgerichtete, soziale und klimaangepasste Stadtentwicklung. Grün Berlin entwickelt, baut und betreibt sichere und nachhaltige Infrastrukturen, urbane Freiräume, öffentliche Bauten und innovative Mobilitäts- und Verkehrslösungen. Mehr Informationen auf gruen-berlin.de . Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ist Berlins Immobiliendienstleisterin und für die Bewertung, Sanierung, Bewirtschaftung und Optimierung von über 5.000 landeseigenen Immobilien zuständig. Durch Entsiegelung, Dachbegrünung oder Wasserspeicherung setzt die BIM bei ihren Sanierungen konsequent Maßnahmen im Sinne der Schwammstadt um. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre 4.751 Beschäftigten versorgen 3,8 Mio. Menschen mit bestem Trinkwasser und reinigen das Abwasser von 4,7 Mio. Einwohnern der Metropolenregion. Auch fast 18.800 Kilometer lange Rohr- und Kanalnetze beschreiben Deutschlands größtes integriertes Wasserver- und Entsorgungsunternehmen. Mit innovativen Technologien schützen die Wasserbetriebe den Wasserkreislauf und versorgen Berlin aus eigenen Grundwasserressourcen. Investitionen i. H. v. mehr als 400 Mio. €/a sichern diese Leistung. Kontakt Grün Berlin Grün Berlin GmbH Pressestelle Tel.: 030 700 906 186 E-Mail: pressestelle@gruen-berlin.de Kontakt BIM BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Pressestelle Tel.: 030 – 90166 1113 E-Mail: presse@bim-berlin.de Kontakt Berliner Wasserbetriebe Pressestelle Tel.: 030 – 8644 6864 E-Mail: presse@bwb.de
Wenn Wohnungen, Schulen oder Straßen gebaut werden, geht das fast immer zulasten der Natur. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, diese Schäden auszugleichen. Im dicht bebauten Berlin ist das oft schwer möglich – insbesondere direkt vor Ort. Abhilfe schafft die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK): Sie ermöglicht es, solche Kompensationen zu bündeln und die geforderte Wiedergutmachung an der Natur dort zu leisten, wo sie sich sinnvoll umsetzen lässt, am nötigsten ist und möglichst viele positive Auswirkungen hat auf Mensch und Natur. Die GAK identifiziert dafür geeignete Räume im Stadtgebiet. Geeignete Kompensationsflächen identifizieren und sichern Ausgleichsmaßnahmen umsetzen mit größtmöglichen Effekten auf Naturhaushalt und Lebensqualität Kompensationen für mehrere kleine Bauvorhaben bündeln für insgesamt größere Wirksamkeit Die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) dient dazu, naturschutzrechtliche Kompensationen, die nicht am Eingriffsort umsetzbar sind, in passende Räume zu lenken. Um diese zu finden, stützt sich die GAK auf die vier anderen Programmpläne des Landschaftsprogramm (LaPro): In welchem Viertel gibt es zu wenig Grünflächen? Wo sollten Biotope vernetzt werden? Welche Maßnahmen könnten Boden, Wasser, Luft und Klima besser schützen? Wo gibt es Lücken im Netz der Grünen Hauptwege? Daraus ergeben sich exakte Herleitungskriterien. Aufbauend auf solchen Analysen benennt die GAK sogenannte Ausgleichssuchräume, also Orte, die sich für Kompensationen anbieten und an denen möglichst viele Ziele des LaPro auf einmal erreicht werden können: Mensch und Natur sollen gleichermaßen profitieren. Drei Ausgleichssuchräume sind gesamtstädtisch von besonderer Bedeutung. Hier sollen Kompensationen vorrangig stattfinden: in der dicht bebauten Innenstadt im Berliner Freiraumsystem in den vier Naherholungsgebieten Berliner Barnim, Müggelspree, Grunewald und Tegeler/Spandauer Forst Besonders attraktiv für eine Kompensation sind Flächen mit hohem Aufwertungspotenzial wie Brachflächen, ehemalige Rieselfelder oder einst landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen. Sie lassen