API src

Found 27 results.

Abfallrechtsverordungen und Verfassungsrecht

Die Verantwortung fuer Abfaelle, die aus den vorher gebrauchten Produkten entstehen, tragen nach den neuen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Hersteller und Vertreiber. Deren Pflichten sollen durch Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Die Bedingungen fuer den Erlass dieser Rechtsverordnungen ergeben sich zum einen aus dem Grundgesetz, zum anderen aus den Sondervorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und koerperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) fuer den Umweltschutz

Gegenstand sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Aktivitaeten zum Schutze der Umwelt. Ausgehend von einer detaillierten Kommentierung des Verfassungsartikels ueber den Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werden die Vorgaben fuer die Schaffung und Interpretation von Vorschriften mit umweltschuetzender Zielrichtung erarbeitet. Eine besondere Rolle spielt das Verhaeltnis zu den Grundrechten der 'Umweltverschmutzer' und zu anderen umweltschutzrelevanten Verfassungsbestimmungen, vor allem zu dem neuen Art. 20a GG.

Studie: Verfassung und Umweltschutz - Rechtsfragen zur Gestaltung oekologischer Grundrechte

Fachberatung des BMUB bei wissenschaftlich-technischen Fragestellungen zu Ad-hoc-Problemen im Rahmen der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG

Naturschutzfachliche Optimierung des großflächigen Ökolandbaus am Beispiel des Demeterhofes Ökodorf Brodowin - Naturschutzhof Brodowin

Im Rahmen des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens ,Naturschutzhof Brodowin, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) finanziert wird, werden beispielhaft für Nordostdeutschland, Grundlagen und Handlungsalternativen für die Integration naturschutzfachlich optimierter und ökonomisch tragfähiger Bewirtschaftungsprinzipien in die Betriebsabläufe der Ökologischen Landwirtschaft erarbeitet. Wichtige Ziele des bundesweit ersten derartigen Projektes sind: (I) Konflikte zwischen Naturschutz und modernem, großflächigem Ökologischen Landbau aufzeigen; (II) naturschutzfachlich optimierte Ackerbauverfahren sowie Konzepte zur Landschaftspflege auf gesamtbetrieblicher Ebene entwickeln und erproben; (III) ökonomisch optimale Betriebsabläufe mit Naturschutzzielen in Einklang bringen und Vorschläge für eine adäquate finanzielle Honorierung ökologischer Leistungen erarbeiten; (IV) Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung der Idee 'Naturschutzhof' an diverse Zielgruppen (Bevölkerung, Landwirte, Berater, Öko-Verbände, Ministerien und Behörden). Die Arbeiten finden in enger Kooperation mit dem Demeter-Betrieb Ökodorf Brodowin statt.

Gemeinderechtliche Moeglichkeiten und Grenzen der Diversifizierung kommunaler Energieversorgungsunternehmen

Diversifizierung bezeichnet die Politik eines Wirtschaftsunternehmens, neue Produkte oder Dienstleistungen auf neuen Maerkten einzufuehren. Untersuchungsgegenstand dieses Forschungsprojekts sind kommunale Energieversorgungsunternehmen, die ihre Angebotspalette (Strom, Gas, Wasser etc) um neue Dienstleistungen erweitern. Wegen ihrer grossen oekologischen Bedeutung werden exemplarisch Dienstleistungen untersucht, die die Einsparung oder effizientere Nutzung von Energie bezwecken (Contracting, Einsparberatung ua). Zunaechst werden die energiewirtschaftlichen und -politischen Bedingungen der Diversifizierung von Stadtwerken dargestellt. Dabei finden sowohl deren gegenwaertige Situation als auch in die Zukunft reichende rechtliche, wirtschaftliche und oekologische Entwicklungen Beruecksichtigung. Im Zentrum dieser Untersuchung steht der rechtliche Rahmen fuer die Erbringung energieeffizienter Dienstleistungen durch kommunale Energieversorger. Der im Titel verwendete Begriff 'gemeinderechtlich' wird hier weit verstanden, so dass er nicht nur die Normen des Gemeindewirtschaftsrechts (Paragraphen 107 ff Gemeindeordnung NRW) sondern auch die einschlaegigen verfassungrechtlichen Regelungen (Art 28 Absatz 2 Grundgesetz ua) umfasst. Um bundesweit verwendbare Ergebnisse zu erhalten, wird ausserdem die Rechtslage nach den Gemeindeordnungen der anderen Bundeslaender beruecksichtigt. Sofern diese Untersuchung einen Reformbedarf begruenden sollte, ist beabsichtigt, konkrete Vorschlaege fuer Gesetzesaenderungen zu entwickeln. Hauptzielsetzung dieses Forschungsprojekts ist es, rechtliche Spielraeume kommunaler Versorgungsunternehmen auszuloten. Damit sollen Unsicherheiten ausgeraeumt werden, die diesen Unternehmen den Schritt auf den Zukunftsmarkt energieeffizienter Dienstleistungen erschweren. Insgesamt wird mit der Verknuepfung wirtschaftswissenschaftlicher und rechtlicher Methoden und Erkenntnisse ein interdisziplinaerer Untersuchungsansatz verfolgt.

