Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
null Doppelausgabe Naturschutz-Info der LUBW: Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg berichtet in ihrer jetzt erschienenen Fachzeitschrift „Naturschutz-Info“ ausführlich über die ergriffenen Maßnahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt, das von der Landesregierung im Jahr 2017 gestartet wurde. Erreichtes wird aufgezeigt, Hintergründe werden erläutert. Fachjournalisten finden hier Themen, die im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm noch nicht in der tagesaktuellen Medienlandschaft beleuchtet wurden. Die umfangreiche Doppelausgabe steht kostenlos zum Herunterladen im Internetauftritt der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bereit. Doppelausgabe Naturschutzinfo 2019 Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt – Zwischenfazit - Regierungsbezirk Stuttgart: Vielfalt in der Agrarlandschaft - Regierungsbezirk Karlsruhe: Rohböden und Altgrasstreifen im Fokus - Regierungsbezirk Freiburg: Vielfalt in der Kulturlandschaft - Regierungsbezirk Tübingen: Moore und Magerstandorte im Fokus - Perlen putzen – Qualitätssicherung für unsere Naturschutzgebiete - Vielfalt im Landkreis Ravensburg: Modellprojekt zur Umsetzung des Biotopverbunds • Asiatische Hornisse, Ochsenfrosch und Co. – Über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten • Schön – aber gefährlich: Bekämpfung des Großblütigen Heusenkrauts • Flusskrebs gesucht! – Überlandausbreitung des Kalikokrebses am Oberrhein • Monitoring aquatischer Organismen mittels Umwelt-DNA • Biodiversität im Wandel – Rückgang der Bärlappgewächse in Baden-Württemberg • Grünes Besenmoos – Transplantationsmethode zur Etablierung neuer Populationen • Algen detailliert betrachtet • Wolfsmanagement in Baden-Württemberg • Der Erhaltungszustand europaweit geschützter Arten und Lebensräume in Baden-Württemberg • Mähwiesen-Monitoring – erster Erfassungsdurchgang von 2012 bis 2018 • Trockene europäische Heiden – Kartierung aus dem Jahr 2018 • LUBW-Bodendauerbeobachtung – PFC-Gehalte untersucht • Übertritt der PFC in die Nahrungskette • Verbundvorhaben StickstoffBW – Methodik zur Ermittlung der Belastungsgrenzen fortgeschrieben LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Nationalpark Schwarzwald – Arten- und Biotopschutz durch Prozessschutz und Management • Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Artenvielfalt in der Mitte der Gesellschaft • Biosphärengebiet Schwarzwald: Rettung der Gresger Ammele • LEV Landkreis Göppingen – große Vielfalt auf engstem Raum • LEV Alb-Donau-Kreis – Bücken bauen zwischen Mensch und Natur • Artenvielfalt der Wildbienen durch Landschaftspflege fördern • Landesweiter Biotopverbund – Modellgemeinde Albstadt beschließt Biotopverbundkonzept • Der Biotopverbund im Landschaftsrahmenplan der Region Mittlerer Oberrhein LANDSCHAFTSPLANUNG UND EINGRIFFSREGELUNG • Evaluation der Ökokonto-Verordnung abgeschlossen NATUR IM NETZ • ASP-Online 1.0 – neue NAIS-Fachanwendung AKTIV UND UNTERWEGS • Deutschlandweiter Fachkongress fordert verstärkten Meeresnatur- und Küstenschutz • Jahrestagung der Naturschutzbeauftragten 2018 • Landesnaturschutzpreis 2018: Vielfalt geht nur miteinander! • Aktiv für die Biologische Vielfalt – Tue Gutes und sprich darüber! • Umweltminister Untersteller setzt sich für FFH-Mähwiesen ein KURZ UND BÜNDIG • Erster Wildtierbericht des Landes veröffentlicht • Rote Liste der limnischen Rot- und Braunalgen für Baden-Württemberg neu erstellt • Grünland 100 Jahre alt! • Masterplan Stadtnatur • Die Neuorganisation der Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg