API src

Found 27 results.

Die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und koerperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) fuer den Umweltschutz

Das Projekt "Die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und koerperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) fuer den Umweltschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Konstanz, Juristische Fakultät.Gegenstand sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Aktivitaeten zum Schutze der Umwelt. Ausgehend von einer detaillierten Kommentierung des Verfassungsartikels ueber den Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werden die Vorgaben fuer die Schaffung und Interpretation von Vorschriften mit umweltschuetzender Zielrichtung erarbeitet. Eine besondere Rolle spielt das Verhaeltnis zu den Grundrechten der 'Umweltverschmutzer' und zu anderen umweltschutzrelevanten Verfassungsbestimmungen, vor allem zu dem neuen Art. 20a GG.

Studie: Verfassung und Umweltschutz - Rechtsfragen zur Gestaltung oekologischer Grundrechte

Das Projekt "Studie: Verfassung und Umweltschutz - Rechtsfragen zur Gestaltung oekologischer Grundrechte" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: IUR Institut für Umweltrecht GbR.

Abfallrechtsverordungen und Verfassungsrecht

Das Projekt "Abfallrechtsverordungen und Verfassungsrecht" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Institut für Umwelt- und Planungsrecht.Die Verantwortung fuer Abfaelle, die aus den vorher gebrauchten Produkten entstehen, tragen nach den neuen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Hersteller und Vertreiber. Deren Pflichten sollen durch Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Die Bedingungen fuer den Erlass dieser Rechtsverordnungen ergeben sich zum einen aus dem Grundgesetz, zum anderen aus den Sondervorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Englischsprachiges Handbuch erklärt deutsche Umweltverwaltung

Die deutsche Umweltverwaltung ist vom Föderalismus geprägt. Außenstehenden aus dem Ausland erscheint sie oft sehr komplex. Die vom Umweltbundesamt entwickelte Broschüre „A Guide to Environmental Administration in Germany“ gibt internationalen Leserinnen und Lesern einen kompakten Einblick in die deutsche Umweltverwaltung und ihre rechtlichen und politischen Grundlagen. Die Umweltverwaltung ist das Rückgrat der nachhaltigen Entwicklung und der Umsetzung der Umweltpolitik in Deutschland. Um die Umweltpolitik in Deutschland verstehen zu können, ist es daher unerlässlich, einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und das System der Umweltverwaltung zu haben. Dazu hat das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) diese Broschüre entwickelt, basierend auf einer vom UBA beauftragten Studie von Prof. Dr. Stefan Grohs und Nicolas Ullrich vom Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung. Die Broschüre ist in fünf Abschnitte unterteilt: Nach der Einführung in Abschnitt 1 stellt Abschnitt 2 das breite Themenspektrum des Umweltschutzes in Deutschland vor. Es folgt Abschnitt 3, der die Bandbreite der Instrumente beschreibt, mit denen die deutsche Umweltverwaltung ihre Ziele verfolgt. Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen der Bundesebene, der Ebene der Bundesländer und der lokalen Ebene, wird in Abschnitt 4 erläutert. Schließlich werden in Abschnitt 5 Beispiele für wichtige Verfahren und Instrumente des administrativen Umweltschutzes vorgestellt.

Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG

Das Projekt "Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

Resource Preservation by Application of BIOefFECTORs in European Crop Production (BIOFECTOR)

Das Projekt "Resource Preservation by Application of BIOefFECTORs in European Crop Production (BIOFECTOR)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Kulturpflanzenwissenschaften (340), Fachgebiet Ernährungsphysiologie der Kulturpflanzen (340h).BIOFECTOR is an integrated project with the aim to reduce input of mineral fertilisers in European agriculture by development of specifically adapted bio-effectors (BEs) to improve the efficiency of alternative fertilisation strategies, such as organic and low-input farming, use of fertilisers based on waste recycling products and fertiliser placement technologies. Bio-effectors addressed comprise fungal strains of Trichoderma, Penicillium and Sebacinales, as well as bacterial strains of Bacillus and Pseudomonades with well-characterized root growth promoting and nutrient-solubilising potential. Natural extraction products of seaweed, compost and plant extracts, as well as their purified active compounds with protective potential against biotic and abiotic stresses are also tested in various combinations. These features offer perspectives for a more efficient use of nutrients by strategic combination with the alternative fertilisation strategies. Maize, wheat and tomato are chosen as representative crops. Laboratory and European-wide field experiments assure product adaptation to the various geo-climatic conditions characteristic for European agriculture. The final goal is the development of viable alternatives to the conventional practice of mineral fertilisation as contribution to a more efficient management of the non-renewable resources of mineral nutrients, energy and water, to preserve soil fertility and to counteract the adverse environmental impact of agricultural production.