sich in Orte (zurück-)verwandeln, wo Gewässer wieder frei fließen, Arten Lebensräume und Menschen Erholung finden. Da die Zahl großer Freiflächen beschränkt ist, ermöglicht die GAK auch Maßnahmen, die sich kleinräumig umsetzen lassen. Dazu zählen etwa begrünte Dächer, renaturierte Ufern oder Blühwiesen, die Bestäubern Nahrung geben. Um die GAK noch flexibler zu gestalten, hat Berlin für stadtpolitisch bedeutsame Bauvorhaben ein sogenanntes Ökokonto eingerichtet. Das Instrument erlaubt es, eine naturschutzfachlich gebotene Kompensation im Voraus zu leisten. Konkret: Noch vor dem ersten Spatenstich wird eine geeignete Fläche ökologisch aufgewertet, indem etwa Biotope angelegt werden. Dadurch wird ein Öko-Plus erwirtschaftet. Wenn später an einem anderen Ort die Bagger rollen, entsteht ein Öko-Minus, das mit dem Plus verrechnet wird. Das Ökokonto soll insbesondere den dringend benötigten Wohnungsneubau beschleunigen. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) im Geoportal Berlin Bild: Dagmar Schwelle Herleitungskriterien der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption Welche Flächen eignen sich am besten für eine Kompensation im Sinne der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption? Orientierung bieten die Herleitungskriterien. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto Ausgleich schaffen bevor überhaupt gebaut wurde? Diese Möglichkeit bietet ein bauleitplanerisches Ökokonto. Weitere Informationen
Städte wie Berlin erzeugen überregionale, teils sogar global wirksame Stoffströme und nutzen Ressourcen aus aller Welt – ihre Umweltwirkungen reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Immer mehr Unternehmen setzten sich damit auseinander. Neben Ressourceneffizienz und Klimaschutz ist auch die Förderung biologischer Vielfalt Teil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Bei Investitionen können Unternehmen auf Umweltstandards achten, ihre Aktivitäten in Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten reflektieren und so ihrer Verantwortung gerecht werden. Nicht zuletzt verfügen einige Unternehmen über große Flächen – und damit über ein erhebliches Potenzial: Wie man diese Flächen gestaltet und pflegt, wirkt sich unmittelbar auf die biologische Vielfalt der Stadt aus. Auch bei durch Baumaßnahmen bedingten Eingriffen in Natur und Landschaft können sie auf hohe Standards achten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – Vorgängerin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – hat gemeinsam mit der IHK Berlin einen Leitfaden erarbeitet. Er zeigt, was Unternehmen tun können, um Biodiversität zu fördern: Auf dem Firmengelände mit gebietseigenem Saatgut Blühstreifen und artenreiche Wiesen anzulegen, ist ein möglicher Baustein. Für Trockenmauern, Miniwildnisse, neue Hecken und Bäume zu sorgen oder Dächer und Fassaden zu begrünen, sind andere. Besonders gelungene Beispiele zeichnet die IHK Berlin seit 2016 in einem Wettbewerb aus: Sie kürt Berlins beste Firmengärten. Die Schaffung eines schönen Arbeitsumfeldes und die Förderung der Biodiversität gehen Hand in Hand. Biologische Vielfalt / Business in Berlin Supports Biodiversity. Vorschläge zum Handeln – ein Leitfaden Die Berliner Wasserbetriebe haben in der Stadt mehr als 270 Grundstücke. Um dieses große Flächenreservoir kümmert sich ein Team eigener Fachleute. Sie betreuen naturschutzfachlich bedeutsame Flächen, wie z.B. die Wasserwerke mit zahlreichen gesetzlich geschützten Biotopen sowie seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Doch auch kleinere Einrichtungen der technischen Infrastruktur werden teilweise so gestaltet, dass ein