MENSCHEN IM NATURSCHUTZ • Drei neue Referatsleiter bei Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg • Stephanie Rebsch – neue Geschäftsführerin der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg • Trauer um Dr. Karin Riedl • Dr. Svea Wiehe – neue Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit und Naturschutz in der LUBW NEUERSCHEINUNGEN BEILAGE Das aktuelle Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg liegt dieser Ausgabe bei und kann ebenfalls als PDF-Version im Webauftritt der LUBW heruntergeladen werden. Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Das Heft steht im Publikationsdienst der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder kann kostenpflichtig als Druckausgabe für 5 Euro (Einzelausgabe) bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bibliothek@lubw.bwl.de Beobachten. Bewerten. Beraten. Wir entwickeln Lösungen!: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der Nachhaltigkeit und des Klimawandels, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medien-übergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bei Bedarf initiiert die LUBW auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers
Inhaltsverzeichnis: VORWORT: Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen 7 --- I. Einführung, Auswertung und Schlussfolgerungen. Stefan Nehring, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Maike Isermann & Konstantin Etling: 1 EINLEITUNG UND FRAGESTELLUNG 9 --- 2 DATENGRUNDLAGEN 11 --- 3 ARTÜBERGREIFENDE AUSWERTUNGEN 13 --- 3.1 Taxonomisches Spektrum 13 --- 3.2 Ursprüngliches Areal 14 --- 3.3 Einführungsweise 15 --- 3.4 Einfuhrvektoren 15 --- 3.5 Erstnachweis 16 --- 3.6 Zeitspanne zwischen Ersteinbringung und Erstnachweis ("time lag") 18 --- 3.7 Status 19 --- 3.8 Lebensraum 20 --- 3.9 Aktuelle Verbreitung 20 --- 3.10 Aktueller Ausbreitungsverlauf 21 --- 3.11 Gefährdung der Biodiversität 22 --- 3.12 Förderung durch Klimawandel 23 --- 4 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 25 --- 5 LITERATUR 26 --- II. Handlungsrahmen und Handlungsempfehlungen. Stefan Nehring: --- 1 HANDLUNGSRAHMEN 29 --- 2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 30 --- 3 LITERATUR 33 --- III. Steckbriefe. Stefan Nehring, Daniel Lauterbach, Birgit Seitz, Ingo Kowarik, Moritz von der Lippe, Andreas Hussner, Beate Alberternst, Uwe Starfinger, Franz Essl, Stefan Nawrath & Maike Isermann: 1 AUSWAHL DER EINGESTUFTEN ARTEN 35 --- 2 DATENGRUNDLAGEN UND VORGANGSWEISE DER EINSTUFUNG 36 --- 3 LITERATUR 38 --- 4 STECKBRIEFE GEBIETSFREMDER GEFÄSSPFLANZEN 39 --- Acer negundo (Eschen-Ahorn) 42 --- Allanthus altissima (Götterbaum) 44 --- Allium paradoxum (Wunder-Lauch) 46 --- Ambrosia artemisiifolia (Beifußblättrige Ambrosie) 48 --- Amorpha fruticosa (Gewöhnlicher Bastardindigo) 50 --- Artemisia verlotiorum (Kamtschatka-Beifuß) 52 --- Asclepias syriaca (Gewöhnliche Seidenpflanze) 54 --- Azolla filiculoides (Großer Algenfarn) 56 --- Bidens frondosa (Schwarzfrüchtiger Zweizahn) 58 --- Buddleja davidii (Schmetterlingsstrauch) 60 --- Bunias orientalis (Orientalische Zackenschote) 62 --- CIaytonia perfoliata (Gewöhnliches Tellerkraut) 64 --- Cotoneaster dammeri (Teppich-Zwergmispel) 66 --- Cotoneaster divaricatus (Sparrige Zwergmispel) 68 --- Cotoneaster horizontalis (Fächer-Zwergmispel) 70 --- Crassula helmsii (Nadelkraut) 72 --- Cynodon dactylon (Gewöhnliches Hundszahngras) 74 --- Dianthus giganteus (Große Nelke) 76 --- Echinocystis lobata (Stachelgurke) 78 --- Echinops sphaerocephalus (Drüsen blättrige Kugeldistel) 80 --- Elaeagnus angustifolia (Schmalblättrige Ölweide) 82 --- Elodea