Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.
Die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (dRWB) ist ein zentraler Baustein der Klimafolgenanpassung. Berlin verfolgt in diesem Zusammenhang das Ziel "Schwammstadt" zu werden. Im Auftrag der Berliner Regenwasseragentur wurde durch das Büro gruppe F eine Methodik zur Erfassung von Potenzialen der dRWB auf Grundlage von öffentlich verfügbaren Daten entwickelt. Ziel ist es, Handlungsräume zu identifizieren, in denen Regenwasser lokal bewirtschaftet werden kann, anstatt es in die Kanalisation abzuleiten und somit die Abkopplung im Bestand voranzutreiben. Die Methodik und die daraus entstandenen Potenzialkarten können die Entwicklung von gesamtstädtischen Strategien zur Förderung von dRWB unterstützen und zur groben Ersteinschätzung von Versickerungs-, Abkopplungs- und Dachbegrünungspotenzialen dienen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: https://regenwasseragentur.berlin/abkopplungspotenzialkarten/ Versickerungspotenzial Das Potenzial zur Versickerung von Regenwasser ergibt sich aus den naturräumlichen Gegebenheiten und planungsrelevanten Rahmenbedingungen. Bewertet werden u. a. die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes, der Bemessungsgrundwasserstand (je nach Datenverfügbarkeit), das Vorhandensein eines Wasserschutzgebietes oder geschützter Biotope, die Hangneigung, der Denkmalschutz, der Abstand zu Gebäuden und die Verkehrsmenge bei Straßen. Altlasten(-verdachtsflächen) und Leitungen im Untergrund konnten nicht berücksichtigt werden, da die Daten nicht frei zugänglich sind. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen. Für eine praxistaugliche Anwendung wurden drei Szenarien mit unterschiedlich eingestellten Eignungskriterien entwickelt. Es wurden die Flächen-, Mulden- und Rigolenversickerung sowie das Mulden-Rigolen-Element betrachtet. Wenn diese Maßnahmen nicht möglich sind, kommt das Mulden-Rigolen-System mit gedrosselter Ableitung zum Einsatz. Abkopplungspotenzial Die Karte verdeutlicht, an welchen Orten in Berlin die stadt- und naturräumlichen Gegebenheiten potenziell geeignet sind, um Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung umzusetzen und welcher Anteil einer an die Regen-/Mischwasserkanalisation angeschlossenen Fläche potenziell abgekoppelt werden kann. Hierbei wird das Abkopplungspotenzial der Versickerungsmaßnahme dargestellt, die den höchsten Effekt erzielt. Es wurden fünf Versickerungsmaßnahmen betrachtet. Aufgrund von nicht frei verfügbaren Datengrundlagen erfolgte die Berechnung auf Ebene der ISU5 Block-/Blockteilflächen und der Straßenabschnitte; Flurstücksgrenzen wurden nicht berücksichtigt. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen. Es wurden z. B. keine Altlasten, Leitungen im Untergrund oder Flächennutzungen betrachtet. Für eine praxistaugliche Anwendung wurden drei Szenarien mit unterschiedlich eingestellten Eignungskriterien entwickelt. Sie basieren auf den gleichnamigen Versickerungspotenzialszenarien. Dachbegrünungspotenzial Besonders in dicht bebauten Stadtgebieten in denen Dachflächen einen beträchtlichen Anteil der Gesamtfläche einnehmen, können Gründächer einen wichtigen Baustein der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung darstellen. Die Ermittlung des Dachbegrünungspotenzials erfolgte im Wesentlichen über die Dachneigung. Die Einschätzung der Potenziale werden anhand einer Ampel-Systematik auf der Ebene von Dachteilflächen dargestellt. Flächen mit geringer Dachneigung und ohne Denkmalschutz wurden besser bewertet als denkmalgeschützte Flächen mit einer Dachneigung über 5°. Ausgeschlossen wurden Flächen mit vorhandener PV-/Solarthermie-Anlage und/oder Dachbegrünung sowie Kleinstflächen, da hier der Aufwand für die Umsetzung von Gründächern im Bestand als unrealistisch hoch eingeschätzt wird. Gründachpotenziale werden bei automatisierten Ermittlungsverfahren i.d.R. überschätzt. Wesentliche Aspekte, v.a. Informationen zur Gebäudestatik, sind nicht flächendeckend verfügbar und konnten auch bei der Gründachpotenzialkarte für Berlin nicht berücksichtigt werden. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."