Mehrwert für die biologische Vielfalt entsteht. Ein Beispiel ist die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (kurz: OWA) Tegel. Um das Gebäude und auf seinem Dach wurden Wiesen mit gebietseigenen Pflanzen angelegt. Auch eine kleine Sanddüne mit typischer Trockenrasenvegetation ist entstanden. Das Bundesamt für Naturschutz hat das Vorhaben im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert; Heinz-Sielmann-Stiftung, Bodensee-Stiftung und Global Nature Fund haben es umgesetzt, und die Koordinierungsstelle Florenschutz und das Projekt Urbanität und Vielfalt haben es unterstützt. Die Malzfabrik in Berlin-Schöneberg zeigt, wie vielfältig sich Unternehmen engagieren können. Das Industriedenkmal wird seit Jahren revitalisiert. Leitgedanke dabei ist eine umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung. So wurden auf dem heute naturnah gestalteten Gelände zwei große Teiche angelegt, um Regenwasser zu versickern. Sie sind zugleich Lebensraum vieler Insekten und Amphibien. Auch die Firmen, die sich angesiedelt haben, folgen dem Leitgedanken. Eine der bekannteren sind die ECF Farmsystems. Sie koppeln in ihrer ECF Farm Berlin die Produktion von Fisch und Basilikum nach dem Kreislaufprinzip „Fisch düngt Pflanze“. Malzfabrik Berlin-Schöneberg IHK Berlin über biologische Vielfalt in Unternehmen
Dach- und Fassadenbegrünungen müssen gepflegt werden, um ihre positiven Effekte langfristig zu erhalten und Schäden vorzubeugen. Die Pflege stellt sicher, dass die Begrünung ihre vielfältigen Funktionen auch langfristig erfüllt. Außerdem verhindert regelmäßige Pflege das Verkahlen der Pflanzen, sorgt für eine dichte und optisch ansprechende Bepflanzung und schützt die Bausubstanz vor Schäden. Unterhaltungspflege für Dachbegrünungen Unterhaltungspflege für Fassadenbegrünungen Ein begrüntes Dach kann einschließlich Abdichtung bei regelmäßiger Instandhaltung und Wartung etwa 40 bis 60 Jahre halten. Die bei Extensivbegrünungen ein- bis zweimal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind … Kontrolle der Dachrandbereiche und Dachdurchdringungen auf Hinterwurzelungen durch Pflanzen Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen Freihalten von Rand- und Sicherheitsstreifen Entfernen von unerwünschtem Fremdbewuchs Mähen der Vegetation und Abtragen des Mähguts im Bedarfsfall Düngen, Richtwert: 5 g N/m² pro Jahr mit Langzeitdünger Bewässerung (nur bei extremer Trockenheit notwendig, in Abwägung von ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten) Bei Solar-Gründächern sind zwei bis drei Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Eine Entfernung hohen Bewuchses vor und unter den Solarmodulen sowie im nahen Umfeld Bei Biodiversitätsdächern sind zwei Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Kontrolle, Reinigung und gegebenenfalls Austausch von Nisthilfen Bei Retentionsgründächern sind zwei bis zehn Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Im Bedarfsfall eine Absenkung von Wasseranstau Prüfung und gegebenenfalls Reinigung des Drosselablaufs Bei Intensivbegrünungen ist vier bis zehn Mal pro Jahr zu pflegen. Zu den schon genannten Maßnahmen kommen noch bei Bedarf dazu … Überprüfen der Bewässerungseinrichtungen inklusive Winterschutzmaßnahmen Rückschnitt Rasenpflege (Mähen, Vertikutieren, Aerifizieren) Die Wartung der technischen Einrichtungen auf Dachbegrünungen ist ebenso wichtig wie die Pflege der Vegetation. Kontrolliert werden sollten stets auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens zweimal im Jahr: Einrichtungen für die Entwässerung bezüglich Sauberkeit, dazu zählen: Kontrollschächte, Dachabläufe, Entwässerungsrinnen