Die Verantwortung fuer Abfaelle, die aus den vorher gebrauchten Produkten entstehen, tragen nach den neuen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Hersteller und Vertreiber. Deren Pflichten sollen durch Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Die Bedingungen fuer den Erlass dieser Rechtsverordnungen ergeben sich zum einen aus dem Grundgesetz, zum anderen aus den Sondervorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Gegenstand sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Aktivitaeten zum Schutze der Umwelt. Ausgehend von einer detaillierten Kommentierung des Verfassungsartikels ueber den Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werden die Vorgaben fuer die Schaffung und Interpretation von Vorschriften mit umweltschuetzender Zielrichtung erarbeitet. Eine besondere Rolle spielt das Verhaeltnis zu den Grundrechten der 'Umweltverschmutzer' und zu anderen umweltschutzrelevanten Verfassungsbestimmungen, vor allem zu dem neuen Art. 20a GG.
BIOFECTOR is an integrated project with the aim to reduce input of mineral fertilisers in European agriculture by development of specifically adapted bio-effectors (BEs) to improve the efficiency of alternative fertilisation strategies, such as organic and low-input farming, use of fertilisers based on waste recycling products and fertiliser placement technologies. Bio-effectors addressed comprise fungal strains of Trichoderma, Penicillium and Sebacinales, as well as bacterial strains of Bacillus and Pseudomonades with well-characterized root growth promoting and nutrient-solubilising potential. Natural extraction products of seaweed, compost and plant extracts, as well as their purified active compounds with protective potential against biotic and abiotic stresses are also tested in various combinations. These features offer perspectives for a more efficient use of nutrients by strategic combination with the alternative fertilisation strategies. Maize, wheat and tomato are chosen as representative crops. Laboratory and European-wide field experiments assure product adaptation to the various geo-climatic conditions characteristic for European agriculture. The final goal is the development of viable alternatives to the conventional practice of mineral fertilisation as contribution to a more efficient management of the non-renewable resources of mineral nutrients, energy and water, to preserve soil fertility and to counteract the adverse environmental impact of agricultural production.
<p>Die deutsche Umweltverwaltung ist vom Föderalismus geprägt. Außenstehenden aus dem Ausland erscheint sie oft sehr komplex. Die vom Umweltbundesamt entwickelte Broschüre „A Guide to Environmental Administration in Germany“ gibt internationalen Leserinnen und Lesern einen kompakten Einblick in die deutsche Umweltverwaltung und ihre rechtlichen und politischen Grundlagen.</p><p>Die Umweltverwaltung ist das Rückgrat der nachhaltigen Entwicklung und der Umsetzung der Umweltpolitik in Deutschland. Um die Umweltpolitik in Deutschland verstehen zu können, ist es daher unerlässlich, einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und das System der Umweltverwaltung zu haben. Dazu hat das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) diese Broschüre entwickelt, basierend auf einer vom UBA beauftragten Studie von Prof. Dr. Stefan Grohs und Nicolas Ullrich vom Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung. </p><p>Die Broschüre ist in fünf Abschnitte unterteilt: Nach der Einführung in Abschnitt 1 stellt Abschnitt 2 das breite Themenspektrum des Umweltschutzes in Deutschland vor. Es folgt Abschnitt 3, der die Bandbreite der Instrumente beschreibt, mit denen die deutsche Umweltverwaltung ihre Ziele verfolgt. Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen der Bundesebene, der Ebene der Bundesländer und der lokalen Ebene, wird in Abschnitt 4 erläutert. Schließlich werden in Abschnitt 5 Beispiele für wichtige Verfahren und Instrumente des administrativen Umweltschutzes vorgestellt.</p>