Bild: sp4764 - Fotolia.com Daten und Fakten Daten zum Bestand an öffentlichen Grünflächen, Kleingärten, Friedhöfen und Stadtbäumen werden angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUVK Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Benutzung der Anlagen sowie Hinweise zu den einschlägigen Gesetzen und den Ansprechpartnern in den Behörden. Weitere Informationen Bild: Manuel Frauendorf Stadtgrün-Projekte Erfahren Sie mehr zu aktuellen und besonderen Projekten des Berliner Stadtgrüns – vom Tempelhofer Feld bis zu Berlins grünen Dächern. Weitere Informationen Bild: SenUVK Gärtnern in der Stadt Gärten in der Stadt – ein wesentlicher Teil des städtischen Grünflächensystems. Informationen zur Kleingartenentwicklung und über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Kinderspielplätze Hier finden Sie Informationen zu öffentlichen und privaten Spielplätzen in Berlin sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den bezirklichen Gartenämtern. Weitere Informationen Bild: spuno - Fotolia.com Stadtbäume Bäume in der Stadt haben viele positive Wirkungen. Ihr Erhalt ist wichtig. Informationen zu Schutz und Pflege werden angeboten. Über die Spendenkampagne können mehr Straßenbäume gepflanzt werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Gebäudegrün Grüne Dächer und Fassaden bieten zahlreiche Vorteile für Umwelt und Gebäude. Sie verbessern das Stadtklima, speichern Regenwasser, filtern Schadstoffe und bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Zudem wirken sie isolierend, was zu Energieeinsparungen und einem angenehmen Raumklima führt. Mit dem GründachPLUS Programm fördern wir die Begrünung von Dächern und Fassaden auf Bestandsgebäuden. Informieren Sie sich auf unserer Seite über Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Friedhöfe und Begräbnisstätten Die Friedhöfe sind ein bedeutendes Potenzial des Stadtgrüns und der Kulturgeschichte Berlins. Informationen über die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einschließlich der drei sowjetischen Ehrenmale ergänzen diesen Themenkomplex. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Planen und Bauen Der Landschaftsbau bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umfasst das Spektrum von Freiflächen an Gebäuden, Grün an Straßen und Plätzen sowie von besonderen Bauvorhaben. Weitere Informationen Bild: SenUVK Pflegen und Unterhalten des Berliner Stadtgrüns Rund 12 % der Berliner Stadtgebietsfläche sind öffentliche Grünflächen. Die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen sowie der weit über 430.000 Straßenbäume sind eine anspruchsvolle und sehr vielgestaltige Aufgabe. Weitere Informationen Bild: SenUVK Grünflächeninformationssystem (GRIS) Das GRIS ist ein DV-Fachverfahren der 12 Gartenämter und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Es umfasst die fünf Module: "Fachdatenbank", "Geo-Informationssystem (GIS)", "Bestandsstatistiken", "Internetauskunft" und digitale "Bilddatenbank". Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin Der seit 1965 verliehene Lenné-Preis ist ein Ideenwettbewerb zur Landschaftsentwicklung und Freiraumplanung. Er richtet sich an junge Landschaftsarchitekten, Planer, Wissenschaftler, Architekten und Künstler. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Geschichte des Berliner Stadtgrüns Zur Geschichte Berlins gehört auch die städtische Grünentwicklung. Diese wird in sechs Kapiteln, beginnend mit den kurfürstlichen und königlichen Garten- und Alleeplanungen im Zentrum der Stadt bis heute beschrieben. Weitere Informationen Wässern von Stadtbäumen Richtiges Gießen ist einfach, dennoch sollten einige Hinweise beachtet werden. Weitere Informationen Stadtbäume für Berlin Spenden Sie für Straßenbäume. Jeder Euro zählt. Weitere Informationen Kleingartenentwicklungsplan Berlin 2030 Der Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der knapp 880 Kleingartenanlagen Berlins. Weitere Informationen GründachPLUS Das Land Berlin bietet zur Förderung der Gebäudebegrünung