Standfestigkeit von aufgebauten Technikelementen (z. B. Blitzschutzanlagen, Photovoltaikanlagen) Schubsicherungen (bei Schrägdächern) Dachabdichtung durch Sichtung (z. B. an Dachrändern, an Durchdringungen etc.) Kiesstreifen und Plattenbeläge, die möglichst frei von Bewuchs sein sollten Zur Unterstützung bei der Pflege und Wartung von extensiven Dachbegrünungen wurde vom Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) eine Dachbegrünungspflege-App entwickelt. Die Web-App kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: pflege-dachbegruenung.de Die Web-App funktioniert nach Anmeldung mit der eigenen E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem Tablet oder dem Computer. Fassadenbegrünungen können ebenso lang bestehen wie das Gebäude. Voraussetzung ist jedoch eine regelmäßige Pflege und Bewässerung für eine langanhaltend gute Qualität und aus Gründen des Brandschutzes. Die bei bodengebundenen Begrünungen ein- bis zweimal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind… Rückschnitt, gegebenenfalls Einflechten in Kletterhilfen vom Bewuchs freihalten: Fenster, Fensterläden, Dächer, Fallrohre, Blitzableiter, Markisen und Luftaustrittsöffnungen Entfernen von abgestorbenen Pflanzenteilen Kontrolle und ggf. erforderliche Ergänzung der Anbindung gegebenenfalls Düngen und Wässern Ersetzen von ausgefallen Pflanzen Zu den bei wandgebundenen Begrünungen fünf- bis zehnmal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen kommen hinzu… Inspektion und Wartung der Pflanzgefäße Nährstoffversorgung Im privaten Bereich können Fassadenbegrünungen unter Beachtung der Absturzsicherung und praktischer Erfahrung bis zu einer maximalen Höhe von 4 m in selbstständiger Pflege betreut werden. Alles, was darüber hinaus geht, sollte von Fachbetrieben instandgehalten werden. Bei einer Höhe über 4 Metern sind Begrünungen oft nur von einem Hubsteiger aus erreichbar. Hierfür sind ausreichend Aufstellfläche, Schutz gegen herabfallende Teile und gegebenenfalls Absperrungen von öffentlichem Straßenraum nötig. Die Wartung der technischen Einrichtungen von Vertikalbegrünungen ist ebenso wichtig wie die Pflege der Vegetation. Kontrolliert werden sollten stets auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens zweimal im Jahr: Eine gegebenenfalls vorhandene Bewässerungsanlage oder Zisterne inklusive Technik, einschließlich Winterfestigkeit Eine gegebenenfalls vorhandene Konstruktion für den Halt der Pflanzen; Kontrolle der konstruktiven Bauteile, insbesondere der Verankerung Eine gegebenenfalls vorhandenen Fernwartung Eine gegebenenfalls vorhandene Entwässerungseinrichtung Alle Einrichtungen sind regelmäßig von Fachkundigen zu prüfen und zu reinigen. Die Prüfung erfolgt durch Sichtkontrolle und durch Funktionstests. Die Intervalle für die Prüfung und/oder den Austausch der einzelnen technischen Komponenten werden durch die Vorgaben der Hersteller oder durch die besondere Beanspruchung definiert. Alle Reinigungsmittel, die mit den Pflanzen oder dem Gießwasser in Kontakt kommen, müssen schonend und pflanzenverträglich sein. Inspektionen können vom Betreiber vorgenommen, Wartungen, Instandhaltungen und Austausch dürfen nur von Fachkundigen durchgeführt werden. Nach dem Anlegen einer Begrünung auf Dach oder Fassade gibt es verschiedene Phasen: die Fertigstellung, die Entwicklung und die Pflege im Laufe der Zeit. Die Wartung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen (z.B. Be- und Entwässerungsanlagen) und die Kontrolle der konstruktiven Bauteile gehört zu allen diesen Phasen regelmäßig dazu. Normalerweise sind die Pflegegänge nach der Fertigstellung und die Entwicklungspflege