Das Städtebauförderungsprogramm 'Soziale Stadt' schafft für eine begrenzte Dauer die strukturellen und finanziellen Spielräume dafür, dass in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf baulich-räumliche Defizite abgebaut, soziale Infrastruktur geschaffen, die Vernetzung lokaler Organisationen und Initiativen gestärkt und das zivilgesellschaftliche Engagement unterstützt werden können. Das Forschungsprojekt hat in fünf Fallstudien untersucht, wie diese Strukturen in den Quartieren nach Ende der Förderung tragfähig erhalten werden können. Auf dieser empirischen Grundlage wurden Empfehlungen zur Gestaltung von Verstetigungsprozessen in Fördergebieten formuliert. Mit dem Programm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt' werden seit 1999 integrierte Verfahren zur Quartiersentwicklung in benachteiligten Gebieten gefördert. Bis 2011 waren bundesweit mehr als 600 Gebiete in über 350 Kommunen an dem Programm beteiligt. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen (Art. 104b GG) sehen eine zeitliche Befristung der Förderung vor. Wenngleich bislang bundesweit lediglich eine geringe Anzahl an Gebieten offiziell aus der Förderung entlassen wurde, stellt sich kurz- oder mittelfristig in vielen Kommunen die Frage nach dem Programmausstieg und der Sicherung tragfähiger Strukturen. Das Forschungsprojekt hat Erfahrungen aus laufenden und abgeschlossenen Programmgebieten zusammengetragen und ausgewertet. Ziel war es, zu untersuchen, wie die Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen und Strukturen bzw. der Ausstieg aus der Förderung in der Praxis vorbereitet und umgesetzt werden kann. Anhand von Praxisbeispielen aus fünf Kommunen wurden Erfolgsfaktoren und Hemmnisse in diesem Prozess identifiziert und darauf aufbauend Orientierungshilfen für Bund und Länder sowie für die Kommunen und lokalen Akteure entwickelt. Darüber hinaus wurden die folgenden übergeordneten Fragen durch das Forschungsprojekt beantwortet: - Wie lassen sich positive Entwicklungen und geschaffene Strukturen in Gebieten der 'Sozialen Stadt' dauerhaft erhalten? - Wie stellt sich der Programmausstieg für die Gemeinden konkret dar? - Nach welchen Kriterien kann eine Beendigung der Förderung erfolgen? - Gibt es unterschiedliche Kriterien für die verschiedenen Gebietsprofile und Entwicklungschancen der Quartiere? - Wie können geeignete Rahmenbedingungen für eine gelingende Verstetigung geschaffen werden? Zur Beantwortung dieser Fragen wurde neben den fünf Fallstudien auf den gegenwärtigen Stand der Forschung und Praxis einschließlich ausgewählter Erfahrungen aus dem europäischen Ausland zurückgegriffen. Die Erkenntnisse aus diesen Arbeitsschritten wurden in einer Fachwerkstatt mit Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Aufbauend auf dieser Diskussion wurden abschließend Empfehlungen (Orientierungshilfen) zur Gestaltung des Übergangs in die Verstetigung formuliert.
Eine Debatte zur 'Umweltgerechtigkeit' gibt es in Deutschland, angeregt besonders durch die Diskussion über 'environmental justice' in den USA, schon seit längerem. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gerechten Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen. Daneben gibt es aber auch das weitere Konzept der 'ökologischen Gerechtigkeit', das u. a. darauf abzielt auch die Kosten für Nutzung und Erhalt der Kollektivgüter gerecht zu verteilen. Insgesamt besteht noch eine starke begriffliche Unschärfe und es fehlt an Kriterien zur Bestimmung der Gerechtigkeitsanforderungen. So ist zum Beispiel für die Diskussion über eine ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen zu klären, wann Ungleichheit in Ungerechtigkeit umschlägt. Die Antworten auf diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher oder philosophischer Sicht soll das Forschungsvorhaben um eine rechtswissenschaftliche Fundierung ergänzen. Dabei kann es an bereits geleistete Arbeiten (wie z. B. zur sozialen Umweltgerechtigkeit mit räumlichem Bezug von Kloepfer), anknüpfen. Das Vorhaben soll Gerechtigkeitsanforderungen, die sich aus der Verfassung und dem europäischen und internationalem Recht ergeben, aufzeigen. Es soll sich z. B. damit befassen, inwieweit sich das mit Art. 20a GG anerkannte Staatsziel Umweltschutz, die aus den Grundrechten abgeleiteten Schutzpflichten des Staates oder die anerkannten umweltrechtlichen Prinzipien hierfür fruchtbar machen lassen. Im Anschluss daran soll das Vorhaben klären, inwieweit diese Anforderungen im deutschen Umweltrecht umgesetzt sind, und analysieren, welche Gerechtigkeitsaspekte im Umweltrecht adressiert sind. Ggf. soll das Vorhaben konkrete, ausgewählte Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Umweltrechts unterbreiten. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten sowie ein Workshop sollen den Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gerechtigkeit deutlich machen und in die rechtswissenschaftliche und politische Debatte tragen.