von Bestandsgebäuden das Berliner Programm „GründachPLUS“ an. Weitere Informationen Immer aktuell Kein Müll im Park Weitere Informationen Plattform Produktives Stadtgrün Die Plattform informiert über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Das Touristische Informationssystem besteht aus zwei Komponenten: Den saphirblauen Wegweisern und den Informationsstelen. Start der Pilotphase: Neue Informationsstelen bieten bessere Orientierung für Tourist*innen und Berliner*innen Weitere Informationen: Grün Berlin Rechtsvorschriften zum Stadtgrün Urban Green Space – Information in English Karten online Grünanlagen-, Spielplatz-, Friedhofs- und Kleingartenbestand Radfahren, Grillen, Hundefreilauf Benutzung von Grünanlagen – Regeln und Angebote Berliner Kulturlandschaften Ein Projekt des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla). Machen Sie sich auf den Weg durch die Stadt, um das grüne Berlin zu erleben…
Die zunehmende bauliche Verdichtung und der fortschreitende Klimawandel stellen Berlin vor besondere Herausforderungen. Vitale Dach- und Fassadenbegrünungen sind dabei ein Baustein, um das Leben in der Stadt angenehmer zu machen. Biodiversität, Luftqualität und Mikroklima werden verbessert, belastende Temperaturschwankungen besser ausgeglichen und zudem schenken Dachgärten den Stadtbewohnerinnen und -bewohnern als grüne Oasen einen erholsamen Ort im Alltag. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz unseres Klimas und schaffen gleichzeitig ein angenehmeres und verbessertes Stadtklima. Sie bringen zahlreiche positive Effekte für Umwelt, Klima und Lebensqualität mit sich. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick: 1. Verbesserung des Stadtklimas Grüne Flächen auf Dächern und Fassaden tragen dazu bei, die Temperaturen der Stadt zu senken. Sie wirken wie natürliche Klimaanlagen, reduzieren den sogenannten “Wärmeinseleffekt” und sorgen für angenehmere Temperaturen, besonders in heißen Sommermonaten. 2. Schutz für die Umwelt Durch die Begrünung werden Schadstoffe gefiltert und die Luftqualität verbessert. Zudem fördern grüne Dächer die Biodiversität, indem sie Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere bieten. 3. Energieeinsparung und Kostenersparnis Grüne Dächer isolieren Gebäude besser, was im Sommer für kühlere und im Winter für wärmere Räume sorgt. Das führt zu geringeren Heiz- und Kühlkosten und schont den Geldbeutel. 4. Beitrag zum Wassermanagement Grüne Fassaden und Dächer können Regenwasser aufnehmen und speichern, wodurch die Kanalisation entlastet wird und Überschwemmungen reduziert werden. 5. Ästhetik und Wohlbefinden Grüne Flächen schaffen eine angenehme Atmosphäre und verbessern das Stadtbild. Sie fördern nachweislich das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner und laden zum Verweilen ein. 6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Der Einsatz von begrünten Flächen ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz von Stadtgrün und Bebauung bilden begrünte Dach- und Fassadenflächen eine „zweite grüne Ebene in der Stadt“. Diese bietet die Chance, die negativen Folgen der wachsenden Stadt und des Klimawandels zumindest teilweise zu kompensieren und das Stadtklima erträglicher zu machen. Fassadenbegrünungen sind in ihrer Fähigkeit, vertikale Flächen zu begrünen und nur geringe Bodenflächen in Anspruch zu nehmen, eine besonders zweckmäßige Ergänzung des städtischen Grüns. Dachbegrünungen bieten vielfältige gestalterische Lösungen und gehen mit positiven ökologischen und energierelevanten Effekten einher. Mit dem Förderprogramm GründachPLUS unterstützt das Land Berlin Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Verfügungsberechtigte finanziell bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Genügend Potenzial ist vorhanden: Viele ungenutzte Dachflächen im Bestand eignen sich zur Dachbegrünung. Die innere Stadt, Südwestfassaden, Innenhöfe oder fensterlose Fassaden und eng bebaute Quartiere mit wenig Platz für Bäume eignen sich besonders zur Qualifizierung mit Fassadengrün. Einen Eindruck von den vielfältigen Begrünungsmaßnahmen an und auf Gebäuden bekommen Sie hier: Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, verfügungsberechtigt oder handeln im Namen einer Interessengruppe oder eines Vereins und möchten Ihr Dach oder Ihre Fassade begrünen? Das GründachPLUS Programm unterstützt Sie finanziell bei der Begrünung Ihres Bestandsgebäudes. Der räumliche Geltungsbereich konzentriert sich auf hochverdichtete Stadtquartiere, in denen die Wirkungen und die Funktionen von Dach- und Fassadenbegrünung dringend benötigt werden. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten inklusive Fertigstellungspflege. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Ihr Zuschuss für eine Dachbegrünung richtet sich nach der Höhe der Vegetationstragschicht: Für einen mindestens 10 cm starken Substrataufbau erhalten Sie bis zu 95 €/m². Ihre Förderung kann auf bis zu maximal 180 €/m² steigen, wenn die Schicht 26 cm oder mehr beträgt. Für die Umsetzung eines Biodiversitätsgründachs erhalten Sie zusätzlich 7,50 €/m² Förderung, um die Artenvielfalt auf Ihrem Dach zu unterstützen. Wenn auf dem Dach eine Solaranlage installiert wird und diese höchstens die Hälfte der Vegetationsfläche ausmacht, können bis zu 40 €/m² für die entstehenden Mehrkosten bei der Herstellung des Gründachs anerkannt werden. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme pro Gebäude. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünungen in Kombination mit einer Bewässerung durch Dachregenwasser beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. Die IBB Business Team GmbH (IBT) ist mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß dieser Richtlinie beauftragt. Alle Informationen sind hier zu finden: GründachPLUS Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt in Papierform, in zwei Schritten: Im ersten Schritt reichen Sie einen Vorantrag ein. Daraufhin können Sie anfallende Planungskosten auslösen. Im zweiten Schritt übermitteln Sie den Hauptantrag mit allen Unterlagen zum Vorhaben. Nach Prüfung Ihrer eingereichten Rechnungen und Zahlungsbelege überweist Ihnen die IBT Ihre gewährten Zuschüsse. Die Berliner Regenwasseragentur bietet mit Unterstützung des Landes Berlin kostenfreie Beratung an und hält weiterführende Informationen zu Planung, Bau und Betrieb von Dach– und Fassadenbegrünungen sowie eine Anbietersuche bereit. Auf der Seite des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. finden Sie verschiedene Hinweise und Hilfestellungen für die Planung und Durchführung einer Dach- oder Fassadenbegrünung: Dachbegrünung – Planungshinweise Fassadenbegrünung – Planungshinweise Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt zu allen Formen der Gebäudebegrünung inklusive Sonderformen wie zum Beispiel Biodiversitätsdächer und Retentionsdächer Maßnahmensteckbriefe mit den wichtigsten Informationen bereit. Planen Sie die Kombination einer Gebäudebegrünung mit einer PV-Anlage, erhalten Sie zudem eine Förderung der Mehrkosten einer Gründach-PV-Anlage oder einer Fassaden-PV-Anlage gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage aus dem Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Bild: BuGG Herfort Tipps zu Pflege und Wartung Das Dach und/oder die Fassade ist begrünt – und nun? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Pflege und Unterhaltung. Weitere Informationen