im Angebot der Firma enthalten, die die Begrünung gemacht hat. Diese Pflege soll sicherstellen, dass die Pflanzen gut wachsen und sich entwickeln. Fachleute sprechen im zeitlichen Ablauf von der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege . Nach etwa 12 Monaten Fertigstellungspflege, wenn die Pflanzen gut angewachsen sind, kann die Begrünung abgenommen werden. Das bedeutet, dass alles in Ordnung ist. Die Entwicklungspflege beginnt nach der Abnahme. Sie hilft den Pflanzen, noch besser zu wachsen. Dabei werden unerwünschte Pflanzen entfernt, ausgefallene Pflanzen nachgepflanzt, Öffnungen und Einbauten freigehalten und die Pflanzen richtig geschnitten. Wenn die Pflanzen das gewünschte Ziel erreicht haben, wird die Entwicklungspflege meistens nach zwei gegebenenfalls auch drei Jahren zur Unterhaltungspflege. Das bedeutet, dass die Begrünung dann regelmäßig gepflegt wird, damit sie ansprechend bleibt und ihre Funktionen dauerhaft erfüllt.
Um den Anteil der klimawirksamen Grünflächen in der Stadt zu steigern, hat die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Fördersätze für die Herstellung von Gründächern auf Bestandsgebäuden deutlich erhöht. Die neuen Fördersätze im landeseigenen Förderprogramm GründachPLUS gelten ab sofort für alle neuen Anträge. Private und gewerbliche Bauherren sowie Kommunen, die sich für grüne Dachprojekte entscheiden, erhalten somit eine bessere finanzielle Unterstützung für ihre Gründachprojekte. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Mit der Erhöhung der Fördersätze setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein in unserer Strategie für ein nachhaltigeres und klimafreundlicheres Berlin. Grüne Dächer tragen nicht nur zur Verbesserung der Luftqualität und der Artenvielfalt bei, sondern bieten auch zahlreiche Vorteile für die Wärmedämmung und die Regenwasserbewirtschaftung in städtischen Gebieten.“ Wir fördern die Herstellung von Gründächern mit bis zu 180 Euro je Quadratmeter (m²) und erhöhen den Aufschlag für die Realisierung von Biodiversitätsdächern auf 7,50 Euro/m² sowie für die Kombination Gründach – Solardach auf 40 Euro/m² für die zusätzlichen Kosten für den Mehraufwand. Damit wird nicht nur der Klimaschutz in der Stadt weiter gestärkt, sondern auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Die Unterstützung gilt für viele Projekte, von kleinen privaten Maßnahmen ab 100 m² begrünter Dachfläche bis hin zu großflächigen gewerblichen und kommunalen Bauvorhaben. Für die Begrünung von Fassaden werden wie im bisherigen Umfang weiterhin 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Die Antragstellung für die Förderung ist einfach und unbürokratisch. Interessierte können sich über die Homepage des IBB Business Teams informieren und ihre Anträge dort einreichen. Für fachliche Fragen rund um die Gebäudebegrünung steht das Team der Regenwasseragentur Berlin zur Verfügung, das Antragstellenden mit Rat und Tat zur Seite steht. Mit der Erhöhung der Fördersätze setzt Berlin erneut ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und die Verbesserung des urbanen Lebensraums. Grüne Dächer – und auch Fassaden – sind nicht nur ein effektiver Beitrag zur Reduzierung von sommerlicher Hitze, sondern auch ein attraktiver Bestandteil für eine moderne und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sorgt dafür, dass Berlin nachhaltiger wird und sich gut auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet. Das beinhaltet auch, Projekte zu fördern, die der Klimaanpassung dienen und die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner verbessern.
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