Die EU-Kommission hat auf Grundlage von Art. 16 (2) der IVU-Richtlinie beschlossen, das Referenzdokument über die Beste verfügbare Technik (BREF) in der Intensivtierhaltung zu revidieren. Dafür ist eine deutsche Position zu erarbeiten und wissenschaftlich zu unterlegen. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche: - Ammoniak-Minderungziele über die NEC-RL hinaus. D.h. im Hinblick auf die Europäische Luftreinhaltestrategie (CAFE) für 2020; - Beiträge zur Minderung der Feinstaub-Problematik; - Einbeziehung der Aspekte der Tiergerechtheit in die Bewertung von Haltungsverfahren. Deutsche Grundlage dafür sind Art. 20a Grundgesetz sowie der Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren. Insbesondere Letzterer ist in den BREF-Revisionsprozess angemessen einzubringen. Ferner ist die wissenschaftliche Literatur seit Verabschiedung des BREF Intensivtierhaltungsanlagen für den Revisionsprozess aufzuarbeiten. Es werden konkrete englische Textbausteine für den Einbau neuer Passagen in das BREF erwartet, ferner fundierte Begründungen zur Streichung veralteter oder sonst wie überholter Passagen.
Anlässlich der Föderalismusreform im Jahre 2006 sind die Kompetenztitel für Naturschutz und Landschaftspflege - auch mit Blick auf die Weichenstellung für ein einheitliches Umweltgesetzbuch - in eine vollumfängliche Kompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung mit nachfolgenden Abweichungsmöglichkeiten für die Länder überführt worden. Anders als die bis dahin geltende Rahmengesetzgebung des Bundes mit Ergänzungsregelungen durch die Länder kann der Bund nach Art. 72 Abs. 1 GG nunmehr detaillierte Vollregelungen erlassen, welche durch die Abweichungsmöglichkeiten der Länder nach Art. 72 Abs. 3 GG kompensiert werden sollen. Im Zusammenhang mit der derzeitigen und künftigen Gesetzgebung im Naturschutzrecht stellen sich verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und strategische Fragen, welche durch die geplante Untersuchung einer Beantwortung zugeführt werden sollen. Zahlreiche Bundesländer haben für ihr Landesgebiet bereits originäre Kompetenztitel gebraucht oder abweichendes Landesrecht erlassen. Diese Reaktionen der Länder auf das BNatSchG 2010 werden systematisch ausgewertet, an verfassungsrechtlichen Maßstäben messbar gemacht und schließlich dargestellt. Dabei werden verschiedene Herangehensweisen der Länder erörtert, notwendige Dokumentationsschritte geprüft und abweichungsrelevante Schwerpunkte erörtert. Diese systematische Herangehensweise erfordert eine detaillierte Sichtung und Untersuchung der einzelnen landesrechtlichen Vorschriften als Grundlage der verfassungsrechtlichen Prüfung abweichungsrelevanter Landesvorschriften. Die gefundenen Ergebnisse werden sowohl in Textform als auch grafisch aufbereitet, wobei die abweichungsrelevanten Landesregelungen einer verfassungsmäßigen Bewertung unterzogen werden. In einem ersten Schritt wird am Maßstab der Verfassung erläutert, inwieweit die Länder von ihrer in Art.72 Abs.3 GG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, vom Bundesnaturschutzgesetz abweichende Landesregelungen zu treffen. In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse tabellarisch sowie in differenzierten Diagrammen grafisch dargestellt, um die zuvor in Textform erläuterten Ergebnisse komprimiert und somit überblicksmäßig zusammenzufassen. Es folgt eine Zusammenstellung denkbarer Szenarien und Reaktionsmöglichkeit des Bundes auf besonders geeignete sowie ungeeignete Entwicklungen der Landesgesetzgebung.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
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| Förderprogramm | 26 |
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