canadensis (Kanadische Wasserpest) 84 --- Elodea nuttallii (Schmalblättrige Wasserpest) 86 --- Epiobium diiatum (Drüsiges Weidenröschen) 88 --- Fallopia bohemica (Bastard-Staudenknöterich) 90 --- Fallopia japonica (Japan-Staudenknöterich) 92 --- Fallopia sachalinensis (Sachalin-Staudenknöterich) 94 --- Fraxinus pennsylvanica (Pennsylvanische Esche) 96 --- Galeobdolon argentatum (Silber-Goldnessel) 98 --- Gleditsia triacanthos (Amerikanische Gleditschie) 100 --- Helianthus tuberosus (Topinambur) 102 --- Heracleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau) 104 --- Hydrocotyle ranunculoides (Großer Wassernabel) 106 --- Impatiens balfourii (Balfour-Spring kraut) 108 --- Impatiens edgeworthii(Buntes Springkraut) 110 --- Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut) 112 --- Impatiens parviflora (Kleines Springkraut) 114 --- Lagarosiphon major (Wechselblatt-Wasserpest) 116 --- Lonicera henryi (Henrys Geißblatt) 118 --- Lonicera tatarica (Tataren-Heckenkirsche) 120 --- Ludwigia grandiflora (Großblütiges Heusenkraut) 122 --- Ludwigia x kentiana (Kents Heusenkraut) 124 --- Lupinus polyphyllus (Vielblattrige Lupine) 126 --- Lycium barbarum (Gewöhnlicher Bocksdorn) 128 --- Lysichiton americanus (Gelbe Scheinkalla) 130 --- Mahonia aquifolium (Gewöhnliche Mahonie) 132 --- Miscanthus sacchariflorus (Großes Stielblütengras) 134 --- Miscanthus sinensis (Chinaschilf) 136 --- Myriophyllum aquaticum (Brasilianisches Tausendblatt) 138 --- Myriophyllum heterophyllum (Verschiedenblättriges Tausendblatt) 140 --- Paulow ia tomentosa (Chinesischer Blauglockenbaum) 142 --- Phedimus spurius (Kaukasus-Glanzfetthenne) 144 --- Phytolacca americana (Amerikanische Kermesbeere) 146 --- Pinus nigra (Schwarz-Kiefer) 148 --- Pinus strobus (Weymouth-Kiefer) 150 --- Pistia stratiotes (Wassersalat) 152 --- Populus canadensis (Bastard-Pappel) 154 --- Prunus laurocerasus (Lorbeerkirsche) 156 --- Prunus serotina (Späte Traubenkirsche) 158 --- Pseudotsuga menziesii (Gewöhnliche Douglasie) 160 --- Quercus rubra (Rot-Eiche) 162 --- Rhododendron ponticum (Pontischer Rhododendron) 164 --- Rhus typhina (Essig-Baum) 166 --- Robinia pseudoacacia (Robinie) 168 --- Rosa rugosa (Kartoffel-Rose) 170 --- Rubus armeniacus (Armenische Brombeere) 172 --- Rudbeckia laciniata (Schlitzblättriger Sonnenhut) 174 --- Sarracenia purpurea (Braunrote Schlauchpflanze) 176 --- Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut) 178 --- Solida go canadensis (Kanadische Goldrute) 180 --- Solidago gigantea (Späte Goldrute) 182 --- Spartina anglica (Salz-Schlickgras) 184 --- Symphoricarpos albus (Gewöhnliche Schneebeere) 186 --- Symphyotrichum lanceolatum (Lanzett-Herbstaster) 188 --- Symphyotrichum novi-belgii (Neubelgien-Herbstaster) 190 --- Syringa vulgaris (Gewöhnlicher Flieder) 192 --- Telekia speciosa (Große Telekie) 194 --- Vaccinium atlanticum (Amerikanische Strauch-Heidelbeere) 196 --- Vallisneria spiralis (Wasserschraube) 198 --- Viburnum rhytidophyllum (Leberblattschneeball) 200 ---
Bild vergrößern Ausdauernde, Ausläufer bildende Pflanze, die eine Höhe von 20-300 Zentimeter erreicht. Schwimmblätter wechselständig, spatel- bis rautenförmig mit gut sichtbaren Blattrippen. Über der Wasseroberfläche ausgebildete Blätter wechselständig, obere Blätter dunkelgrün, meist elliptisch, unbehaart oder spärlich behaart, 3-9 Zentimeter lang, Blattende stumpf. Wenige Schwimmwurzeln. Blütenstiele oft mit roten Flecken übersät, Blütendurchmesser 2-3 Zentimeter. Gelbe Blüten von Juni bis September. Das einheimische Sumpf-Heusenkraut ( Ludwigia palustris ) hat in den Blattachseln unscheinbare Blüten ohne