Resource Preservation by Application of BIOefFECTORs in European Crop Production (BIOFECTOR)

BIOFECTOR is an integrated project with the aim to reduce input of mineral fertilisers in European agriculture by development of specifically adapted bio-effectors (BEs) to improve the efficiency of alternative fertilisation strategies, such as organic and low-input farming, use of fertilisers based on waste recycling products and fertiliser placement technologies. Bio-effectors addressed comprise fungal strains of Trichoderma, Penicillium and Sebacinales, as well as bacterial strains of Bacillus and Pseudomonades with well-characterized root growth promoting and nutrient-solubilising potential. Natural extraction products of seaweed, compost and plant extracts, as well as their purified active compounds with protective potential against biotic and abiotic stresses are also tested in various combinations. These features offer perspectives for a more efficient use of nutrients by strategic combination with the alternative fertilisation strategies. Maize, wheat and tomato are chosen as representative crops. Laboratory and European-wide field experiments assure product adaptation to the various geo-climatic conditions characteristic for European agriculture. The final goal is the development of viable alternatives to the conventional practice of mineral fertilisation as contribution to a more efficient management of the non-renewable resources of mineral nutrients, energy and water, to preserve soil fertility and to counteract the adverse environmental impact of agricultural production.

Gerechtigkeit im Umweltrecht

Eine Debatte zur 'Umweltgerechtigkeit' gibt es in Deutschland, angeregt besonders durch die Diskussion über 'environmental justice' in den USA, schon seit längerem. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gerechten Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen. Daneben gibt es aber auch das weitere Konzept der 'ökologischen Gerechtigkeit', das u. a. darauf abzielt auch die Kosten für Nutzung und Erhalt der Kollektivgüter gerecht zu verteilen. Insgesamt besteht noch eine starke begriffliche Unschärfe und es fehlt an Kriterien zur Bestimmung der Gerechtigkeitsanforderungen. So ist zum Beispiel für die Diskussion über eine ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen zu klären, wann Ungleichheit in Ungerechtigkeit umschlägt. Die Antworten auf diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher oder philosophischer Sicht soll das Forschungsvorhaben um eine rechtswissenschaftliche Fundierung ergänzen. Dabei kann es an bereits geleistete Arbeiten (wie z. B. zur sozialen Umweltgerechtigkeit mit räumlichem Bezug von Kloepfer), anknüpfen. Das Vorhaben soll Gerechtigkeitsanforderungen, die sich aus der Verfassung und dem europäischen und internationalem Recht ergeben, aufzeigen. Es soll sich z. B. damit befassen, inwieweit sich das mit Art. 20a GG anerkannte Staatsziel Umweltschutz, die aus den Grundrechten abgeleiteten Schutzpflichten des Staates oder die anerkannten umweltrechtlichen Prinzipien hierfür fruchtbar machen lassen. Im Anschluss daran soll das Vorhaben klären, inwieweit diese Anforderungen im deutschen Umweltrecht umgesetzt sind, und analysieren, welche Gerechtigkeitsaspekte im Umweltrecht adressiert sind. Ggf. soll das Vorhaben konkrete, ausgewählte Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Umweltrechts unterbreiten. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten sowie ein Workshop sollen den Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gerechtigkeit deutlich machen und in die rechtswissenschaftliche und politische Debatte tragen.