Gerechtigkeit im Umweltrecht

Das Projekt "Gerechtigkeit im Umweltrecht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Eine Debatte zur 'Umweltgerechtigkeit' gibt es in Deutschland, angeregt besonders durch die Diskussion über 'environmental justice' in den USA, schon seit längerem. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gerechten Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen. Daneben gibt es aber auch das weitere Konzept der 'ökologischen Gerechtigkeit', das u. a. darauf abzielt auch die Kosten für Nutzung und Erhalt der Kollektivgüter gerecht zu verteilen. Insgesamt besteht noch eine starke begriffliche Unschärfe und es fehlt an Kriterien zur Bestimmung der Gerechtigkeitsanforderungen. So ist zum Beispiel für die Diskussion über eine ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen zu klären, wann Ungleichheit in Ungerechtigkeit umschlägt. Die Antworten auf diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher oder philosophischer Sicht soll das Forschungsvorhaben um eine rechtswissenschaftliche Fundierung ergänzen. Dabei kann es an bereits geleistete Arbeiten (wie z. B. zur sozialen Umweltgerechtigkeit mit räumlichem Bezug von Kloepfer), anknüpfen. Das Vorhaben soll Gerechtigkeitsanforderungen, die sich aus der Verfassung und dem europäischen und internationalem Recht ergeben, aufzeigen. Es soll sich z. B. damit befassen, inwieweit sich das mit Art. 20a GG anerkannte Staatsziel Umweltschutz, die aus den Grundrechten abgeleiteten Schutzpflichten des Staates oder die anerkannten umweltrechtlichen Prinzipien hierfür fruchtbar machen lassen. Im Anschluss daran soll das Vorhaben klären, inwieweit diese Anforderungen im deutschen Umweltrecht umgesetzt sind, und analysieren, welche Gerechtigkeitsaspekte im Umweltrecht adressiert sind. Ggf. soll das Vorhaben konkrete, ausgewählte Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Umweltrechts unterbreiten. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten sowie ein Workshop sollen den Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gerechtigkeit deutlich machen und in die rechtswissenschaftliche und politische Debatte tragen.

Innovative Techniken: Festlegung von BVT in der Intensivtierhaltung als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele und weiterer Anforderungen des Immissionsschutzes sowie zur Förderung von Techniktransfer und Tiergerechtheit

Das Projekt "Innovative Techniken: Festlegung von BVT in der Intensivtierhaltung als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele und weiterer Anforderungen des Immissionsschutzes sowie zur Förderung von Techniktransfer und Tiergerechtheit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V..Die EU-Kommission hat auf Grundlage von Art. 16 (2) der IVU-Richtlinie beschlossen, das Referenzdokument über die Beste verfügbare Technik (BREF) in der Intensivtierhaltung zu revidieren. Dafür ist eine deutsche Position zu erarbeiten und wissenschaftlich zu unterlegen. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche: - Ammoniak-Minderungziele über die NEC-RL hinaus. D.h. im Hinblick auf die Europäische Luftreinhaltestrategie (CAFE) für 2020; - Beiträge zur Minderung der Feinstaub-Problematik; - Einbeziehung der Aspekte der Tiergerechtheit in die Bewertung von Haltungsverfahren. Deutsche Grundlage dafür sind Art. 20a Grundgesetz sowie der Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren. Insbesondere Letzterer ist in den BREF-Revisionsprozess angemessen einzubringen. Ferner ist die wissenschaftliche Literatur seit Verabschiedung des BREF Intensivtierhaltungsanlagen für den Revisionsprozess aufzuarbeiten. Es werden konkrete englische Textbausteine für den Einbau neuer Passagen in das BREF erwartet, ferner fundierte Begründungen zur Streichung veralteter oder sonst wie überholter Passagen.

Verfassungsrechtliche Untersuchung der Abweichungsgesetzgebung der Länder auf der Basis einer systematischen Auswertung der novellierten Landesnaturschutzgesetze

Das Projekt "Verfassungsrechtliche Untersuchung der Abweichungsgesetzgebung der Länder auf der Basis einer systematischen Auswertung der novellierten Landesnaturschutzgesetze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V..Anlässlich der Föderalismusreform im Jahre 2006 sind die Kompetenztitel für Naturschutz und Landschaftspflege - auch mit Blick auf die Weichenstellung für ein einheitliches Umweltgesetzbuch - in eine vollumfängliche Kompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung mit nachfolgenden Abweichungsmöglichkeiten für die Länder überführt worden. Anders als die bis dahin geltende Rahmengesetzgebung des Bundes mit Ergänzungsregelungen durch die Länder kann der Bund nach Art. 72 Abs. 1 GG nunmehr detaillierte Vollregelungen erlassen, welche durch die Abweichungsmöglichkeiten der Länder nach Art. 72 Abs. 3 GG kompensiert werden sollen. Im Zusammenhang mit der derzeitigen und künftigen Gesetzgebung im Naturschutzrecht stellen sich verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und strategische Fragen, welche durch die geplante Untersuchung einer Beantwortung zugeführt werden sollen. Zahlreiche Bundesländer haben für ihr Landesgebiet bereits originäre Kompetenztitel gebraucht oder abweichendes Landesrecht erlassen. Diese Reaktionen der Länder auf das BNatSchG 2010 werden systematisch ausgewertet, an verfassungsrechtlichen Maßstäben messbar gemacht und schließlich dargestellt. Dabei werden verschiedene Herangehensweisen der Länder erörtert, notwendige Dokumentationsschritte geprüft und abweichungsrelevante Schwerpunkte erörtert. Diese systematische Herangehensweise erfordert eine detaillierte Sichtung und Untersuchung der einzelnen landesrechtlichen Vorschriften als Grundlage der verfassungsrechtlichen Prüfung abweichungsrelevanter Landesvorschriften. Die gefundenen Ergebnisse werden sowohl in Textform als auch grafisch aufbereitet, wobei die abweichungsrelevanten Landesregelungen einer verfassungsmäßigen Bewertung unterzogen werden. In einem ersten Schritt wird am Maßstab der Verfassung erläutert, inwieweit die Länder von ihrer in Art.72 Abs.3 GG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, vom Bundesnaturschutzgesetz abweichende Landesregelungen zu treffen. In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse tabellarisch sowie in differenzierten Diagrammen grafisch dargestellt, um die zuvor in Textform erläuterten Ergebnisse komprimiert und somit überblicksmäßig zusammenzufassen. Es folgt eine Zusammenstellung denkbarer Szenarien und Reaktionsmöglichkeit des Bundes auf besonders geeignete sowie ungeeignete Entwicklungen der Landesgesetzgebung.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Art 1 Nr.2: "Nach Art 20 wird ein folgender Art 20a eingefügt": "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung auch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

1 2 3