Der hohe Grünanteil in Berlins Stadtbild wird überwiegend durch urbane Lebensräume geprägt. Besonders historische Parkanlagen und alte Friedhöfe haben eine herausgehobene Bedeutung als Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Aber auch Klein- und Gemeinschaftsgärten, begrünte Dächer und Höfe sowie Gebäudefassaden haben vielfältige Lebensraumfunktionen. In oft überraschender Fülle kann sich biologische Vielfalt hier entfalten, abhängig davon, wie die Flächen gestaltet, gepflegt und genutzt werden. Das Themenfeld zielt daher auf die Erweiterung von Spielräumen für die Naturentwicklung in diesen Bereichen ab. Neben dem Schutz wildlebender Tiere in ihren ursprünglichen Refugien, soll die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant werden. Dadurch steigt auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Bild: Christian Grabowski Handbuch Gute Pflege Wie groß die biologische Vielfalt auf einer Fläche ist, hängt davon ab, wie man sie pflegt. Das Handbuch Gute Pflege etabliert Standards dafür, die zu mehr Biodiversität führen und die genetische wie strukturelle Vielfalt fördern. Handbuch Gute Pflege Weitere Informationen Bild: Grün Berlin / Frank Sperling Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände „Bahnbrechende Natur“ verspricht das Schöneberger Südgelände. Unter diesem Titel vermittelt eine inklusive Ausstellung Aspekte der Biodiversität. Sie eröffnet individuelle Zugänge zur Natur – über viele Sinne und auf unterschiedlichsten Wegen. Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: bgmr mit Studio AAD für Tegel Projekt GmbH Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Im neuen Schumacher Quartier entsteht Wohn- und Lebensraum für 10.000 Menschen – und für ungezählte Tiere. Nach dem Ansatz ‚Animal-Aided Design‘ wurden für die Planung des Quartiers am einstigen Flughafen Tegel 14 Zielarten festgelegt und ihre Bedürfnisse miteingeplant. Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Gebäude bieten Bruthöhlen Gebäude bieten nicht nur Menschen ein Zuhause. Viele Tierarten brauchen sie ebenfalls – als Ort der Ruhe und um Junge aufzuziehen. Deshalb gilt es, Spalten und Nischen an Altbauten zu erhalten. Wo neu gebaut wird, sollten von Anfang an auch Quartiere für Tiere entstehen. Gebäude bieten Bruthöhlen Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Park am Gleisdreieck Einst eine Bahnbrache, heute ein Ort, der einzigartige Stadtnatur sichert: Der Park am Gleisdreieck ist ein grüner und wilder Lieblingsort vieler Berlinerinnen und Berliner im Herzen der Stadt. Park am Gleisdreieck Weitere Informationen Bild: Dr. Tim Peschel Tegeler Stadtheide und Flughafensee Die Tegeler Stadtheide auf dem früheren Flughafen Tegel und der benachbarte Flughafensee sind Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Den Landschaftskomplex weiterzuentwickeln eröffnet viele Chancen zur Förderung der biologischen Vielfalt. Tegeler Stadtheide und Flughafensee Weitere Informationen Bild: Uta Zetek Gemeinschaftsgärten in Berlin Viele Berlinerinnen und Berliner gärtnern gemeinschaftlich. Sie schaffen grüne Orte der Begegnung, kultivieren alte Nutzpflanzen und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der Senat hilft ihnen, ihre Aktivitäten zu vernetzen. Gemeinschaftsgärten in Berlin Weitere Informationen Bild: Deutsche Wildtier Stiftung / Stella Weweler Bestäuber im Fokus Insekten, die bestäuben, gilt in Berlin ein besonderes Augenmerk. Damit sie mehr Nahrung und Nistplätze finden, unterstützt Berlin die Anlage blühender Flächen und viele weitere Vorhaben. Bestäuber im Fokus Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Engagement für Falter, Käfer und Co Die Insektenwelt ist schillernd und vielfältig. Für die Nahrungsketten der Natur und die Bestäubung von Nutzpflanzen sind die Sechsbeiner unverzichtbar. Deshalb gilt es, den Artenschwund und das Wegbrechen ganzer Insektengemeinschaften aufzuhalten. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen. Engagement für Falter, Käfer und Co Weitere Informationen Bild: gruppe F, Freiraum für alle gmbH Mehr Vielfalt im Stadtgrün Berlins Grünflächen machen mit 12% einen erheblichen Flächenanteil aus. Bei ihrer Pflege und Gestaltung rücken Senat und Bezirke deshalb die Biodiversität immer stärker in den Fokus. Mehr Vielfalt im Stadtgrün Weitere Informationen Bild: SenMVKU Berlins Straßen werden grüner An Straßen Bäume zu pflanzen und Grünsäume zu schaffen, macht Berlin grüner und vernetzt Lebensräume. Der Klimawandel verlangt es, diese Aktivitäten auszubauen – und Synergien mit dem Regenwassermanagement zu nutzen. Berlins Straßen werden grüner Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Friedhöfe sind Teil der urbanen Vielfalt. Ihre Struktur und Geschichte macht sie zum Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Weil sich unsere Bestattungskultur wandelt, ergeben sich heute Chancen, die Berlin vielerorts nutzt, um die biologische Vielfalt zu fördern. Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Weitere Informationen