Innovative Techniken: Festlegung von BVT in der Intensivtierhaltung als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele und weiterer Anforderungen des Immissionsschutzes sowie zur Förderung von Techniktransfer und Tiergerechtheit

Die EU-Kommission hat auf Grundlage von Art. 16 (2) der IVU-Richtlinie beschlossen, das Referenzdokument über die Beste verfügbare Technik (BREF) in der Intensivtierhaltung zu revidieren. Dafür ist eine deutsche Position zu erarbeiten und wissenschaftlich zu unterlegen. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche: - Ammoniak-Minderungziele über die NEC-RL hinaus. D.h. im Hinblick auf die Europäische Luftreinhaltestrategie (CAFE) für 2020; - Beiträge zur Minderung der Feinstaub-Problematik; - Einbeziehung der Aspekte der Tiergerechtheit in die Bewertung von Haltungsverfahren. Deutsche Grundlage dafür sind Art. 20a Grundgesetz sowie der Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren. Insbesondere Letzterer ist in den BREF-Revisionsprozess angemessen einzubringen. Ferner ist die wissenschaftliche Literatur seit Verabschiedung des BREF Intensivtierhaltungsanlagen für den Revisionsprozess aufzuarbeiten. Es werden konkrete englische Textbausteine für den Einbau neuer Passagen in das BREF erwartet, ferner fundierte Begründungen zur Streichung veralteter oder sonst wie überholter Passagen.

Verfassungsrechtliche Untersuchung der Abweichungsgesetzgebung der Länder auf der Basis einer systematischen Auswertung der novellierten Landesnaturschutzgesetze

Anlässlich der Föderalismusreform im Jahre 2006 sind die Kompetenztitel für Naturschutz und Landschaftspflege - auch mit Blick auf die Weichenstellung für ein einheitliches Umweltgesetzbuch - in eine vollumfängliche Kompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung mit nachfolgenden Abweichungsmöglichkeiten für die Länder überführt worden. Anders als die bis dahin geltende Rahmengesetzgebung des Bundes mit Ergänzungsregelungen durch die Länder kann der Bund nach Art. 72 Abs. 1 GG nunmehr detaillierte Vollregelungen erlassen, welche durch die Abweichungsmöglichkeiten der Länder nach Art. 72 Abs. 3 GG kompensiert werden sollen. Im Zusammenhang mit der derzeitigen und künftigen Gesetzgebung im Naturschutzrecht stellen sich verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und strategische Fragen, welche durch die geplante Untersuchung einer Beantwortung zugeführt werden sollen. Zahlreiche Bundesländer haben für ihr Landesgebiet bereits originäre Kompetenztitel gebraucht oder abweichendes Landesrecht erlassen. Diese Reaktionen der Länder auf das BNatSchG 2010 werden systematisch ausgewertet, an verfassungsrechtlichen Maßstäben messbar gemacht und schließlich dargestellt. Dabei werden verschiedene Herangehensweisen der Länder erörtert, notwendige Dokumentationsschritte geprüft und abweichungsrelevante Schwerpunkte erörtert. Diese systematische Herangehensweise erfordert eine detaillierte Sichtung und Untersuchung der einzelnen landesrechtlichen Vorschriften als Grundlage der verfassungsrechtlichen Prüfung abweichungsrelevanter Landesvorschriften. Die gefundenen Ergebnisse werden sowohl in Textform als auch grafisch aufbereitet, wobei die abweichungsrelevanten Landesregelungen einer verfassungsmäßigen Bewertung unterzogen werden. In einem ersten Schritt wird am Maßstab der Verfassung erläutert, inwieweit die Länder von ihrer in Art.72 Abs.3 GG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, vom Bundesnaturschutzgesetz abweichende Landesregelungen zu treffen. In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse tabellarisch sowie in differenzierten Diagrammen grafisch dargestellt, um die zuvor in Textform erläuterten Ergebnisse komprimiert und somit überblicksmäßig zusammenzufassen. Es folgt eine Zusammenstellung denkbarer Szenarien und Reaktionsmöglichkeit des Bundes auf besonders geeignete sowie ungeeignete Entwicklungen der Landesgesetzgebung.

1 2 3