Kronblätter, nur mit Kelchblättern. Beim gebietsfremden Großblütigen Heusenkraut ( L. grandiflora ) beträgt der Blütendurchmesser 4-6 Zentimeter, die Blätter sind stark behaart. Das gebietsfremde Kents Heusenkraut ( L. kentiana ) weist 4 winzige cremefarbene Kronblätter auf. Lebendfang mit Fallen, Abschuss, gezieltes Prädatorenmanagement zum lokalen Schutz von naturschutzfachlich wertvollen Gebieten/Arten Quelle der Daten: Bundesamt für Naturschutz, BfN-Schriften - 654 Bild vergrößern Ausdauernde, Ausläufer bildende Pflanze, die eine Höhe von 20-300 Zentimeter erreicht. Schwimmblätter wechselständig, spatel- bis rautenförmig mit gut sichtbaren Blattrippen. Über der Wasseroberfläche ausgebildete Blätter wechselständig, obere Blätter dunkelgrün, meist elliptisch, unbehaart oder spärlich behaart, 3-9 Zentimeter lang, Blattende stumpf. Wenige Schwimmwurzeln. Blütenstiele oft mit roten Flecken übersät, Blütendurchmesser 2-3 Zentimeter. Gelbe Blüten von Juni bis September. Das einheimische Sumpf-Heusenkraut ( Ludwigia palustris ) hat in den Blattachseln unscheinbare Blüten ohne Kronblätter, nur mit Kelchblättern. Beim gebietsfremden Großblütigen Heusenkraut ( L. grandiflora ) beträgt der Blütendurchmesser 4-6 Zentimeter, die Blätter sind stark behaart. Das gebietsfremde Kents Heusenkraut ( L. kentiana ) weist 4 winzige cremefarbene Kronblätter auf. Lebendfang mit Fallen, Abschuss, gezieltes Prädatorenmanagement zum lokalen Schutz von naturschutzfachlich wertvollen Gebieten/Arten Quelle der Daten: Bundesamt für Naturschutz, BfN-Schriften - 654
Bild vergrößern Ausdauernde, Ausläufer bildende Pflanze, die eine Höhe von 20-300 Zentimeter erreicht. Schwimmblätter wechselständig, spatel- bis rautenförmig mit gut sichtbaren Blattrippen. Über der Wasseroberfläche ausgebildete Blätter wechselständig, obere Blätter hellgrün, lanzettlich bis länglich, stark behaart, 8,5-12,5 Zentimeter lang, Blattende spitz. Viele Schwimmwurzeln. Blütendurchmesser 4-6 Zentimeter. Gelbe Blüten von Juni bis September. Das einheimische Sumpf-Heusenkraut ( Ludwigia palustris ) hat in den Blattachseln unscheinbare Blüten ohne Kronblätter, nur mit Kelchblättern. Beim gebietsfremden Flutenden Heusenkraut ( L. peploides ) beträgt der Blütendurchmesser nur 2-3 Zentimeter, die Blätter sind unbehaart oder nur spärlich beharrt. Das gebietsfremde Kents Heusenkraut ( L. kentiana ) weist 4 winzige cremefarbene Kronblätter auf. Abfischen, Ausreißen, Mahd, Förderung von beschattenden Gehölzen an Gewässerrändern. Quelle der Daten: Bundesamt für Naturschutz, BfN-Schriften - 654 Bild vergrößern Ausdauernde, Ausläufer bildende Pflanze, die eine Höhe von 20-300 Zentimeter erreicht. Schwimmblätter wechselständig, spatel- bis rautenförmig mit gut sichtbaren Blattrippen. Über der Wasseroberfläche ausgebildete Blätter wechselständig, obere Blätter hellgrün, lanzettlich bis länglich, stark behaart, 8,5-12,5 Zentimeter lang, Blattende spitz. Viele Schwimmwurzeln. Blütendurchmesser 4-6 Zentimeter. Gelbe Blüten von Juni bis September. Das einheimische Sumpf-Heusenkraut ( Ludwigia palustris ) hat in den Blattachseln unscheinbare Blüten ohne Kronblätter, nur mit Kelchblättern. Beim gebietsfremden Flutenden Heusenkraut ( L. peploides ) beträgt der Blütendurchmesser nur 2-3 Zentimeter, die Blätter sind unbehaart oder nur spärlich beharrt. Das gebietsfremde Kents Heusenkraut ( L. kentiana ) weist 4 winzige cremefarbene Kronblätter auf. Abfischen, Ausreißen, Mahd, Förderung von beschattenden Gehölzen an Gewässerrändern. Quelle der Daten: Bundesamt für Naturschutz, BfN-Schriften - 654
Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014, Maßnahmenblatt Warnliste Sachsen-Anhalt Steckbrief Lebensräume: Feuchtgebiete und Flachwasserbereiche, stehende und langsam fließende Gewässer Problematische Vorkommen: die Art kommt in Sachsen-Anhalt bislang nicht wild vor Infoblatt Warnliste Sachsen-Anhalt pdf Steckbriefe /Factsheets: infoflora.ch , Wikipedia , CABI Invasive Species Compendium , NNSS GB non-native species secretariat (engl.) , EPPO Data sheet on invasive alien plants (engl.) , Q-Bank (engl.)
Invasive Arten sind ein weltweites Problem. Der Mensch hat sie von seinen Reisen rund um den Globus mit oder ohne Absicht mitgebracht. Auch hier bei uns in Europa, in Hessen, haben sie überlebt und sich zu Land und zu Wasser ausgebreitet. Sie können einheimische Arten verdrängen und damit die natürliche Vielfalt bedrohen. Mit den ersten Handelswegen zu Land und zu Wasser beginnt die Geschichte der Globalisierung. Seitdem sind Menschen und Waren ständig zwischen den Kontinenten der Erde unterwegs. Haustiere und Nutzpflanzen wurden hin- und hergetauscht. Handel, Wissenschaft und Freizeitaktivitäten haben Tiere und Pflanzen in ferne Länder befördert. Unzählige Arten wurden als blinde Passagiere über die ganze Erde verteilt. In den letzten 50 Jahren haben weltweiter Handel und Fernreisen nochmal zugelegt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten landen auf fernen Kontinenten in neuen Lebensräumen. Viele neue Arten schaffen es nicht fern ihrer Heimat zu überleben. Andere breiten sich aus ohne aufzufallen. Manche bereichern sogar die einheimische Tier- und Pflanzenwelt. Nur wenige werden zum Problem. In Europa sind es vereinzelte Säugetiere, Fische, Insekten, Krebse und Pflanzen, die zu invasiven Arten geworden sind. Sie vermehren sich, breiten sich aus und können einheimische Arten gefährden. Sie bedrohen die natürliche Vielfalt, verändern Wasser- und Landlebensräume. Sind sie einmal etabliert, können sie nur schwer zurückgedrängt werden. Entscheidend ist, das Eindringen weiterer Arten zu verhindern. Informieren Sie sich hier und melden Sie uns Ihre Beobachtung Die meisten Tiere, Pflanzen und Pilze, die bei uns leben, sind einheimische Arten. Sie kommen natürlicherweise vor und breiten sich natürlicherweise aus. Erst wenn der Mensch ins Spiel kommt, wenn er mit oder ohne Absicht Tiere oder Pflanzen in die Natur einbringt, spricht man von gebietsfremden Arten. Wenn diese dann noch zur Gefahr werden, sind sie invasiv. Sie kommen von fernen Kontinenten, aus fernen Ländern – die meisten aus Nordamerika. Der Mensch bringt sie mit, um sie zu nutzen, zu jagen, zu angeln oder einfach nur anzuschauen. Die meisten invasiven Pflanzenarten, die es in die Natur geschafft haben, stammen aus dem Gartenbau. Ursprung sind häufig Gartenabfälle, die achtlos in die Natur geworfen werden. Invasive Tiere sind meist ausgebüxt oder bewusst ausgesetzt. Doch nicht immer ist es Absicht, die sie herbringt. Vielfach sind Pflanzensamen, Spinnen und Insekten blinde Passagiere in Schiffen und Flugzeugen. Sie kommen meist in Städten an, wo sie an Wegen, auf Brachen und in Parks einen Platz finden und sich von dort ausbreiten können. Straßen, Bäche und Flüsse sind beliebte Ausbreitungswege. als Zierpflanze als Nutzpflanze als Samen in Vogelfutter als Zoo- oder Haustier als Pelztier als Jagdwild als Angelfisch oder -köder als blinder Passagier in Schiff und Flugzeug Die größte Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass weiterhin neue invasive Arten nach Hessen kommen, die sich dann in der Natur ausbreiten können. Eine anschließende Bekämpfung ist in den meisten Fällen aufwendig und auf lange Sicht nicht