Im Zuge des klimagerechten Haushaltens werden klimaschutzbezogene Daten zu ausgewählten öffentlichen Klimaschutzinvestitionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung systematisch erfasst und ausgewertet. Dies soll es erleichtern, finanzpolitische Entscheidungen gezielter an den Berliner Klimaschutzzielen auszurichten. Ein erstes Pilotprojekt wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 durchgeführt. Die gewonnenen Ansätze werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 weiterentwickelt und fortgeführt. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zu den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes bekannt. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben in öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Solarausbau, dem Stadtgrün, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Ausweisung von Fördermitteln. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und dadurch eine Erreichung der Berliner Klimaschutzziele sichergestellt wird. Einen Beitrag dazu soll das klimagerechte Haushalten leisten. Es handelt sich dabei um einen innovativen Governance-Ansatz, mit dem der Anspruch, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen, praktisch umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, Klimaschutz stärker in bestehende Strukturen und Prozesse – wie hier in der Haushaltsaufstellung – zu integrieren. Beim klimagerechten Haushalten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu einer Auswahl von klimaschutzrelevanten Ausgabenpositionen durchgeführt. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit den Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, veröffentlicht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in allen betrachteten Bereichen Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz in Ansatz gebracht wurden. Das gilt für Investitionen in den Neubau energieeffizienter öffentlicher Gebäude ebenso wie für Investitionen in die eergetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten auf CO 2 -freie Antriebe und den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 erhebliche Mittel für die Förderung von Investitionen verschiedenster privater oder öffentlicher Akteure in wichtige Klimaschutzmaßnahmen vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Die Ergebnisse sind den Berichten zum klimagerechten Haushalten zu entnehmen. Der Senat hatte beschlossen, die entwickelten Ansätze entlang der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 fortzusetzen. Dabei wurde erneut eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu Haushaltsanmeldungen in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt. Zu den technischen Fragen der Abfrage stehen weitere Informationen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Viele andere Städte weltweit führen bereits Klimabudgets. Darunter sind im Allgemeinen Verfahren zu verstehen, mit denen Erwägungen zum Klimaschutz in die Aufstellung öffentlicher Haushalte eingebracht werden. Die norwegische Hauptstadt Oslo nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Aber auch andere Städte wie London, New York City, Paris und Wien sind entsprechende Schritte gegangen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz steht mit diesen in einem fachlichen Austausch. Unter den Bundesländern nimmt Berlin bisher eine Vorreiterrolle ein. Pressemitteilung vom 10.10.2023: Senat legt Bericht zu Auswirkungen des Haushalts auf den Klimaschutz vor
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Bund | 147 |
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