erfolgversprechend. Nilgans, Waschbär, Herkulesstaude, Drüsiges Springkraut & Co. sind schon so etabliert, dass wir sie nicht mehr loswerden. Vorbeugung ist daher das Gebot der Stunde. Invasive Arten, die bereits in Hessen angekommen sind, dürfen sich nicht weiter ausbreiten. Ein bewusster Umgang mit ihnen ist erforderlich. Für Bürgerinnen und Bürger heißt dies: Invasive Arten und die, die es werden könnten, müssen ständig beobachtet werden. Um frühzeitig Neuankömmlinge zu erkennen, wurde ein Frühwarnsystem (Meldeportal) aufgebaut, bei dem auch die Öffentlichkeit mitmachen kann. Einige invasive Arten wie der Waschbär können nicht mehr beseitigt werden. Sie haben sich in Hessen flächendeckend etabliert und überall, wo es ihnen zusagt, sind sie angekommen. Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Bekämpfung sinnvoll. Dennoch müssen sie unter Kontrolle bleiben, dazu wurde ein Meldeportal aufgebaut. Maßnahmen gegen invasive Arten sind von deren Überlebensstrategien abhängig. Bei der Bekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Naturschutzziele dürfen nicht aufs Spiel gesetzt und Lebensräume nicht gefährdet werden. Während bei Neuankömmlingen auch harte Geschütze aufgefahren werden können, muss bei bereits massenhaft etablierten Arten zunächst festgestellt werden, ob und wie stark bedrohte einheimische Arten gefährdet sind. Außerdem muss abgewogen werden, ob der Einsatz der Mittel angemessen ist. Wirkt er sich auch auf andere Arten aus? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Ist er mit dem Tierschutz vereinbar? Wie sind die Erfolgsaussichten? Im Falle einer Bekämpfung sind die Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und zu dokumentieren, damit sie kontinuierlich verbessert werden können. im eigenen Garten keine invasiven Pflanzenarten aussäen oder anpflanzen! Gartenabfälle nicht in die Natur entsorgen! im Gartenteich keine invasiven Pflanzen und Tiere einsetzen! Haustiere aus Terrarium und Aquarium nicht in die Natur aussetzen! Nur wenn viele mitmachen, kann sich die Datenlage zu invasiven gebietsfremden Arten in Hessen verbessern. Je mehr Beobachtungen gemacht werden, umso besser kann man abschätzen, ob und wie weit sich eine invasive Art ausbreitet und ob Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Jeder kann somit Teil unseres Frühwarn- und Meldesystems werden. Wer sie entdecken möchte, der muss sie erst kennenlernen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat hierzu eine Broschüre herausgegeben. Aufgrund möglicher unerwünschter Auswirkungen trat am 01. Januar 2015 die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Herzstück der Verordnung ist die rechtsverbindliche Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung , die stets erweitert wird. Am Anfang bestand die Liste aus 37 Pflanzen- und Tierarten, die am 3. August 2016 in Kraft trat ( Durchführungsverordnung 2016/1141 ) und europaweit gilt. Mit dem 1. Update wurde diese Liste am 2. August 2017 mit weiteren 12 Arten ( Durchführungsverordnung 2017/1263 ) auf insgesamt 49 Pflanzen- und Tierarten ergänzt. (siehe Tabelle Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung) Mit dem 2. Update ( Durchführungsverordnung 2019/1262 ) im August 2019 sind weitere 17 Arten hinzugekommen. Am 02. August 2022 ist die 3. Erweiterung der Unionsliste mit 22 invasiven Arten in Kraft getreten, wobei die Listung für vier Arten erst ab dem 02. August 2024 bzw. dem 02. August 2027 gilt (Durchführungsverordnung 2022/1203). Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden. Laut Art. 24 Berichterstattung und Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind alle Mitgliedstaaten bis zum 1. Juni 2019 und danach alle sechs Jahre verpflichtet, Informationen zu Überwachungssystemen, zur Verteilung der in ihrem Hoheitsgebiet vorkommenden invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung sowie deren Wanderverhalten und Reproduktionsmuster, zu Beseitigungsmaßnahmen bzw. Managementmaßnahmen, zu Genehmigungen, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Kontrollen und Kosten an die Kommission zu übermitteln. Nach Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 müssen die von den Mitgliedsstaaten nach Abs. 1 erteilten Genehmigungen für Arten der Unionsliste im Internet unverzüglich veröffentlicht werden. Dabei sind gemäß Art. 8 Abs. 7 EU-VO folgende Angaben mindestens bekannt zu geben: Wissenschaftlicher und gebräuchlicher Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung, Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Nach § 40c BNatSchG i.V.m. § 48a BNatSchG ist das Bundesamt für Naturschutz im Falle der Verbringung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Ausland zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1143/2014. Nachfolgend die durch die Naturschutzverwaltung des Landes erteilten Genehmigungen: Afrikanischer Krallenfrosch (Xenopus laevis) 1.000 Forschung ex 0106090 00 02.04.2025 Für folgende weit verbreitete Arten sind Maßnahmenblätter vorhanden: Bitte wenden Sie sich bezüglich des Maßnahmenmanagement an Ihr zuständiges Regierungspräsidium: RP Kassel , RP Gießen , RP Darmstadt Erster Aktionsplan über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Vorblatt FAQ Asiatische Hornisse Bisam Blaubandbärbling Brasilianisches Tausendblatt Buchstaben-Schmuckschildkröte Chinesische Wollhandkrabbe Drüsiges Springkraut Flieder-Knöterich Gelbe Scheinkalla Gewöhnliche Seidenpflanze Götterbaum Großblütiges Heusenkraut Großer Wassernabel Invasive Krebsarten Marderhund Nilgans Nordamerikanischer Ochsenfrosch Nutria Riesen-Bärenklau Schmalblättrige Wasserpest Sibirisches Streifenhörnchen Sonnenbarsch Verschiedenblättriges Tausendblatt Waschbär Wassersalat Wechselblatt-Wasserpest Zwergwels Eine Ausstellung zum Thema "Invasive, gebietsfremde Arten" wurde von der Abteilung Naturschutz des HLNUG konzipiert und kann ab Mitte Juni 2019 für Ausstellungen kostenfrei gebucht werden. Inhalte der Ausstellung sind Informationen zu invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten in Hessen (Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016) inklusive eines Puzzles, eines digitalen Quiz und eines Films zum Thema. Zusätzlich werden zum Thema Broschüren, Steckbriefe und Faltblätter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Ausstellung wird über Eck gestellt und hat eine jeweilige Seitenlänge von ca. 3 Meter und eine Höhe von ca. 2,2 Meter. Die Aquarien (siehe Foto) sind nicht Bestandteil der Wanderausstellung. Katharina Albert Tel.: 0641-200095 17 Informieren und invasive Arten melden Broschüre Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Hessen Faltblatt Invasive gebietsfremde Arten Invasive Wasserpflanzen in Hessen - Bestimmungsschlüssel und Beschreibungen Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten in Hessen Bewertungsschema Ergebnisbericht zu invasiven Arten 2019 in Hessen Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Darmstadt Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Zum Thema Neobiota gibt es Beraterverträge des HLNUG, die für Behörden, Institute, Vereine, Landschaftsplaner usw. zur Verfügung stehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.
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